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Thema | Mindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 21 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 380785 | |||
Datum | 15.01.2007 11:05 | 8356 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Florian Ohde Wehrintern haben wir zudem die Regelung, daß jeder Fahrer eine gewisse Anzahl an Kilometern im Monat zu fahren hat, um ein Mindestmaß an Routine zu erhalten. Einige Feuerwehren haben, wir Florian beschreibt, Regelungen, die eine Mindestfahrpraxis für ihre Maschinisten vorschreiben. Wie hoch die Anzahl der Kilometer, die im Monat/ Quartal/ Jahr gefahren werden müssen? Hintergrund ist, dass wir seit Beginn des Jahres in der Ortsfeuerwehr die Fahrpraxis der Maschinisten detailliert erfassen, um in Zukunft die "Wenigfahrer" besser ermitteln zu können. Über eine Mindestfahrpraxis könnte man auch nachdenken. MkG Sascha | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW | 380790 | |||
Datum | 15.01.2007 11:15 | 7322 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerÜber eine Mindestfahrpraxis könnte man auch nachdenken. Und was passiert, wenn gerade DER Maschinist bei nem Einsatz am Gerätehaus steht? Lässt Du ihn dann nicht fahren? M.E. unhaltbar. Ich finde, der Gruppenführer muss darauf achten, dass jeder Maschinist ausreichend fährt - sei es an den Übungsabenden abwechselnd oder in der Woche, sofern er dazu Zeit hat. Sicherlich kann man (sofern die Möglichkeit besteht) die Regelung treffen, neuere / weniger erfahrene Fahrer zur Bagatell-Einsätzen fahren zu lassen um sich an den Stress mit den blauen Lampen, etc. zu gewöhnen, bei "grossen Hunden" zunächst die erfahreneren - jeder von uns weiß jedoch, dass es Situationen gibt in denen man es sich nicht so aussuchen kann, wie man es gerne hätte... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 380793 | |||
Datum | 15.01.2007 11:33 | 7308 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas DovernUnd was passiert, wenn gerade DER Maschinist bei nem Einsatz am Gerätehaus steht? Lässt Du ihn dann nicht fahren? Wäre im Rahmen einer Dienstanweisung möglich. Mit allen Konsequenzen (Fahrzeug bleibt im Zweifelsfall stehen). Bei AGT geht es ja auch: keine komplette Fortbildung - kein Einsatz. Aber so würde ich das gar nicht aufziehen wollen. Mir ging es darum, eine Orientierung zu bekommen, welche Fahrpraxis sinnvoll ist und angestrebt werden sollte bzw. wann der MA wieder üben sollte. Denn das: Ich finde, der Gruppenführer muss darauf achten, dass jeder Maschinist ausreichend fährt ist reinster "Gummi". Wie definiert man ausreichend? MkG Sascha | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 380794 | |||
Datum | 15.01.2007 11:37 | 7191 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas DovernUnd was passiert, wenn gerade DER Maschinist bei nem Einsatz am Gerätehaus steht? Lässt Du ihn dann nicht fahren? Käse - absolutes Totschlagargument, mit dem man sich alle Ausbildung und Überlegungen dazu sparen kann. Das gilt analog für die Position Gf oder AGT oder DLK- MA oder CSA oder... Wer Engpässe hat, muß sich Gedanken um pragmatische Lösung machen und eine eine strategische Lösung finden. Gruß LP | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 380795 | |||
Datum | 15.01.2007 11:39 | 7294 x gelesen | |||
Guten morgen zusammen, Geschrieben von Sascha Tröger Wie hoch die Anzahl der Kilometer, die im Monat/ Quartal/ Jahr gefahren werden müssen? Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es gibt eine Regelung dafür. Danach muss der Fahrer eines Feuerwehrfahrzeuges mindestens (??) 50 KM an Übungsfahrten pro Jahr leisten. Hierzu zählen keine Einsatzfahrten und die Standardübung. Meine Maschi. und Gerätewart Ausbildung (in Ba.Wü.) ist aber auch schon ein paar Jahre her und an meine Unterlagen komme ich jetzt auch nicht kurzfristig, aber ich meine da stand das in einer dieser Ausbildungsunterlagen drinne. Könnte auch sein das es nur eine Empfehlung war, meine aber nicht. Vielleicht kann ja mal einer nachschauen :-) Auf alle Fälle muss bei uns ein potenzieller Fahrer min. zwei Jahre den Führerschein haben, dann reicht es zunächst für das MTW, die anderen Fahrzeuge kommen erst mit der Maschi. Ausbildung (eventuell auch paralell) hinzu. Es wird (neben der Kontrolle der Fahrerlaubnis) eine ca. 30 Min Einweisungsfahrt mit dem Ltd. Gerätewart gemacht. Außerdem dann noch die Technik (Pumpe, Winde, Generator, Lima, ...usw.) des Fahrzeugs erklärt, bzw. geübt. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 380796 | |||
Datum | 15.01.2007 11:46 | 7153 x gelesen | |||
So, jetzt noch was zum Inhalt: Bei uns gilt: Mindestens 1 Jahr Klasse B, damit Einweisung auf MTW erfolgen kann. Danach folgen folgt danach Pritsche und LF 8/6, dann mehr oder weniger beliebig LF 16 Ts, RW1 und LF 16/12. DLk nur wer ausreichend mit den anderen umgehen kann. Jährlich muß jeder alle Fahrzeuge ( für die er den passenden Fs hat) mindestens 1 mal fahren. Dazu gibt es festgesetztze Fahrerschulungen. Ansonsten ist es zwischendurch immer möglich mit einen erfahrenen Ma zusammen eine Runde zu fahren. Bei den Fahrerschulung soll noch auf die Besonderheiten des Aufbaus eingegangen werden. Pumpenschulung wird im Rahmen der normalen Übungsabend am Bach/Fluß gemacht. Die festgestzten Fahrerschulungen fressen aber mächtig Zeit und Termine, so daß das vom Aufwand grenzwertig ist. Gruß LP | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW | 380797 | |||
Datum | 15.01.2007 11:52 | 7369 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottKäse - absolutes Totschlagargument, mit dem man sich alle Ausbildung und Überlegungen dazu sparen kann. Sorry: Blödsinn! Wieso denn das? Das eine hat mit dem anderen recht wenig zu tun ;-) Ich rede von einem nicht unrealistischen Szenario - ich gebe zu: bei großen Feuerwehrs sicherlich eine Seltenheit, aber bei kleinen Löschgruppen (wie z.B. in unserer) nicht unwahrscheinlich, dass tagsüber die Anzahl der sofort greifbaren Maschinisten unter 2 liegt ;-) Und wenns denn gerade der ist, der noch nicht über die (bei der Feuerwehr) nachgewiesenen Fahrpraxis verfügt - lässt Du das Fahrzeug stehen? Jeder der in einer kleineren Löschgruppe tätig ist wie ich es bin und diesen Beitrag liest wird mir zustimmen: wir sind eben auf jeden Mann/Frau angewiesen, genau wie auf jeden Klasse C Fahrer; und ich will behaupten, dass wir über -Verhältnissmäßig- viele Fahrer verfügen. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW | 380798 | |||
Datum | 15.01.2007 11:56 | 7196 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha Trögerist reinster "Gummi". Nei genauerer Überlegung hast Du recht ;-) Geschrieben von Sascha Tröger Wie definiert man ausreichend? Hmmm.... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 380799 | |||
Datum | 15.01.2007 11:58 | 7290 x gelesen | |||
Riiichtich, wanns brennt müsse mer rausfahre. Dann setzte mer uns die Flasch uff und gehe da noi. Des bissi Lehrgang weiß isch schon lang... Geschrieben von Andreas Dovern aber bei kleinen Löschgruppen (wie z.B. in unserer) nicht unwahrscheinlich, dass tagsüber die Anzahl der sofort greifbaren Maschinisten unter 2 liegt a) Es gibt keine 100 % im Leben. b) das ist weder neu noch unbekannt noch ein Einzelfall c) das ist aber trotzdem der falsche Weg... Gruß LP | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 380800 | |||
Datum | 15.01.2007 12:07 | 7404 x gelesen | |||
Hallo allerseits. Geschrieben von ---Andreas Dovern--- Sorry: Blödsinn! Wieso denn das? Das eine hat mit dem anderen recht wenig zu tun ;-) Ich rede von einem nicht unrealistischen Szenario - ich gebe zu: bei großen Feuerwehrs sicherlich eine Seltenheit, aber bei kleinen Löschgruppen (wie z.B. in unserer) nicht unwahrscheinlich, dass tagsüber die Anzahl der sofort greifbaren Maschinisten unter 2 liegt ;-) Und wenns denn gerade der ist, der noch nicht über die (bei der Feuerwehr) nachgewiesenen Fahrpraxis verfügt - lässt Du das Fahrzeug stehen? Also das ist jetzt aber wirklich das absolute Totschlagargument. Natürlich brauchen wir jeden. Aber er sollte schon entsprechend aus-und fortgebildet sein, oder nicht? Was du beim Maschi anfängst(wir sind ja froh das überhaupt einer da ist) muss man dann konsequent bei allen Funktionen fortführen. Das heißt überspitzt, ich kann auch einen FA einsetzen, der die Feuerwehr das letzte Mal vor einem halben Jahr gesehen hat. Das kanns doch nicht wirklich sein, oder? mkg Peter (der erst später weitermitlesen kann) Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW | 380802 | |||
Datum | 15.01.2007 12:09 | 7204 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pottc) das ist aber trotzdem der falsche Weg... Das es nicht ganz korrekt ist sei mir schon bewußt, so ganz unterschiedlicher Meinung sind mer ja net ;-) Mir geht es einzig und allein darum, dass ich es für gefährlich halt, ein MUSS, also ohne wenn & aber in eine solche Vorschrift zu setzen. Das Fahrpraxis da sein muss: ohne Frage. Aber wie differenziert man das? Obliegt es einem (vielleicht Laienhaften) Gruppenführer, eine Fahrpraxis zu bescheinigen? Obliegt es dem (vielleicht Laienhaften) Gruppenführer, einen in seinen Augen unfähigen Maschinisten nicht das Fahrzeug fahren zu lassen? Wer bemisst "Fahrpraxis"? In MeckPom ists vielleicht 5 Std. Einweisung/Jahr, in Bay viell. 50 km/Monat, in NRW? Keine? Oder vielleicht doch? Oder machts doch jede Wehr künftig einfach für sich? Verstehst Du mein Problem? Sicherlich gebe ich Dir ja recht, aber ist das ganze nicht ein wenig ZU schwammig, um daraus endgültige und strikte Konsequenzen zu ziehen? Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW | 380804 | |||
Datum | 15.01.2007 12:12 | 7281 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzAber er sollte schon entsprechend aus-und fortgebildet sein, oder nicht? Habe ich ja geschrieben ;-) Bin ich ja auch einer Meinung. Aber wer bestimmt, ob jemand AUSREICHEND fortgebildet ist? Macht einen eine Fortbildung automatisch zum guten FA? Es ist mir eben zu pauschal, das will ich sagen ;-) Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 380817 | |||
Datum | 15.01.2007 12:48 | 7188 x gelesen | |||
...das Maß muß die Wehr selbst bestimmen, sie muß es ja auch ausbilden, Die Konsequenzen muß sie auch bestimmen, evtl. gibt es keine, was aber immer ungünstig ist. Gruß Lp | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 380863 | |||
Datum | 15.01.2007 15:44 | 7324 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Hilbert Auf alle Fälle muss bei uns ein potenzieller Fahrer min. zwei Jahre den Führerschein haben, dann reicht es zunächst für das MTW, die anderen Fahrzeuge kommen erst mit der Maschi. Ausbildung (eventuell auch paralell) hinzu. Wie handhabt ihr das mit FA (SB) die auf Kosten des Feuerwehrträgers den C-Führerschein machen durften? Wartet ihr da zwei Jahre, in denen die allermeisten keinen LKW privat bewegen? Oder dürfen die direkt nach ihrem Führerschein auch FW-Fahrzeuge fahren? Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 380866 | |||
Datum | 15.01.2007 15:54 | 7287 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Düsing Wie handhabt ihr das mit FA (SB) die auf Kosten des Feuerwehrträgers den C-Führerschein machen durften? Wartet ihr da zwei Jahre, in denen die allermeisten keinen LKW privat bewegen? Allenfalls als sinnvoll sehe ich an, jemanden, der gerade erst den PKW-Schein gemacht hat, erst nach einer gewissen Fahrpraxis ein FW-Fahrzeug fahren zu lassen. Das kann aber auch vor Ablauf von 2 Jahren sein (wohl eher von der tatsächlichen Fahrpraxis abhängig), zumindest im Übungsdienst bzw. als Einweisungsfahrt. Wenn jemand den LKW-Führerschein mit Vorbesitz des PKW-FS oder sogar der alten Kl. 3 macht, privat aber keine Gelegenheit zum LKW-fahren hat, was macht es da für einen Sinn, die Person erst nach 2 Jahren fahren zu lassen? Ebenso, wenn jemand, der in der Landwirtschaft als 16jähriger Klasse T gemacht hat, mit 18 den PKW- und LKW-Führerschein macht. Auch da ist deutlich mehr an Fahrpraxis vorhanden als bei einem Klasse-B-Neuling ohne Vorkenntnis. Mal wieder ein Beispiel dafür, dass starre Regeln ziemlich sinnlos sind. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 380867 | |||
Datum | 15.01.2007 16:03 | 7263 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian DüsingWie handhabt ihr das mit FA (SB) die auf Kosten des Feuerwehrträgers den C-Führerschein machen durften? Wartet ihr da zwei Jahre, in denen die allermeisten keinen LKW privat bewegen? Ich bin zwar jetzt seit drei Jahren aus beruflichen gründen AD, aber bis dato zumindest war es so, dass es sich bei den zwei Jahren um die grundsätzliche Probezeit handelte, die ein Fahranfänger bekommt. LKW führerscheine wurden zumindest zu meiner Zeit nicht gesponsert, da ausreichend vorhanden waren, wie es sich inzwischen verhält weis ich nicht. Früher gab es eben diese Probleme nicht, da der 2er erst mit 21 gemacht werden konnte. Also war die Laufbahn in etwa so, nach zwei jahren MTW, dann ggf. wenn Maschi. Ausb. LF8 und darauf folgend dann, wenn der 2er da war, LF, TLF und RW. in der Zeit von 1990 - 2004 wurden bei uns nur zwei Führerscheine gesponsert und das war Anfang der 90er. Seit 2004/2005 weis ich es nicht, glaube aber weniger. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 380869 | |||
Datum | 15.01.2007 16:10 | 7067 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichMal wieder ein Beispiel dafür, dass starre Regeln ziemlich sinnlos sind. Bei uns zumindest konnte unter gewissen Umständen von dieser regel auch abgewichen werden, z.B. durfte ein Jugendleiter auch schon nach einem Jahr das MTW bewegen, wenn er dazu als geeignet angesehen wurde, gleiches galt für das LF8, aber da musste dann schon etwas mehr Fahrpraxis da sein. Klar jetzt sagt man vielleicht, ausgerechnet der der Jugendlicher fährt darf früher, aber erstens; Jugendleiter wurden bei uns immer besonders ausgewählt, d.h. nur die geeignetsten wurden es, immerhin ziehen diese den "Nachwuchs" auf. Dann wurde die persönlichkeit individuell gewertet. Und dann kommt noch hinzu, das Jugendleiter z.B. wesentlich mehr Anwesenheit haben und eine Menge mehr übungs.- und damit verbunden auch Fahrdienst bekommen, als der gemeine restliche Feuerwehrangehörige (SB). Ich glaube die einzigen die ebensoviel Zeit in der Fw verbringen sind Leistungsträger wie Gerätewarte oder die Wehrführung. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 380894 | |||
Datum | 15.01.2007 18:20 | 7178 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Christian Düsing Wie handhabt ihr das mit FA (SB) die auf Kosten des Feuerwehrträgers den C-Führerschein machen durften? Warum auch immer reicht bei uns eine vom TÜV abgenommene C-Prüfung nicht aus, um FW-Fahrzeuge bewegen zu dürfen. Da kommt dann erstmal ein Fahrlehrer der FW-Fahrschule und macht eine sog. Lehrfahrerabnahme, d.h. fährt eine Runde mit Dir auf einem unserer LG-Internen LFs spazieren, um zu sehen, ob du tatsächlich das Fahrzeug beherrschst (sollte man eigentlich von ausgehen dürfen, wenn der TÜV-Prüfer meine Prüfung als bestanden wertet - insofern m.E. eine etwas überflüssige Geschichte). Danach erhält man eine Einweisung auf die jeweiligen Fahrzeuge ggf. mit Pumpen, wenn derjenige schon Maschinist ist und fährt das Fahrzeug erstmal zu Übungsdienst, Bewegungsfahrten usw. Wir achten dann auch darauf, dass immer ein erfahrener Fahrer mit dabei ist, damit im Einsatzfall notfalls gewechselt werden kann. Nach einer gewissen Zeit und Fahrleistung ( ca. 100 km auch wenn man das nicht als starre Grenze betrachten kann) und wenn der LG-Führer der Meinung ist, dass es in Ordnung ist, kommt dann nochmal der FW-Fahrlehrer und macht eine sog. Alarmfahrerabnahme. Danach ist man dann bei uns berechtigt, die Fahrzeuge entsprechend mit Sonderrechten usw. zu führen. Geschrieben von Christian Düsing Oder dürfen die direkt nach ihrem Führerschein auch FW-Fahrzeuge fahren? Bei den jungen Kollegen, die gerade erst B gemacht haben, warten wir in der Regel eine Zeit lang, bevor sie eine Lehrfahrerabnahme für das MTF bekommen, da sie erstmal mit ihrem eigenen PKW generelle Erfahrung im Straßenverkehr sammeln sollen. Bei C-Führerscheinen geht es meist relativ schnell mit der Lehrfahrerabnahme, da zum einen die wenigsten Privat Gelegenheit zum Üben haben, so dass es m.E. überhaupt keine Sinn macht, zu warten und sie zum anderen durch den B-Führerschein allgemeine Erfahrungen im Straßenverkehr an sich haben, so dass hier eigentlich nur das Fahren mit dem großen Fahrzeug geübt werden muss und nicht Verkehrsregeln oder Verhalten ansich. Und zum grundsätzlichen Thema, ob man jemanden fahren lassen soll, der lange nicht gefahren ist: ein wenig ist das ganze nun wie Fahrradfahren, d.h. gewisse Dinge verlernt man nicht. Und wenn in einer Einsatzsituation nunmal kein erfahrener Fahrer zu Verfügung steht, dann muss man als GF in der Lage sein, seinem Fahrer zu vermitteln, dass er eben etwas langsamer dafür aber sicher zur Einsatzstellen fahren soll. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 380902 | |||
Datum | 15.01.2007 18:45 | 7089 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyNach einer gewissen Zeit und Fahrleistung ( ca. 100 km auch wenn man das nicht als starre Grenze betrachten kann) und wenn der LG-Führer der Meinung ist, dass es in Ordnung ist, kommt dann nochmal der FW-Fahrlehrer und macht eine sog. Alarmfahrerabnahme. Danach ist man dann bei uns berechtigt, die Fahrzeuge entsprechend mit Sonderrechten usw. zu führen. Wie unterscheidet die sich von der ersten? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 380943 | |||
Datum | 15.01.2007 21:05 | 7156 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas DovernSorry: Blödsinn! Wieso denn das? Das eine hat mit dem anderen recht wenig zu tun ;-) Ich rede von einem nicht unrealistischen Szenario - ich gebe zu: bei großen Feuerwehrs sicherlich eine Seltenheit, aber bei kleinen Löschgruppen (wie z.B. in unserer) nicht unwahrscheinlich, dass tagsüber die Anzahl der sofort greifbaren Maschinisten unter 2 liegt ;-) Und wenns denn gerade der ist, der noch nicht über die (bei der Feuerwehr) nachgewiesenen Fahrpraxis verfügt - lässt Du das Fahrzeug stehen? Man sollte immer im Hinterkopf haben, daß der der ein Fahrzeug nur selten fährt i.d.R. noch viel seltener die Pumpe, SEA, Lüfter,... etc. bedient. Auch das gehört zur Fortbildung des Maschinisten. Wenn ich Einweisungs- oder Bewegungsfahrten mache, dann gehört da für mich zwingend immer auch die Arbeit mit Pumpen, SEA, Lüftern, Hydrauliaggregate,... dazu. Zum einen weiß man dann, daß es tut. Zum anderen weiß man dann, wie das tut... Um Fortbildung kommt man nicht herum. Weder als AGT noch als Maschinist, GrFü,... Und komischerweise will im Einsatz gerne jeder ausrücken und am besten doch auf einem dieser "Actionposten". Und ohne Fleiß kein Preis... Geschrieben von Andreas Dovern Jeder der in einer kleineren Löschgruppe tätig ist wie ich es bin und diesen Beitrag liest wird mir zustimmen: wir sind eben auf jeden Mann/Frau angewiesen, genau wie auf jeden Klasse C Fahrer; und ich will behaupten, dass wir über -Verhältnissmäßig- viele Fahrer verfügen. Dann sollte es doch auch möglich sein, diese Fahrer fortzubilden bzw. es ihnen ermöglichen, ihre Fahrpraxis zu erhalten. Das muß ja nicht in regelmäßigen Diensten für alle auf ein Mal sein, sondern es finden sich zwei Maschinisten, melden sich ab und fahren etwas in der Umgebung herum. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 381020 | |||
Datum | 16.01.2007 11:09 | 7155 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Stefan Brüning Wie unterscheidet die sich von der ersten? (Leider) nicht durch eine Alarmfahrt, wenn du das meinst :-) In der Praxis eigentlich kaum von der Lehrfahrerabnahme, auch wenn der Fahrlehrer bei der Lehrfahrerabnahme anders als bei der Alarmfahrerabnahme wohl noch über kleine Unsicherheiten hinwegsehen wird. Deshalb finde ich die Lehrfahrerabnahme eigentlich auch überflüssig. Nach der praktischen Überprüfung im Rahmen der Alarmfahrerabnahme gibt es in einem anschließenden Gespräch eine ausführliche Aufklärung über das Fahren unter Sonderrechten etc. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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