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ThemaAnwärtersonderzuschlag34 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMark8us 8W., Wachtendonk / Nordrhein-Westfalen376109
Datum19.12.2006 11:2218565 x gelesen
Hallo zusammen,
mich würde einmal interessieren ob derzeit Anwärtersonderzuschläge für Auszubildende im feuerwehrtechnischen Dienst gezahlt werden.
So sagt das Bundesbesoldungsgesetzt in §63 "Besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern, so kann das für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium ... Anwärtersonderzuschläge gewähren"
Haben wir den noch genügend qualifizierte Bewerber, oder kann es durch die neue AZVo zu einem Engpass kommen?

Gruß
Markus


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AutorRene8 B.8, Merzenich / NRW376119
Datum19.12.2006 13:0316788 x gelesen
Hallo Markus,

ich weiß das die BF Köln so einen Zuschlag mal gezahlt hat und auch die FW Bergisch Gladbach hat vor kurzem diesen noch bezahlt, ob das immer noch so ist kann ich Dir allerdings nicht sagen.

Kollegiale Grüße René Bonn


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AutorMark8us 8W., Wachtendonk / Nordrhein-Westfalen376130
Datum19.12.2006 14:1416594 x gelesen
Hallo René,
das manche soetwas zahlen habe ich auch schon gehört.

Nur zur Erklärung meiner Fragestellung. Ich arbeite derzeit als Ingenieur und spiele mit dem Gedanke mich im gehobenenen Dienst zu bewerben. Die Ausbildungsvergütung ist aber nur ~850 Euro, was im Vergleich zu einem Ingenieursgehalt etwas knapp ausfällt. Ich müsste mir dann entsprechende finanzielle Reserven bilden, damit die 18 Monate nicht ganz so hart werden.
Mit einer evtl Sonderzulage sähe das alles schon wesentlich entspannter aus :-)


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW376131
Datum19.12.2006 14:2916539 x gelesen
Es würde mich wundern, wenn bei der derzeitigen Bewerber- und Haushaltslage noch Anwärtersonderzuschläge bezahlt würden.

Zulagen sind Posten die ohne besondere Erschwernis gestrichen werden können. Das wird i. d. R. als erstes gemacht.

Rechne mal lieber nicht damit ( 99%ig )

Sollte ich mich irren, würde ich mich über Infos zu Dienststellen mit noch bestehenden Anwärtersonderzuschlägen freuen.

Gruß

Jürgen


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen376142
Datum19.12.2006 16:5116608 x gelesen
Hallo,

verschiedene Städte zahlen im mD Anwärtersonderzuschläge. Im gD und hD erfolgt i.d.R. keine solche Zahlung.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW376151
Datum19.12.2006 17:4816589 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamverschiedene Städte zahlen im mD Anwärtersonderzuschläge. Im gD und hD erfolgt i.d.R. keine solche Zahlung.

Nenne mir bitte ein bis zwei dieser Städte! Das interessiert mich dann doch wie das bei denen heute noch begründet wird.

Gruß

Jürgen


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW376161
Datum19.12.2006 18:4116521 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferDas interessiert mich dann doch wie das bei denen heute noch begründet wird.

Ganz einfach: Wenn man für die Feuerwehr halbwegs geeignete Leute haben möchte, sollte man die Ausbildungsvergütung nach Möglichkeit so gestalten, dass die Vorbereitungszeit keine Durststrecke wird, die der Anwärter nur schafft, wenn er Rücklagen hat... Besonders wenn schon Familie da ist, wird das sonst zum unüberwindbaren Hindernis...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorMark8us 8W., Wachtendonk / Nordrhein-Westfalen376168
Datum19.12.2006 19:4916577 x gelesen
Ok,
aber dann verstehe ich nicht, warum es nach Aussage von Andreas Bräutigam nur im mD eine Zulage geben soll. Ich denke auch Kandidaten für den gD oder hD haben bedingt durch ihr Studium eine beachtliche Durststrecke hinter sich.
Und Kandidaten mit Berufserfahrung müssen schon sehr "positiv bekloppt" sein um weitere 18 Monate aufs ihr Gehalt zu verzichten.

Gruß
Markus


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW376169
Datum19.12.2006 20:0816622 x gelesen
Meines Wissen sind die Anwärtersonderzuschläge nur für die Gewinnung von geeignetem Personal und nicht zur Überwindung von Durststrecken gedacht. Gerade in der heutigen Zeit stehen einem hier ausreichend und geeignetes Personal auch ohne diese Zulage zur Verfügung.

Gerade beim öffentlichen Dienst ( Polizei, Feuerwehr u. a. ) braucht man heute nicht lange zu suchen. Da wird z. Zt. sogar eine Bestenauswahl durchgeführt.

Von daher kann ich die Auffassung von Andreas nicht teilen.

Gruß

Jürgen


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW376171
Datum19.12.2006 20:1316610 x gelesen
Hier mal der Gesetzestext!

§ 63 Anwärtersonderzuschläge
(1) 1Besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern, kann das für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium oder die von ihm bestimmte Stelle Anwärtersonderzuschläge gewähren. 2Sie sollen 70 vom Hundert des Anwärtergrundbetrages nicht übersteigen; sie dürfen höchstens 100 vom Hundert des Anwärtergrundbetrages betragen.

(2) Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn der Anwärter

1.nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet und
2.nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamter im öffentlichen Dienst (§ 29) in der Laufbahn verbleibt, für die er die Befähigung erworben hat, oder, wenn das Beamtenverhältnis nach Bestehen der Laufbahnprüfung endet, in derselben Laufbahn in ein neues Beamtenverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 29) für mindestens die gleiche Zeit eintritt.


(3) 1Werden die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen aus Gründen, die der Beamte oder frühere Beamte zu vertreten hat, nicht erfüllt, ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. 2Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich für jedes nach Bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistete Dienstjahr um jeweils ein Fünftel. 3§ 12 bleibt unberührt.


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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW376173
Datum19.12.2006 20:3516463 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Markus Windbergsmich würde einmal interessieren ob derzeit Anwärtersonderzuschläge für Auszubildende im feuerwehrtechnischen Dienst gezahlt werden.

schau mal bei der BF Frankfurt auf der Internetseite. Da stand IMHO auch mal was von einem Sonderzuschlag für die Ausbildung im gehobenen Dienst. Ob das aber dann wirklich noch so gemacht wird oder nur alte Unterlagen im Netz sind, bleibt offen. Da müsstest Du dann schon mal da anrufen und Fragen ;-)

Grüße, Eric



- - -
www.ff-vohwinkel.de
- - -

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg376174
Datum19.12.2006 20:3616587 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferGerade beim öffentlichen Dienst ( Polizei, Feuerwehr u. a. ) braucht man heute nicht lange zu suchen. Da wird z. Zt. sogar eine Bestenauswahl durchgeführt.


Aber nur als Auswahl aus denen, die sich bewerben. Und das müssen nicht immer die absolut Besten sein.
Die Dunkelziffer derer, die sich auf Grund der im ÖD in den Anfangsjahren der Tätigkeit doch eher dürftige Besoldung gar nicht erst bewerben (da z.B. im zivilen Arbeitsmarkt die Einstiegsgehälter wesentlich interessanter sind) kennt keiner. Die kannst Du aber u.U. erwischen, wenn Du ihnen ein paar Euro extra am Anfang drauf legst.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW376189
Datum19.12.2006 22:3916563 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferMeines Wissen sind die Anwärtersonderzuschläge nur für die Gewinnung von geeignetem Personal und nicht zur Überwindung von Durststrecken gedacht.

Erklär doch mal den Unterschied dieser beiden Aussagen...

Wenn geeignete Leute auf die Bewerbung verzichten, weil sie die ersten 18 Monate nicht finanzieren können, reicht das wohl als Grund.

Geschrieben von Jürgen RinghoferGerade beim öffentlichen Dienst ( Polizei, Feuerwehr u. a. ) braucht man heute nicht lange zu suchen.

Dann sieh dir mal genauer an, wer da zum Auswahltest kommt, und welche Leistungen gebracht werden...
Die Anzahl der Bewerber ist nicht ausschlaggebend, sondern wer am Ende aufgrund der Summe seiner Leistungen möglicherweise eingestellt werden kann...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen376204
Datum20.12.2006 07:3016541 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDas interessiert mich dann doch wie das bei denen heute noch begründet wird.

Durch mangelnde Bewerberzahl.

Welche das waren, weiß ich nicht mehr, ich weiß aber, dass mehrere BRef meines Jahrganges berichteten, dass bei ihnen im mD gezahlt wurde, im gD/hD aber nicht. Von daher müssten es größere Städte gewesen sein ;-)


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen376205
Datum20.12.2006 07:3416518 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferGerade in der heutigen Zeit stehen einem hier ausreichend und geeignetes Personal auch ohne diese Zulage zur Verfügung.

Das mag in Kirchheim so sein, in NRW ist das eher nicht so.

Es wurde 2002 auch von einigen Städten versucht, den Zuschlag im hD zu zahlen, was aber von der Aufsichtsbehörde abgelehnt wurde.


Gruß

A.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen376206
Datum20.12.2006 07:3616502 x gelesen
Geschrieben von Markus Windbergsch denke auch Kandidaten für den gD oder hD haben bedingt durch ihr Studium eine beachtliche Durststrecke hinter sich.

Richtig, aber mir sind einige Versuche aus 2002 bekannt, die von den zuständigen Ministerien verneint wurden.


Gruß

A.

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW376229
Datum20.12.2006 10:1816628 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAber nur als Auswahl aus denen, die sich bewerben. Und das müssen nicht immer die absolut Besten sein.
Die Dunkelziffer derer, die sich auf Grund der im ÖD in den Anfangsjahren der Tätigkeit doch eher dürftige Besoldung gar nicht erst bewerben (da z.B. im zivilen Arbeitsmarkt die Einstiegsgehälter wesentlich interessanter sind) kennt keiner. Die kannst Du aber u.U. erwischen, wenn Du ihnen ein paar Euro extra am Anfang drauf legst.


Dafür habe ich meine Einstellungstests. Wer den besteht, ist grundsätzlich geeignet. In der Regel habe ich sogar mehr geeignete als ich brauche und kann dann eine Bestenauswahl durchführen.

Auf Personen die sich aufgrund der anfänglich "schlechten" Bezahlung nicht bewerben, kann ich gerne verzichten. Beruf hat immer noch was mit Berufung zu tun und man sollte nicht immer den Verdienst in den Vordergrund stellen. Berufszufriedenheit ist m. E. noch viel wichtiger. Was bringt dir das beste Gehalt, wenn du nicht glücklich bist/wirst?

Im Vergleich mit einem Schreiner, Flaschner o. ä. Berufen hat der Beamte im mD oftmals sogar eine deutliche höhere Ausbildungsvergütung.

M. E. sind Anwärtersonderzuschläge erst möglich, wenn unzureichend geeignete Bewerber vorhanden sind.

Ich möchte zur Zeit nicht wissen wieviele geeignete Personen nicht berücksichtigt werden, da die Bestenauswahl ihnen einen Riegel davorgeschoben hat.

Gruß

Jürgen


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW376232
Datum20.12.2006 10:2516579 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerDann sieh dir mal genauer an, wer da zum Auswahltest kommt, und welche Leistungen gebracht werden...
Die Anzahl der Bewerber ist nicht ausschlaggebend, sondern wer am Ende aufgrund der Summe seiner Leistungen möglicherweise eingestellt werden kann...


Nur zum Beispiel: Bei der Landespolizei Baden - Württemberg mussten Wartelisten eingerichtet werden. Trotz erfolgreichem Einstellungstest werden keine Direktzusagen mehr ausgesprochen. Ein Großteil der Bewerber für den mittleren Dienst haben Abitur und einige sogar ein abgeschlossenes Studium.

Sicher sind bei diesen Tests ein gewisser Teil der Bewerber ungeeignet. Dennoch ist der Anteil der geeigneten, welche am Schluss übrig sind, enorm und vollkommend ausreichend um die Bedürfnisse des Berufs vollständig zu erfüllen.

Geschrieben von Dietmar ReimerWenn geeignete Leute auf die Bewerbung verzichten, weil sie die ersten 18 Monate nicht finanzieren können, reicht das wohl als Grund.

Gerne! Solange es ausreichend geeignete Leute gibt die auch ohne Anwärtersonderzuschläge beginnen sehe ich keine Not! Erst wenn es da Probleme geben sollte, muss ich mir was überlegen um geeignete Leute zu bekommen. Dafür sind dann z. B. Sonderzuschläge möglich.

Gruß

Jürgen


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW376233
Datum20.12.2006 10:3016578 x gelesen
Bislang hat mir noch keine von Euch eine Feuerwehr genannt, welche Anwärtersonderzuschläge bezahlt!

Darauf warte ich immer noch!

Das Direkteinsteiger für den gD oder hD sog. Durststrecken hinter sich haben ist unbestritten. Dennoch dienen Anwärtersonderzuschläge nicht dazu diese auszugleichen. Sinn und Zweck liegen hier gänzlich in einem anderen Bereich.

Gruß

Jürgen


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AutorAndr8eas8 S.8, Wardenburg / 376234
Datum20.12.2006 10:3116571 x gelesen
Hallo Markus!

Mir ist zumindest eine BF bekannt, welche den mD-Anwärtern volles A7-Gehalt während der Ausbildung zahlt, den gD-Azubis werden dort allerdings nur Anwärterbezüge gezahlt.

Ich selbst habe vor Beginn der gD-Ausbildung auch in der freien Wirtschaft als Ingenieur gearbeitet und natürlich wesentlich mehr verdient als zur Zeit. Die gD-Ausbildung dauert bei mir sogar 24 Monate (Niedersachsen) und noch bin ich nicht verhungert.

Gruß, Andreas


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW376235
Datum20.12.2006 10:3316620 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamDas mag in Kirchheim so sein, in NRW ist das eher nicht so.

Vieleicht kann jemand von der Berufsfeuerwehr Düsseldorf Auskunft geben wie die Bewerberlage bei freien Ausbildungsstellen aussieht. Ich bin mir sicher, dass auch in Düsseldorf die Türen von Bewerbern eingerannt werden, wodurch am Ende ausreichend geeignete gewonnen werden können.

Gruß

Jürgen


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW376237
Datum20.12.2006 10:3716654 x gelesen
Geschrieben von Andreas SchiefbahnMir ist zumindest eine BF bekannt, welche den mD-Anwärtern volles A7-Gehalt während der Ausbildung zahlt, den gD-Azubis werden dort allerdings nur Anwärterbezüge gezahlt.

Welche?


JürgenGeschrieben von Andreas SchiefbahnIch selbst habe vor Beginn der gD-Ausbildung auch in der freien Wirtschaft als Ingenieur gearbeitet und natürlich wesentlich mehr verdient als zur Zeit. Die gD-Ausbildung dauert bei mir sogar 24 Monate (Niedersachsen) und noch bin ich nicht verhungert.

Ein lebendes Beispiel, dass genug Geeignete auch ohne Anwärtersonderzuschläge zu bekommen sind!

Gruß

Jürgen


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AutorAndr8eas8 S.8, Wardenburg / 376246
Datum20.12.2006 10:5916628 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWelche?

BF Kassel, es soll aber bei allen hessischen BF´s so gehandhabt werden.


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW376249
Datum20.12.2006 11:1416633 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferNur zum Beispiel: Bei der Landespolizei Baden - Württemberg mussten Wartelisten eingerichtet werden. Trotz erfolgreichem Einstellungstest werden keine Direktzusagen mehr ausgesprochen. Ein Großteil der Bewerber für den mittleren Dienst haben Abitur und einige sogar ein abgeschlossenes Studium.

Dein Beispiel ist ja ganz toll, hat nur leider nichts mit dem Thema Anwärtersonderzulage im feuerwehrtechnischen Dienst, insbesondere mD, zu tun.

Die Bewerbersituation für den mD, zumindest in NRW, sieht so aus, dass sich Massen bewerben, von denen am Ende mit Mühe und Not die benötigte Anzahl übrig bleibt.
Unter anderem deswegen will man ja in der Ausbildung neue Wege gehen, und direkt Schulabgängern das Berufsbild Feuerwehrmann vermitteln.

Geschrieben von Jürgen RinghoferErst wenn es da Probleme geben sollte, muss ich mir was überlegen um geeignete Leute zu bekommen. Dafür sind dann z. B. Sonderzuschläge möglich.

Genau, besser hätte man es nicht ausdrücken können. Auch darum gibt es in Essen die besagte Zulage.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen376273
Datum20.12.2006 15:5516497 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferIch bin mir sicher, dass auch in Düsseldorf die Türen von Bewerbern eingerannt werden, wodurch am Ende ausreichend geeignete gewonnen werden können.

Eben genau nicht!!! Deshalb haben wir ja auch die von Dietmar schon zitierte neue Stufenausbildung ins Leben gerufen, die einige Mehrkosten mit sich bringt, aber die Bewerbersituation insgesamt verbessern soll. Bewerbungen gehen genug ein, aber wir bekommen - genau wie Essen - so gerade eben ausreichend geeignete Leute.


Gruß

A.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen376274
Datum20.12.2006 16:0216597 x gelesen
Geschrieben von Andreas SchiefbahnGeschrieben von Jürgen Ringhofer
Welche?


BF Kassel, es soll aber bei allen hessischen BF´s so gehandhabt werden.


Klar, weil das in Hessen, Niedersachsen, BaWü(?) und anderen Ländern so geregelt ist. Dort gibt es keine Anwärter mehr im mD Feu.


Gruß

A.

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AutorAndr8eas8 S.8, Wardenburg / 376276
Datum20.12.2006 16:1116597 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamKlar, weil das in Hessen, Niedersachsen, BaWü(?) und anderen Ländern so geregelt ist. Dort gibt es keine Anwärter mehr im mD Feu.

Nicht ganz, in Niedersachsen bekommen alle Anwärter (mD und gD) lediglich Anwärterbezüge.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen376277
Datum20.12.2006 16:1416549 x gelesen
ah, dann ist aber der BIII Teil der mD-Ausbildung, oder?


Gruß

A.

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AutorAndr8eas8 S.8, Wardenburg / 376279
Datum20.12.2006 16:2316524 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamah, dann ist aber der BIII Teil der mD-Ausbildung, oder?

Richtig, in NDS einfach "mD-Lehrgang" genannt und dauert fünf Wochen. Der BIV nennt sich hier "BI-Lehrgang" und ist zweigeteilt (zehn + acht Wochen).


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AutorAndr8eas8 S.8, Wardenburg / 376280
Datum20.12.2006 16:2816467 x gelesen
Zur Ergänzung: BI heißt hier nicht B1 sondern "B groß i"-Lehrgang


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg376346
Datum20.12.2006 23:1416635 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDafür habe ich meine Einstellungstests. Wer den besteht, ist grundsätzlich geeignet. In der Regel habe ich sogar mehr geeignete als ich brauche und kann dann eine Bestenauswahl durchführen.

Natürlich habe ich genügend Leute, die die Tests bestehen. Sonst hätte ich ja freie Stellen.
Aber das sind nur relativ die Besten. Nicht absolut. Denn es sind nur die Besten derer, die sich beworben haben. Nicht der gesamten potentiellen Bewerber.


Geschrieben von Jürgen RinghoferAuf Personen die sich aufgrund der anfänglich "schlechten" Bezahlung nicht bewerben, kann ich gerne verzichten. Beruf hat immer noch was mit Berufung zu tun und man sollte nicht immer den Verdienst in den Vordergrund stellen.

Nein. Sollte man nicht. Stimme ich Dir zu.
Wenn man aber schaut, was heute ein guter Dipl.-Ing. MaschBau als ziviles Einstiegsgehalt bekommen kann, und was er als BRef bekommt, da liegen Welten dazwischen. Und das, nachdem er drei Jahre Abi (ohne Einkommen) und danach 5 Jahre Studium (ohne größeres Einkommen, dafür ber mit teilweise nicht unerheblichen Kosten) absolviert hat. Da stimmt m.E. etwas gewaltig nicht.
Wenn ich wirklich die Besten will (und nicht nur die Besten derer die es sich leisten können sich zu den Konditionen zu bewerben oder die einfach nur Überzeugungstäter sind), dann muß ich da dagegen halten.
Was spricht dagegen, dem Azubi im hD eben gleich von Anfang an die Bezüge eines Rates (oder wegen mir eine Stufe drunter damit die fertigen Räte sich nicht herabgesetzt fühlen) zu zahlen? Ja. Ich weiß, kostet Geld. Aber wie viele Ausbildungsstellen hD Feu gibt es im Jahr? Nicht so viele, daß diese Veränderung die Städte ruinieren würde.

Wenn ich zivil als frisch und voll ausgebildeter Akademiker noch eine innerbetriebliche Fortbildung in Form eines Trainee-Programmes durchlaufe die mich für meine soätere Tätigkeit über meine akademische Ausbildung hinaus vorbereiten soll, dann bekomme ich da trotzdem nicht nur das Gehalt einer Lehrlings.


Geschrieben von Jürgen RinghoferWas bringt dir das beste Gehalt, wenn du nicht glücklich bist/wirst?

Natürlich ist nicht alles über das Geld zu sehen. Aber wir reden von 8 Jahren quasi unvergüteter (und zukünftig durch Studiengebühren auch noch anteilig selbst finanzierte) Ausbildung.

Du warst ja selbst auf der FH Pol. Da tricken wir jetzt mal ein Modell draus (weißt ja, wir BWLer lieben Modelle ;-) )
Ablauf war doch (modellhaft grob abstrahiert) so. Du hast während Deiner Ausbildung auf der FH Pol weiterhin bezüge bekommen, hast (grundsätzlich) die Infrastruktur wie Unterkunft, Verpflegung, Lernmittel,... gestellt bekommen. Und Du hattest die Garantie bei einem entsprechenden Studienerfolg anschließend eine entsprechende Stelle mit der passenden Vergütung zu erhalten.

Was wäre, wenn Du
- für diese Zeit keinerlei Bezüge bekommen hättest
- dafür aber aber alle Kosten wie Unterkunft, Lehrmittel, Verpflegung,.... voll selbst hättest tragen müssen
- keine Garantie auf eine Rückkehr in den Dienst gehabt hättest
- dafür aber um überhaupt wieder zurück genommen zu werden anschließend für zwei Jahre weniger verdienen würdes als der Anwärter bzw. ein PM im mD
- und ebenfalls ohne Garantie im Anschluß an diese zwei Jahre in ein dauerhaftes Dienstverhältnis übernommen zu werden.

Und gleichzeitig hättest Du die Möglichkeit, nach der Ausbildung an der FH ohne diese zwei Jahre dran zu hängen eine (zivile) Tätigkeit anzutreten, deren Bezahlung das Mehrfache dessen was Du in den ersten zwei Jahren bei o.g. Modell bekommen würdes beträgt.


Überzeugung in Ehren. Aber ab einem gewissen Punkt muß man auch daran denken, was am Ende des Monats auf dem Bankkonto steht, die Miete zahlt, Vermögen bildet, fürs Alter vorsorgt,...


Geschrieben von Jürgen RinghoferM. E. sind Anwärtersonderzuschläge erst möglich, wenn unzureichend geeignete Bewerber vorhanden sind.

Die Frage ist nicht, ob ich alle Stellen voll bekommen habe, sondern ob ich die Möglichkeit gehabt hätte, auf die Stellen noch besseres Personal zu bekommen als heute drauf sitzt.
Und m.E. ist das heute das Kardinalproblem im ÖD.
Durch die m.E. nicht mehr zeitgemäßen starren Besoldungsstrukturen die quasi alle über einen kamm scheren bekomme ich eben nicht immer dien Besten.
Ich sollte mir auch überlegen, ob ich nicht die Möglichkeit schaffen will, eine Durchlässigkeit in beide Richtungen zu schaffen. Es also auch Seiteneinsteigern ermöglichen will, die Berufserfahrung aus dem Zivilbereich mitbringen diese in den öffentlichen Dienst einzubringen (und umgekehrt und ggfs. das auch mehrfach auch wieder zurück).
Nur womit soll ich den Dipl.-Ing. Maschinenbau, verheiratet, 2 Kinder, 5 Jahre Berufserfahrung (finanziell) motivieren, seine Erfahrung in den Bereich der Feuerwehr einzubringen? Mit den Bezügen eines BRef? Nicht wirklich...
Da muß ich dafür sorgen, daß der Übergang finanziell möglichst ohne große Einbußen stattfindet.
Sonst bekomme ich (wenige Ausnahmen ausgenommen) lauter Bewerber, die nach Abschluß ihres Studiums ihr Geld nicht wirklich mit Arbeit in ihrem gelernten Fachgebiet verdient haben und deshalb "nur" ihr Wissen von der Uni mitbringen.

Eine andere Möglichkeit wäre es, eine Ausbildung anzubieten, die der der Bundeswehr vergleichbar wäre.
Eine Kombination aus Studium und Ausbildung für die zukünftige Tätigkeit mit festen Bezügen und dafür aber mit einer Mindestverpflichtungszeit.
Wenn die Feuerwehren wollten, könnten sie sich dafür sicherlich (gegen Bezahlung natürlich) mit der BW arrangieren. Wenn eben die OAs der BW auf ihren Lehrgängen auf ihren Schulen und zu Truppenpraktika in ihren Einheiten sind, das sind die FM auf ihren eigenen Schulen und zu Praktika in den Wehren. Und studiert wird auf der Hochschule der BW gemeinsam.
Nach ca. 4-5 Jahren hätte ich jemanden mit Studium und Ausbildung zum gD/ hD Feu.

Wäre ja mal ein Ansatz ;-)


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Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg376347
Datum20.12.2006 23:1916485 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferEin lebendes Beispiel, dass genug Geeignete auch ohne Anwärtersonderzuschläge zu bekommen sind!

Ohne jetzt Andreas zu kennen, ihn herabwerten zu wollen,... Es paßt eben nur in die Beitragsfolge hinein.
Aber weiß Du, ob es nicht zig andere potentielle Kandidaten gegeben hätte die vielleicht noch geeigneter, besser, leistungsfähiger,... für diese Tätigkeit gewesen wären, die es sich nur eben nicht leisten konnten, auf Teile ihres Einkommens zu verzichten (weil Frau/ Kinder, Haus, Studiendarlehen,...)?


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Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8F., Dortmund / NRW376384
Datum21.12.2006 10:0916469 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferBislang hat mir noch keine von Euch eine Feuerwehr genannt, welche Anwärtersonderzuschläge bezahlt!

Darauf warte ich immer noch!


Dortmund hat in den letzten Jahren so eine Zulage bezahlt. Bald aber "hatte", da dies mit demnächst fertigen Grundlehrgängen ausläuft. Die Zulage gab es sowohl im mD als auch gD auf Grund mangelnder geeigneter Bewerberzahlen und eines großen Bedarfes der letzten Jahre. Zufrieden? ;-)

Wenn ich mich richtig erinnere hat/te) auch Frankfurt dies so gemacht, sowohl im mD als auch gD.


Mit freundlichem Gruße,

Daniel Friederichs
***************************
www.biogefahr.org & www.liso.de

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AutorRene8 B.8, Merzenich / NRW376729
Datum23.12.2006 10:0616506 x gelesen
zweites posting zwei feuerwehren, mit einschränkung ob noch aktuell


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