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ThemaUrteile im Unfall-Prozess von Wolmistedt gesprochen23 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Wolmirstedt: Urteil im Prozeß zum Unfall mit Feuerwehrfahrzeug
  • Newsmeldung MDR 1
  •  
    AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW393088
    Datum26.03.2007 10:3417876 x gelesen
    Laut Radio MDR 1 (heute 10:30 Uhr) wurden heute die Urteile gegen die beiden Fahrerinnen verkündet. Beide wurden der schuldig gesprochen und mit Geldstrafen belegt. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen gefordert.


    Man muss die Menschen nehmen, wie sie sind - es gibt keine anderen (frei nach Adenauer)

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    AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW393089
    Datum26.03.2007 10:4616246 x gelesen
    Hier der entsprechende Link: MDR - Urteil im Prozess zum Tod von 4 Kameraden


    Man muss die Menschen nehmen, wie sie sind - es gibt keine anderen (frei nach Adenauer)

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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 393090
    Datum26.03.2007 11:0216630 x gelesen
    Wenn jemand hört wie viele Tagessätze sich dahinter verbergen würde mich das sehr interessieren, denn die Höhe der Geldstrafe ist jedenfalls rein rechtlich ziemlich bedeutungslos.


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Langenselbold / 393095
    Datum26.03.2007 11:3316619 x gelesen
    Geschrieben von Philipp Simon
    Wenn jemand hört wie viele Tagessätze sich dahinter verbergen würde mich das sehr interessieren, denn die Höhe der Geldstrafe ist jedenfalls rein rechtlich ziemlich bedeutungslos.

    Ist eigentlich egal, wie viele Tagessätze es sind. Der Betrag ist entscheidend. Kommt darauf an wie viel die Verurteilten verdienen, davon sind die Tagessätze abhängig. Und in der Summe sind 6000Euro halt 6000Euro, egal ob ich sie auf einmal oder in 24 Monatsraten abbezahle!


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg393096
    Datum26.03.2007 11:3516169 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BrossmannUnd in der Summe sind 6000Euro halt 6000Euro, egal ob ich sie auf einmal oder in 24 Monatsraten abbezahle!


    Nur tut einem ein Tagessatz von 600 Euro mehr weh als einer von 2 Euro. Die Summe bleibt zwar gleich, jedoch ist die Belastung je nach Höhe des Tagessatzes höher.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg393098
    Datum26.03.2007 11:4316051 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BrossmannIst eigentlich egal, wie viele Tagessätze es sind.

    Nein. Ist es gerade nicht.
    Weil sich nur an der Anzahl der Tagessätze die "schwere" der Strafe ablesen läßt. Der Wert des Tagessatzes wiederum ist nur abhägig von der Einkommenssituation und sagt wiederum nichts über die Schwere der Strafe aus (sondern nur darüber, wieviel jemand sonst so ca. verdient...).


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 393102
    Datum26.03.2007 11:5016472 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BrossmannIst eigentlich egal, wie viele Tagessätze es sind. Der Betrag ist entscheidend. Kommt darauf an wie viel die Verurteilten verdienen, davon sind die Tagessätze abhängig. Und in der Summe sind 6000Euro halt 6000Euro, egal ob ich sie auf einmal oder in 24 Monatsraten abbezahle!


    1. Was hat diese Antwort mit meiner Frage zu tun?

    2. Die Antwort ist schlicht falsch, denn das Gesetz sieht vor, dass die Geldstrafe in Fagessätzen verhängt wird (und nicht in Beträgen (die sind dann nur die logische Folge), wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht.

    Da ich die Rechtslage kenne habe ich nämlich nicht um Rechtsbelehrungen gebeten, sondern einfach die Frage nach den Tagessätzen gestellt. Wenn niemand die Antwort kennt ist es ja auch ok.

    Warum werden in diesem Forum eigentlich nur selten die gestellten Fragen beantwortet aber dafür ständig an der Sache vorbeigehende Nebenkriegsschauplätze eröffnet, um dann nicht zur Fragebeantwortung beitragendes (Halb-)Wissen zu ventilieren?


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen393103
    Datum26.03.2007 11:5415973 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas Brossmannst eigentlich egal, wie viele Tagessätze es sind. Der Betrag ist entscheidend.

    So ganz egal ist das nicht.

    Siehe hier Quelle wikipedia

    Im alltagssprachlichen Sinne versteht man unter "vorbestraft" stattdessen eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe, oder aber mehrere Verurteilungen, unabhängig von deren Höhe, da geringere Strafen nicht im "polizeilichen" Führungszeugnis erscheinen, das man sich auch selbst zur Kontrolle gegen Gebühr zusenden lassen kann. Alle Strafen werden dagegen trotzdem im Bundeszentralregister, mit Sitz in Bonn, eingetragen, das der Strafrichter einsehen kann. Allein dieses Register ist maßgeblich, um zu beurteilen, ob jemand im juristischen Sinne als vorbestraft gilt, oder nicht.

    Gruß

    Stefan


    MkG

    Stefan Wrage

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    AutorAndr8eas8 B.8, Langenselbold / 393120
    Datum26.03.2007 13:0716444 x gelesen
    Was hat diese Antwort mit meiner Frage zu tun?

    Dann muss man Fragen so formulieren, dass sie allgemein verständlich sind. War mir in diesem Fall nicht so.

    sondern einfach die Frage nach den Tagessätzen gestellt

    OK, wens interessiert. Davon hat man auch keinen sittlichen Nährwert. Oder interessiert dich auch, wie viele Körner in dem Sack Reis sind, der gestern umgefallen und aufgeplatzt ist?

    Geschrieben von Philipp Simon
    Warum werden in diesem Forum eigentlich nur selten die gestellten Fragen beantwortet aber dafür ständig an der Sache vorbeigehende Nebenkriegsschauplätze eröffnet, um dann nicht zur Fragebeantwortung beitragendes (Halb-)Wissen zu ventilieren?
    Habe hier keinen neuen Kriegsschauplatz aufgemacht. Sondern einfach nach meiner meinung auf deinen Beitrag geantwortet. Und wenn man hier seine Meinung nicht äußern darf, wofür dann dieses Forum?


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    AutorMich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg393126
    Datum26.03.2007 13:1316299 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BrossmannOK, wens interessiert. Davon hat man auch keinen sittlichen Nährwert.

    Ich denke doch: Anzahl der Tagessätze verdeutlich IMHO die Schwere der Strafe, also wer hat "mehr Schuld". (man Verzeihe diese laienhafte Formulierung)

    Grüße, Michael


    Meine Meinung!
    Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet:
    http://www.Feuerwehr-Walldorf.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg393128
    Datum26.03.2007 13:1516074 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BrossmannOK, wens interessiert. Davon hat man auch keinen sittlichen Nährwert

    Du hast offensichtlich die Aussagekraft der Anzahl der Tagessätze trotz mehrerer freundlicher Hinweise nicht gerafft, sonst würdest Du so einen Blödsinn...

    Geschrieben von Andreas BrossmannOder interessiert dich auch, wie viele Körner in dem Sack Reis sind, der gestern umgefallen und aufgeplatzt ist?

    ...in diesem Zusammenhang nicht von Dir geben.


    Und das...

    Geschrieben von Andreas BrossmannDann muss man Fragen so formulieren, dass sie allgemein verständlich sind. War mir in diesem Fall nicht so.


    ...ist schlicht frech, denn deutlicher als Philipp es geschrieben hat...

    Geschrieben von Philipp Simon Wenn jemand hört wie viele Tagessätze sich dahinter verbergen würde mich das sehr interessieren, denn die Höhe der Geldstrafe ist jedenfalls rein rechtlich ziemlich bedeutungslos.

    ...kann man es nicht mehr ausdrücken.


    Ansosten gelten eben auch hier die goldenen Worte von Dieter Nuhr.


    Und betrachte dieses Posting bitte einchfach noch als freundlichen Hinweis, den ich das noch nicht mit dem Moderatoren-Knopf abgeschickt habe.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW393151
    Datum26.03.2007 14:0015956 x gelesen
    Laut BILD Newsticker BILD haben beide den Unfall gleichermaßen verursacht.

    o.k, o.k., ich weiß, was ich von Bild zu halten habe...


    Man muss die Menschen nehmen, wie sie sind - es gibt keine anderen (frei nach Adenauer)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg393157
    Datum26.03.2007 14:2916592 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Philipp SimonWenn jemand hört wie viele Tagessätze sich dahinter verbergen würde mich das sehr interessieren

    schau mal da rein: Wolmirstedt: Urteil im Prozeß zum Unfall mit Feuerwehrfahrzeug


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorThom8as 8Z., Kruft / RP, VG Pellenz393193
    Datum26.03.2007 16:0316304 x gelesen
    Hi,

    Urteil und Geldstrafe hin oder her. Hat sich jemand mal gedanken um die verurteilte Kameradin gemacht ?

    Ich wünsche Ihr, das "Ihre" Wehr trotz der Ereignisse hinter Ihr steht und Unterstützt.

    Gruß

    Thomas


    Meine persönliche Meinung !

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP393206
    Datum26.03.2007 16:4416123 x gelesen
    So wie das aus den Berichten herauszulesen war, denke ich das das kein Thema sein wird.


    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin393207
    Datum26.03.2007 16:5016868 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Thomas Zinken
    Urteil und Geldstrafe hin oder her. Hat sich jemand mal gedanken um die verurteilte Kameradin gemacht?


    warum auch? Hat sie sich Gedanken um ihre jetzt toten Kameraden gemacht als sie mit -laut Gutachten- 58 -76 km/h über eine Kreuzung fuhr? Um ehrlich zu sein, finde ich es schändlich, dass die Fahrerin des PKW zu einer augenscheinlich höheren Strafe verurteilt worden ist, denn ich möchte behaupten, dass die "Kameradin" eindeutig mit ihrer Fahrerweise gegen §1 (2) StVO verstoßen hat und das sogar bei einer Geschwindigkeit, die zu einem Verwarnungsgeld geführt hätte, selbst wenn sie Vorfahrt gehabt hätte.

    Ich finde dieses Urteil sehr unvorteilhaft für alle Feuerwehren, denn bisher hat sich in die Köpfe gut einmeißeln lassen, wenn du mit Blaulich und Martinhorn einen Unfall baust, dann hast du Schuld. Dieses Urteil sagt, wenn du mit Blaulicht und Martinhorn und überhöhter Geschwindigkeit ohne eigentlich vorfahrtsberechtigt zu sein einen Unfall baust und dabei einige deiner mitfahrenden Kameraden sterben, dann hat der Unfallgegner mehr Schuld.

    Ich hoffe, dass die Fahrerin des PKWs in Revision geht!

    Sebastian


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    AutorJan 8S., Wallenhorst / NDS393209
    Datum26.03.2007 16:5715968 x gelesen
    Bitte den Blödsinn löschen oder blocken, bevor hier sich noch mehr Zorros einfinden


    Passt auf euch auf !

    Jan

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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern393210
    Datum26.03.2007 17:0416184 x gelesen
    Hallo,



    da spricht mir jemand aus der Seele!



    Gruß

    Oliver


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern393211
    Datum26.03.2007 17:0616147 x gelesen
    meinte natürlich den Beitrag von Sebastian Rak!





    Oliver


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    AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg393212
    Datum26.03.2007 17:1516210 x gelesen
    Moinsen!

    Geschrieben von Sebastian Rakwarum auch?

    Weil Menschen nunmal Fehler machen. Wenn ich meine Alarmfahrten als Maschinist nochmal Revue passieren lasse, fallen mir auch ein paar Situationen ein in denen ich schlicht Glück hatte. Und jetzt fasst sich hier jeder mal an die eigene Nase, ob man immer mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung einfährt...

    Das was du schreibst ist einfach menschenverachtend.

    Beste Grüße Sven


    Dein klares Denken, dein sicherer Befehl hauchen der Technik Leben ein, geben der Mannschaft die Richtung vor, verleihen dem Löschmittel die entscheidende Wirkung. Du hältst die Hand voller Trümpfe, nur lerne spielen!

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / NDS393213
    Datum26.03.2007 17:2016217 x gelesen
    Welches juristisches Genie wessen Geistes Kind ist, wurde ja schon breit diskutiert.

    Es wurde ein Urteil gefällt, die beiden Verurteilten müssen damit leben. Nachtreten zeugt von Charakterschwäche.


    Passt auf euch auf !

    Jan

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    AutorChri8sti8an 8M., Altlandsberg / Brandenburg393214
    Datum26.03.2007 17:4116081 x gelesen
    "Das Gericht hat die Tatbeiträge beider Frauen hinsichtlich der Verursachung des Unfalls gleich gewertet. Die unterschiedlichen Strafen resultieren aus Umständen, die in der jewiligen Person begründet liegen."

    Eine Frage an die Fachleute: Was ist unter "Umständen, die in der jewiligen Person begründet liegen" zu verstehen. Bei gleicher Wertung der Tatbeiträge ist es für mich als Laien nicht nachvollziehbar, unabhängig vom aktuellen Fall.

    Gruß
    Christian Markhoff


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds393215
    Datum26.03.2007 17:4316224 x gelesen
    Leute, mea culpa, auch ich habe schon einen Crash gebaut. Glücklicherweise ohne Personenschaden, was aber nicht mein Verdienst war.

    Ich war jung, ich war unerfahren und ich hatte die (völlig falsche) Idee, dass eine Alarmfahrt eben "schnell" zu sein hat.

    Leider hatte ich keinen Fahrzeugführer, der mit sagte: "Mensch nimm mal das Gas weg!" was auch zu den Kameradenpflichten gehört (Und natürlich auch zur Dienstaufsicht!)

    Mir tut das Mädel leid.

    Nachhaken und "selber schuld" ist der falsche Denkansatz.

    Es wäre jetzt an den Kameraden, dem Mädel mal auf die Schulter zu klopfen, um ihr einen klitzekleien Trost zu spenden.

    Mehr kann man nicht tun.

    Es sind dieses die Dinge, wo man sich fassungslos fragt: Wie konnte es passieren?
    Ich kenne den Fall nicht, deshalb hüte ich mich, hier zu ein Urteil zu fällen , aber waren da keine Kameraden im Fahrzeug, die ihr hätten freundlich sagen können: Langsam Mädchen??

    Leider ist es so, dass das Gericht die Zeit von Stunden hat, über etwas zu urteilen, was WIR ALLE vor Ort in Sekunden entscheiden müssen.
    Ich weiß, wovon ich spreche!

    ICH KANN NUR HOFFEN; DASS DIE WEHR SIE JETZT NICHT ALLEINE LÄßT!

    Gruß Klaus


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