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ThemaLohnausfall bei Studenten55 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW388659
Datum27.02.2007 17:5918662 x gelesen
Wie schaut es eigentlich aus wenn ein Student, der eigentlich zur Vorlesung muss in einem Einsatz gebunden ist. Ihm entsteht in dem sinne ja kein Lohnausfall aber es geht ihm Zeit flöten um zu lernen. Ein Studium ist ja irgendwie sowas wie eine Ausbildung um hinterher einen Beruf ausüben zu können. Meiner meinung nach sollten Studenten doch in irgendeiner Form ein ausgleich gezahlt werden oder sehe ich das Falsch. Einem Selbständigen wird doch auch Geld gezahlt ob er zur Zeit gearbeitet hätte oder einfach nur im Büro gesessen hätte und däumchen gedreht.

Wie steht ihr dazu?

Mein Vorschlag wäre eine Pauschale Vergütung von XXX? pro Stunde in der Zeit von 6-22 Uhr.

MFG

Sebastian


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AutorSasc8ha 8K., Haiger / Hessen388664
Datum27.02.2007 18:0416737 x gelesen
Persönlich wäre ich dafür - Einsatz ich komme...

Sowas wird aber eher nicht durchsetzbar sein, denke ich. Vielleicht einen Zuschuss zur Studiengebühr, das wär ja schon was ;)


Wenn nicht explizit gekennzeichnet, stellt das Geschriebene ausschließlich meine Meinung dar.

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen388666
Datum27.02.2007 18:0516726 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzMein Vorschlag wäre eine Pauschale Vergütung von XXX? pro Stunde in der Zeit von 6-22 Uhr.


[x] dafür ;-)

Was ist mit der Nachtarbeit (22-06) vor Prüfungen und nahen Abgabeterminen?


MkG Sascha

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AutorChri8sti8an 8R., Schwaikheim / Baden-Württemberg388667
Datum27.02.2007 18:0516882 x gelesen
Also ich weis ja nicht wie es bei dir oder bei anderen ist, aber bei uns gibt es für ALLE eine Pauschale Entschädigung und das egal zu welcher Uhrzeit.


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388669
Datum27.02.2007 18:0716667 x gelesen
Hi!

Warum nicht auch Geld für Schüler, denen geht ja auch Zeit verloren und für die Hausmänner und -frauen natürlich auch. Was ist mit Abendschülern, Besuchern einer Meisterschule, Leute die sonstige Fortbildungen in ihrer Freizeit machen, Fahrschülern ...
Du siehst, dass kann man sehr weit ausführen.

Ne lass mal, wenn die einen tatsächlichen Verdienstausfall haben, können sie den einfordern.

Gruß
Sven


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern388670
Datum27.02.2007 18:0716697 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christian RaulederAlso ich weis ja nicht wie es bei dir oder bei anderen ist, aber bei uns gibt es für ALLE eine Pauschale Entschädigung und das egal zu welcher Uhrzeit.


Also bei uns gibts für KEINEN eine Entschädigung.


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AutorSeba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW388672
Datum27.02.2007 18:1216682 x gelesen
Geschrieben von Christian RaulederAlso ich weis ja nicht wie es bei dir oder bei anderen ist, aber bei uns gibt es für ALLE eine Pauschale Entschädigung und das egal zu welcher Uhrzeit.

Wie hoch ist diese Entschädigung wenn man mal fragen darf ?


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AutorThie8mo 8G., Röthenbach / Bayern388673
Datum27.02.2007 18:1416651 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzWie steht ihr dazu?

Ganz ehrlich? Ich halte davon gar nichts.

Ich bin Student und habe auch schon Vorlesungen ausfallen lassen oder bin mitten in der Prüfungszeit aufgesprungen, wenn ein Alarm kam. Na und? Klar muss das alles nachgearbeitet werden, aber ich mach freiwillig Feuerwehrdienst und erleide auch keinen finanziellen Schaden, wenn ich mit rausfahre (anders als vielleicht ein Selbstständiger. Deshalb hinkt der Vergleich m.E.). Wieso sollte ich da was abrechnen wollen?


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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW388674
Datum27.02.2007 18:1516697 x gelesen
Verwechsel bitte nicht die ENTSCHÄDIGUNG mit der Zahlung des Lohnausfalles an den Arbeitgeber, von dem hier die Rede ist.


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW388675
Datum27.02.2007 18:1716773 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerWas ist mit der Nachtarbeit (22-06) vor Prüfungen und nahen Abgabeterminen?

...nicht hingehen und/oder Melder ganz aus...



....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar388676
Datum27.02.2007 18:1816739 x gelesen
Ausserdem tut etwas Ablenkung und körperliche Bewegung während des Lernens gut


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****

Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären)
****

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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Autor ., Grafenau / Baden-Württemberg388678
Datum27.02.2007 18:2416663 x gelesen
Bei uns bekommt man für jeden Einsatz Geld, 10? pro angefangene Stunde. Für Bereitschaft bekommt man genau soviel, da die aber meistens vor Ende einer Stunde aufgelöst wird, kann man hier Pauschal sagen das man 10? bekommt! Ausgezahlt wird es an der Hauptversammlung!

Es gibt sogar Feuerwehren in meinem Landkreis da bekommt man 12?!


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AutorSeba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW388681
Datum27.02.2007 18:3416718 x gelesen
Dann gibt es bei euch aber auch keine Zusätzlichen Lohnfortzahlungen an der Arbeitgeber Einsatzfall oder ??


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Autor ., Grafenau / Baden-Württemberg388682
Datum27.02.2007 18:3616656 x gelesen
Das kann ich dir nicht sagen. Aber nach FW Gesetz müsste es das ja trotzdem geben!?!


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AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW388684
Datum27.02.2007 18:4216687 x gelesen
Geschrieben von Steffen FialaAber nach FW Gesetz müsste es das ja trotzdem geben

1) nach welchem Gesetz?
2) auf welcher finanzieller Grundlage machst du als Student Lohnausfall geltend?



....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü388686
Datum27.02.2007 18:4916659 x gelesen
Geschrieben von Steffen FialaBei uns bekommt man für jeden Einsatz Geld, 10? pro angefangene Stunde.

Geschrieben von Steffen FialaEs gibt sogar Feuerwehren in meinem Landkreis da bekommt man 12?!

Wir bekommen die goldene Mitte (soweit ich weiß dann aber natürlich nichts mehr von wegen Verdienstausfall etc.). :D Aber frag mal im nord-östlichen Nachbarlandkreis, die bekommen scheinbar sogar Geld für Übungen (zumindest in 2 Feuerwehren sicher). Das finde ich doch zu viel des Guten.
Aber als nichts verdienender Schüler der viel Freizeit hat und 11? pro angefangene Stunde bekommt, plus Entschädigung für Fortbildungen,... da ist die Feuerwehr schon fast ein Nebenberuf. Mir war vorher garnicht bewusste wie teuer meine Freizeit ist...

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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Autor ., Grafenau / Baden-Württemberg388687
Datum27.02.2007 18:5716708 x gelesen
Feuerwehrgesetz BaWü:

§17
(2) Die Gemeinde hat dem privaten Arbeitgeber auf Antrag seine auf Grund gesetzlicher Verpflichtung erbrachten Lohnfortzahlungsleistungen zu erstatten, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers durch den Feuerwehrdienst verursacht wurde. Ein bestehender Erstattungsanspruch des privaten Arbeitgebers geht auf die Gemeinde über.

ich weiß nicht ob das jetzt auch noch was zu dem Thema beibringt:
§ 15
Entschädigung

(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten auf Antrag die durch die Ausübung des Dienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehenden notwendigen Auslagen und den nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzt. Anstelle der Entschädigung nach Satz 1 kann die Entschädigung durch Satzung geregelt werden; dabei können einheitliche und getrennte und nach Art des Feuerwehrdienstes unterschiedlich hohe Durchschnittssätze sowie Höchstbeträge festgesetzt werden. Bei Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen, gilt als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis; durch Satzung ist hierfür ein bestimmter Stundensatz festzusetzen. Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat die Gemeinde des Einsatzortes einen Erfrischungszuschuß zu leisten.


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AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW388689
Datum27.02.2007 19:0116663 x gelesen
Geschrieben von Steffen FialaGrund gesetzlicher Verpflichtung erbrachten Lohnfortzahlungsleistungen zu erstatten....Ein bestehender Erstattungsanspruch des privaten Arbeitgebers geht auf die Gemeinde über
Geschrieben von Steffen Fialaden nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzt

...ich meinte den Verdienstausfall. Wie willst du den als Student nachweisen? Hast du einen Arbeitgeber?
Wenn die betreffende Feuerwehr eine Art "Aufwandsentschädigung" zahlt ist das schön, aber nicht die Regel (bei uns gibts nur Erstattung von nachgewiesenem Verdienstausfall).



....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388690
Datum27.02.2007 19:0316749 x gelesen
Oh mann,

was hat denn das eine mit dem anderen zutun... Leute...lernt ordentlich mit Begriffen umgehen und dann können wir uns darüber unterhalten
Nochmal zum Mitschreiben:

Es gibt die Lohnfortzahlung/Verdienstausfallentschädigung
Diese kann, entweder auf Antrag des FM (SB) ODER auf Antrag des Arbeitgebers, bei der Gemeinde für die Zeit des Einsatzes geltend gemacht werden.

UND

Es gibt die Aufwandsentschädigung die von der Gemeinde aufgrund der geleisteten Einsätze, Übungen, Brandwachen und was weiss ich noch alles....diese wird jetzt in dem Beispiel hier mit 10? vergütet.

Beides ist also ein totaler Unterschied und wenn ihr nicht lernt die richtigen Begriffe zu benennen und deren Bedeutungen zu kennen, so macht ihr euch absolut lächerlich.

Gruß Peko


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMart8in 8M., Braunschweig / 388693
Datum27.02.2007 19:2116698 x gelesen
Diese Idee ist mir während meines Studiums nie in den Sinn gekommen. Anscheinend war ich wohl ein Überflieger, da ich selten von 6 bis 22 Uhr durchgehend mit dem Studium beschäftigt war. Es wäre also durchaus legitim, wenn der Student den Ausfall seiner Zeit nachweist.

Bisher habe ich meine Tätigkeit in der FF als ehrenamtliches Engagement betrachtet, für das ich in den letzten 25 Jahren (inkl. JF) nie einen müden Euro erhielt und verlangt habe. Aber gerade darin liegt der Stolz mit dem ich meine Tätigkeit erfülle. Aber es scheint wohl an der heutigen Zeit liegen, dass man für alles entlohnt werden muss.

Ich befürchte aber auch, dass zunehmende Aufwandsentschädigungen auch die Anforderungen steigen. Ich habe vor einigen Jahren eine Feuerwache in Dänemark besichtigt. Die Kosten für die Aufwandsentschädigung der "freiwilligen" Kräfte wurde durch die schlechtere Ausstattung kompensiert.
Ein steigender Kostendruck kann sicherlich zu Forderung zur Kostensenkung durch Einsparungen, Zusammenlegung von Feuerwehren und Reduzierung der Mannschaft hervorrufen und steigern.
Letztendlich wird vielleicht sogar die Überlegung angestellt, dass es durchaus günstiger sein kann wenige hauptamtliche Wachbereitschaften zu schaffen, als viele kleine FFs zu finanzieren. Wir erleben diese Gedanken ja gerade im Bereich der Leitstellen und des Rettungsdienstes.


MKG
Martin


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AutorSeba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW388694
Datum27.02.2007 19:2816667 x gelesen
Geschrieben von Martin MayIch befürchte aber auch, dass zunehmende Aufwandsentschädigungen auch die Anforderungen steigen. Ich habe vor einigen Jahren eine Feuerwache in Dänemark besichtigt. Die Kosten für die Aufwandsentschädigung der "freiwilligen" Kräfte wurde durch die schlechtere Ausstattung kompensiert.

Dazu kann ich nur sagen das in vielen Städten eine Summe X zur Enschädigung der FF Kräfte bereit gehalten wird. Dieses Geld darf und wird nur für die Entschädigung eingesetzt. Nimm keiner das in anspruch ist das Geld geblockt und der Kämmera freut sich. Die Feuerwehr hat dadurch keinen müden cent mehr .


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AutorMart8in 8M., Braunschweig / 388695
Datum27.02.2007 19:2816662 x gelesen
Bei einem derartigen Anspruchsdenken kann ich Studiengebühren die zur kompletten Kostendeckung der besuchten Hochschule dienen nur unterstützen, wobei ich bisher noch strikt dagegen war. Wenn die Studenten schon anfangen ihre teure Zeit mit Geld aufzuwiegen, dann sollten Sie die erhalten Leistungen an den Hochschulen auch bezahlen. Schließlich werden die Hochschulen und damit das Studium durch die Gemeinschaft der Steuerzahler bezahlt. 500,-? für ein Semster dürften nicht mal annähernd Kostendeckend sein.

Der Besuch einer Meisterschule ist ja schließlich auch nicht umsonst.

Gruß
Martin


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen388700
Datum27.02.2007 20:0916700 x gelesen
Hallo,
mich hats grad weggehauen...:
Geschrieben von Sebastian Kunz
Mein Vorschlag wäre eine Pauschale Vergütung von XXX? pro Stunde in der Zeit von 6-22 Uhr.
Welcher produktiven Leistung wird ein Stdent beraubt, wenn er von 06:00 bis ca. (etwa) 10:00 nicht im Bett liegt? ;-))))

Über die Abendstunden schweigen wir mal...
Echt süß die Studis (aber es gibt wohl auch noch Schlimmeres...)


mkg hwk

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen388701
Datum27.02.2007 20:1716662 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner Köglerwenn er von 06:00 bis ca. (etwa) 10:00 nicht im Bett liegt? ;-))))

Einer zweistündigen Vorlesung in Technischer Mechanik (Die begann bei uns Mo 7:00)

Gruß
Ingo


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen388702
Datum27.02.2007 20:3116644 x gelesen
Wie steht ihr dazu?

Ist in Hessen bereits geregelt.


§ 11 HBKG
(1) ...
(2) ...
(3) Privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung von dem Aufgabenträger zu erstatten. Ihnen ist auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund der gesetzlichen oder tarifrechtlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiterleisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst in der Feuerwehr zurückzuführen ist. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die nicht Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, erhalten einen pauschalierten Betrag.
(4) ...


Über die Höhe des Betrages wird jedoch nichts ausgesagt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg388710
Datum27.02.2007 21:1516701 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerEs gibt die Aufwandsentschädigung die von der Gemeinde aufgrund der geleisteten Einsätze, Übungen, Brandwachen und was weiss ich noch alles....diese wird jetzt in dem Beispiel hier mit 10? vergütet.

Nicht zwingend.

Es gibt auch die Möglichkeit, daß es sich um den Fall der pauschalierten Lohnausfallentschädigung handelt.
Das ist dann ein Sonderfall, der in der Feuerwehrentschädigungssatzung geregelt wird.

Dadurch, daß pauschal an jede Einsatzkraft zu jeder Zeit der selbe Betrag gezahlt wird, spart man sich eine Menge Verwaltungsaufwand. Somit wird (bei kurzen Einsätzen/ Lehrgängen) dem einzelnen FM und der Verwaltung die Abrechnung jeder einzelnen Einsatzstunde incl. Beibringung von Nachweisen, Überprüfung,... Einsatzstunde erspart.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen388718
Datum27.02.2007 22:1716657 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyIst in Hessen bereits geregelt.


§ 11 HBKG (...) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die nicht Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, erhalten einen pauschalierten Betrag.


... ich fürchte Du geht irr.

Der Absatz bezieht sich auf Arbeitsentgelte - der Student arbeitet (in diesem Sinne !!) nicht. Der von Dir zitierte Satz betrifft m.E. Selbstständige/Freiberufler u.ä. (hatten wir an anderer Stelle schon mal).
Anderenfalls wäre ja zu jeder Tages- und Nachtzeit an alle Einsatzkräfte (die nicht gerade von der Arbeit verschwinden) diese Pauschale zu zahlen.

Gruss
Gerhard


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388726
Datum27.02.2007 22:5716701 x gelesen
Nabend,

für welches Bundesland gilt diese Satzung? Pauschalierungen sind mir bekannt....allerdings nicht in diesem Zusammenhang.
Zumal wenn der AG den Lohnausfall bei der Gemeinde geltend macht. Soweit mir noch bekannt ist, steht diese Möglichkeit jedem AG zu.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg388742
Datum28.02.2007 00:4816680 x gelesen
Geschrieben von Peter Kofflerfür welches Bundesland gilt diese Satzung? Pauschalierungen sind mir bekannt....allerdings nicht in diesem Zusammenhang.
Zumal wenn der AG den Lohnausfall bei der Gemeinde geltend macht. Soweit mir noch bekannt ist, steht diese Möglichkeit jedem AG zu.


In BaWü gibt es entweder die (in anderen Ländern übliche) Lohnfortzahlung oder eine pauschale Entschädigung für den einzelnen Feuerwehrangehörigen.

Im Fall der Lohnfortzahlung durch den AG hat dieser einen Anspruch gegen die Gemeinde auf Kostenersatz.

Eine Kombination sieht das FWG nicht vor.


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388745
Datum28.02.2007 01:3416758 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Guido LobermannIn BaWü gibt es entweder die (in anderen Ländern übliche) Lohnfortzahlung oder eine pauschale Entschädigung für den einzelnen Feuerwehrangehörigen.

Weiß ich, hab ich auch in meinem Posting oberhalb geschrieben. CFi erwähnte diese pauschale Entschädigung und ich wollte wissen in welchenBundesland das geht weil ich es eben von BaWü nicht kenne.

Geschrieben von Guido LobermannIm Fall der Lohnfortzahlung durch den AG hat dieser einen Anspruch gegen die Gemeinde auf Kostenersatz.

Weiß ich auhc.....hab ich auch oberhalb schonmal erwähnt.

Geschrieben von Guido LobermannEine Kombination sieht das FWG nicht vor.
Es geht auch nicht ums Gesetz sondern um eine Satzung.
Grundsätzlch wäre das hier mehr was für das steuer und sozialversicherungsrechtliche....

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen388750
Datum28.02.2007 06:3916798 x gelesen
Der von Dir zitierte Satz betrifft m.E. Selbstständige/Freiberufler u.ä. (hatten wir an anderer Stelle schon mal).

Aus dem Kommentar von Armin Klab und Erhardt Zachertz zum HBKG (Boorberg_Verlag, 1999):
"(...) Für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die selbständig sind oder in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, wie z.B. Hausfrauen, Schülerinnen und Schüler, Studenttinnen und Studenten wird der Verdienstausfall pauschaliert.(...) "

Eigentlich bin ich mal fest davon ausgegangen, daß gerade die Beiden wissen sollten um was es im HBKG geht.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorBenj8ami8n P8., Röfingen / Bayern388752
Datum28.02.2007 07:2516655 x gelesen
Guten Morgen,

bei uns wird es so handgehabt, dass bei Einsätzen der Lohnausfall an den Arbeitgeber (bzw. Selbstständigen) durch die Gemeinde ersattet wird.

Für geleistete Einsatzstunden erhält jeder FA (SB) einen Betrag von ich glaub 10 Euro. Wir einigten uns darauf, dass dieses Geld nicht ausbezahlt wird , sondern in eine Kasse geht. Von diesem Geld werden Ausrüstungsteile beschafft, die von der Gemeinde nicht beschafft werden (können), auf Grund verschiedener Umstände. Bitte jetzt keine Diskussion, dass die Beschaffung nur Sache der Gemeinde ist. Bei uns herrscht ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Gemeindebeschaffungen und Beschaffungen, die anders finanziert werden.

Die Kommandaten und der Gerätewart erhalten von der Kommune eine Aufwandsentschädigung für ihe Mehrarbeit.

Ich muss mich schon fragen, wieso ein Student Lohnausfall geltend machen will. Für sein Studium muss er doch schließlich (noch) nicht bezahlen. Für die meisten anderen Weiterbildungen im Berufsleben muss hingegen gezahlt werden. Aber so langsam bin ich für die Studiengebühren.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Benjamin

Dieser Beitrag gibt meine eigene Meinung und nicht die der Feuerwehr Röfingen wieder.

http://www.kfv-guenzburg.de/

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen388753
Datum28.02.2007 07:3216729 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyAus dem Kommentar von Armin Klab und Erhardt Zachertz zum HBKG (Boorberg_Verlag, 1999):
"(...) Für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die selbständig sind oder in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, wie z.B. Hausfrauen, Schülerinnen und Schüler, Studenttinnen und Studenten wird der Verdienstausfall pauschaliert.(...) "

Eigentlich bin ich mal fest davon ausgegangen, daß gerade die Beiden wissen sollten um was es im HBKG geht.


... es bleibt aber ein Geheimnis der beiden wann denn nun Schüler, Studenten o.ä. arbeiten.

Denn sonst würde gelten: der Arbeitnehmer bekommt kein Geld für einen Einsatz Sonntag nacht um 2 Uhr (da der "normale" Arbeiter da eben keinen Lohnausfall hat), für den Studenten wäre das aber durchaus eine normale Zeit zum Lernen (... seine Arbeit). Kann auch kaum einer das Gegenteil beweisen ...
Ergo: der im normalen Arbeitsleben stehende wäre außerhalb seiner Arbeitszeit der Dumme.

... hier geht Klab/Zacherts irgendwie an der gelebten Realität vorbei (da gibt es auch noch an anderer Selle solche Unschärfen im Gesetz) ...

Gruss
Gerhard


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg388757
Datum28.02.2007 09:1716678 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian Rauleder
Also ich weis ja nicht wie es bei dir oder bei anderen ist, aber bei uns gibt es für ALLE eine Pauschale Entschädigung und das egal zu welcher Uhrzeit.
Bitte nicht verwechseln, dies ist eine Lohnersatzleistung die in BA- Wü für Einsätze bis 48h gezahlt werden kann. Alles darüber hinaus muss spitz Abgerechnet werden.
Die Pauschale funktioniert ja auch nur da sie rund um die Uhr an allen Tagen gezahlt wird. Von dem Betrag solltest du ja deine Lohnsteuer abführen und auch deine entgangene Rentenversicherung nachzahlen.
@all in Ba- Wü ist vielfach eine Abrechnung mit den Arbeitgebern unüblich und wird durch diese Pauschalen ersetzt.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388758
Datum28.02.2007 09:2016652 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael BayerDie Pauschale funktioniert ja auch nur da sie rund um die Uhr an allen Tagen gezahlt wird. Von dem Betrag solltest du ja deine Lohnsteuer abführen und auch deine entgangene Rentenversicherung nachzahlen

also wenn hier eine pauschalierte Besteuerung durchgeführt wurde wie sie CFi angesprochen hat, dann brauchst du das Geld nicht in der ESt angeben.

Ab und an gibt es Absprachen mit der Finanzverwaltung bezüglich solchen Themen und wenn es hier eine Einigung gegeben hat.....super...

Die gilt aber dann nur für die jeweilige Kommune und deren Betriebsstättenfinanzamt.

Einen Rechtsanspruch auf gleiches Behandeln in einer anderen Kommune/Finanzverwaltung ist nicht gegeben!

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern388760
Datum28.02.2007 09:2416676 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Benjamin PohlIch muss mich schon fragen, wieso ein Student Lohnausfall geltend machen will. Für sein Studium muss er doch schließlich (noch) nicht bezahlen.

Einspruch!
Von vielen Unis wird bereits jetzt schon eine Studiengebühr erhoben.

Grüße
Magnus


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen388761
Datum28.02.2007 09:2716653 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlEinspruch!
Von vielen Unis wird bereits jetzt schon eine Studiengebühr erhoben.


Sagen wir mal so: Die wenigsten erheben keine. (zumindest ab SS07)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern388762
Datum28.02.2007 09:3316601 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningSagen wir mal so: Die wenigsten erheben keine. (zumindest ab SS07)
So kann man es auch sagen...
Ich bin schon seit WS06/07 stolzer Entrichter eines Studienbeitrages.

Grüße
Magnus


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW388763
Datum28.02.2007 10:0616649 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Sebastian KunzWie schaut es eigentlich aus wenn ein Student, der eigentlich zur Vorlesung muss in einem Einsatz gebunden ist.

Prioritäten setzen muss jeder für sich selber...

Geschrieben von Sebastian KunzIhm entsteht in dem sinne ja kein Lohnausfall
Eben, also kannst du auch keinen Lohnausfall ersetzt erhalten.

Geschrieben von Sebastian KunzEin Studium ist ja irgendwie sowas wie eine Ausbildung um hinterher einen Beruf ausüben zu können.
Im besten Falle, auch wenn ich der Meinung bin, dass man bei manchen Studiengängen auch eine Vorlesung "Erwerb einer Erlaubnis zur Führung von Taxen" anbieten sollte :o)

Geschrieben von Sebastian KunzEinem Selbständigen wird doch auch Geld gezahlt ob er zur Zeit gearbeitet hätte oder einfach nur im Büro gesessen hätte und däumchen gedreht.

Und da Studenten eigentlich auch von morgens 8 bis abends 8 in Vorlesungen sitzen, immer aufpassen, nie in Vorlesungen schlafen, quatschen oder Vorlesungsfrei haben, statt Vorlesungen im Bett bleiben oder Kaffee trinken gehen und alles und jede Vorlesung brav vorarbeiten, nachbereiten und eigentlich ständig lernen meinst du, du müsstes auch noch Geld dafür bekommen.... Wenn du das so machst, dann wirst du sicherlich einen sehr guten Abschluss machen, viel Geld verdienen und brauchst dir doch eigentlich um die 10 EUR keine Sorgen machen.

Geschrieben von Sebastian KunzMeiner meinung nach sollten Studenten doch in irgendeiner Form ein ausgleich gezahlt werden

Warum? Du hast doch eben selbst gesagt, dass dir kein Lohnausfall entsteht. Der Lohnfortzahlungsanspruch oder der Verdienstausfall soll nur sichern, dass du weiterhin dass bekommst, was du hast und nicht die Feuerwehr dazu führt, dass du weniger bekommst. Aber es ist nicht der Sinn der Sache, dass du mehr bekommst, als du eigentlich bekommen würdest. Folglich kann dir auch nichts ersetzt werden, was du nicht vorher schon hattest.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen388778
Datum28.02.2007 12:1216667 x gelesen
Geschrieben von ---
Martin May--- Der Besuch einer Meisterschule ist ja schließlich auch nicht umsonst
Wenn du den Meister machst, hast du vorher schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hinter Dir.

Das ganze Thema ist jetzt aber etwas weit off-Topic. Ich zahle z.B. dieses Semester 900 Euro extra, weil ich mein ertses Studium abgebrochen habe und jetzt etwas Anderes mache. Die 900 Euro versacken sonst irgendwo, nur nicht an meiner FH.

Ich kann auch mein Studium lassen und mich als Sozialhilfeempfänger melden...


Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg388782
Datum28.02.2007 12:2616616 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Peter,

Geschrieben von Peter Koffler
also wenn hier eine pauschalierte Besteuerung durchgeführt wurde wie sie CFi angesprochen hat, dann brauchst du das Geld nicht in der ESt angeben
Soweit wollte ich nicht in die Materie einsteigen. Ich wollte aber darauf hinweisen das die Pauschalierten Entschädigungen in Ba- Wü Lohnersatzleistungen sind und kein "Taschengeld".

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg388787
Datum28.02.2007 12:4116787 x gelesen
Hallo zusammen, nachdem ich das ganze schon die ganze Zeit mitlese muss ich Kopfschütelnd jetzt auch mal was dazu schreiben, wo entwickeln wir uns eigentlich hin ....

Geschrieben von Annette StollWenn du den Meister machst, hast du vorher schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hinter Dir.

Das haben ein teil der Studenten auch, während der Meisterschule (in vollzeit) hat man auch weniger die Möglichkeit, einer Nebenbeschäftigung nach zu gehen, wie ein Student. Und die Meisterschule bekommt man weis Gott nicht geschenkt! Bafög und/oder einen Ausbildungskredit, sind das einzige was man u.U. hat. Nicht alle Eltern sind so solvent, das sie ihren Sprößlingen eine Fortbildung oder ein Studium finanzieren.
Und je nach dem wo man her kommt, ist eine Meisterschule auch nicht um die Ecke, und man muss weiter weg, genauso wie bei den meisten Studenten verbunden mit einer Wohnung die man Finanzieren muss. Z.B. die zweijährige Technikerschule meines Bruders war in einem ca. 200Km entfernten Ort .....

Die Meinung, die ich hier irgendwo gelesen habe, dass Studenten in der Zeit von z.B. 06.00 bis 22.00 Uhr eine Entschädigung bekommen sollten finde ich ....
Keiner kann mir hier erzählen, dass er 16 Stunden täglich damit beschäftigt ist, sein Studium durchzuführen, dafür kenne ich leider viel zu viele Studenten.
Ich will aber auch nicht abstreiten, das die mal vor irgendwelchen Klausuren, für irgendwelche Dipl. oder sonstige arbeiten über ein paar Wochen gemacht wird.
Aber da sollte jeder selbsteinschätzend genug sein können, zu wissen was er macht --> Priorität auf Feuerwehr oder Studium.

Wer Arbeiten durchführt und dafür entlohnt wird (auch Inhaber), muss dafür bei einem Ausfall durch Einsatz bei einer Hilfs.org. oder öffentlichen Einrichtung einen Ausgleich bekommen, wer
im Normalfall keine Einkünfte bezogen hätte, hat m.E. auch kein Anrecht auf diese, denn sonst wäre es eine Bereicherung und zugleich damit verbunden eine Ungleichbehandlung der anderen.


Mit Grüßen

Michael

Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter


ICQ 494000336

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AutorSeba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW388793
Datum28.02.2007 13:2016690 x gelesen
Geschrieben von Michael Hilbertwer
im Normalfall keine Einkünfte bezogen hätte, hat m.E. auch kein Anrecht auf diese, denn sonst wäre es eine Bereicherung und zugleich damit verbunden eine Ungleichbehandlung der anderen.



Dann nur mal so als Beispiel. Wenn jemand egal ob Mann oder Frau zu Hause den Haushalt schmeist und oder die Kinder betreut ist das für dich keine Arbeit. Wenn du deinen Arbeitsplatz verlässt musst du die Arbeit nicht am gleichen Tag nachhohlen. Im normalfall kannst du nach acht Stunden gehen und dann ist gut.

Ich finde es gut wenn leute die kein Einkommen beziehen über eine Pauschale ausgezahlt werden würden.

Oder wieso bekommt ein Schüler von der FuK bei einem Dienstunfall pro Tag Geld die er nicht zur Schule gehen kann.

Wer sich für die Feuerwehr entscheidet zeigt ja das er was für seine Mitmenschen tuen will und bekommt da im normalfall keinen müden cent für. Die Städte sparen immer mehr Mitarbeiter bei der Feuerwehr ein und das Einsatzaufkommen wird einfach auf die Freiwilligen abgeschoben. Einsatz in der Nacht zwei Stunden und erst um fünf Uhr wieder nach Hause. Okay der Arbeiter geht einfach später hin und bekommt Ausfall. Der Student darf aber zur Vorlesung. Hmm.

Naja also könnte man einfach sagen das man garnicht mehr zu Einsätzen kommt weil man seine Zeit ja ins Studium stecken kann. Ich weiß ja nicht ob du Studiert hast aber eine Vorlesungstunde die du verpasst hast kannst du Ungefähr mit Faktor zwei Nacharbeiten.

Und ganz ehrlich wenn der Melder geht und du weist das es Tagsüber Probleme mit der Personal gibt dann geh ich zur Feuerwehr ob ich für ne Prüfung lerne oder nicht. Ich will nicht hinterher lesen das wegen Personalmangel oder irgendetwas eine Person veretzt oder gar getötet wurde und ich hätte es vielleicht verhindern können.

Ich denke die Entschädigung wäre ne nette Anerkennung für Freiwillige Feuerwehrleute die kein eigenes Einkommen haben. (Schüler, Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose)

Aber das nur meine Meinung!


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg388794
Datum28.02.2007 13:3016646 x gelesen
Hallo Sebastian,

ich kenne feuerwehren, da bekommt jeder für jede geleistete Einsatzstunde Geld, ich finde das OK, den es bekommt jeder!
Wenn es aber so ist, dass ein Student, ein Schüler, eine Hausfrau ...usw. diese bekommen sollen, und meinetwegen der der gerade Freischicht hat, oder Urlaub oder ...nicht, finde ich das nicht in Ordnung. Es ist nicht OK!
Wenn Du 12 Stunden zwischen deinen Schichten tagsüber frei hast und davon meinetwegen 6 Stunden im Einsatz verbringst dann wieder Arbeiten gehst und nichts bekommst, der Student (oder andere) aber 3 Stunden Lernzeit verliert oder die Hausfrau Ihre Tätigkeit nicht verrichten kann, aber dafür den restlichen Tag Zeit hat, eine Entschädigung bekommt, ist das dann gerecht?

Entweder haben alle die Chance ihre tätigkeit "sondervergütet" zu beklommen oder keiner, aber keine extraaktionen.


Mit Grüßen

Michael

Alles meine private und persönliche Meinung

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Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

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AutorSeba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW388802
Datum28.02.2007 14:4516616 x gelesen
Okay dann gleiches Recht für alle. Ich glaub es ist billiger jeder Feuerwehrmann ne paar Euro in die Hand zu drücken als noch zusätzliches Hauptamtliches Personal einzustellen.

10? pro Stunde und alle sind Glücklich was mit dem Geld geschiet kann man ja selber entscheiden.


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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen388831
Datum28.02.2007 16:2516632 x gelesen
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Ihnen ist auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund der gesetzlichen oder tarifrechtlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiterleisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst in der Feuerwehr zurückzuführen ist. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die nicht Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, erhalten einen pauschalierten Betrag.


Ich bin beim Lesen des Pragrafen davon ausgegangen, dass sich der Pauschalbetrag auf die Entschädigung bei Krakheit bezieht...


Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen388836
Datum28.02.2007 16:4316727 x gelesen
Denn sonst würde gelten: der Arbeitnehmer bekommt kein Geld für einen Einsatz Sonntag nacht um 2 Uhr (da der "normale" Arbeiter da eben keinen Lohnausfall hat), für den Studenten wäre das aber durchaus eine normale Zeit zum Lernen (... seine Arbeit). Kann auch kaum einer das Gegenteil beweisen ...
Ergo: der im normalen Arbeitsleben stehende wäre außerhalb seiner Arbeitszeit der Dumme.


Hmmm.... von wann bis wann arbeiten denn Selbständige?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen388842
Datum28.02.2007 17:1116606 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzEinem Selbständigen wird doch auch Geld gezahlt ob er zur Zeit gearbeitet hätte oder einfach nur im Büro gesessen hätte und däumchen gedreht.

Hast Du das schon mal bei einem Sebstständigen gesehen, nicht umsonst bedeutet das Wort "Selbstständig" nichts anderes als "selbst" und "ständig"

Munter bleiben, Lüke


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg388908
Datum28.02.2007 23:3316761 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerWeiß ich, hab ich auch in meinem Posting oberhalb geschrieben. CFi erwähnte diese pauschale Entschädigung und ich wollte wissen in welchenBundesland das geht weil ich es eben von BaWü nicht kenne.

Ba-Wü.
Kommt eben darauf an, was die Gemeinde in die Entschädigungssatzung schreibt.
Die meisten Satzungen die ich bisher gesehen habe, habe das jedenfalls beinhaltet.


Geschrieben von Peter KofflerGeschrieben von Guido LobermannIm Fall der Lohnfortzahlung durch den AG hat dieser einen Anspruch gegen die Gemeinde auf Kostenersatz.

Weiß ich auhc.....hab ich auch oberhalb schonmal erwähnt.


Da muß ich jetzt mal einschreiten ;-)

Als Normalfall gem. §15 Abs. 1 FwG Ba-Wü entsteht bei der Teilnahme an Ausbildungen oder Einsätzen während der Arbeitszeit ein Anspruch des FM gegen die Gemeinde. Das FwG Ba-Wü geht davon aus, daß für diese Zeit der AG dem FM seine Bezüge nicht weiter zahlt. Der FM bekommt den dadurch entgangenen Verdienst durch die Gemeinde direkt ersetzt.

Die Lösung, daß der Arbeitgeber weiter an den FM bezahlt und sich das von de Gemeinde wieder holt ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine entsprechende Regelung in der Satzung (was ich für die o.g Lösung nicht brauche) oder eine entsprechende Vereinbarung zwischen AG, FM und Gemeinde.


Um nun für den Normalfall die Abrechnung zu vereinfachen, wird wenn es die Satzung vorsieht für Einsätze/ Ausbildungen bis zu zwei Tage pauschaliert nach Stunden abgerechnet (über 2 Tage ist gem §15 Abs. 5 FwG Ba-Wü zwigend spitz abzurechnen). Diese Pauschalierung kann entweder nur Verdienstausfall oder nur Aufwandsersatz oder beides beinhalten. letzteres ist dann i.d.R. der Fall, wenn diese Entshcädigung immer gezahlt wird. Egal ob tags oder nachts, Werktags oder Sonntags. Der Nachweis des Verdienstausfalls entfällt somit, da Auslagen immer sind (und seinen es nur die 500m mit dem Kfz zum Feuerwehrhaus oder die Wäsche der getragenen Privatbekleidung nach dem Einsatz).

Zur Steuerpflicht. Als Verdienstausfall fällt die pauschale Entschädigung unter §24 Abs. 1 a und ist somit steuerbar und sofern die Übungsleiterpauschale überschritten wird auch steuerpflichtig (hierzu gibt es in Ba-Wü eine Info vom Gemeindetag welche ein Schreiben der OFD wiedergibt).

Wo der AG einen direkten Anspruch gegen die Gemeinde hat ist nach §17 Abs. 2 FwG Ba-Wü, wenn der FM auf Grund einer Verletzung oder Erkrankung die er sich im Feuerwehehrdienst zugezogen hat (vorübergehend) Arbeitsunfähig wird (gelber Schein) und der AG dem FM gem. Entgeltfortzahlungsgesetz für 6 Wochen den Lohn/ das Gehalt weiter bezahlt, bevor die Krankenkasse einspringt.
Diese Zahlungen des AG an den FM kann sich der Ag von der Gemeine wieder holen.

m.E. ein nicht unwesentliches Argument wenn es um Kosten für die Sicherheit der FM geht. Wie viele Überhosen kann ich noch gleich kaufen, wenn ein Facharbeiter für zwei Wochen AU wird, weil er sich eine handtellergroße Verbrennung ersten Grades mit Übergang zweiten Grades am Oberschenken zugezogen hat?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg388911
Datum28.02.2007 23:4116618 x gelesen
Geschrieben von Peter Koffleralso wenn hier eine pauschalierte Besteuerung durchgeführt wurde wie sie CFi angesprochen hat, dann brauchst du das Geld nicht in der ESt angeben.

Es findet keine pauschalierte Besteuerung statt. Dieses würde ja ein Arbeitverhältnis zwischen dem FM und der Gemeinde voraussetzen.

Der pauschalierte Verdienstausfall fällt viel mehr unter die Vorschrift des §24 Abs. 1 a EStG und ist somit steuerbar (bei einem Selbständigen ggfs. als gewerbliche Einkünfte, bei einem abhängig beschäftigten als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) und soweit die Übungsleiterpauschale überschritten wird auch in Höhe der Überschreitung steuerpflichtig (zur Anwendung der Übungsleiterpauschale gibt für Ba-Wü es eine GT-Info).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388924
Datum01.03.2007 08:3516694 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian FischerDie Lösung, daß der Arbeitgeber weiter an den FM bezahlt und sich das von de Gemeinde wieder holt ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine entsprechende Regelung in der Satzung (was ich für die o.g Lösung nicht brauche) oder eine entsprechende Vereinbarung zwischen AG, FM und Gemeinde.

So hab ich das erwähnt: *g*

Geschrieben von Peter KofflerDiese kann, entweder auf Antrag des FM (SB) ODER auf Antrag des Arbeitgebers, bei der Gemeinde für die Zeit des Einsatzes geltend gemacht werden.

Geschrieben von Christian FischerZur Steuerpflicht. Als Verdienstausfall fällt die pauschale Entschädigung unter §24 Abs. 1 a und ist somit steuerbar und sofern die Übungsleiterpauschale überschritten wird auch steuerpflichtig (hierzu gibt es in Ba-Wü eine Info vom Gemeindetag welche ein Schreiben der OFD wiedergibt).

Nichts anderes habe ich geschrieben.

Geschrieben von Christian FischerWo der AG einen direkten Anspruch gegen die Gemeinde hat ist nach §17 Abs. 2 FwG Ba-Wü, wenn der FM auf Grund einer Verletzung oder Erkrankung die er sich im Feuerwehehrdienst zugezogen hat (vorübergehend) Arbeitsunfähig wird (gelber Schein) und der AG dem FM gem. Entgeltfortzahlungsgesetz für 6 Wochen den Lohn/ das Gehalt weiter bezahlt, bevor die Krankenkasse einspringt.
Diese Zahlungen des AG an den FM kann sich der Ag von der Gemeine wieder holen


Ok. Aber das hat mit unserem Thema weniger was zutun.

Aber ich glaube wir reden auch aneinenander vorbei. Ich ging davon aus, das das von dir benutzte Wort "Pauschalierung" die steuer und sozialversicherungsrechtliche Seite abdeckt und nicht wie wohl von dir genutzt die Pauschalierung "Verdienstausfall UND Entschädigung".

Ich hab das getrennt betrachtet.

Nichts desto trotz gibt es Absprachen zwischen Finanzverwaltung und Kommunen, das Aufwandsentschädigung pauschal abgegolten werden und der FM (SB) diese nicht in der ESt angebeben muss. Selbstverständlich sollten diese Beträge ein monatliches Gehalt nicht ersetzen.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg388929
Datum01.03.2007 09:1316660 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Peter,

Geschrieben von Peter Koffler
Nichts desto trotz gibt es Absprachen zwischen Finanzverwaltung und Kommunen, das Aufwandsentschädigung pauschal abgegolten werden und der FM (SB) diese nicht in der ESt angebeben muss. Selbstverständlich sollten diese Beträge ein monatliches Gehalt nicht ersetzen
Wir unterhalten uns hier über Lohnersatzleistungen (Entgangener Lohn durch FW- Einsatz) nicht über Aufwandentschädigungen.
Aufwandentschädigungen, Ausbildervergütung etc. ist vielfach auch mit der Übungsleiterpauschale abgedeckt.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388932
Datum01.03.2007 10:1716676 x gelesen
Moin,

wir unterhalten uns über alles....

wir unterhalten uns über Lohnersatzleistungen die einige bekommen und wir unterhalten uns über Aufwandspauschalen die einige andere bekommen wollen.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg388962
Datum01.03.2007 12:2216663 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Peter,

Geschrieben von Peter Koffler
wir unterhalten uns über alles....

wir unterhalten uns über Lohnersatzleistungen die einige bekommen und wir unterhalten uns über Aufwandspauschalen die einige andere bekommen wollen.

Meine Aussagen bezogen sich auf Lohnersatzleistung, ich vermute aber das die meisten FW- Angehörigen in Ba- Wü nicht wissen wann sie was erhalten.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMart8in 8M., Braunschweig / 389289
Datum03.03.2007 12:4516658 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzNaja also könnte man einfach sagen das man garnicht mehr zu Einsätzen kommt weil man seine Zeit ja ins Studium stecken kann. Ich weiß ja nicht ob du Studiert hast aber eine Vorlesungstunde die du verpasst hast kannst du Ungefähr mit Faktor zwei Nacharbeiten.

Hallo Sebastian

Ich habe an einer FH studiert. Aus dieser Erfahrung heraus kann ich sagen, dass es zwei Arten von Vorlesungen gibt. Die eine Vorlesung kann man sich relativ einfach autodidaktisch erarbeiten. Die andere Vorlesung ist derart komplex, dass man sie tunlichst nicht auslassen sollte.
Die erste Art von Vorlesungen habe ich desöftern mal ausfallen lassen. In dieser Zeit habe ich gelernt oder bin irgendwelchen anderen Dingen nachgegangen. Bei den anderen Vorlesungen habe ich jeden Ausfall vermieden, d.h. ich bin auch nicht zu einem Alarm gefahren oder habe mich rechtzeitig aus dem Einsatz ausgeklingt.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass ich nur zum Einsatz erschien, wenn es die Zeit erlaubt. Somit geschah es aus meiner Betrachtung heraus in meiner Freizeit. Ich wäre auch nie auf die Idee gekommen für diese Zeit (Freizeit) eine Entschädigung zu verlangen.
Ähnlich verhält es sich auch bei Hausfrauen.
Auch diese können sich doch nicht einfach von zu Hause verabschieden (z.B. Kinderbetreuung).


Gruß

Martin


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