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| Thema | FEINSTAUB-FAHRVERBOTE | 18 Beträge | |||
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
| Autor | Thom8as 8M., Menden / NRW | 380033 | |||
| Datum | 11.01.2007 17:39 | 8727 x gelesen | |||
| Hallo, nun haben wir die sinnfreie Feinstaubverordnung am Hals und mir drängen sich folgende Fragen auf. 1) Darf das plakettenfreie Feuerwehrfahrzeug zum Übungsdienst/Fahrdienst ect. die gesperrten Bereiche befahren? 2) Darf ich mit meinem plakettenfreien Privatfahrzeug zum Einsatz bzw. zum Übungsdienst die gesperrten Bereiche befahren? Wird die Feuerwehr wegen Unerreichbarkeit dann für manch Kameraden Geschichte!? Vielen Dank! Gut das wir mal drüber gesprochen haben! | |||||
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| Autor | Bern8d H8., Niefern-Öschelbronn / Baden Württemberg | 380037 | |||
| Datum | 11.01.2007 17:49 | 7180 x gelesen | |||
| Abend Geschrieben von Thomas Middeke Darf das plakettenfreie Feuerwehrfahrzeug zum Übungsdienst/Fahrdienst ect. die gesperrten Bereiche befahren? Denk etwas vergleichbares wirds auch in anderen Bundesländern geben http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1199134/index.html Gruß Bernd ------------------------------------------------- TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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| Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 380038 | |||
| Datum | 11.01.2007 17:51 | 7192 x gelesen | |||
| Hallo Ich kenne zwar den Gesetzestext zur Feinstaubverordnung nicht aber: zu Punkt 1, es gibt sicherlich die Möglichkeit in nicht gesperrten Bereichen zu üben....was meinst du mit Fahrdienst? evtl. Versorgungsfahrten - soweit sie dringend geboten sind um die hoheitlichen Aufgaben weiter erfüllen zu können denke ich werden diese erlaubt sein. zu Punkt 2. wie gesagt..Übungen ggf. verschieben oder Übungsplätze wo anders suchen bei Einsatz ist sicherlich wieder die Einschränkung von Grundrechten anzuwenden bzw. bist du ja dabei wieder hoheitliche Aufgaben durchzuführen. Meine persönliche Meinung hier! Gruß Lars | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 380044 | |||
| Datum | 11.01.2007 18:31 | 7223 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke1) m.W. ist die Fw/RD/KatS etc. ausgenommen. Geschrieben von Thomas Middeke 2) DAS ist eine der lustigen Fragen in dem Zusammenhang. PS: Ich hab leise weinend meinen schönen alten MG-A verkauft, weil ich im Sommer meine Garage nicht mehr hätte verlassen dürfen. Macht aber nix, fährt das Fahrzeug künftig halt in Spanien - ist eh dauerhaft besseres Wetter. Mannomann, wie ich diese fundierte Umweltpolitik liebe. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 380048 | |||
| Datum | 11.01.2007 18:41 | 7256 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeDarf ich mit meinem plakettenfreien Privatfahrzeug zum Einsatz bzw. zum Übungsdienst die gesperrten Bereiche befahren? Also m.E. dürfte der Einsatzfall nicht so sehr das Problem sein, endlich kann der FA mit seinem Privatwagen mal die ihm de jure zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen: Nämlich das Sonderrecht mit seiner Feinstaubschleuder in die Feinstaubschutzzone zu fahren - natürlich entsprechend den sonstigen Verkehrsvorschriften. Den Mitgliedern von SEG'en und EInsatzeinheiten ist er damit schon mal weit voraus... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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| Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 380049 | |||
| Datum | 11.01.2007 18:43 | 7296 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoMannomann, wie ich diese fundierte Umweltpolitik liebe. Wieso denn Umweltpolitik??? Das ist Wirtschaftspolitik und nix anderes - die Automobilindustrie wird es freuen... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 380053 | |||
| Datum | 11.01.2007 19:07 | 7180 x gelesen | |||
| Hallo! Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Der ab dem 1. Januar 2005 einzuhaltende Tagesmittelwert für PM10 beträgt 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Geht es darüber ist Allerorten panische aktivität angesagt. Liegt der Wert aber an den restlichen Tage im Jahr bei 49,5 µg/m³ regt das wieder mal keinen auf. Ok, irgendwo muss ein Grenzwert ja angesetzt werden. Was macht aber dann der kleine Mann der zur Arbeit muss? Also ich für meinen Teil arbeite im Schichtdienst und in meiner Gegend ist es mit dem ÖPNV nicht möglich meine Arbeitsstelle pünktlich zu erreichen. Gut, früh um 4:00 Uhr wird es mit der FS-Konzentration nicht so schlimm sein, aber was mache ich um 16:00 wenn es zur Nachtschicht geht? Den Bus um13:30 nehmen und dann am nächsten morgen um 7:00 wieder mit dem Bus knapp 3 Stunden nach Hause? Wie sieht es aus wenn ich aber nun an der Arbeitsstätte vom Fahrverbot überrascht werde? Egal, fragen über Fragen. Aber was solls, ist das Problem der Pendler; was müssen die auch so weit von ihrem Wohnort weg arbeiten. Da kauft man sich am besten von der Schichtzulage eines der teueren Feinstaubreduzierten Fahrzeuge (so denn schon auf dem Markt) und freut sich über die gekürzte Kilometerpauschale. Geschrieben von Claus Kemp Wieso denn Umweltpolitik??? Das ist Wirtschaftspolitik und nix anderes - die Automobilindustrie wird es freuen... Tja, Uli, aber uns Feuerwehrs wohl nicht. Die Serienfahrzeuge an die wir ja bei der Beschaffung gebunden sind werden in Zukunft noch schwerer werden. Ich glaube nicht das man die erlaubten Grenzen für Feinstaubemissionen jemals wieder nach oben verschiebt. Da kommt noch was auf uns zu. Für Feuerwehreinsätze sehe ich keinerlei Probleme. Weder bei der Einfahrt noch bei der Ausfahrt aus gesperrten Gebieten, selbst mit den Privatfahrzeugen (so mit denen nachgerückt werden sollte). Kurz zusammengefasst, für die Feuerwehr sehe ich keine Probleme im Hinblick auf Einsätze. Der Übungbetrieb könnt evtl. eingeschränkt sein. Im Hinblick auf die Fahrzeug- bzw. Fahrgestellentwicklung werden wir noch die tollsten Dinge erleben. Die härtesten Eingriffe sehe ich hier eher im privaten und im beruflichen Bereich. Wie war das mit der freine Berufswahl und der freien Wahl des Arbeitsplatztes? Aber zum Schutz unserer Umwelt ist ja nichts zu teuer. So, ich lausche noch etwas dem lauen Lüftchen am Donnersberg. An allen eingesetzten Wehren: "Passt auf Euch auf, es pfeift ganz schön!" Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 380055 | |||
| Datum | 11.01.2007 19:31 | 7176 x gelesen | |||
Geschrieben von Claus KempDen Mitgliedern von SEG'en und EInsatzeinheiten ist er damit schon mal weit voraus... Außer im K-Fall natürlich. Aber bei dehnen geht es nur um Menschen. Hauptsache der Baum kommt von der Straße. Gruß Ingo | |||||
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| Autor | Math8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen | 380058 | |||
| Datum | 11.01.2007 19:47 | 7174 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Claus Kemp Also m.E. dürfte der Einsatzfall nicht so sehr das Problem sein, endlich kann der FA mit seinem Privatwagen mal die ihm de jure zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen: Nämlich das Sonderrecht mit seiner Feinstaubschleuder in die Feinstaubschutzzone zu fahren - natürlich entsprechend den sonstigen Verkehrsvorschriften. Den Mitgliedern von SEG'en und EInsatzeinheiten ist er damit schon mal weit voraus... da die Sonderrechte nach § 35 StVO sich nur auf die StVO beziehen, greift das hier nicht direkt. Der Text der Verordnung ist hier (Bundesgesetzblatt als, pdf) einzusehen. Im Anhang 3 findet sich dort eine Bemerkung, dass Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch genommen werden können, auch dann von Verkehrsverboten nach § 40 (1) BImSchG ausgenommen seien, wenn sie nicht mit den entsprechenden neuen Plaketten gekennzeichnet sind. Was uns jedoch nur bedingt weiterbringt, denn dieser Anspruch trifft für Privat-PKW ja -wenn überhaupt- nur dann zu, wenn man sich auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus befindet. Und auch nur dann, wenn eine Lage gemäß §35 StVO vorliegt oder anzunehmen ist... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden / NRW | 380061 | |||
| Datum | 11.01.2007 20:43 | 7159 x gelesen | |||
| @all Danke!!! Geschrieben von Lars Ballhause was meinst du mit Fahrdienst? Mit Fahrdienst ect. sind all die Fahrten gemeint welche nicht im Einsatz oder Übungsdienst gemacht werden. z.B.; Ortsbegehungen Einkaufsfahrten Fahrt zum Leistungsnachweis Fahrt in die Werkstatt Zum Mat.-tauschen in eine an Stadt Fahrten zum T.o.T- Kameradschaftsabend oder zur Jahresdiensbesprechung der Gesamtwehr in der Stadthalle usw usw.... Also alles Fahrten welche sich durch Verbindung mit Wandertagen auch Umweltfreundlich und sportlich erledigen lassen. ------------------------------------- Wegen der PM Diese Probleme haben wir (noch) nicht. Gut das wir mal drüber gesprochen haben! | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 380086 | |||
| Datum | 12.01.2007 00:47 | 7258 x gelesen | |||
| Mahlzeit! Geschrieben von ---Mathias Zimmer--- Geschrieben von Claus Kemp Bei genauem Lesen des von dir verlinkten Dokuments bin ich anderer Meinung: Das Fahrverbot wird durch das (in die StVO neu aufgenommene) Zeichen 270.1 begründet, und dagegen helfen natürlich auch die SoRe nach §35 StVO. Damit stellt sich natürlich die Frage, was uns der Gesetzgeber mit der folgenden Regelung sagen will: im Anhang 3 findet sich dort eine Bemerkung, dass Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch genommen werden können, auch dann von Verkehrsverboten nach § 40 (1) BImSchG ausgenommen seien, wenn sie nicht mit den entsprechenden neuen Plaketten gekennzeichnet sind. Wer momentan Sonderrechte in Anspruch nimmt, braucht eine solche Regelung ja offensichtlich nicht (s. oben!). Also kann sie doch nur bedeuten, dass die Ausnahme auch dann gilt, wenn das betreffende Fahrzeug momentan keine SoRe in Anspruch nimmt, dies aber im Einsatzfall tun könnte. Damit sind auch alle PKW von den Fahrverboten ausgenommen, in denen ein alarmierbarer FM(SB) sitzt. Mir gefällt diese Interpretation, aber bevor ich sie anwende, würde ich doch gerne mal die Meinung eines Juristen dazu hören ;-)) Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Math8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen | 380091 | |||
| Datum | 12.01.2007 07:15 | 7268 x gelesen | |||
| Morgen, Geschrieben von Henning Koch Das Fahrverbot wird durch das (in die StVO neu aufgenommene) Zeichen 270.1 begründet, und dagegen helfen natürlich auch die SoRe nach §35 StVO. Das ist die (bzw. eine) Frage. Die Vorschrift an sich ist ja nicht Bestandteil der StVO, nur das Zeichen. Geschrieben von Henning Koch Mir gefällt diese Interpretation, aber bevor ich sie anwende, würde ich doch gerne mal die Meinung eines Juristen dazu hören ;-)) Dito. Wäre vielleicht auch mal eine Sache für einen unserer allseits geschätzten Verbände... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 380094 | |||
| Datum | 12.01.2007 08:07 | 7212 x gelesen | |||
| Guten Morgen! Geschrieben von ---Mathias Zimmer--- Geschrieben von Henning Koch Der auch zitierte §40 BImSchG dazu: (1) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, (...) und: (2) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (...) Die Verkehrsbeschränkung ergibt sich IMO damit für den Verkehrsteilnehmer klar aus der StVO. Das BImSchG und seine Durchführungsverordnungen sind lediglich die Grundlage für die Anordnung entsprechender Beschränkungen durch die Straßenverkehrsbehörden, enthalten aber selbst keine Regelungen, von denen man sich mit Sonderrechten befreien müsste. Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 380096 | |||
| Datum | 12.01.2007 08:22 | 7310 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Ich hab leise weinend meinen schönen alten MG-A verkauft, weil ich im Sommer meine Garage nicht mehr hätte verlassen dürfen. Hättest mal besser damit gewartet. Evtl. kommt noch eine Ausnahmeregelung für Oldtimer (zumindest, wenn als solche mit H-Kennzeichen zugelassen). Ich werde jedenfalls mal meine beiden Unimogs als landw. Zugmaschinen zulassen, dann sind sie von diesem Schwachsinn ausgenommen. Gut, dürfte bei einem MG-A schlecht möglich sein... Gruß, Michael P.S.: Mein Fahrzeug bekommt trotz Diesel die grüne Plakette auch ohne Pratikelfilter. Also nicht alles, was man in der Presse so in letzter Zeit hört, stimmt. Ein guter Link zum Thema ist übrigens http://www.tuev-nord.de/39477.asp | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 380097 | |||
| Datum | 12.01.2007 08:44 | 7161 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichEvtl. kommt noch eine Ausnahmeregelung für Oldtimer (zumindest, wenn als solche mit H-Kennzeichen zugelassen). Hier bisher ausdrücklich nicht geplant! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Alex8and8er 8S., / | 380149 | |||
| Datum | 12.01.2007 12:44 | 7243 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Michael WeyrichEvtl. kommt noch eine Ausnahmeregelung für Oldtimer (zumindest, wenn als solche mit H-Kennzeichen zugelassen). Wenn es eine Außnahmereglung für Oltimer mit H-Kennzeichen gibt, sollten viele Feuerwehren Ihre Fahrzeuge in Zukunft als Oltimer zulassen, dann gibt es dieses Problem schlagarig nicht mehr. Netterweise haben die roten Autos dann auch rote Kennzeichen. Alexander PS Wer Ironie oder Satire findet, darf diese behalten. | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 380152 | |||
| Datum | 12.01.2007 12:56 | 7146 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerWenn es eine Außnahmereglung für Oltimer mit H-Kennzeichen gibt, Geschrieben von Alexander Sucker Netterweise haben die roten Autos dann auch rote Kennzeichen. Du redest von 2 paar Stiefeln und wiedersprichst dir selber. H-Kennzeichen ist nicht rot und auch nicht zum wechseln. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 380154 | |||
| Datum | 12.01.2007 13:10 | 7193 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Alexander Sucker Wenn es eine Außnahmereglung für Oltimer mit H-Kennzeichen gibt, sollten viele Feuerwehren Ihre Fahrzeuge in Zukunft als Oltimer zulassen Selbst wenn eine Ausnahmeregelung für Oldtimer geben würde, wäre dies für Feuerwehren nicht nötig, da generell eine Ausnahme für Feuerwehrfahrzeuge besteht. Desweiteren dürfte ein recht großer Anteil Feuerwehrfahrzeuge sich gerade in dem Alter befinden, in dem es zwar noch nicht für eine Plakette, andererseits auch noch lange nicht für das H-Kennzeichen (30 Jahre) reicht. Geschrieben von Alexander Sucker Netterweise haben die roten Autos dann auch rote Kennzeichen. Ich glaube, du verwechselst da was. Das H-Kennzeichen ist schwarz. Rot ist lediglich das 07er Wechselkennzeichen, das ist nochmal was anderes. Gruß, Michael | |||||
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