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ThemaInfos Mini-/Bambinifeuerwehr22 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
Infos:
  • Versicherungsschutz JF in BaWü
  • Unfallkasse RLP
  • Unfallkasse rlp
  • LBKG RLP
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    AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg386052
    Datum13.02.2007 12:3413117 x gelesen
    Hallo Forum,

    auf Grund der immer geringer werdenden Zahl an Jugendlichen in der Feuerwehr haben wir uns überlegt die Zielgruppe "Jugendliche" etwas zu verjüngen. Soll heißen wir sind am Überlegen ob wir eine sogenannte Mini- bzw. Bambinifeuerwehr gründen sollen.

    Fakt ist ja unbestritten, dass die Kinder zwischen 10 und 14 Jahren "normalerweise" alle bereits bei einem Verein (Fußball, Handball, usw.) engagiert sind. Wenn sie dann noch zur Jugendfeuerwehr oder anderen Vereinen gehen bleibt meist ein wichtiger Teil und zwar die Schularbeit auf der Strecke welches dann von den Eltern unterbunden wird.

    Wir haben uns nun gedacht mit dieser Minifeuerwehr die Zielgruppe auf das Alter zwischen 7 und 10 Jahren festzulegen um bereits die Kinder angesprochen zu haben bevor diese in anderen Vereinen tätig werden. Das Ganze sollte dann natürlich spielerisch gehandhabt werden (Basteln, Spiele, usw.).

    Nur hat jemand damit bereits Erfahrung und kann uns da Tipps geben. Vor allem wie sieht die Sache rechtlich aus (Versicherungsschutz)?

    Über Eure Hilfe und Beiträge wäre ich sehr dankbar !


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    J. Köhler
    http://www.florian-graben-neudorf.de
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
    Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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    AutorAlex8and8er 8T., Mannheim / Baden-Württemberg386064
    Datum13.02.2007 13:159289 x gelesen
    Hallo,

    in der aktuellen Feuerwehr-Bravo (Feuerwehr-Magazin) ist ein Beitrag über eine solche "Mini-Feuerwehr-Gruppe" drin.
    Die Gruppe ist bei der FF Weiskirchen im Rahmen eines e.V. gebildet.

    Schaue wenn möglich einfach mal in die FW-Bravo oder wende Dich direkt dorthin:

    I-net: www.feuerwehr-weiskirchen.de
    email: feuerwehr.weiskirchen@gmx.de

    Die können Dir bestimmt weiterhelfen.

    Schöne Grüsse und kommt gesund wieder

    Alex


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg386128
    Datum13.02.2007 18:028944 x gelesen
    Guten AbendGeschrieben von Jochen Köhler

    Vor allem wie sieht die Sache rechtlich aus (Versicherungsschutz)?

    Für BaWü gibts da keine Probleme, es besteht kein gesetzliches Mindestalter zur Auf´nahme in die JF. Wenn in der ördlichen FW-Satzung z.B. steht, dass Kinder ab sechs Jahre in die JF aufgenommen werden können, sind sie lt. "Unfallkasse BW" auch versichert.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg386219
    Datum13.02.2007 23:058857 x gelesen
    Danke für die Infos und die nachrichten von Euch !!!


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    J. Köhler
    http://www.florian-graben-neudorf.de
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
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    AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz386221
    Datum13.02.2007 23:128873 x gelesen
    Die LUK Rheinland-Pfalz hat vor kurzem erst mitgeteilt, das ein Versicherungsschutz erst ab dem im LBKG festgelegten Alter von 10 Jahren beginnt.
    Ist also wieder mal Landesabhängig


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    AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.386238
    Datum14.02.2007 00:588901 x gelesen
    Hallo Jochen,

    Geschrieben von Jochen Köhler
    Nur hat jemand damit bereits Erfahrung und kann uns da Tipps geben.

    Hast du schon mal bei der JF Östringen angefragt? M.W. hatten die vor ein paar Jahren eine "Bambini"-Feuerwehr ins Leben gerufen.

    Näheres gerne per pm.


    Gruß aus dem Nordschwarzwald
    Holger

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    AutorPatr8ick8 S.8, Nistertal / Westerwald / Rheinland-Pfalz386286
    Datum14.02.2007 11:288912 x gelesen
    Hallo Heinz!
    Geschrieben von Heinz CapranoDie LUK Rheinland-Pfalz hat vor kurzem erst mitgeteilt, das ein Versicherungsschutz erst ab dem im LBKG festgelegten Alter von 10 Jahren beginnt.
    Hast du da ne Quelle? Wo kann ich das nachlesen?


    Gruß aus dem Westerwald!

    Patrick


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    Alle Aussagen sind ausschließlich meine eigene Meinung.

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    AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz386444
    Datum14.02.2007 22:418882 x gelesen
    Wurde uns bei der WF Diensbesprechung mitgeteilt. Muß schauen ob ich das irgendwo schriftlich habe.
    Versichert sind bei der Feuerwehrnur diejenigen, die nach LBKG auch Feuerwehrangehörige sind. Im gleichen Beitrag kam auch die Aussage: Kettesäge bei der Feuerwehr sind Rettungsgeräte und deshalb auch nach UVV nur zur Rettung und zur Beseitigung akuter Gefahren einzusetzen.


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    AutorPatr8ick8 S.8, Nistertal / Westerwald / Rheinland-Pfalz386483
    Datum15.02.2007 09:318935 x gelesen
    Hallo Heinz!
    Geschrieben von Heinz CapranoVersichert sind bei der Feuerwehrnur diejenigen, die nach LBKG auch Feuerwehrangehörige sind.
    Im LBKG ist aber die Tür für unter 10 Jahre offen.
    Da steht in §9 Abs. 6 geschrieben (Zitat):
    (6) Innerhalb der Feuerwehren können Jugendfeuerwehren gebildet werden; deren Angehörige sollen das 10. Lebensjahr vollendet haben. Unabhängig davon können Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehren mit Zustimmung des Trägers der Feuerwehr gegründet werden. Mitglieder können Kinder zwischen sechs und zehn Jahren sein. Die Bildung von Jugendfeuerwehren und ihrer Vorbereitungsgruppen soll gefördert werden.
    lt. meinem Kenntnisstand hat die UK-RLP ab 01.01.07 dessen auch zugestimmt.


    Gruß aus dem Westerwald!

    Patrick


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg386487
    Datum15.02.2007 09:438901 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Patrick Spies

    Unabhängig davon können Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehren mit Zustimmung des Trägers der Feuerwehr gegründet werden. Mitglieder können Kinder zwischen sechs und zehn Jahren sein. Die Bildung von Jugendfeuerwehren und ihrer Vorbereitungsgruppen soll gefördert werden.

    Muss man unbedingt extra noch Unter/Vorbereitungsgruppen zur JF gründen ?
    Könnte man das nicht alles unter dem Begriff "Jugendfeuerwehr", mit speziellen Altergruppen mit besonderen Schwerpunkten, gliedern ?
    Viele JFs sind jetzt schon in Alters- oder Kenntnisgruppen unterteilt, dar kann man durchaus noch eine Gruppe für die "Ganz-Kleinen" einrichten.
    Würde einiges (Versicherung etc.) vereinfachen, da finde ich das in BaWü übliche Verfachen ohne gesetzlich festgelegte Altersgrenze sinnvoller.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorPatr8ick8 S.8, Nistertal / Westerwald / Rheinland-Pfalz386489
    Datum15.02.2007 09:478921 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannMuss man unbedingt extra noch Unter/Vorbereitungsgruppen zur JF gründen ?
    Muß man nicht. Bin ich übrigens auch kein Freund von. Hab nur den vorangegangenen Thread ergänzt. Soll nicht heißen, dass ich Befürworter dessen bin.


    Gruß aus dem Westerwald!

    Patrick


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg386493
    Datum15.02.2007 09:588864 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Patrick Spies

    Muß man nicht. Bin ich übrigens auch kein Freund von. Hab nur den vorangegangenen Thread ergänzt. Soll nicht heißen, dass ich Befürworter dessen bin.

    In die Debatte des Eintrittsalters zur JF kam ja in der letzten Zeit Bewegung (siehe Saarland: 8 Jahre, Thürigen: 6 Jahre), es muss ja nicht jede Feuerwehr unbedingt gleich so junge Kinder aufnehmen. Wenn sie aber meint, dass sie dies braucht und Vorteile sich erhofft, dann soll ihr die gesetzliche und versicherungstechnische Möglichkeit gegeben werden. Und nicht dazu noch ein besonderer Verein gegründet werden. Oder macht man das z.B. bei Kinder- und Jugendfußball ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg386494
    Datum15.02.2007 10:048763 x gelesen
    Guten Tag

    Wenn wir schon bei "dieser Studie" nicht besonders gut abschneiden, wollen wir den Kindern wenigstens bei der JF eine Chance geben ;-)))

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


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    AutorPatr8ick8 S.8, Nistertal / Westerwald / Rheinland-Pfalz386497
    Datum15.02.2007 10:198738 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannIn die Debatte des Eintrittsalters zur JF kam ja in der letzten Zeit Bewegung (siehe Saarland: 8 Jahre, Thürigen: 6 Jahre), es muss ja nicht jede Feuerwehr unbedingt gleich so junge Kinder aufnehmen. Wenn sie aber meint, dass sie dies braucht und Vorteile sich erhofft, dann soll ihr die gesetzliche und versicherungstechnische Möglichkeit gegeben werden. Und nicht dazu noch ein besonderer Verein gegründet werden.
    Zustimmung


    Gruß aus dem Westerwald!

    Patrick


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    AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz386538
    Datum15.02.2007 14:388835 x gelesen
    Ich habs jetzt im LBKG gefunden, Patrick. Danke.
    Mein Stand war Ende November 06. Ging dann schneller als erwartet.


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    AutorPatr8ick8 S.8, Nistertal / Westerwald / Rheinland-Pfalz386540
    Datum15.02.2007 15:128794 x gelesen
    Hallo Heinz!
    Geschrieben von Heinz CapranoGing dann schneller als erwartet.
    Ja. Der LFV hat da in der Richtung mächtig Gas gegeben. Wenn doch mal alles so schnell ginge dort.... ;-)


    Gruß aus dem Westerwald!

    Patrick


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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen387363
    Datum21.02.2007 09:398795 x gelesen
    Hallo,

    das Problem hatten wir in Thüringen auch.

    Laut altem LBKG war Aufnahme in JFw ab 10. Lebensjahr.
    Alles was darunter war mußte über Feuerwehrförderverein versichert werden.
    Bei kleinen Dörfern/Gemeinden ohne Förderverein natürlich nicht durchführbar.

    Im neuen LBKG ist jetzt geregelt das Eintritt/Aufnahme bereits ab 6. Lebensjahr also quasi mit Beginn der Schule erlaubt ist!
    Ist sag ich mal auch ne Sache von Feuerwehrverbänden/Kreisverbänden/LFV sich bei der Gesetzgebung/-änderung stark zu machen und die Interessen der Feuerwehren zu vertreten!


    Gruß aus Thüringen!


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    AutorJörg8 F.8, Walsrode / Niedersachsen387537
    Datum21.02.2007 23:078887 x gelesen
    Hi Jochen,

    wir haben bei uns im Landkreis schon seit ein paar Jahren Kinderfeuerwehren. Die Mitgliedschaft ist von 6 - 12 JAhren möglich. Du musst nur aufpassen, dass kein Dienst mit Feuerwehrgerät stattfindet. Auch dürfen die KIds keine Feuerwehruniform tragen. Wir haben bei uns z.B. blaue Latzhosen und T-Shirts angeschafft. Versicherungstechnisch läuft das alles über eure Ortswehr.

    Zumindest läuft das so bei uns Niedersachsen. Ich weiß nicht, ob das bei euch auch so geht. Eine gute Broschüre zu dem Thema gibt es bei der Niedersächsichen JF. (www.njf.de)

    Gruß

    Jörg


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg388945
    Datum01.03.2007 11:098894 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jörg Freitag

    Du musst nur aufpassen, dass kein Dienst mit Feuerwehrgerät stattfindet. Auch dürfen die KIds keine Feuerwehruniform tragen

    Warum sieht das NDS so eigenwillig und grenzt die Kinderfeuerwehr so streng von der Jugendfeuerwehr ab ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


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    (Heinrich Heine)

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    AutorJörg8 F.8, Walsrode / Niedersachsen389356
    Datum04.03.2007 00:008746 x gelesen
    Das ist ne gute Frage. Das kann ich dir leider auch nicht genau sagen. Leider machen wir Niedersachsen ja in Sachen Feuerwehr oft unser eigenes Ding. Warum auch immer das so ist.

    Gruß

    Jörg


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    AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg392978
    Datum25.03.2007 20:148785 x gelesen
    Hi Jochen,

    wir haben bei uns seit Juni letzten Jahres ein Gruppe für Kids zwischen 6 und 10 Jahren.
    "Geübt" wird einmal pro Woche für eine Stunde.
    Im Laufe der Zeit haben wir eine Mitgliedszahl von 20 Jungs und Mädels.

    Bei weiteren Infos melde dich einfach bei mir.


    Grüße aus dem Kraichgau
    -----------------------------
    Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung.

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP392981
    Datum25.03.2007 20:468767 x gelesen
    Geschrieben von Patrick Spieslt. meinem Kenntnisstand hat die UK-RLP ab 01.01.07 dessen auch zugestimmt.
    Das habe ich genau anders gehört. Kein Versicherungsschutz! Wer hat da genauere Infos?
    Ich war kürzlich bei einem Freund im Bereich KFV MY-Ko, der hat das auch so gesagt.


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