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ThemaFeuerlöscher10 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAndr8eas8 M.8, Siegbach / Hessen393797
Datum29.03.2007 17:467627 x gelesen
Hallo,
meine Frage : Wo steht geschrieben,ob man für zu Hause einem Feuerlöscher braucht??
Bin ich verpflichtet mir einen Feuerlöscher zu zu legen?? Wer legt das fest??

Wer kann mich bitte darüber aufklären ??
Danke

Gruß
Andreas


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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen393802
Datum29.03.2007 18:266090 x gelesen
Moin,

Feuerungsverordnung, §17, je nachdem, wieviel Heizöl gelagert wird. - Das alles, sofern in Hessen immer noch die 77er Ausgabe gültig ist. Die meisten anderen Bundesländer haben die Heizzungsbedingte Feuerlöscherpflicht inzwischen abgeschafft.

HTH,
Thorben


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW393803
Datum29.03.2007 18:265946 x gelesen
Geschrieben von Andreas MüllerHallo,
meine Frage : Wo steht geschrieben,ob man für zu Hause einem Feuerlöscher braucht??


Wenn, dann steht im deutschen Recht höchstens daß man einen braucht, was man nicht braucht, wird nicht erwähnt.

Normales Wohnhaus, nicht gewerblich genutzt?


Ist in der Baugenehmigung eine entsprechende Auflage gemacht worden?


Wenn dort nichts drin steht, dann üblicherweise nicht.


Hing irgendwo mal ein Feuerlöscher, welche Beheizugsart hat das Objekt?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen393804
Datum29.03.2007 18:285945 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Müllermeine Frage : Wo steht geschrieben,ob man für zu Hause einem Feuerlöscher braucht??

meine Antwort: Nirgends, es sei denn, die Baugenehmigung deines Hauses wurde vor 1996 erstellt. Da galt nämlich noch die Heizöllagerstättenverordnung bzw die VbF. Dann wäre entweder ein PG6 (bis 4999ltr Einlagermöglichkeit) oder ein PG 12 (ab 500ltr Einlagermöglichkeit) Bestandteil dieser Baugenehmigung und somit vorgeschrieben. Solltest du über ein Haus bzw Baugenehmigung nach 1996 oder eine Gasheizung (unter 40KW) verfügen, wird dir nirgends ein Feuerlöscher vorgeschrieben.

Geschrieben von Andreas MüllerBin ich verpflichtet mir einen Feuerlöscher zu zu legen??

siehe oben

Geschrieben von Andreas MüllerWer legt das fest??

wiederum siehe oben


mkG
Jörg Wißmann

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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen393806
Datum29.03.2007 18:296108 x gelesen
Nachtrag:
§16 kommt ebenfalls in Frage.

Und wie Joseph schon erwähnte, Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung oder ähnliches. Möglicherweise auch Klauseln im Vertrag mit der Gebäudeversicherung. - ich nehme an, es geht jetzt um private Haushalte und nicht gewerblich genutzte Gebäude?


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AutorAndr8eas8 M.8, Siegbach / Hessen393807
Datum29.03.2007 18:346000 x gelesen
Es wird nicht gewerblich genutzt.
ich werde immer wieder von der Bevölkerung gefragt,ob man einen Feuerlöscher brauch oder nicht.

Schönes Wochenende


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW393808
Datum29.03.2007 18:346001 x gelesen
Feuerungsverordnung Hessen 77

Im Net finde ich allerdings auch eine Referenz auf eine Änderung 79.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW393822
Datum29.03.2007 21:075969 x gelesen
Geschrieben von Andreas Müllerich werde immer wieder von der Bevölkerung gefragt,ob man einen Feuerlöscher brauch oder nicht.


Bist Du zufällig dieser Andreas Müller ;-) ?

Wehrführer FFW Oberndorf: Andreas Müller, Am Br--- 6, 35768 Siegbach

Dann verstehe ich Dein Problem.

Aber dann müsste Dir doch Hier jemand aus den Fachdienst 22.2 nicht nur helfen können, sondern auch für Dich zuständig sein?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorHute8r S8., Spiesen-Elversberg / Saarland399872
Datum27.04.2007 19:065964 x gelesen
Hallo,

als Vertreter der verkaufenden Zunft, aber auch als Feuerwehrmann würde ich sagen die Frage


Geschrieben von Josef Mäschleob man einen Feuerlöscher brauch oder nicht.

lässt sich nicht so spontan mit Ja oder Nein beantworten.

Auch wenn für private Haushalte nicht vorgeschrieben, heißt das nicht vieleicht doch Sinnvol währe einen zu haben, und vor allem auch zu wissen wo er ist, dass er geprüft und funktionsbereit ist und vor allem wie er funktioniert.

Sinnvoll ist es meiner persönlichen Ansicht immer genauso wie ein Rauchmelder, welche ja seit kurzem zumindest für Neubauten in vielen Bundesländern vorgeschrieben sind.

Ich selbst möchte mir zumindest nicht vorstellen wie es ist sein bitter erarbeitetes Haus in Rauch und Asche aufgehen zu sehen, obwohl der RA einen rechtzeitig gewarnt hätte, aber leider keinen Feuerlöscher hatte, oder noch schlimmer diesen nicht gefunden hat, oder er nicht funktioniert hat.

MfG
Stefan Huter


Wir sind nicht nur verantwortlich für dass was wir tun,
sondern insbesondere für das was wir nicht tun.

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW399873
Datum27.04.2007 19:285966 x gelesen
Geschrieben von Huter StefanGeschrieben von Josef Mäschleob man einen Feuerlöscher brauch oder nicht.


Bitte mit richtigem Ursprungsautor zitieren.

Geschrieben von Huter StefanAuch wenn für private Haushalte nicht vorgeschrieben, heißt das nicht vieleicht doch Sinnvol währe einen zu haben, und vor allem auch zu wissen wo er ist, dass er geprüft und funktionsbereit ist und vor allem wie er funktioniert.

Es ging um die Rechtslage und nicht darum, wer was für sinnvoll halten würde.

Abgesehen davon hängt bei mir neben dem Kohlendioxydlöscher, den ich mittels einer Haushaltswaage jährlich selbst prüfe eine Einstellspritze plus Eimer und Prilflasche.

Funktionsbereit, jederzeit zu prüfen und wenn ich mal vergesse wie er funktioniert kann ich auch damit üben, und danach ist er sofort wieder einsatzbereit ;-)

Aus irgendeinem Grund will mir in den Feuerlöscherfachgeschäften aber nie jemand sowas verkaufen...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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