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ThemaPassant stellt sich Feuerwehrmann in den Weg62 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Passant will sich Feuerwehrmann in den Weg stellen und wird angefahren
  •  
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen383448
    Datum29.01.2007 08:2215692 x gelesen
    Hallo!

    Hab ich gerade gefunden: Friedberger Allgemeine

    Wie ist denn der im letzten Absatz geschilderte Vorfall zu bewerten?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen383449
    Datum29.01.2007 08:3214038 x gelesen
    Ui das wird eine interessante Frage wenns zum Rechtstreit kommt.

    eigentlich müßten beide eine Teilschuld bekommen. Der Feuerwehrmann weil er nicht rchtzeitig stnd, der andere weil er die Situation aus der der Unfall entstand hervorgerufen hat.

    Bin ja mal gespannt was unsere Rechtsexperten dazu schreiben

    Gruß Torsten


    Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
    Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen383450
    Datum29.01.2007 08:4214006 x gelesen
    Mh,

    wenn ich mich normal einem Auto in den Weg stelle dann könnte das wohl Nötigung gewesen sein. Ich meine da mal was mit Parkplätzen blockieren o.ä. gelesen zu haben. Und wenn ich vor einem Auto auf die Straße laufe und dann umgefahren werde, zudem das ganze auch noch absichtlich, dann bin ich sicher in Teilen selbst schuld.

    Davon unabhängig darf ich natürlich auch niemanden über den Haufen fahren. Dementsprechend, vor allem wenn er zu schnell war un der Unfall andernfalls vermeidbar, wird der Kamerad wohl zumindest auch eine Teilschuld bekommen.

    Diese Sorte Menschen, die andere durch Restriktionen erziehen wollen gibt's heute, meiner Ansicht nach leider, immer häufiger. Das sind dann die, dei einen einbremsen weil man zu schnell ist, die neben einem beschleunigen wenn man "ungerechtfertigt" überholt oder die, die extra langsam über den Fußgängerweg schleichen, Nebelschlussleuchten bei vermeintlich zu dichtem Auffahren betätigen oder gerne auch mal auf dem Feldweg den zu schnellen Radfahrer blockieren... Und gar nicht so selten führen solche Aktionen dann auch zu Unfällen...

    Gruß, Matthias


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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern383451
    Datum29.01.2007 08:5213878 x gelesen
    Guten Morgen,

    gefährlicher Eingriff in den STraßenverkehr seitens des Fußgängers?
    Ob der FW-Mann (teil-)schuldig ist wissen wir nicht, da nirgens steht wie schnell der unterwegs war.
    Also abwarten.

    Schönen Tag noch,

    Bernd


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen383457
    Datum29.01.2007 09:2014032 x gelesen
    Es gibt doch diesen "Jedermann-Paragraphen"....! Hatte der Pssant vielleicht daran gedacht?! (reine Mutmaßung von mir)

    Allerdings meine ich, daß sich der "Jedermann-Paragraph" nur auf Straftaten bezieht, oder?! Und das ist nun mal eine Geschwindigkeitsübertretung nicht..... Die Frage ist ja dann auch: "Wie erhielt der Passant den Eindruck daß der Golf angeblich zu schnell war?!" Hat der eine eingebaute Geschwindigkeitsmeßanlage im Auge?!

    Sicherlich fällt das Verhalten des Passanten in den Bereich "Nötigung/Gefährlicher Einfgriff in den Straßenverkehr". Trotzdem irgendwo "selbst schuld", daß er nicht rechtzeitig von der Straße gegangen ist.


    Jedenfalls dürfte das die Dikussion über die Fahrten mit dem privat PKW zum Feuerwehrhaus für einen Einsatz neu entfachen.....


    Gruß
    Lars

    P.S.:
    alles meine persönliche Meinung

    www.feuerwehr-oerel.de
    www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern383468
    Datum29.01.2007 09:5213910 x gelesen
    ..auch wenn es jetzt "politisch inkorrekt" ist. Ein gewisses Maß an Schadensfreude kann ich nicht verhelen.
    Mir gehen diese Typen gewaltig auf den "Senkel", die sich einbilden, dass sie ihre merkwürdige Weltsicht dem Rest der Welt aufzwingen können. Oberlehrer-Typen, fundamenalistische Zwangsbeglücker etc. ..... Wenn er sich so verhält und vorsätzlich vor ein anderes Auto springt dann habe ich nicht das geringste Mitleid, wenn er über den Haufen gefahren wird. Hoffentlich schmerzt das Bein noch möglichst lange, damit er ein für alle mal so ein Verhalten läßt. Und ich wünsche dem Kameraden, dass er keine juristischen Nachteile hat und sogar dass der militante Fußgänger wegen Nötigung verknackt wird.


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    AutorJens8 E.8, Göttingen / Nds383474
    Datum29.01.2007 10:0413861 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Lars TiedemannEs gibt doch diesen "Jedermann-Paragraphen"
    der Fall hier erinnert mich eher an "Oberlehrer" oder Selbstjustiz - vorallem, weil eine Schuld (zu schnelles Fahren) seitens des FM erst noch geklärt werden muß.

    Gruß JE


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    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW383499
    Datum29.01.2007 11:1914003 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Torsten Meißeigentlich müßten beide eine Teilschuld bekommen.

    Da wäre ich mir gar nicht mal so sicher. Wenn ich über vergangene Prozesse nachdenke, kann ich mir auch sehr gut vorstellen, dass der Fußgänger kompl. Schuld bekommt. IMHO dürfte die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, soefern man sie noch ermitteln kann, in solch einem Fall ein wichtige Rolle spielen. IMHO darf er ja durchaus schneller fahren.

    Das sich dann ein erwachsener Mensch, voller absicht vor ein fahrendes Auto "wirft"....naja ob man das wirklich dem Fahrer anhängen kann?


    Grüße, Eric



    - - -
    www.ff-vohwinkel.de
    - - -

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    AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen383500
    Datum29.01.2007 11:2713949 x gelesen
    Hallo Eric, da hst du hoffentlich recht.

    Wobei sich die Frage stellt ob es in diesem Fall überhaupt zu einem Rechtstreit kommt, oder ob die KFZ-Haftpflicht den Schaden ohne Rechtstreit reguliert und dann hängt es ja noch ein wenig vom Richter ab, wie er entscheidet.


    Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
    Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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    AutorUrba8n M8., Ulm / Baden Würtemberg383504
    Datum29.01.2007 11:5813877 x gelesen
    Geschrieben von Volker LeisteMir gehen diese Typen gewaltig auf den "Senkel", die sich einbilden, dass sie ihre merkwürdige Weltsicht dem Rest der Welt aufzwingen können. Oberlehrer-Typen, fundamenalistische Zwangsbeglücker etc

    Hallo zusammen

    Genau die Typen sind es doch auch die an der Einsatzstellen händeringend bei unserer Ankunft rufen "wo bleibt Ihr nur so lange" ohne aber selbst geholfen zu haben. Schmerzen wünsch ich Ihm keine aber ich hoff er überdenkt sein klugscheiserisches Verhalten.

    Gruß und immer gute Heimkehr


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    AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen383511
    Datum29.01.2007 12:4213988 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannEs gibt doch diesen "Jedermann-Paragraphen"....! Hatte der Pssant vielleicht daran gedacht?! (reine Mutmaßung von mir)

    § 127 StPO? Passt hier IMHO nicht wirklich...

    § 127

    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.



    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen383527
    Datum29.01.2007 13:4114057 x gelesen
    Geschrieben von Torsten MeißWobei sich die Frage stellt ob es in diesem Fall überhaupt zu einem Rechtstreit kommt, oder ob die KFZ-Haftpflicht den Schaden ohne Rechtstreit reguliert und dann hängt es ja noch ein wenig vom Richter ab, wie er entscheidet.

    Bei Personenschäden geht es sehr schnell um ordentlich Geld und Versicherungen mögen es nicht Geld auszugeben. Warum denkst du sollte die Versicherung einfach mal bezahlen?

    MkG
    CJ


    Kommt mal in den Chat auf Feuerwehr.de !
    Feuerwehr Experimente und Ausbildungssammlung auf feuerwehr.de
    Forumstreffen HP
    Freiwillige Feuerwehr Rodheim
    Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung.
    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers.
    - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
    - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced.
    - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it.

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW383549
    Datum29.01.2007 15:3113833 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Torsten MeißBin ja mal gespannt was unsere Rechtsexperten dazu schreiben

    Der Sachverhalt ist ziemlich dünn.
    Auf Feuerwehrverhältnisse übertragen: Es brennt ein Gebäude, wie muss die Feuerwehr vorgehen?
    ;-)

    Ganz spannend sind so Fragen wie:
    Wie kommen die da drauf, dass er den Autofahrer belehren wollte (die Aussage dürfte nach Rücksprach mit einem Anwalt nie wiederholt werden)?
    Ab wann konnte der Feuerwehrmann den Passanten sehen?
    Warum konnte er nicht rechtzeitig bremsen und wie schnell ist er gefahren?
    Wie schnell durfte man dort erlaubt fahren?
    Hätte er bei erlaubter Geschwindigkeit noch rechtzeitig anhalten können?
    usw.

    Die sog. Gefährdungshaftung aus § 7 StVG ist sehr weitreichend und sorgt dafür, dass erstmal vermutet wird, dass der Autofahrer min. 50 % Schuld hat. Das Gegenteil muss der Autofahrer beweisen. Das wird schwer.

    Gruß
    Sven


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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen383552
    Datum29.01.2007 15:4413855 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Sven TönnemannWie schnell durfte man dort erlaubt fahren?"...Fußgänger lief mit zwei Begleitern in der 30er-Zone..."
    Gerade vor dem Hintergrund, dass heutzutage überall 30er-Zonen sind, öfters auch in Straßen wo "technisch" sehr viel mehr möglich ist... *kann* blöd werden für den Fahrer.

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

    Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf / BW383562
    Datum29.01.2007 16:1613960 x gelesen
    Hallo Forum!


    Die Frage die sich hier stellt:
    Wäre der Mann vor das Auto gelaufen, wenn der FA einen Dachaufsetzer gehabt hätte ;-)

    Gruß Marcel


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorThom8as 8M., Menden / NRW383563
    Datum29.01.2007 16:1613866 x gelesen
    Oh, ein Schuh der mir passt ;)

    Ich wohne auch in einer Tempo 30 Zone.
    Ich habe einen Nachbarn der rast (e).
    Ich habe mit ihm ein "freundliches" Gesräch geführt (ohne zusätzliche Gefahr)
    Heute fährt er normal, keine quitschenden Reifen kein Schalten am Drehzahlbegrenzer.


    Auch ich habe kein eingebautes Radar im Auge, aber wenn ein PKW im 2. Gang am Drehzahlbegrenzer ankommt um im 3. weiter zu beschleunigen ist er nachweisbar zu schnell, ist einfache Mechanik.
    Mit den ~100 Grundschülern im Hinterkopf, welche auf dem Nachhauseweg waren, reicht mir das als Grund zur direkten Gefahrenabwehr.

    Gesetzte hin oder her, ich würde wieder so handeln, alles eine Frage der Grundeinstellung.


    Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen383564
    Datum29.01.2007 16:2113893 x gelesen
    Geschrieben von Marcel KesslerDie Frage die sich hier stellt:
    Wäre der Mann vor das Auto gelaufen, wenn der FA einen Dachaufsetzer gehabt hätte ;-)


    Er hat Jehova gesagt... ;-)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorKevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg383570
    Datum29.01.2007 16:5714018 x gelesen
    Hey @ll!

    Nee ganz schön dumme Situation,? Hoffe nur der Kamerad hat einen guten Anwalt,?

    Ähnliche Situation hatte ich letztens auch, nur auf einem ?Feldweg?, bei besseren Straßenverhältnissen und guter Sicht. War auch ein paar das sehr provokant mitten auf der Straße mir entgegen lief und mich erst vorbei gelassen hatte, nachdem sie mich als Ar***loch bezeichnet hatten,? War wahrscheinlich auch meine Schuld, weil ich diesen weg gewählt hatte, anstatt durch das ganze Dorf zu fahren,?
    In solchen Fällen muss man halt einen coolen Kopf behalten :-)

    MkG

    Kevin


    www.Feuerwehr-Frickingen.de - Schaut ruhig mal vorbei!

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    AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 383572
    Datum29.01.2007 17:0113792 x gelesen
    Geschrieben von Marcel KesslerDie Frage die sich hier stellt:
    Wäre der Mann vor das Auto gelaufen, wenn der FA einen Dachaufsetzer gehabt hätte ;-)


    Auch wenn es viele nicht hören wollen und du es nicht ernst gemeint hast, unter Umständen hätte es in dieser Situation vielleicht geholfen....


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen383574
    Datum29.01.2007 17:2013976 x gelesen
    Hi,

    genau die selbe Situation hatte ich auch.Geschrieben von Kevin SchubertIn solchen Fällen muss man halt einen coolen Kopf behalten :-)
    Ist wohl das einzig richtige was man machen kann. Auch wenn ich viel mehr Lust gehabt hätte mit diesem "Verkehrserzieher" auszudiskutieren, ob sein freilaufender und Felder bekackender Hund mehr die Rechts- und Ordnungslage stört als ich ;)

    MkG,
    Alex


    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen383583
    Datum29.01.2007 17:3713902 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Kevin Schubert
    Nee ganz schön dumme Situation,?
    Und es tut dem Image genauso wenig gut wie...

    Hoffe nur der Kamerad hat einen guten Anwalt,?
    Und ich hoffe man lernt was daraus!
    (ich bin mir schwer im Zweifel, das diese Handlung bei einem einfach zw. 40 und 50 km/h fahrenden Auto mit geringer Motordrehzahl auch so passiert wäre, aber von anderen Lichtern, Zeichen und/oder Geräuschen wissen wir zu wenig...)


    mkg hwk

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen383594
    Datum29.01.2007 17:5913802 x gelesen
    Hallo...
    Dinge gibts...

    Ja, m.E. kommt es tatsächlich auf die Aussagen der Begleiter des Geschädigten an.........

    Nötigung ist m.M. auf jeden Fall gegeben.....ich hoffe der betreffende Kamerad hat einen guten Anwalt sowie verständnisvollen Richter!

    Gruß Lars


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen383598
    Datum29.01.2007 18:0613969 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Eric Tribble
    IMHO darf er ja durchaus schneller fahren.
    Steht so pauschal wo?


    mkg hwk

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen383600
    Datum29.01.2007 18:1013799 x gelesen
    Hallo,
    Tja:

    Zitiert von Mathias Zimmer
    § 127
    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

    Könnte der Anwalt der Fußgänger auch so auslegen, das man einen ungebührlichen (zivilen) Raser etwas "einbremsen" wollte. Und nun?


    mkg hwk

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern383612
    Datum29.01.2007 18:4213943 x gelesen
    ..genau das war für mich vor Jahren der Anlaß mir so ein Ding zuzulegen.

    Wir hatten umfangreiche Straßenbauarbeiten in der Stadt, so dass ich über Monate eine erschwerte Zufahrt zur Wache der FF im Alarmfall hatte. Also blieb nur der Weg über eine Baustelle und dann eine Tempo 30 Zone. Dort gibt es aber viele Kneipen.

    Folge : besoffene, militante Fußgänger und radfahrer wollten mich immer wieder Nachts bei Alarm verkehrstechnsich erziehen.... und stellten sich bei mir vor's Auto. Wenn ich die dann aus voller Kehle angebrüllt habe, sie sollten den Weg freimachen, das feuerwehrmann und Alarm haben sie sich langsam aus dem Weg bewegt.

    Dann ahbe ich mir den Aufsetzter angeschafft. Von Stunde ann konnte ich ungehindert im Alarmfall diese Zone durchqueren....


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    AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen383619
    Datum29.01.2007 18:5713820 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner KöglerKönnte der Anwalt der Fußgänger auch so auslegen, das man einen ungebührlichen (zivilen) Raser etwas "einbremsen" wollte. Und nun?

    Das ist ganz sicher nicht Aufgabe eines "normalen" Bürgers. Und hätte mit § 127 StPO auch nicht wirklich etwas zu tun.

    Aber wie hier schon andere geschrieben haben, wissen wir wohl zu wenig, um wirklich etwas sagen zu können.


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW383625
    Datum29.01.2007 19:2513891 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Hanswerner KöglerSteht so pauschal wo?

    im Rahmen der Sonderechte, welche er ja scheinbar wahrgenommen hat. Den Umständen bzw. natürlich unter Beachtung der Gesetzeslage

    Grüße, Eric



    - - -
    www.ff-vohwinkel.de
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    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW383627
    Datum29.01.2007 19:3113893 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Thomas MiddekeGesetzte hin oder her, ich würde wieder so handeln, alles eine Frage der Grundeinstellung.

    Also würdest Du auch vor das von Dir beschriebene Auto auf die Fahrbahn laufen ;-))

    Grüße, Eric



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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen383629
    Datum29.01.2007 19:3513853 x gelesen
    Geschrieben von Eric Tribblem Rahmen der Sonderechte, welche er ja scheinbar wahrgenommen hat. Den Umständen bzw. natürlich unter Beachtung der Gesetzeslage

    Eben, denn darauf sollte er sich besser nicht berufen - er hat der Verordnungslage nunmal zuwider gehandelt...



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW383630
    Datum29.01.2007 19:3913932 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Stefan BrüningEben, denn darauf sollte er sich besser nicht berufen - er hat der Verordnungslage nunmal zuwider gehandelt.


    und genau das wissen wir hier nicht! Grundsätzlich und das zeigen ja auch andere Urteile, kann er sich sehr wohl darauf berufen. Die Frage ist, und die können wir bede nicht beantworten, welche Umstände es noch gab. Wenn mir ein Fußgänger bei 30km/h direkt vors Auto läuft, kann ich nunmal nicht mehr machen, oder?
    Aber das wissen wede Du noch ich...also blödsinn jetzt darauf rum zureiten!

    Grüße, Eric



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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg383633
    Datum29.01.2007 19:4113920 x gelesen
    Geschrieben von Alexander WeißAuch wenn ich viel mehr Lust gehabt hätte mit diesem "Verkehrserzieher" auszudiskutieren, ob sein freilaufender und Felder bekackender Hund mehr die Rechts- und Ordnungslage stört als ich ;)

    Ach diesen Spaß erlaube ich mir hin und wieder. Während Fifi seelenruhig in meine Wiese kackt spielt Herrchen Verkehrserzieher. Wie ich diese selbsternannten Ordnungshüter liebe!

    Die drei skurrilsten Feldweg-Erlebnisse waren ein junger Bengel, der mich durch die heruntergekurbelte Seitenscheibe bespukt hat und eine etwas betagte Dame, die ihren Stock dazu benutzte auf die Motorhaube des dienstlich gelieferten Fahrzeugs mit Behördenkennzeichen (!) zu trommeln.

    Der erste Platz gebührt allerdings einem ortsbekannten Geschäftsmann, der seinen Jaguar in einen steil abfallenden Waldweg bugsiert hatte ("nur" ca. 1,5km), nichts ahnend, dass es sich um eine Sackgasse handelt... Als kurze Zeit später der Markus mit einem Zweiachshänger im Schlepptau ankam war der Jaguar-Onkel dann mit einer deutlich jünger Person so stark auf dem Rücksitz beschäftigt, dass ihn das wummern des 6-Zylinder-Deutz kurz hinter seiner Motorhaube nicht gestört hat. Und dann noch pammpig werden, als wir ihm erklärt haben, dass er jetzt erstmal zwei Stunden festsitzt bis wir uns eine Wendeplatte freigeschnitten haben. Er wurde erst wieder freundlich als er sich dann auf dem Rückweg -erwartungsgemäß- festfuhr. Die junge Dame hat sich jedenfalls fast so gut amüsiert wie wir - im Gegensatz zum Fahrzeughalter.

    Fall 1 und 2 gab eine Strafanzeige, Fall 3 dient der allgemeinen Erheiterung an jeder Stammtischrunde...


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen383634
    Datum29.01.2007 19:4413828 x gelesen
    Fall 1 und 2 gab eine Strafanzeige,(...)

    Wie wurden denn die netten Mitmenschen "belohnt"?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg383636
    Datum29.01.2007 19:4713780 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWie wurden denn die netten Mitmenschen "belohnt"?

    K.A. Das Lama ist wohl mit ein paar Euronen und einer Belehrung davongekommen, die ältere Dame hatte da mehr Probleme, das Auto gehörte dem Land Baden-Württemberg und ich war dienstlich auf diesem Feldweg unterwegs. Die Motorhaube war ziemlich ramponiert und das Auto recht neu...

    Gruß, MaWe


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen383662
    Datum29.01.2007 20:5813997 x gelesen
    einmal dass und zum anderen stellt sich mir die Frage was wohl passiert wäre, wäre trotz dachaufsetzer "gesprungen" und hätte der Kamerad rechtzeitig hart gebremst - oder: wie schnell muss man fahren oder wie hart bremsen damit so ein Dachaufsetzer irgendwem vors Fressbrett knallt... Ich stell mit die Schlagzeie grad BILDlich vor...

    *scnr*


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    AutorSeba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz383718
    Datum30.01.2007 01:0813798 x gelesen
    Hallo!


    lässt man die Geschwindigkeit und die Fahrweise des FA mal ausser Acht, so erfüllt das Verhalten des Passanten den Tatbestand der Nötigung, denn man kann nicht gerade wie es einem passt mal ein Auto anhalten.

    Wenn der Passant Polizei spielen wollte, dann bin ich dafür, ihm komplett die Schuld an dem Unfall zu geben.

    Als Autofahrer (auch im Feuerwehreinsatz mit dem Privat-PKW und unter gebührender Berücksichtigung der StvO) muss ich nicht damit rechnen, dass sich ein suizidal gefährdeter Fußgänger plötzlich vor mein Auto wirft.

    In dem Artikel ist glaub ich auch die Rede von rutschigen Straßenverhältnissen, somit sehe ich gute Chancen, dass der Autofahrer entweder ganz ohne Strafe oder zumindest nur mit einer geringen Teilschuld davon kommt. Natürlich muss abschließend erstmal geklärt werden, wie schnell der Kamerad wirklich unterwegs war.

    Eine Denkweise wie die Deine, die besagt, dass jeder sich überall als Polizist aufspielen darf und sich vor vermeintlich zu schnell fahrende Autos werfen kann, finde ich doch sehr... Naja... dumm, lebensmüde!
    Wundere dich nicht, wenn du mal überfahren wirst, beim nächsten Kamikaze-Sprung.

    Sollten wirklich Kinder oder andere Passanten gefährdet werden, kannst du immer noch laut rufen, denn dass kann jeder Feuerwehrmann. Alles andere ist für mich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung!

    Also lieber das Anhalten der Fahrzeuge der "richtigen" Polizei überlassen, die dürfen dass. Im Zweifel kann jeder das Kennzeichen des vermeintlichen Rasers notieren und eine Anzeige machen.


    viele Grüße,

    Sebastian


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    AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen383724
    Datum30.01.2007 07:5813922 x gelesen
    Hallo christian,

    Das Versicherungen nicht gerne Geld ausgeben ist mir bekoannt. Komme aus dem Bereich.

    sicherlch wird eine Entscheidung eines Versicherers ob er in einen Rechtstreit eintritt abhänig sein von der Höhe der Vorderung, den vorliegenden Schadenschilderungen und eine durch den Versicherer durchgeführten Vorprüfung.
    Im Bereich der Behandlungskosten welche ja erstmal durch die Krankenkasse getragen werden gibt es ein Teilungsabkommen bei dem die meisten Versicherer leisten.

    Sollte es um Schmerzensgeld oder andere weitergehende Leistungen gehen kann es sicherlich sein das es zu einem Rechtstreit kommt.
    eiterhin ist ja auch die fRage was die Polizei die ja den Unfall mit Personenschaden aufgenomen hat daraus macht und an die Staatsanwaltschaft weiterleitet obes in der Richtung auhc zu einem Prozess kommt.

    Dies alles sind aber Mutmaßungen da keinem von uns die genauen Umstände des Unfalls und so weiter bekannt sind und es wird sich zeigen ob wir irgendwann mehr davon hören.

    Gruß

    Torsten


    Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
    Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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    AutorUrba8n M8., Ulm / Baden Würtemberg383725
    Datum30.01.2007 08:2213864 x gelesen
    Hallo Forumsgemeind

    Geschrieben von Mathias Zimmer§ 127

    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.



    Nach genauer Betrachtung des Paragraphen scheidet dieser auch sofort aus da:oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann kann durch das Kennzeichen ohne Eingiff in den Straßenverkehr festgestellt werden. Also wie immer im Deutschen Rechtsstaat kommts auf das Glück an : Glück ==> verständnisvoller Richter Pech ==> Feuerwehrhassender Richter also ist von 100% Schuld bis keine Schuld alles für den Kameraden drin.
    Ich lobe mir den Deutschen Rechtsstaat

    Ich wünsch Ihm nen verständnisvollen Richter

    Gruß aus dem Schwabenland


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    AutorThom8as 8M., Menden / NRW383732
    Datum30.01.2007 09:0513974 x gelesen
    Geschrieben von Eric TribbleGeschrieben von Thomas Middeke
    Gesetzte hin oder her, ich würde wieder so handeln, alles eine Frage der Grundeinstellung.


    Also würdest Du auch vor das von Dir beschriebene Auto auf die Fahrbahn laufen ;-))





    Mich als Privatperson vor ein rasendes Auto zu stellen halte ich für ziemlich doof. Selbst mit der roten Kelle in der Hand und Blaulicht im Rücken kennt wohl jeder seine Geschichte zum Autofahrer in Eile.

    Leider ist es nicht deutlich zu lesen das "mein" Raser in der Nachbarschaft wohnt und ich somit bei stehendem Auto ein "freundliches" Gespräch führen konnte, ohne eine Gefahr einzugehen oder eine zusätzliche Gefahr, zB durch ein Ausweichmanöver, herauf zu beschwören.

    Die Sache von der Polizei regeln zu lassen wäre schön, allerdings kann man es auch mal auf die altmodische Art versuchen,

    MITEINANDER REDEN......von Bürger zu Bürger.







    Und sonst?

    Und sonst denke ich auch das ein Dachaufsetzter oder ähnliche SICHTBARE Kenntlichmachung hier ein Leben gerettet hätte.



    Dachaufsetzterfreie Grüße
    Thomas


    Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland383738
    Datum30.01.2007 09:3613935 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Sebastian GeißertWenn der Passant Polizei spielen wollte, dann bin ich dafür, ihm komplett die Schuld an dem Unfall zu geben.

    Wunderbar, wir lösen solche Fälle in Zukunft durch Handheben, vielleicht auch ncoh Geheim.
    Mensch Sebastian, sooo funktioniert das Deutsche Gesetz leider nicht.

    Geschrieben von Sebastian GeißertIn dem Artikel ist glaub ich auch die Rede von rutschigen Straßenverhältnissen, somit sehe ich gute Chancen, dass der Autofahrer entweder ganz ohne Strafe oder zumindest nur mit einer geringen Teilschuld davon kommt

    Wow, ich bin begeistert, allerdings is bei mir irgendwo in der Hinterstube der Satz: Dem Wetter, den Strassenverhältnissen angepasste Fahrweise usw.
    Wenn du solch gute Chancen sehst, solltest du Anwalt werden und den Richter von deiner Sichtweise überzeugen.

    Geschrieben von Sebastian GeißertSollten wirklich Kinder oder andere Passanten gefährdet werden, kannst du immer noch laut rufen, denn dass kann jeder Feuerwehrmann. Alles andere ist für mich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung!

    Klar, beo 70-80 inner 30-Zone häng ich meinen Kopf auch aus dem Seitenfenster und ruf laut: "Lalülala"

    Geschrieben von Sebastian GeißertIm Zweifel kann jeder das Kennzeichen des vermeintlichen Rasers notieren und eine Anzeige machen.

    DAS ist die einzig normale und richtige Aussage in deinem Posting.

    Oh mann, ich würde dir empfehlen, dich nochmal seehr eindringlich mit den Gesetzen zu beschäftigen, BEVOR du das vielleicht noch anderen so weismachen willst.

    Gruß Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Pfalz383758
    Datum30.01.2007 11:1313857 x gelesen
    Geschrieben von Peter KofflerKlar, beo 70-80 inner 30-Zone häng ich meinen Kopf auch aus dem Seitenfenster und ruf laut: "Lalülala"

    Ich glaube er meinte nicht der im Auto sollte rufen, sondern der, der am Straßenrand steht. Statt auf die Straße zu springen eben ;-)


    ...no risk, no fun!

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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg383760
    Datum30.01.2007 11:2413888 x gelesen
    Geschrieben von Tobias BiermannGeschrieben von Peter Koffler
    Klar, beo 70-80 inner 30-Zone häng ich meinen Kopf auch aus dem Seitenfenster und ruf laut: "Lalülala"


    Ich glaube er meinte nicht der im Auto sollte rufen, sondern der, der am Straßenrand steht. Statt auf die Straße zu springen eben ;-)


    Ich lese das anders:
    Geschrieben von Sebastian GeißertSollten wirklich Kinder oder andere Passanten gefährdet werden, kannst du immer noch laut rufen, denn dass kann jeder Feuerwehrmann.

    ;-)

    "Achtung, jetzt komm ich....!"

    Grüße
    Matthias


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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland383761
    Datum30.01.2007 11:2413834 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Tobias BiermannIch glaube er meinte nicht der im Auto sollte rufen, sondern der, der am Straßenrand steht. Statt auf die Straße zu springen eben ;-)

    Dachte ich zuerst auch, aber lies nochmal genau durch.....er meint wirklich den Feuerwehrmann der rufen soll......

    Geschrieben von Sebastian GeißertSollten wirklich Kinder oder andere Passanten gefährdet werden, kannst du immer noch laut rufen, denn dass kann jeder Feuerwehrmann.

    Gruß Peko


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Pfalz383764
    Datum30.01.2007 11:3813823 x gelesen
    Geschrieben von Peter Koffler.....er meint wirklich den Feuerwehrmann der rufen soll......

    Das schien mir zu absurd zu sein um überhaupt darüber nachzudenken ;-)!


    ...no risk, no fun!

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW383766
    Datum30.01.2007 11:5714032 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Urban MüllerNach genauer Betrachtung des Paragraphen scheidet dieser auch sofort aus
    Richtig, er scheidet sofort aus. Weil es sich um eine frische Tat handeln muss. Damit ist STRAFtat gemeint. Zu schnelles Fahren ist keine Straftat.

    Geschrieben von Urban Müllerda:oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann kann durch das Kennzeichen ohne Eingiff in den Straßenverkehr festgestellt werden
    Das wiederum wäre kein geeignetes Mittel. Es muss nicht derjenige fahren, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Das Fahrzeug kann ein Dienstwagen sein, geliehen oder geklaut sein.

    Geschrieben von Urban MüllerGlück ==> verständnisvoller Richter Pech ==> Feuerwehrhassender Richter
    Das spielt vielleicht in 1% aller Fälle eine Rolle, weil Richter genauso Menschen sind wie wir alle. Viel mehr kommt es auf das eigene Verhalten an, damit lässt sich das eigene Glück sehr stark beeinflussen.

    Gruß
    Sven


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    AutorThom8as 8M., Menden / NRW383768
    Datum30.01.2007 12:0713905 x gelesen
    Geschrieben von Peter KofflerGeschrieben von Sebastian Geißert
    Im Zweifel kann jeder das Kennzeichen des vermeintlichen Rasers notieren und eine Anzeige machen.


    DAS ist die einzig normale und richtige Aussage in deinem Posting.


    Wie soll das geschrieben werden?

    >Das Fahrzeug Amt.Kennz. AB- C 123 fuhr augenscheinlich zu schnell.< ?

    Thomas


    Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW383769
    Datum30.01.2007 12:1213853 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeWie soll das geschrieben werden?

    Guck mal hier.


    Gruß, (Jo)sef Mäschle.
    --------------------------
    Natürlich, bewußte militärische Disziplin entsteht nicht von allein. Sie entsteht nur auf der Grundlage einer prinzipienfesten proletarischen Klassenposition und unerschütterlicher marxistisch-leninistischer Überzeugungen, einer festen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und zu seinen Machtorganen.

    Zivilverteidigung, Lehrbuch für die Klasse 9, 1979.

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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland383771
    Datum30.01.2007 12:1713997 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Thomas MiddekeWie soll das geschrieben werden?

    >Das Fahrzeug Amt.Kennz. AB- C 123 fuhr augenscheinlich zu schnell.< ?


    Es geht nicht um Sinn oder Unsinn, sondern um die einzigste Aussage des Posting mit der man was anfangen kann.... und ja du kannst die Behauptung aufstellen das derjenige um die und die Uhrzeit auf der und der Strasse zu schnell fuhr. Ob das nachher beweisbar ist oder nicht und ob die Polizei eine Ordnungswidrigkeit feststellen kann ist erstmal unerheblich....die Anzeige kann jeder machen.

    Ist wie die Möglichkeit, Linksdrängler und Raser an der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Wie das Ergebnis aber halt dann aussieht.......


    Gruß Peko


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen383776
    Datum30.01.2007 12:3113904 x gelesen
    Geschrieben von Volker LeisteDort gibt es aber viele Kneipen.
    Folge : besoffene, militante Fußgänger und radfahrer wollten mich immer wieder Nachts bei Alarm verkehrstechnsich erziehen.... und stellten sich bei mir vor's Auto. Wenn ich die dann aus voller Kehle angebrüllt habe, sie sollten den Weg freimachen, das feuerwehrmann und Alarm haben sie sich langsam aus dem Weg bewegt.

    Dann ahbe ich mir den Aufsetzter angeschafft. Von Stunde ann konnte ich ungehindert im Alarmfall diese Zone durchqueren....


    Du meinst diesen gelben, der aussieht wie ein Taxischild?
    Dann fahr damit mal bei uns durch die Stadt. Die springen dir extra vors Auto, weil sie meinen du bist frei und wollen mitfahren.
    Man kann doch erst lesen was daraufsteht, wenn der Fahrgast auf der Kühlerhaube liegt und dann ist er zu besoffen um zu begreifen.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)383795
    Datum30.01.2007 14:3113911 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeUnd sonst denke ich auch das ein Dachaufsetzter oder ähnliche SICHTBARE Kenntlichmachung hier ein Leben gerettet hätte.Leben gerettet?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorThom8as 8M., Menden / NRW383800
    Datum30.01.2007 14:4513792 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppLeben gerettet?

    Asche über mich ;)


    Und sonst denke ich auch das ein Dachaufsetzter oder ähnliche SICHTBARE Kenntlichmachung hier .....die selbstmörderische Aktion verhindert hätte.


    Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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    AutorSeba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz384015
    Datum31.01.2007 19:5414056 x gelesen
    Hallo!

    um mal alle Spekulationen aus dem Weg zu räumen:

    natürlich meine ich den Passanten, der, bevor er sich den todesmutig vor ein fahrendes Auto wirft, besser laut ruft und so die angeblich gefährdeten anderen Fußgänger vor dem Rowdie warnt.

    Ich denke nicht, dass ich mich groß mit den Gesetzen beschäftigen muss, um zu erkennen, dass es fahrlässig und nötigend ist, sich (egal vor welches) Auto zu stellen und diesem die Weiterfahrt zu untersagen.

    Hier ist es egal, ob es sich nun um einen Feuerwehrmann auf der Fahrt zum GH handelt, oder um einen jungen "Purschen" der zu laut Musik anhat und den der Herr "Oberlehrer Hilfspolizist" anhalten muss, um ihm mal gehörig die Meinung zu geigen.

    Wenn jemandem ein Fahrer durch unangemessene Fahrweise auffällt, so hilft immer noch ein Anruf bei der Polizei (habe selbst schon nen anscheinend besoffenen gemeldet) oder eben eine Anzeige. Sich vor das Auto zu stellen und denjenigen zum Anhalten zu zwingen, ist ein Eingriff in dessen Grundrechte und Nötigung, da kann er meinetwegen mit 70 durch die 30er-Zone rauschen, ich werd mich garantiert nicht in den Weg stellen und mir sonstwas brechen lassen.


    viele Grüße,

    Sebastian


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    AutorSeba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz384016
    Datum31.01.2007 20:0413859 x gelesen
    Hallo Peter, Gruß nach "Brusel"

    da du ja anscheinend auch einer der so heißgeliebten "Hilfsscheriffs" bist, die jede Gelegenheit nutzen, andere Verkehrsteilnehmer erziehen zu müssen, rate ich eher Dir noch einmal einen genaueren Blick in die Gesetze, oder mal einen Besuch beim Verkehrsforum.

    Es ist eindeutig Nötigung, wenn sich ein Fußgänger vor ein Auto fahrendes Auto stellt und diesem die Weiterfahrt somit verwehrt.
    Hier ist es egal, ob derjenige zu schnell unterwegs war, sein Nebellicht bei strahlendem Sonnenschein anhatte oder sonstwas.

    Anders sehe ich die Lage bei einer Straftat, die durch den Fahrer ausgeübt wurde, hat er z.B. ein Kind überfahren oder ein anderes Auto gerammt, würde ich auch alles versuchen, um denjenigen anzuhalten, solange ich mich selbst dabei nicht gefährde.

    Es bleibt die Sache des Gerichts den vorliegenden Fall genau zu beurteilen und eventuelle ein Urteil zu sprechen. Jedenfalls darf ein Fußgänger NICHT einfach ein Auto anhalten! (wenn er sich hierbei die Beine bricht, dann erhält er dafür zumindest eine Teilschuld. Oder verklagt derjenige, der sich in suizidaler Absicht auf die Gleise legt hernach die DB-AG, weil sie nicht rechtzeitig gebremst hat???)

    Es ist einfach nur hirnrissig, sich vor ein fahrendes Auto zu werfen, wenn dieses noch augenscheinlich zu schnell unterwegs ist, umso schlimmer...

    Wäre der FA den Witterungsverhältnissen angepasst gefahren, hätte er (womöglich) noch bremsen können, doch weiß man nicht, ob der Hilfspolizist direkt vors Auto hüpfte oder schon 100m vorher die Straße "sperrte". Wäre es so gewesen, hätte der FA natürlich anhalten müssen, ob genötigt oder nicht, man "bügelt" keine Fußgänger weg.

    Soviel dazu,

    viele Spaß beim Lesen der Gesetze,

    Sebastian


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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg384017
    Datum31.01.2007 20:0913751 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sebastian Geißertda du ja anscheinend auch einer der so heißgeliebten "Hilfsscheriffs" bist, die jede Gelegenheit nutzen, andere Verkehrsteilnehmer erziehen zu müssen
    Wie kommst du jetzt zu diesem Schluss bzw. dieser Unterstellung?


    Geschrieben von Sebastian Geißertnatürlich meine ich den Passanten, der, bevor er sich den todesmutig vor ein fahrendes Auto wirft, besser laut ruft und so die angeblich gefährdeten anderen Fußgänger vor dem Rowdie warnt.

    Liest sich nach wie vor deutlich ("..denn dass kann jeder Feuerwehrmann.") anders:
    Geschrieben von Sebastian Geißert
    Sollten wirklich Kinder oder andere Passanten gefährdet werden, kannst du immer noch laut rufen, denn dass kann jeder Feuerwehrmann.


    Gruß


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    AutorSeba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz384021
    Datum31.01.2007 20:4313811 x gelesen
    Hallo!

    Ich meinte mit dem Hilsscheriff eher den Peter aus Bruchsal, der sich so sehr aufgeregt hat über mein erstes Post zu dem Thema.

    Ja, ist etwas unglücklich formuliert, stimmt schon.

    Aber ich meine damit den Peter, der ja Feuerwehrmann ist und anstatt vor fremder Leute Auto zu springen auch mittels internem Lautsprecher die Leute warnen könnte...


    Gruß

    Sebastian


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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland384023
    Datum31.01.2007 20:4713828 x gelesen
    Moin,

    bevor ich jetzt persönlich werd musst du mir allerdings zeigen WO ich als Hilfspolizist vor das Auto gesprungen wäre??

    Ich halte dir zugute das du mich nicht kennst.....mehr werd auch nicht sagen. Du hast falsche Informationen weitergegeben und dich derart falsch ausgedrückt das viele das genauso gelesen habe wie ich geschrieben hab. Punkt.

    Ich wünsch dir noch n schönen Abend.


    Gruß inne Palz


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorSeba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz384024
    Datum31.01.2007 20:5413843 x gelesen
    Hi!

    nene, sorry, wenns jetzt ein wenig durcheinander gerät...

    Du hattest halt in deiner ersten Antwort, in der du mein komplettes Post als Unfug bezeichnetest bis auf den letzten Satz, den Eindruck vermittelt, dass es rechtens wäre, einfach vor irgendwelche vermeintlich sich falsch verhaltende Autos und deren Fahrer zu hüpfen.

    Kam wohl dann beidseits etwas mißverständlich rüber.

    Jedenfalls bleibe ich dabei, dass das ganze wohl 75% zu 25% ausgeht, was die Schuldverteilung angeht, die 75% dann für den PKW-Fahrer.
    Gut möglich, dass es für den Pkw-Piloten vielleicht noch besser ausgeht, denn es handelte sich ohne Zweifel um Nötigung seitens des Passanten!

    In wie weit der Pkw-Lenker nun noch Zeit hatte, auf den Passanten zu reagieren, ist ja nicht bekannt, trüge aber entscheidend zur Beurteilung des Sachverhaltes bei. Denn wenn er den Passanten in 200m Entfernung schon winken sah, dann hätte er selbstverständlich bremsen müssen.

    Springt der Fußgänger aber direkt auf die Haube, so hat er ganz einfach pech gehabt, denn da KANN keiner mehr reagieren, ob nun mit 45km/h in der 30er Zone auf dem Weg zum Einsatz oder eben "normal" unterwegs.

    Da sind wir uns doch aber einig, der Badenser und der Pälzer :-)


    viele Grüße iwwer den Rhein,

    Sebastian


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    AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü384031
    Datum31.01.2007 21:5313873 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Geißert
    Da sind wir uns doch aber einig, der Badenser und der Pälzer :-)

    Na, da hört sich doch alles auf!
    Seit wann sind wir Badenser mit den Pälzern einer Meinung? ;-))

    Oder um´s mit meinem "Slang" zu sagen:
    Na alla, sgeht doch!
    Fadraagt eich widda.


    ---
    Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
    Gregor Gehrke
    FF Mannheim, Abt. Feudenheim
    http://www.ff-feudenheim.de

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio384045
    Datum01.02.2007 00:3513900 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Sebastian GeißertIch denke nicht, dass ich mich groß mit den Gesetzen beschäftigen muss, um zu erkennen, dass es fahrlässig und nötigend ist, sich (egal vor welches) Auto zu stellen und diesem die Weiterfahrt zu untersagen.


    Doch, ich denke schon, dass das notwendig ist.

    StGB, § 240:
    Nötigung

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
    2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


    Wo siehst du im vorliegenden Fall die Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel i.S. des Abs. 1?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen384070
    Datum01.02.2007 10:5713798 x gelesen
    Moin zusammen!

    Geschrieben von Christi@n PannierWo siehst du im vorliegenden Fall die Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel i.S. des Abs. 1?

    Aus dem Gesetzestext nur schwer abzuleiten, aber die Rechtsprechung sieht das regelmäßig anders. Ein Beispiel:

    Urteil

    Grüße!


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen384072
    Datum01.02.2007 11:1313813 x gelesen
    Mosche,

    Gewalteinwirkung, so meine ich mich zu erinnern, ist nicht nur dann gegeben wenn man direkt auf jemanden einwirkt oder dies androht sondern auch dann, wenn man sonstwie, auch indriekt, physisch jemanden an einer Handlung hindert oder zu einer solchen zwingt. In diesem Falle könnte der Fußgänger den Autofahrer durch seine Präsenz auf der Straße zu einer Bremsung oder Ausweichbewegung verwanlasst haben, was dann ggf. eine Art der Gewalteinwirkung auf die Handlung des Autofahrers gewesen sein kann.

    Wenn du beispielsweise irgendwo durchgehen wills und ich stelle mich dir in den Weg und zwinge dich so, stehen zu bleiben oder anders herum zu gehen dann kann auch das eine nötigung sein. Wichtig ist dann auch noch, dass dez Zweck meines Tuns als verwerflich anzusehen ist, sprich, wenn ich das mache um dich zu ärgern kann es Nötigung sein, wenn ich das mache um dich vor irgend einer Gefahr zu schützen scheidet diese Möglichkeit aus.

    Theoretisch hat man dann sogar als "Genötigter" das recht der Notwehr, man könnte also selbst Gewalt anwenden, wenn man dabei die Verhältnismäßigkeit beachtet. So könntest du mich im o.g. Beispiel evtl. mit entsprechendem Druck zur Seite drängen, um weiter gehen zu können, ohne dafür rechtlich belangt zu werden. Mich deshalb umwerfen oder verprügeln (oder im Fall des Autofahrers vorsätzlich jemanden umfahren) wäre dann wieder Notwehrexzess ;-)

    Gruß, Otti

    P.S.: Die Juristen mögen die laienhaften Ausführungen eines Betriebswirtes verzeihen oder korrigieren...


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    AutorSeba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz384172
    Datum01.02.2007 20:1913851 x gelesen
    Hallo!

    In jedem Fall sehe ich hier eine Nötigung, aber Hallo!

    Der Fußgänger hat sich und dem Autofahrer durch sein Handeln schaden zugefügt. Und wenn wir schon beim Zitieren von Gesetzestexten sind, hier dass hier noch für dich:

    StGB § 315b: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

    1.

    Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2.

    Hindernisse bereitet oder
    3.

    einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Der Fußgänger hat dem Autofahrer ein Hindernis bereitet und somit sich und dem Autofahrer einen nicht unerheblichen Schaden zugefügt! (Auto kaputt, Beine des Fußgängers auch.)

    Die Nötigung halte ich hier durchaus für anwendbar!


    viele Grüße,

    Sebastian


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