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Thema | Zufällig ausgelöste Luftschutzsirenen? | 1 Betrag | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 383456 | |||
Datum | 29.01.2007 09:18 | 5372 x gelesen | |||
Wenn ich mir diesen Hinweis von Luftschutzsirene.de durchlese, komme ich schon etwas ins Grübeln...: "Achtung! Das private Laufenlassen von eigenen Luftschutzsirenen sowie das Auslösen von betriebsbereiten Sirenen in der Öffentlichkeit, die dem Bevölkerungsschutz/ Feueralarm dienen ist illegal! " Wer hätte das gedacht... Noch mehr ins Grübeln komme ich allerdings dann, wenn ich unter Downloads und E57 Gefängnis Saarbrücken dann lese: "Der Funk war an, weil ich die analoge Auslösung mit aufnehmen wollte. Kam leider nicht. Hatte wohl den falschen Kanal." BOS abgehört... Vermutlich-abgesehen vom dienstlichen Zweck- auch keine BOS-Berechtigung... Ins Internet eingestellt... Und dann auch noch zugegeben, den falschen Kanal eingestellt zu haben... Arrrgh! Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Natürlich, bewußte militärische Disziplin entsteht nicht von allein. Sie entsteht nur auf der Grundlage einer prinzipienfesten proletarischen Klassenposition und unerschütterlicher marxistisch-leninistischer Überzeugungen, einer festen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und zu seinen Machtorganen. Zivilverteidigung, Lehrbuch für die Klasse 9, 1979. | |||||
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