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ThemaJehova ...90 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorErwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen377121
Datum27.12.2006 10:1328051 x gelesen
Guten Morgen Allerseits,

wie wohl klingt mir doch Ulis Weihnachtsgedicht im Ohr, und wie sehr fühle ich mich doch an meine JF-Zeit erinnert, nur daß damals ein solches Auto bei uns noch LF8 hieß (nur ein Beispielbild, nicht das LF8 "meiner" damaligen JF):

Neues TSF-W der Feuerwehr Rauenberg-Rotenberg (RNK, BaWü) "[...] in Sonderausführung. Der Begriff Sonderausführung steht dabei für ein zulässige Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen."


MkG, Erwin

--
Ich stehe zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Mein Zynismus, meine Rhetorik. Wer ein Problem hat möge dies doch offen äußern und nicht feige hinter meinem Rücken tuscheln.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz377122
Datum27.12.2006 10:3126785 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Erwin P. Marknur daß damals ein solches Auto bei uns noch LF8 hieß

Das kommt eben davon, dass man den Namen des Fahrzeuges zu einem Großteil an der Anzahl der Sitzplätze festmacht. Deshalb darf eben ein Fahrzeug mit 6 Sitzplätzen nicht "LF" heißen, auch wenn 9 Sitzplätze fast nie voll besetzt wären.

Nahezu baugleiche Fahrzeuge zu diesem findest du inzwischen hunderterweise in ganz Deutschland unter den Bezeichnungen TSF-W, TSF-W(S), TSF-W(Z), TSF-W-Sonder, KTLF und nicht zuletzt auch sehr wenige Fahrzeuge (da bis vor kurzem dort so nicht erlaubt) in RLP unter dem Namen MLF (derzeit vielleicht 1% dieser Fahrzeuge).

Auf jeden Fall ein sinnvolleres Fahrzeug als manch andere Fehlkreationen mit vielen blauen Lämpchen und lauten Tröten, die man hier schon bewundern konnte...

Gruß,
Michael


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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü377125
Datum27.12.2006 10:4526808 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Erwin P. Markwie sehr fühle ich mich doch an meine JF-Zeit erinnert, nur daß damals ein solches Auto bei uns noch LF8 hieß

Solch ein Fahrzeug hieß noch nie LF8. Dieses war nämlich min. 1.5 Tonnen leichter (in der Straßenvariante ohne THL), hatte Gruppenbesatzung, kein Wasser und mehr B-Schläuche (auf den ersten Blick hier nur 8).

Es darf aber eigentlich auch nicht TSF-W heißen sondern maximal F-W.

Gruß Fabian


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AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW377127
Datum27.12.2006 10:5126750 x gelesen
Geschrieben von Fabian KunzSolch ein Fahrzeug hieß noch nie LF8. Dieses war nämlich min. 1.5 Tonnen leichter (in der Straßenvariante ohne THL), hatte Gruppenbesatzung, kein Wasser und mehr B-Schläuche (auf den ersten Blick hier nur 8).
Ich denke, das das auf dem Foto gezeigte Fahrzeug eindeutig ein LF 8 war/ist. Gut erkennbar an der Frontpumpe (muß nicht, aber konnte und damit ein Erkennungszeichen)
Wohin der Wahnsinn führt?
Ich kenne eine Feuerwehr, deren LF 16 sollte durch ein LF 10/6 ersetzet werden. Was für eine Aufregung, so ein kleines Fahrzeug. Nun ist das LF 10/6 da und paßt nicht ins Gerätehaus, höher als der Vorgänger. Naja, hat ja auch 1600 Liter Wasser an Bord.
Eine andere Feuerwehr hat ein TSF-W mit 900 Liter Wasser. Jehova ist überall.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorErwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen377129
Datum27.12.2006 10:5326815 x gelesen
Hallo Michael

Geschrieben von Michael WeyrichNahezu baugleiche Fahrzeuge zu diesem findest du inzwischen hunderterweise in ganz Deutschland
Das ist mir durchaus bewußt ;-)

Allerdings ist für mich ein 7.49to-TSF ebensowenig sinnvoll wie manch andere Fehlkreation, denn die Führerscheinproblematik wird aus "Altersgründen" so oder so kommen (weshalb sonst ist dieses Fzg so knapp an der alten 3er-Grenze?). Dann "pimpe" ich mir mein TSF zum quasi-LF8-6 (eigentl LF8-7,5), weil ich ein LF8 nie und nimmer durchbekommen hätte, ein TSF als Ersatz für ein TSF schon.

OK, dies sind böswillige Unterstellungen, und ich kenne ja die örtlichen Gegebenheiten nicht (in ca 2km Entfernung stehen ein LF16, zwei LF8, ein TLF8/18 ...) und was rege ich mich als mittlerweile in Hessen (und nicht mehr im RNK) steuerzahlender Mitbürger überhaupt auf.
Außerdem kann ich ja vor einer eigenen Haustür kehren, denn im MTK (zusammen mit HG aka Speckgürtel Frankfurts) kann man ja ein Feuer mit roten Autos auswerfen.

Wollte das ja einfach nur mal eingeworfen haben, bevor ich mich wieder meinem Büroschlaf zuwende ;-)


MkG, Erwin

--
Ich stehe zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Mein Zynismus, meine Rhetorik. Wer ein Problem hat möge dies doch offen äußern und nicht feige hinter meinem Rücken tuscheln.

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AutorErwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen377130
Datum27.12.2006 10:5426803 x gelesen
Geschrieben von Fabian KunzSolch ein Fahrzeug hieß noch nie LF8. Dieses war nämlich min. 1.5 Tonnen leichter (in der Straßenvariante ohne THL), hatte Gruppenbesatzung, kein Wasser und mehr B-Schläuche (auf den ersten Blick hier nur 8).

...oO(Thema leider nicht verstanden)


MkG, Erwin

--
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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü377131
Datum27.12.2006 10:5626741 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Erwin P. Mark(in ca 2km Entfernung stehen ein LF16, zwei LF8, ein TLF8/18 ...)

Lass mich raten: Eines der LF 8 wurde schon durch das LF 16 ersetzt?

Gruß Fabian


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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü377132
Datum27.12.2006 10:5926849 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Erwin P. Mark...oO(Thema leider nicht verstanden)

Doch

Gruß Fabian


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz377168
Datum27.12.2006 14:3526773 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Erwin P. MarkAllerdings ist für mich ein 7.49to-TSF ebensowenig sinnvoll wie manch andere Fehlkreation, denn die Führerscheinproblematik wird aus "Altersgründen" so oder so kommen (weshalb sonst ist dieses Fzg so knapp an der alten 3er-Grenze?). Dann "pimpe" ich mir mein TSF zum quasi-LF8-6 (eigentl LF8-7,5), weil ich ein LF8 nie und nimmer durchbekommen hätte, ein TSF als Ersatz für ein TSF schon.

Was ist an einem 5,5 oder 6t-TSF-W sinnvoller als an der 7,5t-Variante? Warum muss ich auf biegen und brechen das TSF-W auf einem 6-Tonner aufbauen? Führerscheinmäßig habe ich keine Nachteile auf einem 7,5-Tonner. Und auf 3,5t läßt sich eben heute kein TSF-W realisieren, das ist ja selbst beim TSF schon sehr knapp.

Warum muss ich unbedingt eine Gruppenkabine beim LF8/6 bzw. 10/6 haben? Wie sieht's denn bei den meisten Wehren gerade tagsüber aus? Das LF rückt mit maximal 1/5 aus. Dafür ca. 20-30kEUR mehr zahlen, nur um 3 leere Sitzplätze spazieren zu fahren? Dann doch lieber das Fahrzeug mit Staffelkabine aufbauen und man kann (zur Zeit noch) die alte Klasse 3-Grenze einhalten, was ja mit dem 10/6 sonst nicht mehr möglich ist. Natürlich sollte man das Fahrzeug dann nicht TSF-W nennen, denn es ist ja keines. Wird aber von vielen Ländern genau so nur als TSF-W gefördert, wohingegen man ja lieber auf Rheinland-Pfalz rumhackt, weil man dort ein Fahrzeug, das kein TSF-W ist, ja nicht als TSF-W verkauft, sondern als MLF. Gut, "LF10/6-St" wäre auch passend gewesen.

Gruß,
Michael


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AutorErwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen377172
Datum27.12.2006 14:4926755 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichFührerscheinmäßig habe ich keine Nachteile auf einem 7,5-Tonner. Und auf 3,5t läßt sich eben heute kein TSF-W realisieren, das ist ja selbst beim TSF schon sehr knapp.
S. frühere Führerscheindiskussionen. Ob 5.5 oder 6 oder 7.49 ist inderTat unerheblich.

Geschrieben von Michael WeyrichWarum muss ich unbedingt eine Gruppenkabine beim LF8/6 bzw. 10/6 haben? Wie sieht's denn bei den meisten Wehren gerade tagsüber aus? Das LF rückt mit maximal 1/5 aus.
Tagsüber. Ich bin auf unseren LF aber auch schon oft (nach Feierabend, wochenends) mit 1/7 oder gar 1/8 ausgerückt, es soll Wehren geben die das hinbekommen.
Warum Gruppenkabine? Ich hab die Diskussion um diese gar nicht aufgebracht, aber wenn wir sie schon erwähnen, da war mal was mit "Serienfertigung".

Für mich ist aber nun "EOD" -- wie an anderer Stelle verlautet, haben wir den Sinn und Unsinn der gepimpten Autos hier schon oft diskutiert, und im Prinzip gibt es ja eh nichts Neues zu dem Thema, außer daß es die dazugehörigen Autos immer wieder und immer weiter geben wird. Und das Geld der Steuerzahler (also mein Geld) mal wieder komisch ausgegeben wird, wobei mir klar ist, daß rote Autos nur den kleinen Anteil der Steuerverschwendung(*) in diesem unseren Land ausmachen. Bin halt heute morgen drüber gestolpert und konnte die Finger nicht still halten.

Zurück zum Bürorschlaf.


(*) Nein, Feuerwehrautos sind grundsätzlich KEINE Steuerverschwendung, nur ließen sich durch sinnvolle Beschaffung, interkommunale Absprachen/Zusammenarbeit, etc etc einiges an Mitteln einsparen. S. auch exemplarischen Bericht des LRH SH von 199X/200X zum Thema Preisspanne bei Beschaffung von Feuerwehrfarhzeugen. Und die meisten von uns sind Steuerzahler, die sich freuen würden, wenn mit diesen Geldern was SINNVOLLES angefangen wird. Und das beginnt eben im Kleinen, vor unserer eigenen Haustür, in unser eigenen Wehr...


MkG, Erwin

--
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz377179
Datum27.12.2006 15:2826760 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Erwin P. MarkTagsüber. Ich bin auf unseren LF aber auch schon oft (nach Feierabend, wochenends) mit 1/7 oder gar 1/8 ausgerückt, es soll Wehren geben die das hinbekommen.

Eben, will ich auch nicht bestreiten. Aber ich kenne Wehren, die haben neben ihrem LF noch einen MTW oder sowas ähnliches. Die haben genügend Transportkapazität, wenn sie denn doch mal alle da sind. Und dann das ganze noch auf dem Lande, wo sowieso das nachrücken im Privat-PKW problemlos seit Jahren praktiziert wird (ich sage nur "Gruppenbeladung" beim TSF und TSF-W)

Geschrieben von Erwin P. MarkWarum Gruppenkabine? Ich hab die Diskussion um diese gar nicht aufgebracht, aber wenn wir sie schon erwähnen, da war mal was mit "Serienfertigung".

Eben. Dann schau mal, was man "serienmäßig" bei fast allen Herstellern bekommt:
Richtig, die Staffelkabine. Gruppenkabine ist weitab von "Serie", daher auch erheblich teurer.
Und dann gibt's auch keine Streiterei, wenn doch mal nach ein paar Jahren Rostprobleme kommen, dann war's ganz sicher Murks vom Fahrgestellhersteller (siehe Thread von vor einigen Wochen bezgl. Rostproblemen bei Gruppenkabinen eines bestimmten Herstellers).

Betrachte diese Art der Fahrzeuge mal anders. Im Saarland beschafft man die anstatt LF10/6, in RLP mit dem MLF auch vielerorts. Nicht, weil man ein aufgemotztes TSF-W haben will sondern ein billigeres LF10/6. Klar, manche machen's auch andersrum.

Gruß,
Michael


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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW377525
Datum29.12.2006 17:3926731 x gelesen
Geschrieben von Erwin P. MarkNeues TSF-W der Feuerwehr Rauenberg-Rotenberg (RNK, BaWü) "[...] in Sonderausführung. Der Begriff Sonderausführung steht dabei für ein zulässige Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen."

Wünsche allen einen guten Abend,

an dieser Stelle würde mich mal der Preisunterschied zwischen einem TSF-W auf 6 to Fahrgestell zu einem 7,5 to. (evtl. 9 to und dann abgelastet) interessieren. Zur Vereinfachung interessiert mich nur mal der Preisunterschied aufgrund der Fahrgestelle.

Dank im Voraus

Gruß


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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen377531
Datum29.12.2006 18:4126741 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Erwin P. MarkNeues TSF-W der Feuerwehr Rauenberg-Rotenberg (RNK, BaWü) "[...] in Sonderausführung. Der Begriff Sonderausführung steht dabei für ein zulässige Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen."

Die Zeiten wo es ein TSF-W mit Heckpumpe auf eine zGM von 7,49t brachte, sind ja auch bald vorrüber.
Vorraussichtlich wird das Kürzel StLF 10/6 (Staffellöschfahrzeug mit 7,5t zGM) dann in Zukunft die oben beschriebene Variante eines TSF-W von den handelsüblichen (TS und bis zu 6,3t zGM) trennen. Heißt für uns: Es kommt bei Nachforderung eines TSF-W auch wieder eine TS (PFPN) mit zur E-Stelle ;-) ...warten wir mal ab, wie es sich entwickelt...

MkG
Henning Krone


Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorMarc8o K8., Sittensen / Niedersachsen377533
Datum29.12.2006 18:5926791 x gelesen
Moin,

Geschrieben von ---Henning Krone--- Vorraussichtlich wird das Kürzel StLF 10/6 (Staffellöschfahrzeug mit 7,5t zGM) dann in Zukunft die oben beschriebene Variante eines TSF-W von den handelsüblichen (TS und bis zu 6,3t zGM) trennen.

Gibt es schon. Nennt sich MLF (Mittleres Löschfahrzeug).

MkG
Marco


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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen377536
Datum29.12.2006 19:1426740 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Marco KolleckerGibt es schon. Nennt sich MLF (Mittleres Löschfahrzeug).
Fragt sich nur, wie lange es das MLF noch gibt, das KLF z.B. soll scheinbar wieder gestrichen werden...

Ich bin ja jetzt schon gespannt, was uns an neuen Techn. Weisungen ins Haus steht.
Beispielsweise soll das LF 10/6 nach Überarbeitung der Norm ja nicht mehr unter 8t zu bekommen sein (soviel zum Thema alte FsKl. 3)...

MkG
Henning Krone


Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen377541
Datum29.12.2006 20:5526690 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Henning KroneBeispielsweise soll das LF 10/6 nach Überarbeitung der Norm ja nicht mehr unter 8t zu bekommen sein (soviel zum Thema alte FsKl. 3)...

Was muss daran überhaupt überarbeitet werden? Nachträgliches Legalisieren von 11to-LF10-Straße? Wo ändert sich was an der Grundbeladung nach oben hin, dass zwangsläufig größere Fahrzeuge nötig macht?

ciao,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorBast8ian8 M.8, Bevern / Niedersachsen377542
Datum29.12.2006 20:5526731 x gelesen
Hallo Forum!

Geschrieben von Henning KroneBeispielsweise soll das LF 10/6 nach Überarbeitung der Norm ja nicht mehr unter 8t zu bekommen sein (soviel zum Thema alte FsKl. 3)...

Was ändert sich denn bei der neuen Norm?

Gruß Bastian


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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen377545
Datum29.12.2006 21:1426757 x gelesen
Geschrieben von Bastian MüggeWas ändert sich denn bei der neuen Norm?
Mir sind bislang nur die Änderungen der Gewichte (8 bis 11t) bekannt.
Das Problem ist weniger die Beladung, sondern vielmehr das Fahrgestell, welches mit Euro-5-Abgasnorm an Gewicht zunimmt. Wenn Du dann noch den Fw-technischen Aufbau bzw. Beladung drauf packst, kommst Du nicht mehr unter 8t davon.
Warum eiern denn schon heute wohl so viele LF 10 auf Atego mit Alufelgen herum? Ich denke nicht weils schön aussieht...

MkG
Henning Krone


Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorBast8ian8 M.8, Bevern / Niedersachsen377546
Datum29.12.2006 21:2026754 x gelesen
Geschrieben von Henning KroneMir sind bislang nur die Änderungen der Gewichte (8 bis 11t) bekannt

Und wie es mit Allradfahrgestellen aus? Auch bis 11t oder sogar noch größer?



Mkg Bastian


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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen377567
Datum30.12.2006 08:0726725 x gelesen
Guten Morgen!

Geschrieben von Bastian MüggeUnd wie es mit Allradfahrgestellen aus? Auch bis 11t oder sogar noch größer?

Allradfahrgestelle eingeschlossen, 8-11t...

MkG
Henning Krone


Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen377568
Datum30.12.2006 08:1726702 x gelesen
Achtung Ironie
"Kein Stress. Die ersten 30t sind unterwegs. Bald hat man die ersten ZLF (Zuglöschfahrzeuge) mit 1/1/14 Besatzung"
Ironie aus
Frohes neues Jahr @ all

MkG Andreas


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
epilepsie-dollbergen

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW377592
Datum30.12.2006 12:0026758 x gelesen
Geschrieben von Marco KolleckerGibt es schon. Nennt sich MLF (Mittleres Löschfahrzeug).

in RLP - die Norm wird im Entwurf m.W. anders heißen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW377594
Datum30.12.2006 12:0326744 x gelesen
Geschrieben von Henning KroneFragt sich nur, wie lange es das MLF noch gibt, das KLF z.B. soll scheinbar wieder gestrichen werden...


das KLF hat nunmal Probleme mit dem Gewicht - wie von Anfang an vorhergesagt..


Geschrieben von Henning KroneBeispielsweise soll das LF 10/6 nach Überarbeitung der Norm ja nicht mehr unter 8t zu bekommen sein (soviel zum Thema alte FsKl. 3)...

das ist faktisch heute schon so...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW377595
Datum30.12.2006 12:0426694 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlNachträgliches Legalisieren von 11to-LF10-Straße?

auch das haben wir faktisch in Praxi schon...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW377596
Datum30.12.2006 12:0626778 x gelesen
Geschrieben von Bastian MüggeUnd wie es mit Allradfahrgestellen aus? Auch bis 11t oder sogar noch größer?


wir können ja Wetten abschließen, wie lang das hält...
Wenn Länder das HLF 10/10 als Ersatz für das LF 16/12 sehen (also inkl. Schiebleiter, THL-Satz), wieso soll dann plötzlich was mit 11 t gehen, was vorher knapp mit 12 - 13,5 t war?
Übrigens interessant die Entwicklung bei den Wassertanks... immer mehr mit 1.200 l - genau der Größe vom alten LF 16/12 und genau die, die angeblich keiner mehr braucht (weshalb das HLF 20/16 ja auf mind. 1.600 l gehoben werden "musste").


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDavi8d K8., Niedernwöhren / Niedersachsen377613
Datum30.12.2006 13:0526733 x gelesen
Hallo zusammen,

bin erst neu in diesem Forum und will auch mal meinen Senf dazugeben.

Wenn ich mir diese ganze Fahrzeugdiskussion anschaue, hab ich das Gefühl, dass die LF 10/6...X als billiger Ersatz für die alten LF 16/12 und die TSF-W/MLF oder was es da sonst noch gibt, als LF 8 Ersatz beschafft werden. Soll heißen, die alten Fahrzeuge haben sich bewährt und das Kind bekommt nur einen neuen Namen (Klar die Technik und Ausrüstung ist natürlich angepasst)

bis dahin...
David Köpper


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW377615
Datum30.12.2006 13:1026693 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Marco Kollecker
Gibt es schon. Nennt sich MLF (Mittleres Löschfahrzeug).


in RLP - die Norm wird im Entwurf m.W. anders heißen...


Und wie soll es denn das Fahrzeug heißen, dass die Typenreduzierung immer größer werden lässt?

Mfg
Thobias


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AutorDavi8d K8., Niedernwöhren / Niedersachsen377621
Datum30.12.2006 13:2026722 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmann...dass die Typenreduzierung immer größer werden lässt?


Dazu passt auch die Kolumne aus dem letzten Feuerwehr-Magazin.

Bis dahin...
David


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW377662
Datum30.12.2006 16:0526712 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannGeschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Marco Kollecker
Gibt es schon. Nennt sich MLF (Mittleres Löschfahrzeug).


in RLP - die Norm wird im Entwurf m.W. anders heißen...

Und wie soll es denn das Fahrzeug heißen, dass die Typenreduzierung immer größer werden lässt?


wurde schon genannt, m.W. StLF 10/6


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW377690
Datum30.12.2006 18:1226771 x gelesen
Hallo,

intersannter wird es doch erst wenn J..... Fahrzeuge aufgrund achso clevere Berechnungen und Tricksereien über Ihr zulässige Gesamtgewicht / Achslasten kommen.

Frage:

Was passiert dem Fahrer wenn mit so einem Fahrzeug in einem Unfall verwickelt wird?
Welche Verantwortung hat die Wehrführung wenn sie den zustand billigt ?


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg377691
Datum30.12.2006 18:1526715 x gelesen
Geschrieben von Gerrit SchulmeyerWas passiert dem Fahrer wenn mit so einem Fahrzeug in einem Unfall verwickelt wird?
Welche Verantwortung hat die Wehrführung wenn sie den zustand billigt ?


Kommt immer darauf an, ob der Verstoß unfallursächlich war.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz377702
Datum30.12.2006 19:2426760 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinowurde schon genannt, m.W. StLF 10/6

Wieso hält man sich da nicht an die bisher gängigen Bezeichnungen, z.B. "LF10/6-St" analog zu "TLF16/24-Tr", oder wird das auch zum "TrTLF16/24" mutieren...?

Gruß,
Michael


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz377708
Datum30.12.2006 19:4026748 x gelesen
Hallo!

Bei § 34 StVZO Achslast und Gesamtgewichte ist nicht das Überladen an sich oder das bloße Inbewegungsetzen ordnungswidrig, sondern das Fahren des überladenen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr (OLG Düsseldorf NZV 97 192; OLG Köln VRS 53450; BGHSt NJW 77 244).

Bei Überladung sind Grundsätzlich der Fahrer und der Fahrzeughalter verantwortlich. Ein Dritter, der weder Fahrer noch Halter ist, kann jedoch über § 14 OWiG ordnungswidrig handeln (Beteiligung), wenn er das Fahrzeug überlädt (OLG Stuttgart DAR 90 188), hier könnte man auch die Fahrzeugbauer mit ins Boot geholt werden, wenn man ihnen bei der Ausstattung und ausrüstung/Beladung des Fahrzeugs ein Nachlässigkeit nachweisen kann.

Wichtig für die Fahrerlaubnisklassen ist nur das "zulässige" Gesamtgewicht welches im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Eine Überladung füht also nicht zu einem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Eine Ahndung erfolgt also nur für die Überladung selbst. Eine Überladung führt dann zum erlöschen der Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen.

Ist also ein Unfall zweifelsfrei auf ein Versagen der Technik auf Grund des überschreitens des zulässigen Gesamtgewichtes zurückzuführen, ist weiterhin bekannt, das Fahrer und Halter von dem "ordnungswidrigen" Zustand des Fahrzeuges wussten und dies billigend in Kauf genommen haben, wird das nicht nur mit einem erhobenen Zeigefinger abgehen.

Rein von der "sicheren Seite" aus gesehen muss sich jeder FA (SB) weigern ein Einsatzfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen das überladen ist.
Eine gewisse Überladung wird toleriert. In der Regel geht es mit einem Bußgeld (bis zu 225,--) und bei mehr als 30% Überladung mit drei Punkten in Flensburg aus (wenn kein Unfall!!).

So, das war das ganze mal so aus dem Stehgreif, bitte um Berichtigung wenn ich total daneben liege. Aber das müsste so alles hinkommen.

Genaueres werden Dir unsere Rechtexperten sagen können oder schau mal hier vorbei, fragen kostet nichts.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW377782
Datum31.12.2006 09:0126691 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowir können ja Wetten abschließen, wie lang das hält...
Wenn Länder das HLF 10/10 als Ersatz für das LF 16/12 sehen (also inkl. Schiebleiter, THL-Satz), wieso soll dann plötzlich was mit 11 t gehen, was vorher knapp mit 12 - 13,5 t war?
Übrigens interessant die Entwicklung bei den Wassertanks... immer mehr mit 1.200 l - genau der Größe vom alten LF 16/12 und genau die, die angeblich keiner mehr braucht (weshalb das HLF 20/16 ja auf mind. 1.600 l gehoben werden "musste").

Siehe meinen Beitrag vom 27.12. Ein LF 16 (Baujahr 1977) soll ersetzt werden, leider "nur" durch ein LF 10/6. Nun hat das LF 10/6 aber 1600 Liter Wasser, vierteilige Steckleiter, dreiteilige Schiebleiter und TH Satz. Leider paßt (das achso kleine LF 10/6) aufgrund der Höhe NICHT mehr auf den Stellplatz vom LF 16. Also wurde bei der Neubeschaffung (LF 16 durch LF 10/6) nicht abgespeckt, sondern sogar aufgerüstet. Und trotzdem hat das Fahrgestell 2 to weniger ZGG. Irgendwas kann da doch nicht stimmen.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorMax 8B., Weinstadt / BaWü377784
Datum31.12.2006 09:0826767 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowir können ja Wetten abschließen, wie lang das hält...
warum so lange warten....
http://www.feuerwehr-haubersbronn.de/haubersbronn/fahrzeuge/fahtzeugeindex.htmLF 10/6
Gruß
Max


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AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW377795
Datum31.12.2006 10:2526735 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian FischerKommt immer darauf an, ob der Verstoß unfallursächlich war.

ist richtig, wenn ich mich jedoch recht erinnere gilt eine überladung ab 30% immer mit als ursächlich. Abgesehen davon das bei diesem Fahrzeug die allgemeine Betrieberlaubnis erlöschen ist und somit das führen eine OWi darstellt. ( 3 Punkte ? )

Aber noch mal zum Teil zwei meiner Frage der LdF billigt diese Überladung wo liegt seine Verantwortung?


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


_________________________________________________

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg377799
Datum31.12.2006 10:5626854 x gelesen
Geschrieben von Max Bachtelerwarum so lange warten....
http://www.feuerwehr-haubersbronn.de/haubersbronn/fahrzeuge/fahtzeugeindex.htmLF 10/6


Ich schmeiß mich weg. Da hat tatsächlich jemand die als Werbegag gedachte Kamera am Lichtmast gekauft...


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg377800
Datum31.12.2006 10:5826705 x gelesen
Geschrieben von Gerrit SchulmeyerAber noch mal zum Teil zwei meiner Frage der LdF billigt diese Überladung wo liegt seine Verantwortung?

E hat als Halter (bzw. Vertreter des Halters) angeordnet oder zugelassen, daß das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Da ist er m.E. ebenso dran, wie der Fahrer selbst.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern377801
Datum31.12.2006 11:0026760 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch schmeiß mich weg. Da hat tatsächlich jemand die als Werbegag gedachte Kamera am Lichtmast gekauft...

Genau das hab ich mir auch gedacht beim lesen. Auch sonst ein Highlight der Fahrzeugbaukunst .....



Grüßle
Christian





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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg377805
Datum31.12.2006 11:0226761 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerGenau das hab ich mir auch gedacht beim lesen. Auch sonst ein Highlight der Fahrzeugbaukunst .....

Na ja. Es hat auch seine positiven Seiten. Es kann immer noch als abschreckendes Beispiel dienen...


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen377806
Datum31.12.2006 11:0226742 x gelesen
Da hat tatsächlich jemand die als Werbegag gedachte Kamera am Lichtmast gekauft...

Es gibt wohl keine technische Errungenschaft die schwachsinnig genug wäre um 100% der Feuerwehren von einer Beschaffung abzuhalten.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg377812
Datum31.12.2006 11:2826654 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Marc Dickey

Es gibt wohl keine technische Errungenschaft die schwachsinnig genug wäre um 100% der Feuerwehren von einer Beschaffung abzuhalten.

Hans Rumpf schrieb schon vor Jahrzehnten in seiner Rückschau über die FW-Technik der deutschen Feuerwehren in den "goldenen Zwanziger Jahren" den Satz:

" Was den eigentlichen feuerwehrtechnischen Apparat betraf, so konte jeder Feuerwehrführer praktisch sich jedes, auch das ausgefallenste Gerät bauen lassen, jede Gerätefirma jede von ihr entwickelte Konstruktion auf den Markt bringen, jeder Erfinder für seine absonderlichen Ideen so viel Dumme suchen, wie er fand." !

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMax 8B., Weinstadt / BaWü377818
Datum31.12.2006 11:5226739 x gelesen
Hallo Christian,
Geschrieben von Christian FischerIch schmeiß mich weg. Da hat tatsächlich jemand die als Werbegag gedachte Kamera am Lichtmast gekauft...
Das ist nix mehr besonderes.... Grob geschätzt bekommt jedes 4. Fahrzeug, das als LF 10 oder größer bei Ziegler vom Hof geht, diese Kamera. Diese wird standartmäßig eingebaut sobald die ZMS Steuerung geordert wird.
Gibt man bei Google "ziegler kamera lichtmast" ein, so findet man auf der ersten Seite schon 5 solcher Autos.
Gruß
Max


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AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW377824
Datum31.12.2006 12:1826715 x gelesen
Moin,

ich weiß ja nicht aber es soll Hersteller geben die machen das bzw. haben das als Serie aufgebaut.

siehe die HLF 16/25 S der BF Mönchengladbach

Truckenmüller

laut aussage eines Mitarbeiter aus MG war das weglassen der Kamera am Lichtmast teurer als sie ein fach dran zu lassen. Verrückete Welt.....! aber 2007 wird es besser ;-)


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


_________________________________________________

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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen377828
Datum31.12.2006 12:2326714 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian FischerIch schmeiß mich weg. Da hat tatsächlich jemand die als Werbegag gedachte Kamera am Lichtmast gekauft...

Ironie an:
Ist für den Fahrzeugführer gedacht. Neuerdings fünf statt vier Phasen der Erkundung:
5.) Ansicht des Schadenobjekts aus Vogelperspektive
Wobei die fünfte Phase ja auch mit einem Multistar durchführbar wäre :-)
:Ironie aus

MkG
Henning Krone


Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio377832
Datum31.12.2006 12:3626699 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Max BachtelerGrob geschätzt bekommt jedes 4. Fahrzeug, das als LF 10 oder größer bei Ziegler vom Hof geht, diese Kamera. Diese wird standartmäßig eingebaut sobald die ZMS Steuerung geordert wird.

Das macht mit den Sinn der Kamera trotzdem nicht deutlich. Die FF Schorndorf-Haubersbronn schreibt:
Der Lichtmast (zwei mal 1000 Watt) wird über ZMS bedient.
Die Stellung wird über eine Kamera am Display angezeigt, und kann von dort aus gesteuert werden.

Also ich steuere den Lichtmast unseres RW nach dem hell/dunkel-Prinzip, da brauchts keine Kamera die mir zeigt, wo es hell ist.
Man kann ja viel über technischen Schnicksc hnack und Unsinn dskutieren, aber eine Kamera zur Überprüfung der Position des Lichtmast halte ich für noch um Welten überflüssiger als die elektrische Aufwicklung der Schnellangriffshaspel.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern377854
Datum31.12.2006 13:5226686 x gelesen
Geschrieben von Max BachtelerDas ist nix mehr besonderes.... Grob geschätzt bekommt jedes 4. Fahrzeug, das als LF 10 oder größer bei Ziegler vom Hof geht, diese Kamera. Diese wird standartmäßig eingebaut sobald die ZMS Steuerung geordert wird.

Das ist einfach nur noch unglaublich.


Prosit Neujahr
Christian





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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz377884
Datum31.12.2006 15:4226707 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian FischerE hat als Halter (bzw. Vertreter des Halters) angeordnet oder zugelassen, daß das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Da ist er m.E. ebenso dran, wie der Fahrer selbst.

Siehe meinen Text:

Geschrieben von Jakob TheobaldBei Überladung sind Grundsätzlich der Fahrer und der Fahrzeughalter verantwortlich. Ein Dritter, der weder Fahrer noch Halter ist, kann jedoch über § 14 OWiG ordnungswidrig handeln (Beteiligung), wenn er das Fahrzeug überlädt (OLG Stuttgart DAR 90 188).

Also es trifft den Fahrer sowie den Halter bzw. dessen verantwortlichen Vertreter, und es könnte sogar derjenige mit dran sein der das Fahrzeug "überladen" hat. Also Freunde des "das könnte man auch noch brauchen", packt Ihr zu viel auf die Mühle könnt Ihr im Fall der Fälle auch als "Nichtfahrer" bzw. "Nichthalter" mit zur Verantwortung gezogen werden (wobei ich hier evtl. Beweisnöte sehe).

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW377909
Datum31.12.2006 16:4526737 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichWieso hält man sich da nicht an die bisher gängigen Bezeichnungen, z.B. "LF10/6-St
weil LF bei den Löschfahrzeugen definitionsgemäß für "Löschgruppenfahrzeug" steht!


Geschrieben von Michael Weyrichanalog zu "TLF16/24-Tr", oder wird das auch zum "TrTLF16/24"

Eigentlich hätte wenn dann das TLF 16/25 als StTLF oder TLF-St bezeichnet werden müssen, weil der Rest alles - und völlig ausreichend für die Aufgabe! - Truppkabinen nach Norm hat.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW377912
Datum31.12.2006 16:5126656 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichWieso hält man sich da nicht an die bisher gängigen Bezeichnungen, z.B. "LF10/6-St
weil LF bei den Löschfahrzeugen definitionsgemäß für "Löschgruppenfahrzeug" steht!


Geschrieben von Michael Weyrichanalog zu "TLF16/24-Tr", oder wird das auch zum "TrTLF16/24"

Eigentlich hätte wenn dann das TLF 16/25 als StTLF oder TLF-St bezeichnet werden müssen, weil der Rest alles - und völlig ausreichend für die Aufgabe! - Truppkabinen nach Norm hat.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW377913
Datum31.12.2006 16:5426768 x gelesen
Geschrieben von Max Bachtelerrob geschätzt bekommt jedes 4. Fahrzeug, das als LF 10 oder größer bei Ziegler vom Hof geht, diese Kamera. Diese wird standartmäßig eingebaut sobald die ZMS Steuerung geordert wird.

whow - und wozu?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio377914
Datum31.12.2006 16:5526666 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich Cimolinowhow - und wozu?

youtube.com :-)


MkG,
Christi@n

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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen377916
Datum31.12.2006 17:0226742 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinoweil LF bei den Löschfahrzeugen definitionsgemäß für "Löschgruppenfahrzeug" steht!
Und demnach die Bezeichnung StLF 10/... nicht für Staffellöschfahrzeug sondern für Staffellöschgruppenfahrzeug stehen müsste?? ;-)

Die ganzen kürzel kann man doch drehen und wenden wie man will, hauptsache ist doch daß man sich darüber im klaren ist, was sich hinter den jeweiligen Bezeichnungen versteckt und daß z.B. bei Nachforderung eines TSF auch ein TSF kommt und kein "Fast-HLF ohne TS8" um die Ecke fährt.

MkG
Henning Krone


Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW377918
Datum31.12.2006 17:0826741 x gelesen
Geschrieben von Henning KroneUnd demnach die Bezeichnung StLF 10/... nicht für Staffellöschfahrzeug sondern für Staffellöschgruppenfahrzeug stehen müsste?? ;-)

es steht jedem frei, dagegen Einspruch zu erheben, wenn der Entwurf veröffentlicht ist.

In der Diskussion waren u.a.
MLF (vgl. RLP), hätte zum "KLF" gepasst, allerdings hätte man dann das TSF-W zum KLF machen müssen - und das jetzige KLF lieber früher als später auf dem Müllhaufen der überflüssigen Fahrzeuge abladen können - wo es eh landen wird.
Dann gäbe es noch ein GLF (großes Löschgruppenfahrzeug) und ein SLF (Schweres Löschgruppenfahrzeug) für das LF 10/6 bzw. LF 20/16.
Fängt aber alles nicht die Derivatenproblematik auf - und hatten wir alles schon mal, daher verbrannt.
LF 10/6-St (hatte ich schon genannt - inkl. warum nicht, gäbe ja ohnehin auczh schon etliche HLF 20/16-St wenn man ehrlich ist...
Lieblingsvariante war "Käthe" in der ellenlangen Namensdiskussion. Aber da wären wir wieder bei "K"LF... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen377923
Datum31.12.2006 17:1826662 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoes steht jedem frei, dagegen Einspruch zu erheben, wenn der Entwurf veröffentlicht ist.
Ist mir ehrlich gesagt relativ wurscht ob das nun StLF oder TSF-w-schwer-ohneTS-mitFP heißen wird :-) Hauptsache ist doch, daß das Kind nen Namen bekommt...

MkG
Henning Krone


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen377928
Datum31.12.2006 17:3026737 x gelesen
Hallo,

geschrieben von U.C.:
Dann gäbe es noch ein GLF (großes Löschgruppenfahrzeug) und ein SLF (Schweres Löschgruppenfahrzeug) für das LF 10/6 bzw. LF 20/16.
(OT -) Umgekehrt, war SLG -> LF 15 und GLG -> LF 25, wohlgemerkt bis / ab 1943, weil man ab dann die Zitat "zweckmäßigere Bezeichnung der Fahrzeuge anhand ihrer Pumpenleistung" vom Luftschutz übernahm.

Am Rande: Wie wär's denn mit LLF (analog dem LLG) fürs TSF-W, dann hätte wir eine ganz tolle Reihe mit "Klein", "Leicht", "Mittel", "Schwer" und "Groß" (je nach Bedarf auch zu erweitern um "Ganz Groß", "Ganz Leicht" usw. ;-) ). Was sind wir doch innovativ in FW-D - solange uns die Bezeichnungen nur nicht ausgehen... ;-).


Gruß und einen guten Rutsch,

Daniel


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio377930
Datum31.12.2006 17:3426713 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Daniel RuhlandAm Rande: Wie wär's denn mit LLF (analog dem LLG) fürs TSF-W, dann hätte wir eine ganz tolle Reihe mit "Klein", "Leicht", "Mittel", "Schwer" und "Groß" (je nach Bedarf auch zu erweitern um "Ganz Groß", "Ganz Leicht" usw. ;-) ). Was sind wir doch innovativ in FW-D - solange uns die Bezeichnungen nur nicht ausgehen... ;-).

z.B. um
- ZLMLF (zwischen leichtem und mittlerem Löschfahrzeug)
- NGSGLF (nicht ganz so großes Löschfahrzeug)
- UIGLF (unseres ist größer Löschfahrzeug)
- DIAMANT-LF (dafür ist aber meines anders, neurer und teurer-Löschfahrzeug)
- EHALF (egal, Hauptsache anders Löschfahrzeug)


MkG,
Christi@n

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW377932
Datum31.12.2006 17:3826658 x gelesen
Geschrieben von Daniel Ruhland(OT -) Umgekehrt, war SLG -> LF 15 und GLG -> LF 25, wohlgemerkt bis / ab 1943, weil man ab dann die Zitat "zweckmäßigere Bezeichnung der Fahrzeuge anhand ihrer Pumpenleistung" vom Luftschutz übernahm.

Ich weiß, aber dann könnte man wenigstens das TLF 20/40-S(L) als S-TLF übernehmen... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW377933
Datum31.12.2006 17:3926677 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannierz.B. um
- ZLMLF (zwischen leichtem und mittlerem Löschfahrzeug)
- NGSGLF (nicht ganz so großes Löschfahrzeug)
- UIGLF (unseres ist größer Löschfahrzeug)
- DIAMANT-LF (dafür ist aber meines anders, neurer und teurer-Löschfahrzeug)
- EHALF (egal, Hauptsache anders Löschfahrzeug)

*lach weg...
Der wer was für den 1.4. - mit echten Fotos... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMax 8B., Weinstadt / BaWü377936
Datum31.12.2006 17:5326689 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowhow - und wozu?
Weil ja die alten Tasterchen und Manometer bei der Pumpenbedienung out sind. Lieber 10 Untermenüs und eine moderne CAN BUS Steuerung... Sieht doch toll aus wenn da alles in Farbe aufm Bildschirm ist oder?? Und die Kamera... das ist der Vorteil schlechthin für jeden Maschinist. Dass das ganze natürlich einen Aufpreis im 4-stelligen Euro Bereich kostet ist natürlich klar.
Aber ich lebe bei dem ganzen Zeug gern mit einer altmodischen Steuerung.....
Gruß
Max


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz377940
Datum31.12.2006 18:0026693 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Max BachtelerWeil ja die alten Tasterchen und Manometer bei der Pumpenbedienung out sind. Lieber 10 Untermenüs und eine moderne CAN BUS Steuerung... Sieht doch toll aus wenn da alles in Farbe aufm Bildschirm ist oder?? Und dann die tollen Warnlampen wenn die sch.... Steuerungselektronik mal wieder ein geisterhaftes Eigenleben entwickelt und der Kämmerer bei der Rechnung für die Ersatzteilbeschaffung mit Herzschlag vom Sessel fällt.

Geschrieben von Max BachtelerUnd die Kamera... das ist der Vorteil schlechthin für jeden Maschinist.

Na ja, man kann damit über die Wand zum FKK-Strand schaun und noch vieles mehr (fällt mir gerade nicht ein).

Gruß

Jockel


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"Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorDavi8d K8., Niedernwöhren / Niedersachsen377943
Datum31.12.2006 18:2526702 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jakob TheobaldUnd dann die tollen Warnlampen wenn die sch.... Steuerungselektronik mal wieder ein geisterhaftes Eigenleben entwickelt und der Kämmerer bei der Rechnung für die Ersatzteilbeschaffung mit Herzschlag vom Sessel fällt.

dann fehlt nur noch Windows als Betriebssystem und wir haben ein perfektes Fahrzeug...

Bis denne...

David


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz377944
Datum31.12.2006 18:3026724 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von David Köpperdann fehlt nur noch Windows als Betriebssystem und wir haben ein perfektes Fahrzeug...

2000, XP, oder Vista?

*LOL* ich werf mich weg *LOL*

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorDavi8d K8., Niedernwöhren / Niedersachsen377946
Datum31.12.2006 18:3426632 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob Theobald2000, XP, oder Vista?

natürlich lezteres, damit man ja keine Geräte mehr einladen darf die nicht von MS genehmigt sind.

Bis denne...

David


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar378317
Datum03.01.2007 12:5626669 x gelesen
Frohes Neues , Liebe Forengemeinde

nach dem ich diesen Thread gelesen habe stelle ich mir auch die Frage
wozu ?

man dieses Periskop überhaupt braucht?

Was kann man damit ?
Gibt es eine Standbild Funktion um als Alibi die Dokumentation vorschieben zu können?

[Ironie]
Oder hat es eine Blue Tooth Schnittstelle um die Bilder dann per Handy versenden zu können
[/Ironie]


Mit vorweihnachtlichem Gruß

Florian

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AutorMatt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein378319
Datum03.01.2007 13:0626668 x gelesen
Moin,

die Kamera soll die Einstellung des Lichtmastes erleichtern. Dazu wird keine Fernbedienung mit Kabel eingebaut, sondern als Hintergrund im Menü Lichtmaststeuerung wird das Bild übertragen und der MA kann die Ausrichtung des Lichtmastes überprüfen. Sinnvoll ist das höchstens bei Lichmasten die in der Fahrzeugmitte eingebaut sind.

Gruß

Matthias


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AutorDavi8d K8., Niedernwöhren / Niedersachsen378326
Datum03.01.2007 13:3626743 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias Berendtdie Kamera soll die Einstellung des Lichtmastes erleichtern. Dazu wird keine Fernbedienung mit Kabel eingebaut, sondern als Hintergrund im Menü Lichtmaststeuerung wird das Bild übertragen und der MA kann die Ausrichtung des Lichtmastes überprüfen. Sinnvoll ist das höchstens bei Lichmasten die in der Fahrzeugmitte eingebaut sind.


naja, selbst da seh ich keinen Sinn. Irgendwer hat es oben weiter schon gesagt, man sieht ja wo es hell wird.

Aber wo wir gerade beim Thema Lichtmasten sind, bei uns gibt es das krasse Gegenteil. Der LiMa an unserem TLF 16/24-Tr (BJ 2000) muss von Hand vom Dach aus ausgezogen werden. Bei der Abnahme an der LFS kam den irgendwer auf die glorreiche Idee, dass das ein FA nicht alleine kann und jetzt müssen zwei FA auf das Fahrzeugdach um den LiMa auszuziehen. Und das ist kein Witz.

Bis denne...

David


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen378331
Datum03.01.2007 13:4326694 x gelesen
Geschrieben von David KöpperAber wo wir gerade beim Thema Lichtmasten sind, bei uns gibt es das krasse Gegenteil. Der LiMa an unserem TLF 16/24-Tr (BJ 2000) muss von Hand vom Dach aus ausgezogen werden.

Das dürfte ja auch kein Problem sein. Ist bei unserem LF10/6 auch der Fall (und auch ausreichend.)

Geschrieben von David KöpperBei der Abnahme an der LFS kam den irgendwer auf die glorreiche Idee, dass das ein FA nicht alleine kann und jetzt müssen zwei FA auf das Fahrzeugdach um den LiMa auszuziehen. Und das ist kein Witz.


Hä? Muss der zweite Mann die Absturzsicherung anschlagen? Kommt mir sehr merkwürdig vor.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorBast8ian8 M.8, Bevern / Niedersachsen378334
Datum03.01.2007 13:5026687 x gelesen
Hallo Forum!


Geschrieben von David KöpperAber wo wir gerade beim Thema Lichtmasten sind, bei uns gibt es das krasse Gegenteil. Der LiMa an unserem TLF 16/24-Tr (BJ 2000) muss von Hand vom Dach aus ausgezogen werden. Bei der Abnahme an der LFS kam den irgendwer auf die glorreiche Idee, dass das ein FA nicht alleine kann und jetzt müssen zwei FA auf das Fahrzeugdach um den LiMa auszuziehen. Und das ist kein Witz.


Bei unsrem TLF 16/24-Tr (BJ 2001) wird der Lichtmast nur von einer Person ausgezogen. Wofür ist jetzt die zweite Person? Das wundert mich jetzt schon ein wenig.

Gruß Bastian


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AutorDavi8d K8., Niedernwöhren / Niedersachsen378336
Datum03.01.2007 13:5326683 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan BrüningDas dürfte ja auch kein Problem sein. Ist bei unserem LF10/6 auch der Fall (und auch ausreichend.)

Reicht bei uns auch. "krass" war auch mehr auf die Zwei-Mann-Bedienung bezogen...

Geschrieben von Stefan BrüningHä? Muss der zweite Mann die Absturzsicherung anschlagen? Kommt mir sehr merkwürdig vor.

So soll es offiziell gemacht werden. Ist auch nur bei uns bemängelt worden, bei anderen Fahrzeugen mit baugleichen Mast nicht. Warum auch immer???

Bis denne...

David


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen378340
Datum03.01.2007 14:1226647 x gelesen
Geschrieben von David KöpperSo soll es offiziell gemacht werden. Ist auch nur bei uns bemängelt worden, bei anderen Fahrzeugen mit baugleichen Mast nicht. Warum auch immer???


Man kann die Jungs an der LFS bestimmt nach einem Grund fragen. Das würde ich jedenfalls tun.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorDavi8d K8., Niedernwöhren / Niedersachsen378353
Datum03.01.2007 14:3626639 x gelesen
Hallo,

ich schlag noch mal die genaue Begründung nach, kann ich jetzt auf die schnelle nicht machen.

Bis denne...

David


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen378362
Datum03.01.2007 16:1426699 x gelesen
Geschrieben von David KöpperLiMa an unserem TLF 16/24-Tr

Wofür braucht ein TLF einen LiMA?

Verwundert
Ingo


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AutorDavi8d K8., Niedernwöhren / Niedersachsen378378
Datum03.01.2007 17:3926636 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ingo zum FeldeWofür braucht ein TLF einen LiMA?

hängt mit unserer Ausrckordnung zusammen. Bei Kleinbränden (Müllcontainer, Papierkörbe und Co) rückt unser TLF und die zuständige Ortswehr mit TSF aus. Ist dann praktisch um die Einsatzstelle auszuleuchten. Auch bei VU rückt das TLF nur allein zu den Nachbarwehren um den Brandschutz sicher zu Stellen. Hier gilt das selbe wie oben.

Bis denne...

David


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AutorMatt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein378390
Datum03.01.2007 19:0726669 x gelesen
Moin,

Geschrieben von David Köpperrgendwer hat es oben weiter schon gesagt, man sieht ja wo es hell wird.

dem ist leider nicht unbedingt so. Der Riesenaufbau z.B. unseres LF 20/16 verhindert eine einfache Sicht nach vorne und zu den Seiten. Es ist schon relativ praktisch, wenn ich auf den Bildschirm gucken und so meinen Lichtmast ausrichten kann. Ob man das unbedingt benötigt, ist sicher eine andere Frage. Aber da fallen mir noch viele weitere Dinge im Fahrzeugbau ein, wie z.B. automatisch ausklappende Tritte in den Türen des Mannschaftsraums und so weiter. Wenn ich dann so sehe, was alles in der Republik so zusammengeschraubt wird, kann ich mit diesem kleinen Feature gut leben.

Gruß Matthias


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar378393
Datum03.01.2007 19:1326677 x gelesen
aber kann man damit auch Bilder machen ?


Mit vorweihnachtlichem Gruß

Florian

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AutorMatt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein378397
Datum03.01.2007 19:1826614 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Florian Beschaber kann man damit auch Bilder machen ?

nicht das ich wüsste. Die Auflösung ist auch nicht so hoch, das es Sinn machen würde. Wie bereits geschrieben, es erleichtert die Arbeit ein wenig. Ein unbedingtes "Must have" ist es sicher nicht.

Gruß

Matthias


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz378398
Datum03.01.2007 19:3026697 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeWofür braucht ein TLF einen LiMA?

Vermutlich zum ausleuchten, wozu sonst.

Gruß,
Michael


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen378400
Datum03.01.2007 19:3626635 x gelesen
Geschrieben von David KöpperBei Kleinbränden (Müllcontainer, Papierkörbe und Co) rückt unser TLF und die zuständige Ortswehr mit TSF aus. Ist dann praktisch um die Einsatzstelle auszuleuchten. Auch bei VU rückt das TLF nur allein zu den Nachbarwehren um den Brandschutz sicher zu Stellen. Hier gilt das selbe wie oben.

Dann kann ich das zwar etwas besser verstehen. Was nicht heist dass ich das sinnvoll finde.
Wird das TSF zu einer Hilfeleistung wie "Baum auf Strasse" eingesetzt muss es ja wohl auch mit dem Licht vom TSF gehen. D.h. das Licht gehört eigentlich zum TSF (z.B. auf einen Anhänger)

Bei einem VU habe ich eigentlich immer ein LF (mit Hilfeleistungssatz) und ein HLF oder RW (mit dem zweiten Hilfeleistungssatz. Beide Fahrzeuge bringen ihr Licht mit.

Gruß
Ingo


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen378401
Datum03.01.2007 19:3826627 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichVermutlich zum ausleuchten, wozu sonst.

Das hat ja schon das Erstangriffsfahrzeug gemacht.

Gruß
Ingo


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AutorTim 8R., Hof / Bayern378405
Datum03.01.2007 19:4726702 x gelesen
Ist jetzt ne Fernbedienung (vgl. Magirus) Kabel oder Funk billiger oder teurer als ne Kamera.
Natürlich ists bequemer mit Kamera man muss sich nicht mehr bewegen! Fehlt nur noch als Extra am Heck ein ausklappbarer Maschinistensitz, dann muss sich der Ma gar nicht mehr bewegen:-)(vielleicht auch als Einmannhaspel mit Polster?)

(Leitern müssen dann natürlich elektrisch absenkbar sein:-))

Tim

Alles meine Meinung!!!


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz378406
Datum03.01.2007 19:5226676 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ingo zum FeldeDas hat ja schon das Erstangriffsfahrzeug gemacht.

Klar. Muss immer so sein und LiMa am TLF ist immer Unsinn. Wieso darf eigentlich ein Zweitangriffsfahrzeug kein Licht machen? Dann braucht man auch an einem RW keinen Lichtmast, denn den hat ja heutzutage auch schon jedes HLF...

Gruß,
Michael


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen378410
Datum03.01.2007 20:1126735 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichMuss immer so sein und LiMa am TLF ist immer Unsinn

Natürlich ist das nicht immer Unsinn z.B. wenn TSF mit Wasser und Licht unterstützt werden und in den Gerätehäusern der TSF Wehren kein Platz für einen Beleuchtungsanhänger ist.

Aber ein TLF soll auch Pendeln können, da ist Ausleuchten nicht möglich. Und im Wald (bei einem 16/24) stört das Mehrgewicht. Eigentlich sollte bei einem TLF dafür noch nicht einmal Platz sein.

Dann braucht man auch an einem RW

Ein RW hat nicht nur einen Festeingebauten Stromerzeuger sondern auch einem Lichtmast mit (zumindest in der Norm) recht großen Lichtpunkthöhe.
Leider im Windeneinsatz auch nicht zu gebrauchen.

Gruß
Ingo


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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen378411
Datum03.01.2007 20:1126634 x gelesen
Hi,
Geschrieben von Ingo zum FeldeDas hat ja schon das Erstangriffsfahrzeug gemacht.

Nicht wenn das ein altes LF8 ohne LiMa ist. Google ist dein Freund :o)

ciao,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz378414
Datum03.01.2007 20:2026628 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ingo zum FeldeAber ein TLF soll auch Pendeln können, da ist Ausleuchten nicht möglich.

Ach so, weil das TLF immer pendelbereit sein muss, darf es keinen Lichtmast haben. Manche benutzen ihr TLF eben nicht nur als Pendel-Wasserbomber. Machen die alle unbedingt was falsch?

Geschrieben von Ingo zum FeldeUnd im Wald (bei einem 16/24) stört das Mehrgewicht.
Ein einfacher Lichtmast zum manuellen ausziehen wiegt (hochgegriffen) 50kg, ich glaube kaum, dass das stört (mal davon ausgehend, dass ein Stromerzeuger sowieso an Bord ist oder der LiMa per 24V gespeist wird).

Geschrieben von Ingo zum FeldeEin RW hat nicht nur einen Festeingebauten Stromerzeuger sondern auch einem Lichtmast mit (zumindest in der Norm) recht großen Lichtpunkthöhe.

Korrekt. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern (noch gar nicht lange her), da war ein RW das einzige Fahrzeug mit Lichtmast weit und breit. Es gab entweder 3000W in 6-8m Höhe oder eine DIN-Handlampe, evtl. mal noch ein Stativ mit einem 1000W-Strahler. Ich bin eigentlich froh, dass inzwischen die meisten Fahrzeuge zumindest mit einfachen Lichtmasten ausgerüstet sind, Hell genug kann man's nie haben. Das heißt ja andererseits auch nicht, dass man unbedingt den Lichtmast immer benutzen muss.

Gruß,
Michael


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen378415
Datum03.01.2007 20:2326599 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ingo zum Felde
Aber ein TLF soll auch Pendeln können, da ist Ausleuchten nicht möglich.
Das ist beides Richtig.

Und im Wald (bei einem 16/24) stört das Mehrgewicht. Eigentlich sollte bei einem TLF dafür noch nicht einmal Platz sein.
Wenn ich mich nicht irre ging es hier um einen "Klapplichtmast". Der ist weder relevant für die zGM und auch kein Platzproblem...
...die Stromversorgung ist gerade hier, wo sonst keiner gebraucht wird, günstig über eine "Dynawatt"-Anlage (o.ä.) lösbar.

Ein RW hat nicht nur einen Festeingebauten Stromerzeuger sondern auch einem Lichtmast mit (zumindest in der Norm) recht großen Lichtpunkthöhe.
Leider im Windeneinsatz auch nicht zu gebrauchen.

Ja eben, Kompromisse sind offensichtlich auch in der "Oberliga" gefragt.


mkg hwk

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen378416
Datum03.01.2007 20:2726581 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thorben Gruhl
Nicht wenn das ein altes LF8 ohne LiMa ist. Google ist dein Freund :o)
Weder LF 8/6, noch 10/6 noch das HLF 10/x hat einen Lichtmast vorgesehen, wenn dann ist die "Beleuchtung" immer optional...


mkg hwk

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AutorStef8an 8H., Ismaning / Bayern378540
Datum04.01.2007 12:1026604 x gelesen
Servus beisammen,

bei der Kamera am Lichtmast-Diskussion stellt sich bei den Beschaffern von solchen "Gimmicks" für mich die Frage, ob die Maschinisten dann an den Pumpenstand gefesselt werden? Es wird doch wohl zumutbar und möglich sein, das man drei Schritte zur Seite macht und die Ausrichtung des Lichtmasts überprüft. Da brauchts dann auch keine Fernsteuerung, egal ob LiMa am Heck oder Aufbaumitte.

Wir haben weder Kamera noch Kabelfernsteuerung und mussten noch bei keinem Einsatz aufgrund schlechter Ausrichtung des Lichts im Dunkeln munkeln.


MkG,

Stefan Hartl

www.feuerwehr-ismaning.de

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz378640
Datum04.01.2007 16:4626613 x gelesen
Du hast vollkommen recht, braucht der MAschinist unbedingt.

Die andere Einmannhaspel ist dann eine fahrbare Kommandostation mit Sitzplatz für den Gruppenführer. Da hat er dann ebenfalls einen Monitor zur Überwachung der Einsatzstelle vom Lichmast aus und sämtliche Fernbedinungen eingebaut.

Viele Grüße
Christian


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