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ThemaUnterschied LF -HLF32 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
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    AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz381822
    Datum20.01.2007 19:3014522 x gelesen
    Hallo,

    habe da mal eine Frage, ist das LF 16 TS noch in der Norm (Bund), und welcher Unterschied
    besteht vom LF 10/6 zum HLF 10/6 sowie LF 20/16 zum HLF 20/16 ?
    Und wie passt das MLF hier rein?


    MfG
    Thomas Conrad


    Dies ist meine persönliche Meinung

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    Feuerwehr Zweibrücken

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    Autor ., Grafenau / Baden-Württemberg381823
    Datum20.01.2007 19:4413115 x gelesen
    Also ein HLF10/6 is kein Normfahrzeug!

    Den Unterschied zwischen HLF und LF hat mir vorkurzem auch hier jemand erklärt, ich weiß leider nicht mehr wer es gesagt hat! Aufjedenfall hab ich dabei heraus gefunden das unser LF16/12 fast alles hat wie ein HLF, es fehlt nur das Spineboard!

    Gruß
    Steffen


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg381827
    Datum20.01.2007 19:5713414 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Conrad
    habe da mal eine Frage, ist das LF 16 TS noch in der Norm (Bund)


    Ja. Aber nur noch für den KatSchutz. Und so wie vorgesehen (also mit Frontpumpe) nur schwer zu realisieren.


    Geschrieben von Thomas Conradund welcher Unterschied
    besteht vom LF 10/6 zum HLF 10/6 sowie LF 20/16 zum HLF 20/16 ?


    Der Zusatz "H" bedingt i.d.R., daß eine Mindestbeladung an THL vorgeschrieben ist.
    Beim LF 20/16 hast Du keine Pflicht, einen hydraulischen RettSatz mitzuführen (darfst aber). Beim HLF 20/16 hingegen ist das was beim LF 20/16 betrefend THL optional ist Pflicht.
    Schau einfach mal auf der SFS Regensburg nach den Beladelisten (sind zwar tlw. nicht 1:1 DIN, aber immerhin zu 99%), dann wird der Unterschied deutlich.

    Das LF 20/16 kann zukünftig alles sein.
    Mit Zusatzbeladung THL = altes LF 16/12
    Mit Zusatzbeladung TS 8 = LF 16-TS (aber mit Tank; ja, ich weiß LF 16-TS war besser im Gelände,...)
    Mit größerem Tank und ohne ZusatzbeladungenTHL oder TS 8 = TLF 16/25 (aber mit 1/8 und Schiebleiter).

    Das HLF 20/16 hingegen ist in etwa das, was sonst als LF 24 unterwegs war/ ist.

    Das LF 20/16 ist für mich die Normierung der Beliebigkeit.
    Es kann jeder machen was er will. Es trägt den Potenzwehren Rechnung, die neben RW und LF 16/12 mit RettSatz (da Mindestbeladung) bei zweiten LF 16/12 im Stall den RettSatz weggelassen haben (man hat ja schon zwei aber ein LF 10/6 als zweites Fahrzeug - Pfui man ist ja eine große Wehr), denen die das TLF 16/25 kündtlich am Leben erhalten haben, denen die meinten daß ein LF 10/6 mit Zusatzbeladung TS 8 nicht als Ersatz des LF 16-TS und Ergänzung zu den SW 2000-Tr. paßt,...

    Das ganz in Funkrufnamen niederzuschreiben und taktisch sauber zu unterteilen und damit führbar zu halten ist teilweise verpaßt worde, teilweise auch nicht möglich und m.E. auch nicht gewollt. Für die meisten FM aller Ebenen hört eben Feuerwehr immer noch an der Grenze des eigenen Zuständigkeitsbereichs auf. Sei dieser nun ein Dorf, eine (Groß)Stadt oder ein Bundesland.


    Geschrieben von Thomas ConradUnd wie passt das MLF hier rein?

    Gar nicht?
    Das MLF ist ein TSF-W für zu kurz gekommene.
    Für die, die das von 7,5 bzw, 9,5t ins unedliche gepimpte LF 10/6 (neu) zu groß ist (bzw. nicht ins Feuerwherhaus paßt, man es nicht mit dem alten 3er fahren darf,...), aber das TSF-W (das auch heute noch mit 5,5-6 t realisierbar wäre zu klein ist.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen381828
    Datum20.01.2007 20:0013250 x gelesen
    Geschrieben von Steffen FialaAufjedenfall hab ich dabei heraus gefunden das unser LF16/12 fast alles hat wie ein HLF, es fehlt nur das Spineboard!

    Nein.
    Ein HLF 20/16 braucht SP45 / S150 beim 16/12 reict ein Kombigerät
    Das HLF hat auch mehr Unterbaumaterial sowie einen Mehrzweckzug.
    beim LF20/16 sind im Gegensatz zum 16/12 Säbelsäge und Lufter vorgeschrieben.

    Für das "H" beim LF10/6 reicht nach dem Norm Entwurf ein Kombispreizer, Stromerzeuger und Beleuchtungssatz.

    Gruß
    Ingo


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    AutorTim 8R., Hof / Bayern381829
    Datum20.01.2007 20:0513098 x gelesen
    Unterbaumaterial ist so ne Sache.
    Wer will tut ausreichend drauf, wer nicht nur die geforderten 2 Unterbauschiebeblöcke.
    Das wars dann.

    Tim

    Alles meine Meinung!!!


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg381831
    Datum20.01.2007 20:0713040 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Christian Fischer

    Und so wie vorgesehen (also mit Frontpumpe) nur schwer zu realisieren

    Deshalb wurden einige kommunal beschaffte LF 16-TS bzw. LF 20-TS mit Heckpumpe ausgeliefert; aktuelles Beispiel siehe "FW-Magazin" 2/07; LF 20-TS der FF Fretter.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMaxi8mil8ian8 S.8, Blaustein / Bawü381847
    Datum20.01.2007 23:1713273 x gelesen
    Hallo Forum

    Geschrieben von Christian FischerDer Zusatz "H" bedingt i.d.R., daß eine Mindestbeladung an THL vorgeschrieben ist.
    Beim LF 20/16 hast Du keine Pflicht, einen hydraulischen RettSatz mitzuführen (darfst aber). Beim HLF 20/16 hingegen ist das was beim LF 20/16 betrefend THL optional ist Pflicht



    Verstehe ich richtig das im Grunde jedes LF 16/12 mit Rettsatz etc eigentlich ein HLF ist?
    Und wenn das so ist warum nennt man es dann eigentlich noch LF?



    MKG Max


    P.S. Wir haben eine Tolle Homepage:
    www.Feuerwehr-Blaustein.de

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    AutorTim 8R., Hof / Bayern381849
    Datum20.01.2007 23:2213088 x gelesen
    Ganz einfach.
    HLF heißt es erst seit November 2004, nämlich seit Erscheinen der neuen Norm.
    Deswegen heißen auch die alten LF16/12 normgetreu weiterhin LF.
    Du weißt ja sowieso net was kommt, also is des egal!

    Tim

    Alles meine Meinung!!!


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg381854
    Datum20.01.2007 23:3213734 x gelesen
    Geschrieben von Maximilian ScherzerVerstehe ich richtig das im Grunde jedes LF 16/12 mit Rettsatz etc eigentlich ein HLF ist?

    Sagen wir sorum. Das HLF 20/16 der neuen Norm ist ein LF16/12 "Plus". Plus deshalb, weil die Mindestbeladung THL im Vergleich zum LF 16/12 der ersten Typenreduzierung doch in einigen Punkten erweitert/ vergrößert/ konkretisiert wurde.
    Jedenfalls ist ein normgetreues LF 16/12 näher an einem HLF 20/16 als an einem LF 20/16 (außer dieses wurde mit der kompletten Zusatzbeladung THL beschafft...).
    Wenn man also die Fahrzeuge nach Funkrufnamen sortieren müßte, dann wären im Zweifel LF 16/12 und HLF 20/16 mit dem selben Funkrufnamen zu erschlagen, wohingenen ein LF 20/16 mit TS 8 oder mit großem Tank da nicht dazu passen.

    Und zum LF 16/12 mit RettSatz. Der RettSatz gehört eigentlich zwingend zu einem LF 16/12 dazu...


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg381857
    Datum20.01.2007 23:3513108 x gelesen
    Hallo Max,

    Geschrieben von Maximilian Scherzer
    Verstehe ich richtig das im Grunde jedes LF 16/12 mit Rettsatz etc eigentlich ein HLF ist?
    Und wenn das so ist warum nennt man es dann eigentlich noch LF?

    Bei der ersten Typenreduzierung (ca. 1990) wurde die Hilfeleistungskomponente, die Faktisch seit den 1970er Jahren geschaffen wurde, in die Normform gegossen. Um die Fahrzeuge unterscheiden zu können wurde an das alte LF 16 (nur Brandbekämpfung nach Norm) die mindest Tankgröße angehängt LF 16/12 (Brandbekämpfung + Hilfeleistung). Dieses Fahrzeug war aber auch schon vorher als HLF oder LHF bei diversen Feuerwehren vorhanden. Man brauchte also nicht nach LF und HLF unterscheiden. Nachdem nun die Beliebigkeit genormt wurde und es beide Fahrzeuge gibt, man aber auch die Bedeutsamkeit des "größten Tankes" erkannt hat, wurde nun das LF 20/16 bzw. HLF 20/16 genormt.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz381861
    Datum20.01.2007 23:4513107 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeDas HLF hat auch mehr Unterbaumaterial sowie einen Mehrzweckzug.

    Also hatte mal etwas im Hinterkopf, das ein HLF eine Seilwinde und Mehrzweckzug haben muss, ansonsten wäre es nur ein LF, ist das wieder geändert worden oder habe ich da was durcheinander geworfen?


    MfG
    Thomas Conrad


    Dies ist meine persönliche Meinung

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    Feuerwehr Zweibrücken

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    AutorMaxi8mil8ian8 S.8, Blaustein / Bawü381863
    Datum20.01.2007 23:4913323 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWenn man also die Fahrzeuge nach Funkrufnamen sortieren müßte, dann wären im Zweifel LF 16/12 und HLF 20/16 mit dem selben Funkrufnamen zu erschlagen, wohingenen ein LF 20/16 mit TS 8 oder mit großem Tank da nicht dazu passen.


    Das ist doch schon nahe an der grenze zum Nonsens......

    Wie kann man es sich bloß so Kompliziert machen, ich glaube da würde jeder Ausländische Kammerad sich weg schmeissen vor lachen vor allem wenn man bedenkt das dass ja schon die Typenreduzierung ist. Das gibts woll nur in D *Kopf Schüttel*

    P.S. wir haben auch so ein ``müschling`` war ein vorführ Fahrzeug von 1996 ein LF 16/12 ist aber eigentlich irgendwie kleiner als ein HLF 20/16 (ein bischen weniger Pumpe) aber größer als ein HLF 8/6 also irgendwie ein HLF 16/20 hat aber trotzdem 1/44 als Funkrufnummer. Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich glaube das HTLF aus Ulm hat auch 1/44. Man könnte denke das man die Funknummern bei der Beschaffung aus lost.

    MKG Max


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    AutorTim 8R., Hof / Bayern381864
    Datum20.01.2007 23:4913074 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Conrad Also hatte mal etwas im Hinterkopf, das ein HLF eine Seilwinde und Mehrzweckzug haben muss, ansonsten wäre es nur ein LF, ist das wieder geändert worden oder habe ich da was durcheinander geworfen?

    Das HLF darf, aber muss keine Seilwinde haben. Ist ein Zusatzmodul und auch für das LF20/16 möglich.

    Tim

    Alles meine Meinung!!!


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg381867
    Datum21.01.2007 00:0613227 x gelesen
    Geschrieben von Maximilian ScherzerDas ist doch schon nahe an der grenze zum Nonsens......


    Ja. Ist es.
    Nicht nur nahe. Sondern voll drin.
    Aber so ist das eben, wenn man in der Welt der Beliebigkeit über den Weg des geringsten Widerstandes voll in der Konsens-Sauce landet.




    Geschrieben von Maximilian ScherzerP.S. wir haben auch so ein ``müschling`` war ein vorführ Fahrzeug von 1996 ein LF 16/12 ist aber eigentlich irgendwie kleiner als ein HLF 20/16 (ein bischen weniger Pumpe) aber größer als ein HLF 8/6 also irgendwie ein HLF 16/20 hat aber trotzdem 1/44 als Funkrufnummer.

    Na ja. Die HLF 20/16 haben zwar die größere FP. Aber ein LF 16/12 ist dennoch deutlich mehr als ein LF 10/6 oder HLF 10/6.


    Geschrieben von Maximilian ScherzerIch bin mir nicht mehr sicher aber ich glaube das HTLF aus Ulm hat auch 1/44. Man könnte denke das man die Funknummern bei der Beschaffung aus lost.

    Das Problem ist immer dann, wenn man selbst Fahrzeuge bastelt. Die DIN kennt nun mal kein HTLF. Weil TLF ist ein Sonderfahrzeug wir DLK, RW, SW. Es gibt ja auch keine HDLK oder keine TSW. Aber vom HTLF war eben mancher Löschwasserfetischist nicht abzubringen.
    Diese Karre war aber mehr als ein echtes TLF (nämlich Wasser mit Rädern drunter und 3 Mann die das Wasser und was da dran hängt bedienen). Also hat man es eben wieder über Näherungswerte mit dem Funkrufnamen versorgt, der den was das Fahrzeug so an Material dabei hat am nächsten kommtn.


    Zum Auslosen. laß Dir mal von den Kameraden aus Niedersachsen erklären , welchem System deren Funkrufnahemn folgen. Dann weißt Du, was Glücksspiel ist...
    Dagegen ist das was wir in Ba-Wü haben noch Gold wert.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMaxi8mil8ian8 S.8, Blaustein / Bawü381870
    Datum21.01.2007 00:2413048 x gelesen
    Vielleicht auch ein Schuss Groößenwahn?



    Wenn du nicht mehr weiter Weißt bilde einen Arbeitskreis

    P.S. Wir haben eine Tolle Homepage:
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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar381901
    Datum21.01.2007 07:4913232 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerDieses Fahrzeug war aber auch schon vorher als HLF oder LHF bei diversen Feuerwehren vorhanden

    und was ist der Unterschied zwischen HLF und LHF

    Wurde mir vor Jahr und Tag (1996) erklärt das hätte was zu tun ob das Fahrzeug auf ein LF oder ein TLF basierert

    Wenn ich richtig verstanden habe ist das MLF noch eine Mischung aus TSF-W xxl und LF 10/x light?

    Und später, so RLP will, mal ein XXS HLF ?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg381909
    Datum21.01.2007 10:0013138 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschund was ist der Unterschied zwischen HLF und LHF

    LHF war die Bezeichnung der LF mit THL-Beladung der Berliner Feuerwehr.
    HLF war die Bezeichnung vieler anderer Feuerwehren die LF mit THL-Beladung im Dienst hatten.
    HLF war die Bezeichung der Hamburger Feuerwehr für das Hambuger Löschgruppenfahrzeug. Auch ein LF mit THL Beladung, allerdings eben in Hamburg.

    Da damals diese Fahrezuge nicht genormt waren, konnte da jeder machen was er will.
    Alle diese Fahrzeuge entsprachen in etwa dem, was nachher bei der ersten Typenreduzierung zum LF 16/12 wurde (mit Ausnahme daß einige frühere HLF eine Seilwinde hatten).


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar381910
    Datum21.01.2007 10:1013178 x gelesen
    Hintergrund war damals auf dem Funklehrgang der Unterschied der Rufnamen für das LHF der BF Saarbrücken (x/29)

    und dem HLF mit der Kennung 7/46

    dort wurde dann von einem BF Ausbilder erklärt das der Unterschied in der "Grundfunktion" des Fahrzeuges zu suchen sei

    Diese Unterscheidung ist bis heute im Funkrufnamenkatalog zu finden...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg381917
    Datum21.01.2007 10:2313072 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschHintergrund war damals auf dem Funklehrgang der Unterschied der Rufnamen für das LHF der BF Saarbrücken (x/29)

    und dem HLF mit der Kennung 7/46

    dort wurde dann von einem BF Ausbilder erklärt das der Unterschied in der "Grundfunktion" des Fahrzeuges zu suchen sei


    Da das damals nicht genormt war, konnte jeder machen, was er will. Er konnte es auch VLF, SMLF (SuperModernes-LF), hätte es MLF (Münchner Löschgruppenfahrzeug) FLF (Frankfurter Löschgruppenfahrzeug), KLF (Kölner Löschgruppenfahrzeug), BLF (Berliner Löschgruppenfahrzeug), LF 16-HL oder wie auch immer nennen können.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW381931
    Datum21.01.2007 11:0213093 x gelesen
    Geschrieben von Thomas ConradLF 16 TS noch in der Norm (Bund)

    Jein, die DIN 14530-8 von 1995 gibts zwar noch, gilt aber nur noch für Zwecke des Katastrophenschutzes - und dafür m.E. auch noch taktisch weiter erforderlich! (Auch wenn heute solche Fahrzeuge anders aussehen würde, vgl. Beispiele aus Hamburg oder bei uns die LF 20/6-TS.
    http://d.jtruckenmueller.de/4/wv.htm

    Geschrieben von Thomas Conradund welcher Unterschied besteht vom LF 10/6 zum HLF 10/6

    das letztere gibts offiziell nach Norm noch gar nicht, der Entwurf kommt wohl im März.
    Soll eine ähnliche Aufteilung geben wie beim LF/HLF 20/16 - und wird m.E. ähnliche Folgen haben.


    Geschrieben von Thomas ConradUnd wie passt das MLF hier rein?

    LF 10/6 mit 7,49 t ist faktisch schon länger nicht mehr machbar, spätestens jetzt mit Euro 4/5 ist es aus Gewichtsgründen unmöglich.
    Ziel war aber, ein LF für den Erstangriff zu ermöglichen, bei dem vom Fahrzeugtank (bei 1000 l) vorgegangen werden kann und das unter 7,49 t liegt.
    Außerdem werden die LF 10/6 schlicht für viele viel zu teuer, die serienmäßige Staffelkabine spart viel Geld.

    Ausführliche Betrachtungen dazu inkl. Diskussion der taktischen Einsatzwerte und der Geschichte:
    http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_typen.html


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW381932
    Datum21.01.2007 11:0613078 x gelesen
    Geschrieben von Thomas ConradAlso hatte mal etwas im Hinterkopf, das ein HLF eine Seilwinde und Mehrzweckzug haben muss, ansonsten wäre es nur ein LF, ist das wieder geändert worden oder habe ich da was durcheinander geworfen

    HLF hat KEINE Seilwinde verpflichtend!
    Mehrzweckzug ist dagegen Mindestbeladung (versteh ich nicht, weil die Forderung danach war von mir in meinem Einspruch bewusst mit der Seilwinde gekoppelt - Gegenzug!)
    Dafür ist erstmals beim (H)LF 20/16 KEIN Sprungrettungsgerät mehr PFlicht!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen381938
    Datum21.01.2007 12:0413003 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerZum Auslosen. laß Dir mal von den Kameraden aus Niedersachsen erklären , welchem System deren Funkrufnahemn folgen. Dann weißt Du, was Glücksspiel ist...
    Dagegen ist das was wir in Ba-Wü haben noch Gold wert.


    Wie war, wie war, aber wem sagen "wir" das ! Die "kleinen" FM's könen sowieso nichts ändern.


    MkG
    Thomas

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    AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen381942
    Datum21.01.2007 12:2413071 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerZum Auslosen. laß Dir mal von den Kameraden aus Niedersachsen erklären , welchem System deren Funkrufnahemn folgen. Dann weißt Du, was Glücksspiel ist...
    Wieso Glücksspiel? Ein XX-11 ist entweder ein TLF 8, ein TLF 16 oder ein TLF 24, ein XX-21 entweder ein TSF, ein LF 8, ein LF 8-6, ein LF 16, ein HLF 20 oder ein LF 24, ein XX-31 kann nur eine DL(K), ein SW oder ein TroLF sein, was ist daran denn nun so schwer? ;-)


    Gruß, Claus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg381943
    Datum21.01.2007 12:2613034 x gelesen
    Geschrieben von Claus KempEin XX-11 ist entweder ein TLF 8, ein TLF 16 oder ein TLF 24, ein XX-21 entweder ein TSF, ein LF 8, ein LF 8-6, ein LF 16, ein HLF 20 oder ein LF 24, ein XX-31 kann nur eine DL(K), ein SW oder ein TroLF sein, was ist daran denn nun so schwer? ;-)


    Ich sag nur: Schick mir einen DLW....


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorThom8as 8K., Silberstedt / Schleswig-Holstein381969
    Datum21.01.2007 15:1213038 x gelesen
    Hallo
    Geschrieben von Christian Fischer. Es gibt ja auch keine HDLK oder keine TSW.
    Noch nicht, aber wer weiß....


    mfG Thomas

    meine private Meinung

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    Autor ., Zürich / Zürich381991
    Datum21.01.2007 16:0313233 x gelesen
    Hallo,


    ein paar Dinge verstehe ich an der deutschen FEuerwehr schlichtweg nicht:


    1. Wieso immer die Begrenzung auf 7,49t? Unsere TLF (Sind eine Mischung aus euren HLF und LF) haben 16-18t und niemand hat ein Problem damit. AUch kleine GEmeinden haben 1 TLF als Grundfahrzeug (inkl. hydraulischer Schere und Spreizer, zumindest ist dies die aktuelle Vorschrift im Kt Zürich für Neubeschaffungen).

    Und habe ich scon erwähnt, dass es in der SChweiz keine Norm-Fahrzeuge gibt?
    Es gibt kantonal (*) Mindestvorschriten, was ein TLF (bei euch würde das LF bzw. HLF genannt) haben muss
    Im Kt Zürich z.B. 6 Sitzplätze (minimum), 2'400 L Wasser, etc.
    Allerdings sind das nur MINIMAL-Vorgaben. Ein TLF darf also auic 2'800 l haben und 9 Sitzplätze und entspräche bei uns dennoch der Norm.

    Also die MINIMALE Menge an Material ist sehr detailiert (www.gvz.ch Kommandoakten für Kt. Zürich) aufgeführt, aber die GENAUE Menge an Schläuchen und Material, etc. ist frei, solange die Minimal-Vorgaben eingehalten werden..

    Der einzige wirkliche Nachteil, den ich schon erlebte: Man weiss nie wo was ist. Weil das bei jedem Fahrzeig woanders ist.

    Also die TLF im Kanton Zürich entsprächen ungefähr einem HLF oder LF 28/24.
    (2800 l Wasser, Pumpenleistun 2400 l/min.).

    Und eben, bei uns denkt niemand an 7,49t, sondern bis 18t ist 'normal'.

    Wofür hält man denn die 7,49t so streng ein? Hat das eine Bedeutung, z.B. Fahrerlaubnis biszu diesem Gewicht?

    Wenn die zürcher TLF/LF/HLF 18t schwer sind und eure LF nur 7,5t, äh wie hat da euer ganzes Material Platz drin?



    (*) = Kanton ist von der Verwaltungsebene sowas wie ein Bundesland, von Fläche und Einwohnerzahl eher wie ein Landkreis. Die ganze Schweiz ist ähnlich gross wie BW, hat aber 26 Kantone.
    In der Schweiz ist ein Kanton für alles zuständig, was nicht in der Bundesverfassung dem Bund übertragen ist (glaube ich).
    In Deutschland ist standardmässig der Bund zuständig, glaube ich.


    Sdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich)

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen381998
    Datum21.01.2007 16:1613049 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Moshe. Wieso immer die Begrenzung auf 7,49t

    na weil die Schweiz bis vor vier Jahren die Grenze gar nicht kannte, dagegen bei uns bei diese Grenze 50 Jahre galt und deshalb Generationen von Fw- Leuten diesen FS genutzt haben...

    Geschrieben von Alexander MosheWenn die zürcher TLF/LF/HLF 18t schwer sind und eure LF nur 7,5t, äh wie hat da euer ganzes Material Platz drin

    Da wir auch in die Physik immer noch nicht aufheben können, kann man ein 7,5 t mit einem 14 t oder gar 18 vergleichen. Dementsprechend hat das Material keine Platz, das eine ist ein großes , das andere ein kleines Auto...

    Gruß LP


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg382005
    Datum21.01.2007 16:2513079 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Moshe1. Wieso immer die Begrenzung auf 7,49t?

    Bedingt durch die Fahrerlabnisklassen.
    Bis 7,5t reichte früher der Pkw-Führerschein. Sprich es fielen für die Gemeinde keine zusätzlichen Ausbildungskosten an.


    Geschrieben von Alexander MosheUnsere TLF (Sind eine Mischung aus euren HLF und LF) haben 16-18t und niemand hat ein Problem damit.

    Es gibt auch bei uns Fahrzeuge >7,5t. Viele sogar. LF 10/6, (H)LF 20/16,...
    Allerdings sollte man gewisse Gewichtsobergrenzen beachten, da die Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehren auch gewisse Maximalbelastungen haben. Sprich die Normen für Feuerwehrfahrzeuge und Bauvorschriften für Gebäude hängen damit (sinnvollerweise) zusammen.


    Geschrieben von Alexander MosheAlso die MINIMALE Menge an Material ist sehr detailiert (www.gvz.ch Kommandoakten für Kt. Zürich) aufgeführt, aber die GENAUE Menge an Schläuchen und Material, etc. ist frei, solange die Minimal-Vorgaben eingehalten werden..


    Das hast Du in Deutschland auch. Du hast Mindestvorschriften die nicht unterschritten werden dürfen. Und Du hast maximalvorgaben die nicht überschritten werden dürfen (z.B. bei Gewichten, Maßen,...).

    Das ist aber nur das halbe Problem.

    Das viel größere Problem sprichst Du damit an:

    Geschrieben von Alexander MosheDer einzige wirkliche Nachteil, den ich schon erlebte: Man weiss nie wo was ist. Weil das bei jedem Fahrzeig woanders ist.


    Es geht nicht mal darum, wo etwas ist, sondern was genau dabei ist. Wo etwas ist ist eine Frage welche die einzelne Wehr im Rahmen ihrer Ausbildung lösen muß.
    Kernproblem ist aber strategischer natur, da durch uneinheitliche Fahrzeuge die Führbarkeit bei größeren Schadenslagen quasi nicht mehr gegeben ist, da ich als Einsatz- oder Abschnittsleiter die Leistungsfähigkeit der angeforderten Einheiten schlicht nicht mehr einschätzen kann.
    Und das ist für größere Lagen tödlich.



    Geschrieben von Alexander MosheWofür hält man denn die 7,49t so streng ein? Hat das eine Bedeutung, z.B. Fahrerlaubnis biszu diesem Gewicht?


    Ja.


    Geschrieben von Alexander MosheWenn die zürcher TLF/LF/HLF 18t schwer sind und eure LF nur 7,5t, äh wie hat da euer ganzes Material Platz drin?



    Wir geschrieben. Du hast 3 Gewichtsgrenzen die sich aus den Fahrerlaubnisklassen ableiten
    FE-Klasse B = 3,5t
    FE-Klasse C1 = 7,5t
    FE-Klasse C > 7,5t


    Der Rest ergibt sich aus den Fahrgestellkategorien L, M oder S. Sowie aus anderen Vorschriften z.B, im Bereich des Baurechts.

    Leider sind diese Zusammenhänge den leuten welche Fahrzeuge beschaffen nicht immer ganz klar.
    Oder um es anders auszudrücke. Fahrzeuge sind fpr mich nur Mittel zu Zweck. Sie dienen dazu, meine taktischen Entscheidungen im Rahmen von strategischen Vorgaben umzusetzen.
    Die Normen waren bisher die gewähr dafür, daßsich der Fahrzeugbeschaffer um den Bereich taktik und Strategie keine Gedanken machen mußte, da bei Einhaltung der Normen diese Themen bereits berücksichtigt waren.
    Wenn man nun aber abseits der Normen beschafft, dann muß man die Bereiche Taktik und Strategie wieder slebst berücksichtigen. Leider vergessen das 90% aller Fahrzeugbeschaffer dann und es kommt teuerer Murks dabei heraus.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / 382058
    Datum21.01.2007 20:1213087 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Alexander MosheAUch kleine GEmeinden haben 1 TLF als Grundfahrzeug (inkl. hydraulischer Schere und Spreizer, zumindest ist dies die aktuelle Vorschrift im Kt Zürich für Neubeschaffungen).

    Ich glaub dann versteht ihr unter "kleinere Gemeinden" was anderes als wir - also so 500-200 Einwohner, die haben bie euch auch keinen 18 Tonner da rumstehen oder?

    Nebenbei, was macht ihr mit den 15-18t eigentlich wenns mal irgendwo hingeht wo keine feste Straße hinführt, Waldbrand, oder Gehöft außerhalb oder sonstwas in der Richtung? Oder gibts in der Schweiz da Sonderfahrzeuge für sowas und die "dicken Brummer" bleiben im Stall?


    Gruß

    Daniel


    Ich kam, sah und ging wieder...

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Schweiz (Kt. Aargau)382129
    Datum22.01.2007 10:1213061 x gelesen
    Geschrieben von Daniel BildhauerIch glaub dann versteht ihr unter "kleinere Gemeinden" was anderes als wir - also so 500-200 Einwohner, die haben bie euch auch keinen 18 Tonner da rumstehen oder?

    Tja äh, wir haben 800 Ew und ein TLF(28/28) auf MB 1530 AF.(IMO Fehlbeschaffung)
    In der Regel sind im Kt. Aargau zwei Fzg Klassen vorgesehen(Erstangreiffer)

    - KTLF (28/14) 8-10t

    - TLF (28/24) 12-18t


    Geschrieben von Daniel BildhauerNebenbei, was macht ihr mit den 15-18t eigentlich wenns mal irgendwo hingeht wo keine feste Straße hinführt, Waldbrand, oder Gehöft außerhalb oder sonstwas in der Richtung? Oder gibts in der Schweiz da Sonderfahrzeuge für sowas und die "dicken Brummer" bleiben im Stall?

    In den Alpen werden sehr oft geländegängige Fzg vorgehalten.
    Bei uns im Mittelland wird eh jeder Wald von tausenden (oft mit festem Belag) Strässchen durchzogen.
    Ausserdem sind Waldbrände hier (zumindest bis jetzt) eher eine Seltenheit(viel Mischwaldbestände)
    Gehöfte haben in aller Regel mindestens eine befestige Zufahrtsstrasse.


    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    Autor ., Zürich / Zürich382163
    Datum22.01.2007 12:5113127 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- In der Regel sind im Kt. Aargau zwei Fzg Klassen vorgesehen(Erstangreiffer)

    - KTLF (28/14) 8-10t

    - TLF (28/24) 12-18t


    Ah ja interessant mal die Unterschiede der Kantone zu sehen.

    Wenn ich auf www.gvz.ch sehe, scheinen im Kt. Zürich entweder ein TLF (28/24) oder für abgelegene Gebiete ein EEF (Ersteinsatzfahrzeug) vorgeschrieben zu sein.
    Wenn ichs richtig im Kopf habe, ist ein EEF sowas wie ein Mini-TLF mit 2 Sitzplätzen und 400 l Wasser usw.

    Also sehr ähnlich zum AG.

    Hm, dass die Waldstruktur un auch die Strassen darin so unterschiedlcih sind, daran habe ich gar nicht gedacht.
    Deutschland ist ja in länlichen Gebieten sowieso viel weniger dicht besiedelt habe ich das Gefühl.

    Alex


    Sdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich)

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Schweiz (Kt. Aargau)382435
    Datum23.01.2007 17:3513120 x gelesen
    Geschrieben von Alexander MosheWenn ichs richtig im Kopf habe, ist ein EEF sowas wie ein Mini-TLF mit 2 Sitzplätzen und 400 l Wasser usw.

    Also sehr ähnlich zum AG.


    Ein EEF ist ein Ersteinsatzfahrzeug, das entspricht am ehesten den LPF oder MPF (Leichtes oder Mittleres-Pikett-Fahrzeug)

    Im gegensatz zum EEF ist das KTLF im AG in der Regel ein vollwertiges TLF mit Typ 3 Pumpe (FPN 10/3000)

    Zum vergleich ein Pikettfahrzeug(runter Scrollen)


    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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