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Thema | Schild 'Feuerwehr' beleuchtet? | 7 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Kai 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 387169 | |||
Datum | 20.02.2007 10:31 | 5312 x gelesen | |||
gibt es Vorschriften zum Aufstellen eines beleuchteten Feuerwehr-Schriftzuges am Gerätehaus? Darf das Schild nur beleuchtet sein, wenn die Wache 24h besetzt ist? Dieses ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung. Ich spreche nicht im offiziellen Namen meiner Feuerwehr | |||||
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Autor | Joac8him8 B.8, Schwalbach / Hessen | 387178 | |||
Datum | 20.02.2007 10:51 | 4474 x gelesen | |||
Hallo Kai, Wir haben an unserem Gerätehaus auch so einen Schriftzug.Mit der Besetzung der Wache hat es denke ich nichts zu tun (unsere Wache ist nicht ständig besetzt). Baurechtlich gibt es da aber sicherlich Vorschriften. Noch eine Anmerkung: Wir beleuchten unseren Schriftzug nicht mehr, da der Verschleiss an Leuchtmitteln sehr hoch ist und diese sehr teuer sind. Sieht zwar nett aus, ist aber einfach zu teuer. Daher haben wir es abgeschaltet. Beste Grüße Jo | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 387179 | |||
Datum | 20.02.2007 10:53 | 4448 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai Königgibt es Vorschriften zum Aufstellen eines beleuchteten Feuerwehr-Schriftzuges am Gerätehaus?Je nach Art und Größe könnten baurechtliche Dinge eine Rolle spielen, aber da euer Gerätehaus der Kommune gehört, muss sich die dortige Bauabteilung eh damit befassen (ich denke nicht, dass ihr den Träger bei solchen Dignen übergeht, immerhin steigen ja auch die laufenden Kosten => Strom). Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 387180 | |||
Datum | 20.02.2007 10:53 | 4439 x gelesen | |||
Moin Kai, eine solche Vorschrift ist mir unbekannt. Auch bei uns (kannst ja mal vorbeifahren) ist ein beleuchtetes Schild am Gebäude. Bei dem Schild handelt es sich nicht um ein geschütztes oder genormtes Schild, welches nur zu einem bestimmten Zwecken angebracht werden darf. Viele Grüße von der Südseite des Kanals Matthias | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 387181 | |||
Datum | 20.02.2007 10:54 | 4534 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Kai König Darf das Schild nur beleuchtet sein, wenn die Wache 24h besetzt ist? Kann ich mir eher nicht vorstellen. Bei unserem Neubau 1990 hies es "soll beleuchtet sein". Weiß aber nicht genau ob dies in einer Vorschrift geregelt ist. Feuerwache wär für mich nur richtig wenn 24h besetzt, ansonsten Feuerwehr. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Kai 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 387182 | |||
Datum | 20.02.2007 10:57 | 4464 x gelesen | |||
Hallo Mathias ! Grüße zurück von der Nordseite :-). Danke für eure Infos Dieses ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung. Ich spreche nicht im offiziellen Namen meiner Feuerwehr | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 387197 | |||
Datum | 20.02.2007 12:17 | 4475 x gelesen | |||
Hallo Kai, in NDS wäre m.W. der §49 der Niedersächsischen Bauordnung (Werbeanlagen) eventuell zu beachten. Ihr müsst mal in eurer Bauordnung überprüfen, ob man selbiges dort anwenden sollte/müsste. Rechtliche Auskünfte könnte vielleicht auch Katja Midunsky geben... Gruß Stefan | |||||
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