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ThemaWas muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden31 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorAxel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz384110
Datum01.02.2007 14:169970 x gelesen
Hallo

Unser ehemaliges TSF auf Ford Transit ist nach Holland verkauft worden. Was muss vor Abgabe des Fahrzeuges demontiert werden. Das Fahrzeug ist Bj. 1980.

Gruß Axel


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)384111
Datum01.02.2007 14:239381 x gelesen
Interessant für diese Frage ist es, an wen das Fahrzeug verkauft wurde. Andere Wehr, Sammler, Privatperson, Händler...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorAxel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz384115
Datum01.02.2007 14:289341 x gelesen
Das Fahrzeug geht nach Holland an eine Privatperson.
Diese will es in ein Werkstattwagen für Oldtimerrennen umbauen!
Da das Fahrzeug zur Zeit nicht zugelassen ist, erfolgt der Transport nach Holland auf einem Hänger!

Axel


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW384119
Datum01.02.2007 14:489333 x gelesen
Hallo Axel,

abbauen MUSST du nur SoSi, wenn da noch Halterungen, Leitern oder anderes dran, drin und drauf sind, ist nicht schlimm. Nur RKL/blau und Hörner sowie Steuergerät muss raus/runter. Gegebenenfalls nach Rücksprache RKL drauflassen ohne blaue Kappen, falls jemand da mit gelben fahren darf!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern384120
Datum01.02.2007 14:519363 x gelesen
Natürlich die komplette SoSi-Anöage und alle BOS Einrichtungen.


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen384121
Datum01.02.2007 14:539319 x gelesen
Moin

Geschrieben von Jürgen Häfnerabbauen MUSST du nur SoSi, wenn da noch Halterungen, Leitern oder anderes dran, drin und drauf sind, ist nicht schlimm. Nur RKL/blau und Hörner sowie Steuergerät muss raus/runter.Kannst du mir erklären, wieso? Ich meine, wer sagt/schreibt das?

Sondersignalanlagen sind frei für jedermann erhältlich, wieso sollte ich die nicht mit dem Auto verkaufen dürfen? Gerade wenn es abgemeldet ist und auf einem Anhänger ausgeführt wird - wie bzw. ob der neue Eigentümer es in Holland mit RKL/Horn anmelden kann ist doch nicht Problem des Verkäufers.

Und eine Art Entmilitarisierung kann ich mir auch nicht vorstellen, ich denke nicht, dass deutsche SoSi-Anlagen Ausfuhrbestimmungen unterliegen?! ;o)

Mein Gefühl sagt: Garnix abbauen, belegen kann ichs aber nicht.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern384122
Datum01.02.2007 15:019324 x gelesen
Geschrieben von Axel RauchWas muss vor Abgabe des Fahrzeuges demontiert werden. Das Fahrzeug ist Bj. 1980.

Gar nix, oder fällt das TSF unters Kriegswaffenkontrollgesetz?
Alle Teile die an so einem Auto dran sind sind frei erhältlich, was der Käufer damit macht kann euch wurscht sein. Und was er demontieren muß um es in Holland zuzulassen ist euch sicher auch egal, oder?


Gruß
Christian





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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern384124
Datum01.02.2007 15:039302 x gelesen
Nachdem was hier so rumfährt, muß eigentlich nur Funk raus.
Insbesondere "Oldtimer" dürfen durchaus mit ggf. funktionsuntüchtig gemachter SoSi-Anlage rumfahren.
Tipp: ruf doch mal auf der KFZ-Zulassungsstelle an


MkG Helmut

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW384125
Datum01.02.2007 15:069353 x gelesen
Ich hab letztes Jahr beim (gescheiterten) Erwerb eines MTW gesagt bekommen, der Betreiber Feuerwehr MUSS die SoSi bei nicht Berechtigten abbauen. Aussage stammt vom Gerätewart, der sich angeblich erkundigt hatte und dabei ging es um ein Fahrzeug, das 3 Monate später schon H-Kennzeichen gehabt hätte.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern384127
Datum01.02.2007 15:099285 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerIch hab letztes Jahr beim (gescheiterten) Erwerb eines MTW gesagt bekommen, der Betreiber Feuerwehr MUSS die SoSi bei nicht Berechtigten abbauen. Aussage stammt vom Gerätewart, der sich angeblich erkundigt hatte und dabei ging es um ein Fahrzeug, das 3 Monate später schon H-Kennzeichen gehabt hätte.

Glaub ich einfach nicht, ich kann SoSi als Privatmann kaufen soviel ich will. Das nutzen und Zulassen von Fahrzeugen damit ist was anderes.


Gruß
Christian





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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar384128
Datum01.02.2007 15:109351 x gelesen
Kenn ein Beispiel da wurde ein RTW mit SOSI an privat verkauft , ebenso ein altes TLF von uns

Bei dem RTW sind Socken über den Lampen, das TLF steht genau so auf dem Beritt des Händlers

und im Zweifelsfall ist das ein Käuferproblem, kein Verkäuferproblem


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen384134
Datum01.02.2007 15:569361 x gelesen
Hallo,

geschrieben von (einigen, aber am nachdrücklichsten von) Marcus Perschl:
Natürlich die komplette SoSi-Anöage und alle BOS Einrichtungen.
Nein, natürlich nicht!

Jeder kann ein Feuerwehrfahrzeug mit allem drum und dran (m.E. auch mit Funkgerät, das darf dann nur nicht betrieben werden) kaufen und verkaufen (siehe z.B. auch "Fahrzeugmarkt" hier!?). Das eventuelle Problem wegen der SoSi-Anlage usw. hat letztlich derjenige, der das Kfz. Für den öffentlichen Straßenverkehr anmelden will. Und bezogen auf den konkreten Fall, Verkauf nach Holland, würde mich das übrigens noch weniger interessieren.


Geschrieben von Jürgen Häfner:
Nur RKL/blau und Hörner sowie Steuergerät muss raus/runter.
und
Ich hab letztes Jahr beim (gescheiterten) Erwerb eines MTW gesagt bekommen, der Betreiber Feuerwehr MUSS die SoSi bei nicht Berechtigten abbauen. Aussage stammt vom Gerätewart, der sich angeblich erkundigt hatte und dabei ging es um ein Fahrzeug, das 3 Monate später schon H-Kennzeichen gehabt hätte.
Ja ja, hervorragend "erkundigt". Hast Du nicht selbst eine historische DL? Denn grade in Verbindung mit dem H-Kennzeichen wird ein Schuh draus: Zur Anerkennung als "kraftfahrzeughistorisches Kulturgut" muß das Fahrzeug weitgehend dem Originalzustand entsprechen - und ist ein Feuerwehrfahrzeug ohne die charakteristischen "Blaulichter" original? M.E. nicht, und nach Meinung des in meinem Fall begutachtenden TÜV-Gutachters auch nicht, weswegen er sogar noch in der entsprechenden VO heraussuchte, was das Straßenverkehrsamt bei der Zulassung zu machen hätte: Eintragung in die Papiere, daß die SoSi-Anlage im öffentlichen Straßenverkehr (selbstverständlich) nicht genutzt werden darf, und daß die RKL (eigentlich, stört an sich keinen) in öffentlichen Verkehrsraum abgedeckt werden müssen. Bezüglich des H-Kennzeichens war?s das - RKL "dürfen" nicht nur drauf bleiben, sondern "müssen" es strenggenommen sogar.


Gruß

Daniel


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen384135
Datum01.02.2007 15:599308 x gelesen
Moin,

ich kann mich an eine Art "Dienstanweisung" vor Jahren erinnern, allerdings nur dunkel, wonach bestimmte Feuerwehr-Fahrzeuge tatsächlich um Einbauten wie Funk und Blaulicht erleichtert werden sollten, wenn sie zum Verkauf an privat kommen. Ich muss daheim mal suchen, weiß derzeit nicht, wer da was wem angewiesen hat und ob das weiterhin gilt...

Gruß, Matthias


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW384138
Datum01.02.2007 16:159354 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandJeder kann ein Feuerwehrfahrzeug mit allem drum und dran (m.E. auch mit Funkgerät, das darf dann nur nicht betrieben werden) kaufen und verkaufen (siehe z.B. auch "Fahrzeugmarkt" hier!?).

naja, weiß nicht, ob das ein gutes Beispiel ist... ;-)


Geschrieben von Daniel RuhlandDas eventuelle Problem wegen der SoSi-Anlage usw. hat letztlich derjenige, der das Kfz. Für den öffentlichen Straßenverkehr anmelden will. Und bezogen auf den konkreten Fall, Verkauf nach Holland, würde mich das übrigens noch weniger interessieren.

Korrekt für die Problematik v.a. beim Käufer und sicherlich für die Sondersignalanlage.
Problematisch (für den Käufer!) kann da ggf. der Transport über die Grenze eines anderen Landes werden.

Bei der BOS-Funkanlage wäre ich mir da aber nicht so sicher, zumal die früher mal sogar den einzelnen Fahrzeugen zugewiesen waren (Ist übrigens auch beim Rheinfunk z.B. immer noch je Boot so).


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz384151
Datum01.02.2007 16:519376 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Axel RauchWas muss vor Abgabe des Fahrzeuges demontiert werden.

Demontieren muss man gar nix. Sofern das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird, liegt es am Käufer, für einen ordnungsgemäßen, den Vorschriften entsprechenden Zustand zu sorgen, wenn er es zulassen will. Insbesondere die Sondersignalanlagen und Funkgeräte, die hier gern mal genannt werden, können auch von jedermann frei erworben werden.

Ein entsprechender Hinweis im Kaufvertrag, dass vor Betrieb der Funkanlage bzw. der Sondersignanlage die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind, kann aber sicherlich nicht schaden. Das Funkgerät würde ich aber sowieso mitsamt Zubehör ausbauen und getrennt verkaufen oder (je nach Alter) in einem anderen Fahrzeug weiternutzen.

Gruß,
Michael


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern384167
Datum01.02.2007 18:509347 x gelesen
Die SoSi-Anlage muß in der Regel stillgelegt werden, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.
Habe für meinen Feuerwehr-Oldtimer selber eine solche Ausnahmegenehmigung bekommen, wird von der zuständigen Behörde des Regierungsbezirkes erteilt.
Die blauen Kappen müssen nicht runter. Bei nicht funktionsunfähig gemachter SoSi kann aber verlangt werden, dass sie im öffentlichen Straßenraum abgedeckt werden. Das kann aber beliebig ad absurdum geführt werden. Wenn eine lichtundurchlässige Mütze darüber gezogen wird ist die Kappe abgedeckt. Nimmst Du z.B. eine blaue Plastiktüte (es gibt die z.B. von einem Kaffeehänlder der mit E... beginnt) so hast Du die Kappen abgedeckt und erfüllst die Vorgaben....


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AutorCars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen384177
Datum01.02.2007 20:509304 x gelesen
bin mir nicht 100% sicher aber auf dem 4m-Funkgerät unseres alten Fahrzeugs, stand glaube ich "Eigentum des Sächsischen Staatsministerium des Innern" in wie weit das in anderen Bundesländer auch so ist/war? Wäre zuklären ob das Gerät euer Eigentum ist.


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW384178
Datum01.02.2007 21:009320 x gelesen
Es muss nichts abmontiert werden. Verkaufen kann ich es mit einer Komplettausstattung. Die Besitzverhältnisse sollten im Vorfeld allerdings geklärt sein. Selbst das Funkgerät darf ich verkaufen ( wenn es mir gehört )

Siehe auch z. B.

http://cgi.ebay.de/HiOrg-Feuerwehr-BOS-FuG-7b-Funkgeraet-Telefunken_W0QQitemZ200073768296QQihZ010QQcategoryZ27779QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Das Betreiben des Gerätes steht aber auf einem anderen Blatt. Ebenso wie der Betrieb der SoSi Anlage. Hat aber mit dem Verkauf grundsätzlich mal nichts zu tun.

Gruß

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW384182
Datum01.02.2007 22:059383 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferVerkaufen kann ich es mit einer Komplettausstattung.

gaaanz sicher?
Was ist mit (Einbruch-)Brechwerkzeug, Lockpicking-Sets, Schlossfräsen o.ä., die nicht ohne weiteres an jeden verkauft werden?


Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Besitzverhältnisse sollten im Vorfeld allerdings geklärt sein. Selbst das Funkgerät darf ich verkaufen ( wenn es mir gehört )

Siehe auch z. B.

http://cgi.ebay.de/HiOrg-Feuerwehr-BOS-FuG-7b-Funkgeraet-Telefunken_W0QQitemZ200073768296QQihZ010QQcategoryZ27779QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


Naja, ob DAS ein Beleg, dass das jeder so darf.....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg384183
Datum01.02.2007 22:089351 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWas ist mit (Einbruch-)Brechwerkzeug, Lockpicking-Sets, Schlossfräsen o.ä., die nicht ohne weiteres an jeden verkauft werden?

Gibt es da ein gesetzliches Verbot, welches den freien Handel damit verbietet?
Ich kenne da bisher nur freiwillige Selbstverpflichtungen mancher Hersteller. Auf der anderen Seite hast Du Shops im www, wo Du das quasi online bestellen kannst.
Und im schlimmsten Fall holst Du Dir einen Gewerbeschein auf dem irgend was von Schlüsseldienst steht, dann bekommst Du die i.d.R. auch problemlos.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz384185
Datum01.02.2007 22:119307 x gelesen
Hallo Axel

das Fahrzeug kann so wie es ist übergeben werden, (es sei denn du kannst davon noch was brauchen).
Ist es wie besehen angeboten worden, muß sogar alles was am Transit ist, dran bleiben.
Es kann sogar Probleme geben, wenn bei der Demontage etwas schief geht. Ich denke da an nicht verschlossene Bohrlöcher im Dach und Kabel die nicht isoliert oder entfernt werden.
Wir haben die Fahrzeuge auch immer komplett an die Bieter gegeben, den Funk aber bei der Anbietung immer rausgenommen. Ausser wenn das Fahrzeug zu einer Feuerwehr ging.
So wie bei eurem LF8, glaub ich.
Hatte leider nicht so richtig mitbekommen, das ihr den Transit abgebt. Hätte da auch Interresse gehabt.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW384188
Datum01.02.2007 22:129329 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerGibt es da ein gesetzliches Verbot, welches den freien Handel damit verbietet?
Ich kenne da bisher nur freiwillige Selbstverpflichtungen mancher Hersteller.


Keine Ahnung, ob das Inverkehrbringen von Einbruchwerkzeug strafbar ist - ich weiß nur, dass Du die Dinger nicht so ohne weiteres kaufen kannst....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz384189
Datum01.02.2007 22:189277 x gelesen
Hallo Ulli
jeder Schreiner kann sich ein Ziehfix oder ähnliches beim Großhandel bestellen.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg384192
Datum01.02.2007 22:219311 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoKeine Ahnung, ob das Inverkehrbringen von Einbruchwerkzeug strafbar ist -


Wieso Einbruchwerkzeug?
Es gibt sogar Vereine, die machen Schloßöffnung als Sport.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen384195
Datum01.02.2007 22:289318 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoBei der BOS-Funkanlage wäre ich mir da aber nicht so sicher, zumal die früher mal sogar den einzelnen Fahrzeugen zugewiesen waren.

... nein, es gab zwar pro Funkgerät (und auf sogar pro FME) Einzelurkunden, darin war aber nur der Gerätetyp (also z.B.: FuG 8b, Telefunken, BOS-Prüfnummer xyz) spezifiziert, nie aber eine Seriennummer oder so was

Gruss
Gerhard


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW384203
Datum01.02.2007 23:019288 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayerdarin war aber nur der Gerätetyp (also z.B.: FuG 8b, Telefunken, BOS-Prüfnummer xyz) spezifiziert, nie aber eine Seriennummer oder so was


hm, gibts (auch da) bundeslandspezifische Unterschiede, ich meine mich da an Listenabfragen mit Geräten und Fzgen erinnern zu können...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen384204
Datum01.02.2007 23:089257 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinohm, gibts (auch da) bundeslandspezifische Unterschiede, ich meine mich da an Listenabfragen mit Geräten und Fzgen erinnern zu können...

... mag sein, rechtlich entscheidend (weil ggf. OWi-Verfahren nach sich ziehend) war aber immer die Funkgenehmigungsurkunde der - vor Urzeiten - Deutschen Bundespost (Telekom), dann RegTP (jetzt BNA ... aber nur noch mit Frequenzzuweisungsurkunden , welche bei den mobilen Geräten Sammelgenehmigungen sind).

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern384212
Datum02.02.2007 00:469289 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoKeine Ahnung, ob das Inverkehrbringen von Einbruchwerkzeug strafbar ist - ich weiß nur, dass Du die Dinger nicht so ohne weiteres kaufen kannst....

Freiwillige Selbstverpflichtung, mit Gewerbeschein problemlos zu bekommen. Ich wüßte eigentlich kaum bzw. gar nix was man bei Feuerwehrs nicht verkaufen darf. Zulassung und Betrieb von z.B. SoSi oder Funk stehen auf einem anderen Papier, aber das TSF komplett nach Holland geht problemlos, entgegen aller Bedenken hier.


Gruß
Christian





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AutorJürg8en 8H., Herne / NW384222
Datum02.02.2007 08:489275 x gelesen
Hallo Christian,

ich hatte gestern noch versucht, zu ergründen, von wem die Anweisung? stammte, den VW Bus nackisch zu machen, konnte das aber nicht vertiefen.

Aber deine Argumentation ist eigentlich einleuchtend, nur war dieser Herr von der FFW so bestimmt in seinen Aussagen, da hab ich vom Kauf eines Bulli mit zig Löchern im Dach flott Abstand genommen.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz384226
Datum02.02.2007 09:439337 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoWas ist mit (Einbruch-)Brechwerkzeug, Lockpicking-Sets, Schlossfräsen o.ä., die nicht ohne weiteres an jeden verkauft werden?

Ok, falls ein Feuerwehr-Schlüsselkasten auf dem Fahrzeug montiert ist, in dem mehrere Schlüssel zu diversen Objekten mitgeführt werden (ist bei uns bei einem ELW der Stützpunktwehr so), dann solltest du vor dem Verkauf die Schlüssel rausnehmen. Sonst ist mir aber nichts bekannt, was man entfernen müßte.

Geschrieben von Ulrich CimolinoNaja, ob DAS ein Beleg, dass das jeder so darf.....

Kann man schon fast so sehen, denn Ebay ist inzwischen ganz scharf drauf, Sachen schnell rauszunehmen, wenn sie auch nur einen Hauch an Illegalität haben. Und bei der Menge an BOS-Geräten, die da den Besitzer wechseln, wäre man da schon längst eingeschritten, wenn's illegal wäre. Frag mal deinen Funkfachhändler, was der dazu meint. Es kann höchstens sein, dass der im eigenen ermessen keine Geräte an Privatkäufer verkauft. Er dürfte es aber trotzdem.

Ob es sinnvoll ist, das Fahrzeug kpl. mit aller Beladung zu verkaufen, steht auf einem anderen Blatt. Denn die kann ja oftmals zu einem großen Teil noch auf dem neuen Fahrzeug genutzt werden.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen384241
Datum02.02.2007 14:099328 x gelesen
Moin, moin,

also zumindest bei den BOS-Funkgeräten weiß ich, dass jeder Bürger sich so viel Geräte kaufen darf wie er will. Nur betreiben darf er sie nicht.

Hier für Sachsen ist es so, dass jedes BOS-Gerät dem Innenminister gemeldet werden muss, was übrigens auch für Funkrufzeichen gilt. D.h. wird ein Bürger mit einem betriebsbereitem BOS-Gerät erwischt und es ist auf die Institution XYZ zugelassen, dann könnte es zumindest für den dortigen Verantwortlichen eng werden. D.h. wiederum, meldet der ehemalige Betreiber der Funkanlage diese beim Innenminister ab und der neue (berechtigte?) Betreiber bei seinem an, dürfte es keine Probleme geben.

Ich selbst bin Ausbilder Sprechfunk. Wir bilden derzeit noch landkreisweit in den Gerätehäusern der Feuerwehren aus. Ich fahre also immer eine ganze Woche (die Lehrgänge finden an zwei Samstagen statt) mit einem Kofferraum voller betriebsbereiter Funkgeräte herum (div. FuG10, FuG13, FuG8...), weil ih zu faul bin, die Koffer immer drei Stockwerke hochzutragen. Was müsste man denn mit mir machen, wenn ich damit in die nächste Mausefalle fahre? Am nächsten Baum aufknüpfen?

Ich als ehemaliger "Betreiber" dieser Funkanlage würde also den Weg des geringsten Widerstandes gehen und das Gerät selbst ausbauen und ggf in den Elekronikschrott entsorgen.

Ich denke mit der SoSi-Anlage ist es einfacher. Verkaufen. Der neue Besitzer der Anlage wird sich mit den Problemen bei der Wiederzulassung herumschlagen müssen, das sollte also nicht das Problem der verkaufenden Stelle sein.

Ciao und schönes WE
mICHael


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