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ThemaDienstgrade/Beförderrungen Rheinland Pfalz6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 S.8, Odernheim am Glan / Rheinland Pfalz387970
Datum24.02.2007 10:209342 x gelesen
Hallo,


hängt die Beförderung auch von den Dienstjahren ab oder nur von der jeweiligen Ausbildung ?
Habe mir die FwVO von RLP schon durchgelesen aber finde da in der Anlage 3 nix mit Dienstjahren. Wobei auf dieser Seite stehen Dienstjare also z-b: Oberfeuerwehrmann
3 Dienstjahre
FM-Ausbildung
Atemschutzausbildung
Sprechfunker

beziehen sich diese 3 Dienstjahre auf die gesamte Dienstzeit also 3 Jahre in der FW oder müssen zwischen den Beförderungen 3 Jahre liegen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.


Mit freundlichen Grüßen
Florian Seith
__________________________________________________
--- Alles meine Meinung ---
Freiwillige Feuerwehr Odernheim am Glan

Jugendfeuerwehr Odernheim

... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann!

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AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz387972
Datum24.02.2007 10:297487 x gelesen
Hallo!

Meines wissens fällt nur der Löschmeister ( 4 rote Balken ) auf die Dienstjahre bzw. besondere Tätigkeiten in der FW.
Aber zwischen der Ausbildung zum Feuerwehrmann ( Truppmann ) und Oberfeuerwehrmann ( Truppführer ) musst du 2 Jahre ( wenn du in der JF warst 1 Jahr ) warten.


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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AutorJan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz388036
Datum24.02.2007 15:117504 x gelesen
Hallo,

also den Angaben der Seite würde ich nicht vertrauen. Es gibt bestimmte Regeln für
Beförderungen, jedoch kann ich Dir leider auch keine Quelle nennen.
Mein Kenntnisstand ist folgender:
Ausbildung zum Truppmann TM1 und TM2: 2 Jahre anschließend Beförderung zum FM(SB)
Nach 3 bis 5 Jahren Beförderung zum OFM
Ausbildung zum Truppführer sollte nicht früher als zwei Jahre nach TM-Ausbildung stattfinden. Beförderung dadurch zum OFM auch schon mal früher.
Beförderung zum HFM normalerweise nur mit TF-Lehrgang möglich. Es sollten aber auch 3-5 Jahre Abstand zum OFM sein. (Ausnahme: ältere Fw-Angehörige werden auch ohne TF-Lehrgang nach etwa 25 Jahren Dienstzeit zum HFM) Dann auch Beförderung zum Löschmeister nach weiteren 3-5 Jahren.
Mit GF-Ausbildung (Vorraussetzung: TF- und Funklehrgang und 3 Jahre Abstand zum TF, besser natürlich noch mehr) ist die Beförderung zum Brandmeister zwar möglich, oft wird dann aber vorerst nur zum Löschmeister befördert (wobei manchmal der Dienstgrad HFM übersprungen wird).

Eine wichtige Anmerkung bleibt noch: das was ich hier beschrieben habe, ist nur eine grobe Richtung und wird auch von einigen VG so gemacht, allerdings wird es auch oft anders gehandhabt. Beförderungen erfolgen dann zum Teil früher oder später. Leider oft deutlich früher.

Ich selbst habe an unserer LFKS schon 21-22-jährige gesehen, die dort zum GF-Lehrgang waren. Normalerweise dürfte das nicht möglich sein, passiert aber immer wieder.

Gruß

Jan Becker


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP388182
Datum24.02.2007 21:497463 x gelesen
Die Regeln, sofern sie denn bindend sein sollen, müssten ja in der FwVo oder im LBKG festgeschrieben sein. Sind sie aber nicht.
Also kann das jede VG nach eigenem Ermessen machen.

ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388200
Datum24.02.2007 23:197458 x gelesen
In meiner kleinen Wehr wurden bisher keine Beförderungen gemacht.
Aber wenn hier einer die Richtlinien RLP findet, könnte man ja mal darüber nachdenken und vielleicht sogar Dienstgradabzeichen beschaffen.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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AutorBenj8ami8n H8., Gifhorn / Niedersachsen388214
Datum25.02.2007 03:237337 x gelesen
moin

Naja alsó ich finde Dienstgrade in einer FF für überflüssig.

mkg Benni


Dies is meine eigene Meinung!


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