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ThemaEx-scutz bfähigte person10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8L., Gerolstein / RLP375573
Datum14.12.2006 16:167222 x gelesen
hallo, soweit ich weis benötigt man zum instandsetzen von ex geschützten geräten einen sonderlehrgang um "befähigte person o.ä." zu werden
weis jemand wo und wie man so einen lehrgang machen kann und was sowas in ungefähr kostet?


wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen...

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen375795
Datum15.12.2006 20:465839 x gelesen
inwiefern instandsetzen und was instandsetzen?


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AutorThom8as 8L., Gerolstein / RLP375796
Datum15.12.2006 20:555735 x gelesen
zum beispiel exgeschützte handlampe oder elektrisch betriebene gefahrstoff pumpen, bei den lampen halt Leuhtmittel oder akku tauschen und bei den pumpen alle sonstigen arbeiten, zuleitung erneuern, schaltelemete erneuern usw...


wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen...

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen375803
Datum15.12.2006 22:175802 x gelesen
Geschrieben von Thomas Luxenhalt Leuhtmittel oder akku tauschen

Ich schätze mal das sind Punkte die auch in der Bedienungsanleitung der Lampen vorhanden sind oder? Das sollte man dann eigentlich ohne irgendwelche Lehrgänge machen dürfen solange man sich an die Bedienungsanleitung hält, und nur original Ersatzteile verwendet.

Geschrieben von Thomas Luxenbei den pumpen alle sonstigen arbeiten, zuleitung erneuern, schaltelemete erneuern usw...

Das dürfte das Problem beim Verlust der Ex-Zulassung liegen.

Grundsätzlich muss man in "Grundlagen des Explosionsschutzes" ausgebildet sein.
Und dann muss man "Befähigte Personen im Explosionsschutz" nach der Betriebssicherheitsverordnung (früher: "Sachkundiger") sein.
Und ob du danach Instandsetzen darfst, kann ich dir nichtmal sagen. Kann sein das es dich nur zur (wiederkehrenden) Prüfung befähigt.

Machen kann man solche Kurse bei vielen Seminaranbietern, unter anderem den BG's, TÜV, usw.
Die können dir auch sagen zu was dich diese Kurse befähigen.

Grundsätzlich dürfen Reparaturen nur vom Hersteller selbst und von zugelassenen Personen/Stellen durchgeführt werden aber dafür nötig ist um zugelassen zu sein kann ich dir leider nicht sagen.
Aufjeden Fall wird da einen Facharbeiter-/Gesellenbrief aus dem Elektrobereich von nöten sein.

Ex-Schutz ist nen ganz heikles Thema...


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AutorThom8as 8L., Gerolstein / RLP375860
Datum16.12.2006 14:185788 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenAufjeden Fall wird da einen Facharbeiter-/Gesellenbrief aus dem Elektrobereich von nöten sein.

Elektro fachkraft bin ich, ein arbeitskollege der in einer anderen VG gerätewart is sagte das man "normalerweise" so einen lehrgang brauch, uste aber auch nix genaues
Hab de TÜV Rheinland mal ne e-mail geschickt, vieleicht können die mir weiterhelfen


wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen...

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen375873
Datum16.12.2006 16:505818 x gelesen
Geschrieben von Thomas LuxenTÜV Rheinland
Wenn ich deren Homepage richtig überblicke, bilden die zwar befähigte personen aus, aber nicht für explosionsschutz.

Kannst ja mal hier verlauten lassen was dabei herauskommt, interessiert mich auch.


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AutorPhil8ipp8 K.8, Recklinghausen / NRW375999
Datum17.12.2006 23:005834 x gelesen
Hallo Thomas,

viel wichtiger als die Frage, wer die Instandsetzung tatsächlich durchführt, ist in meinen Augen, die Frage, wer die Geräte anschließend prüft. Hier ist insbesondere der § 14 Absatz 6 der BetrSichV wesentlich (was die Prüfung nach einer Insatndhaltung an Teilen, von denen der Ex-Schutz abhängt, betrifft).
siehe: Betriebsicherheitsverordnung (Seite 12)

Interessant ist auch die Frage, in wie weit die wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 BetrSichV bei den Feuerwehren durchgeführt werden.

Zur befähigten Person gibt es die Technischen Regeln TRBS 1201 und TRBS 1201 Teil 1 (siehe www.baua.de).

Viele Grüße, Philipp

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AutorMath8ias8 Z.8, Rumpenheim / Hessen376005
Datum18.12.2006 04:465860 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Philipp KrebsInteressant ist auch die Frage, in wie weit die wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 BetrSichV bei den Feuerwehren durchgeführt werden.

Du beziehst Dich da sicher auf §15 (15):

(15) Bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 müssen Prüfungen im Betrieb spätestens alle drei Jahre durchgeführt werden.,

Gibt es da noch andere Regelungen? Ich habe neulich etwas von einer angeblichen Prüf- oder Wartungspflicht alle 6 Monate gehört, natürlich ohne Quelle...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorStef8an 8F., Friedrichshafen / Ba-Wü376010
Datum18.12.2006 07:275877 x gelesen
Hallo Forum,

wie sind den "Anlagen" definiert?
Fällt die übliche Ausrüstung bei Feuerwehrs denn darunter?
Gruß

Stefan



"I haven't lost my mind -- it's backed up on CD. Somewhere..."

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio376018
Datum18.12.2006 09:185660 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan Feierabendwie sind den "Anlagen" definiert?

(1) Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen im Sinne von Satz 1 setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird; hierzu gehören insbesondere überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.

§ 2 (1) BetrSichV


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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