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Thema | Gerätewart Leitfaden | 8 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Domi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg | 383386 | |||
Datum | 28.01.2007 19:29 | 9161 x gelesen | |||
Hi Leute ich suche so ne Art Leitfaden für Gerätewarte in der Feuerwehr, beziehungsweise ne Art naja Liste oder Merkblatt oder so, was alles in den Aufgabenbereich eines Gerätewartes fällt? Würde mich über viele hilfreiche Antworten freuen PS: Google hat mir nicht viel geholfen | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen | 383401 | |||
Datum | 28.01.2007 20:19 | 6296 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dominik Götzinger Hi Leute wenn Du als bestellter Gerätewart tätig bist, benötigst Du (zumindest hier in Hessen) einen entsprechenden Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule. Da erfährst Du auch alles über die Aufgaben. Die meisten feststehenden Prüfungen findest Du in der Broschüre GUV-G 9102 (Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr). mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Sven8 S.8, Sprockhövel / NRW | 383422 | |||
Datum | 28.01.2007 23:01 | 6109 x gelesen | |||
Hallo, auch in NRW benötigst du den Gerätewart-Lehrgang. Bestellt wurde ich zwar nicht, bin einfach so gekommen, aber was Mathias schreibt, hat auch hier Gültigkeit. Kleine Ergänzung: ich prüfe >alles< auf dem Auto, ob ich muss, oder nicht. Schriftlich festhalten auf Papier! Dass bin ich meinen Kameraden schuldig. Bei uns gibt es den Lehrgang (auch) auf Kreisebene. Gruß Sven (c)Meine Meinung-> 100% privat! | |||||
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Autor | Domi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg | 383425 | |||
Datum | 28.01.2007 23:25 | 6066 x gelesen | |||
also ich wurde zum GW gewählt aber muss keinen extra Lehrgang machen. dass ich ALLES am Fahrzeug checke is schon klar. Ich such halt was wegen bestimmungen von Tüv usw was ich da beachten muss welche sachen im fahrzeug wie sein müssen usw Will da wieder Ordnung reinbringen bei uns. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 383430 | |||
Datum | 28.01.2007 23:35 | 6053 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Dominik Götzinger also ich wurde zum GW gewählt aber muss keinen extra Lehrgang machen. Wow, du führst Prüfungen nach Geräteprüfordnung durch, ohne dafür jemals einen Lehrgang besucht zu haben. Das finde ich .... mutig. Google mal nach der Definition von "befähigte Person nach BetrSichV" MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | |||||
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Autor | Domi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg | 383435 | |||
Datum | 28.01.2007 23:46 | 6003 x gelesen | |||
Ich bin ja nicht der einzige Gerätewart. ich werde als solcher naja herangezogen und daher darf ich solche prüfungen auch nicht selbst bzw. alleine machen. das wurde jetzt etwas falsch verstanden ich hatte nur was gesucht damit ich naja ne richtung habe und daruas lernen kann. den Lehrgang werde ich im laufe auch noch besuchen. habe ihn nur bis jetzt noch nicht besucht wie andere Kameraden in meiner Wehr die ebenfalls als GW tätig sind. | |||||
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Autor | Domi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg | 383437 | |||
Datum | 28.01.2007 23:57 | 5911 x gelesen | |||
Geschrieben von Dominik Götzingerhabe ihn nur bis jetzt noch nicht besucht wie andere Kameraden in meiner Wehr die ebenfalls als GW tätig sind. diese kameraden HABEN ihn besucht sry ich drücke mich etwas rätselhaft aus. ist aber auch schon spät ;) | |||||
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Autor | Sven8 V.8, Willebadessen - Schweckhausen / NRW | 383512 | |||
Datum | 29.01.2007 12:43 | 5908 x gelesen | |||
Hallo, beim Bundesverband der Unfallkassen sind Prüfgundsätze online gestellt. | |||||
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