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Thema | Ex-scutz bfähigte person | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 375573 | |||
Datum | 14.12.2006 16:16 | 7222 x gelesen | |||
hallo, soweit ich weis benötigt man zum instandsetzen von ex geschützten geräten einen sonderlehrgang um "befähigte person o.ä." zu werden weis jemand wo und wie man so einen lehrgang machen kann und was sowas in ungefähr kostet? wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 375795 | |||
Datum | 15.12.2006 20:46 | 5839 x gelesen | |||
inwiefern instandsetzen und was instandsetzen? | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 375796 | |||
Datum | 15.12.2006 20:55 | 5735 x gelesen | |||
zum beispiel exgeschützte handlampe oder elektrisch betriebene gefahrstoff pumpen, bei den lampen halt Leuhtmittel oder akku tauschen und bei den pumpen alle sonstigen arbeiten, zuleitung erneuern, schaltelemete erneuern usw... wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 375803 | |||
Datum | 15.12.2006 22:17 | 5802 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Luxenhalt Leuhtmittel oder akku tauschen Ich schätze mal das sind Punkte die auch in der Bedienungsanleitung der Lampen vorhanden sind oder? Das sollte man dann eigentlich ohne irgendwelche Lehrgänge machen dürfen solange man sich an die Bedienungsanleitung hält, und nur original Ersatzteile verwendet. Geschrieben von Thomas Luxen bei den pumpen alle sonstigen arbeiten, zuleitung erneuern, schaltelemete erneuern usw... Das dürfte das Problem beim Verlust der Ex-Zulassung liegen. Grundsätzlich muss man in "Grundlagen des Explosionsschutzes" ausgebildet sein. Und dann muss man "Befähigte Personen im Explosionsschutz" nach der Betriebssicherheitsverordnung (früher: "Sachkundiger") sein. Und ob du danach Instandsetzen darfst, kann ich dir nichtmal sagen. Kann sein das es dich nur zur (wiederkehrenden) Prüfung befähigt. Machen kann man solche Kurse bei vielen Seminaranbietern, unter anderem den BG's, TÜV, usw. Die können dir auch sagen zu was dich diese Kurse befähigen. Grundsätzlich dürfen Reparaturen nur vom Hersteller selbst und von zugelassenen Personen/Stellen durchgeführt werden aber dafür nötig ist um zugelassen zu sein kann ich dir leider nicht sagen. Aufjeden Fall wird da einen Facharbeiter-/Gesellenbrief aus dem Elektrobereich von nöten sein. Ex-Schutz ist nen ganz heikles Thema... | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 375860 | |||
Datum | 16.12.2006 14:18 | 5788 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenAufjeden Fall wird da einen Facharbeiter-/Gesellenbrief aus dem Elektrobereich von nöten sein. Elektro fachkraft bin ich, ein arbeitskollege der in einer anderen VG gerätewart is sagte das man "normalerweise" so einen lehrgang brauch, uste aber auch nix genaues Hab de TÜV Rheinland mal ne e-mail geschickt, vieleicht können die mir weiterhelfen wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 375873 | |||
Datum | 16.12.2006 16:50 | 5818 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas LuxenTÜV Rheinland Wenn ich deren Homepage richtig überblicke, bilden die zwar befähigte personen aus, aber nicht für explosionsschutz. Kannst ja mal hier verlauten lassen was dabei herauskommt, interessiert mich auch. | |||||
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Autor | Phil8ipp8 K.8, Recklinghausen / NRW | 375999 | |||
Datum | 17.12.2006 23:00 | 5834 x gelesen | |||
Hallo Thomas, viel wichtiger als die Frage, wer die Instandsetzung tatsächlich durchführt, ist in meinen Augen, die Frage, wer die Geräte anschließend prüft. Hier ist insbesondere der § 14 Absatz 6 der BetrSichV wesentlich (was die Prüfung nach einer Insatndhaltung an Teilen, von denen der Ex-Schutz abhängt, betrifft). siehe: Betriebsicherheitsverordnung (Seite 12) Interessant ist auch die Frage, in wie weit die wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 BetrSichV bei den Feuerwehren durchgeführt werden. Zur befähigten Person gibt es die Technischen Regeln TRBS 1201 und TRBS 1201 Teil 1 (siehe www.baua.de). Viele Grüße, Philipp | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Rumpenheim / Hessen | 376005 | |||
Datum | 18.12.2006 04:46 | 5860 x gelesen | |||
Morgen, Geschrieben von Philipp Krebs Interessant ist auch die Frage, in wie weit die wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 BetrSichV bei den Feuerwehren durchgeführt werden. Du beziehst Dich da sicher auf §15 (15): (15) Bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 müssen Prüfungen im Betrieb spätestens alle drei Jahre durchgeführt werden., Gibt es da noch andere Regelungen? Ich habe neulich etwas von einer angeblichen Prüf- oder Wartungspflicht alle 6 Monate gehört, natürlich ohne Quelle... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Stef8an 8F., Friedrichshafen / Ba-Wü | 376010 | |||
Datum | 18.12.2006 07:27 | 5877 x gelesen | |||
Hallo Forum, wie sind den "Anlagen" definiert? Fällt die übliche Ausrüstung bei Feuerwehrs denn darunter? Gruß Stefan "I haven't lost my mind -- it's backed up on CD. Somewhere..." | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 376018 | |||
Datum | 18.12.2006 09:18 | 5660 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Feierabend wie sind den "Anlagen" definiert? (1) Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen im Sinne von Satz 1 setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird; hierzu gehören insbesondere überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. § 2 (1) BetrSichV MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | |||||
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