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ThemaHessen: Jetzt TM1 mit 1636 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen388037
Datum24.02.2007 15:1413553 x gelesen
Moin

Mich erreichte gerade ein Erlass des HMdI, der zum 1. März 2007 in Hessen in Kraft treten wird - da von Geheimhaltung nichts drauf stand, lasse ich euch mal an meiner Freude über dieses Pamphlet teilhaben ;o)



Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

Zugangsvoraussetzungen zur Truppfrau- und Truppmannausbildung von Angehörigen der Jugendfeuerwehren

Zur Erleichterung des Übergangs von Angehörigen der Jugendfeuerwehren in die Einsatzabteil-ungen ergehen folgende Bestimmungen:

Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2, Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, beginnt die Ausbildung zur Truppfrau oder zum Truppmann mit dem Grundausbildungslehrgang (Trupp-mannausbildung Teil 1). Hierfür ist die Vollendung des 17. Lebensjahres, die Aufnahme in die Einsatzabteilung der örtlich zuständigen Feuerwehr und eine Ausbildung in ?Erster Hilfe? Voraus-setzung. Danach schließt sich das Zwei-Jahres-Programm (Truppmannausbildung Teil 2) an.
Die Ausbildung und die Leistungen der Angehörigen der Jugendfeuerwehren können auf die Zu-gangsvoraussetzungen zum Grundausbildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1) wie folgt angerechnet werden:

Angehörige der Jugendfeuerwehren können mit Vollendung des 16. Lebensjahres zum Grund-ausbildungslehrgang zugelassen werden, wenn:

- sie eine Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr von mindestens zwei Jahren nachweisen kön-nen,
- sie die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erworben haben,
- die Zustimmung der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr vorliegt und
- die Erziehungsberechtigten der Teilnahme am Grundausbildungslehrgang und dem Zwei-Jahres-Programm in der Einsatzabteilung schriftlich zustimmen.


Bei der Durchführung der praktischen Ausbildung mit den Jugendlichen ist § 18 der UVV ? Feu-erwehren (GUV-V C 53) ? besonders zu beachten.

Auszug aus der GUV-V C 53:

Feuerwehranwärter und Angehörige der Jugendfeuerwehren
§ 18

(1) Beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen
der Jugendfeuerwehren ist deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen.

(2) Feuerwehranwärter dürfen nur gemeinsam mit einem erfahrenen
Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.



(3) Angehörige der Jugendfeuerwehren dürfen nur nach landesrechtlichen
Vorschriften und für Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt werden.

Hinweis zu Abs. 3 (landesrechtliche Vorschriften in Hessen):

Der Einsatz innerhalb der Einsatzabteilung, ist erst nach Vollendung des 17. Lebens-jahres ( § 10 Abs. 2 HBKG ) und nach dem erfolgreichen Abschluss des Grundaus-bildungslehrganges unter Anleitung zulässig. Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres bleiben sie jedoch Angehörige der Jugendfeuerwehr.


Alle übrigen Angehörigen der Jugendfeuerwehren können zur Teilnahme am Grundausbildungs-lehrgang zugelassen werden, wenn sie im Quartal des Abschlusses des Grundausbildungslehr-gangs das 17. Lebensjahr vollenden und die Zustimmung der Leiterin oder des Leiters der Feuer-wehr vorliegt.

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. März 2007 in Kraft.

Im Auftrag


(Milberg)


Endlich hat man also nun auch in Hessen reagiert und den selben zukunftsweisenden Schwachsinn verzapft, der in anderen Bundesländern schon länger möglich ist.
Die Leistungsspange als Zulassungskriterium - da hatte Bernhard Deimann kürzlich ein paar seht deutliche Worte zu verloren, sehe ich ähnlich wie er. ;o)

Wo liegt der tiefere Sinn, wenn jemand mit 16, als Angehöriger der Jugendfeuerwehr, den TM1 machen kann, ohnehin aber (was ja hier auch schon mehrfach Thema war) mit unter 18 Jahren im Einsatz lieber nicht mitfahren sollte?
Freilich, auf diese Weise ist der Kandidat mit 18 dann fertiger Truppmann (statt wie bisher mit 19 erst, wg. 2-Jahres-Programm TM2), und man kann ihn uneingeschränkt einsetzen - aber irgendwas sagt mir, dass man zukünftig in Hessen eher so manchen 16-jährigen im Einsatz vorfinden wird, denn "den Lehrgang hat er ja..."

Wenn man schon meint, früher mit der Ausbildung beginnen zu müssen, dann wäre es konsequent gewesen, das TM-Programm von 16 bis 18 ablaufen zu lassen (dann aber bitte komplett in der JF oder komplett in der EA, also Übergang entweder mit 16 oder mit 18) und klipp und klar zu sagen, dass Einsatzdienst erst ab 18 Jahren möglich ist. Dann hätte man fertige, volljährige Truppmänner dabei, und dieses Durcheinander hätte ein Ende.
Aber dafür hätte man ja das HBKG ändern müssen, so ein Erlass schreibt sich da leichter...

Verständnislose Grüße
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorHolg8er 8M., Maintal - MKK / Hessen388043
Datum24.02.2007 15:3510523 x gelesen
Was ich bei dem Erlass auch ziemlich kritisch sehe ist das Problem mit der Jugendfeuerwehr. Derzeit ist es so geregelt, dass man mit 17 in die EA übernommen wird. Nun kann man bereits mit 16 am Grundausbildungslehrgang teilnehmen.

Welcher Jugendliche hatt dann noch Lust bei den "kleinen" in der Jugendfeuerwehr zu sein. Da er ja schon "fast" richtiger Feuerwehrmann ist.

Gruß
Holger


Dies ist meine persönliche Meinung, dennoch freuen wir uns über einen Besuch auf der Internetseite der Freiwillige Feuerwehr Stadt Maintal

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen388047
Datum24.02.2007 15:4110512 x gelesen
Mich erreichte gerade ein Erlass des HMdI, der zum 1. März 2007 in Hessen in Kraft treten wird - da von Geheimhaltung nichts drauf stand, lasse ich euch mal an meiner Freude über dieses Pamphlet teilhaben ;o)

*arrrrggggh*

Wenn man schon meint, früher mit der Ausbildung beginnen zu müssen, dann wäre es konsequent gewesen, das TM-Programm von 16 bis 18 ablaufen zu lassen (dann aber bitte komplett in der JF oder komplett in der EA, also Übergang entweder mit 16 oder mit 18) und klipp und klar zu sagen, dass Einsatzdienst erst ab 18 Jahren möglich ist. Dann hätte man fertige, volljährige Truppmänner dabei, und dieses Durcheinander hätte ein Ende.

Zustimmung!

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW388048
Datum24.02.2007 15:4310612 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WeißWo liegt der tiefere Sinn, wenn jemand mit 16, als Angehöriger der Jugendfeuerwehr, den TM1 machen kann, ohnehin aber (was ja hier auch schon mehrfach Thema war) mit unter 18 Jahren im Einsatz lieber nicht mitfahren sollte?

wo liegt der tiefere Sinn, wenn jemand ohne TM 1 aber mit vollendetem 18. Lebensjahr Einsätze fährt?

So hat man wenigstens Leute die mit Erreichen der entsprechenden Altersgrenze auch ausgebildet zur Verfügung stehen!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg388058
Datum24.02.2007 16:3810621 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian Weiß

Endlich hat man also nun auch in Hessen reagiert und den selben zukunftsweisenden Schwachsinn verzapft, der in anderen Bundesländern schon länger möglich ist.

Scheint der Trend der Zukunft zu sein; siehe ähnliche Diskussionen in BaWü.


Die Leistungsspange als Zulassungskriterium - da hatte Bernhard Deimann kürzlich ein paar seht deutliche Worte zu verloren, sehe ich ähnlich wie er. ;o)

genau, finde es wirklich nicht sinnvoll eine Auszeichnung der Jf als irgendein Ausbildungs- oder Zulassungskriterium anzusehen.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorPhil8ip 8G., Leipzig / Sachsen388063
Datum24.02.2007 16:5210641 x gelesen
Letztendlich hat da ja immer noch der Wehrleiter mitzureden und ich denke mal in euren Wehren wird an dieser Stelle wohl ein kompetenter Mensch sitzen.Egal wie gross der Mangel an Einsatzkräften sein mag, wird er ja wohl einschätzen können wie gut sein jugendwart in den letzten 2 jahren gearbeitet hat und ob es sinn macht den jugendlichen auf lehrgang zu schicken.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen388069
Datum24.02.2007 17:0310595 x gelesen
Letztendlich hat da ja immer noch der Wehrleiter mitzureden und ich denke mal in euren Wehren wird an dieser Stelle wohl ein kompetenter Mensch sitzen.

Das ist zu hoffen. Jedoch konnte man in diesem Forum auch gelegentlich vom Gegenteil lesen.

Egal wie gross der Mangel an Einsatzkräften sein mag, wird er ja wohl einschätzen können wie gut sein jugendwart in den letzten 2 jahren gearbeitet hat und ob es sinn macht den jugendlichen auf lehrgang zu schicken.

Hmmm... da wäre ich mir nicht so sicher. Nicht selten kann der Leiter der Feuerwehr die Jugendlichen nicht gut einschätzen, da (abhängig von der Größe der Wehr und der Stadt/Gemeinde) man auch kaum Kontakt miteinander hat. Es wäre sinnvoll gewesen auch das OK vom JFW als Bedingung aufzunehmen, wenn man schon einen solchen Weg gehen will.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388074
Datum24.02.2007 17:0910497 x gelesen
Wenn überhaupt eine Jugendfeuerwehr existiert.
Besser ist an dem Erlass, das nun auch in Hessen der Grundlehrgang am Anfang der TM-Ausbildung steht und nicht mehr am Ende.
Hier in RLP kann ich die 16 jährigen auch schon mit EH-Lehrgang direkt zum Lehrgang schicken.
Ohne Vorzeiten in der JF. Es ist um einiges einfacher die Standortausbildung zu machen, wenn die Leute diesen Lehrgang schon haben.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar388076
Datum24.02.2007 17:0910537 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyEs wäre sinnvoll gewesen auch das OK vom JFW als Bedingung aufzunehmen, wenn man schon einen solchen Weg gehen will.

Dann ist aber das Problem

- der JFW will seinen Schäfchen in den letzen Jahren noch einen Kick bieten, jetzt wo sie das Ritterkreuz für Syncrongehopse haben

- der WF ist daran interessiert möglichst schnell neue Trooper zu haben

IMO ist dieser Mischweg TM in der JF suboptimal
entweder
Übernahme in die aktive Wehr mit 16 oder TM ab 18


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****

Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären)
****

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen388099
Datum24.02.2007 17:5610729 x gelesen
Moin

Geschrieben von Ulrich Cimolinowo liegt der tiefere Sinn, wenn jemand ohne TM 1 aber mit vollendetem 18. Lebensjahr Einsätze fährt?Nirgends. Dass der TM1 das absolute Minimum ist, hielt ich für klar.

Geschrieben von Ulrich CimolinoSo hat man wenigstens Leute die mit Erreichen der entsprechenden Altersgrenze auch ausgebildet zur Verfügung stehen!Hätte man, wenn man den Einsatzdienst ab 18 erst erlauben würde, dann - und nur dann - sähe ich auch in dem Erlass irgendeinen Sinn.
Tut man aber nicht. Übergang in die Einsatzabteilung mit 17, wenn der TM1 dann schon da ist steht einem Einsatz nichts mehr im Wege, da das HBKG nur Einsätze für JF-Mitglieder verbietet.

Wie vorhin geschrieben würde ich dem TM1 mit 16 nicht widersprechen, wenn er dazu diente, den TM2 bis 18 abzuschließen um erst DANN Einsätze zu fahren.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen388100
Datum24.02.2007 18:0210518 x gelesen
Moin

Geschrieben von Heinz CapranoBesser ist an dem Erlass, das nun auch in Hessen der Grundlehrgang am Anfang der TM-Ausbildung steht und nicht mehr am Ende. Das war bisher - zumindest her - auch so. Die TM-Ausbildung beginnt mit Eintritt in die EA mit 17, und zwar möglichst bald mit dem TM1-Lehrgang.
Es gab aber vor einigen Jahren mal eine Weile die Maßgabe, den Grundlehrgang erst mit 18 besuchen zu dürfen - wobei ich nicht weiß, ob das nur hier im Kreis oder hessenweit war. Hielt sich auch nicht lange..

Der neue Erlass ermöglicht aber gerade nicht allen den TM1 mit 16, sondern nur denen, die in der JF sind und dort schon mind. zwei Jahre waren...

Geschrieben von Heinz CapranoEs ist um einiges einfacher die Standortausbildung zu machen, wenn die Leute diesen Lehrgang schon haben.Zustimmung, der TM1 sollte so früh wie irgend möglich in der Feuerwehr-Karriere ansetzen - auch um wenigstens einheitliche Basics zu schaffen, bevor irgendwelche standorteigenen Spezialvorgehensweisen ihre Spuren hinterlassen ;o)

Gruß
Sebastian


--
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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen388102
Datum24.02.2007 18:0510464 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian WeißEs gab aber vor einigen Jahren mal eine Weile die Maßgabe, den Grundlehrgang erst mit 18 besuchen zu dürfen - wobei ich nicht weiß, ob das nur hier im Kreis oder hessenweit war.

... hessenweit war es jedenfalls nicht !

Gruss
Gerhard


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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388120
Datum24.02.2007 19:0010420 x gelesen
Im Main-Taunus-Kreis wurden 2 Jahre aktiver Dienst verlangt, der durch die Jugenfeuerwehrausbildung auf 1 Jahr verkürzt werden konnte. Also mit 17 zur Feuerwehr, mit 18 oder 19 zum Grundlehrgang.
Einsatz ab 17 Jahren.

Bin da aber auf einem etwa 5 Jahre alten Stand.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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AutorSeba8sti8an 8W., Zülpich / NRW /BY388122
Datum24.02.2007 19:1610578 x gelesen
Also in NRW war es bis 2001 normal mit 16 zum Grundlehrgang zu gehen, zumindest bei uns. Ich war 2001 der Letzte im Kreisgebiet, der das machen durfte und nach dem bestehen bin ich auch regulär Einsätze mitgefahren. Aber wie gesagt, ich war der letzte, nach mir wurde das Alter komplett auf 18 angehoben.
Das Problem ist und das haben wir bis heute, ist, das die JFler mit 12 anfangen und bis 18 warten müssen, und das machen leider nicht alle.


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen388123
Datum24.02.2007 19:1610513 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Heinz CapranoIm Main-Taunus-Kreis wurden 2 Jahre aktiver Dienst verlangt, der durch die Jugenfeuerwehrausbildung auf 1 Jahr verkürzt werden konnte. Also mit 17 zur Feuerwehr, mit 18 oder 19 zum Grundlehrgang.
Einsatz ab 17 Jahren.


... deckt sich aber nicht mit den rechtlichen Vorgaben - zu keinem mir bekannten Zeitpunkt(HBKG, Erlasslage).
Ist auch m.E. Unsinn erst (als Neueinsteiger) zwei Jahre Feuerwehrübungsdienst zu machen und dann zum Grundlehrgang zu gehen (der eigentlich so ausgelegt sein sollte, dass man ihn auch mit 0-Feuerwehrwissen beginnen kann).

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg388128
Datum24.02.2007 19:2010508 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WernerDas Problem ist und das haben wir bis heute, ist, das die JFler mit 12 anfangen und bis 18 warten müssen, und das machen leider nicht alle.

a) Jugendarbeit verbessern?
b) Schicksal. Wer das was wir tun aus Überzeugung macht, der bleibt auch die zwei Jahre mehr bei der Stange (er hat ja immerhin danach auch noch so ca. 45 vor sich). Der Rest hat das was wir tun i.d.R. ohnehin nicht verstanden und nach meiner Erfahrung in der Jugendarbeit dann auch zu viele Hobbys neben dem Dienst in der Feuerwehr her, so daß das ohnehin schief gegangen wäre.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen388136
Datum24.02.2007 19:3510429 x gelesen
Moin


Geschrieben von Gerhard BayerIst auch m.E. Unsinn erst (als Neueinsteiger) zwei Jahre Feuerwehrübungsdienst zu machen und dann zum Grundlehrgang zu gehen (der eigentlich so ausgelegt sein sollte, dass man ihn auch mit 0-Feuerwehrwissen beginnen kann).Das war die Vorgehensweise auch bei uns (wie oben geschrieben), im Gegenzug war der Grundlehrgang dann vom Anspruch her halt ein weeeeenig erhöht.
Ich erinnere mich an das Zitat eines Kreisausbilders aus dieser Zeit: "Da schicken die mir einen Typen hin, der wusste nicht mal wozu ein Verteiler da ist!" - also ein wenig FW-Wissen musste damals da sein.

Hat man nun aber auch umgestrickt und der Rechtslage angepasst, ist nun auch hier ein wirklicher Grundlehrgang. Der obige Ausbilder erzählte auch, dass man sich nun darauf eingestellt hat, bei Adam und Eva zu beginnen. Auch der ist der Ansicht, dass dieses Vorgehen besser sei, als schon beim Grundlehrgang "vorversaute" örtliche Ausbildungsmeinungen korrigieren zu müssen *g*


--
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AutorStef8an 8S., Kitzingen-Hoheim / Bayern388141
Datum24.02.2007 20:1110608 x gelesen
Bei mir im Landkreis (Bayern) schaut das so aus: Ab 16 darf man mit der Truppmannausbildung anfangen. Wir machen den TM 1 und 2 zusammen. d.h. wir machen ganz normal den TM 1 und machen halt noch paar übungen mehr um den TM 2 wegzulassen. Eintrittsalter in die EA ist ab 18 Jahre aber mit 16 darf man schon bei Einsätzen mitfahren aber halt nur außerhalb des Gefahrenbereich.


mfg Stefan


Auch Wasser wird zum edlen Tropfen mischt man es mit Malz und Hopfen!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen388150
Datum24.02.2007 20:3310450 x gelesen
Wir machen den TM 1 und 2 zusammen. d.h. wir machen ganz normal den TM 1 und machen halt noch paar übungen mehr um den TM 2 wegzulassen.

Ein paar mehr...?

(...) aber halt nur außerhalb des Gefahrenbereich.

Und dazu die bekannte Diskussion...

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg388162
Datum24.02.2007 20:5910459 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Heinz Caprano

, der durch die Jugenfeuerwehrausbildung auf 1 Jahr verkürzt werden konnte.

In BaWü kann für die TM-2 Ausbildung von FW-Angehörigen, die aus der JF kommen, ebenfalls gem. "VwV-FW-Ausbildung" ein Jahr angerechnet werden. Diese Leute müssen die Leistungsspange (!) absolviert haben und eine FW-Technische Ausbildung nach der "Arbeitsanleitung für die Jugendfeuerwehren" nachweisen können. Diese Arbeitsanleitung (Musterausbildungsplan FW-technische Ausbildung der JF BaWü) von 1988 bzw. 1994 sieht insgesamt 60 Stunden Ausbildung vor.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg388165
Datum24.02.2007 21:0310544 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Gerhard Bayer

Ist auch m.E. Unsinn erst (als Neueinsteiger) zwei Jahre Feuerwehrübungsdienst zu machen und dann zum Grundlehrgang zu gehen (der eigentlich so ausgelegt sein sollte, dass man ihn auch mit 0-Feuerwehrwissen beginnen kann).

In Prinzip schon; aber wenn -wie z.B. beim jetzt gerade bekonnenen TM-1 Lehrgang hier im Unterkreis 20 von 23 Teilnehmern aus der JF kommen- gehts praktischerweise schon anders ab. Bei "Null" beginnt dann bei den meisten Ausbildungseinheiten kaum ein Ausbilder.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg388167
Datum24.02.2007 21:0810564 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Bernhard Deimann

Scheint der Trend der Zukunft zu sein; siehe ähnliche Diskussionen in BaWü.

Hier wird ja gerne das "Modivationsargument" angeführt. Oder will man, wenn man die jungen Leute früher zu den "Aktiven" zählt deren sinkende Mitgliederzahlen kurzfristig erhöhen ? Im Gegenzug setzt man das Eintrittsalter zur JF herunter, um hier die dann fehlenden Jahrgänge zu kompensieren ?

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW388169
Datum24.02.2007 21:1810433 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WernerDas Problem ist und das haben wir bis heute, ist, das die JFler mit 12 anfangen und bis 18 warten müssen, und das machen leider nicht alle.

Da stellt sich mir die Frage, ob diese Jugendlichen nur aus Action bzw. Blaulichtgeilheit bei der FW sind ?
Mit vernünftiger Jugendarbeit (d.h.: nicht nur FW-Themen !) sollte es möglich sein die auch mit 18 erst an die Aktiven übergeben zu können.

Wer nicht so lange warten will, (warum eigentlich?) ist wohl vieleicht eher nicht geeignet FW-Dienst machen zu können ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg388172
Datum24.02.2007 21:2410535 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Sebastian Werner

Das Problem ist und das haben wir bis heute, ist, das die JFler mit 12 anfangen und bis 18 warten müssen, und das machen leider nicht alle.

Hier beginnen in einzelnen JFs schon 6- oder 8-Jährige ihre JF-Mitgliedschaft.

Gruß auus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg388173
Datum24.02.2007 21:2410452 x gelesen
Hallo Bernhard,

Geschrieben von Bernhard DeimannHier wird ja gerne das "Modivationsargument" angeführt.

Irgendwann gibts noch den Atemschutzlehrgang ab 16, verbunden mit xxxx
Gibt ja auch schon ne Testphase mit dem Führerschein ab 16, vielleicht wird auch (dadurch bedingt) bald der Maschinist ab 16 Eingeführt.

Ob es wirklich Sinnvoll ist ..... früher war das auch OK, das man mit 18 in den Einsatzdienst gegangen ist, mit 17 war der TM möglich, was ist daran schlecht?

Man muss im Fw.- Wesen sicher viel viel viel ändern, und überholen, aber ob dies eines der (wichtigen) Dinge ist, bezweifle ich mal ....


Mit Grüßen

Michael

Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg388175
Datum24.02.2007 21:2610493 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannHier beginnen in einzelnen JFs schon 6- oder 8-Jährige ihre JF-Mitgliedschaft.

und vor einigen Jahren ging es mit 10 los, und ich denke es hat keinem geschadet ...oder


Mit Grüßen

Michael

Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW388185
Datum24.02.2007 22:2510390 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertGeschrieben von Bernhard Deimann
Hier wird ja gerne das "Modivationsargument" angeführt.

Irgendwann gibts noch den Atemschutzlehrgang ab 16, verbunden mit xxxx
Gibt ja auch schon ne Testphase mit dem Führerschein ab 16, vielleicht wird auch (dadurch bedingt) bald der Maschinist ab 16 Eingeführt.


Gabs vor 2 Generationen hier auch schon mal......................


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388198
Datum24.02.2007 23:1410526 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerGeschrieben von Heinz CapranoIm Main-Taunus-Kreis wurden 2 Jahre aktiver Dienst verlangt, der durch die Jugenfeuerwehrausbildung auf 1 Jahr verkürzt werden konnte. Also mit 17 zur Feuerwehr, mit 18 oder 19 zum Grundlehrgang.
Einsatz ab 17 Jahren.

... deckt sich aber nicht mit den rechtlichen Vorgaben - zu keinem mir bekannten Zeitpunkt(HBKG, Erlasslage).
Ist auch m.E. Unsinn erst (als Neueinsteiger) zwei Jahre Feuerwehrübungsdienst zu machen und dann zum Grundlehrgang zu gehen (der eigentlich so ausgelegt sein sollte, dass man ihn auch mit 0-Feuerwehrwissen beginnen kann).


Ist auch, wie gesagt, schon ein paar jahre her. Ist aber seehr lange so gehandhabt worden.
Ich hatte damals als SBI deswegen einige Diskussionen im Kreisfeuerwehrausschuß losgetreten.

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, das der Lehrgang vor der Standortausbildung erfolgt.
Besonders wenn man keine Jugendlichen zum Lehrgang schickt. Von meiner Wehr hatte ich letztes Jahr 3 zum TM-Lehrgang: Alter 1x 16 2x 40 Jahre. Wobei es auffällig ist, das in unserer Verbandsgemeinde recht viele ältere zur Feuerwehr finden. Und die fangen alle bei null an.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388409
Datum26.02.2007 15:3610441 x gelesen
Noch nicht umgesetzt???
Lehrgangsvoraussetzung MTK


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen388415
Datum26.02.2007 16:0410442 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Heinz CapranoNoch nicht umgesetzt???
Lehrgangsvoraussetzung MTK


Ja. Es bestehen wohl noch offene Fragen diesbezüglich. Näheres gern per PM (Aber bitte nur die, die wirklich ein berechtigtes Interesse haben. Bei Heinz weiß ich, dass eins besteht ;) ).

MfG

Ingo


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- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen822581
Datum18.08.2016 17:594379 x gelesen
Ich hole das Thema jetzt mal wieder vor.

Wie sind denn die Erfahrungen (in Hessen) mit 16 jährigen in der Einsatzabteilung?

Ich habe jetzt rege Diskussionen mitbekommen, was denn die Mitglieder der Jugendfeuerwehr in der Einsatzabteilung überhaupt machen dürfen.

Das reicht von 'alles, aber unter Aufsicht' bis 'Nichts. Vielleicht Statist bei einer Übung'

Da hier auch die Leistungsspange erwähnt wird.: Gilt der "Leistungsspangenerlass" noch in Hessen?

Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg822583
Datum18.08.2016 19:294280 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Annette S.

Da hier auch die Leistungsspange erwähnt wird.: Gilt der "Leistungsspangenerlass" noch in Hessen?


Die Jugendleistungsspange als " Ausbildungsabschnitt " der TM-2 Ausbildung ist auch in BaWü in der VwV-Ausbildung erwähnt, siehe z.B. auch diese " Handreichnung " Ziff. 2.4.3 der LFS BaWü:

[...] Die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr kann mit einem Jahr angerechnet werden, wenn die Ausbildung nach der Arbeitsanleitung
für die Jugendfeuerwehren durchgeführt wurde und der Jugendfeuerwehrangehörige im Besitz der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr ist.



Ansonsten gilt immer noch für BaWü:

2.1.2 Einstiegsalter für die Truppmannausbildung Teil 1
Einstiegsalter für die Truppmannausbildung Teil 1 ist, befürwortet von der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg, das vollendete 17. Lebensjahr.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg822594
Datum20.08.2016 09:314006 x gelesen
Guten Tag

Ähnliche Diskussionen gab es in BaWü auch vor zehn Jahren:

-> FW-Forum: " Bawü: Forderung Eintrittsalter in die aktive Abteilung auf 16 absenken "

Die aktuelle Gesetzeslage für BaWü ist Ein/Übertritt in die Einsatzabteilung mit 17 Jahren, Teilnahme an Einsätzen mit 18 Jahre. Beginn der TM-1 Ausbildung mit 17 Jahren.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen822595
Datum20.08.2016 11:033875 x gelesen
Moin,

bei uns in NDS ist das ja schon seit Jahren bei 16 Jahren.

Ich habe vor ca. 25 Jahren noch den Grundlehrgang mit 16 Jahren absolviert, bin dann auch mit zu Einsätzen gefahren und habe 2 Jahre in der Aktivwehr und der Jugendwehr mitgemacht.

Gruß Marcus

meine Meinung, nur zu diesem Thema.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP822600
Datum21.08.2016 00:493788 x gelesen
Kenn ich auch nicht anders. Mit 16 in Dienstgrad FM in die aktive Weh
r gewechselt. Mit Seinerzeit mit16 TM. Mit 17 TF. Mit 18 Maschinist für LFs.
Wobei bei uns der Jugendwart da eine Empfehlung ausspricht die der Löschzugführer i.d.R. auch befolgt.

Dies ist meine Meinung.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen822625
Datum22.08.2016 12:533884 x gelesen
Geschrieben von Marcus N.Moin,

bei uns in NDS ist das ja schon seit Jahren bei 16 Jahren.


Moin, das war schon in meiner Jugend (1972) so, stand auch so im Brandschutzgesetz von 1949 drin.

Geschrieben von Marcus N.Ich habe vor ca. 25 Jahren noch den Grundlehrgang mit 16 Jahren absolviert, bin dann auch mit zu Einsätzen gefahren und habe 2 Jahre in der Aktivwehr und der Jugendwehr mitgemacht.

Gruß Marcus


Das sollte eigentlich nicht so sein, denn es gab nur "Entweder - oder", d.h. entweder aktives Mitglied in der Einsatzabteilung und Grundlehrgang machen oder Mitglied der Jugendfeuerwehr und an Wettkämpfen teilnehmen. Wurde zu meiner Zeit stark drauf geachtet (vor allem von "gegnerischen" Feuerwehren), das "Aktive", auch wenn sie erst 16 oder 17 waren, nicht an Wettkämpfen teilnahmen. In den alten, roten, JF-Ausweisen war ein Feld, wo eingetragen wurde, dass das Mitglied in die Einsatzabteilung übernommen wurde. Und wehe, es war nicht ausgefüllt und derjenige hatte schon am Grundlehrgang teilgenommen. Das konnte bis zur Disqualifikation der Mannschaft führen.
Heute hat sich das meines Wissens geändert, es soll einen gleitenden Übergang von der JF zur FF geben.

Heinrich

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