News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaStellung der FwDV'en!5 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern374346
Datum06.12.2006 09:504317 x gelesen
Hallo Leute!


Ich habe gerade die neue GUV-R A1 in Händen, "diese Regel ... konkretiesiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift 'Grundsätze der Prävention' (GUV-V A1)".

Hier steht auf Seite 20 u.a.:

" Bei den Freiwilligen Feuerwehren entsprechen die nach den Feuerwehrdienstvorschriften zu ergreifenden Maßnahmen in der Regel den Maßnahmen, die infolge einer Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen wären. Ihre Beachtung erfüllt daher im Allgemeinen die Gleichwertigkeit im Sinne des §3 Abs. 5 der Vorschrift. Durchzuführen ist eine Gefährdungsbeurteilung insbesondere dann, wenn keine Feuerwehrdienstvorschriften bestehen oder soweit Gefährdungen aus dem Feuerwehrdienst nicht Gegenstand einer Feuerwehrdienstvorschrift sind. Für die Dokumentation genügt die Kenntnisnahmemöglichkeit der Feuerwehrdienstvorschirft. Im Übrigen ist Form und Inhalt Dokumentation den Erfordernissen und Möglichkeiten des Betriebes entsprechend auszugestalten. Einzelheiten der Dokumentation können mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgestimmt werden. "


Werden damit nicht die FwDV'en auf eine andere (höhere) Stufe gestellt???


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen374355
Datum06.12.2006 10:543636 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael ZelenyWerden damit nicht die FwDV'en auf eine andere (höhere) Stufe gestellt???
Andere (höhere) Stufe im Vergleich zu was?


Gruß
Markus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW374357
Datum06.12.2006 10:593638 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Markus GroßAndere (höhere) Stufe im Vergleich zu was?

Als bisher. Bislang waren die FwDV'en eine Verwaltungsvorschrift, jetzt ersetzen sie scheinbar eine nach UVV notwendige Gefährdungsbeurteilung für den durch sie geregelten Bereich.

Hat sich eigentlich schon mal jemand mit den Dokumentationspflichten für die Gefährdungsbeurteilungen beschäftigt, die nicht durch FwDV geregelt sind, Drehleiter, Boot, Höhenrettung ...?

Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern374361
Datum06.12.2006 11:153563 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Sven TönnemannHat sich eigentlich schon mal jemand mit den Dokumentationspflichten für die Gefährdungsbeurteilungen beschäftigt, die nicht durch FwDV geregelt sind, Drehleiter, Boot, Höhenrettung ...?


Ich hatte schon mal angefragt, wer sich überhaupt mit einer Gefährdungsbeurteilung beschäftigt hat. Ergebnis 0!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW374556
Datum07.12.2006 16:303653 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannHat sich eigentlich schon mal jemand mit den Dokumentationspflichten für die Gefährdungsbeurteilungen beschäftigt, die nicht durch FwDV geregelt sind, Drehleiter, Boot, Höhenrettung ...?

So wie immer im Arbeitsschutzrecht: Schriftlich in geeigneter Form, aber generell formfrei.

Aber was ich an der Sache reizvoll finde:

Wenn die FwDVen die Gefährdungsbeurteilungen für die betrachteten Bereiche beinhalten, dann heißt das dann ja zwangsläufig das die abgebildeten / beschriebenen Zusammenstellungen aus PSA und diverser Ausrüstung grundsätzlich als geeignet anzusehen sind.

Ich brauche mir dann als keine Gedanken mehr über "Wechselwirkungen" nach PSA- Benutzerverordnung zu machen :-)))



Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen.

Gruß

Jo(sef) Mäschle

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt