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ThemaGesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorGerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen392622
Datum23.03.2007 11:365210 x gelesen
Hallo!

Vor einiger Zeit ging ja mal das Gerücht rum, dass freiwillig Tätige günstiger besteuert werden sollen. Jetzt scheint wohl ein Gesetzentwurf fertig zu sein, in dem man die freiwillige Tätigkeit der HiOrgs schlichtweg vergessen hat...

Wörtlich heißt es in dem Link Gesetzentwurf auf Seite 5:

?2c . S t e u e r ermäß i g u n g b e i fre i wi l l i g e n
u n e n t g el t l i c h e n e hre n a m t l i c h e n Tä ti g kei te n z u r
F ö r d eru n g mi l d t ä t i g e r Z wec ke

§ 34h


Für Steuerpflichtige, die im Kalenderjahr regelmäßig und mit einem
durchschnittlichen Aufwand von mindestens 20 Zeitstunden monatlich im Dienst oder
im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer
unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung freiwillig
unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind (§ 53 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung), ermäßigt sich die tarifliche
Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, insgesamt um
300 Euro. Werden Ehegatten nach den §§ 26, 26b zusammen veranlagt, wird die
Steuerermäßigung jedem der Ehegatten gewährt, wenn beide Ehegatten eine
Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 ausgeübt haben.?


Haben die uns schlichtweg vergessen oder sind die HiOrgs in Deutschland nichts mehr wert?

Mit kopfschüttelden Grüßen
Gerrit

Quelle: Bundesfinanzministerium


www.feuerwehr-buxtehude.de

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland392627
Datum23.03.2007 11:443816 x gelesen
Geschrieben von Gerrit PetersHaben die uns schlichtweg vergessen oder sind die HiOrgs in Deutschland nichts mehr wert?

Ja.


Ebenfalls kopfschüttelnd
Frank


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg392634
Datum23.03.2007 12:033703 x gelesen
War hier schon Thema ...

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz392636
Datum23.03.2007 12:103804 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Frank RecktenwaldJa.

Nein, es war nie beabsichtigt HiOrgs in dieses Gesetzt einzubinden. Bitte den Text genau lesen:

>>die im Kalenderjahr regelmäßig und mit einem
durchschnittlichen Aufwand von mindestens 20 Zeitstunden monatlich im Dienst oder
im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer
unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung freiwillig
unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind (§ 53 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung)
<<

Man beachte auch die Wörter "freiwillig" und "unentgeldlich". Würde man dieses Gesetz auf die Feuerwehren anwenden, würden die Pflichtfeuerwehren rausfallen. Auch soll es ja Feuerwehren geben, die ihren Angehörigen eine gewisse Aufwandsentschädigung pro Einsatz- und/oder Übungsstunde gewähren.
Auch bei den 20 Stunden pro Monat hätte ich Bauchschmerzen. Hier müsste es Zwangsläufig zu "ungerechtigkeiten" kommen; denn was ist wenn ich trotz allem und nur mit viel Mühe auf 18 Stunden kommen?

Du siehst, viel Raum um die Einbindung von HiOrgs in eine solches Gesetz zu zerreden, schlechtzureden oder irgendwelche Fallstricke zu finden. Ich glaube genau aus diesem Grund hat man die HiOrgs nicht berücksichtigt obwohl ich persönlich eine Steuererleichterung von Angehörige von HiOrgs begrüßen würde.

Aber speziell Feuerwehr ist nun mal leider wieder Ländersache. Ob sich der Bund da........

Gruß vom Berg

Jakob


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