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Thema | Getrennter Mannschafts-Geräteraum | 4 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 381315 | |||
Datum | 17.01.2007 17:46 | 3908 x gelesen | |||
Hallo Kameraden Eine Frage die man sicherlich auch in die Rubrik Recht stellen könnte: Unsere Nachbarfeuerwehr will einen gebrauchten Ersatz für das alte Fahrzeug schaffen..Kommune hat natürlich wie immer kein Geld für ein neues Fahrzeug. Ich meine einmal gehört zu haben das unbedingt eine räumliche Trennung von Mannschaft und Gerät erforderlich ist. Ist dem so und wenn ja wie wird das bei Fahrzeugen (betrifft ja hauptsächlich die älteren TSF) von euch gehandhabt welche noch im Bestand sind,gibts da Fristen zur Neu-/Ersatzbeschaffung. Falls ja,kann mir da jemand ggf. Gesetzestext nennen. Unsere Feuerwehr wird das sicher auch betreffen,denn das TSF hat auch die besten Jahre hinter sich und wird wohl in den nächsten 3-4 Jahren ausgemustert werden. Kann natürlich sein das wir bis dahin Samt-/Einheitsgemeinde sind oder andere Finanzierung zu Stande kommt Danke für eure Antworten! Gruß Lars | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 381319 | |||
Datum | 17.01.2007 18:36 | 3278 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Ballhausech meine einmal gehört zu haben das unbedingt eine räumliche Trennung von Mannschaft und Gerät erforderlich ist. soll, nicht zwingend. Alte TSF sind da zwar mit heutigen Ausbauten nicht zu vergleichen, aber mir ist die Trennung lieber (v.a. wenn ich an die TS denke...). Für mich ist nach wie vor eine denkbare Alternative für kleinere Gemeinden: MZF/LKW 3,5 t (Doka), evtl. "Eigenausbau" (wenn mans kann oder jemand hat) ggf. mit AHK und TSA. Alternativ GW-TS. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz | 381320 | |||
Datum | 17.01.2007 18:41 | 3254 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Lars Ballhause Ich meine einmal gehört zu haben das unbedingt eine räumliche Trennung von Mannschaft und Gerät erforderlich ist.Gilt AFAIK nur für Neuanschaffungen, alte oder gebrauchte Fahrzeuge kannst du bis zum Sanktnimmerleinstag (oder bis der TÜV uns scheidet) fahren/betreiben. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 381433 | |||
Datum | 18.01.2007 10:36 | 3223 x gelesen | |||
Hallo, danke für eure Antworten! Ich hatte die Frage gestellt,weil der Bürgermeister unserer anderen Gemeinde bzw. unserer 2. Ortsgruppe der Gemeinschaftswehr relativ viel in Eigenregie entscheidet und uns dann vor vollendete Tatsachen stellt Ich wollte mich nur absichern...nicht das der irgendwann mal ein gebrauchtes Fahrzeug kauft,obwohl dieses ggf. gar nicht mehr so eingesetzt werden dürfte. Danke nochmals! Gruß Lars | |||||
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