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ThemaSicher zur Schule, aber weiterhin unsicher zur Feuerwehrwache?18 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorHein8z G8., Kaarst / NW393980
Datum30.03.2007 16:309470 x gelesen
Betrifft:
Zeitungs Artikel der NGZ vom 06.03.2007 ?Sicher zur Schule? für den Rhein Kreis Neuss .
Hier: Gegenüberstellung ?Sicher zur Schule, aber weiterhin unsicher zur Feuerwehrwache??

bitte gestattet mir einige Bemerkungen für eine Gegenüberstellung von Verkehrshelfern und Feuerwehrhelfern.
Als ehemaliger Freiwilliger Feuerwehrmann, finde ich, dass diese Sichtweise allen sicherheitsbewussten Bürgern von Wichtigkeit sein muss. Beide Helferarten sind für die Allgemeinheit sehr wichtig, weil sie Sicherheit und Sicherheitsgefühl uns als Bürgern geben. Darum finde ich es gut, wenn auch in diesem Forum, das auch einmal thematisiert wird.


Sicher zur Schule, aber weiterhin unsicher zur Feuerwehrwache?

Die ehrenamtlichen Verkehrshelfer sorgen seit 50 Jahren dafür, dass unsere Kinder sicher zur Schule und auch wieder sicher nach Hause kommen. Diese Verkehrshelfer kann jeder Verkehrsteilnehmer im täglichen Straßenbild sehen, erkennen und sich darauf einrichten. Hier sind sehr viele Maßnehmen getätigt worden, die die Schulzone und die Verkehrshelfer mit ausreichender Ausrüstung sichert. Auch entsprechende Beschilderungen sind vorhanden.
Bitte lassen Sie mich jetzt - in diesem Zusammenhang auch eine andere ehrenamtliche Tätigkeit nennen, die für unser aller(!) Sicherheit sorgen, nämlich die Freiwilligen Feuerwehrleute in unserem Rhein Kreis Neuss. In diesem Zusammenhang muss dann ein Straßenbild beschrieben werden, dass der Verkehrsteilnehmer ? nicht erkennt und wahrnimmt, wie im Gegensatz zu den vielen Verkehrshelfern.
Hierzu passt auch eine Anmerkung des Innenministers Wulf von NW: ?Oft sieht man sie (die Freiwilligen) nicht und sind trotzdem da! Wie schaffen die das??? Diese Aussage des Innenministers konnten die Gäste, anlässlich der Einweihung der Feuerwache Kaarst 2006 wahrnehmen.
Vor mehr als 100 Jahren wurden viele Freiwillige Feuerwehren gegründet. Auch das Verkehrsaufkommen hat sich für die Freiwilligen erheblich geändert. ?Die Maßnahmen für die Feuerwehrhelfer auf dem Weg zur Feuerwache sind auf dem Stand wie vor 100 Jahren?.
Die Bezeichnung der Freiwilligen wurde in der Straßenverkehrsordnung nicht durch Feuerwehrhelfer ersetzt. Gemeint ist, die STVO kennt keine Freiwillige Feuerwehr. Auch wurden die Freiwilligen nicht durch eine Berufsfeuerwehr ersetzt, dann wäre keine Thematisierung notwendig. Und dennoch helfen sie immer noch. Auch sind die Ziele wie vor 100 Jahren die gleichen, nämlich das sie ?retten, bergen, löschen und helfen?.

Wie sieht also deren Weg zur einer Feuerwehrwache aus?

1. ?Oft sieht man sie (die Freiwilligen) nicht und sind trotzdem da! Wie schaffen die das??? Innenministers Wulf NW, bei Einweihung der Feuerwache Kaarst 2006 .
2. Der Einsatzweg der Feuerwehrhelfer ist nicht so gesichert wie der Schulweg.
3. Der Verkehrshelfer ist in der Straßenverkehrsordnung verankert und der Feuerwehrhelfer nicht.
4. Der Weg bis zur Feuerwehrwache ist eine regelmäßige Feuerwehrbewegungszone, die von den Städten und Kommunen nicht zu sichern ist.
5. In dieser Zone bewegen sich die Feuerwehrhelfer mit ihren privat PKW?s, 2 ? bis 3 stellig mal im Jahr mit einer zügigen Geschwindigkeit.
6. Eine ?Rettung im Notfall? und die Notwendige Ausrückzeit für die Feuerwehr erzeugt eine zügige gefahrene Geschwindigkeit, mit der Folge, dass die Polizei diese Feuerwehrhelfer anhält.
7. Es gibt Feuerwehrbewegungszonen, die vor bestimmten Gebäuden vorgeschrieben sind, obwohl sie vielleicht dann 1- oder 3 mal, in 1 oder 10 Jahren bei einem Notfall benutzt werden müssen. Vielleicht auch nie. Gott sei Dank! ( vorbeugender Brandschutz)
8. Selbst in der Nacht (z. B. 2 Uhr) werden diese Feuerwehrhelfer wegen ihrer zügigen Geschwindigkeit von der Polizei angehalten, weil das dann für die anderen Verkehrsteilnehmer zu unsicher sei.
9. Eine moderne Kommunikation und Sicherheitskennzeichnung gegenüber der Polizei und den anderen Verkehrsteilnehmern fehlt.

Ich finde, dass diese Gegenüberstellung und Sichtweise einmal aufgezeigt werden musste. Auch muss die Frage gestellt werden: Muss es nicht ein gemeinsames Ziel sein, die Zusammenarbeit nicht nur an den Einsatzstellen der Feuerwehr und der Polizei zu optimieren, sondern auch den ?Weg zur Feuerwache????
Verkehrshelfer und Feuerwehrhelfer sind ehrenamtliche Helfer. Beide haben ein Grundrecht auf körperlicher Unversehrheit. Bei den Verkehrshelfern kann ich die Wahrung der Rechte erkennen und bei den Feuerwehrhelfern ? nicht. Und der Berufsfeuerwehrmann? Der hat dieses Problem nicht.
null


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg393983
Datum30.03.2007 16:377942 x gelesen
Ich verstehe leider nicht so ganz, was Du uns mit Deinem Beitrag sagen möchtest...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio393988
Datum30.03.2007 16:457950 x gelesen
Tach, Post!

Was ist das?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorJan-8Phi8lip8p S8., Tholey / Saarland393989
Datum30.03.2007 17:018026 x gelesen
mhh...würd sagen, es geht um das Problem, dass Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr mit dem Privatfahrzeug zum Gerätehaus müssen, und zwar mit überhöhter Geschwindigkeit (müssen sie das??), ohne Kennzeichnung als "Retter"...

naja...ich denke, es ist Aufgabe jedes Feuerwehrangehörigen, für seine eigene Sicherheit im Einsatzfall zu sorgen..ob er dies durch trotzdem angepasste Geschwindigkeit tut oder mit Hilfe von Dachaufsetzern und Hinweisschildern zur besseren Kennzeichnung, ist ihm überlassen..ich wäre für beides...

war das das Kernproblem des Artikels? keine Ahnung...ich hoffe nur, es läuft nicht wieder auf die Diskussion um Blaulichter für Privat-PKWs hinaus.

grüße


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü393993
Datum30.03.2007 17:367883 x gelesen
Also ich verstehe das so, dass man die Wege kennzeichnen solle, die die Feuerwehrleute zum Gerätehaus nehmen, ähnlich den Wegen, die häufig von Schülern benutzt werden. Soll man das ganze Dorf hier markieren, weil überall jemand wohnt? Oder erschließt sich mir der Sinn des Textes nicht?

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorHein8z G8., Kaarst / NW393994
Datum30.03.2007 17:537988 x gelesen
... ich finde es geht um eine moderne Kommunikation und Sicherheitskennzeichnung gegenüber der Polizei und den anderen Verkehrsteilnehmern. Denn, wenn es mit "eCall"( siehe auch ADAC motorwelt) schon ab 2009 ein modernes Kommunikationssystem für den verunfallten PKW Fahrer gibt (eCall sorgt dafür, das die Leitstelle über einen Notfall informiert wird -wer,wo,was-) auch wenn der Fahrer eingeklemmt und bewusstlos ist).
Ein gleiche Art von "eCall" muß es m. E. mit der heutigen modernen Kommunikationtechnik auch für die Feuerwehrhelfer geben können und geben.
Und viele andere mögliche vorbeugende Maßnahmen, wie sie bei (den in der STVO anerkannten) Verkehrshelfer eingesetzt werden.
Es muß auch ohne "Blaulicht" gehen!


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg393995
Datum30.03.2007 17:547879 x gelesen
Geschrieben von Heinz Gerbes... ich finde es geht um eine moderne Kommunikation und Sicherheitskennzeichnung gegenüber der Polizei und den anderen Verkehrsteilnehmern.

Für welchen Zweck?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW394030
Datum30.03.2007 21:588000 x gelesen
Die Blaulichter wird es nicht geben dass steht fest, Allerindgs gäbe es doch noch andere Farben. Man könnte also zB rote Blinklichter an Privatfahrzeugen von HOs erlauben und dass in der StVO verankern. Die Farbe rot gibt es ja noch nicht.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)394033
Datum30.03.2007 22:047952 x gelesen
Och Leute, hört doch mit dem Blödsinn auf. Der eine schwärmt hier von Dachaufsetzern, du kommst mit Rundumkennleuchten an Privat-PKW.

Wozu?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394037
Datum30.03.2007 22:148038 x gelesen
Geschrieben von Dennis EdnerDie Blaulichter wird es nicht geben dass steht fest, Allerindgs gäbe es doch noch andere Farben. Man könnte also zB rote Blinklichter an Privatfahrzeugen von HOs erlauben und dass in der StVO verankern.


Und ich sag immer. Keine Macht den Drogen...
Ist es schon wieder so weit? Was soll das rote Blitzdings denn aussagen "Bringt Eure Kinder in Sicherheit - Hier rast ein Rettungsrambo"?

Wir rücken dann aus, wenn wir in erforderlicher Stärke am Feuerwehrhaus sind. Und wenn das verklehrsbedingt länger dauert, dann dauert es eben länger. Für die Frage der Hilfsfristen ist der Träger der Feuerehr (=Gemeinde) verantwortlich, nicht der einzelne Feuerwehrmann. Also brauche ich auch kein Blitzdings, keinen Dachaufsetzer,...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorHein8z G8., Kaarst / NW394094
Datum31.03.2007 11:028041 x gelesen
..genau das ist der Punkt. Der Punkt, dass die Gemeinde als Träger der Feuerwehr für die Einhaltung der Hilfsfristen verantwortlich ist. Die Gemeinde muß aureichende Maßnahmen ergreifen für dessen Einhaltung. Die Gemeinden müssen bundesweit einen Druck verspüren, wenn die Feuerwehrhelfer genauso zur Feuerwehrwache fahren, wie die Berufsfeuerwehrleute als normale Verkehrsteilnehmer. Hat nicht jeder Bürger ein Recht auf körperliche Unversehrtheit? Warum verzichten so viele Freiwillige auf ihr Grundrecht? Weil sie helfen wollen? Und wer hilft den Feuerwehrhelfern und dessen Angehörigen?
Wann ergreifen die Gemeinden vorbeugende Maßnahmen, die den Hauptweg sichern, wo die meisten Feuerwehrhelfer zur Wache fahren müssen. Das geht ohne Blaulicht. Mir ist ein normaler Verkehrsteilnehmer ( ohne Stres/ kein Notfall) im Straßenverkehr lieber, der 10-20 km/h zu schnell fährt ,als ein Freiwilliger, der zur Feuerwehrwache wegen einem Notfall gleich zu schnell fährt.
Was tun die Kommunen denn dafür???
Eine Moderne Dienstleistung?, bei der das Produkt: ?Sicherheit und das Sicherheitsgefühl? der Bürger heißt, das sollte der erste Schritt für eine moderne Sicherheitspolitik in unserem Kreis Rhein Kreis Neuß sein. Das ist z.Z. ,was Kommunalpolitiker zur Zeiten von Wahlen zu bieten haben.
Und Spitzenpolitiker sorgen noch dafür, das Polzeifahrzeuge dieses Kreises gleich 3 mal mit Aufkleber versehen werden,"Rhein Kreis Neuss Polizei" (Neuß Grevenbroicher Zeitung v. 27.04.2006). Notwendig ist das nicht, alle erkennen und kennen doch die Polizei. Diese nicht notwendige Energie sollten die Politiker doch als notwendige Energie in die vorbeugenden Maßnahmen für die Sicherheit der Freiwilligen und der normalen Verkehrsteilnehmer stecken.
Sehen so die Maßmahnen, die für "Sicherheit und Sicherheitsgefühl" sorgen.

Ich hoffe, das ich euch nicht zuviel zugetxtet habe, aber so sieht es aus!


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü394099
Datum31.03.2007 11:227947 x gelesen
Und wie könnte man das Problem deiner Meinung nach konkret lösen? Also ich hab da keine Lösungsansätze.

Gruß Alex


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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen394103
Datum31.03.2007 11:517927 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleUnd wie könnte man das Problem deiner Meinung nach konkret lösen? Also ich hab da keine Lösungsansätze.

Indem sich jeder ach so wichtige Feuerwehrmann endlich mal normal im Strassenverkehr benimmt,statt zu meinen wie ein geisteskranker zum Gerätehaus fahren zu müssen.

Zuwiderhandlung dieser Anweisung -> Abmahnung -> Erneute Zuwiderhandlung -> Auf Wiedersehen...........

Dachaufsetzer und solche Spielereien zur Kenntlichmachung des ach so wichtigen Herrn ..... gehören eingezogen.

Mfg

Dirk


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü394104
Datum31.03.2007 11:567930 x gelesen
Ach, wenn das so ist habe ich die Texte misverstanden. Für mich kam das so rüber, als sollten die Wege zum Gerätehaus für andere Verkehrsteilnehmer gekennzeichnet sein, o. ä.

Gruß Alex


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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen394175
Datum31.03.2007 14:457840 x gelesen
Seltsame Duskussion hier...

WAS genau soll jetzt für die Feuerwehrleute gemacht werden?

Selbst wenn alle in rosafarbenen Auto mit grünen Blicklichtern ausgestattet werden. Es wird immer bei einer Sache bleiben: Augen auf im Straßenverkehr.

Es gab im letzten jahr schon genügend Unfälle mir roten Autos und blauen Lichtern auf dem Dach.

Vielleicht sollten einige mal ihr Hirn eingeschaltet lassen, wenn der Piepser geht...


Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394178
Datum31.03.2007 14:507783 x gelesen
Geschrieben von Heinz GerbesDie Gemeinde muß aureichende Maßnahmen ergreifen für dessen Einhaltung.

z.B. genügend FM, ggfs. alternative Standorte für Feuerwehrhäuser/ Nebenstandorte,...

Geschrieben von Heinz GerbesHat nicht jeder Bürger ein Recht auf körperliche Unversehrtheit? Warum verzichten so viele Freiwillige auf ihr Grundrecht? Weil sie helfen wollen? Und wer hilft den Feuerwehrhelfern und dessen Angehörigen?

???
Wenn der FM so zum Feuerwehrhaus fährt wie in der StVO vorgesehen, dann hat er auch kein Problem.
Alles andere muß er selbst verantworten, denn die entsprechenden Abweichungen von der/ Verstöße gegen die StVO verlangt keiner von ihm.


Geschrieben von Heinz GerbesIch hoffe, das ich euch nicht zuviel zugetxtet habe,...

Doch, irgend wie schon. weil Du Lösungen für ein Problem willst, das sich so bei realistischer Betrachtung gar nicht stellt.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW401988
Datum07.05.2007 23:237692 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer Ist es schon wieder so weit? Was soll das rote Blitzdings denn aussagen "Bringt Eure Kinder in Sicherheit - Hier rast ein Rettungsrambo"?

Das Problem bei Fahrten zum Gerätehaus ist ja,dass man nach Paragraph 35 Sonderrechte hat, allerdings die anderen Verkehrstilnehmer das nicht erkennen können weil es keine Möglichkeit gibt dieses kenntlich zu machen. Die (beispielsweise) rote RKL wäre dann eine solche Kennzeichnung.


mit kameradschaftlichen Grüssen

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen401993
Datum08.05.2007 00:037632 x gelesen
Och nööö.

Nicht schon wieder.

Sonderrechte nach §35 braucht man nicht kenntlich zu machen, weil sie niemand anderes direkt tangieren.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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