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Thema | Warum FR war: Aufgabenstellung und Aufstellung der FF noch zeitgemäß ? | 7 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388359 | |||
Datum | 26.02.2007 09:30 | 5940 x gelesen | |||
Hallo! Der FR-Trend greift immer mehr um sich. "Warum?", muß man sich fragen. Sind es nun die nicht ausreichenden Strukturen des Rettungsdienstes oder unausgelastete Feuerwehren, die dieses System vorantreiben? Diese Frage erinnert ein wenig an die Sache mit der Henne und dem Ei. Vermutlich ist mal das Eine und mal das Andere der Auslöser für die Einrichtung eines solchen Systems. Betrachten wir doch mal beide Seiten: Rettungsdienststrukturen Es kann nur ausreichende Strukturen geben wenn es dafür ausreichende Finanzmittel gibt. Fakt ist: Das Geld Fehlt. Einen tieferer Blick in den Fluß der Finanzmittel im Gesundheitswesen erspare ich mir jedoch an dieser Stelle. Anzumerken ist jedoch, daß die RD Struktur vermutlich nicht weiter vorangetrieben wird solange es FR gibt, die das System ehrenamtlich unterstützen. Nicht auszuschließen ist sogar, daß die RD-Struktur mittelfristig deswegen sogar abgebaut wird. unausgelastete Feuerwehren Sicher, im Grunde es ist schön wenn eine Feuerwehr nichts zu tun hat. Doch ist dies ein Grund sich weitere Betätigungsfelder zu suchen, nur um die eigene Existenz zu rechtfertigen? Bedingt durch die Struktur der jeweiligen Einsatzgebiete wird es immer zu einer Ungleichverteilung von Einsatztätigkeiten kommen. Durch kluge Planungen können die Einheiten mit geringerem Einsatzaufwand -zumindest auf Stadt und Gemeindeebene- diejenigen Standorte unterstützen welche in ihrem primären Gebiet mehr zu tun haben. Auch eine verringerung der Standort- und Fahrzeuganzahl auf das real Notwendige würde zu einer Aufgabenumverteilung und somit auch einem Anstieg der Einsatzzahlen für diejenigen FA führen, welche derzeit scheinbar nicht ausgelastet sind. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 388363 | |||
Datum | 26.02.2007 09:55 | 4561 x gelesen | |||
Hallo Marc, First-Responder-Systeme, so sie denn ihrem Namen gerecht werden sollen, sind nicht in erster Linie dafür da defizite in den Rettungsdienststrukturen auszugleichen. Vielmehr ist der Sinn eines Vorhaushelfers der, möglichst schnell vor Ort eine qualifizierte Erste Hilfe einzuleiten. Dabei soll der Voraushelfer nach Möglichkeit den Zeitraum zwischen Ereignis/Notruf + 2 Minuten und Eintreffen des RD (Notruf + 10 Minuten) überbrücken. Es macht daher Sinn, bei der Einrichtung eines solchen Systems auf verfügbare Strukturen zurück zu greifen. Organisierte Gruppen die über entsprechendes Grundwissen verfügen, breit gestreut und regelmäßig verfügbar sind sind nunmal eben die Feuerwehren. Es spricht aber auch nichts dagegen ein Voraushelfer-System bei eine örtlichen Gliederung der HiOrg zu organisieren, wenn eine entsprechende Verfügbarkeit gegeben ist. Ein Voraushelfer-System i.e.S. braucht weder Einsatzfahrzeuge noch Dienstkleidung und spezielles Equipment. Es reicht, wenn in der Nähe des Notfallortes ein Helfer mit entsprechenden Kenntnissen ist, den ich alarmieren kann und der dann vielleicht mit einer "normalen" EH-Ausrüstung zum Einsatz kommt. Ich denke als, dass vom Grundgedanken, der auch im Erlass des HSM von 2001 zu diesem Thema wiedergegeben ist, weder das eine noch das andere von dir angeführte Argument greifen kann. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388366 | |||
Datum | 26.02.2007 10:24 | 4408 x gelesen | |||
First-Responder-Systeme, so sie denn ihrem Namen gerecht werden sollen, sind nicht in erster Linie dafür da defizite in den Rettungsdienststrukturen auszugleichen. Die Grundidee ist mir bekannt, doch scheint die Praxis vielerorts doch anders auszusehen. Beispiellink MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 388372 | |||
Datum | 26.02.2007 10:40 | 4459 x gelesen | |||
Ja, das mag sein. Tatsache ist aber auch, dass mit dem Eintreffen eines Voraushelfers keine Hilfsfrist gesetzt werden kann. Eine Hilfsfrist von 10 Minuten heißt, dass 10 Minuten nach Notrufeingang in 95 % der Notfälle ein geeignetes Rettungsmittel eintreffen muss, wenn der Notfallort an einer Straße liegt. Im Einzelfall kann das dazu führen, dass es Ort gibt in denen nach 5 Minuten bereits 95 % der Notfallpatienten erreicht werden, nämlich die, die in der Nähe einer Rettungswache oder im Schnittpunkt zweier Abdeckunsgräume in verkehrsgünstiger Lage liegen. Andere wiederum, die sehr vereinzelt und sehr abseits liegen, haben oftmals das Pech, dass von den fünf bis zehn Notfällen im Jahr keiner nach 10 Minuten erreicht werden kann. Hier wird man niemals, ob mit oder ohne Voraushelfer, eine Rettungswache einrichten, die dann vielleicht pro Woche einen Einstaz fährt. Dies wird, auch bei allerbester Finanzierung, niemals bezahlt werden. Und natürlich macht an so einer stelle ein Voraushelfer-System wirklich Sinn. Genauso macht es aber auch dort Sinn, wo die Vorhaltung besser aussieht, denn nochmal: Es geht nicht um die Zeiträume die + 10 Minuten und später liegen (Hilfsfristüberschreitungen) sondern eigentlich um die ersten Minuten nach dem Ereigniss, und die wird so oder so sehr selten ein Rettungsmittel abdecken. Die einzige Frage die man sich bei solch kleinen, abseits gelegenen Orten stellen muss ist die nach der Verfügbarkeit. Schließlich sollte ein solches System dem Bürger ja auch 24/7 zur Verfügung stehen und nicht nur abends und am WE. Gruß, Matthias | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388373 | |||
Datum | 26.02.2007 10:42 | 4450 x gelesen | |||
Die einzige Frage die man sich bei solch kleinen, abseits gelegenen Orten stellen muss ist die nach der Verfügbarkeit. Schließlich sollte ein solches System dem Bürger ja auch 24/7 zur Verfügung stehen und nicht nur abends und am WE. Zum Glück ist ja die Feuerwehr 24/7 für solche Dinge verfügbar. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 388377 | |||
Datum | 26.02.2007 10:52 | 4586 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyZum Glück ist ja die Feuerwehr 24/7 für solche Dinge verfügbar. Naja, ob das in diesen kleinen Orten, um die es sich bei dem von dir gezeigten Beispiel ja scheinbar auch handelt, immer der Fall ist weiß ich nicht. Aber vom Ansatz her, warum denn nicht? Die Feuerwehr ist in der fläche gut verteilt, ordentlich ausgebildet und verfügt über entsprechende Alarmierungseinrichtungen. Toller wäre natürlich meinetwegen 10 x-beliebige Hausfrauen/-männer dafür zu "rekrutieren", die solche Aufgaben erledigen. Die wären (fast) immer da und würden nirgendwo anders fehlen. Aber wenn die bisher nicht engagiert waren, warum sollten sie es dann jetzt sein? Und mal ehrlich, welchen Aufwand hat ein einzelner feuerwehr-Voraushelfer in einem Ort mit sagen wir 1.000 EW? Nehemn wir mal pro Monat ein bis zwei Notfalleinsätze mit entsprechender Indikation im Ortsbereich an. Dann wären dass 27 Alarmierungen im Jahr. Pro alarm braucht es 2 Voraushelfer, mit entsprechender Reseve müsste man vielleicht 10 Mann haben. Dann würde vielleicht jeder Mann 2-5 mal im Jahr wirklich eingesetzt. Dauer eines solchen Einsatzes vielleicht max. 20 Minuten. Ausbildung im bereich EH sollte für eine FW allein schon aus eigenschutzgründen selbstverständlich sein. Wieviel Aufwand ist es also wirklich? Gruß, Matthias | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388378 | |||
Datum | 26.02.2007 10:59 | 4372 x gelesen | |||
Die Feuerwehr ist in der fläche gut verteilt,(...) Stimmt, teilweise sogar zu gut. (...) ordentlich ausgebildet(...) Darüber soll es geteilte Ansichten geben. (...)und verfügt über entsprechende Alarmierungseinrichtungen. In Orten besagter Größenordnung sehen die jedoch zumeist so aus: ![]() oder so ![]() MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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