News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Rechtliche Grundlage Bestellung JF-Wart | 7 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 382478 | |||
Datum | 23.01.2007 20:45 | 7097 x gelesen | |||
Wo steht eigentlich, wer den Jugendwart einer Feuerwehr einsetzt? Ich habe weder im LBKG noch in Fw VO RLP etwas dazu gefunden? Hat jemand zu dem Thema Informationen die mir weiterhelfen? ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
| |||||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 382503 | |||
Datum | 23.01.2007 22:32 | 5283 x gelesen | |||
Da das LBKG eigentlich keinen Jugendwart kennt, ist dies eine Fuktion, die wie zB der Gerätewart von der Wehrführung zugewiesen wird. In Hessen ähnlich, wird der Jugendwart vom Leiter der Wehr ernannt. | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland Pfalz | 382545 | |||
Datum | 24.01.2007 08:53 | 5215 x gelesen | |||
Hallo, da müsst Ihr euch wohl beide etwas verschaut haben. Im § 14 LBKG Leitung der Gemeindefeuerwehr heißt es unter anderem: Weiterhin bestellt der Bürgermeister (gemeint ist der Bürgermeister der VG) auf Vorschlag des Wehrleiters, in ortsgemeinden auch im Benehmen mit dem Wehrführer, 1. die übrigen ehrenamtlichen Führer und Unterführer sowie 2. in Feuerwehreinheiten mit Jugendfeuerwehr im Benhmen mit den Angehörigen der Jugendfeuerwehr in der Regel einen ehrenamtlichen JFW und seinen Vertreter auf die Dauer von zehn Jahren Gruß Sebastian | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 382550 | |||
Datum | 24.01.2007 09:08 | 5108 x gelesen | |||
Ah, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das kommt davon wenn man noch drei Sachen parallel macht. Danke für den Hinweis. ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
| |||||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 382601 | |||
Datum | 24.01.2007 13:47 | 5107 x gelesen | |||
Verzeih einem alten hessischen Aussiedler. Das LBKG in der Fassung vom 19.12.2006 hatte ich noch nicht drauf. | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 382602 | |||
Datum | 24.01.2007 13:55 | 5130 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian Böntgen in Feuerwehreinheiten mit Jugendfeuerwehr im Benhmen mit den Angehörigen der Jugendfeuerwehr in der Regel einen ehrenamtlichen JFW und seinen Vertreter auf die Dauer von zehn Jahren Auf zehn Jahre voraus einen Jugendfeuerwehrwart i.d.R. zu ernennen finde ich eine sehr lange Zeit. In BaWü gibt es z.B. keine landesweit gesetzliche Grundlage zur Bestellung des JF-Wartes; das kann jede Feuerwehr in ihrer örtlichen Feuerwehrsatzung regeln wie sie möchte. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland Pfalz | 382821 | |||
Datum | 25.01.2007 14:01 | 5123 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Bernhard Deimann--- Geschrieben von Bernhard Deimann Auf zehn Jahre voraus einen Jugendfeuerwehrwart i.d.R. zu ernennen finde ich eine sehr lange Zeit. Das hat wohl in erster Linie damit zu tun das mit unserem neuen LBKG die Führungskräfte nur noch auf die Dauer von 10 Jahren ernannt werden und sich danach ggf. wiederwählen lassen müssen. Ich könnte es mir so erklären das es im Sinne der Übersichtlichkeit gleich gehalten werden soll. Da sich i.d.R. um den Posten des JFW nicht gerade geprügelt wird und ich einfach mal behaupte das die durchschnittliche Zeit die es ein JFW "aushält" eher niedriger als 10 Jahre ist halte ich es für ein wenig überreguliert aber nicht schädlich. Gruß Sebastian | |||||
| |||||
|
zurück |