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ThemaGerätewart Leitfaden8 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorDomi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg383386
Datum28.01.2007 19:299161 x gelesen
Hi Leute
ich suche so ne Art Leitfaden für Gerätewarte in der Feuerwehr, beziehungsweise ne Art naja Liste oder Merkblatt oder so, was alles in den Aufgabenbereich eines Gerätewartes fällt?
Würde mich über viele hilfreiche Antworten freuen
PS: Google hat mir nicht viel geholfen


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AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen383401
Datum28.01.2007 20:196296 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dominik GötzingerHi Leute
ich suche so ne Art Leitfaden für Gerätewarte in der Feuerwehr, beziehungsweise ne Art naja Liste oder Merkblatt oder so, was alles in den Aufgabenbereich eines Gerätewartes fällt?
Würde mich über viele hilfreiche Antworten freuen
PS: Google hat mir nicht viel geholfen


wenn Du als bestellter Gerätewart tätig bist, benötigst Du (zumindest hier in Hessen) einen entsprechenden Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule. Da erfährst Du auch alles über die Aufgaben. Die meisten feststehenden Prüfungen findest Du in der Broschüre GUV-G 9102 (Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr).


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorSven8 S.8, Sprockhövel / NRW383422
Datum28.01.2007 23:016109 x gelesen
Hallo,

auch in NRW benötigst du den Gerätewart-Lehrgang.

Bestellt wurde ich zwar nicht, bin einfach so gekommen, aber was Mathias schreibt, hat auch hier Gültigkeit.

Kleine Ergänzung: ich prüfe >alles< auf dem Auto, ob ich muss, oder nicht.

Schriftlich festhalten auf Papier!

Dass bin ich meinen Kameraden schuldig.

Bei uns gibt es den Lehrgang (auch) auf Kreisebene.

Gruß
Sven


(c)Meine Meinung-> 100% privat!

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AutorDomi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg383425
Datum28.01.2007 23:256066 x gelesen
also ich wurde zum GW gewählt aber muss keinen extra Lehrgang machen.
dass ich ALLES am Fahrzeug checke is schon klar.
Ich such halt was wegen bestimmungen von Tüv usw
was ich da beachten muss welche sachen im fahrzeug wie sein müssen usw
Will da wieder Ordnung reinbringen bei uns.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio383430
Datum28.01.2007 23:356053 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dominik Götzingeralso ich wurde zum GW gewählt aber muss keinen extra Lehrgang machen.

Wow, du führst Prüfungen nach Geräteprüfordnung durch, ohne dafür jemals einen Lehrgang besucht zu haben.
Das finde ich .... mutig.

Google mal nach der Definition von "befähigte Person nach BetrSichV"


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorDomi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg383435
Datum28.01.2007 23:466003 x gelesen
Ich bin ja nicht der einzige Gerätewart.
ich werde als solcher naja herangezogen und daher darf ich solche prüfungen auch nicht selbst bzw. alleine machen. das wurde jetzt etwas falsch verstanden
ich hatte nur was gesucht damit ich naja ne richtung habe und daruas lernen kann. den Lehrgang werde ich im laufe auch noch besuchen. habe ihn nur bis jetzt noch nicht besucht wie andere Kameraden in meiner Wehr die ebenfalls als GW tätig sind.


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AutorDomi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg383437
Datum28.01.2007 23:575911 x gelesen
Geschrieben von Dominik Götzingerhabe ihn nur bis jetzt noch nicht besucht wie andere Kameraden in meiner Wehr die ebenfalls als GW tätig sind.

diese kameraden HABEN ihn besucht
sry ich drücke mich etwas rätselhaft aus. ist aber auch schon spät ;)


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AutorSven8 V.8, Willebadessen - Schweckhausen / NRW383512
Datum29.01.2007 12:435908 x gelesen
Hallo,

beim
Bundesverband der Unfallkassen sind Prüfgundsätze online gestellt.


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