| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Thema | TSF bei VU PKL | 16 Beträge | |||
| Rubrik | Taktik | ||||
| Autor | Jan 8S., Wallenhorst / NDS | 385931 | |||
| Datum | 12.02.2007 20:25 | 9207 x gelesen | |||
| Hallo! Jetzt spalte ich das Ding ab... 1. TSF und Kombiwerkzeug sind nicht annähernd ausreichende Einsatzmittel für VU PKW. Hier müssen schon in der Erstalarmierung mehr Sachen kommen... 2. Sofern die TSF-Kameraden nicht im RW eingewiesen sind, die RW-Besatzung. Da das aber keinen Sinn macht, empfielht es sich, den RW in Kombination mit einem z.B. MTW ausrücken zu lassen Passt auf euch auf ! Jan | |||||
| |||||
| Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 385945 | |||
| Datum | 12.02.2007 21:25 | 7282 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Südmersen1. TSF und Kombiwerkzeug sind nicht annähernd ausreichende Einsatzmittel für VU PKW. Hier müssen schon in der Erstalarmierung mehr Sachen kommen... Wenn dann soll das TSF Material für die Erstmaßnahmen bringen Geschrieben von Jan Südmersen 2. Sofern die TSF-Kameraden nicht im RW eingewiesen sind, die RW-Besatzung. Da das aber keinen Sinn macht, empfielht es sich, den RW in Kombination mit einem z.B. MTW ausrücken zu lassen Oder mit einem (H) LF, zweiter Rüstsatz, Personal und Brandschutz wenn das TSF ohne W durch die Gegend fährt. Grüße Matthias | |||||
| |||||
| Autor | Phil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau | 385947 | |||
| Datum | 12.02.2007 21:33 | 7250 x gelesen | |||
| Hallo Also ist es unmöglich nur einen RW zum Unfall zu alarmieren. Oder wer entscheidet dann, wie das Aufgebot aussieht? Ich wollte mir der Frage darauf hinaus, wie in D ein Unfall mit eingeklemmten Personen abgearbeitet wird, wenn die betreffende Ortsfeuerwehr nicht über genügend Mittel zur Personenbergung verfügt. Weil dann könnte man weiter argumentieren, dass eine TSF Wehr für die Personenbergung völlig ungeeignet ist, oder nicht? Gruess | |||||
| |||||
| Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 385949 | |||
| Datum | 12.02.2007 21:36 | 7176 x gelesen | |||
| Nabend Geschrieben von Jan Südmersen 2. Sofern die TSF-Kameraden nicht im RW eingewiesen sind, die RW-Besatzung. Da das aber keinen Sinn macht, empfielht es sich, den RW in Kombination mit einem z.B. MTW ausrücken zu lassen Jeep, eventuell wasserführendes Fahrzeug (Brandschutz) aus der gleichen Wehr. Eine eingespielte Truppe ist denke ich beim VU immer vom Vorteil. Für die TSF Besatzung gibt es sicherlich Arbeit genug. Gruß Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
| |||||
| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 385951 | |||
| Datum | 12.02.2007 21:40 | 7234 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Philipp Knecht Weil dann könnte man weiter argumentieren, dass eine TSF Wehr für die Personenbergung völlig ungeeignet ist, oder nicht? Die TSF Wehr kann Verkehrsabsicherung machen, Verletzte versorgen, Brandschutz sicherstellen (zumindest für den Anfang), evtl. Unfallfahrzeug sichern mit Keilen usw. Also wenn die TSF Wehr örtlich zuständig ist gehört sie auf jeden Fall an die EST und kann da einiges machen. Auf jeden Fall sind die sechs Mann gut beschäftigt bis Wehren mit THL Gerät an die EST kommen! MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
| |||||
| Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 385952 | |||
| Datum | 12.02.2007 21:40 | 7099 x gelesen | |||
| Hallo Geschrieben von Philipp Knecht Oder wer entscheidet dann, wie das Aufgebot aussieht? sollte festgelegt sein in der Alarm- und Ausrückordnung der jeweiligen Gemeinde. Entsprechend wird durch die Leitstelle alarmiert. Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
| |||||
| Autor | Phil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau | 385953 | |||
| Datum | 12.02.2007 21:46 | 7238 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Strobl
Gehe ich mit dir überein, wir bei uns auch so gemacht. Günstigi Voraussetzungen für die Bergung und die nachrückenden Kräfte schaffen. Aber es geht um die Kernkompetenz Bergung bei Verkehrsunfällen. Gruess | |||||
| |||||
| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 385957 | |||
| Datum | 12.02.2007 21:53 | 7159 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp KnechtAber es geht um die Kernkompetenz Bergung bei Verkehrsunfällen. Wie (in welcher Reihenfolge, mit welchem Gerät usw.) muss meiner Meinung nach der Einheitsführer der Wehr mit THL Ausrüstung bestimmen, da dieser mehr Erfahrung mit diesen Einsätzen hat (haben sollte)! MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
| |||||
| Autor | Phil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau | 385961 | |||
| Datum | 12.02.2007 22:01 | 7204 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblWie (in welcher Reihenfolge, mit welchem Gerät usw.) muss meiner Meinung nach der Einheitsführer der Wehr mit THL Ausrüstung bestimmen, da dieser mehr Erfahrung mit diesen Einsätzen hat (haben sollte)! Das sollte die logische Folge daraus sein, dass der Einsatzleiter der anrückenden FW mit der THL Ausrüstung die Bergung leitet. Aber ob schlussendlich ein RW mit LF oder HLF anrückt, entscheidet immer der Einsatzleiter der FW, die als erste vor Ort ist. In meinem hypothetischen Falle er Einsatzleiter der TSF Wehr. Sehe ich das richtig? Gruess | |||||
| |||||
| Autor | Jan 8S., Wallenhorst / NDS | 385964 | |||
| Datum | 12.02.2007 22:08 | 7057 x gelesen | |||
| Hallo! 1. Ja, nur ein TSF ist für die Befreiung nicht ausreichend. 2. Wenn es nach der Vernunft und nicht nach Eitelkeit geht, übernimmt der Einheitsführer der THL-Einheit die Befreiung, die Einsatzleitung an sich kann beim örtlich zuständigen Kommandanten bleiben. Passt auf euch auf ! Jan | |||||
| |||||
| Autor | Robi8n B8., Kreis Unna / NRW | 385965 | |||
| Datum | 12.02.2007 22:08 | 7064 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp KnechtAber ob schlussendlich ein RW mit LF oder HLF anrückt, entscheidet immer der Einsatzleiter der FW, die als erste vor Ort ist. In meinem hypothetischen Falle er Einsatzleiter der TSF Wehr. Sehe ich das richtig? Eigentlich sollte von vorn herein bei der Leiststelle für das entsprechende Alarmstichwort hinterlegt sein, dass halt zusätzlich die nächstliegende Wehr mit einem geeigneten THL-Fahrzeug von Beginn an mitalarmiert wird. Ob das nun ein RW, LF oder HLF ist, ist dabei erstmal egal solange dann auch eine komplette THL-Beladung anrollt. MkG Robin! Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen! | |||||
| |||||
| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 385967 | |||
| Datum | 12.02.2007 22:11 | 7139 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp KnechtAber ob schlussendlich ein RW mit LF oder HLF anrückt, entscheidet immer der Einsatzleiter der FW, die als erste vor Ort ist. Wenn er vor Ort ist kann er eigentlich nicht (mehr) entscheiden mit welchen Fahrzeugen die zweite Wehr anrückt, da diese dann ja bereits unterwegs sein muß. Ich denke auch, dass es wenig Sinn macht, dass eine Wehr dann nur mit einem RW dazukommt, weil sonst zu wenig Besatzung, kein zweiter Rettungssatz und kein Brandschutz zur Verfügung stehen. Aber grundsätzlich muss die AAO vorher festgelegt sein. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
| |||||
| Autor | Phil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau | 385968 | |||
| Datum | 12.02.2007 22:16 | 7152 x gelesen | |||
| Ok, vielen Dank. Philipp | |||||
| |||||
| Autor | ., Zürich / Zürich | 385986 | |||
| Datum | 13.02.2007 01:27 | 7211 x gelesen | |||
| Falls ich mich als Zürcher da einmischen darf: Für sowas sollte es für jede Gemeinde oder gar Kanton (Landkreis in D?) eine klare Ausrückeordnung geben. Verkehrsunfall in Kleindorf: kleindorf kommt standardmässig mit TSF, und Nachbardorf oder Stützpunkt standardmässig mit Rüstwagen/Pionierfahrzeug, TLF und Personentransporter. Also man sollte bei Ausrückeordnungen durchaus mehrere Feuerwehren mit einbeziehen und dann automatisch von der Nachbarwehr nicht nur 1 benötites Fahrzeug, sondern zusätzliche Fahrzeuge kommen lassen. Die Ausrückeordnung einer einzelnen Gemeinde muss eben für bestimmte Sachen zugleich Ausrückeordnungen der Nachbarwehr beeinhalten bzw. die Nachbarwehr, die als einzige in der näheren Umgebung enen Rüstwagen oder Drehleiter etc hat, sollte eine Ausrückeordnung speziell für Nachbarschaftshilfe haben. Soldat Alex Moshe, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zürich | |||||
| |||||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 386032 | |||
| Datum | 13.02.2007 11:48 | 7250 x gelesen | |||
| Moin. Geschrieben von Philipp Knecht Das sollte die logische Folge daraus sein, dass der Einsatzleiter der anrückenden FW mit der THL Ausrüstung die Bergung leitet. Aber ob schlussendlich ein RW mit LF oder HLF anrückt, entscheidet immer der Einsatzleiter der FW, die als erste vor Ort ist. Nein. Das muss schon vorher klar sein. Dafür gibt es Pläne, die in der Leitstelle hinterlegt sind, sodass direkt alle nötigen Einheiten alarmiert werden. Geschrieben von Philipp Knecht In meinem hypothetischen Falle er Einsatzleiter der TSF Wehr. Sehe ich das richtig? Das muss im Zweifel intern geregelt sein. Gottseidank ist es hier so, dass es in der Gemeinde organisatorisch nur EINE Wehr gibt und somit Entscheidungen des LdF für alle gelten. Ich habe den Eindruck, dass das in einigen BL ganz anders aussieht. Theoretisch kann aber auch der Leiter der TSF-Wehr (wenn Zugführer-Qualifikation vorhanden) den Einsatz leiten. Er muss ja nicht zwangsläufig jedes Detail befehlen - dafür hat ja seinen GF, der die eigentliche technische Rettung durchführt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 386038 | |||
| Datum | 13.02.2007 11:53 | 7134 x gelesen | |||
| Moin. Geschrieben von Alexander Moshe
Ja, im Grunde ist es vielerorts auch so. Du musst aber immer die Struktur bedenken. Was im einen BL als eigenständige Wehr gilt, ist im anderen maximal eine Teileinheit. Somit kann man das nicht überall vergleichen. Und selbst hier ist eine interkomunale Zusammenarbeit überhaupt kein Problem. Sehr häufig sind Einheiten der Nachbarstädte eingebunden. Das geschieht idR nach Absprache und gehört für mich als partnerschaftliche Zusammenarbeit zum heutigen Standard. Mir ist aber auch bewußt, dass sowas mancherorts sehr schwierig ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||

|
| zurück |