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ThemaBrennschneiden, welche Voraussetzungen?3 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
 
AutorMich8ael8 C.8, Tangermünde / Sachsen-Anhalt382926
Datum26.01.2007 09:237887 x gelesen
Hallo,

kann mir jemand sagen, welche (rechtlichen) Voraussetzungen zur Benutzung eines Brennschneidgerätes im Feuerwehreinsatz bzw -übung gibt?

Reicht eine Einweisung, Unterweisung; oder muss eine Prüfung abgelegt werden?

Ein Blick in die UVV hat mir noch nicht weitergeholfen. Danke

Gruß

Michael


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AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen382940
Datum26.01.2007 09:585143 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von Michael Classekann mir jemand sagen, welche (rechtlichen) Voraussetzungen zur Benutzung eines Brennschneidgerätes im Feuerwehreinsatz bzw -übung gibt?

Reicht eine Einweisung, Unterweisung; oder muss eine Prüfung abgelegt werden?


eine Prüfung gibt es da nicht, man sollte eben damit umgehen können - ob durch Berufsausbildung oder interne Schulung ist erst einmal egal. Explizit vorgeschrieben ist da m.W. nichts. Wie bei vielen anderen Geräten der Feuerwehr auch.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorTim 8K., Werl / NRW388888
Datum28.02.2007 21:324785 x gelesen
Ja da kann ich nur zustimmen, Es sollte nur eine Ausführliche Einweisung auf das Gerät gegeben werden, da ein solches Gerät temperaturen von über 3000°C erreichen kann! Soweit ich weiss kann die Einweiseung von einem bsp: Heizungsbauer, Metallbauer gegeben werden, der auf einem solchen Gerät schon Lehrgänge gemacht hat!


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