News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Mir fehlen die Worte! | 36 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Chri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein | 376697 | |||
Datum | 22.12.2006 20:31 | 7835 x gelesen | |||
Hallo Bei einem tödlichen VU zwischen einem Linienbus und einem Fussgänger gestern in der Innenstadt spielten sich, meiner Ansicht nach, unglaubliche Szenen ab. Obwol man selbst schon viel erlebt hat und wir auch im Forum immer wieder darüber geschrieben haben, kann man nur noch ungläubig und peinlich berührt den Kopf schütteln Einige Leute standen mit Punschbechern vom nahen Weihnachtsmarkt in der Hand da und gafften. Ein Opa z.B. wollte mit seinem Enkel näher ran "um ihm das mal zu zeigen". Ein Werkstattkollege von mir, der den Bus dann von der Unfallstelle zurück ins Depot holte, war ebenfalls völlig fassungslos. Hier der Pressebericht der Polizei Kiel: POL-KI: 061221.3 Kiel : Fußgänger von Linienbus überrollt 21.12.2006 - 17:35 Uhr Kiel (ots) - Ein 60-jähriger Fußgänger ist Donnerstagnachmittag in der Kieler Innenstadt von einem Bus überrollt worden. Der Mann verstarb an der Unfallstelle. Der Unfall ereignete sich um 15.40 Uhr in der Andreas-Gayk-Straße. Der Bus fuhr in Richtung Berliner Platz. In Höhe des Hotels Astor überquerte ein Fußgänger die Fahrbahn und lief direkt vor den Bus. Das Fahrzeug erfasste die Person, riss sie etwa zehn Meter mit und überrollte sie. Eine Bergung des Verletzten war zunächst nicht möglich, da der Mann eingeklemmt unter dem Fahrgestell lag. Feuerwehrmänner mussten den Bus erst mit Pressen anheben, um den Verunglückten unter dem Fahrzeug hervorziehen zu können. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des 60-Jährigen feststellen. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an. Die Polizei musste alle verfügbaren Streifenwagenbesatzungen einsetzten, um Schaulustige und Weihnachtsmarktbesucher während der Rettungs- und Bergemaßnahmen von der Unfallstelle fern zu halten. Uwe Voigt ots Originaltext: Polizeidirektion Kiel Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=14626 Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Gartenstraße 7, 24103 Kiel Tel. +49 (0) 431 160 - 2010 bis 2012 Fax +49 (0) 431 160 - 2019 Mobil +49 (0) 171 30 38 40 5 E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de MkG Christoph Pries | |||||
| |||||
Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 376698 | |||
Datum | 22.12.2006 20:45 | 7078 x gelesen | |||
Hallo Christoph, das ist heute leider "normal". Wir hatten kürzlich innerorts einen VU mit zwei Toten. Da waren ( obwohl es mitten in der Nacht war ) auch genug Gaffer vor Ort und ein Kamerad meinte, das er einen Mitbürger verscheuchen musste als der mit seiner Kamera Bilder machen wollte... Ich frage mich was die Leute mitten in der Nacht aus dem Haus treibt um sich stundenlang sowas an zu sehen. | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz | 376699 | |||
Datum | 22.12.2006 20:46 | 6969 x gelesen | |||
Hallo, hab heute durch Zufall einen Bericht darüber in "Brisant" gesehen. Dort spricht auch eine Führungskraft der FW Kiel über das unmögliche Verhalten dieser Gaffer. Es wird immer perverser... Gruß Thomas | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 376702 | |||
Datum | 22.12.2006 21:29 | 6964 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Maierdas ist heute leider "normal". Da muss man nur eine einfache Übung im Ort machen und schon kommen die Gaffer in schnell übergezogener Jogginghose und Schlabberschuhen angesprungen, weil sie natürlich den Grund für unsere Präsenz herausfinden müssen. Man könnte ja was verpassen. Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 376704 | |||
Datum | 22.12.2006 22:01 | 7066 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Maierdas ist heute leider "normal". Hallo! Bei dem geschilderten Fall (PKlemm unter Bus im innerstädtischen Bereich) wüsste ich nur zu gerne wer von den hier versammelten Usern nicht gegafft hätte. Vielleicht verhalten wir uns aufgrund unserer Ausbildung professioneller, aber weitergelaufen wäre wohl keiner, oder? Wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein... Gruß, MaWe | |||||
| |||||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 376707 | |||
Datum | 22.12.2006 22:14 | 6988 x gelesen | |||
Moin, manchmal ist es schon hilfreich, einen redegewandten Kameraden der nicht mehr gebunden ist, mit Aufnahmeanträgen auf die Menge loszuschicken.... Bei dem "Interesse ..." | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 376710 | |||
Datum | 22.12.2006 22:43 | 6980 x gelesen | |||
Guten Abend, Geschrieben von Marc Maier das ist heute leider "normal". Das erkannte schon J.W. Goethe, er schrieb: "So sind die Menschen fürwahr ! und einer ist noch wie der andre, daß er zu gaffen sich freut, wenn des Nächsten ein Unglück befällt !". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 376714 | |||
Datum | 22.12.2006 22:58 | 7042 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Niclasmanchmal ist es schon hilfreich, einen redegewandten Kameraden der nicht mehr gebunden ist, mit Aufnahmeanträgen auf die Menge loszuschicken.... Bei dem "Interesse ..." coole Idee, wirklich. Aber im Ernst. Heute wird doch jeder "Scheiß" im fernsehn ausgeschlachtet. Man kann bei "We are Family" live dabei sein wie Familie Huber aus Schmöllerheide in den urlaub fährt, bei "Avenzio" kann man sehen wie Schmidtchen seine Bude renoviert, bei "24h" den Stromkassierer über die Schulter gucken, bei "Toto und Harry" die Polizei bewundern oder bei "Kallwas" über Gretchens Abtreibung detaillierte Berichte hören. Warum soll man dann nicht auch der Straße Herrn Sowieso beim sterben zugucken dürfen... Ottonormalzuschauer braucht doch nicht mit den Konsequenzen zu leben. Er geht einfach, wenn es ihm "zu krass" wird, er zappt quasi weg. Ausgeblendet wird dabei, dass es eben in der Situation Leute gibt die das nicht können - der Betroffene selbst, der Busfahrerkollege, die Rettungskräfte.... Gruß, Matthias | |||||
| |||||
Autor | Nikl8as 8W., Gütersloh / NRW | 376716 | |||
Datum | 22.12.2006 23:36 | 6977 x gelesen | |||
N'abend, bei uns ist vor einiger Zeit auch jemand von nem Bus überraollt worden. Einige Einsatzkräfte standen dann mit Decken oder sowas drumrum um nicht jedem Asi nen neues Foto für sein Handy zu gönnen. Zwei oder drei von denen hab ich aber gesehen, als sie unter den Bus gekrochen sind, um wenigstens etwas sehen zu können... Bei sowas fehlen einem dann wirklich die Worte. MkG Niklas | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 376726 | |||
Datum | 23.12.2006 09:51 | 7036 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Markus Weber aber weitergelaufen wäre wohl keiner, oder? Ich oute mich als erster, ich hätte mir das auch angesehen. Nur mit einem Unterschied, ich halte Abstand und behindere niemanden, ich muss die Nase nicht ganz vorne dabei haben. Ich weis auch wann es genug ist. Nichts gegen Zuschauer/Zuseher, aber wo zuschauen zum "Gaffen" wird, finde ich es abstossend. Zur Besserung Unterscheidung von Schaulustigen habe ich mir privat drei Kategorien gebildet: Zuschauer/Zuseher = halten ausreichen Abstand, behindern nicht, verlassen den Platz ohne murren wenn sie dazu aufgefordert werden, helfen ohne Diskussion wenn sie aufgefordert werden, verhalten sich pietätvoll, geben keine dummen oder sonstige Kommentare ab. Zuschauer interessieren sich für die Arbeit der Rettungskräfte. Gaffer = imm ganz vorne mit dabei, behindern die Einsatzkräfte, werden "Batzig" oder "Aggressiv" wenn sie weggeschickt werden, drücken sich, geben ständig dumme Kommentare ab, wollen die Opfer ganz genau sehen, mache Bilder und verticken an Zeitungen, haben mehr "Fachwissen" als die Einsatzkräfte. Gaffer sind nur "News-Geil". Seh-Leute = Nehmen den Einsatz zur Kenntnis, wenn sie nicht beteiligt sind, gehen oder fahren sie einfach weiter. Seh-Leute sind an E-Stellen die seltenste Gattung. Neugier liegt in der Natur des Menschen. Eine Menschenmenge pauschal als "Gaffer" zu bezeichnen ist ungefähr so, als würde man die Feuerwehr pauschal als "Feierwehr" bezeichnen. Es gibt schon gravierende Unterschiede, wobei die Zahl der Gaffer durchaus weit höher ist als die Zahl der Zuschauer/Zuseher Gruß vom Berg Jockel Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | |||||
| |||||
Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 376727 | |||
Datum | 23.12.2006 09:55 | 7066 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldIch oute mich als erster, ich hätte mir das auch angesehen. Nur mit einem Unterschied, ich halte Abstand und behindere niemanden, ich muss die Nase nicht ganz vorne dabei haben. Ich weis auch wann es genug ist. Ich oute mich als zweiter. Wäre ich vor den Rettungskräften dort gewesen, hätte ich aber auch versucht, zu helfen. Meine Homepage: http://www.ot112.de | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 376728 | |||
Datum | 23.12.2006 09:57 | 6951 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Olaf Tampier Wäre ich vor den Rettungskräften dort gewesen, hätte ich aber auch versucht, zu helfen. Volle Zustimung, hätte wohl jeder von uns gemacht! Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | |||||
| |||||
Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 376738 | |||
Datum | 23.12.2006 11:35 | 7063 x gelesen | |||
Ich finde den Beitrag von Matthias sehr gut und er beschreibt meiner Meinung nach auch gut eines der grundsätzlichen Probleme der Mediengesellschaft. Klar gab es Gaffer schon immer und ganz früher ging man halt mit Kind und Kegel in die Arena oder machte seinen Sonntagsausflug zum Scheiterhaufen - so gesehen ist das Gaffen nach menschlichem Leid wohl so alt wie die Menschehit selbst. Aber ich denke in den letzten Jahrzehnten kann man ( wenn man älteren FA oder auch Polizisten/Rettungsdienstlern zuhört ) durchaus eine Verschlimmeriung des Phänomens feststellen. Früher gab es mehr Zuseher und weniger Gaffer. Heute kippt das Verhältnis. Irgendwie hat es meiner Ansicht nach auch mit mangelndem Respekt zu tun. Befolgten die Leute früher die Anordnungen einer Einsatzkraft ( egal ob Polizei oder FW ) in der Mehrheit widerspruchslos, wird heute "verhandelt" und diskutiert wie auf einem orientalischen Basar. Und ich denke das es vor 20 Jahren ( war zu der Zeit selbst noch nicht aktiv ) einfach so gut wie nicht vorkam, das Schaulustige unter Züge krochen oder während der "heissen" Phase eines VU Einsatzes an den Unfallwagen gehen um sich die Toten genau anzuschauen :( | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 376758 | |||
Datum | 23.12.2006 14:24 | 7041 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Marc, Geschrieben von Marc Maier Und ich denke das es vor 20 Jahren ( war zu der Zeit selbst noch nicht aktiv ) einfach so gut wie nicht vorkam, das Schaulustige unter Züge krochen oder während der "heissen" Phase eines VU Einsatzes an den Unfallwagen gehen um sich die Toten genau anzuschauen :( Das glaubst aber auch nur du. Ich kann mich an einen Fall, vor ca. 25 Jahren, erinnern: Schulbus gegen PKW ca. 1,5 km außerhalb des Ortes. Wir wurden mit allem Freien Personal zum Abschirmen gegen Schaulustige eingesetzt! Ich kann mich erinnern, wie Kleinkinder extra auf die Schulter genommen wurden, damit sie besser sehen können. Ich stand bewust mit dem Gesicht zu den Schaulustigen! Gruß Mchael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 376763 | |||
Datum | 23.12.2006 15:43 | 6991 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberBei dem geschilderten Fall (PKlemm unter Bus im innerstädtischen Bereich) wüsste ich nur zu gerne wer von den hier versammelten Usern nicht gegafft hätte.Z.B. ich, und ich denke, da bin ich sicher nicht allein. Geschrieben von Markus Weber Vielleicht verhalten wir uns aufgrund unserer Ausbildung professioneller, aber weitergelaufen wäre wohl keiner, oder?Einem FA gesagt: Hier bin ich, die und die Ausbildung hab ich, kann ich helfen, wenn ja, mach ich das, wenn nicht, geh ich weiter. Eine Hilfe, die wohl jeder bringen könnte, ist die, sich um die Gaffer zu kümmern. Wenn man die blöd genug anquatscht, gehen die i.d.R. von selber weiter. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen | 376765 | |||
Datum | 23.12.2006 15:54 | 7001 x gelesen | |||
Hi, habe ich da nicht irgendwann einmal etwas von "Strafen für Gaffer" gehört? Will, darf oder kann die Polizei in solchen (dramatischen) Fällen nicht hart durchgreifen? Es kann doch nicht sein, daß man als Einsatzkraft von einem Gaffer weggedrückt wird, damit er einen besseren Blick auf das Geschehen hat. *Kopfschüttel* Gruß Jens | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 376768 | |||
Datum | 23.12.2006 16:01 | 6950 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens EngelhardtWill, darf oder kann die Polizei in solchen (dramatischen) Fällen nicht hart durchgreifen?"Will" sicher, "darf" auch, aber "kann" häufig aufgrund Personalmangel/-gebundenheit nicht direkt. Und später sind die Gaffer dann genau so schnell weg, wie sie gekommen sind. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 376770 | |||
Datum | 23.12.2006 16:06 | 7020 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jens Engelhardt habe ich da nicht irgendwann einmal etwas von "Strafen für Gaffer" gehört? naja, in der Regel, zumindest hier auf dem Land, ist es recht selten dass bereits in der "Akutphase" eines Einsatzes große Mengen an Polizei vor Ort hat. Ebenso wie sich initial die Rettungskräfte um die Rettung zu kümmern haben hat auch die Polizei zunächst erst mal anderes zu tun als Leute, die zwar aufdringlich, letztlich aber nur "Gaffer" sind zu ermahnen. Im Grunde kann man, so denke ich, den Leute zunächst ja auch nichts anhaben - auf der Straße stehen und die Rettungsarbeiten kommentieren ist meines wissens nicht wirklich verboten. Klar, natürlich steht über allem die Würde des Menschen, aber wo findet sich dass konkret wieder. Solange nicht behindert wird usw. ist da wohl erstmal nix zu machen, außer an die Vernunft der Menschen zu appellieren... | |||||
| |||||
Autor | Phil8ipp8 M.8, Castrop-Rauxel / NW | 376771 | |||
Datum | 23.12.2006 16:11 | 7017 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottnaja, in der Regel, zumindest hier auf dem Land, ist es recht selten dass bereits in der "Akutphase" eines Einsatzes große Mengen an Polizei vor Ort hat. Ebenso wie sich initial die Rettungskräfte um die Rettung zu kümmern haben hat auch die Polizei zunächst erst mal anderes zu tun als Leute, die zwar aufdringlich, letztlich aber nur "Gaffer" sind zu ermahnen. Im Grunde kann man, so denke ich, den Leute zunächst ja auch nichts anhaben - auf der Straße stehen und die Rettungsarbeiten kommentieren ist meines wissens nicht wirklich verboten. Klar, natürlich steht über allem die Würde des Menschen, aber wo findet sich dass konkret wieder. Solange nicht behindert wird usw. ist da wohl erstmal nix zu machen, außer an die Vernunft der Menschen zu appellieren... Zumindest in NRW kann die Feuerwehr einen Platzverweis aussprechen. Falls der Verwiesene nicht reagiert muss Polizei/Ordnungsamt ran, weil die Feuerwehr Platzverweise nur aussprechen aber nicht vollstrecken darf. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine private Meinung wieder! | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 376772 | |||
Datum | 23.12.2006 16:17 | 6991 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttKlar, natürlich steht über allem die Würde des Menschen, aber wo findet sich dass konkret wieder.Grundgesetz? Und das bloße Gaffen ist so noch nicht mal das Problem, das kommt wenns "aufdringlich" wird und Rettungsmaßnahmen behindert werden. Wenn einer meint, unbedingt alles sehen zu müssen, ist das erstmal seine Sache. Trotzdem befürworte ich ganz klar, dass bei ausreichendem Personal für vernünftige "Sichtbehinderung" gesorgt wird. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 376774 | |||
Datum | 23.12.2006 16:58 | 6975 x gelesen | |||
Ok, Geschrieben von Sebastian Krupp Grundgesetz? klar - aber was sind mögliche Sanktionen? Handhabe jedes Einzelnen? Praktisch eher schwierig... | |||||
| |||||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376779 | |||
Datum | 23.12.2006 17:57 | 7006 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp Mondrikweil die Feuerwehr Platzverweise nur aussprechen aber nicht vollstrecken darf. Na, da ham wir Bayern doch etwas mehr Befugnisse: Geschrieben von BayFwG Art 25 Platzverweis: Soweit Polizei nicht zur Verfügung steht, können Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren, wenn sonst der Einsatz behindert würde. Unmittelbarer Zwang durch körperliche Gewalt und deren Hilfsmittel darf entsprechend den Art. 37, 40 Abs. 1, 2 und 3, Art. 43 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Sätze 1 und 3 des Polizeiaufgabengesetzes angewendet werden. Gruß Peter | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 376782 | |||
Datum | 23.12.2006 18:25 | 7008 x gelesen | |||
Und wer kennt diese Gesetze und kann somit entscheiden, ob körperliche Gewalt ausgeübt werden darf? In dem meisten Fällen wahrscheinlich niemand. Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
| |||||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 376785 | |||
Datum | 23.12.2006 19:20 | 7021 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp MondrikZumindest in NRW kann die Feuerwehr einen Platzverweis aussprechen. Falls der Verwiesene nicht reagiert muss Polizei/Ordnungsamt ran, weil die Feuerwehr Platzverweise nur aussprechen aber nicht vollstrecken darf. Den Platzverweis gibt AFAIK inzwischen jedes Brandschutzgesetz her. In NRW ist es das bsondere, des dem Platzverweis nicht nur der Einsatzleiter, sondern jede Einsatzkraft aussprechen darf- Solange es formal richtig erfolgt, sonst ist die Sache nicht wirksam... Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen. Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen. Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann. (Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890) Gruß, Jo(sef) Mäschle | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 376786 | |||
Datum | 23.12.2006 19:25 | 6998 x gelesen | |||
solange es formal richtig erfolgt, sonst ist die Sache nicht wirksam... Und das dürfte nicht selten ein Problem darstellen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 376787 | |||
Datum | 23.12.2006 19:42 | 7045 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HäfeleUnd wer kennt diese Gesetze und kann somit entscheiden, ob körperliche Gewalt ausgeübt werden darf? In dem meisten Fällen wahrscheinlich niemand. Wi in den meisten Fällen: Google hilft... Zunächst mal das Gesetz aufmachen und die Fußnoten lesen: *) Nach der aktuellen Fassung des Polizeiaufgabengesetzes sind jetzt die Regelungen des unmittelbaren Zwangs in den Art. 58, 61 Abs. 1, 2 und 3, Art. 64 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 und 3 PAG getroffen. Art. 58 Unmittelbarer Zwang (1) 1 Die Polizei kann unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind. 2 Für die Art und Weise der Anwendung unmittelbaren Zwangs gelten die Art. 60 ff. (2) Unmittelbarer Zwang zur Abgabe einer Erklärung ist ausgeschlossen. (3) 1 Für die Anwendung unmittelbaren Zwangs werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. 2 Im übrigen gilt das Kostengesetz. Art. 61 Begriffsbestimmung (1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen. (2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen. (3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- und Betäubungsstoffe sowie zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe (Sprengmittel). (4) 1 Als Waffen sind Schlagstock, Elektroimpulsgerät und vergleichbare Waffen, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole, Maschinengewehr und Handgranate zugelassen. 2 Waffen können auf Anordnung des Staatsministeriums des Innern zeitlich befristet als Einsatzmittel erprobt werden. Art. 64 Androhung unmittelbaren Zwangs (1) 1 Unmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen. 2 Von der Androhung kann abgesehen werden, wenn die Umstände sie nicht zulassen, insbesondere wenn die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist. 3 Als Androhung des Schußwaffengebrauchs gilt auch die Abgabe eines Warnschusses. (2) Schußwaffen und Handgranaten dürfen nur dann ohne Androhung gebraucht werden, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. (3) 1 Gegenüber einer Menschenmenge ist die Anwendung unmittelbaren Zwangs möglichst so rechtzeitig anzudrohen, daß sich Unbeteiligte noch entfernen können. 2 Der Gebrauch von Schußwaffen gegen Personen in einer Menschenmenge ist stets anzudrohen; die Androhung ist vor dem Gebrauch durch Warnschuß zu wiederholen. 3 Beim Gebrauch von technischen Sperren und Dienstpferden kann von einer Androhung abgesehen werden. Also darf die Bayrische Feuerwehr keine Handgranaten gegen Gaffer anwenden, auch nicht zur Abwendung einer Gefahr an Leib und Leben, Sprengmittel aber durchaus. Ist doch gut zu verstehen... Nachtrag zu Artikl 25 BayFeudings: "Soweit Polizei nicht zur Verfügung steht, können Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren, wenn sonst der Einsatz behindert würde." Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen. Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen. Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann. (Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890) Gruß, Jo(sef) Mäschle | |||||
| |||||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 376788 | |||
Datum | 23.12.2006 19:43 | 6969 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyUnd das dürfte nicht selten ein Problem darstellen. Und richtig intressant wird es, wenn es eben kein normaler Zivilist ist sondern ein rechtskundiger Presseangehöriger... Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen. Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen. Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann. (Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890) Gruß, Jo(sef) Mäschle | |||||
| |||||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376790 | |||
Datum | 23.12.2006 19:57 | 7039 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Mäschle*) Nach der aktuellen Fassung des Polizeiaufgabengesetzes sind jetzt die Regelungen des unmittelbaren Zwangs in den Art. Richtig, das ByaFwG wurde dahingehend noch nicht angepasst. Geschrieben von §61(3) PAG Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- und Betäubungsstoffe sowie zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe (Sprengmittel). Na ja, ein Anfang ist ja schon gemacht (Wasserwerfer), ansonsten bedarf es wohl noch der Auftockung unserer LF-Beladung. Mal sehen, ob diese Beschaffungen beim Gemeinderat durchgehen. Insbesondere der Anbau eines Pferdestalls ans bestehende GH könnte auf Widerstand stossen :-))) Gruß Peter | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 376794 | |||
Datum | 23.12.2006 20:01 | 7005 x gelesen | |||
Na ja, ein Anfang ist ja schon gemacht (Wasserwerfer), In diesem Zusammenhang kann man ja dann auch nochmal die Verwendungsmöglichkeiten von IFEX prüfen... ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 376795 | |||
Datum | 23.12.2006 20:03 | 6967 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidNa ja, ein Anfang ist ja schon gemacht (Wasserwerfer), ansonsten bedarf es wohl noch der Auftockung unserer LF-Beladung. Da CAFS ja gerad ein bissel aus der Mode kommt, könnte man die Anlagen dann ja vielleicht nutzen, um das Tränengaskonzentrat zuzumischen ;-) ? Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
| |||||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 376796 | |||
Datum | 23.12.2006 20:05 | 6969 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyIn diesem Zusammenhang kann man ja dann auch nochmal die Verwendungsmöglichkeiten von IFEX prüfen... ;-) Noch so einer... Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen. Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen. Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann. (Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890) Gruß, Jo(sef) Mäschle | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 376797 | |||
Datum | 23.12.2006 20:24 | 6945 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---Philipp Mondrik--- Zumindest in NRW kann die Feuerwehr einen Platzverweis aussprechen. Dafür gibt es aber genau zwei zulässige Gründe. Geschmacklosigkeit gehört nicht dazu. Falls der Verwiesene nicht reagiert muss Polizei/Ordnungsamt ran, weil die Feuerwehr Platzverweise nur aussprechen aber nicht vollstrecken darf. §68, Abs.1 Nr.11 VwVG NW ist da anderer Meinung: (1) Vollzugsdienstskräfte im Sinne dieses Gesetzes sind: (...) 11. die beim Feuerwehreinsatz, bei der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen und bei der Abwehr von Großschadensereignissen dienstlich tätigen Personen sowie die in ihrem Auftrag handelnden Personen nach den §§ 7, 27 und 28 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 in der jeweils geltenden Fassung Das Problem liegt weniger in der Rechtslage, sondern im Ausbildungsstand und in der Anzahl der Fw-Kräfte... Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | Maxi8mil8ian8 M.8, Saarlouis / Saarland | 376798 | |||
Datum | 23.12.2006 20:38 | 6979 x gelesen | |||
Was haltet ihr von einer solchen Sichtschutzwand? Wer setzt sowas ein? Ist doch eine gute und schnelle Möglichkeit eine Einsatzstelle ohne großen Personalaufwand vor Gaffern zu schützen. | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 376799 | |||
Datum | 23.12.2006 20:45 | 7018 x gelesen | |||
Ist doch eine gute und schnelle Möglichkeit eine Einsatzstelle ohne großen Personalaufwand vor Gaffern zu schützen. So etwas dürfte bei windigen Verhältnissen einige Probleme bereiten. Außerdem: Sollen sie doch schauen. Solange man nicht behindert wird ist es doch eigentlich relaiv egal. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 376802 | |||
Datum | 23.12.2006 21:10 | 6948 x gelesen | |||
Guten Abend, Geschrieben von Philipp Mondrik Zumindest in NRW kann die Feuerwehr einen Platzverweis aussprechen. Falls der Verwiesene nicht reagiert muss Polizei/Ordnungsamt ran, weil die Feuerwehr Platzverweise nur aussprechen aber nicht vollstrecken darf. Auch in BaWü kann der Einsatzleiter gem. § 32 Abs. 4 FwG Personen von der Einsatzstelle verweisen. Wie er das aber gegenüber widersprechenden Zeitgenossen durchsetzen kann ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376859 | |||
Datum | 24.12.2006 12:56 | 6993 x gelesen | |||
Hallo, soeben folgenden Einsatzbericht im Netz entdeckt. Manchmal hat man als Gaffer halt doch die schlechteren Karten: Geschrieben von FF Marxheim: 20.01.1990 Gruß Peter | |||||
| |||||
|
zurück |