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Thema | EMV im Feuerwehrfahrzeug | 9 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Tilo8 U.8, Luckenwalde / Brandenburg | 372456 | |||
Datum | 23.11.2006 17:55 | 6943 x gelesen | |||
Hallo, ist jemanden ein (historisches) Verbot über die Benutzung eines Handfunkgerätes im (Feuerwehr)fahrzeug bekannt? Es soll unter Umständen zu Störungen der Fahrzeugelektronik kommen. Die Kfz-EMV-Richtlinie 95/54/EG von 1996 stellt sicher, dass wichtige Funktionen des Fahrzeugs nicht durch Strahlung von außen gestört werden und dass das Fahrzeug selbst oder einzelne Bauteile keine Störung an anderen Einrichtungen verursachen. Was ist mit Fahrzeugen mit Baujahr<1996? Die hatten ja bekanntlich auch schon elektronische Baugruppen. Danke und schönen Abend Tilo | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 372483 | |||
Datum | 23.11.2006 23:34 | 5580 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Tilo Ulbrich ist jemanden ein (historisches) Verbot über die Benutzung eines Handfunkgerätes im (Feuerwehr)fahrzeug bekannt? Steht in vielen Bedienungsanleitungen der Fahrzeughersteller. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 372486 | |||
Datum | 24.11.2006 00:45 | 5554 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Christi@n Pannier--- Geschrieben von Tilo Ulbrich und auch in denen der HFuG... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Tilo8 U.8, Luckenwalde / Brandenburg | 372622 | |||
Datum | 24.11.2006 16:50 | 5463 x gelesen | |||
Hier der Hinweis aus der Bedienungsanleitung unsers Fiat Ducato: FUNKGERÄTE UND HANDY Handys und andere Funkgeräte (E-tacs- Handys, CB u. ä.) können im Fahrzeuginneren nur dann benutzt werden, wenn eine separate Außenantenne am Fahrzeug installiert wurde. ZUR BEACHTUNG Die Benutzung dieser Vorrichtungen im Fahrzeuginneren (ohne Außenantenne) verursacht nicht nur potentielle Gesundheitsschäden der Insassen sondern auch Funktionsstörungen der elektronischen Systeme, mit denen das Fahrzeug ausgestattet ist, und gefährdet die Sicherheit des Fahrzeugs selbst. Also muß pauschal davon abgeraten werden, HFuG im Inneren eines Fahrzeuges zu benutzen. Gruß Tilo | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 372667 | |||
Datum | 24.11.2006 20:18 | 5674 x gelesen | |||
Geschrieben von Tilo Ulbrichist jemanden ein (historisches) Verbot über die Benutzung eines Handfunkgerätes im (Feuerwehr)fahrzeug bekannt? was meinst Du mit "historisch"? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Tilo8 U.8, Luckenwalde / Brandenburg | 372730 | |||
Datum | 25.11.2006 13:46 | 5532 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino:was meinst Du mit "historisch"? Mir war so, als ob ich mal eine Verfügung aus dem Feuerwehbereich gelesen habe, in der die Nutzung von Funkgeräten, die keine Außenantenne haben, allgemein untersagt wurde. Ich weiss aber nicht ob diese vielleicht schon wieder außer Kraft ist - das meinte ich mit "historisch". Schönes Wochenende Tilo | |||||
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Autor | Tilo8 U.8, Luckenwalde / Brandenburg | 372731 | |||
Datum | 25.11.2006 13:51 | 5481 x gelesen | |||
Geschrieben von Tilo Ulbrich:die Nutzung von Funkgeräten, die keine Außenantenne haben, Hoppla, ich meinte die Nutzung von Funkgeräten, die nicht mit einer außen am Fahrzeug angebrachten Antenne betrieben werden. So dann Tilo | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 372735 | |||
Datum | 25.11.2006 14:12 | 5596 x gelesen | |||
Geschrieben von Tilo UlbrichMir war so, als ob ich mal eine Verfügung aus dem Feuerwehbereich gelesen habe, in der die Nutzung von Funkgeräten, die keine Außenantenne haben, allgemein untersagt wurde. Ich weiss aber nicht ob diese vielleicht schon wieder außer Kraft ist - das meinte ich mit "historisch". Kochte hoch im Zuge der sog. "e1-RL" mit Wirkung ab 1.10.2002, wurde für die Verwendung von alten FuG (ohne Kennzeichnung bzw. Prüfung) nach neueren Kommentaren der PTD MÜnster wieder abgeschwächt, vgl. z.B. http://www.kfv-msp.de/fachinfos_we/2006/05/23-lfv_e1kennzeichnung.php. Davon unbenommen ist jedoch der Betrieb von Funkanlagen in Fahrzeugen, da das meistens über die Hersteller geregelt ist. Auch da werden i.d.R. ebenfalls seit den 1.10.2002 höhere Anforderungen von diesen gestellt. Wir bauen daher seitdem in die FAhrzeuge mit Sprechnotwendigkeit im 2m-Band eine aktive Ladehalterung (mit Antennenanschluß) oder ein FuG 9 ein. Vgl. auch Einsatzfahrzeuge - Technik, www.einsatzpraxis.org. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Tilo8 U.8, Luckenwalde / Brandenburg | 373024 | |||
Datum | 27.11.2006 13:22 | 5515 x gelesen | |||
Vielen Dank und Gruß Tilo Ulbrich | |||||
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