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ThemaRechtliche Grundlage Bestellung JF-Wart7 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP382478
Datum23.01.2007 20:457097 x gelesen
Wo steht eigentlich, wer den Jugendwart einer Feuerwehr einsetzt?
Ich habe weder im LBKG noch in Fw VO RLP etwas dazu gefunden?
Hat jemand zu dem Thema Informationen die mir weiterhelfen?


ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz382503
Datum23.01.2007 22:325283 x gelesen
Da das LBKG eigentlich keinen Jugendwart kennt, ist dies eine Fuktion, die wie zB der Gerätewart von der Wehrführung zugewiesen wird.
In Hessen ähnlich, wird der Jugendwart vom Leiter der Wehr ernannt.


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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland Pfalz382545
Datum24.01.2007 08:535215 x gelesen
Hallo,

da müsst Ihr euch wohl beide etwas verschaut haben.

Im § 14 LBKG Leitung der Gemeindefeuerwehr heißt es unter anderem:

Weiterhin bestellt der Bürgermeister (gemeint ist der Bürgermeister der VG) auf Vorschlag des Wehrleiters, in ortsgemeinden auch im Benehmen mit dem Wehrführer,

1. die übrigen ehrenamtlichen Führer und Unterführer sowie

2. in Feuerwehreinheiten mit Jugendfeuerwehr im Benhmen mit den Angehörigen der Jugendfeuerwehr in der Regel einen ehrenamtlichen JFW und seinen Vertreter auf die Dauer von zehn Jahren

Gruß Sebastian


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP382550
Datum24.01.2007 09:085108 x gelesen
Ah, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das kommt davon wenn man noch drei Sachen parallel macht.
Danke für den Hinweis.


ML


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Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz382601
Datum24.01.2007 13:475107 x gelesen
Verzeih einem alten hessischen Aussiedler. Das LBKG in der Fassung vom 19.12.2006 hatte ich noch nicht drauf.


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg382602
Datum24.01.2007 13:555130 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian Böntgen

in Feuerwehreinheiten mit Jugendfeuerwehr im Benhmen mit den Angehörigen der Jugendfeuerwehr in der Regel einen ehrenamtlichen JFW und seinen Vertreter auf die Dauer von zehn Jahren

Auf zehn Jahre voraus einen Jugendfeuerwehrwart i.d.R. zu ernennen finde ich eine sehr lange Zeit.
In BaWü gibt es z.B. keine landesweit gesetzliche Grundlage zur Bestellung des JF-Wartes; das kann jede Feuerwehr in ihrer örtlichen Feuerwehrsatzung regeln wie sie möchte.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland Pfalz382821
Datum25.01.2007 14:015123 x gelesen
Geschrieben von ---Bernhard Deimann---

Geschrieben von Bernhard DeimannAuf zehn Jahre voraus einen Jugendfeuerwehrwart i.d.R. zu ernennen finde ich eine sehr lange Zeit.
In BaWü gibt es z.B. keine landesweit gesetzliche Grundlage zur Bestellung des JF-Wartes; das kann jede Feuerwehr in ihrer örtlichen Feuerwehrsatzung regeln wie sie möchte.


Das hat wohl in erster Linie damit zu tun das mit unserem neuen LBKG die Führungskräfte nur noch auf die Dauer von 10 Jahren ernannt werden und sich danach ggf. wiederwählen lassen müssen. Ich könnte es mir so erklären das es im Sinne der Übersichtlichkeit gleich gehalten werden soll.

Da sich i.d.R. um den Posten des JFW nicht gerade geprügelt wird und ich einfach mal behaupte das die durchschnittliche Zeit die es ein JFW "aushält" eher niedriger als 10 Jahre ist halte ich es für ein wenig überreguliert aber nicht schädlich.

Gruß Sebastian


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