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ThemaFührerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest?110 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen374789
Datum09.12.2006 00:4072222 x gelesen
Hallo!

Steche ich jetzt hiermit in ein Wespennest, oder ist dies schon mehrfach hier besprochen worden?

Macht nix! Frage trotzdem!

Haben immer wieder das Problem, dass wir JFW haben, die mit ihrem Führerschein, sowie dem der Ausbilder nicht einmal ihr TSF-W oder das LF8 bewegen dürfen!

War da nicht einmal die Aussage, dass es in einigen Bundesländern oder Nachbarstaaten der EU die Ausnahme gibt, Feuerwehrmitgliedern eine Genehmigung zu geben, welche einen Nachweis führen können, die über einen gewissen Stundensatz oder zumindest eine Befähigung zum Fahren des nötigen Fahrzeuges verfügen, die Gewähr des Bewegens dieses Fahrzeuges zu Übungszweckens zu geben, damit wenigstens die Ausbildung des Nachwuchses gewähleistet ist?

Wie sieht es aus, nachdem die neuen Fahrschühler nur bis 3,...irgendetwas fahren dürfen diese bis 7,5 fahren zu lassen?

Vorher durfte auch der Fahrschüler auf nem Golf nen 7,5 Tonner mit Hänger über die Autobahn bewegen!!! (Mein Gott, wer hat dafür die Veratwortung getragen?)

Gut, hab mich auch sehr angestrengt um diesen dummen Satz schreiben zu können, aber gibt es denn dazu wirklich eindeutige Aussagen?

Oder sollte mann sich dafür nicht mal bei den dicken Tieren ins Zeug legen?

Würde mich freuen über sachliche Meinungen.


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AutorFeli8x E8., Bergrheinfeld / Bayern374790
Datum09.12.2006 02:4069904 x gelesen
Morgen,

das Führerschein-Problem ist ja schon länger bekannt. In meiner Wehr haben auch einige der Aktiven "nur" einen B oder BE-Schein. Praktisch heist das für uns, das nur unser MZF von denen gefahren werden kann.

Aus diesem Grund gab es mitte des Jahres einen Brief des LFV Bayern an den Staatsminister Beckstein mit folgendem Wortlaut:



Sehr geehrter Herr Staatsminister,

wir möchten Sie auf eine Thematik aufmerksam machen, die derzeit intensiv in den bayerischen Gemeinden und bei ihren Feuerwehren diskutiert wird.

Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse. Das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF), das insbesondere bei kleineren Freiwilligen Feuerwehren weit verbreitet ist, übersteigt bislang diese Tonnagebeschränkung nicht und kann daher von Feuerwehrangehörigen mit der Führerscheinklasse B gefahren werden.

Die Firmen Mercedes und Volkswagen bieten neuerdings nur noch TSF an, die die 3,5 t-Gewichtsbeschränkung überschreiten. Lediglich die Hersteller Opel und Fiat können noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 t anbieten. Dieser Umstand führt bei Ausschreibungen dazu, dass die Firmen Mercedes und Volkswagen aus dem Bieterkreis ausgeschlossen sind und dem gemäß der Wettbewerb eingeschränkt ist. Sollten in Zukunft auch die verbliebenen Anbieter von TSF bis 3,5 t die Gewichtsbeschränkung überschreiten, so wären die Gemeinden gezwungen, die Schulungskosten für den Erwerb des Zusatzführerscheins C1 zu finanzieren, damit ihre Feuerwehrdienstleistenden das TSF führen können. Bei rund 4.500 Ortsfeuerwehren in Bayern kämen insoweit immense Kosten auf die Gemeinden zu.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, wir bitten Sie, sich für die Erweiterung der Führerscheinklasse B von 3,49 t auf mindestens 4,25 t einzusetzen. Sollte diesem Bestreben kein Erfolg beschieden sein, so sollte zumindest eine Ausnahmeregelung für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bei Einsätzen und sonstigen Übungs- und Bewegungsfahrten bis 4,25 t mit der Führerscheinklasse B erreicht werden.

Die Feuerwehren in den bayerischen Gemeinden wollen ihren Aufgaben gerne nachkommen. Die fortschreibende Technik und die erhöhten Anforderungen an Fahrzeuge und ihre Aufbauten stellen ohnehin erhöhte Anforderungen an das Know-how der Feuerwehrdienstleistenden. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn Sie sich für eine unbürokratische Lösung des aufgezeigten Problems einsetzen würden.

Für eine ergänzende mündliche Erörterung der Thematik stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Uwe Brandl
Präsident
Bayerischer Gemeindetag

Dr. Jürgen Busse
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
Bayerischer Gemeindetag

Alfons Weinzierl
Vorsitzender
Landesfeuerwehrverband

(Quelle: Kfv Schweinfurt)


Was daraus geworden ist, und ob eine offizielle Stellungnahme irgendwo vorliegt kann ich leider nicht sagen.

Gruß aus Franken
Felix


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio374792
Datum09.12.2006 02:5469567 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von LFV BayernDie Firmen Mercedes und Volkswagen bieten neuerdings nur noch TSF an, die die 3,5 t-Gewichtsbeschränkung überschreiten. Lediglich die Hersteller Opel und Fiat können noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 t anbieten. Dieser Umstand führt bei Ausschreibungen dazu, dass die Firmen Mercedes und Volkswagen aus dem Bieterkreis ausgeschlossen sind und dem gemäß der Wettbewerb eingeschränkt ist.

'Erweiterung der Führerscheinklasse B' von Christi@n Pannier


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen374793
Datum09.12.2006 03:2969573 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Horst PeterekWie sieht es aus, nachdem die neuen Fahrschühler nur bis 3,...irgendetwas fahren dürfen diese bis 7,5 fahren zu lassen?
(...)
... aber gibt es denn dazu wirklich eindeutige Aussagen?


sicher:

Geschrieben von STVG
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat (...)


Geschrieben von Horst PeterekVorher durfte auch der Fahrschüler auf nem Golf nen 7,5 Tonner mit Hänger über die Autobahn bewegen!!! (Mein Gott, wer hat dafür die Veratwortung getragen?)

Dass das weder gut ist noch war, dürfte wohl jedem einleuchten - oder nicht?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz374796
Datum09.12.2006 09:1769694 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Horst PeterekSteche ich jetzt hiermit in ein Wespennest, oder ist dies schon mehrfach hier besprochen worden?

Das Thema gab's hier schon öfter, immerhin ist die Führerscheinumstellung auf die neuen Klassen nicht erst gestern gewesen. War aber m.W. schon einige Monate nicht mehr Thema hier.

Geschrieben von Horst PeterekWar da nicht einmal die Aussage, dass es in einigen Bundesländern oder Nachbarstaaten der EU die Ausnahme gibt, Feuerwehrmitgliedern eine Genehmigung zu geben, welche einen Nachweis führen können, die über einen gewissen Stundensatz oder zumindest eine Befähigung zum Fahren des nötigen Fahrzeuges verfügen, die Gewähr des Bewegens dieses Fahrzeuges zu Übungszweckens zu geben, damit wenigstens die Ausbildung des Nachwuchses gewähleistet ist?

In Österreich gibt es sowas, meines Wissens für den Bereich der LKW über 7,5t. In Deutschland nicht.

Geschrieben von Horst PeterekWie sieht es aus, nachdem die neuen Fahrschühler nur bis 3,...irgendetwas fahren dürfen diese bis 7,5 fahren zu lassen?

Vorher durfte auch der Fahrschüler auf nem Golf nen 7,5 Tonner mit Hänger über die Autobahn bewegen!!! (Mein Gott, wer hat dafür die Veratwortung getragen?)


Klasse B geht nur noch bis 3,5t zul. Gesamtgewicht. Das ist auch korrekt so. Dass vorher jeder 18-jährige Fahranfänger einen 7,5-Tonner, womöglich zusammen mit Anhänger bis ca. 18,5t zul. GG bei 18m Gesamtlänge, 2,5m Breite und 4m Höhe fahren durfte (solche "Klasse 3-Züge" gab und gibt es wirklich) war wohl wirklich nicht gerade sehr toll.

Geschrieben von Horst PeterekGut, hab mich auch sehr angestrengt um diesen dummen Satz schreiben zu können, aber gibt es denn dazu wirklich eindeutige Aussagen?

Eindeutige Aussagen, klar. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt auch für die Feuerwehr. Ausnahmen könnten zwar prizipiell gemacht werden (die gesetzlichen Möglichkeiten gäbe es), werden aber in Deutschland derzeit nicht gemacht. Das ist auch in Ordnung so. Mit welcher Begründung sollte man jemanden, der eigentlich nicht den passenden Führerschein besitzt, gerade ein Feuerwehrfahrzeug, womöglich auch noch unter Einsatzstreß, fahren lassen?

Wenn es zu wenig Führerscheininhaber in einer Wehr gibt, so ist die zuständige Kommune gefordert, die Führerscheinausbildungen zu bezahlen. Ebenso wie die Kommune auch gefordert ist, genügend Gruppenführer, Maschinisten, Truppführer, AGT usw. auszubilden.
Das Argument "kein Geld" zählt dabei nicht.

Geschrieben von Horst PeterekOder sollte mann sich dafür nicht mal bei den dicken Tieren ins Zeug legen?

Das wurde schon (zum Glück erfolglos) versucht.

Gruß,
Michael


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW374798
Datum09.12.2006 09:5769639 x gelesen
Geschrieben von Felix EndresDie Firmen Mercedes und Volkswagen bieten neuerdings nur noch TSF an, die die 3,5 t-Gewichtsbeschränkung überschreiten.

Das ist nicht richtig.
1. bieten die Firmen nur die Fahrgestell dafür
2. bewirbt die Fa. Rosenbauer aktiv ein TSF auf MB Sprinter in 3,49 t....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW374799
Datum09.12.2006 10:0069524 x gelesen
Geschrieben von Horst PeterekHaben immer wieder das Problem, dass wir JFW haben, die mit ihrem Führerschein, sowie dem der Ausbilder nicht einmal ihr TSF-W oder das LF8 bewegen dürfen!

Ja und?
Das Problem hat JEDE andere HiOrg genauso. Im RD trifft das praktisch alle RTW!
Das Problem ist NICHT neu, es ist genau so alt, wie die neuen Führerscheine eingeführt wurden.
Wo würde man dann die Grenzen setzen? Beim TSF-W mit 6,? t? Beim StLF 10/6 (MLF) mit 7,49 t, beim LF 10/6 Straße mit 8,6 t?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorPete8r S8., Aholming / BY374800
Datum09.12.2006 10:0869777 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichIn Österreich gibt es sowas, meines Wissens für den Bereich der LKW über 7,5t. In Deutschland nicht.

Hat aber nichts mit den Gewichtsgrenzen der FS-Klassen zu tun, sondern damit, dass für Fhzg. <7,5to die Promillegrenze von 0,5 auf 0,0 gesenkt wurde und die Feuerwehren daraufhin in Protestgeschrei ausbrachen, sie könnten die Einsatzbereitschaft nicht mehr sicherstellen. Als Kompromiss gab es den Feuerwehrführerschein, für den die alte 0,5 Promillegrenze gilt.

Geschrieben von Michael WeyrichWenn es zu wenig Führerscheininhaber in einer Wehr gibt, so ist die zuständige Kommune gefordert, die Führerscheinausbildungen zu bezahlen. Ebenso wie die Kommune auch gefordert ist, genügend Gruppenführer, Maschinisten, Truppführer, AGT usw. auszubilden.
Das Argument "kein Geld" zählt dabei nicht.

So ist es, und nicht anders.

Geschrieben von Michael WeyrichDas wurde schon (zum Glück erfolglos) versucht.
Ich bin auch kein Verfechter eine Ausnahmeregelung, denn ich bin ehrlich gesagt heilfroh, dass der Wahnsinn mit der 7,5to-Grenze beim alten 3er ein Ende nimmt.

Zudem fände ich es eine Unverschämtheit, wenn der Staat zuerst Regeln erlässt, und dann wenn es ihn selbst Geld kostet (hier in Form der Kommunen), sich selbst wieder davon ausnimmt. Das kanns doch wirklich nicht sein.

Gruß
Peter


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern374807
Datum09.12.2006 10:5169697 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Horst PeterekHaben immer wieder das Problem, dass wir JFW haben, die mit ihrem Führerschein, sowie dem der Ausbilder nicht einmal ihr TSF-W oder das LF8 bewegen dürfen!

Warum sollte denn ein JFW den Führerschein seines Ausbilders mitbenutzen können? ;-)

Die Fahrerlaubnisproblematik ist sicherlich nichts neues. Im vorliegenden Fall würde ich versuchen, das Problem dadurch zu lösen (wie wir es im übrigen auch gemacht haben, es funktioniert prima), dass einfach immer ein Maschinist mit entsprechendem FS eingeteilt wird.
Denen schadet die Übungsgelegenheit nicht, ausserdem lernt man sich schonmal kennen.

Geschrieben von Horst PeterekWie sieht es aus, nachdem die neuen Fahrschühler nur bis 3,...irgendetwas fahren dürfen diese bis 7,5 fahren zu lassen?
Naja, Fahrschüler dürfen alles fahren, solange ein Fahrlehrer danben sitzt, der die Verantwortung übernimmt...

Grüße
Magnus


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz374820
Datum09.12.2006 13:2469671 x gelesen
Hallo!

Kurz zum Thema Ausnahmen: Die Bundesrepublik Deutschland hat auf alle Ausnahmeregelungen verzichtet. Selbst evtl. möglich "Kunstgriffe" die nach der EU-Führerscheinregelung möglich wären, wird es in D nicht geben.

Es wurde einmal durch D im Europarat eine so genannte "Wohnmobilregelung" nachgefragt. Also eine Anhebung der Gewichtsobergrenze bei der FE-Klasse B auf 4,25 to. Mangels Unterstützung durch andere Ratsmitglieder ist dieser Vorschlag aber gescheitert.

Also dürfen jetzt 18 Jahre alte Fahranfänger einen "Zug" bestehend aus Fahrzeug und Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht von 4,25 to führen, bei einem Einzalfahrzeug jedoch die 3,5 to nicht überschreiten. Es ist also möglich hinter den 3,5 to einen Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht von 750 kg zu hängen und das ganze mit der Klasse B zu fahren. Fährt sich ja schließlich einfacher und sicherer als ein Einzelfahrzeug mit 4,25 to Gesamtgewicht :-)

Wenn wir in Zukunft die Gewichtsgrenzen beim TSF einhalten wollen, kann es uns passieren, das wir wieder beim Kastenwagen landen. Das TSF von Rosenbauer ist meines Wissens nach auf einem Kastenwagen aufgebaut. Wie jedoch die Entwicklung weitergeht, schaun wir mal. Es kann uns auch pssieren, dass das gute alte TSF-Tr. wiederbelebt wird oder die TSF-Beladung noch weiter reduziert (TS 6 statt TS 8) bzw. rein auf Staffel optimiert wird.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz374823
Datum09.12.2006 14:0369758 x gelesen
Hallo!

Werd Ordnung hält ist nur zu Faul zum Suchen :-)

Hatte ich für den vorherigen Beitrag nicht zur Hand, deshalb jetzt. Also die Fahrerlaubnisverordnung sagt ja bei der Klasse B:

?Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


Wenn also die TSF mit Kofferaufbauten nicht mehr im Bereicht von 3,5 to darstellbar werden, müssen wir uns in Zukunft auch auf solche Konstruktionen einstellen. Hat vor und Nachteile.

Leider lässt sich dann die Aussage: "Eine Verlagerung des zulässigen Gesamtgewichts in der FE-Klasse B auf 4,25 to ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Unerfahrenheit gerade Junger Führerscheininhaber nicht möglich", so nicht mehr halten.

Aber darüber brauchen wir nicht weiter zu reden, es wird, so wie es im Moment aussieht definitiv keine Ausnahmeregelungen gleich welcher Art geben. Ich sehe sogar für die Zukunft noch weitere Einschränkungen gerade was die FE-Klasse C1 betrifft. Hier wird man evtl. die Gewichtsobergrenze auf 6,0 to festlegen. Die Begründung war, soweit ich mich erinnern kann: Bis 6,0 to meist große bzw. aufgelastete Transporterfahrgestelle, über 6,0 to kleine LKW-Fahrgestelle. Unterschiedliche Fahrgestellsysteme innerhalb einer Klasse sollte es nicht geben.

Da bin ich mal gespannt, wenn diese Regelung durchgeht, was mit den "neuen" TSF-W passiert die ja schon 6,3 to haben dürfen. Bestimmt fällt man dann aus allen Wolken und hat wieder mal von nichts gewusst.

Gibt es eine Statistik die belegt, dass seit Einführung der neuen FE-Klassen die Zahl der Unfälle zurückgegangen ist? Das würde mich brennend interessieren. Einige hatten ja schon vermutet, das die Fahrlehrer-Lobby bei der Führerscheinklassen-Harmonisierung ein großes Wörtchen mitgeredet hat. ;-)

GRuß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

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"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen374827
Datum09.12.2006 14:5769614 x gelesen
Vielen Dank für die Antworten, meine Frage wurde ja gleich zu Beginn schon beantwortet, dass es solche Bestrebungen wohl gab, jedoch mangels Masse an Überzeugungen keine Lösung (zumindest positiv für die Fw) erziehlt wurde.
Verstehe, nicht nur die Fw ist betroffen,, selbst WoMoBi-Fahrer haben beim Nachwuchs Probleme.
Ich werde genauso wie der Rest die weiteren Entwicklungen mal im Auge behalten. Freue mich schon auf die nächsten DIN-Änderungen und Ideen wie man noch kleinere, schlechterer Fzg für die Fw entwickelt nur um das Gewicht zu halten, jedoch die Beladung klar hergibt, das es doch bei der Fw nicht sinnvoll eingesetzt werden kann. (KLAF! grins!)

Also dann, bis zum nächsten Mal, vielleicht mit einer neuen Frage

Gruß Horst


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg374832
Datum09.12.2006 15:0969643 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldGibt es eine Statistik die belegt, dass seit Einführung der neuen FE-Klassen die Zahl der Unfälle zurückgegangen ist? Das würde mich brennend interessieren. Einige hatten ja schon vermutet, das die Fahrlehrer-Lobby bei der Führerscheinklassen-Harmonisierung ein großes Wörtchen mitgeredet hat. ;-)

Ahoi!
IMO sagt der gesunde Menschenverstand, dass man nur ein KfZ sinnvoll bewegen kann für das man ausgebildet ist. Eine FEK B(E) befähigt schlicht nicht zum Führen eines Einsatzfahrzeugs > MTW. Ich hatte letzte Woche eine Fortbildung mit 7 älteren Führerscheininhabern (Klasse 3) - eigentlich dürften die alle einen Traktor bis 40t zGM und 80km/h fahren. Ich habe zwei volle Tage damit verbracht ihnen zu zeigen, wie man einen Traktor bedient ohne sich selbst umzubringen. Resultat: eine geschrottete Drillmaschine, ein erneuerungsbedürftiger Hallenboden und ein paar Millimeter Kupplung...

Einen Traktor kann auch nach zwei Tagen keiner sicher bedienen. Warum sollte das mit LKW anders sein? Vor allem unter erschwerten Feuerwehrbedingungen? Die FEK B berechtigt zum führen eines PKW. Wer mehr will soll bitteschön die entsprechende Befähigung nachweisen.

Gruß, MaWe

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg374834
Datum09.12.2006 15:3869764 x gelesen
Geschrieben von Horst PeterekHaben immer wieder das Problem, dass wir JFW haben, die mit ihrem Führerschein, sowie dem der Ausbilder nicht einmal ihr TSF-W oder das LF8 bewegen dürfen!

Dann sollte die Gemeinde denen einfach den Führerschein bezahlen. Oder es gibt eben keine sinnvolle Feuerwehrjugendarbeit mehr.


Geschrieben von Horst PeterekWie sieht es aus, nachdem die neuen Fahrschühler nur bis 3,...irgendetwas fahren dürfen diese bis 7,5 fahren zu lassen?

m.E. gibt es dafür keine sinnvolle Begründung. Entweder man kann und darf es, oder man kann und darf es nicht.
Das schlimme ist nur, daß die FE-Regelung nicht vom Himmel gefallen ist, sndern sich jahrelang vorher angekündigt hat.
Da ist dann wieder das Thema Personalentwicklung/ Personalplanung als Fremdwort bei der Feuerwehr.

Geschrieben von Horst PeterekVorher durfte auch der Fahrschüler auf nem Golf nen 7,5 Tonner mit Hänger über die Autobahn bewegen!!! (Mein Gott, wer hat dafür die Veratwortung getragen?)

Wir reden aber immer noch von Einsatzfahrzeugen mit Personalverantwortung und ggfs. auch unter Streßsituationen des Einsatznes nachts um drei Uhr bei Schnee und Regen.
Und da kommt man eben an der Ausbildung nicht vorbei.

Geschrieben von Horst PeterekOder sollte mann sich dafür nicht mal bei den dicken Tieren ins Zeug legen?


Nein. Man sollte sich bei der Gemeinde ins Zeug legen, daß die ihrer Aufgabe der Ausbildung nachkommen und den Leuten die es für die Feuerwehr brauchen die FE der erforderlichen Klasse bezahlen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz374839
Datum09.12.2006 16:2269802 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Markus WeberIMO sagt der gesunde Menschenverstand, dass man nur ein KfZ sinnvoll bewegen kann für das man ausgebildet ist.

Also haben wir in Deutschland bis zur Einführung des EU-Führerscheins ohne Verstand gehandelt? Hmm, interessante Diskussionsgrundlage.

Wenn ich also Deiner Argumentation folge, dürfte man kein Fahrzeug bewegen ohne vorher Fahrzeugspezifisch ausgebildet zu werden?

Geschrieben von Markus WeberEinen Traktor kann auch nach zwei Tagen keiner sicher bedienen.

Zwischen dürfen und können liegt ein kleiner Unterschied. Oder glaubst Du, dass der Fahranfänger der auf einem 40 PS Polo gelernt hat und geprüft wurde jetzt wenn er die Karte hat plötzlich einen 300 PS Porsche fahren kann? Wenn ich es so genau nehme, müsste man für beinehe jeden Fahrzeugtyp einen "Ausbildungsnachweis" erwerben.

Geschrieben von Markus WeberDie FEK B berechtigt zum führen eines PKW. Wer mehr will soll bitteschön die entsprechende Befähigung nachweisen.

Wird eigentlich bei der Ausbildung für die Klasse B mit einem Anhänger gefahren? Nein? Was befähigt also dann den FE-Inhaber der Klasse B einen entsprechenden Anhänger zu führen? Was befähigt den FE-Inhaber der Klasse B einen 3,5 Tonner zu führen?

Die Fahrschulen die ich kenn bilden den B nur auf PKW und ohne Anhänger aus.

Ich will jetzt hier nicht das ganze FE-Klassen-System schlechtreden. Aber hier hat man sich doch ohne groß nachzudenken selbst ein Bein gestellt. Wie sieht es denn in Zukunft aus, wenn die 60 Tonner auf die Straße kommen? Dann deckt die FE der Klasse C einen bereich von 7,5 to bis 60 to ab! Eine einzige Klasse für einen Bereich von 60 Tonnen (52,5)! Und unterhalt für den Bereich von 7,5 Tonnen habe ich zwei getrennte FE`s.

Ich denke hier müsste nachgebessert werden. Eine Anhebung der Tonnage bei der Klasse B auf die besagten 4,25 to würde ich pers. zustimmen. Ob ich nun einen "Zug" mit diesem Gewicht fahre oder ein Einzelfahrzeug, über den Schwierigkeitsgrad brauchen wir uns nicht zu unterhalten, oder? Einen speziellen Feuerwehrführerschein oder eine andere Ausnahmeregelung die es erlauben würde über diese 4,25 to hinaus zu gehen, lehne auch ich ab. Denn wo soll man die Grenze ziehen?

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg374840
Datum09.12.2006 16:2269552 x gelesen
Geschrieben von Markus Weber
IMO sagt der gesunde Menschenverstand, dass man nur ein KfZ sinnvoll bewegen kann für das man ausgebildet ist.

Exakt. Jeder der einen C(E) gemacht hat, wird bestätigen können das es doch ein Unterscheid ist ob man in einem Fahrschulgolf sitz oder in einem LKW. Schon allein des Gewichtes wegen muss man ein ganzes Stückchen weiter denken beim Fahren eines LKW wie bei einem PKW, weilman mit dem eben doch mal schneller steht, schneller ausweicht oder schnell irgendwo sich noch wegbeshcleunigen kann. Mit dem LKW ist dieser Spielraum deutlich kleiner. Vom Umgang mit den Abmessungen mal ganz zu schweigen oder dem Lastverhalten einer beladenen Maschine. Das ist aber auch hauptsächlich Übungssache zugegebenermaßen.

Als ich meinen CE gemacht habe, hatte ich schon eine ganze Weile meinen Klasse B Führerschein und auch schon größere Autos bis Größe Sprinter gefahren und hatte ganz gut Fahrerfahrung. Die erste Fahrt in einem 1017 war dann aber doch ein etwas anderes Gefühl als mit einem Auto.
Jeden mit nur B auch gleich bis 7,5to fahren zu lassen halte ich daher nicht für Sinnvoll.
So aussergewöhnlich teuer sind Führerscheinde im Bereich C1 einfach nicht das sie eine Gemeinde nicht voll Zahlen könnte oder wenigstens 3/4 übernehmen könnte in meinen Augen.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorPete8r S8., Aholming / BY374843
Datum09.12.2006 16:3769677 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldWird eigentlich bei der Ausbildung für die Klasse B mit einem Anhänger gefahren? Nein? Was befähigt also dann den FE-Inhaber der Klasse B einen entsprechenden Anhänger zu führen?
Spätestens nach dem Einlegen des Rückwärtsgangs sieht man, wer es gelernt hat und wer nicht.

Geschrieben von Jakob TheobaldIch will jetzt hier nicht das ganze FE-Klassen-System schlechtreden. Aber hier hat man sich doch ohne groß nachzudenken selbst ein Bein gestellt.
Nein, man hat nur einen längst überfälligen Schritt endlich getan.

Gruß
Peter


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern374844
Datum09.12.2006 16:4369619 x gelesen
Hallo!



Und Deutschland hat das Problem das Feuerwehr Ländersache ist, deswegen sitzt in den entscheidenden Gremien der EU niemand von uns der irgendwelche Probleme für die Feuerwehr erkennt, somit geht alles an uns vorbei!!!

Föderalismus :-(


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg374845
Datum09.12.2006 16:4469585 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldAlso haben wir in Deutschland bis zur Einführung des EU-Führerscheins ohne Verstand gehandelt? Hmm, interessante Diskussionsgrundlage.

Wenn du die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ohne entsprechende Ausbildung so bezeichnern willst: ja.

Ich bin auch mit meiner Klasse 5 und stolzen 15 Jahren (Sondergenehmigung) Erntemaschinen mit einer Fz-Breite bis 3m Breite auf öffentlichen Straßen gefahren. Mein Sohn darf so etwas später nicht. Selbst wenn ihm die FEV das erlauben würde hätte da der Herr Papa was dagegen.

Geschrieben von Jakob TheobaldWenn ich also Deiner Argumentation folge, dürfte man kein Fahrzeug bewegen ohne vorher Fahrzeugspezifisch ausgebildet zu werden?

Genau das wäre der Idealfall. Solange der noch nicht eingetreten ist bin ich zumindest froh, dass die Golf-Fahrschüler daran gehindert werden Dinge zu bewegen, für die sie nicht ausgebildet wurden....

Geschrieben von Jakob TheobaldWird eigentlich bei der Ausbildung für die Klasse B mit einem Anhänger gefahren? Nein? Was befähigt also dann den FE-Inhaber der Klasse B einen entsprechenden Anhänger zu führen? Was befähigt den FE-Inhaber der Klasse B einen 3,5 Tonner zu führen?

Anhänger bis 750kg sind weiterhin frei. Das ist ein Kompromiss mit dem ich leben kann. Eine derartige Mobilschubkarre beeinflußt das Fahrverhalten moderner PKW eher marginal. Optimal wäre natürlich eine eigene Anhänger-FE - ich hätte kein Problem damit. Gleiches gilt für die 3,5T-Grenze (die ich für weitaus gefährlicher halte als die 750kg-Anhänger). Wer schon einen Sprinter gesehen hat, der sich mit 160km/h in seine Bestandteile zerlegt hat weiß wovon ich rede...

Geschrieben von Jakob TheobaldIch denke hier müsste nachgebessert werden. Eine Anhebung der Tonnage bei der Klasse B auf die besagten 4,25 to würde ich pers. zustimmen. Ob ich nun einen "Zug" mit diesem Gewicht fahre oder ein Einzelfahrzeug, über den Schwierigkeitsgrad brauchen wir uns nicht zu unterhalten, oder?

Andersrum wird ein Schu draus: warum verbieten wir nicht auch Züge mit > 4t. Glaubst du Lieschen Müller kann so ein 'Geschoß' steuern nachdem sie erfolgreich die FEK B erworben hat?

Gruß, MaWe

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg374848
Datum09.12.2006 16:5069883 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyUnd Deutschland hat das Problem das Feuerwehr Ländersache ist, deswegen sitzt in den entscheidenden Gremien der EU niemand von uns der irgendwelche Probleme für die Feuerwehr erkennt, somit geht alles an uns vorbei!!!

Wo liegt den eigentlich euer Problem? Ist es wirklich so schlimm, dass 'plötzlich' eine entsprechende Ausbildung verlangt wird, wenn ein Feuerwehrangehöriger mit 8 Kumpels in der Kabine und 7,5t (ungefähr das 6(!)fache eines Fahrschul-Autos) unter Sondersignal zum Einsatz fahren will? Sollten wir nicht im Interesse der Allgemeinheit für diese Regelung Dankbar sein?

Gruß, MaWe

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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg374851
Datum09.12.2006 16:5769687 x gelesen
Geschrieben von Markus Weber
Wo liegt den eigentlich euer Problem?

Könnte der "Das war schon immer so!" Faktor sein ;)

Ich bin auch en Freund von Gewichtsabhängigen Führerscheinklassen sowie auch dann (Wehrintern) Fahrzeugspeziefischer Ausbildung.
Beim Bund war zwar nicht alles gut. Aber der Umgang mit Führerscheinen und Fahrzeugeinweisungen war spitze. Da wusste man mit was man fährt und was welcher Knopf etc. am Fahrzeug kann.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern374852
Datum09.12.2006 16:5769739 x gelesen
Hallo!


Ich habe das jetzt allgemein gedacht, nicht nur bezogen auf den Führerschein!
Und wenn man sich die häufigen Unfälle bei Einsatz/Übungsfahrten ansieht, war es bisher keine Verbesserung!?


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg374853
Datum09.12.2006 17:0269752 x gelesen
Ahoi!
Geschrieben von Michael Zeleny
Ich habe das jetzt allgemein gedacht, nicht nur bezogen auf den Führerschein!
Und wenn man sich die häufigen Unfälle bei Einsatz/Übungsfahrten ansieht, war es bisher keine Verbesserung!?


Dann erlauben wir dem frischgebackenen B-Fahrer weiterhin ein LF8 auf Unimog U1300 mit 7,49t zu fahren, denn Unfälle passieren ja trotzdem? Kann ich deine Argumentation so verstehen?

Gruß, MaWe


Ich kapituliere vielleicht vor einer Schweinshaxe, aber nicht vor den Grünen.

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern374855
Datum09.12.2006 17:0769883 x gelesen
Hallo!


Du verstehts mich nicht, was ich sagen wollte, ist, das die Führerscheinproblematik vom Föderalismus herrührt, ob gut oder schlecht, darüber möchte ich mich nicht auslassen.

Ich bin sowieso für ein spezielles Ausbildungsprogramm für Einsatzfahrten etc. normaler Führerschein reicht meines Erachtens nicht!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen374856
Datum09.12.2006 17:1069574 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jakob Theobald
Also haben wir in Deutschland bis zur Einführung des EU-Führerscheins ohne Verstand gehandelt? Hmm, interessante Diskussionsgrundlage.
Also das stimmt nicht ganz...
In dem kleineren Teil Deutschlands, was damals noch eigene Wege ging, war das schon immer so! - also das man die "5" für > 3,5 t brauchte...
Und die EU-Führerscheinregelung, schon mit den A, B, C... Klassen wurde um 1980 eingeführt.
Obwohl es auch hier außer dem KLF (Barkas B1000) auch kein Fw-Fhzg. unter 3,5 t zGM gab.

..wie predigte Walter immer: "...Überholen ohne Einzuholen..." ;-)


mkg hwk

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AutorPete8r S8., Aholming / BY374862
Datum09.12.2006 17:3769644 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyDu verstehts mich nicht, was ich sagen wollte, ist, das die Führerscheinproblematik vom Föderalismus herrührt

Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Wenn du damit meinst, dass die Länder es nicht geschafft haben, den Bund zu einer Ausnameregelung für die FW breitzuschlagen, so hat hier der Föderalismus auch mal eine gute Seite.

Es kann doch nicht sein, dass Otto-Normal-Fahrer mit seinem B 3,5to fahren darf, der Feuerwehrler dagegen 7,5to bewegen darf, obwohl er aufgrund einer SoSi-Fahrt ohnehin schon einem größeren Risiko unterliegt.

Gruß
Peter


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg374863
Datum09.12.2006 17:3869671 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyDu verstehts mich nicht, was ich sagen wollte, ist, das die Führerscheinproblematik vom Föderalismus herrührt,...

nein. Denn es gibt keie Führerscheinproblematik die durch die Aufteilung auf 16 Buldesländer und 16 Brandschutzgesteze zurückzuführen ist.

Es gibt nur dann eine Führerscheinproblematik, wenn Gemeinde und Wehrführung gepennt haben und keine, nicht genügend oder die falschen Leute zum Kraftfahrer C(1) ausgebildet haben.
Bei uns stehen seit den späten 70ern nur Fahrzeuge >7,5t, so daß es einfach "immer schon" erforderlich war, dafür zu sorgen daß man genügend Leute hat, die die Karren fahren dürfen.

Ein Problem tritt doch nur bei den Wehren auf, die bisher "Glück" hatten nur Fahrzeuge <7,5t zu haben. Und die es eben als quasi gottgegeben angesehen haben, daß jeder/ viele (nämöich alle die man auf maschinistenlehrgang schickt) auch die Fahrzeuge bewegen dürfen/ können.
Nun muß man eben etwas denken bei der Arbeit und dafür sorgan, daß man zukünftig genügend Leute ausbildet. Das ist die einzige Problematik. Und die hat jede Wehr zu 100% selbst in der Hand. Dafür braucht es kein Land, keinen Bund und keine EU.


Geschrieben von Michael ZelenyIch bin sowieso für ein spezielles Ausbildungsprogramm für Einsatzfahrten etc. normaler Führerschein reicht meines Erachtens nicht!


Zustimmung.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz374867
Datum09.12.2006 18:0069727 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Markus WeberWer schon einen Sprinter gesehen hat, der sich mit 160km/h in seine Bestandteile zerlegt hat weiß wovon ich rede...

Habe ich schon gesehen. Deshalb bin ich ja auch ein Befürworter einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleintransporter. Wenn ich mit gemütlichen 150 km/h auf der Autobahn von Sprintern, Craftern LT und Co. überholt werde, wird mir schlecht.

Geschrieben von Markus WeberAndersrum wird ein Schu draus: warum verbieten wir nicht auch Züge mit > 4t.

Könnte ich auch mit leben, gleiches Recht für alle.

Geschrieben von Markus Weber Glaubst du Lieschen Müller kann so ein 'Geschoß' steuern nachdem sie erfolgreich die FEK B erworben hat?

Darauf baute ich ja meine Argumentation "pro" 4,25 to auf.

Geschrieben von Hanswerner KöglerAlso das stimmt nicht ganz...
In dem kleineren Teil Deutschlands, was damals noch eigene Wege ging, war das schon immer so!


In dem Land gab es ja auch keine "GW-Wunderwuzzi" oder sonstige "Jehovamobile" und trotzdem ist es nicht flächendeckend abgebrannt ;-)

Nicht alles war schlecht, da hast Du Recht.

Geschrieben von Michael ZelenyIch bin sowieso für ein spezielles Ausbildungsprogramm für Einsatzfahrten etc. normaler Führerschein reicht meines Erachtens nicht!

Zustimmung!

Da könnte man einen richtigen Feuerwehrführerschein daraus machen. Voraussetzung die normale FE für die entsprechende Klasse, Einweisung in das Fahrzeug, Überprüfungsfahrt, Fahrsicherheitstraining, Prüfung und dann regelm. Wiederholung des Fahrsicherheitstrainigs. Alles schön in einer Art "Pappe" dokumentiert.

Nicht schlecht.

Geschrieben von Jens FischerKönnte der "Das war schon immer so!" Faktor sein ;)

Nicht alles was "schon immer so war" war bzw. ist schlecht ;-)

Geschrieben von Jens FischerAber der Umgang mit Führerscheinen und Fahrzeugeinweisungen war spitze.

Volle Zustimmung. Nur eine solche BCE-Ausbildung wie beim Bund könnte im zivilen Bereich kein Mensch finanzieren. Wenn ich mich recht erinnere waren es für den BCE-Führerschein 1989 ganze 6 Wochen Vollzeitausbildung (egal ob mit ohne ohne Klasse 2 Vorbesitz!) für die sogar Leute versetzt wurden! 1990 wurden dann sog. B-kurz Lehrgänge angeboten. Da konnte Soldaten mit dem zivilen Klasse 3 in 14 Tagen Vollzeit zum Kraftfahrer B ausgebildet werden.

Was haltet Ihr von der spanischen Regelung Inhaber der FE der Klasse B und C1 alle 10 Jahre, Inhaber der C alle 5 Jahre auf Kraftfahrtauglichkeit zu untersuchen?

Ich finde das gut! Ab einem gewissen alter, sagen wir mal 65 sollte man das sogar alle 2 Jahre. Aber das ist nur meine Meinung.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen374870
Datum09.12.2006 18:1169544 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDann sollte die Gemeinde denen einfach den Führerschein bezahlen. Oder es gibt eben keine sinnvolle Feuerwehrjugendarbeit mehr.

Dann macht es eben ein anderer Verein. Ist wahrscheinlich auch billiger .


MkG
Thomas

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen374880
Datum09.12.2006 19:4869652 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob TheobaldWas haltet Ihr von der spanischen Regelung Inhaber der FE der Klasse B und C1 alle 10 Jahre, Inhaber der C alle 5 Jahre auf Kraftfahrtauglichkeit zu untersuchen?

... gilt in D auch schon für alle neuen C (alle 5 Jahre) und alle neuen C1 und alten 2er ab dem 50. Lebensjahr (auch alle 5 Jahre)

Gruss
Gerhard


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz374883
Datum09.12.2006 19:5469661 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Gerhard Bayer... gilt in D auch schon für alle neuen C (alle 5 Jahre) und alle neuen C1 und alten 2er ab dem 50. Lebensjahr (auch alle 5 Jahre)

Ist mir bekannt. Ich fände es gut wenn auch die FE-Inhaber der Klasse B regelmäßig auf Kraftfahrtauglichkeit untersucht würden. In dem Rahmen könnte man gleich auch eine Auffrischung des EH-Kurses mit verlangen.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375615
Datum14.12.2006 22:5969749 x gelesen
Toller Beitrag, aber zuspät!
Nun zu deinem Beitrag!

Geschrieben von Christian FischerDann sollte die Gemeinde denen einfach den Führerschein bezahlen. Oder es gibt eben keine sinnvolle Feuerwehrjugendarbeit mehr.

Die kümmert sich schon längst um die Jugendarbeit!

Geschrieben von Christian Fischerm.E. gibt es dafür keine sinnvolle Begründung. Entweder man kann und darf es, oder man kann und darf es nicht.
Das schlimme ist nur, daß die FE-Regelung nicht vom Himmel gefallen ist, sndern sich jahrelang vorher angekündigt hat.
Da ist dann wieder das Thema Personalentwicklung/ Personalplanung als Fremdwort bei der Feuerwehr.


Ob man es kann und trotzdem nicht darf, steht in deiner Aussage jedoch nicht drinn. Und ich will es gar nicht wissen. Und für die Regelung können wir alle nix! Denke da sind uns kleinen Lichtern wieder mal die Hände gebunden.
Was die Personalentwicklung betrifft, da hoffe ich für Dich, dass ihr bei euch in der Fw wisst, wer möglicherweise in 10 Jaren für die Jugendarbeit ein Fahrzeug bewegen soll. Dann seit ihr sehr fortschrittlich!

Geschrieben von Christian FischerWir reden aber immer noch von Einsatzfahrzeugen mit Personalverantwortung und ggfs. auch unter Streßsituationen des Einsatznes nachts um drei Uhr bei Schnee und Regen.
Und da kommt man eben an der Ausbildung nicht vorbei.


Und Du hast diese Ausbildung gemacht????
Nachts um drei Uhr???
bei Regen und oder Schnee???
Unter Stress- und Einsatzsituationen???

Kannst du mir nicht erzählen, dass du solch eine Ausbildung hinter dir hast. Du spielst auch nur auf die Ausbildung in der Fahrschuhle an. Möglicherweise auch noch die sogenannte Fahrerschulung. Wenn ich mir jedoch dein Alter ansehe, bezweifele ich, dass du wirklich weißt wovon du jetzt redest.
Wenn ich von Fahren spreche, dann doch in dem Zusammenhang mit der Ausbildung der JF!
Und dann kann ich mir nicht vorstellen, dass es auch nur eine JF gibt, die auch nur annähernd an deine Vorstellungen eine Ausbildung der Jugendlichen durchführt!

Geschrieben von Christian FischerNein. Man sollte sich bei der Gemeinde ins Zeug legen, daß die ihrer Aufgabe der Ausbildung nachkommen und den Leuten die es für die Feuerwehr brauchen die FE der erforderlichen Klasse bezahlen.

Siehe oben! Du hast wohl nicht den ganzen Beitrag gelesen. Möglicherweise hab ich mich auch nicht für dich entsprechend ausgedrückt!

Ich spreche hier immernoch von Fahrern für die Ausbildung der JF!!!!!!!!!!!!
Und wie schon zuvor bemerkt, sind diese nicht in Ausnahmesituationen üblich! Wenn es denn sein sollte, bei Abschlußübungen oder ähnlichem, dann kann man rechtzeitig auf erfahrene Fahrer zurückgreifen. Aber hier geht es doch nur um die übliche wöchentliche Ausbildung. Ohne Schnee und dergleichen!

Was die Ausbildung der Maschinisten betrifft, muß ich leider auch für dich noch hinzufügen, hatt sich unser GBI bei der Gemeinde sehr dafür eingesetzt, dass wenn hier entsprechende Fahrer ausgebildet werden, dann mit dem ganzen LKW-Führerschein.
Schön, wird sich der eine oder andere denken. Warum macht der denn hier so ein Geschrei?
Klar, aber geht es denn nicht auch günstiger für die Komune?

Nur wieder zur erinnerung: für die Ausbildung!!!!!!!!!!!!!!!!!

Für den Einsatz haben wir in den letzten Jahren genügent Fahrer ausgebildet. Aber man kann doch nicht einen Jungen Menschen daran festhalten, dass er für die JF einen Führerschein gemacht hat, und nun für den Rest seiner FF-Tätigkeit JFW ist! Oder halt Ausbilder o. ä. ......

Gruß Horst!


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375616
Datum14.12.2006 23:1669754 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldHallo!

Geschrieben von Markus Weber
IMO sagt der gesunde Menschenverstand, dass man nur ein KfZ sinnvoll bewegen kann für das man ausgebildet ist.


Also haben wir in Deutschland bis zur Einführung des EU-Führerscheins ohne Verstand gehandelt? Hmm, interessante Diskussionsgrundlage.

Wenn ich also Deiner Argumentation folge, dürfte man kein Fahrzeug bewegen ohne vorher Fahrzeugspezifisch ausgebildet zu werden?

Geschrieben von Markus Weber
Einen Traktor kann auch nach zwei Tagen keiner sicher bedienen.


Zwischen dürfen und können liegt ein kleiner Unterschied. Oder glaubst Du, dass der Fahranfänger der auf einem 40 PS Polo gelernt hat und geprüft wurde jetzt wenn er die Karte hat plötzlich einen 300 PS Porsche fahren kann? Wenn ich es so genau nehme, müsste man für beinehe jeden Fahrzeugtyp einen "Ausbildungsnachweis" erwerben.


Wie du siehst, nehme ich einen ganzen Abschnitt zum Zitat, und das sollte doch auch jeder machen.
Jedoch sprichst du mir fast aus dem herzen!
Hab die ganze Angelegenheit nur angerührt, da ich auch der Meinung bin, nicht jeder der nen Polo fahren kann, der kann auch ein MTF fahren. Aber vor der ganzen Revorm konnte er noch ein LF8 bewegen!
Ich denke doch noch im normalen Menschenverstand, und bin der Meinung, dass wenn ich auf einem bestimmten Fahrzeug z.B. TSF-W eine Ausbildung in der Bedienung und Handhabung erhalten habe, dann kann ich auch mit der Fahrerlaubniss auf einem pobligen Golf o.ä. dieses Fahrzeug für die Jugendarbeit, und nur dafür!!!!, bewegen. Was darüber hinaus geht, das steht doch auf einem anderen Blatt. Und genau um dieses geht es mir doch!

Nicht dass man für die JF ausgebildet wird, und dann der non plus ultra Fahrer ist. Sondern eine Fahreinweisung nur speziell für die Jugendarbeit bekommt!!

Darüber hat sich halt in der Regierung noch keine Sau gedanken gemacht. Gut, die sind halt etwas älter, aber was solls, so mancher ist bei seinen Forderungen weiterhin ne Sau.


Gruß aus Südhessen!


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375618
Datum14.12.2006 23:2069552 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyUnd Deutschland hat das Problem das Feuerwehr Ländersache ist, deswegen sitzt in den entscheidenden Gremien der EU niemand von uns der irgendwelche Probleme für die Feuerwehr erkennt, somit geht alles an uns vorbei!!!

Du hast es leider mal wieder auf den Punkt gebracht! Jetzt liegt es nur an uns, dies auch einem entsprechendem Politiker beizubringen!

Wäre schön, wenn wir uns in dieser Absicht mal einig wären, und uns nicht wieder gegenseitig zerfleischen im Auseinandernehmen der Beiträge!

Gruß


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen375619
Datum14.12.2006 23:3469667 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Horst PeterekAber vor der ganzen Revorm konnte er noch ein LF8 bewegen!

... ob das gut war lassen wir mal dahingestellt.
Früher hatte man da wenigestens den Vorteil, dass sich ein guter alter MB LAF 710 oder MD 130D7 nicht Pkw-ähnlich fuhr, man also als Kl. 3 Fahrer vor dem Auto schon einen gewissen "Respekt" besaß. Ein moderner 7,5t bedient sich leider wie ein Pkw - nur ist er eben keiner - und das begreifen viele "nur Pkw-Fahrer" nicht.

Geschrieben von Horst PeterekIch denke doch noch im normalen Menschenverstand, und bin der Meinung, dass wenn ich auf einem bestimmten Fahrzeug z.B. TSF-W eine Ausbildung in der Bedienung und Handhabung erhalten habe, dann kann ich auch mit der Fahrerlaubniss auf einem pobligen Golf o.ä. dieses Fahrzeug für die Jugendarbeit, und nur dafür!!!!, bewegen.

... das kollidiert aber erheblich mit meinem Fürsorgeverständnis für die Jugendlichen. Ich hoffe nie, dass irgendetwas passiert - aber was meinst Du würden die Eltern sagen, wenn es heist: "der durfte das Fahrzeug aber ausschließlich fürt die JF fahren, ansonsten darf er so große Autos gar nicht fahren" !

6,5t TSF-W sind eben kein Golf - schon gar nicht mit vieleicht 750l Wasser drin ... oder noch schlimmer mit 400l Wasser in einem 750l Tank (mir reicht da eine Notbremsung mit einem halbleeren TLF 16 kurz nach dem Kl. 2 Führerschein als Erfahrung)

Geschrieben von Horst PeterekDarüber hat sich halt in der Regierung noch keine Sau gedanken gemacht. Gut, die sind halt etwas älter, aber was solls, so mancher ist bei seinen Forderungen weiterhin ne Sau.
... da sind mir hinsichtlich Umgangsformen etwas viele Borstentiere in dem Satz ...

Gruss
Gerhard


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375620
Datum14.12.2006 23:3869708 x gelesen
Find ich toll deine Argumente! Ganz aus meinem Herzen!

Geschrieben von Markus WeberGeschrieben von Jakob Theobald
Wird eigentlich bei der Ausbildung für die Klasse B mit einem Anhänger gefahren? Nein? Was befähigt also dann den FE-Inhaber der Klasse B einen entsprechenden Anhänger zu führen? Was befähigt den FE-Inhaber der Klasse B einen 3,5 Tonner zu führen?


Anhänger bis 750kg sind weiterhin frei. Das ist ein Kompromiss mit dem ich leben kann. Eine derartige Mobilschubkarre beeinflußt das Fahrverhalten moderner PKW eher marginal. Optimal wäre natürlich eine eigene Anhänger-FE - ich hätte kein Problem damit. Gleiches gilt für die 3,5T-Grenze (die ich für weitaus gefährlicher halte als die 750kg-Anhänger). Wer schon einen Sprinter gesehen hat, der sich mit 160km/h in seine Bestandteile zerlegt hat weiß wovon ich rede...


Aber!!! Genau dass ist doch unser großes Problem! Man wird auf einem Golf ausgebildet und darf vorher einen 7,5 Tonner mit Hänger fahren und jetzt halt nur einen 3,5 Tonner. Nur wer hat denn die Fähigkeit des Führens auf solch ein Fahrzeug geprüft? 3,5 Tonner Sprinter o.ä.! Keine Sa...!

Bin der Meinung, wenn man einen 7,5 Tonner nach neur Richtlinie jetzt nicht sicher mit Hänger bewegen kann, dann sollte der Führerschein doch auch in der Zukunft, wenn man dieses fahren will, auf einem 3,5 Tonen Fahrzeug geprüft werden!

Und wer dieses halt nicht macht, der kann halt nur einen PKW fahren. Alternativ muß man anbieten, wie es vorher war, wer bis 7,5 Tonnen mit dem entsprechendem Hänger fahren Will, der macht halt seine Prüfung auf dem entsprechendem Gespann.
Du wirst nicht glauben, was dies die Fahrschulen feuen wird!
Hab mich mit nem Fahrlehrer mal unterhalten. Der ist so genervt, dass er für die gleiche Abnahme jetzt die zigfache Anzahl von Fahrstunden braucht, und dann auch noch mehrfach mit dem Prüfer um den Block fahren muß! Und so geht es den Prüfern doch auch! Und was verdienen die dabei mehr? Nicht sehr viel! Es machen doch viel weniger den dummen Schein!!!!

Also, entweder du machst deinen PKW-Schein, oder du gehst dem Lehrer und dem Prüfer halt noch etwas mehr aus den Sac.... ! Die Zeit hätten sie sich auch besser vorstellen können, wenn man dies gleich mit nem 7,5 Tonner mit Hänger gemacht hätte!

Und genau da schließt sich wieder der Kreis!


Gruß


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen375621
Datum14.12.2006 23:3969541 x gelesen
Nabend,

Geschrieben von Horst PeterekWas die Personalentwicklung betrifft, da hoffe ich für Dich, dass ihr bei euch in der Fw wisst, wer möglicherweise in 10 Jaren für die Jugendarbeit ein Fahrzeug bewegen soll. Dann seit ihr sehr fortschrittlich!

Diese FS ausschliesslich für die JF-Arbeit zu machen, ist ja auch ziemlich unsinnig. Die Ausbilder sind doch wohl auch im Einsatzdienst tätig, oder?

Ersteinmal wäre es nett, wenn Du auf unnötige Satzzeichen verzichten würdest. Das wird in Foren und dem Usenet als unhöflich und als "Schreien" aufgenommen.

Geschrieben von Horst PeterekUnd Du hast diese Ausbildung gemacht????
Nachts um drei Uhr???
bei Regen und oder Schnee???
Unter Stress- und Einsatzsituationen???


Vermutlich hat er das. Allerdings nicht bei der Feuerwehr. Davon abgesehen endet die Ausbildung eines Ma sicherlich nicht mit der Fahrprüfung - sie fängt dan erstmal an und bereitet einen auf genau diese Stresssituationen vor. Wenn nicht, dann läuft da was falsch.

Geschrieben von Horst PeterekWenn ich mir jedoch dein Alter ansehe, bezweifele ich, dass du wirklich weißt wovon du jetzt redest.

Ich denke, dass es nicht sinnvoll ist, persönlich zu werden, wenn man keine Ahnung hat, wen man damit anspricht.

Geschrieben von Horst PeterekIch spreche hier immernoch von Fahrern für die Ausbildung der JF!!!!!!!!!!!!

Fahrer nur für die JF Auszubilden ist wohl extrem sinnbefreit.

Geschrieben von Horst PeterekWas die Ausbildung der Maschinisten betrifft, muß ich leider auch für dich noch hinzufügen, hatt sich unser GBI bei der Gemeinde sehr dafür eingesetzt, dass wenn hier entsprechende Fahrer ausgebildet werden, dann mit dem ganzen LKW-Führerschein.
Schön, wird sich der eine oder andere denken. Warum macht der denn hier so ein Geschrei?
Klar, aber geht es denn nicht auch günstiger für die Komune?

Nur wieder zur erinnerung: für die Ausbildung!!!!!!!!!!!!!!!!!


Was genau meinst Du? Ich kann Dir nicht folgen.

Geschrieben von Horst PeterekFür den Einsatz haben wir in den letzten Jahren genügent Fahrer ausgebildet. Aber man kann doch nicht einen Jungen Menschen daran festhalten, dass er für die JF einen Führerschein gemacht hat, und nun für den Rest seiner FF-Tätigkeit JFW ist! Oder halt Ausbilder o. ä. ......

Also willst Du Leute Ausbilden, die dann ausschliesslich im JF-Dienst tätig sind und den FS NIE im Einsatzdienst nutzen? Was genau machen Eure JF-Ausbilder denn? Keinen Einsatzdienst?

Ich finde es extrem schwierig, deinen Ausführungen zu folgen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375622
Datum14.12.2006 23:4169590 x gelesen
Mir ging es doch nur um die Ausbildung der JF!

Und nicht wie du es so schön bezeichest

Geschrieben von Markus WeberIst es wirklich so schlimm, dass 'plötzlich' eine entsprechende Ausbildung verlangt wird, wenn ein Feuerwehrangehöriger mit 8 Kumpels in der Kabine und 7,5t (ungefähr das 6(!)fache eines Fahrschul-Autos) unter Sondersignal zum Einsatz fahren will?

Hier geht es mir wirklich um die Jugendarbeit, und nicht um die Einsatzgeilheit so mancher Jungfeuerwehrdingsbums.... oder wie man sie halt so nennen kann!


Gruß


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen375623
Datum14.12.2006 23:4269530 x gelesen
Geschrieben von Horst PeterekIch denke doch noch im normalen Menschenverstand,

hm - wie passt das zu dem:

Geschrieben von Horst Peterekbin der Meinung, dass wenn ich auf einem bestimmten Fahrzeug z.B. TSF-W eine Ausbildung in der Bedienung und Handhabung erhalten habe, dann kann ich auch mit der Fahrerlaubniss auf einem pobligen Golf o.ä. dieses Fahrzeug für die Jugendarbeit, und nur dafür!!!!, bewegen

Wenn Du die Rolläden öffnen kannst und die Ts anbekommst und die Lage aller Beladungselement kennst, kannst Du das Auto fahren???

Ich finde da keinen GMV...

Geschrieben von Horst PeterekNicht dass man für die JF ausgebildet wird, und dann der non plus ultra Fahrer ist. Sondern eine Fahreinweisung nur speziell für die Jugendarbeit bekommt!!

Auch hier fehlt der GMV...

Die Ausbildung der Jugend erscheint Dir so wichtig, daß Du alle Gesetzte aushebeln möchtest?

Beim Wohnungsbrand mit Menschen im Gebäude bleibt das TSF-W aber stehen?

Müsste die Prioritäten nicht - wenn überhaupt- andersrum liegen?


Geschrieben von Horst PeterekDarüber hat sich halt in der Regierung noch keine Sau
gedanken gemacht.


Doch und zu Recht abgelehnt, genau wie die Wünsche Womo bis 4,25 t fahren zu dürfen- in bestimmten Fällen...

Gruß LP


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen375624
Datum14.12.2006 23:4969614 x gelesen
Geschrieben von Horst PeterekHier geht es mir wirklich um die Jugendarbeit, und nicht um die Einsatzgeilheit so mancher Jungfeuerwehrdingsbums.... oder wie man sie halt so nennen kann

Hm, auch hier fehlt der GMV: Du möchtest jemand mit fremder Leuts Kinder losschicken- und zwar in dem besonderen Fall, daß gerade JF-Übung ist- obwohl er eigentlich das Fahrzeug aus gutem Grund nicht bewegen darf. Wenn aber Kinder drinsitzen, wird das ungefährlicher oder sind dann Unfälle mit Verletzungen besser tolerierbar?

Wir halten das eher andersum: Nur weil einer den passenden Lappen hat, überlegen wir sehr genau, ob wir ihm 8 Jugendliche anvertrauen wollen...

Eh - liest Du eigentlich was Du schreibst?

Gruß LP


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375626
Datum14.12.2006 23:5369546 x gelesen
Hey, Gerhard, wenn du meinen gesamten Text verstehst, und nicht nur einzelne Teile wieder gegenargumentierst, dann wird doch klar, dass auch ich nicht der Meinung bin, jeder sollte nach 5 Minuten Einweisung alles fahren können.
Man sollte eher überlegen, wenn man vorher mit der Ausbildung auf dem "Golf" eine große Last bewegen durfte, dann sollte es doch auch möglich sein, natürlich mit der entsprechenden sorgfältigen Ausbildung an einem entsprechendem Fahrzeug der FF (TSF-W z.B.) die Ausbildung machen zu dürfen. Auf dem Hof oder in der näheren Umgebung des Gerätehauses. (Wie groß die auch immer sein sollte!?) Das sollte nicht gleich zur uneingeschrängten Fahrerlaubniss im gesammten Bundesgebiet führen!


Gruß aus Mühltal


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375629
Datum15.12.2006 00:1469687 x gelesen
Erstmal muß ich mich entschuldigen, dass mir meine Deutschlehrerin die Gramatik und die Satzzeichen versucht hat bei zu bringen, was ihr wohl zu einem gewissen Maße auch gelungen ist!

Wenn es jedoch Dir oder auch einem Anderen zu viel ist, dann könnte ich mir vorstellen, dass es auch Foren gibt, bei denen kein Wert auf die deutsche Rechtschreibung und Gramatik gelegt wird!

Bin gerade dabei, dies mit meiner Tochter wieder zu pauken, und lass es mir von keinem verbieten!!!!!!!!!!!!!!! (Ausrufezeichen sind keinSchreien. Sie betonen meine Meinung.)

Und wenn ich etwas ausdrücklich betonen möchte, dann finde ich auf meiner Tastatur halt mal nur Ausrufezeichen.

Aber möglicherweise sollte so manch einer von den hier anwesenden mal wieder einen Gramatikkurs belegen, denn was hier manchmal abgeht ist halt super.
Gut, auch bei mir stimmt nicht alles, aber ich gebe mir wenigstens Mühe und möchte mit den Zeichen nur gewisse Bereiche betonen ohne diese gleich als Schreien zu bezeichnen zu wollen.

Wenn jemand schreien möchte, dann wird er dies mit sicherheit nicht in diesem Forum tun!


Geschrieben von Stefan BrüningDiese FS ausschliesslich für die JF-Arbeit zu machen, ist ja auch ziemlich unsinnig. Die Ausbilder sind doch wohl auch im Einsatzdienst tätig, oder?

Weiterlesen schön kam wohl zu spät aber auch für dich Wir bilden alle für den gaaaanz großen FS aus Aber wie schon erwähnt bedrückt mich dies in den Kosten Und genau da ist doch mein Problem Und bestimmt nicht in den vielen Satzzeichen Sondern in den unnötigen Ausgaben wenn man sich auf eine entsprechende Ausbildung für die ach so gelobte Jugendarbeit im Ehrenamt stark machen würde du verstehen Fragezeichen


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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl (CH) / nix Bundesland, Kanton Aargau375631
Datum15.12.2006 00:2169642 x gelesen
Geschrieben von Horst PeterekWeiterlesen schön kam wohl zu spät aber auch für dich Wir bilden alle für den gaaaanz großen FS aus Aber wie schon erwähnt bedrückt mich dies in den Kosten Und genau da ist doch mein Problem Und bestimmt nicht in den vielen Satzzeichen Sondern in den unnötigen Ausgaben wenn man sich auf eine entsprechende Ausbildung für die ach so gelobte Jugendarbeit im Ehrenamt stark machen würde du verstehen Fragezeichen

Und warum nicht einfach einen Maschinisten für die JF Dienste einteilen(Wechselweise Anz. JF Dienste dividiert durch Anz. MA, dann ist die zusätzliche belastung nicht zu gross), dann haben die zusätzliche Übung.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375632
Datum15.12.2006 00:3969476 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von David JohoGeschrieben von Horst Peterek
Weiterlesen schön kam wohl zu spät aber auch für dich Wir bilden alle für den gaaaanz großen FS aus Aber wie schon erwähnt bedrückt mich dies in den Kosten Und genau da ist doch mein Problem Und bestimmt nicht in den vielen Satzzeichen Sondern in den unnötigen Ausgaben wenn man sich auf eine entsprechende Ausbildung für die ach so gelobte Jugendarbeit im Ehrenamt stark machen würde du verstehen Fragezeichen


Und warum nicht einfach einen Maschinisten für die JF Dienste einteilen(Wechselweise Anz. JF Dienste dividiert durch Anz. MA, dann ist die zusätzliche belastung nicht zu gross), dann haben die zusätzliche Übung.


Wenn es doch so einfach wäre! Doch wer hat denn noch wirklich Zeit? Die meisten die sich vorher mit der JF befasst haben, sind mittlerweile leiert. Und die jüngeren sollten sich doch besser um ihre berufliche Ausbildung kümmern. Sind froh, wenn es doch einige wenige schaffen, sich noch um die Jugendarbeit zu kümmern. Und genau denen haben wir das Interesse mit der dummen Führerscheinpolitik genommen. Und schon sind wir wieder am Anfang.

Das mit der Ausbildung der Maschinisten wird nebenbei auch geführt, und kann nicht bei der JF statt finden. Dazu benötige ich demnach 2 Personen. Einen Azubi und einen Ausbilder. Dumm, jetzt brauche ich also zwei Maschinisten für die JF. Kann auch nicht sein.


Gruß aus Südhessen


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz375633
Datum15.12.2006 00:5269782 x gelesen
Hallo!

Wo wir gerade so schön am dabei sind, würde mich doch folgendes interessieren:

Wer von Euch ist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, C1E oder CE?

Wenn ich den ganzen Beitrag hier richtig verfolge komme ich zu dem Schluss, dass die meisten die gegen eine Ausnahmeregelung (Feuerwehrführerschein, TSF-W Führerschein oder wie auch immer...) sind, mindestens die FE-Klasse C1 schon haben bzw. diese auf Kosten der Gemeinde machen konnten/durften/mussten (ob mit oder ohne SB ist ja mal jetzt egal) oder diesen bei Y-Tours erworben haben.

Mich stört die neue FE-Klasseneinteilung auch ein wenig. Das hätte man mit etwas mehr Verstand und weniger mit "vorgeschobenen" Sicherheitsbedenken angehen können.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen375634
Datum15.12.2006 01:0869638 x gelesen
Moin

Ich hab lang überlegt ob ich hier überhaupt einsteige, da deine Anfeindungen und herablassenden Bemerkungen Christian und Stefan gegenüber nichts sind, was ich mir als Antwort auf meinen Beitrag wünsche. Nun denn...

Geschrieben von Horst PeterekMan sollte eher überlegen, wenn man vorher mit der Ausbildung auf dem "Golf" eine große Last bewegen durfte,Mit der "alten 3er-Regelung" argumentierst du nun schon die ganze Zeit - die ist aber vielleicht gerade *deshalb* abgeschafft worden, weil man erkannte dass sie *nicht* sinnvoll ist! Ist also absolut keine Argumentationsgrundlage für Forderungen in eine ähnliche Richtung.

Geschrieben von Horst Peterekdann sollte es doch auch möglich sein, natürlich mit der entsprechenden sorgfältigen Ausbildung an einem entsprechendem Fahrzeug der FF (TSF-W z.B.) die Ausbildung machen zu dürfen. Ist ja auch möglich. Heißt C1-Führerschein, in dessen Rahmen sorgfältig auf Fahrzeuge dieser Größe ausgebildet wird.
Mal Butter bei die Fische: Du könntest ruhig schlafen, wenn ein 18jähriger Neu-B-Besitzer nach einer wie auch immer gearteten Einweisung (Von wem eigentlich? Fahrlehrer? Der macht das nicht umsonst!), ohne Prüfung einer externen Stelle (also eben einem Fahrprüfer) fortan mit einem 6-Tonner 8 Kinder herumfährt? Also ich nicht!

Geschrieben von Horst PeterekAuf dem Hof oder in der näheren Umgebung des Gerätehauses.Solange der Hof per Schranke, Kette oder sonstwas vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist, kannst du darauf fahren lassen wen du willst, zumindest was Straßenverkehrsrecht angeht. Ruhiger schlafen könnte ich dann dennoch nicht.
Wir haben einen abgeschlossenen Hof, hier fährt aber generell niemand ohne entsprechende Fahrerlaubnis. Und wenn doch ein "B-ler" mal unter Aufsicht ein paar Meter LKW fährt, dann aber gewiss nicht mit JF an Bord!
Dir fehlt in meinen Augen da eine erhebliche Menge Problembewusstsein!

Geschrieben von Horst PeterekDas sollte nicht gleich zur uneingeschrängten Fahrerlaubniss im gesammten Bundesgebiet führen!Wie soll das gehen, wer soll das kontrollieren, wieviele verschiedenen Ausnahmen soll es da geben? Der Hundeverein macht auch Jugendarbeit, wenn die nun mit den Tierchen ins Feld fahren wollen, darf dann da einer den Kombi fahren der nur Klasse M hat, weil die anderen keine Zeit/Lust haben? Der Karnevalsverein macht ebenfalls Jugendarbeit... ach naja, den 18-t-Baustellenkipper beim Faschingsumzug kann dann auch ein C1-Fahrer fahren, hauptsache gründlich unterwiesen...
Erkennst du das Problem solcher Ausnahmen?
Abgesehen wie gesagt davon, dass ich sie hier noch für völlig sinnfrei und gefährlich halte.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375635
Datum15.12.2006 01:1069459 x gelesen
Äm, Lüder Pott? Sacht mir was!

Klar les ich was ich schreib. Und hab in der Schule sogar die deutsche Sprache gelernt! (oh sorry darf keine Zeichen mehr verwenden)

Aber was heißt denn GMV? Gemeinnütziger-Mädchen-Verein?

Sorry aber wenn ich keine Zeichen benutzen darf dann bitte auch Abkürzungen die jeder verstehen kann.

Zurück zu dem Problem Ich habe nicht verlangt dass mann irgendwelche Personen mit 8 Jugendlichen im Fahrzeug losschickt um gerade mal JF-Übung zu machen! (Oh schon wieder ein Zeichen)

Ich habe eine ausreichende Ausbildung im Umgang mit dem entsprechendem Fahrzeug vorausgesetzt Und nicht einfach auf das gerade Wohl

Gruß


Und viel Spaß beim Üben der deutschen Sprache!? (Sche....e schon wieder ein Zeichen)


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen375636
Datum15.12.2006 01:2169668 x gelesen
Moin

Geschrieben von Jakob TheobaldWer von Euch ist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, C1E oder CE?Ja, unter anderem. Wobei ich freilich nur auf C und CE geprüft wurde, die anderen sind ja dann enthalten.

Geschrieben von Jakob TheobaldWenn ich den ganzen Beitrag hier richtig verfolge komme ich zu dem Schluss, dass die meisten die gegen eine Ausnahmeregelung (Feuerwehrführerschein, TSF-W Führerschein oder wie auch immer...) sind, mindestens die FE-Klasse C1 schon habenTjaaaaa, und das könnte nun zwei völlig verschieden Gründe haben:
1) Sie denken sich "Ich hab, nach mir die Sintflut" bzw. "blöde Neider, macht ihr mal schön richtig Fahrschule, wie ich damals auch" oder
2) Sie haben am eigenen Leib erfahren, wie sehr sich Fahrzeuge mit zunehmender Tonnage im Fahrverhalten unterscheiden.

Da meinen C die Gemeinde gezahlt hat kann mir Punkt 1 egal sein ;o) Bleibt also nur 2.

Ich glaube, so mancher PKW-Lenker denkt sich (auch und gerade weil die LKW innen immer mehr nach PKW aussehen und keine körperliche Arbeit beim Bedienen mehr erfordern) "Das bisschen LKW-Fahren kann ja so schwer nich sein..."
Ich habe trotz passendem Führerschein, zweimaligem Fahrertraining bei Feuerwehrs und einigen Kilometern auf unseren Autos beinahe unser LF auf die Seite geworfen, weil ich es "unterschätzt" hatte, da ist es wirklich nicht angezeigt an der Ausbildungszeit / -tiefe von Maschinisten zu sparen.

Unser GW-Mess (Klasse-B-Fahrzeug!) hat schon den Bremsweg eines ICE, Welten vom PKW entfernt, schon bei dem hab ich bei manchen B-Fahrern so meine Bedenken. Wenn es dann darüber mit (auch mal halbleeren) Wassertanks losgeht oder hohe Schwerpunkte vorliegen (auch beim PKW völlig unbekannt) dann kann man da einfach niemand mit einem "gepimpten" B ans Steuer setzen!
Erst recht nicht, wenn er da noch weitere Leute herumfahren soll, und schon ganz und gar überhaupt nicht, wenn das JF-Kinder sind.


--
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Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen375637
Datum15.12.2006 01:2669403 x gelesen
Moin

Geschrieben von Horst PeterekAber was heißt denn GMV? Gemeinnütziger-Mädchen-Verein?Fast. Gesunder Menschenverstand.

Geschrieben von Horst PeterekZurück zu dem Problem Ich habe nicht verlangt dass mann irgendwelche Personen mit 8 Jugendlichen im Fahrzeug losschickt um gerade mal JF-Übung zu machen! Wenn die Ausbildung umfangreich genug ist, dass ich persönlich dabei kein Bauchweh mehr hätte, dann läge sie vom Umfang, Zeitaufwand und auch der Erfolgskontrolle (Pürfung!) dort, dass man sie C1-Führerschein nennen müsste.

Geschrieben von Horst Peterek(oh sorry darf keine Zeichen mehr verwenden)
Geschrieben von Horst Peterek(Oh schon wieder ein Zeichen)Geschrieben von Horst PeterekUnd viel Spaß beim Üben der deutschen Sprache!? (Sche....e schon wieder ein Zeichen)Deine Umgangsformen sind indiskutabel.

(Trotzdem) Gruß
Sebastian


--
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Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375638
Datum15.12.2006 01:3669673 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldHallo!

Wo wir gerade so schön am
?????

Geschrieben von Jakob Theobalddabei sind, würde mich doch folgendes interessieren:

Wer von Euch ist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, C1E oder CE?

Wenn ich den ganzen Beitrag hier richtig verfolge komme ich zu dem Schluss, dass die meisten die gegen eine Ausnahmeregelung (Feuerwehrführerschein, TSF-W Führerschein oder wie auch immer...) sind, mindestens die FE-Klasse C1 schon haben bzw. diese auf Kosten der Gemeinde machen konnten/durften/mussten (ob mit oder ohne SB ist ja mal jetzt egal) oder diesen bei Y-Tours erworben haben.

Mich stört die neue FE-Klasseneinteilung auch ein wenig. Das hätte man mit etwas mehr Verstand und weniger mit "vorgeschobenen" Sicherheitsbedenken angehen können.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


punkt 1 was fehlt denn hier (?????) wenn wir bei der deutschen Sprache bleiben wollen, auf die ich nun mehr immer wieder hingewiesen wurde diese ohne zeichen ausdrücken zu dürfen?

Sorry wenn es nicht gerade dich betrifft.

Kommen wir zu deiner Frage.

Hab meinen FS nicht bei Y-Tours gemacht und darf trotzdem alles fahren.

Hab den ganzen Schlamassel auch nur angefangen da ich der Meinung bin dass sich unsere Komunen sinnlos in Unkosten stützen nur damit die Jugendarbeit weitergehen kann.
Und dadurch könen nun jüngere Mitglieder auch ohne große Erfahrung die etwas größeren Fahrzeuge bewegen ohne doch eine ausreichende Erfahrung im Straßenverkehr zu haben.

Meine Meinung hab ich nun öffters beschrieben ist doch dass man den jungen Fahrern für die JF-Ausbildung eine gewisse Ausbildung zuteil kommen lasse damit sie die Fahrzeuge bis zur 7,5 Tonnen-Klase (TSF-W oder LF8) für die Ausbildung der Jugendlichen bewegen können.
Und nicht wie es wieder der eine rausgepickt hat dann die Fahrzeuge mit den armen Kindern bewegen um Unfälle zu bauen sondern wirklich eine ausreichende Ausbildung zu machen (wie auch immer sie aussehen sollte) damit genau diese Personen sich mit den ihnen anvertrauten Fahrzeugen ausreichend auskennen

Und im Einsatz sind sie (wie ich es schon mal beschrieben hab) wieder der Schlauchtruppmann und Punkt

Gruß aus Südhessen


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375639
Datum15.12.2006 01:5269668 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WeißMoin

Geschrieben von Horst Peterek
Aber was heißt denn GMV? Gemeinnütziger-Mädchen-Verein?
Fast. Gesunder Menschenverstand.

Geschrieben von Horst Peterek
Zurück zu dem Problem Ich habe nicht verlangt dass mann irgendwelche Personen mit 8 Jugendlichen im Fahrzeug losschickt um gerade mal JF-Übung zu machen!
Wenn die Ausbildung umfangreich genug ist, dass ich persönlich dabei kein Bauchweh mehr hätte, dann läge sie vom Umfang, Zeitaufwand und auch der Erfolgskontrolle (Pürfung!) dort, dass man sie C1-Führerschein nennen müsste.

Geschrieben von Horst Peterek
(oh sorry darf keine Zeichen mehr verwenden)

Geschrieben von Horst Peterek
(Oh schon wieder ein Zeichen)
Geschrieben von Horst Peterek
Und viel Spaß beim Üben der deutschen Sprache!? (Sche....e schon wieder ein Zeichen)
Deine Umgangsformen sind indiskutabel.

(Trotzdem) Gruß
Sebastian


Sorry, wenn ich manch mal etwas sarkastisch bin, aber das liegt leider nicht nur an mir!

Ich bin der deutschen Sprache sehr wohl vertraut, und habe mir die Bedeutung von GMV schon vorstellen können, auch wenn es erst auf den zweiten Blick war.

Ob meine Umgangsformen indiskutabel sind, liegt, wie ich es eben schon einmal verfasst habe, immer noch in meinem ermässen. Und dies wird mir keiner nehmen. Solange noch jemand sich auf meine Fragen meldet, wird ihm auch mein Umgangston wohl gefallen. Und dann solltest auch du dich daran gewöhnen. (Punkt!)

Zu deiner Aussage, dass wenn sich jemand der Prüfung von der FS-Abnahme C1 stellen solle, dann würde ich dich auf meine Meinung verweisen wollen, dass ich die finanzielle Ausgaben für diese Prüfung für die Komunen für unnötig halte, da man auch vorher nach der Prüfung auf einem Golf und der Einweisung durch eine autorisierte Person diese Feuerwehrfahrzeuge bewegen durfte. Nun fehlt halt nur die Abnahme der autorisierten Person durch die gesetzliche Vorschrift und man könnte wenigstens die JF-Ausbildung ohne unnötige Kosten weiterführen, wenn diese Person gleichzeitig auch die anderen Einweisungen der sonstigen Maschinisten übernehmen würde.

Somit habe ich nur eine Ausgabe, und ich könnte auch eine gesicherte Ausbildung der Einsatzfahrer in der FF gewährleisten!

Gruß, auch trotzdem

Horst


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen375640
Datum15.12.2006 02:0569563 x gelesen
Moin

Geschrieben von Horst PeterekSorry, wenn ich manch mal etwas sarkastisch binDas ist kein Sarkasmus sondern unverschämt. Du wurdest absolut neutral und freundlich gebeten, dich den Gepflogenheiten des Usenets/der Foren etwas anzupassen und lediglich *ein* Satzzeichen pro Satzende zu verwenden. Ob man sich darüber nun ewig auslassen muss...

Geschrieben von Horst PeterekZu deiner Aussage, dass wenn sich jemand der Prüfung von der FS-Abnahme C1 stellen solle, dann würde ich dich auf meine Meinung verweisen wollen, dass ich die finanzielle Ausgaben für diese Prüfung für die Komunen für unnötig halte"Was nixx kost', taugt nixx". Wer eine Ausbildung bekommen möchte, muss halt auch dafür zahlen, das ist nur logisch.

Geschrieben von Horst Peterekda man auch vorher nach der Prüfung auf einem Golf und der Einweisung durch eine autorisierte Person diese Feuerwehrfahrzeuge bewegen durfte. "Vorher" also zu alten Klasse-3-Zeiten brauchte es keine Einweisung. 3er-Lappen und ab auf den Möbellaster. Und wie schon mehrfach auch von anderen geschrieben: Man hat erkannt, dass das Bockmist war!

Geschrieben von Horst PeterekNun fehlt halt nur die Abnahme der autorisierten Person durch die gesetzliche Vorschrift und man könnte wenigstens die JF-Ausbildung ohne unnötige Kosten weiterführen, wenn diese Person gleichzeitig auch die anderen Einweisungen der sonstigen Maschinisten übernehmen würde.Den Satz versteh ich nicht. Eventuell nicht ganz so geschwollen schreiben, dann fällt mir mit meinem beschränkten Intellekt die Lektüre leichter.
Ich frage dich erneut (siehe mein anderes Posting) ob du mit solchen Weichspüler-Fahrerlaubnissen gut schlafen könntest, wenn wegen schlichten Unvermögens dieses Fahrers jemand zu Schaden kommt.

Geschrieben von Horst PeterekOb meine Umgangsformen indiskutabel sind, liegt, wie ich es eben schon einmal verfasst habe, immer noch in meinem ermässen. Und dies wird mir keiner nehmen.Dein Ermessen endet meiner Ansicht nach aber da, wo du andere angreifst oder diskreditierst.

Geschrieben von Horst PeterekSolange noch jemand sich auf meine Fragen meldet, wird ihm auch mein Umgangston wohl gefallen. Mach dir mal keine Gedanken, wenn du weiter so vom Leder ziehst, wird dir so mancher nicht mehr antworten. Wer hilft schon gerne einem Fragesteller (Das bist DU!) weiter, wenn man sich von selbigem schräg anmachen lassen muss?

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375641
Datum15.12.2006 02:1069488 x gelesen
Sach mal, hast du denn nur die schlimmsten Gedanken im Kopf?

Versuch mal das ganze Wasser raus zu bekommen!

Dies sind Möglichkeiten, wie man es doch angehen kann.

Und hier geht es nun mal nicht um den Karnevalverein und den Hundeverein in dem du möglicherweise auch noch aktiv bist, sondern um die Jugendabteilung deiner Gemeinde bzw. deiner Stadt! Und die benötigt diese um später auch mal deine Einsatzkraft zu ersetzen.

Wenn es deine Gemeinde oder Stadtverordneten nicht verstehen, solltest du es doch! Die Jugendfeuerwehr ist ein TEIL der Gemeinde/Stadt. Sozusagen die Jugendabteilung der Gemeinde/Stadt!!!!!

Die anderen Vereine sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Feuerwehr muß die Komune aufrecht erhalten. Egal wie! Und das ist in ganz Deutschland so. Außer dass ich mich in manchen Bundesländern täusche!?

Aber man sollte es nicht immer ins Negative ziehen, denn dann kommen wir zu dem Schluß wo wir sind, und wo wir mit deinen Gedanken hinkommen. Nämlich dorthin dass halt nix passiert!

Toll, dass auch jemand negatiev denken kann!


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AutorAndr8eas8 W.8, Rannungen / Bayern375642
Datum15.12.2006 02:1469458 x gelesen
Sers,


Geschrieben von ---Sebastian Weiß---
Unser GW-Mess (Klasse-B-Fahrzeug!) hat schon den Bremsweg eines ICE, Welten vom PKW entfernt, schon bei dem hab ich bei manchen B-Fahrern so meine Bedenken. Wenn es dann darüber mit (auch mal halbleeren) Wassertanks losgeht oder hohe Schwerpunkte vorliegen (auch beim PKW völlig unbekannt) dann kann man da einfach niemand mit einem "gepimpten" B ans Steuer setzen!
Erst recht nicht, wenn er da noch weitere Leute herumfahren soll, und schon ganz und gar überhaupt nicht, wenn das JF-Kinder sind.


ja aber genau da sollte man eingreifen, die Leute nur speziell auf den Fahrzeugen schulen und nicht einfach nebendrann sitzen und zusehen wie sie sich überschätzen!

gruß
Wetz


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375643
Datum15.12.2006 02:1869380 x gelesen
Einer mehr der keine sachlichen Antworten mehr hat.

Vielen Dank für die bisher sehr negativen Meinungen, aber die beziehe ich wohl ehrér auf meine Person. Auch wenn du mit der nix anfangen kannst.

Wünsche dir noch weiterhin alles Gute.

Gruß


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375644
Datum15.12.2006 02:2369574 x gelesen
Sorry, wenn ich da noch mal eingreife. Aber mancheiner versteht es nicht! So wie du es sagst meine ich es auch! Und genau so wie es S. W. meint bin ich der Meinung, dass nicht jeder irgend ein Fahrzeug bewegen kann!

Also mal Gedanken machen, wie man die eigenen Fahrer auf die Fahrzeuge schulen kann.


Gruß Horst


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AutorAndr8eas8 W.8, Rannungen / Bayern375645
Datum15.12.2006 02:3369613 x gelesen
In dem man sich die Personen rausnimmt sie an den Fahrzeugen unterweist, mit ihnen Bewegungsfahrten vornimmt sie auf bestimmte Gefahren hinweist und das in einem bestimmten Turnus wiederholt. Ist halt mit mehr Zeit und Geld verbunden! Aber sie führen die Fahrzeuge sicherer als ohne Untreweisung. Und dass wollen wir doch alle! ;-))


gruß

Wetz


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375646
Datum15.12.2006 02:3869562 x gelesen
Ich finde es eigentlich gut, dass man über diverse Dinge ausgiebig dikutiert.l

Leider hab ich das Ritual des Forums noch nicht so ganz verstanden, und äußere mich auch ggf. mal mit entsprechenden Zeichen.
Wenn diese dem einen oder anderen nicht gefallen sollten, dann kann ich ihm auch nicht helfen. Denn wer sich nicht am PC durch Zeichen ausdrücken darf, ist in meinen Augen untedrückt.
Gut ich hab verstanden, dass ihr mehrere !!!!! für Schreien haltet, jedoch ist meine Auffassung davon, dass ich diesem Satz eine höhere Bedeutung gebe.

So kenne ich es jedenfalls aus dem Deutschunterricht.

Leider gibt es hier auch zu viel Personen, die sich auf einzelne Ausschnitte aus Beiträgen beziehen. Dafür kann ich ja gar nix abgewinnen. Wenn ich mich auf etwas beziehe, und dieses auch zitiere, dann doch auf den gesamten Inhalt. Sonst seit ihr genauso gut wie die BILD-Zeitung.
Und auf die gebe ich leider nix!

Ziehe mich aus diesem Beitrag zurück, auch wenn ich ihen angefangen habe, jedoch hab ich schon gesagt, dass ich eine ausreichende Antwort bekommen habe!

Gruß Horst


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz375647
Datum15.12.2006 02:4269401 x gelesen
Kann den mal jemand sperren? Es nervt so langsam.


MfG
Daniel

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen375652
Datum15.12.2006 07:1169290 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Horst PeterekHab den ganzen Schlamassel auch nur angefangen da ich der Meinung bin dass sich unsere Komunen sinnlos in Unkosten stützen nur damit die Jugendarbeit weitergehen kann.
Und dadurch könen nun jüngere Mitglieder auch ohne große Erfahrung die etwas größeren Fahrzeuge bewegen ohne doch eine ausreichende Erfahrung im Straßenverkehr zu haben.

Meine Meinung hab ich nun öffters beschrieben ist doch dass man den jungen Fahrern für die JF-Ausbildung eine gewisse Ausbildung zuteil kommen lasse damit sie die Fahrzeuge bis zur 7,5 Tonnen-Klase (TSF-W oder LF8) für die Ausbildung der Jugendlichen bewegen können.


Merkst du nicht, dass das ganze Humbug ist, was du schreibst?
Warum dürfen die Kameraden, die JF Ausbildung machen denn im Einsatz kein Fahrzeug fahren?
Ziel sollte doch sein, dass JEDER ein Einsatzfahrzeug fahren kann. Fahrer müssen doch so oder so ausgebildet werden (sonst hat irgendjemand den Knall nicht gehört), also ist es doch völlig egal, ob ich irgendjemanden aus der aktiven Wehr nehme, oder der Sinnhaftigkeit wegen gleich den Ausbilder der JF...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen375653
Datum15.12.2006 07:1769336 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Horst PeterekUnd hier geht es nun mal nicht um den Karnevalverein und den Hundeverein in dem du möglicherweise auch noch aktiv bist, sondern um die Jugendabteilung deiner Gemeinde bzw. deiner Stadt!

Und wo genau ist der Unterschied?
Mein Handballverein hat auch einen "MTW", der darf mit Klasse B gefahren werden. Dennoch darf mit Kindern (und genau das ist doch die JF!) niemand das Fahrzeug fahren, wenn er nicht mindestens X Jahre (IIRC 2 oder 3) den Führerschein hat.

Geschrieben von Horst PeterekUnd die benötigt diese um später auch mal deine Einsatzkraft zu ersetzen.

Und wo liegt nochmal genau das Problem statt irgendjemandem aus der Einsatzabteilung dem Betruer der JF den Führerschein zu finanzieren?

Geschrieben von Horst Peterekdie Feuerwehr muß die Komune aufrecht erhalten. Egal wie! Und das ist in ganz Deutschland so.

Eben. Und wenn man sieht, was die Gemeinden in andere nicht Pflichtaufgaben reinbuttern, dann kann man auch pro Jahr einen Führerschein verlangen...


Viele Grüße

Christian

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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg375655
Datum15.12.2006 08:2669323 x gelesen
Geschrieben von Horst PeterekAlso mal Gedanken machen, wie man die eigenen Fahrer auf die Fahrzeuge schulen kann.

In unserer Wehr müssen wir nach dem Erwerb der Klasse C/CE an der LFS mehrere Bewegungsfahrten mit dem Gerätewart machen (ca 50 -100 km auf jedem Fahzeug), sowie die Freigabe der Feuerwehrfahrschule um Alarmfahrten machen zu dürfen. Außerdem werden monatlich Bewegungsfahrten durchgeführt um die Routine zu behalten.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen das man nach dem Führerschein noch viele Km fahren muß um die Fahrzeuge zu kennen und sicher fahren zu können.

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorPete8r S8., Aholming / BY375658
Datum15.12.2006 08:4969225 x gelesen
Geschrieben von Horst PeterekWenn diese dem einen oder anderen nicht gefallen sollten, dann kann ich ihm auch nicht helfen. Denn wer sich nicht am PC durch Zeichen ausdrücken darf, ist in meinen Augen untedrückt.
Sag mal kannst du jetzt mit deinem Gewinsel aufhören. Stefan hat dich ein einziges Mal darauf hingewiesen, dass wir dich auch verstehen, wenn du ohne zigfache Wiederholung der Satzzeichen schreibst, und du wirst nicht mehr fertig, in jedem Beitrag rumzuheulen, wie sehr du hier untertdrückt wirst. Allmählich nimt dich hier niemand mehr ernst. Ich werde selten so direkt, aber jetzt sag ichs frei raus: Du gehst mir - und wohl auch vielen anderen - auf den Geist!

...und um dies zu betonen reichte ein Ausrufezeichen.

mit genervten Grüßen
Peter


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz375659
Datum15.12.2006 09:3169455 x gelesen
Hallo,

eigentlich wurde ja zu dem Beitrag schon alles gesagt.

Aber mal zusammenfassend:

Hier ist anscheinend kaum einer der Meinung, dass man von der jetzigen Führerscheinregelung Ausnahmen braucht, erst recht nicht rein für den Jugendfeuerwehrdienst.

Wenn man nun auf der einen Seite hört, dass es in der Wehr genügend Inhaber von Klasse C1/C gibt, allerdings nur für den Jugendfeuerwehrdienst keiner zur Verfügung steht, dann ist das eher ein internes Problem dieser Wehr, für das man intern Lösungen finden muss, nicht durch Änderungen der Gesetze. Oder sollen wir vielleicht jetzt andere Regeln und Gesetze außer Kraft setzen, nur weil ein organisatorischer Mangel vorliegt (z.B. nur eine Person statt eines Trupps für den Innenangriff, weil zu wenig Leute da sind...)

Der Schuß würde wohl auch mit einer gesetzlichen Ausnahmeregelung nach hinten losgehen. Entweder würden die Versicherungen eine Haftung in solchen Ausnahmefällen von vornherein ablehnen oder sich durch deutlich höhere Beiträge (weil höheres Risiko) bezahlen lassen, womit der Spareffekt für die Kommune wieder zunichte wäre.

Warum man bei solch einem Beitrag Leute persönlich angreift und es sich durch mehrere Beiträge ziehen muss, wenn einer mal auf den sachgemäßen (und forengemäßen) Umgang mit Satzzeichen hinweist, ist mir schleierhaft. Von einer sachlichen Diskussion ist sowas jedenfalls weit entfernt.


Gruß,
Michael


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar375660
Datum15.12.2006 09:3469259 x gelesen
Guten Morgen

Vielleicht wäre das sogar ein Anreiz für den ein oder andenern sich in der Jugendarbeit stärker zu engagieren, wenn dort eher die Möglichkeit besteht einen Führerschein zu erwerben.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio375661
Datum15.12.2006 09:4769287 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jakob TheobaldWer von Euch ist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, C1E oder CE?

Ähm... ich.

Geschrieben von Jakob TheobaldWenn ich den ganzen Beitrag hier richtig verfolge komme ich zu dem Schluss, dass die meisten die gegen eine Ausnahmeregelung (Feuerwehrführerschein, TSF-W Führerschein oder wie auch immer...) sind, mindestens die FE-Klasse C1 schon haben bzw. diese auf Kosten der Gemeinde machen konnten/durften/mussten (ob mit oder ohne SB ist ja mal jetzt egal) oder diesen bei Y-Tours erworben haben.

Ich bin gegen eine Ausnahmeregelung, weil ich der Ansicht bin
- dass es potentiell gefährlich ist Leute ein Fahrzeug in einer Gewichtsklasse fahren zu lassen, die sie in der Ausbildung (= Fahrschuile) nie bwegt haben
- dass es noch gefährlicher ist, sie dies unter den Bedinugungen einer Alarmfahrt tun zu lassen
- dass es völlig inakzeptabel ist, sie dies unter den Bedingungen einer Alarmfahrt und der Verantwortung für bis zu acht weitere Insassen tun zu lassen

Ich warte nur auf das Geschrei das losgeht, wenn so ein "Ausnahme TSF-W" Fahrer sein gepimptes TSF-W (MAN LE 8.140, 7,49 to zGG) bei einer Alarmfahrt auf die Seite legt und ein nicht angeschnallter (machen wir uns nichts vor) Insasse dabei ums Leben kommt. Dann wird sich der Fahrer sofort rausreden, dass er ja eigentlich nie eine Ausbildung für dieses Fahrzeug erhalten hat und bla, bla, bla.
Im übrigen werden wir dann in fünf Jahren darüber reden, ob man jemand mit Klasse B Führerschein (3,5 to) vielleicht nicht doch auch das neue superdupergepimpte TSF-W (MAN LAEC 10.220 Allrad Single) fahren lassen kann, weil TSF ist ja TSF und den ollen LT 32 ist er doch auch immer gefahren....
Vielleicht können wir die Diskussion auch dahingehend erweitern, ob man einen 19 jährigen Feuerwehrmann mit gerade bestandenem TM2 eigenverantwortlich einen Einsatz in Gruppenstärke führen läßt, weil man leider vergessen hat genug Gruppenführer auszubilden, das ist nämlich das gleiche in grün.
Vielleicht akzeptieren wir aber einfach mal, dass es diverse Gesetze und Regeln gibt, die in diesem speziellen Fall bereits 1999, also so vor über sieben Jahren(!!) eingeführt wurden (und darüber hinaus bereits Jahre vorher bekannt und veröffentlicht waren!), und dass man sich daran gefälligst zu halten halt. Wer JETZT plötzlich auf ein Problem auf sich zukommen sieht, der möge bitte wegen völliger Inkompetenz schnellstmöglich jede FührungsVERANTWORTUNG im Feuerwehrwesen abgeben.

Ach ja: Ex-Klasse 2, jetzt CE. Erworben im Jahre 1995 als 21jähriger Student in den Semesterfereien und zu 100% aus eigener Tasche bezahlt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio375664
Datum15.12.2006 09:5369518 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Horst Peterekjedoch ist meine Auffassung davon, dass ich diesem Satz eine höhere Bedeutung gebe.

Sprich, oh Herr, bring mir Erleuchtung....


Viele Grüße,

Christian Pannier
Team feuerwehr.de


feuerwehr.de - man liest sich!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio375666
Datum15.12.2006 10:1169273 x gelesen
Tach, Post!

Na also, irgendwie sind wir uns doch alle einige, oder?

Geschrieben von Horst PeterekUnd wer dieses halt nicht macht, der kann halt nur einen PKW fahren.

Das heißt dann Klasse B Führerschein.

Geschrieben von Horst Peterek
Alternativ muß man anbieten, wie es vorher war, wer bis 7,5 Tonnen mit dem entsprechendem Hänger fahren Will, der macht halt seine Prüfung auf dem entsprechendem Gespann.


Das heißt dann Klasse C1E Führerschein.
So what?
Wo ist jetzt das Problem?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio375667
Datum15.12.2006 10:1669244 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Horst PeterekDie anderen Vereine sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Feuerwehr muß die Komune aufrecht erhalten.

Richtig. Die Feuerwehr. Nicht die Jugendfeuerwehr.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg375671
Datum15.12.2006 11:3369398 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Horst PeterekOb meine Umgangsformen indiskutabel sind, liegt, wie ich es eben schon einmal verfasst habe, immer noch in meinem ermässen. Und dies wird mir keiner nehmen. Solange noch jemand sich auf meine Fragen meldet, wird ihm auch mein Umgangston wohl gefallen. Und dann solltest auch du dich daran gewöhnen. (Punkt!)

das sehe ich als Webmaster und recht viele andere User aber ganz anders.

Ich schlage jetzt einfach mal vor das du dich hier im Forum eine Zeit lang zurückhälst und durch viel Lesen von anderen Beiträgen und Threads die Gepflogenheiten hier im Feuerwehr-Forum kennenlernst.

Wenn du dann dir verinnerlicht hast welcher Umgangston hier im Forum üblich ist kannst du dann unter Beachtung desselben wieder rege hier mitdiskutieren.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW375675
Datum15.12.2006 11:5869327 x gelesen
Geschrieben von Horst PeterekHab die ganze Angelegenheit nur angerührt, da ich auch der Meinung bin, nicht jeder der nen Polo fahren kann, der kann auch ein MTF fahren. Aber vor der ganzen Revorm konnte er noch ein LF8 bewegen!

Kleiner Unterschied, er "durfte" noch ein LF 8 bewegen, ob er es wirklich KONNTE steht auf einem ganz anderen Blatt! (Und komme mir keiner mit früher war alles besser, früher war einiges anders, u.a. hatten die Fahrzeuge eine geringere Leistung, und man konnte gerade auf dem Land eher davon ausgehen, dass eine gewisse Erfahrung mit anderen Fahrzeugen und Anhängern eher gegeben war...)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl (CH) / nix Bundesland, Kanton Aargau375683
Datum15.12.2006 12:3069339 x gelesen
Geschrieben von Horst Peterekdie Feuerwehr muß die Komune aufrecht erhalten.

Aber daraus zwingend den Bedarf einer JF abzuleiten, die von der Gemeinde bezahlt werden muss, halte ich für denkwürdig.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorPete8r S8., Aholming / BY375700
Datum15.12.2006 13:3269407 x gelesen
Geschrieben von David JohoAber daraus zwingend den Bedarf einer JF abzuleiten, die von der Gemeinde bezahlt werden muss, halte ich für denkwürdig.

Ich weiß ja nicht, wie ihr in CH euren Nachwuchs erkrutiert, aber in D ist die FW (auch die JF) eine Einrichtung der Gemeinde und wenn die Gemeinde will, dass ihre Feuerwehr weiterbesteht, hat sie auch die Kosten für die Jugendarbeit zu tragen. Wir (damitmeine ich meine FF) rekrutieren nämlich gut 90% unserer Nachwuchskräfte aus der JF, Quereinsteiger sind eher selten.

Sowohl in meiner Gemeinde, als auch in meinem Feuerwehrverein hat man die Bedeutung der Jugendarbeit durchaus erkannt und ich habe meine finanziellen Mittel dafür bisher problemlos erhalten.

Gruß
Peter


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen375703
Datum15.12.2006 13:3569447 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian FischerDenn es gibt keie Führerscheinproblematik die durch die Aufteilung auf 16 Buldesländer und 16 Brandschutzgesteze zurückzuführen ist.

Jein.. die Kollegen aus Österreich habens immerhin zu ner Ausnahmeregelung gebracht (Fw - Führerschein). Das wäre in D wahrscheinlich schon an der nicht vorhandenen gemeinsamen Stimme gescheitert... Ob man den für richtig hält, oder nicht, steht dabei auf nem anderen Blatt.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg -

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW375706
Datum15.12.2006 13:4169450 x gelesen
Geschrieben von Ingo Horndie Kollegen aus Österreich habens immerhin zu ner Ausnahmeregelung gebracht (Fw - Führerschein).

hatten wir doch auch mal, ist gescheitert.... (mangels Bewerber bzw. fehlender Fahrpraxis, weil man damit ja nur Fw-Fzge bewegen durfte)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen375707
Datum15.12.2006 13:5669561 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Ulrich Cimolinohatten wir doch auch mal, ist gescheitert.... (mangels Bewerber bzw. fehlender Fahrpraxis, weil man damit ja nur Fw-Fzge bewegen durfte)

Echt? Wann? Das hör ich gerade zum ersten Mal.

Verwirrte Grüße

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg -

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen375708
Datum15.12.2006 14:0369290 x gelesen
Servus Jürgen,

Ich hatte bereits schon geschrieben, dass ich meine Frage hier als beantwortet sehe, und mich aus diesem Beitrag weiterhin raushalte.

manchmal wird mein Ton dem Einen oder Anderen wohl nicht passen. Bin jedoch der Meinung, dass es immer eine Auffassung ist, wie man einen Satz interpretiert und was man sich durch die Verwendung der Satzzeichen erhofft.

In diesem Sinne, bis bald!

Gruß


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg375724
Datum15.12.2006 14:4369449 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Peter Schmid

aber in D ist die FW (auch die JF) eine Einrichtung der Gemeinde

Klar, aber eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung einer JF sieht wohl kein Landesfeuerwehrgesetz vor. Der Begriff "Jugendfeuerwehr" wurde z.B. im BaWü-Feuerwehrgesetz erst 1977 aufgenommen, zu dieser Zeit bestand unsere JF schon 10 Jahre, alle JFs in unserem Bereich sind zwischen 30 und 40 Jahre alt. Auch das jetzige FwG von BaWü erwähnt die JF im § 4 Abs. 4 in zwei Sätzen:

"(4) Die Gemeinden können eine Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) aufstellen. Aufnahme und Ausscheiden sind durch Satzung zu regeln."

wenn die Gemeinde will, dass ihre Feuerwehr weiterbesteht, hat sie auch die Kosten für die Jugendarbeit zu tragen.

Das tun sie hier im Bereich vorbildundlich, ob bei der persönlichen Ausstattung oder auch der FS-Problematik (Ist in unserer JF keine, von acht ständigen Betreuern verfügen 7 über Kl. 2 oder C-Fahrerlaubnis).

Wir (damitmeine ich meine FF) rekrutieren nämlich gut 90% unserer Nachwuchskräfte aus der JF, Quereinsteiger sind eher selten.


So ist auch hier die Realität, unsere Vorgänger haben sich da schon vor über 30 oder 40 Jahre Gedanken darüber gemacht; ein Großteil der 100 JFs im Kreisgebiet sind (trotz der bis 1977 unklaren Gesetzeslage!) 20, 30 oder 40 Jahre alt.

Gruß aus der Kurpfalz


Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg375726
Datum15.12.2006 14:4769209 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jakob Theobald

Wer von Euch ist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, C1E oder CE?

In unserer FF mehr als die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilung, jährlich werden 2-3 Leute (Auf Kosten der Gemeinde) zur Fahrausbildung geschickt.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW375735
Datum15.12.2006 15:1969339 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornGeschrieben von Ulrich Cimolinohatten wir doch auch mal, ist gescheitert.... (mangels Bewerber bzw. fehlender Fahrpraxis, weil man damit ja nur Fw-Fzge bewegen durfte)

Echt? Wann? Das hör ich gerade zum ersten Mal.


müsste m.E. irgendwann in den Mitte/Ende 1980er/1990ern gewesen sein... (Kann das sein, dass das kurz vor der Umstellung auf die EU-Scheine der Fall war, um der Fw die Anhänger-Schulungen zu sparen?)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen375746
Datum15.12.2006 15:5869339 x gelesen
Moinsenssss

Genau weil die "Eigenarten" der Feuerwehrfahrzeuge erkannt wurden, haben wir hier vor 2 Jahren ein Vorgehen eingeführt, was ich mal kurz erläutere:
- Zu Anfang steht eine entsprechende Fahrerlaubnis (Und genau dieser Punkt steht für mich auch nicht zur Debatte, und wenn Horst noch zehnmal die Kosten anmahnt)
- Danach darf derjenige auf den mit seiner FE führbaren Fahrzeugen Einweisungsfahrten machen. Hier werden Eigenarten der Autos, Fahrverhalten, aber auch Beladung und Bedienung von einem erfahrenen Fahrer ausgebildet. Wenn ich einweise, ist da öfters auch Rückwärtsfahren oder um-Hütchen-Rangieren dabei, da gerade der lange Radstand Fahranfängern zu schaffen macht.
- Mit mind. einer Einweisung darf das Fahrzeug im Rahmen von Übungen und Ausbildungen bewegt werden, um "unkritische" Fahrpraxis zu bekommen.
- Nach bis zu drei Einweisungen erfolgt seitens der Wehrführung die Freigabe für Einsatzfahrten. Und erst DANN darf derjenige mit Blauhorn und Martinslicht die Straßen unsicher machen.

Das ist aber halt eine Feuerwehr-interne Regelung, rein rechtlich spräche nichts dagegen den Fahrer der gerade seine C-Prüfung bestanden hat, direkt mit dem TLF auf die Autobahn zu jagen.
Aber egal wie gut die Einweisungen sind, können sie keinen regulär erworbenen FÜhrerschein ersetzen, drum hatte ich das Vorgehen hier anfangs nicht erwähnt.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW375747
Datum15.12.2006 16:0069178 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Geschrieben von Ingo Horn
"Geschrieben von Ulrich Cimolinohatten wir doch auch mal, ist gescheitert.... (mangels Bewerber bzw. fehlender Fahrpraxis, weil man damit ja nur Fw-Fzge bewegen durfte)

Echt? Wann? Das hör ich gerade zum ersten Mal.
"

müsste m.E. irgendwann in den Mitte/Ende 1980er/1990ern gewesen sein... (Kann das sein, dass das kurz vor der Umstellung auf die EU-Scheine der Fall war, um der Fw die Anhänger-Schulungen zu sparen?)


Das müsste gegen Mitte/Ende der 80er gewesen sein, nach der Umstellung der alten Klasse 2 auf die Lastzugausbildung. Sinn und Ziel allerdings die Einsparung u.A. der Anhänger-Schulung. IIRC war das auch keine bundesweite, sondern eine NRW-Regelung?

Gruß,
Henning


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar375748
Datum15.12.2006 16:0369304 x gelesen
und genau so funktioniert das Prinizp bei der bundeswehr

am Anfang steht die Einweisungsfahrt
und wenn man mit einer hü VW T4 Pritsch 100 km durch die Lüneburger Heide fährt

bei uns in der Wehr ist es sogar so das man die Farherlaubniss ein Jahr haben muss, dann soviele Stunden auf dem Fahrzeug macht wie es erforderlich ist . Dabei wird auch auf Technik und beladung eingegangen


Mit vorweihnachtlichem Gruß

Florian

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AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz375751
Datum15.12.2006 16:1869452 x gelesen
Hallo,
also meine Sicht der Dinge ist folgende (wie einige das hier so ähnlich auch schon geschrieben haben). Eine Fahrerlaubnis berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen der betreffenden Klasse. Man darf, aber ob man es wirklich kann?

Und hier sollten sich einige Leute nicht "in die eigene Tasche lügen". Selbst wenn jetzt jemand den C1 für z.B. TSF-W macht, bleibt immer noch mangelnde Praxis. Soviel Fahrpraxis um Routine mit dem Fahrzeug zu bekommen, kann man in den kleinen Wehren, in denen diese Fahrzeuge stehen, gar nicht bekommen. Und dann gibt es noch Leute die lernen es nie, egal wieviel sie fahren...

Sicherlich ist das alles besser als früher beim 3er, wo man ein solches Fahrzeug ja nie gefahren haben muss zur Erlangung der Fahrerlaubnis.

Gruß
Thomas


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg375756
Datum15.12.2006 16:3269288 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian WeißDas ist aber halt eine Feuerwehr-interne Regelung, rein rechtlich spräche nichts dagegen den Fahrer der gerade seine C-Prüfung bestanden hat, direkt mit dem TLF auf die Autobahn zu jagen.

ist meiner Ansicht nach "mittlerer" Wahnsinn ...

Ich kenne einen Fall wo ein Wehrführer einen FA der Freitagvormittag die Prüfung für seinen Führerschein Klasse II gemacht hatte abends dann bei einer Übung auf das TLF 16/25 gesetzt hatte.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern375757
Datum15.12.2006 16:3369451 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard DeimannKlar, aber eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung einer JF sieht wohl kein Landesfeuerwehrgesetz vor.

Jein, im Bayerischen Feuerwehrgesetz gibts zwar den Begriff "Jugendfeuerwehr" überhaupt nicht. Es heißt allerdings:
Geschrieben von BayFwG Art. 7: Feuerwehranwärter
(1) Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als
Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten.
(2) Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem
Gesetz nichts anderes ergibt. (...)


...woraus sich meines Erachtens recht deutlich eine "Zuständigkeit" der Gemeinden für die Jugendfeuerwehr ergibt.

Grüße
Magnus


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio375758
Datum15.12.2006 16:3469170 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Peter SchmidGeschrieben von Michael Weyrich
In Österreich gibt es sowas, meines Wissens für den Bereich der LKW über 7,5t. In Deutschland nicht.


Hat aber nichts mit den Gewichtsgrenzen der FS-Klassen zu tun, sondern damit, dass für Fhzg. <7,5to die Promillegrenze von 0,5 auf 0,0 gesenkt wurde und die Feuerwehren daraufhin in Protestgeschrei ausbrachen, sie könnten die Einsatzbereitschaft nicht mehr sicherstellen. Als Kompromiss gab es den Feuerwehrführerschein, für den die alte 0,5 Promillegrenze gilt.


Der österreichische Feuerwehrführerschein hat sehr wohl mit den Gewichtsgrenzen zu tun.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio375761
Datum15.12.2006 17:0269180 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ingo HornEcht? Wann? Das hör ich gerade zum ersten Mal.

Die Versuche, einen irgendwie gearteten Feuerwehrführeschein zu schaffen, gibt und gibt es immer wieder. Egal ob
man sich lächerlich machen oder plump auf Wählerfang gehen will, die Forderung nach Feuerwehrführerscheinen ist immer gut fürs Sommerloch, oder damit sich gesichtslose Hinterbänkler in den Parlamenten mal wieder zu Wort melden können.
Dabei hat der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im 14. Deutschen Bundestag bereits im Frühjar 2001 (also vor fast sechs Jahren!) klar festgestellt, dass sowas in Deutschland nicht machbar ist.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein375763
Datum15.12.2006 17:1469196 x gelesen
Moin,
...woraus sich meines Erachtens recht deutlich eine "Zuständigkeit" der Gemeinden für die Jugendfeuerwehr ergibt.

Zuständigkeit ja, aber eine Verpflichtung kann ich nicht erkennen....


MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön
meine Tochter

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz375766
Datum15.12.2006 17:2669170 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas MischkerEine Fahrerlaubnis berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen der betreffenden Klasse. Man darf, aber ob man es wirklich kann?

Genau so ist es. Meine erste Erfahrung mit einem 7,5-Tonner (als Klasse 3-Inhaber, damals knapp über 20 Jahre alt, Nebenjob während des Studiums) machte ich nicht bei der Feuerwehr. Damals fuhr ich im Apothekenlieferdienst mit Kleintransportern der 3,5t-Klasse, als ich Gelegenheit bekam, eine Zuliefertour zu fahren. Fahrzeug war ein MAN-VW 8.150 mit ca. 8,5m Länge, 2,5m Breite und 3,8m Höhe. Ein gewisser Unterschied zu einem PKW oder Kleintransporter. Wenn ich an die ersten Fahrten denke, finde ich es völlig richtig, dass man heutzutage ohne spezielle Ausbildung nur noch bis 3,5t fahren darf.
Nach einigen 10.000km auf dem Fahrzeug fiel mir übrigens der LKW-FS vor einigen Jahren (auf einem 1113er RW2) ziemlich leicht. Der RW2 war von den Abmaßen deutlich kleiner als der MAN-VW. Erst beim Anhängerschein (CE) auf einem 1735 mit 2-Achs-Anhänger war wieder ein bißchen Herausforderung da...

Gruß,
Michael


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg375771
Datum15.12.2006 18:1869154 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Magnus Hammerl

...woraus sich meines Erachtens recht deutlich eine "Zuständigkeit" der Gemeinden für die Jugendfeuerwehr ergibt.

Klar, die gemeindliche Zuständigkeit ist gegeben; es besteht aber -im Gegensatz für Gründung einer "Gemeindefeuerwehr"- keine Pflicht zur Gründung einer JF. Hier wurden aber, wie bereits erwähnt, schon vor der "offiziellen" FW-gesetzlichen Regelung aus guten Gründen JFs gegründet (Genauso wie hier bereits Frauen FF-Angehörige waren bevor das FwG dies erlaubte).

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg375812
Datum16.12.2006 00:4269210 x gelesen
Geschrieben von Horst PeterekUnd ich will es gar nicht wissen. Und für die Regelung können wir alle nix! Denke da sind uns kleinen Lichtern wieder mal die Hände gebunden.

Und? Daß die Regelung kommt, wie sie lautet, was die Konsequenzen sind war je nachdem wie man sich informiert hat mit einem Vorlauf von 5-10 Jahren bekannt.
Wenn es dann die deutschen Feuerwehren nicht geschafft haben sich darauf vorzubereiten und zu begreifen, daß man zukünftig auch für die Fahrzeuge zwischen 3,5t und 7,5t eine Ausbildung finanzieren muß ist bei diesen Wehren wohl etwas schief gelaufen.


Geschrieben von Horst PeterekWas die Personalentwicklung betrifft, da hoffe ich für Dich, dass ihr bei euch in der Fw wisst, wer möglicherweise in 10 Jaren für die Jugendarbeit ein Fahrzeug bewegen soll. Dann seit ihr sehr fortschrittlich!


Wenn ich wirklich einen dringenden Bedarf an Fahrern habe, dann sind diese in wenigen Monaten ausgebildet. Die Kapazität bei den Fahrschulen ist da.
Es liegt dann nur an der Wehrführung, die Gemeinde entsporechend zu überzeugen die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.



Geschrieben von Horst PeterekUnd Du hast diese Ausbildung gemacht????
Nachts um drei Uhr???
bei Regen und oder Schnee???
Unter Stress- und Einsatzsituationen???

Kannst du mir nicht erzählen, dass du solch eine Ausbildung hinter dir hast.


Ich hatte das große Glück, meine Ausbildung CE als MKF bei der Bundeswehr machen zu dürfen. Die Bundeswehr hat übrigens schon wesentlich länger als der zivile Bereich die Einteilung B, C1, C.
Was früher auch schon die Konsequenz hatte, daß Soldaten welche zivil die Klasse 3 hatten und Fahrzeuge mit einem zGG bis 7,5t fahren durften beim Bund die Ausbildung zum MKF C1 machen mußten um dort ein Fahrzeug mit einem zGG von 7,5t fahren zu dürfen.
Und meine Ausbildung sowie die anschließenden Einweisungen (auf die bei der Bundeswehr auch großen Wert gelegt wird) in ca. 10 verschiedene olivgrüne Fahrzeuge war auch sehr intensiv. Zusätzlich die Geländefahrausbildungen, die auch viel gebracht haben.



Geschrieben von Horst PeterekWenn ich mir jedoch dein Alter ansehe, bezweifele ich, dass du wirklich weißt wovon du jetzt redest.

Ach. Immerhin weiß ich das so genau, daß ich andere darin ausbilden darf...


Geschrieben von Horst PeterekWenn ich von Fahren spreche, dann doch in dem Zusammenhang mit der Ausbildung der JF!

Es ist mir völlig egal, ob jemand ein Fahrzeug für den mzug des Schwagers, den Einsatz beim Dachstuhlbrand oder den Dienst in der JF bewegt.
Grundlage ist zunächst mal, daß derjenige die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. und dies ist eben heute die Erlangung der für die jewelige Fahrzeugklasse erforderliche Fahrerlaubnis.
Darüber hinaus sind dann je nach Tätigkeit/ Verwendung durchaus weitere Voraussetzungen erforderlich. Ich kenne Feuerwehren, die haben noch interne prüfungen für die allgemeine Fahrertätigkeit und für die Fahrertätigkeit im Alarmdienst, Mindestkilometer, interne Schulungen (zusätzlich zur Maschinistenausbildung,..).


Geschrieben von Horst PeterekUnd dann kann ich mir nicht vorstellen, dass es auch nur eine JF gibt, die auch nur annähernd an deine Vorstellungen eine Ausbildung der Jugendlichen durchführt!

Ich bin der Meinung, daß man in der JF überhaupt keine Ausbildung durchführt. Bei der JF macht man Jugendarbeit. Die erste Ausbildung ist der TrM 1.
Und was bitteschön hat die Frage der Jugendwarbeit mit der Frage ob man ausreichend Fahrer hat und wie man diese ausbildet zu tun?


Geschrieben von Horst PeterekIch spreche hier immernoch von Fahrern für die Ausbildung der JF!!!!!!!!!!!!
Und wie schon zuvor bemerkt, sind diese nicht in Ausnahmesituationen üblich! Wenn es denn sein sollte, bei Abschlußübungen oder ähnlichem, dann kann man rechtzeitig auf erfahrene Fahrer zurückgreifen. Aber hier geht es doch nur um die übliche wöchentliche Ausbildung. Ohne Schnee und dergleichen!


Was soll der Humbug. Entweder er darf und kann das Fahrzeug fahren. Dann ist es egal ob mit 8 Jugendlichen oder 8 Erwachsenen an Bord. Und egal ob es draußen dunkel ist weil der JF-Dienst eben abends stattfindet oder weil nachts um 1 Uhr Alarm ist.


Geschrieben von Horst PeterekFür den Einsatz haben wir in den letzten Jahren genügent Fahrer ausgebildet. Aber man kann doch nicht einen Jungen Menschen daran festhalten, dass er für die JF einen Führerschein gemacht hat, und nun für den Rest seiner FF-Tätigkeit JFW ist! Oder halt Ausbilder o. ä.

Nur weil Ihr bei der JF ein Personalproblem habt muß man doch nicht gleich nach Sonderregelungen für die Fahrerausbildung schreien. Tausende andere JFen bekommen es doch auch gebacken.
Und nein, niemand kann zum Jugendwart-Dasein gezwungen werden. Aber dann muß ich aben die Leute die diesen Job gerade machen ausbilden oder mir die entsprechenden Leute wenn ich sie sonst nicht habe dazu holen wenn ich sie an einzelnen Dienstabenden brauche.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg375903
Datum16.12.2006 23:1369313 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Jakob,

Geschrieben von Jakob Theobald
Wer von Euch ist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, C1E oder CE?
FS Klasse 3 seit 1975. Einige Zeit TSF gefahren, später nach dem Wechsel der FW LF 8 (leicht). Mit dieser Erfahrung für einen Umzug einen 7,49 to LKW gemietet. Gott sei Dank hatte einer der Helfer eine 2. FS, hab nach Abholung des Fahrzeugs und 20 km Fahrstrecke diesem gern das Steuer überlassen. Nach dieser Erfahrung max. MTW und TSF gefahren.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz375904
Datum17.12.2006 00:5369339 x gelesen
Hallo!

Also nach meinen Informationen liegen die Kosten zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C1 bei rund 1.500,--?.

Dieser Preis ist jetzt mal so der Durchschnitt, er kann also nach oben oder unten etwas abweichen. Ich kann mir vorstellen, wenn man nur die Pflichtfahrstunden braucht, den EH-Kurs schon hat und dann mit 10 oder 15 Mann in der Fahrschule aufschlägt das ganze noch etwas günstiger wird. Mit so einem Führerschein kann man auch neue Mitglieder gewinnen, wenn man es vernünftig aufzieht. In der heutigen Zeit kann es nicht schaden etwas mahr als nur "B" auf der Plastikkarte zu haben.

Ich denke mal der Zusatz "E" dürfte in den wenigsten Fällen notwendig sein. Aber auch der kostet nicht die Welt.

Es ist viel Geld, sehe ich ja ein. Aber die gesetzlichen Regelungen verlangen es nun mal und, es sind keinerlei Ausnahmen vorgesehen.

Mit einer 4,25 to Regelung hätte ich mich gerade noch anfreunden können. Das ist der Bereich wo ein TSF auch auf längere Sicht hin locker darstellbar ist. Sogar ein halbwegs vernünftiges KLF dürfte bzw. ist in diesem Gewichtsbereich machbar. Nur wird es dann wieder, so wie ich unsere "Feuerwehrfahrzeugbastelbeschaffungsexperten" kenne dann langsam wieder Richtung 5 to gehen und der Ruf nach einer Ausnahmeregelung erneut erschallen.

Ich finde eine Diskussion ob und wenn, ob überhaupt und sowieso im Prinzip zur Zeit überflüssig. Nach gesicherten Informationen können sich die Länder drehen und wenden wie sie wollen, es wird keine Ausnahmen geben!

Ihr könnt ja gerne weiter Unterschriften sammeln und Eingaben machen. Ihr könnt Euch auch an den europäischen Rat wenden. Ihr werdet die gleichen negativen Antworten bekommen.

Also ran an die Kanister und ab in die Fahrschulen. Billiger wird es nicht, das ist sicher.

Einen schönen Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg375905
Datum17.12.2006 01:1469255 x gelesen
Hallo Jakob, Hallo Forum,

Geschrieben von Jakob Theobald
Ihr könnt ja gerne weiter Unterschriften sammeln und Eingaben machen. Ihr könnt Euch auch an den europäischen Rat wenden. Ihr werdet die gleichen negativen Antworten bekommen.
Ich dachte, es kommt bei meinen Ausführungen heraus, das ich mich als geübter Klasse 3 Fahrer ca. 30.000 km/Jahr schon vor 22 Jahren von einem 7,49 Tonner überfordert fühlte, da ich keine geeignete Ausbildung hatte. Aus dieser Erfahrung bin ich gegen Ausnahmeregelungen die für Ausnahmesituationen (FW- Einsatz) gelten sollen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz375908
Datum17.12.2006 01:4969143 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael BayerIch dachte, es kommt bei meinen Ausführungen heraus, das ich mich als geübter Klasse 3 Fahrer ca. 30.000 km/Jahr schon vor 22 Jahren von einem 7,49 Tonner überfordert fühlte, da ich keine geeignete Ausbildung hatte. Aus dieser Erfahrung bin ich gegen Ausnahmeregelungen die für Ausnahmesituationen (FW- Einsatz) gelten sollen.



Meine Bemerkung bezog sich auf die immer wieder gleichen Fragen zum Führerschein bzw. zu Ausnahmeregelungen für HiOrg`s.

Wenn ich ganz offen bin, ich war auch immer ein großer Befürworter einer Ausnahmeregelung!
Habe aber mittlerweile eingesehen das eine Ausnahmeregelung nur eine zusätzliche Gefährdung für die Einsatzkräfte birgt.

Meine andere Aussage zu den 4,25 to bezog ich ganz einfach auf das unterschiedliche Fahrverhalten Fahrzeug+Anhänger=4,25to und Fahrzeug=4,25 to. Ein Fahranfänger oder ein "ungeübter" FE-Inhaber der Klasse B wird ein Solofahrzeug mit 4,25 to sicher handhaben und fahren als ein Gespann mit 4,25 to.

Hier wäre es unter bestimmten Voraussetzungen besser gewesen eine Ausnahme (Teilnahmepflicht an Verkehrs- und Fahrsicherheittrainigs, regelm. Übungsfahrten mit Dokumentation usw.) zu schaffen. Das hat sich aber erledigt.

Ein weitere Beitrag zur Sicherheit wäre es das 750 kg "Anhänger-Bonbon" bei alle Klassen (B,C1,C,D1 und D) ohne Bestandschutz zu streichen. Kann ja nicht Angehen, das Lieschen Müller ,18, Fahranfänger, bei ihrem Umzug in die neue Bude mit Papas Benz und der kleinen "Schubkarre" mit 150 Klamotten über die Autobahn fliegt, da habe ich bei Oma Müller weniger bedenken. Aber auch hier passieren Unfälle aus mangelnder Erfahrung und mangeldem können. Diese 750 kg "Schubkarren" kann ich mir in jedem Baumarkt leihen, und was ich da heute bei dem Baumarkt mit dem "P" und der 20% Rabattwoche an Hängerfahrern gesehen habe.....also...Der liebe Gott hat schon einen großen Zoo und die Schutzengel kloppen die Überstunden.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

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Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen376001
Datum17.12.2006 23:1469323 x gelesen
Hallo Leute!

Ich medlede mich in der Hoffnung, daß wir in diesem Punkt mal auf ein Ende kommen!

Hab ja mehrmals gesagt bekommen, daß ich mit meiner Art und Weise des Schreibens nicht immer richtig liege. Bezogen auf die Satzzeichen, die hier wohl nicht so angebracht waren.

Für diese also SORRY!

Ich habe diese Frage nur gestellt, um möglcherweise Antworten zu bekommen, ob man gemeinsam eine Möglichkeit sehen zu könnte,
Fahrer für die Jugend zu bekommen, und nicht irgend welche jungen Maschinisten die durch mangelnde Ausbildung und nicht erhaltene Erfahrung uns in der eigentlichen Einsatztätigkeit keinen großen Vorteil bringen!

Ich habe keinenen Andrang auf Fahrer die die Jugend unterstützt und gleichzeitig auch im Einsatzgeschehen tätig zu sein, jedoch im Einsatzgeschehen nicht ihre Erwartungen erfüllen zu können.

Ich bin mit der Frage eher auf der Suche, nach der Unterstützung für die Ausbildung von Maschinisten die bei der Jugendarbeit tätig sind, jedoch im Einsatzgeschehen eher auf einem Schlauchtrupp-Platz sitzen.

Gibt es denn noch jemanden der diese Meinung unterstützt?

Ja gut, ich wollte mich eigentlich weiter herraushalten, aber ich muß wohl meine Frage etwas genauer ausdrücken.

Wenn es keine entsprechenden Aussagen gibt, dann sollte man doch bitte diese Frage vom Master rauslöschen!

Gruß aus Südhessen


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz376015
Datum18.12.2006 08:4769125 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Horst PeterekIch bin mit der Frage eher auf der Suche, nach der Unterstützung für die Ausbildung von Maschinisten die bei der Jugendarbeit tätig sind, jedoch im Einsatzgeschehen eher auf einem Schlauchtrupp-Platz sitzen.

Geschrieben von Horst PeterekGibt es denn noch jemanden der diese Meinung unterstützt?

Vermutlich eher wenige, denn ein Ausbilder für die Jugendwehr sollte eine gewisse Qualifikation im Feuerwehrbereich mitbringen, idealerweise wäre sogar eine Gruppenführerausbildung wünschenswert, was aber gerade bei kleineren Wehren meist nicht realisierbar ist. Aber jemanden, der gerade erst selbst die JF durchlaufen hat und in den aktiven Dienst gewechselt ist, direkt ohne große Einsatz- oder sonstwelche Erfahrung als Ausbilder in der JF einzusetzen, halte ich doch für fraglich. Klar, als zusätzlicher Helfer u.U. schon, aber der Hauptausbilder der JF (Jugendwart) sollte doch schon über etwas Erfahrung verfügen.

Gruß,
Michael


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen425487
Datum01.09.2007 06:3569408 x gelesen
Hallo,

die selben Probleme haben wir in unserer kleinen Feuerwehr auch bzw. kpmmen in den nächsten 5-6 Jahren auf uns zu wenn wieder 5 Mann aus der Einsatzabteilung altersbedingt ausscheiden werden.

Ich hab mich mal schlau gemacht und festgestellt,das es unsere Volksvertreter gar nicht anders gewollt haben,so das sich in den nächsten Jahren die Kosten für Finanzierung Fahrerlaubnis auf Städten und Gemeinden hängen bleibt.

Siehe hierzu: Bundesdrucksache 664/01

Kein Wunder das dann noch weniger Gelder für PSA und Geräte über sind.

MkG

Lars


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 425488
Datum01.09.2007 06:5369344 x gelesen
Geschrieben von Lars Ballhause
Ich hab mich mal schlau gemacht und festgestellt,das es unsere Volksvertreter gar nicht anders gewollt haben,so das sich in den nächsten Jahren die Kosten für Finanzierung Fahrerlaubnis auf Städten und Gemeinden hängen bleibt.


Liegt aber daran das Feuerwehrs immer noch Sache der Gemeinden ist ...

Geschrieben von Lars Ballhausedie selben Probleme haben wir in unserer kleinen Feuerwehr auch bzw. kpmmen in den nächsten 5-6 Jahren auf uns zu wenn wieder 5 Mann aus der Einsatzabteilung altersbedingt ausscheiden werden.

Dann könnt ihr die nächste 5-6 Jahre jeweils einen Kameraden auf Führerschein schicken.

Geht dann 0 auf 0 auf ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg425491
Datum01.09.2007 08:5269352 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseIch hab mich mal schlau gemacht und festgestellt,das es unsere Volksvertreter gar nicht anders gewollt haben,

Hallo,

warum sollen Feuerwehrangehörige ohne gültige Fahrerlaubnis und die dafür notwendige Ausbildung fahren dürfen? Warum sollen wir so ein zusätzliches Risiko eingehen?

Geschrieben von Lars Ballhauseso das sich in den nächsten Jahren die Kosten für Finanzierung Fahrerlaubnis auf Städten und Gemeinden hängen bleibt.

Natürlich, genau die sind ja dafür zuständig und verantwortlich, dass es ausreichend Fahrer und damit eine funktionierende Feuerwehr gibt.

Geschrieben von Lars Ballhausein den nächsten 5-6 Jahren auf uns zu wenn wieder 5 Mann aus der Einsatzabteilung altersbedingt ausscheiden werden.

Eine bessere Planungssicherheit für die Feuerwehr und die Verwaltung gibt es doch nicht! 5 bis 6 Jahre für 5 Führerscheine!

Wenn im Rathaus gesetzlich vorgeschriebene Baumaßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Unfallschutzmaßnahmen durchgeführt werden, kommt doch auch niemand auf die Idee und verweigert den Verwaltungsmitarbeitern den notwendigen PC oder Schreibtisch!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen425531
Datum01.09.2007 12:0869180 x gelesen
Hallo!
Sicherlich richtig!

Nur hat es 30 Jahre niemanden gestört ob man mit Fahrerlaubnis B bis 7,5t fahren durfte oder nicht.
Ist auf jeden Fall besser für die Sicherheit im Straßenverkehr das die heute gültigen Regelungen eingeführt wurden,allerdings wurde m.E. da nicht weiter gedacht,denn finanzschwache Gemeinden,grad in ländlichen Gebieten ohne große Steueraufkommen bekommen dadurch noch mehr Probleme als vorher und wenn die Gemeindegebietsreformen mit Einheitsgemeinden zu Zuge kommen und diesen Gemeinden dann quasi zugeteilt wird,dann ist noch nicht mal mehr 1x Führerschein drin.

Bei uns im LK gibts das schon,da bekommt eine Gemeindefeuerwehr einen Etat von 1500,-? /Jahr,so,dann frag ich mal wie die jemanden zum Führerschein schicken soll und evtl. noch 2-3 Mann die aus der JFw nachrücken mit PSA ausstatten kann?

MkG

Lars


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen425536
Datum01.09.2007 12:2269361 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseIst auf jeden Fall besser für die Sicherheit im Straßenverkehr das die heute gültigen Regelungen eingeführt wurden,allerdings wurde m.E. da nicht weiter gedacht,denn finanzschwache Gemeinden,grad in ländlichen Gebieten ohne große Steueraufkommen bekommen dadurch noch mehr Probleme als vorher und wenn die Gemeindegebietsreformen mit Einheitsgemeinden zu Zuge kommen und diesen Gemeinden dann quasi zugeteilt wird,dann ist noch nicht mal mehr 1x Führerschein drin.

Findest Du nicht, dass Du dir da jetzt maximal widersprichst? Auf der einen Seite gestehst Du ein, dass diese Regelung aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist um im gleichen Atemzug das ganze auf die (IMO hausgemachten) finanziellen Probleme herunterzubrechen.

Geschrieben von Lars BallhauseBei uns im LK gibts das schon,da bekommt eine Gemeindefeuerwehr einen Etat von 1500,-? /Jahr,so,dann frag ich mal wie die jemanden zum Führerschein schicken soll und evtl. noch 2-3 Mann die aus der JFw nachrücken mit PSA ausstatten kann?

Dann stellt sich die Frage, ob die finanzielle Planung für diese Wehr ausreichend ist. Offenbar gibt es da Probleme, für die es eine Lösung zu finden gilt. Wie auch immer die aussieht.
Ist die Wehr für die Gefahrenabwehr wichtig und unverzichtbar? Dann muss das Geld eben ausgeben werden - auch wenn es nicht gefällt*. Ist sie es nicht, dann gäbe es durchaus Diskussionsbedarf. Aber dann ist man ja wieder der böse Buh-Mann.

Dieses Argument zieht einfach nicht.


* Und es sollte Gemeindeweit eine Planung (Brandschutzbedarfsplan) aufgestellt werden, dem eine vernünftige Analyse zu Grunde liegt. Dann hat man nämlich auch eine belastbare Grundlage für die Kosten-Argumentation und alle Beteiligten wissen, woran man ist. Allerdings könnte es natürlich passieren, dass diese Bestandserfassung zu lasten einzelner Einheiten geht...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen425640
Datum01.09.2007 18:4669212 x gelesen
Geschrieben von Lars Ballhause 30 Jahre niemanden gestört

Es hat viele gestört - schon immer. Außerdem ist der Verkehr dichter, schneller und damit schwieriger geworden...

Geschrieben von Lars BallhauseGemeindefeuerwehr einen Etat von 1500,-? /Jahr,so,

Mit 1500 E/Jahr kann wohl kaum die laufenden Kosten bezahlen, d.h. die Geschichte ist schon maximal falsch geplant und (nicht) finanziert...
Da muß wohl einiges grundlegend geändert werden und nicht noch mal 3,5 ? eingespart werden.


Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen425653
Datum01.09.2007 19:5869200 x gelesen
Hallo,


Gegenfrage:

Wenn es denn so viele (evtl. auch Experten im Verkehrsministerium???)gestört hat,warum hat denn die Regierung bzw. das Verkehrsministerium nicht vor 30 Jahren diese Regelung selber eingeführt sondern sind die Führerscheinklassen erst auf EU-Ebene geändert worden?

Das der Verkehr dichter schneller usw. geworden ist brauchst du mir nicht zu sagen,ich als (Berufs)Kraftfahrer weiß ein Lied davon zu singen....



Ok, die Finanzplanung der betreffenden Gemeinde kenn ich nicht bzw. weiß nicht wieso und weshalb so mickrig geplant/zugeteilt wurde,ich als Wehrführer wär in dem Fall sicher nicht so ruhig geblieben...

Gruß Lars


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen425677
Datum02.09.2007 02:1969072 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseWenn es denn so viele (evtl. auch Experten im Verkehrsministerium???)gestört hat

...weil soviele geheult haben, daß man dann ja nicht mehr 7,5 fahren kann - außerdem hat man ja jahrzehntelang auf den EU-Fs spekuliert, bis dann endlich mal was geändert wurde...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen426210
Datum05.09.2007 11:0069152 x gelesen
Hallo,

sicher ein Widerspruch,aber auch begründet.


Aus beruflicher Sicht kann ich der EU-FS-Klassenregelung nur zustimmen,denn es ist genug Verkehr auf den Straßen,wenn dann noch Fahranfänger oder unerfahrene mit 7,5 to durch die Lande brausen - muß nicht sein.

Andererseits als Wehrführer kann ich einem Kameraden schwer klar machen das er vielleicht beruflich 3,5 to fahren darf und dieses jeden Tag,im Gerätehaus ein aufgelastetes Fhz steht mit identischen Abmessungen und evtl. nur 600 kg mehr zGG.
Außerdem liegt mir viel daran das eben fast jeder Kamerad das Fahrzeug bewegen darf....man stelle sich vor Alarmierung :Wohnhausbrand - 2 Personen eingeschlossen - und es kommen nur verfügbare Kameraden die zwar alle Atemschutzgeräteträger sind ,aber FS B(E) haben und das Fahrzeug nicht bewegen(dürfen)

Es liegt m.M. an den Feuerwehren selbst die Kameraden durch regelmäßige Fahrten mit den Einsatzfahrzeugen eben auf die Besonderheiten hinzuweisen bzw. Fahrpraxis mit diesen Fahrzeugen sammeln zu lassen.
Von dem Standpunkt her war die alte FS-Regelung weitaus besser,gerade für kleine Ortsfeuerwehren mit TSF-W oder LF 8 bis 7,5 to.

MkG

Lars


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 426211
Datum05.09.2007 11:0369091 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Lars BallhauseAußerdem liegt mir viel daran das eben fast jeder Kamerad das Fahrzeug bewegen darf....

Nichts einfacher als das...

- Angebote von Fahrschulen einholen
- Gelder im Haushalt bereitstellen lassen
- Kameraden auf FS schicken


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)426218
Datum05.09.2007 11:4269139 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseBundesdrucksache 664/01Unglücklich find ich diese damalige Entscheidung ganz und gar nicht, nur ein Satz stört mich:
Die Prüfung der Rechtslage und anderer Alternativen hat leider zu keinem für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren günstigeren Ergebnis geführt.
Die Anfrage bezog sich einzig und allein auf Fahrten im Rahmen der dienstlichen Tätigkeiten. Im "sonstigen Leben" hätte ein FM mit dieser Sondererlaubnis, so wie sie angedacht war, auch kein entsprechendes Kfz führen dürfen. Der zitierte Satz suggeriert in meinen Augen, das die Feuerwehrangehörigen für die Führerscheine bzw. das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl Fahrer verantwortlich sind. Und genau das ist nicht der Fall, auch wenn sich heute viele dazu überreden lassen, einen Teilbetrag X unter irgendwelchen fragwürdigen Klauseln selbst zu tragen!


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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