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ThemaKosten pro gefahrenem Kilometer12 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen382056
Datum21.01.2007 20:056911 x gelesen
Hallo Forum,

ich bin auf der Suche nach den Kosten pro gefahrenem Kilometer bei MTW und LF 16. Gibt es dazu irgendwelche offiziellen Kennzahlen?

Leider war Google nicht mein Freund :-(

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß,
Christian


Meine ganz private Meinung!

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AutorFeli8x G8., Mörsdorf in Thüringen / SHK / Thüringen382059
Datum21.01.2007 20:196268 x gelesen
Satzung FW Stadtroda in Thüringen

(LF 16/12 und MTW ) je Km 0,75 Euro.
LF 16 / 12 pro Stunde 40,00 Euro
MTW pro Stunde 20,00 Euro


Satzung FW Eisenberg Th.

LF 16/12 pro Stunde 90 Euro


Das sind Auszüge aus den Satzungen der betreffenden Wehr in meinem Umkreis, habe sie auf der jeweiligen Hompage der Städte gefunden.

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Hoffe dir geholfen zu haben und schönen Abend noch.


Ist nur meine persönliche Meinung!

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AutorMax 8B., Weinstadt / BaWü382061
Datum21.01.2007 20:366274 x gelesen
Hallo Christian,
Geschrieben von Christian HüppeGibt es dazu irgendwelche offiziellen Kennzahlen?
Das frage ich mich auch immer mal. Doch die Frage ist: Wie rechne ich das?
Rechne ich ausschlieslich die entstehenden Kosten für jeden Mehrkilometer, denn das Fahrzeug ist ja sowieso da oder rechne ich, wie beim PKW, die Kilometerkosten über alles, also mit Abschreibung, Wartung etc.
Nehme ich mal an, dass ein Feuerwehrfahrzeug 50000km in seinem Feuerwehrleben fährt und ein LF in der Anschaffung 250000 ? kostet, so wäre ich hier alleine schon bei 5? je km. Mit Wartung und allen anderen Kosten bin ich dann von 10? nicht weit entfernt. Von einer Drehleiter o.Ä. reden wir da mal nicht.
Andererseits kann ich auch lediglich die Kraftstoffkosten rechnen, da die Wartungs oder Ersatzteilkosten bei den meisten Fahrzeugen der FF kilometerunabhängig sind (außer vielleicht bei MTW oder KdoW). Dann dürfte ich wohl so bei knapp 50 Cent landen.
Gruß
Max


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg382063
Datum21.01.2007 21:466237 x gelesen
Geschrieben von Max BachtelerRechne ich ausschlieslich die entstehenden Kosten für jeden Mehrkilometer, denn das Fahrzeug ist ja sowieso da oder rechne ich, wie beim PKW, die Kilometerkosten über alles, also mit Abschreibung, Wartung etc.

Hi!
M.W. geht die Verwaltung in BaWü immer mehr dazu über die "echten" Kosten in ihrer Gebührenerhebung zu berücksichtigen. Das das bei Feuerwehrs nur zum Teil geht ist klar, aber wenn du die Kosten für das LF für eine externe Gebührenerhebung festklopfen willst würde ich schon die realen Kosten (Fix- plus Variabel) als Anhaltspunkt nehmen. Für eine interne Verechnung zwischen Abteilungen u.ä. wäre ich eher dafür die anfallenden Mehrkosten (Betriebsmittel) anzusetzen.

Ich würde bei Feuerwehrs aber eher die Betriebsstunden und nicht die Kilometer als Bezugsgröße wählen. Vielleicht schreibt ja hier noch ein Verwaltungsmensch mit, ansonsten mal kurz beim Kämmerer anrufen, wie sowas in Weinstadt normalerweise gehandelt wird.

Für was brauchst du denn die Zahlen?

Gruß ins Remstal,

MaWe


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AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen382073
Datum21.01.2007 22:226261 x gelesen
Vielen Dank für die Antworten bis hierher.

Geschrieben von Markus WeberFür was brauchst du denn die Zahlen?
Es geht mir um die Argumentation pro oder contra Beschaffung eines MTW. Dabei geht's speziell darum, ob der Betrieb eines MTW neben einem LF günstiger ist, als der alleinige Betrieb des LF inklusive aller damit anfallenden Fiskal- und Jugendfeuerwehrfahrten.

Die für uns zuständige FTZ liegt ca. 30 km von unserem Standort entfernt. Hier erfolgen für uns zentral u.a. folgende Aufgaben:
- Schlauchwäsche/-reparatur
- Atemschutzwerkstatt incl. der Befüllung der Atemluftflaschen
- Reparatur von Feuerwehrtechnik (außer der Fahrzeuge selbst)
- sämtliche Lehrgänge auf kreisebene, auf gemeindeebene werden (fast) keine Lehrgänge angeboten

Gruß,
Christian


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg382075
Datum21.01.2007 22:356260 x gelesen
Ahoi!
Ähmm, in diesem Fall natürlich eine ordentliche Berechnung inkl. Fixkosten. In meiner Gemeinde hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung letztens erst den Wunsch des Bauhofs nach einem neuen Fahrzeug zerpflückt und dem Bauhofleiter vor versammelter Presse die Grundsätze der Betriebswirtschaft beigebracht. Der hatte schlicht nur die variablen Kosten herangezogen und sie gegen die Kosten aufgerechnet, die diese Dienstleistung am freien Markt kostet. Ende vom Lied: die Wegränder rund um meine Heimat werden nun von einem Privatunternehmen gemulcht...

Der MTW ist ja noch nicht vorhanden und soll exklusiv für diesen Zweck beschafft werden. Also muss ich alle anfallenden Kosten der Beschaffung gegen das bisherige Modell gegenrechnen. Bei ehrlicher Betrachtung werdet ihr damit (betriebswirtschaftlich) vermutlich untergehen. Legt euch hier lieber andere Argumente zurecht (was ist, wenn es brennt, und das LF steht 30km weiter?) oder versucht den MTW argumentativ auf anderem Weg "zu verkaufen". Vorausgesetzt die Beschaffung ist wirklich sinnvoll dürfte das nicht schwer fallen.

Gruß, MaWe


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen382077
Datum21.01.2007 22:526210 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus WeberLegt euch hier lieber andere Argumente zurecht (was ist, wenn es brennt, und das LF steht 30km weiter?) oder versucht den MTW argumentativ auf anderem Weg "zu verkaufen".

... würde ich auch für den erfolgversprechenderen Weg halten. Insbesondere - sofern einziges LF - die Begründung, dass bei sämlichen Fahrten mit dem LF ausserhalb der Gemeinde (z.B. eben der Fahrten zur FTZ) der Grundschutz nicht mehr gewährleistet ist

Gruss
Gerhard


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz382112
Datum22.01.2007 08:126196 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Max BachtelerNehme ich mal an, dass ein Feuerwehrfahrzeug 50000km in seinem Feuerwehrleben fährt und ein LF in der Anschaffung 250000 ? kostet, so wäre ich hier alleine schon bei 5? je km.

Diese Art der Rechnung passt aber auch nicht. Ob das Fahrzeug nach 25 Jahren Nutzung 15.000km drauf hat oder 50.000km, macht im dann sowieso im Verhältnis zum Beschaffungspreis sehr geringen Restwert kaum noch was aus. Also dürfte der Wertverlust bei moderaten Mehr-km eigentlich nicht eingerechnet werden. Was anderes ist das natürlich, wenn im Jahr 10.000km mehr draufgefahren werden. Die Wartungskosten hingegen muss man zum Teil einrechnen, nämlich genau dann, wenn durch die Mehr-km auch ein Mehr an Wartungskosten entstanden sind. Wenn es allerdings trotz mehr gefahrenen km bei der jährlichen Wartung (Ölwechsel usw.) bleibt, weil die Jahresfahrleistung immer noch weit unter dem Wartungsintervall liegt, darf man da bestenfalls km-abhängige Verschleißteile einrechnen (Kupplung, Bremsen usw.).

Gruß,
Michael


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AutorJens8 E.8, Göttingen / Nds382130
Datum22.01.2007 10:126259 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Felix Graumüller
Satzung FW Stadtroda in Thüringen

(LF 16/12 und MTW ) je Km 0,75 Euro.
LF 16 / 12 pro Stunde 40,00 Euro
MTW pro Stunde 20,00 Euro

Satzung FW Eisenberg Th.

LF 16/12 pro Stunde 90 Euro


Inwieweit sind die Gemeinden (Träger der Fw) in ihren Preisen frei? Es ist ja nicht zu übersehen, daß in diesem Fall das LF Eisenberg mehr als doppelt so teuer wie das LF Stadtroda ist.

Gruß JE


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW382134
Datum22.01.2007 10:386271 x gelesen
Hi!

Die Gemeinden müssen das berechnen.

Nach dem OVG Münster Urteile vom 13.10.1994 ? 9 A 780 & 781/93 ?


1. Bei dem Kostenersatz nach § 36 III FSHG ist zwischen zwei Kostengruppen zu unterscheiden:
a) solchen, die Folge konkreter Einsätze sind
und
b) solchen, die unabhängig von den Einsätzen anfallen (Vorhaltekosten).

2. Die Höhe dieser Kosten kann nach zwei Verfahren festgelegt werden:
a) indem diese für den Einzelfall konkret berechnet werden
oder
b) indem die Satzung Pauschalbeträge vorsieht.

3. Die Pauschalbeträge müssen sich in etwa an den tatsächlichen Kosten messen lassen.



1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei der Berechnung eines Stundensatzes die konkreten Einsatzkosten dadurch ermittelt werden, daß diese (z.B.: Treibstoffkosten, Kosten für Reparaturen) ins Verhältnis zur Anzahl der Einsätze des Einsatzmittels gesetzt werden (Gesamtkosten: Anzahl der Einsätze = Stundensatz).

2. Bei den Vorhaltekosten kommt eine Aufteilung der Kosten nur nach dem Verhältnis der (Gesamt) Jahresstunden zu den einzelnen Einsatzstunden in Betracht (Gesamtvorhaltekosten: (365*24) = Stundensatz).


und weiter
Bei der Berechnung der ansatzfähigen Vorhaltekosten dürfte nur eine Abschreibung nach dem Anschaffungswert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen des Trägers des Feuerschutzes und ein Ansatz für Zinsen nur bezüglich des tatsächlich aufgenommenen Fremdkapitals zulässig sein

Gruß
Sven


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AutorFeli8x G8., Mörsdorf in Thüringen / SHK / Thüringen382254
Datum22.01.2007 22:486223 x gelesen
gerade im Internet Gefunden Satzung FW Stadt Oberhof und BF Jena beides Thüringen.

Jena LF16/12 = 73? Stund
DLK 23/12 = 111? die Stunde
TLF 16 = 100? die Stunde

Oberhof LF 16 = 105? Stunde und 1,10? km
DL 30 = 130? und 1,10 ? KM
TLF 16 = 105 ? und 1,10 ? KM

(Es sind teilweise DDR Fahrzeuge im Dienst( ja noch immer und die Laufen und Laufen und Laufen.......) :-)

Die Kosten sind ja wirklich überall unterschiedlich (enorm) hoch.
Hatte mich damit noch nicht beschäftigt.
Beine Frage war vollkommen berechtigt, wenn man genauer darüber nach denkt.

MfG Felix


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AutorMax 8B., Weinstadt / BaWü382293
Datum23.01.2007 07:466230 x gelesen
Hallo Markus,
Geschrieben von Markus WeberIch würde bei Feuerwehrs aber eher die Betriebsstunden und nicht die Kilometer als Bezugsgröße wählen. Vielleicht schreibt ja hier noch ein Verwaltungsmensch mit, ansonsten mal kurz beim Kämmerer anrufen, wie sowas in Weinstadt normalerweise gehandelt wird.

Für was brauchst du denn die Zahlen?

Die Zahlen brauche nicht ich. Mein Beitrag war eine Antwort auf das Ausgangsthema.
Da aber Weinstadt eine transparente Stadt ist (zumindest meistens) kann jeder die Verrechnungssätze auf der Homepage der Stadt wieder finden. Da braucht man nicht den Kämmerer fragen.
Gruß
Max


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