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ThemaTSF bei VU PKL16 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorJan 8S., Wallenhorst / NDS385931
Datum12.02.2007 20:259207 x gelesen
Hallo!

Jetzt spalte ich das Ding ab...

1. TSF und Kombiwerkzeug sind nicht annähernd ausreichende Einsatzmittel für VU PKW. Hier müssen schon in der Erstalarmierung mehr Sachen kommen...

2. Sofern die TSF-Kameraden nicht im RW eingewiesen sind, die RW-Besatzung. Da das aber keinen Sinn macht, empfielht es sich, den RW in Kombination mit einem z.B. MTW ausrücken zu lassen


Passt auf euch auf !

Jan

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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg385945
Datum12.02.2007 21:257282 x gelesen
Geschrieben von Jan Südmersen1. TSF und Kombiwerkzeug sind nicht annähernd ausreichende Einsatzmittel für VU PKW. Hier müssen schon in der Erstalarmierung mehr Sachen kommen...
Wenn dann soll das TSF Material für die Erstmaßnahmen bringen

Geschrieben von Jan Südmersen2. Sofern die TSF-Kameraden nicht im RW eingewiesen sind, die RW-Besatzung. Da das aber keinen Sinn macht, empfielht es sich, den RW in Kombination mit einem z.B. MTW ausrücken zu lassen
Oder mit einem (H) LF, zweiter Rüstsatz, Personal und Brandschutz wenn das TSF ohne W durch die Gegend fährt.

Grüße
Matthias


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AutorPhil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau385947
Datum12.02.2007 21:337250 x gelesen
Hallo

Also ist es unmöglich nur einen RW zum Unfall zu alarmieren. Oder wer entscheidet dann, wie das Aufgebot aussieht?
Ich wollte mir der Frage darauf hinaus, wie in D ein Unfall mit eingeklemmten Personen abgearbeitet wird, wenn die betreffende Ortsfeuerwehr nicht über genügend Mittel zur Personenbergung verfügt. Weil dann könnte man weiter argumentieren, dass eine TSF Wehr für die Personenbergung völlig ungeeignet ist, oder nicht?

Gruess


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AutorKlau8s K8., Twistringen / Niedersachsen385949
Datum12.02.2007 21:367176 x gelesen
Nabend

Geschrieben von Jan Südmersen2. Sofern die TSF-Kameraden nicht im RW eingewiesen sind, die RW-Besatzung. Da das aber keinen Sinn macht, empfielht es sich, den RW in Kombination mit einem z.B. MTW ausrücken zu lassen

Jeep, eventuell wasserführendes Fahrzeug (Brandschutz) aus der gleichen Wehr. Eine eingespielte Truppe ist denke ich beim VU immer vom Vorteil. Für die TSF Besatzung gibt es sicherlich Arbeit genug.

Gruß
Klaus


Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.385951
Datum12.02.2007 21:407234 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Philipp KnechtWeil dann könnte man weiter argumentieren, dass eine TSF Wehr für die Personenbergung völlig ungeeignet ist, oder nicht?
Die TSF Wehr kann Verkehrsabsicherung machen, Verletzte versorgen, Brandschutz sicherstellen (zumindest für den Anfang), evtl. Unfallfahrzeug sichern mit Keilen usw.
Also wenn die TSF Wehr örtlich zuständig ist gehört sie auf jeden Fall an die EST und kann da einiges machen. Auf jeden Fall sind die sechs Mann gut beschäftigt bis Wehren mit THL Gerät an die EST kommen!


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorKlau8s K8., Twistringen / Niedersachsen385952
Datum12.02.2007 21:407099 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Philipp KnechtOder wer entscheidet dann, wie das Aufgebot aussieht?

sollte festgelegt sein in der Alarm- und Ausrückordnung der jeweiligen Gemeinde. Entsprechend wird durch die Leitstelle alarmiert.

Klaus


Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß.

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AutorPhil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau385953
Datum12.02.2007 21:467238 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobl
Die TSF Wehr kann Verkehrsabsicherung machen, Verletzte versorgen, Brandschutz sicherstellen (zumindest für den Anfang), evtl. Unfallfahrzeug sichern mit Keilen usw.
Also wenn die TSF Wehr örtlich zuständig ist gehört sie auf jeden Fall an die EST und kann da einiges machen. Auf jeden Fall sind die sechs Mann gut beschäftigt bis Wehren mit THL Gerät an die EST kommen!


Gehe ich mit dir überein, wir bei uns auch so gemacht. Günstigi Voraussetzungen für die Bergung und die nachrückenden Kräfte schaffen. Aber es geht um die Kernkompetenz Bergung bei Verkehrsunfällen.

Gruess


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.385957
Datum12.02.2007 21:537159 x gelesen
Geschrieben von Philipp KnechtAber es geht um die Kernkompetenz Bergung bei Verkehrsunfällen.
Wie (in welcher Reihenfolge, mit welchem Gerät usw.) muss meiner Meinung nach der Einheitsführer der Wehr mit THL Ausrüstung bestimmen, da dieser mehr Erfahrung mit diesen Einsätzen hat (haben sollte)!


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorPhil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau385961
Datum12.02.2007 22:017204 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblWie (in welcher Reihenfolge, mit welchem Gerät usw.) muss meiner Meinung nach der Einheitsführer der Wehr mit THL Ausrüstung bestimmen, da dieser mehr Erfahrung mit diesen Einsätzen hat (haben sollte)!


Das sollte die logische Folge daraus sein, dass der Einsatzleiter der anrückenden FW mit der THL Ausrüstung die Bergung leitet. Aber ob schlussendlich ein RW mit LF oder HLF anrückt, entscheidet immer der Einsatzleiter der FW, die als erste vor Ort ist. In meinem hypothetischen Falle er Einsatzleiter der TSF Wehr. Sehe ich das richtig?

Gruess


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AutorJan 8S., Wallenhorst / NDS385964
Datum12.02.2007 22:087057 x gelesen
Hallo!

1. Ja, nur ein TSF ist für die Befreiung nicht ausreichend.

2. Wenn es nach der Vernunft und nicht nach Eitelkeit geht, übernimmt der Einheitsführer der THL-Einheit die Befreiung, die Einsatzleitung an sich kann beim örtlich zuständigen Kommandanten bleiben.


Passt auf euch auf !

Jan

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AutorRobi8n B8., Kreis Unna / NRW385965
Datum12.02.2007 22:087064 x gelesen
Geschrieben von Philipp KnechtAber ob schlussendlich ein RW mit LF oder HLF anrückt, entscheidet immer der Einsatzleiter der FW, die als erste vor Ort ist. In meinem hypothetischen Falle er Einsatzleiter der TSF Wehr. Sehe ich das richtig?
Eigentlich sollte von vorn herein bei der Leiststelle für das entsprechende Alarmstichwort hinterlegt sein, dass halt zusätzlich die nächstliegende Wehr mit einem geeigneten THL-Fahrzeug von Beginn an mitalarmiert wird. Ob das nun ein RW, LF oder HLF ist, ist dabei erstmal egal solange dann auch eine komplette THL-Beladung anrollt.

MkG Robin!


Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen!

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.385967
Datum12.02.2007 22:117139 x gelesen
Geschrieben von Philipp KnechtAber ob schlussendlich ein RW mit LF oder HLF anrückt, entscheidet immer der Einsatzleiter der FW, die als erste vor Ort ist.
Wenn er vor Ort ist kann er eigentlich nicht (mehr) entscheiden mit welchen Fahrzeugen die zweite Wehr anrückt, da diese dann ja bereits unterwegs sein muß. Ich denke auch, dass es wenig Sinn macht, dass eine Wehr dann nur mit einem RW dazukommt, weil sonst zu wenig Besatzung, kein zweiter Rettungssatz und kein Brandschutz zur Verfügung stehen. Aber grundsätzlich muss die AAO vorher festgelegt sein.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorPhil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau385968
Datum12.02.2007 22:167152 x gelesen
Ok, vielen Dank.

Philipp


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Autor ., Zürich / Zürich385986
Datum13.02.2007 01:277211 x gelesen
Falls ich mich als Zürcher da einmischen darf:

Für sowas sollte es für jede Gemeinde oder gar Kanton (Landkreis in D?) eine klare Ausrückeordnung geben.

Verkehrsunfall in Kleindorf: kleindorf kommt standardmässig mit TSF, und Nachbardorf oder Stützpunkt standardmässig mit Rüstwagen/Pionierfahrzeug, TLF und Personentransporter.

Also man sollte bei Ausrückeordnungen durchaus mehrere Feuerwehren mit einbeziehen und dann automatisch von der Nachbarwehr nicht nur 1 benötites Fahrzeug, sondern zusätzliche Fahrzeuge kommen lassen.

Die Ausrückeordnung einer einzelnen Gemeinde muss eben für bestimmte Sachen zugleich Ausrückeordnungen der Nachbarwehr beeinhalten bzw. die Nachbarwehr, die als einzige in der näheren Umgebung enen Rüstwagen oder Drehleiter etc hat, sollte eine Ausrückeordnung speziell für Nachbarschaftshilfe haben.


Soldat Alex Moshe, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zürich

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen386032
Datum13.02.2007 11:487250 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Philipp KnechtDas sollte die logische Folge daraus sein, dass der Einsatzleiter der anrückenden FW mit der THL Ausrüstung die Bergung leitet. Aber ob schlussendlich ein RW mit LF oder HLF anrückt, entscheidet immer der Einsatzleiter der FW, die als erste vor Ort ist.

Nein. Das muss schon vorher klar sein. Dafür gibt es Pläne, die in der Leitstelle hinterlegt sind, sodass direkt alle nötigen Einheiten alarmiert werden.

Geschrieben von Philipp KnechtIn meinem hypothetischen Falle er Einsatzleiter der TSF Wehr. Sehe ich das richtig?

Das muss im Zweifel intern geregelt sein. Gottseidank ist es hier so, dass es in der Gemeinde organisatorisch nur EINE Wehr gibt und somit Entscheidungen des LdF für alle gelten. Ich habe den Eindruck, dass das in einigen BL ganz anders aussieht.

Theoretisch kann aber auch der Leiter der TSF-Wehr (wenn Zugführer-Qualifikation vorhanden) den Einsatz leiten. Er muss ja nicht zwangsläufig jedes Detail befehlen - dafür hat ja seinen GF, der die eigentliche technische Rettung durchführt.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen386038
Datum13.02.2007 11:537134 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Alexander Moshe
Für sowas sollte es für jede Gemeinde oder gar Kanton (Landkreis in D?) eine klare Ausrückeordnung geben.


Ja, im Grunde ist es vielerorts auch so. Du musst aber immer die Struktur bedenken. Was im einen BL als eigenständige Wehr gilt, ist im anderen maximal eine Teileinheit. Somit kann man das nicht überall vergleichen.

Und selbst hier ist eine interkomunale Zusammenarbeit überhaupt kein Problem. Sehr häufig sind Einheiten der Nachbarstädte eingebunden. Das geschieht idR nach Absprache und gehört für mich als partnerschaftliche Zusammenarbeit zum heutigen Standard. Mir ist aber auch bewußt, dass sowas mancherorts sehr schwierig ist.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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