News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaSteuerrecht: Erhöhung der Übungsleiterpauschale6 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Feuerwehren begrüßen Steuerpläne fürs Ehrenamt
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg374195
    Datum05.12.2006 11:056399 x gelesen
    hallo,

    Feuerwehren begrüßen Steuerpläne fürs Ehrenamt

    ... Enttäuscht zeigt sich der Feuerwehr-Präsident allerdings davon, dass die Idee einer allgemeinen Ehrenamtspauschale von 300 Euro nur bürgerschaftlich Engagierten im pflegerischen Bereich zugute kommen soll. ?In den Feuerwehren übernehmen mehr als eine Million Frauen und Männer Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge. Die meisten von ihnen erhalten keinerlei Aufwandsentschädigung. Für sie wäre die Ehrenamtspauschale ein wertvolles Zeichen der Anerkennung gewesen?, sagt Feuerwehr-Präsident Kröger

    was meint Ihr dazu?


    MkG Jürgen Mayer

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW374199
    Datum05.12.2006 11:404786 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerwas meint Ihr dazu?

    M.E. hat er Recht.
    Die Frage ist, wie differenziert man da ggf. die "Feuerwehrvereine" (mit < ? Einsätzen/Übungen je Jahr) von denen die eine recht hohe tatsächliche Belastung haben... (weil das ist schon ggf. ein drastischer Unterschied zur Pflege ...)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland374200
    Datum05.12.2006 11:514726 x gelesen
    Hi,

    ..."die meisten erhalten keine Entschädigung"...

    Also grundsätzlich sind diesbezüglich die Leute selber schuld, da einfach die Gespräche mit der Stadtverwaltung fehlen. Es ist selbstverständlich jederzeit möglich, die steuerfreie Aufwandspauschale gem. § 3 Nr.26 EStG in Höhe von 1.848 zu bezahlen. Es kommt nur auf das Wollen der Gemeinde und auf die Definition der Tätigkeit an.

    Hier ein Auszug derer, die ganz offiziell diese Gelder bekommen dürfen:

    NebenberuflicheTätigkeitenfürgemeinnützige Vereine, bei denen eine steuerfreie Pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt werden darf:
    ? Lehr- und Vortragstätigkeiten
    ? Ausbildungsleistungen
    ? Mentortätigkeit
    ? Leiter einer Arbeitsgemeinschaft
    ? Prüfungsausschußtätigkeit für Übungsleiter Training (Sportverein)
    ? Mannschaftsbetreuer
    ? Sportwart
    ? Jugendgruppenleitung
    ? Jugendwart
    ? Pferdetrainer
    ? Erste-Hilfe-Ausbildung
    ? Alten-, Kranken- und Kinderbetreuung
    ? Behindertenpflege
    ? Mütterberatung
    ? Dirigent
    ? Chorleitung
    ? künstlerische Tätigkeiten

    Allerdings:

    Unter diese Begünstigung fallen folgende Tätigkeiten nicht:
    ? Vorstand (in seiner Tätigkeit als Vorstand)
    ? Beirat u.ä.
    ? Kassenwart
    ? Beitragskassierer
    ? Gerätewart
    ? Hausmeister
    ? Platzwart
    ? Reinigungspersonal
    ? Zeitschriftenverteiler


    Ihr seht, es ist durchaus im Bereich des Möglichen, diese Gelder mit der entsprechenden Definition zu bekommen. Die andere Frage ist nur, woher soll das Geld kommen, wenn die Gemeinde schon an Fahrzeugen, Gerätschaften und PSA spart?

    Eine Anerkennung der Dienste wäre auch im Bereich der Spenden gegeben. Das ist aber ein anderes Thema und gehört nicht in so ein Forum.

    Gruß Peko


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)374294
    Datum05.12.2006 19:444673 x gelesen
    Für sie wäre die Ehrenamtspauschale ein wertvolles Zeichen der Anerkennung gewesen?, sagt Feuerwehr-Präsident KrögerEin kleines Liedchen dazu: Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 L.8, Völklingen / Saarland374373
    Datum06.12.2006 13:004806 x gelesen
    Bin ja doch froh, das die Pferdetrainer berücksichtigt wurden......jedem FF'ler, der nachts aufsteht, ist das mal wieder ein Tritt in den Allerwertesten!


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 M.8, Nordwalde / NRW386315
    Datum14.02.2007 13:244571 x gelesen
    Hallo,

    habe folgende Pressemitteilung gerade vom BMF erhalten:

    Nr. 15/2007:
    Bundesregierung stimmt "Hilfen für Helfer" zu
    Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ("Hilfen für Helfer") zugestimmt.

    Bundesfinanzminister Steinbrück erklärt dazu: "Ich habe an vielen Orten Menschen kennen lernen dürfen, die sich über die geschriebene Verfassung hinaus engagieren. Menschen, die Gemeinwohl über Eigennutz setzen und dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten. Ohne diese Menschen wäre unser Land unendlich viel ärmer. Ich bin froh, dass wir diesen Menschen mit unserem Gesetzentwurf ein Zeichen der Anerkennung geben können."

    Die Bundesregierung schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger zu regeln und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und schlicht die Menschen, die sich engagieren, zu unterstützen. Damit soll ein konkretes Zeichen der Anerkennung für die Leistung dieser Menschen gegeben werden.

    Besonders hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:

    Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 ? jährlich.
    Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1.848 ? auf 2.100 ?.
    Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug von Spenden auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke.
    Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils 35.000 ? Einnahmen im Jahr. Die Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug dieser Unternehmen wird entsprechend angehoben.
    Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen auch bei Gegenleistungen (z.B. Freikarten).
    Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden) von 307.000 ? auf 750.000 ?.
    Bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht





    Kontakt
    Referat für Bürgerangelegenheiten

    Dienstsitz Berlin:

    Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

    E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
    E-Mail Abonnement
    Alle aktuellen Infos des BMF per E-Mail.
    mehr

    Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
    Bundesministeriums der Finanzen
    Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
    Telefon: 03018-682-3300
    Telefax: 03018-682-4420
    buergerreferat@bmf.bund.de


    Hat Herr Steinbrück denn auch Kameraden einer freiwilligen Feuerwehr kennengelernt , so dass diese auch von den Vergünstigungen profitieren können?null

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     

     ..
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt