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Thema | Feuerwehrdienst und Schwangerschaft Reglung in Hessen | 8 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Infos: | |||||
Autor | Wolf8gan8g B8., Weilburg / Hessen | 385480 | |||
Datum | 10.02.2007 19:30 | 6622 x gelesen | |||
Hallo Forumsteilnehmer, suche Informatonen, Reglungen von weiblichen Einsatzkräften, die Schwanger sind. Besonders für das Bundesland Hessen. Über jede Info bin ich dankbar. MKG Wolfgang | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 385481 | |||
Datum | 10.02.2007 19:31 | 4988 x gelesen | |||
neueste BRANDSchutz-Ausgabe! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 385523 | |||
Datum | 10.02.2007 21:42 | 4985 x gelesen | |||
Hallo Wolfgang, maßgebend ist in erster Linie das Mutterschutzgesetz. Einsatzdienst wird schwierig, da ein Kontakt mit Gefahrstoffen (Chemie, Rauchgas, etc.) nicht ausgeschlossen werden kann. Übungsdienst, Ausbildung, Brandschutzerziehung, etc., also alles was plan- und kalkulierbar ist, sollten kein Problem darstellen. Am besten du nimmst mal Kontakt mit der Unfallkasse Hessen auf, da werden Sie geholfen :-) Grüße aus Nordhessen Ralf Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! Feuerwehr Frielendorf - Online Intro - Akt. Einsätze - Einsatzfotos & Berichte - Fahrzeuge - JF - KatS - Downloads - u.v.m. | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 385524 | |||
Datum | 10.02.2007 21:46 | 4990 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf EberhardtMutterschutzgesetz Hab ich doch nen Link vergessen :MuSchG Grüße aus Nordhessen Ralf Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! Feuerwehr Frielendorf - Online Intro - Akt. Einsätze - Einsatzfotos & Berichte - Fahrzeuge - JF - KatS - Downloads - u.v.m. | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 385532 | |||
Datum | 10.02.2007 22:20 | 4943 x gelesen | |||
Na wenn das kein Thema für mich ist... ;-) In RLP ruht jeglicher EInsatz- und Übungsdienst solange Frau in Mutterschutz ist. Dies geht so lange wie die Mutter noch stillt. Also auch nach dem Mutterschutz weiter. | |||||
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Autor | jana8 M.8, Magdeburg / Bönen / Sachsen-Anhalt | 385844 | |||
Datum | 12.02.2007 12:50 | 4981 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Carmen Fuchs--- In RLP ruht jeglicher EInsatz- und Übungsdienst solange Frau in Mutterschutz ist. Der Mutterschutz setzt doch erst 6 Wochen vor der Geburt ein. Du kannst mir doch nicht sagen, dass bis dahin schwangere Frauen bei euch Einsätze mitfahren dürfen?! Mir wurde gesagt, dass ich sofort sagen MUSS, wenn ich weiß, dass ich schwanger bin und dass ich dann gar keinen Einsatz mehr mitfahren darf. Auch nicht am Funk :( Bei der Polizei ist das auch so. Da dürfen die schwangeren Frauen noch nicht einmal in einem Einsatzfahrzeug mitfahren, beispielsweise zum Transport zur Wache (auch nicht mehr in der beispielsweise 8. Woche). Leider habe ich keine Gesetzesquelle. Aber vielleicht komm ich da noch ran. Ich frag mal nach ;) mit kameradschaftlichen Grüßen, Svenja | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 385858 | |||
Datum | 12.02.2007 13:51 | 5150 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Svenja Sroka Der Mutterschutz setzt doch erst 6 Wochen vor der Geburt ein. Nein, der Blick in den § 4 des MuSchG verrät uns, daß es ein Reihe von Tätigkeiten gibt, die ein Beschäftigungsverbot teilweise schon deutlich vorher zur Folge haben. Der aktive Feuerwehrdienst läßt sich m.E. gut darin einordnen. MkG Sascha | |||||
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Autor | jana8 M.8, Magdeburg / Bönen / Sachsen-Anhalt | 385861 | |||
Datum | 12.02.2007 14:10 | 4851 x gelesen | |||
ja natürlich gibt es vorher auch schon Tätigkeitsverbote.... ich meinte nur, dass man da gar nicht mehr beschäftigt werden kann. Habe Mutterschutz zu eng gefasst. Sorry. | |||||
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