News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Vorgehensweise bei steckengebliebendem Aufzug | 13 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 380426 | |||
Datum | 13.01.2007 11:51 | 8212 x gelesen | |||
Hallo, ich bin auf der Suche nach Ausbildungsmaterial, in dem Hinweise zum Vorgehen der Feuerwehr beschrieben sind bei der Einsatzlage "steckengebliebender Aufzug mit eingeschlossener Person". Irgendwo habe ich hierzu schon einmal eine Unterlage gesehen, kann diese jedoch nicht wiederfinden. Ich dachte, das wäre im Einsatzleiterhandbuch gewesen, dort finde ich jedoch keine diesbezüglichen Unterlagen, sondern nur Hinweise zur Bedienung von Feuerwehraufzügen. Wer kann mir hier mit Informationen / Material helfen? Gruß Ludger | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 380432 | |||
Datum | 13.01.2007 12:07 | 6900 x gelesen | |||
Tach Viel gibts da net zu sagen. Kucken wo der Aufzug steckt, im Maschinenraum den Aufzug manuell ablassen und dann die Tür öffnen. Wir haben da so ein Sortiment Schlüssel, da is fast alles dabei (Dreikant, Vierkant usw. in verschiedenen Größen und Längen). Damit gehts eigentlich immer. Gruß Flo Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!! | |||||
| |||||
Autor | Jan 8M., Saarbrücken / Saarland | 380442 | |||
Datum | 13.01.2007 13:10 | 6815 x gelesen | |||
Hallo, bei www.Feuerwehrmann.de findest du unter Nützliches findest du unter Lehrmaterial/Aufzüge etwas über das Thema. Kann dir aber weder etwas zu Inhalt des ganzen Sagen, da ich nur dort mal so etwas gesehen habe Gruß Jan Dies ist meine eigene Meinung | |||||
| |||||
Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 380445 | |||
Datum | 13.01.2007 13:51 | 6563 x gelesen | |||
Hallo Ludger, es gibt ein Rotes Heft zum Thema Aufzüge Rolltreppen etc. hab nur im Moment nicht die Nummer vorliegen. Die Roten Hefte bekommst Du über den Kohlhammer Verlag und kosten meist nicht über 10 Euro. Kollegialer Gruß René | |||||
| |||||
Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 380446 | |||
Datum | 13.01.2007 13:55 | 6927 x gelesen | |||
Hmm also da gibt es schon einiges zu sagen, zum Beispiel muss der Aufzug gegen plötzliches wiederanfahren gesichert werden, bevor Personen aus dem Fahrstuhl geholt werden. Weiterhin werden die normalen Aufzüge nicht abgelassen, sondern hochgezogen, weil das Gegengewicht schwerer ist als die Kabine. Und es gibt noch viele andere Dinge die man beachten sollte um Unfälle zu vermeiden bzw. die Arbeit nicht unnötig schwer zu machen. Gruß René | |||||
| |||||
Autor | Math8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen | 380455 | |||
Datum | 13.01.2007 14:40 | 6639 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Rene Bonn Hmm also da gibt es schon einiges zu sagen, zum Beispiel muss der Aufzug gegen plötzliches wiederanfahren gesichert werden, bevor Personen aus dem Fahrstuhl geholt werden. richtig, Fahrstuhl abschalten - so kenne ich das auch. Geschrieben von Rene Bonn eiterhin werden die normalen Aufzüge nicht abgelassen, sondern hochgezogen, weil das Gegengewicht schwerer ist als die Kabine. Kommt darauf an, wie voll die Kabine ist. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
| |||||
Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 380494 | |||
Datum | 13.01.2007 18:31 | 6706 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerKommt darauf an, wie voll die Kabine ist. Also mein Kenntnisstand ist das bei zugelassener Personenzahl ( bzw. Gewicht ) das Gegengeweicht noch mehr wiegt als die volle Kabine, lass mich aber gern eines besseren belehren wenn da jemand anderes weiß. Gruß René | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 380499 | |||
Datum | 13.01.2007 18:56 | 6713 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Rene Bonn Also mein Kenntnisstand ist das bei zugelassener Personenzahl ( bzw. Gewicht ) das Gegengeweicht noch mehr wiegt als die volle KabineIn der von Jan verlinkten Ausbildungsunterlage steht, dass das Gegengewicht immer das Eigengewicht der Kabine plus der halbe Nutzlast ausgleicht, so dass der Antrieb - egal welcher Beladungszustand - maximal die halbe Nutzlast zu bewegen hat. Find ich auch irgendwie einsichtig. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
| |||||
Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 380500 | |||
Datum | 13.01.2007 18:59 | 6714 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißIn der von Jan verlinkten Ausbildungsunterlage steht, dass das Gegengewicht immer das Eigengewicht der Kabine plus der halbe Nutzlast ausgleicht, so dass der Antrieb - egal welcher Beladungszustand - maximal die halbe Nutzlast zu bewegen hat. Ups überlesen :-) und wieder was dazu gelernt gggg Gruß Rene | |||||
| |||||
Autor | Math8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen | 380502 | |||
Datum | 13.01.2007 19:11 | 6529 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Rene Bonn Also mein Kenntnisstand ist das bei zugelassener Personenzahl ( bzw. Gewicht ) das Gegengeweicht noch mehr wiegt als die volle Kabine, lass mich aber gern eines besseren belehren wenn da jemand anderes weiß. meine Information stammt von einem Techniker der Fa. Kone. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
| |||||
Autor | Jan 8M., Saarbrücken / Saarland | 380504 | |||
Datum | 13.01.2007 19:23 | 6756 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Rene Bonn Ups überlesen :-) und wieder was dazu gelernt gggg Das mit dem lernen hat ja nie ein Ende, man sollte bei der ganzen Thematik bedenken das sich Aufzüge nach Hersteller und Bauform stark unterscheiden können. Es ist natürlich nicht Möglich alle Aufzüge in seinem Ausrückebereich zu kennen, trotzdem sollte man wenigstens an einem von dem Betreiberpersonal Einweisen lassen. Damit man auch mal was von Fangsicherung usw. gehört / gesehen hat. Desweiteren kann man sich auch mit dem TÜV in Verbindung setzen, da von denen unter anderem ein Lehrgang Befreien aus Aufzügen angeboten wird. Gruß Jan Dies ist meine eigene Meinung | |||||
| |||||
Autor | Rafa8el 8B., Mühlheim / B-W | 571263 | |||
Datum | 20.07.2009 20:01 | 4248 x gelesen | |||
Hallo, leider funktioniert der gegebene Link inzwischen nicht mehr. Kann mir jemand Ausbildungsmaterial für die Befreiung von Personen aus stecken-gebliebenen Aufzügen zukommen lassen? Danke. | |||||
| |||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 571311 | |||
Datum | 20.07.2009 21:32 | 4241 x gelesen | |||
Grundlage ist die TRA 007 (klick). Der DFV hat was zum Thema (klick), auch die Feuerwehr Denzlingen (klick) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
| |||||
|
zurück |