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ThemaDienstgradvoraussetzungen für Feuerwehren Bayerns16 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Beförderungsrichtlinie der FF Pöttmes/Bayern
  •  
    AutorChri8sti8an 8G., Schopfloch, Mittelfranken / Bayern378308
    Datum03.01.2007 11:418202 x gelesen
    Hallo zusammen,

    mich würden mal die Qualifikationen interessieren die man braucht um in einer Bayrischen Feuerwehr befördert zu werden. Also vom FM zum OFM, HFM, LM, OLM usw.

    Wie viele Jahre Dienstzeit bzw. welche Lehrgänge werden für die einzelnen Dienstgrade benötigt.

    im voraus besten Dank

    Mkg


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    AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY378312
    Datum03.01.2007 12:086709 x gelesen
    Hallo Christian,

    eine solche Regelung gibt es leider nicht. Manche Wehren haben deshalb ihre eigenen Richtlinien aufgestellt. Bei uns ist es wie du beschrieben hast an Dienstjahre und Qualifikation geknüpft. Ob Dienstgrade nun so sinnvoll sind sei jetzt mal dahin gestellt.

    Gruß

    Daniel


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    AutorStef8an 8P., Betzenstein / Bayern378341
    Datum03.01.2007 14:136685 x gelesen
    Hallo,
    ich will hier weder für Verwirrung sorgen noch Mist verzapfen, aber mir wurde mal zum Thema Gruppenführer erklärt, dass man diese Bezeichnung nach der NS-Zeit abschaffen wollte und deshalb der Begriff "Löschmeister" an dessen Stelle rücken sollte. Hätte sich aber aufgrund der Tatsache, dass der Begriff "Gruppenführer" eben diese Funktion am treffendsten beschreibt, nicht durchgesetzt.
    In meiner Feuerwehr sind daher alle Gruppenführer mindestens Löschmeister.
    Wie gesagt, die Richtigkeit der obigen "Überlieferung" kann ich nicht garantieren...
    Wer im Forum kann mich eines Besseren belehren?
    MfG Stefan ;-)


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW378346
    Datum03.01.2007 14:226638 x gelesen
    Hallo,

    es gibt für Bayern nur eine Empfehlung des IM für einen "Stellenkegel". Darin wird nach Größe der Wehr vorgegeben wieviele FM, OFM, HFM, LM, OLM, HLM, BM usw. notwendig sind. Dass ab Löschmeister ein GF Lehrgang und für den Brandmeister aufwärts der ZF notwendig ist, ist allgemein anerkannt. Wer wie wann und wofür befördert wird, liegt im Ermessen des Kommandanten. Ist so im Bay. Feuerwehrgesetz festgelegt.

    Gruß

    Thomas


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    AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern378404
    Datum03.01.2007 19:476597 x gelesen
    Hallo,
    In der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz gibt es einen Anhang, wo die Stärken der Feuerwehren dargelegt sind und wo auch geregelt ist, wieviele Führungskräfte erforderlich sind.
    Hauptlöschmeister sind eigentlich auch schon Zugführer.

    Gruß

    Franz


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY378422
    Datum03.01.2007 20:346655 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MüllerManche Wehren haben deshalb ihre eigenen Richtlinien aufgestellt.

    So ist es. In meiner Wehr ist die Richtlinie sehr einfach gehalten: Es gibt keine Dienstgrade!

    Finde ich auch voll ok, denn die Zeiten des uniformierten Gockelgehabes sollten wir eigentlich schon längst hinter uns haben. Ich lach mich jedesmal kaputt, wenn ich in der Zeitung wieder von einer Beförderungsorgie einer Maibaumwehr lese. Da werden dann Leute zum Suppaduppaoberhyperlöschmeister befördert, die in ihrem ganzen Feuerwehrleben nicht soviele Einsätze fahren, wie ein Kreisstadt-FA in einer Woche.

    Gruß
    Peter


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen378484
    Datum04.01.2007 00:566552 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Stefan Pickelmann:
    aber mir wurde mal zum Thema Gruppenführer erklärt, dass man diese Bezeichnung nach der NS-Zeit abschaffen wollte und deshalb der Begriff "Löschmeister" an dessen Stelle rücken sollte. Hätte sich aber aufgrund der Tatsache, dass der Begriff "Gruppenführer" eben diese Funktion am treffendsten beschreibt, nicht durchgesetzt.
    Nette Story, aber leider völlig falsch.

    Verbindliche, an Qualifikation und Funktion gebundene Dienstgrade wurden erstmals mit dem preußischen "Gesetz über das Feuerlöschwesen" vom 15.12.1933 eingeführt (in Preußen). Zugführer bekamen den Dienstgrad "Brandmeister", Unterführer den Dienstgrad "Löschmeister". Den "Gruppenführer" (als Funktion, nicht Dienstgrad) gab es noch gar nicht, weil es die Gruppe noch nicht gab, diese wurde erst mit der PDV 23 (-> FwDV 4) am 01.01.1939 offiziell. Erklärt aber trotzdem, warum mit der Qualifikation / Funktion "Gruppenführer" in einigen Ländern bis heute der Dienstgrad "Löschmeister" verknüpft ist.


    Gruß

    Daniel


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    AutorAndr8eas8 W.8, Viechtach / Bayern378491
    Datum04.01.2007 07:206678 x gelesen
    Hallo,

    als Kommandant einer bayerischen Feuerwehr kann ich dir unsere Regelung kurz schildern:

    FM abgeschlossene Grundausbilung (TM1 + TM2)
    OFM dazu Atemschutzlehrgang oder Maschinistenlehrgang oder 8-10 Jahre aktive Dienstzeit nach FM
    HFM ein weiterer Lehrgang (also Atemschutz und Maschinist) oder 10 Jahre nach OFM

    LM Nach Gruffenführerlehrgang
    OLM mehrere Jahre aktive LM Tätigkeit, wird aber nicht generell vergeben, nur zur besonderen Würdigung. 2.Kdt wird in der Regel OLM
    HLM mindestens Zugführerlehrgang, 1.Kdt in der Regel HLM oder BM

    BM mindestens Zugführer
    OBM und HBM Verbandsführerlehrgang

    MfG

    Andreas


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg378520
    Datum04.01.2007 11:116575 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Christian Grimm

    Wie viele Jahre Dienstzeit bzw. welche Lehrgänge werden für die einzelnen Dienstgrade benötigt.

    Für BaWü gibts eine nette " Empfehlung des LFV " über Dienstgrade, deren Kenntlichmachung und wer sie sich ab wann anhängen kann/darf/sollte.
    Daran kann man sich halten oder auch nicht ;-)))

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorThom8as 8G., Langensendelbach / Bayern378581
    Datum04.01.2007 13:366751 x gelesen
    Laut Art.8 Abs.1 BayFwG:
    (1) Der Feuerwehrkommandant hat für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen
    Feuerwehr zu sorgen. Er leitet ihre Einsätze nach Maßgabe des Art. 18 Abs. 2
    und die Ausbildung, ernennt Mannschafts- und Führungsdienstgrade ...


    und §16 AvBayFwG:
    (1) Befinden sich im Fall des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG weder der Kommandant
    noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der ranghöchste anwesende
    Feuerwehrführungsdienstgrad die Einsatzleitung. Bei gleichem Dienstrang
    entscheidet das Dienstalter.

    Die Anzahl der Mannschafts- und Führungsdienstgrade soll der in Anlage 3 enthaltenen
    Übersicht entsprechen
    ist im Abs. 5.3 der VollzBekBayFwG zu lesen. In dieser Anlage ist auch die jeweilig erforderliche Ausbildung mit vermerkt.


    Daraus lässt sich erkennen, dass die Ernennung von Dienstgraden

    1. eine Aufgabe des Kommandanten ist

    2. wichtig im Hinblick auf die Einsatzleitung ist, wenn weder der Kdt noch der stv. anwesend sind

    und 3. gar nicht so freiwillig und vom Gutdünken des Leiters der FW abhängig ist.

    Bei der Lektüre des BayFwG mit den ganzen Verordnungen und Bekanntmachungen treten noch mehr Hinweise auf die Notwendigkeit von Dienstgraden auf. Zum Bleistift im Art. 25 des BayFwG:

    Soweit Polizei nicht zur Verfügung steht, können Führungsdienstgrade der Feuerwehr
    oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten
    der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort
    verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren,
    wenn sonst der Einsatz behindert würde. Unmittelbarer Zwang durch körperliche
    Gewalt und deren Hilfsmittel darf entsprechend den Art. 37, 40 Abs. 1, 2 und 3,
    Art. 43 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Sätze 1 und 3 des Polizeiaufgabengesetzes*)
    angewendet werden.


    Somit können Platzverweise von Feuerwehren ohne Dienstgrade nur ausgesprochen werden, wenn der Kommandant oder sein Stellvertreter anwesend sind und dies Anordnen. Da der GF keinen Dienstgrad besitzt kann er auch keinen Platzverweis anordnen.



    mkG Thomas

    .........................................

    http://ffw-langensendelbach.de

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern382186
    Datum22.01.2007 14:516691 x gelesen
    Zu Deinen Ausführungen zum OFM möchte ich ergämzen :

    Ich kennen FFen, in denen der OFM , wie auch der HFM mehr ein "Nasenfaktor" sind.

    Die Verknüpfung des OFM mit einer Mindestdienstzeit und einigen Lehrgängen / Zusatzqualifikationen ist einzig sinnvoll. Sonst hat man Pappnasen in einer Feierwehr, die sich ihre Dienstgrade ersitzen. Aktive Dienstzeit ist ein begriff der eine Einsatzerfahrung ermöglichen soll. Die damit verbundene Einsatzerfahrung nach 8 Dienstjahren in einer TSA-Wehr oder einer FF mit hohem Einsatzaufkommen incl. Autobahnabshcnitt ist aber nicht vergleichbar.

    Gehen wir zu FFen mit einer ausgeprägten "Einheimsichenstruktur", dann ist in der Praxis die Beförderung leider oftmals vom "Stallgeruch unter Alteingesessenen" abhängig.


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern382188
    Datum22.01.2007 14:556633 x gelesen
    Hallo,

    ähnlich wird es bei uns gehandhabt, siehe hier

    Grüße
    Magnus


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    AutorAdri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern382211
    Datum22.01.2007 15:536609 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Volker LeisteGehen wir zu FFen mit einer ausgeprägten "Einheimsichenstruktur", dann ist in der Praxis die Beförderung leider oftmals vom "Stallgeruch unter Alteingesessenen" abhängig.


    Ja richtig, diese Problematik sehe ich auch. Ich will natürlich nicht anzweifeln, dass viele/die meisten FFen nennen wir es mal "sozialverträglich" mit Beförderungen umgehen, jedoch besteht dabei auch immer die Gefahr, Neid, Missgunst und Demotivation hervorzurufen.

    Insofern spricht m.E. auch nicht viel gegen das System ohne Dienstgrade, wie es in Bayern m.E. glücklicherweise möglich ist und in meiner FF auch praktiziert wird. ABer jedem das seine....


    mkG
    Adrian Ridder

    Kongress: Atemschutzunfaelle.de Live

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    AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Schwaben :-)382228
    Datum22.01.2007 17:156643 x gelesen
    Geschrieben von Volker LeisteDie Verknüpfung des OFM mit einer Mindestdienstzeit und einigen Lehrgängen / Zusatzqualifikationen ist einzig sinnvoll.

    Sofern dieses geschachere mit den Dienstgraden überhaupt sinnvoll ist. Das THW kommt im wesentlichen auch ohne aus.

    Geschrieben von Volker LeisteGehen wir zu FFen mit einer ausgeprägten "Einheimsichenstruktur", dann ist in der Praxis die Beförderung leider oftmals vom "Stallgeruch unter Alteingesessenen" abhängig.

    Stimmt so.

    Bei uns sind die 2 möglichen Beförderungen innerhalb einer Hierachie (Mannschaft - Gruppenführer - Kommando/Zugführer) vom Dienstalter abhängig. In die nächste Ebene kommt man nur mit dem entsprechenden Lehrgang.


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern382236
    Datum22.01.2007 19:356616 x gelesen
    Klar muß auch eine soziale Komponente berücksichtigt werden....Ich kann niemanden sein feuerwehrleben lang nur als FM "hängen lassen".

    Ich habe nur so einige Fälle in meiner FF vor Augen. Wir hatten da einen Kameraden, kam von einer anderen FF und jatte sogar Zugführerlehrgang vorzuweisen. Er war aber jahrelang nur FM bzw. OFM . Als es dann wegen der Beförderungspolitik mal richtig Stunk gab, dann wurde er BM.

    Umgekehrt erzählt man sich, dass ehemalige OBM, HBM nie einen Zugführerlehrgang besucht hätten...

    Dann hatten wir den Fall -Student, andere Heiatfeuerwehr - war seit Jahren extrem aktiv, hatte eine Vielzahl von Lehrgängen. War aber nur FM. Seine jüngere Freundin (aber ortsansäsig) - ohne Zusatzlehrgänge und weit, weit fachlich hinter ihm - wurde vor ihm OFM....Dann gab es eine Zäsur. Eine Reihe sehr guter Leute (aber keine Einheimischen) gingen so wurde der Stdent dann schlagartig stv. Zugführer....

    Noch Fragen ???


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    AutorFran8k S8., Langenau / Bayern385256
    Datum09.02.2007 13:286561 x gelesen
    Hallo allerseits,

    zu Beförderung:

    - muss dies durch eine Urkunde geschehen???
    - und wie sieht das bei einer Degradation oder Degradierung aus mit Urkunde oder schrfitlich???
    z.B. vom LM zum HFM oder so

    MFG Schmidt


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