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ThemaOT: Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Ansprechen von Menschen mit Dr.-Titeln
  • Wann wo und wie führe ich einen Dr.-Titel und wie läuft die Eintragung
  •  
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen387378
    Datum21.02.2007 11:106745 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierTja, warte mal ab, wenn Dr. Schäuble den Entwurf seines neuen Passgesetzes durchsetzt...
    Aber Dr. Beckstein kämpft für euch :-)


    Hm, da der Titel in .de nicht zum Namen gehört, hat auch nix im Pass zu suchen. Insofern kämpfen die ganzen Schattendoktoren (Merkel, Stoiber, Beckstein, Schäuble usw usw) bestimmt nicht für mich ;-)


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg387384
    Datum21.02.2007 11:185335 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamHm, da der Titel in .de nicht zum Namen gehört, hat auch nix im Pass zu suchen.

    Der "Pflichteintrag" im Ausweis ist auch erst Ende der 80er ins Passgesetz aufgenommen worden. Davor war das optional (wie an der Türklingel oder am Briefkasten).


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen387391
    Datum21.02.2007 11:525340 x gelesen
    Ich habe weder einen Eintrag im Personalausweis noch im Pass und das war auch nach Auskunft der Meldebehörden nicht erforderlich.


    Gruß

    A.

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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland387394
    Datum21.02.2007 12:035304 x gelesen
    Moin,

    is auch nich erforderlich.. man kann den eintragen..muss aber nicht.

    Ich hab in den Threadcontainer n paar Links eingefügt.

    Gruß Peko


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorErwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen387395
    Datum21.02.2007 12:125208 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamIch habe weder einen Eintrag im Personalausweis noch im Pass und das war auch nach Auskunft der Meldebehörden nicht erforderlich
    Tja, ne Kollegin von mir wurde bei ihrer Ummeldung von der hiesigen Meldebehörde "angefahren" daß sie das längst hätte nachtragen müssen (sie ist von BaWü nach Hessen gezogen)... Aber daß das Melderecht von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, wußte ich ja schon vorher ;-)


    MkG, Erwin

    --
    Ich stehe zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Mein Zynismus, meine Rhetorik. Wer ein Problem hat möge dies doch offen äußern und nicht feige hinter meinem Rücken tuscheln.

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    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg387402
    Datum21.02.2007 12:385317 x gelesen
    Geschrieben von Peter Koffleris auch nich erforderlich.. man kann den eintragen..muss aber nicht.

    Der Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung:

    Passgesetz (Stand 2007) und nahezu wörtlich gilt das auch für den Personalausweis:

    § 4 Paßmuster
    (1) Der Paß und der vorläufige Paß sind nach einheitlichen Mustern auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Paß enthält neben dem Lichtbild des Paßinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:

    1. Familienname und ggf. Geburtsname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Ordensname/Künstlername,
    5. Tag und Ort der Geburt,
    6. Geschlecht,
    7. Größe,
    8. Farbe der Augen,
    9. Wohnort,
    10. Staatsangehörigkeit.


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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland387411
    Datum21.02.2007 13:045249 x gelesen
    Moin,,
    da steht aber nicht müssen...und auch beim Passamt heisst es immer nur

    kann, aber nicht muss. Und im Gesetz stehen da nur die Möglichkeiten WAS eingetragen wird... es heisst ja nicht zwangsläufig das er den dann auch wirklich eintragen muss.

    Rheinland Pfalz

    Gruß
    Peko


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg387506
    Datum21.02.2007 19:285271 x gelesen
    Geschrieben von Peter KofflerUnd im Gesetz stehen da nur die Möglichkeiten WAS eingetragen wird... es heisst ja nicht zwangsläufig das er den dann auch wirklich eintragen muss.

    Die anderen Eintragungen nach Passgesetz sind ja auch alle freiwillig. ;-))


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen387515
    Datum21.02.2007 20:365193 x gelesen
    Geschrieben von Guido LobermannDie anderen Eintragungen nach Passgesetz sind ja auch alle freiwillig. ;-))

    Ich verlass mich mal dauf, was drei Meldebehördenmitarbeiterinnen aus zwei Behörden in NRW und einer in Hessen nach umfangreichem Nachblättern und nachfragen beim jeweiligen Vorgesetzten mitgeteilt haben. Problem scheint zu sein, dass die Nicht-Profilneurotiker, die keine Eintragung wünschen, eher die Ausnahme sind ;-)


    Gruß

    A.

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