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Thema | Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Gerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen | 392622 | |||
Datum | 23.03.2007 11:36 | 5210 x gelesen | |||
Hallo! Vor einiger Zeit ging ja mal das Gerücht rum, dass freiwillig Tätige günstiger besteuert werden sollen. Jetzt scheint wohl ein Gesetzentwurf fertig zu sein, in dem man die freiwillige Tätigkeit der HiOrgs schlichtweg vergessen hat... Wörtlich heißt es in dem Link Gesetzentwurf auf Seite 5: ?2c . S t e u e r ermäß i g u n g b e i fre i wi l l i g e n u n e n t g el t l i c h e n e hre n a m t l i c h e n Tä ti g kei te n z u r F ö r d eru n g mi l d t ä t i g e r Z wec ke § 34h Für Steuerpflichtige, die im Kalenderjahr regelmäßig und mit einem durchschnittlichen Aufwand von mindestens 20 Zeitstunden monatlich im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung freiwillig unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung), ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, insgesamt um 300 Euro. Werden Ehegatten nach den §§ 26, 26b zusammen veranlagt, wird die Steuerermäßigung jedem der Ehegatten gewährt, wenn beide Ehegatten eine Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 ausgeübt haben.? Haben die uns schlichtweg vergessen oder sind die HiOrgs in Deutschland nichts mehr wert? Mit kopfschüttelden Grüßen Gerrit Quelle: Bundesfinanzministerium | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 392627 | |||
Datum | 23.03.2007 11:44 | 3816 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit PetersHaben die uns schlichtweg vergessen oder sind die HiOrgs in Deutschland nichts mehr wert? Ja. Ebenfalls kopfschüttelnd Frank | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 392634 | |||
Datum | 23.03.2007 12:03 | 3703 x gelesen | |||
War hier schon Thema ... Gruß Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 392636 | |||
Datum | 23.03.2007 12:10 | 3804 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Frank Recktenwald Ja. Nein, es war nie beabsichtigt HiOrgs in dieses Gesetzt einzubinden. Bitte den Text genau lesen: >>die im Kalenderjahr regelmäßig und mit einem durchschnittlichen Aufwand von mindestens 20 Zeitstunden monatlich im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung freiwillig unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) << Man beachte auch die Wörter "freiwillig" und "unentgeldlich". Würde man dieses Gesetz auf die Feuerwehren anwenden, würden die Pflichtfeuerwehren rausfallen. Auch soll es ja Feuerwehren geben, die ihren Angehörigen eine gewisse Aufwandsentschädigung pro Einsatz- und/oder Übungsstunde gewähren. Auch bei den 20 Stunden pro Monat hätte ich Bauchschmerzen. Hier müsste es Zwangsläufig zu "ungerechtigkeiten" kommen; denn was ist wenn ich trotz allem und nur mit viel Mühe auf 18 Stunden kommen? Du siehst, viel Raum um die Einbindung von HiOrgs in eine solches Gesetz zu zerreden, schlechtzureden oder irgendwelche Fallstricke zu finden. Ich glaube genau aus diesem Grund hat man die HiOrgs nicht berücksichtigt obwohl ich persönlich eine Steuererleichterung von Angehörige von HiOrgs begrüßen würde. Aber speziell Feuerwehr ist nun mal leider wieder Ländersache. Ob sich der Bund da........ Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | |||||
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