alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaPraxisbezug neuer FwDV war: Neue FwDV 13 Beträge
Rubrikneue FwDV´s
 
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz376868
Datum24.12.2006 13:3410394 x gelesen
Hallo,

einiges vernünftiges Neue wurde ja in die neue FwDV 1 aufgenommen. Bei einigen Punkte zweifle ich am Bezug zur Praxis:
Seite 19f: Der Angriffstrupp rüstet sich beim Hilfeleistungseinsatz dem Feuerwehrverbandkasten aus. Welchem Zweck dient dieses Ungetüm? Als Unterbaumaterial? Oder einfach nur als Gegengewicht zur Brechstange damit eine möglichst anatomische Haltung beim Gehen erreicht wird? Gibt es außerhalb der Eimer-Unterbau-Spiele noch Anwendung für dieses Sanitätsgerät? Wer von euch nimmt den Kasten standardmäßig beim Hilfeleistungseinsatz mit?

Wird in dieser neuen FwDV nicht wieder das typische deutsche strikt nach Regeln arbeitende Denken unterstützt? Allein auf Seite 20 stehen für ein und die selbe Ausrüstung vier verschiedene Befehle.
Selbstverständlich darf der Einheitsführer auch anderes Arbeitsmaterial anweisen, aber klingen diese Ausführen nicht danach, dass sämtliche Hilfeleistungseinsätze grundsätzlich eine Brechstange und den Feuerwehrverbandskasten benötigen?

Es finden sich noch einige weitere Beispiele, die so sicherlich nicht in der Praxis umgesetzt werden (können). Ein Widerspruch, der bestimmt schon länger in dieser DV Platz findet: Seite 25: Geschrieben von FwDV 1Schlauchleitungen dürfen nicht auf tragbaren Leitern verlegt [...] werden und vier Seiten später wird empfohlen, Steckleiterteile zum "Auslegen von Druckschläuchen" zu verwenden.

Auf die Verwendung von Hohlstrahlrohren und entsprechender Anwendungstechnik wird nur mit einem kurzen Text und einem Bild ohne jegliche Erläuterung eingegangen.

Muss man sich hier nicht fragen, ob die Anweisungen der sturen Dienstvorschriften an der Realität gänzlich vorbeigehen. Selbstverständlich bedarf es an gut strukturierten Basisausbildungsunterlagen. Diese treten in vielen Feuerwehren in Form eigener Konzepte, Standardeinsatzregeln und ähnlichem hervor und erweisen sich durchaus als praxistauglich.

Kann mir einer erklären, warum der AFKzV scheinbar nicht erkennt, dass anhand der Dvv keine zufriedenstellende Aus- und Forbildung erfolgen kann und deshalb standortinterne Unterlagen entwickelt werden?

Sollte ich mit diesem Thread ein neulich debatiertes Thema angerissen zu haben, bitte ich das zu entschuldigen.

Frohe - feuerwehrfreie - Weihnachten
Christian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz376882
Datum24.12.2006 15:076723 x gelesen
Geschrieben von Christian Düsingeiniges vernünftiges Neue wurde ja in die neue FwDV 1 aufgenommen. Bei einigen Punkte zweifle ich am Bezug zur Praxis:

Geschrieben von Christian DüsingDer Angriffstrupp rüstet sich beim Hilfeleistungseinsatz dem Feuerwehrverbandkasten aus. Welchem Zweck dient dieses Ungetüm? Als Unterbaumaterial? Oder einfach nur als Gegengewicht zur Brechstange damit eine möglichst anatomische Haltung beim Gehen erreicht wird? Gibt es außerhalb der Eimer-Unterbau-Spiele noch Anwendung für dieses Sanitätsgerät?Naja, hier geht es wohl allgemein um Sanitätsmaterial. Ob dies im DIN-Feuerwehrverbandkasten oder in einem Koffer oder Rucksack ist, ist doch mal egal.

Geschrieben von Christian DüsingWer von euch nimmt den Kasten standardmäßig beim Hilfeleistungseinsatz mit? Da es verschiedene Hilfeleistungseinsätze gibt, macht ein standardmäßiges Mitführen keinen Sinn (Hilfeleistungseinsätze ohne Personenbeteiligung). Selbiges gilt für die Brechstange.

Wie auch von dir gesagt, ein "stures" Ausführen macht keinen Sinn. Es sollen nur lediglich Tätigkeiten korrekt im Übungs- und Einsatzdienst ausgeführt werden können. Die Anwendung der einzelnen Tätigkeiten variert von Fall zu Fall. Und es steht in keiner FwDV das der Mannschaft das Denken verboten ist. Also eine gewisser (Sach)Verstand ist eigentlich von jedem FM (SB) zu erwarten.

Gruß
Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW376900
Datum24.12.2006 16:306574 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian DüsingEin Widerspruch, der bestimmt schon länger in dieser DV Platz findet: Seite 25: Geschrieben von FwDV 1Schlauchleitungen dürfen nicht auf tragbaren Leitern verlegt [...] werden und vier Seiten später wird empfohlen, Steckleiterteile zum "Auslegen von Druckschläuchen" zu verwenden.

Ich sehe hier eigentlich keinen Widerspruch, im ersten Fall wird die Vorname einer Schlauchleitung über eine tragbare Leiter beschrieben, die als Angriffs- und Rettungsweg dient, im zweiten Fall das Verlegen von Schläuchen über Hindernisse, die Leiter dient hier aber auch nur als "Schlauchstütze". Allerdings wre ie Formulierung: "Schlauhleitungen dürfen nicht über tragbare Leitern verlegt werden, die Rettungs- und Angriffswege dienen." eindeutiger.

Geschrieben von Christian DüsingGibt es außerhalb der Eimer-Unterbau-Spiele noch Anwendung für dieses Sanitätsgerät? Wer von euch nimmt den Kasten standardmäßig beim Hilfeleistungseinsatz mit?

FwDVs orientieren sich nunmal an der Beladung genormter Einsatzfahrzeuge. Eine Sanitäts-/Notfalltasche mit erweiterter Ausrüstung ist nur auf Wunsch des Bestellers oder garnicht vorgesehen. Außerdem gehört zur Ausbildung eines FA (in der FF) nach FwDV 2 auch nur ein Erste-Hilfe-Lehrgang (16 h). Mit dieser Qualifikation ist der FA auch nicht dazu ausgebildet, Gerät einzusetzen, welches über die Ausrüstung des Feuerwehr-Sanitätskastens hinaus geht. (In NRW ist zum Beispiel die EH Ausbildung um 4h erweitert, die u.a. dazu verwendet wird, um FA im Umgang mit dem Beatmungsbeutel auszubiden.) Da es durchaus Regionen gibt, in denen die FW üblicherweise vor dem RD eintrifft (dort wird hoffentlich eine erweiterte Ausrstung eigesetzt), obliegt nun mal dem Angriffstrupp neben der Schaffung einer Erstzugangsöffnung (dazu kann man durchaus die Brechstange verwenden) die Erstversorgung des Patienten.
Zu den Aufgaben des Angriffstrupps gehört allgemein immer die Schaffung einer Erstzugangsöfffnung und Patientenversorgung (sofern nicht vom RD übernommen), deshalb halte ich diese grundsätzliche Ausrüstungsempfehlung nicht für so abwegig.


Gruß Stephan


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt