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ThemaEMV im Feuerwehrfahrzeug9 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorTilo8 U.8, Luckenwalde / Brandenburg372456
Datum23.11.2006 17:556943 x gelesen
Hallo,

ist jemanden ein (historisches) Verbot über die Benutzung eines Handfunkgerätes im (Feuerwehr)fahrzeug bekannt? Es soll unter Umständen zu Störungen der Fahrzeugelektronik kommen.

Die Kfz-EMV-Richtlinie 95/54/EG von 1996 stellt sicher, dass wichtige Funktionen des Fahrzeugs nicht durch Strahlung von außen gestört werden und dass das Fahrzeug selbst oder einzelne Bauteile keine Störung an anderen Einrichtungen verursachen.

Was ist mit Fahrzeugen mit Baujahr<1996? Die hatten ja bekanntlich auch schon elektronische Baugruppen.

Danke und schönen Abend
Tilo


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio372483
Datum23.11.2006 23:345580 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Tilo Ulbrichist jemanden ein (historisches) Verbot über die Benutzung eines Handfunkgerätes im (Feuerwehr)fahrzeug bekannt?

Steht in vielen Bedienungsanleitungen der Fahrzeughersteller.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW372486
Datum24.11.2006 00:455554 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Christi@n Pannier--- Geschrieben von Tilo Ulbrich
"ist jemanden ein (historisches) Verbot über die Benutzung eines Handfunkgerätes im (Feuerwehr)fahrzeug bekannt?"

Steht in vielen Bedienungsanleitungen der Fahrzeughersteller.


und auch in denen der HFuG...

Gruß,
Henning


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AutorTilo8 U.8, Luckenwalde / Brandenburg372622
Datum24.11.2006 16:505463 x gelesen
Hier der Hinweis aus der Bedienungsanleitung unsers Fiat Ducato:

FUNKGERÄTE UND HANDY
Handys und andere Funkgeräte (E-tacs-
Handys, CB u. ä.) können im Fahrzeuginneren
nur dann benutzt werden, wenn eine
separate Außenantenne am Fahrzeug
installiert wurde.
ZUR BEACHTUNG Die Benutzung dieser
Vorrichtungen im Fahrzeuginneren
(ohne Außenantenne) verursacht nicht nur
potentielle Gesundheitsschäden der Insassen
sondern auch Funktionsstörungen
der elektronischen Systeme, mit denen
das Fahrzeug ausgestattet ist, und gefährdet
die Sicherheit des Fahrzeugs selbst.


Also muß pauschal davon abgeraten werden, HFuG im Inneren eines Fahrzeuges zu benutzen.

Gruß
Tilo


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW372667
Datum24.11.2006 20:185674 x gelesen
Geschrieben von Tilo Ulbrichist jemanden ein (historisches) Verbot über die Benutzung eines Handfunkgerätes im (Feuerwehr)fahrzeug bekannt?

was meinst Du mit "historisch"?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorTilo8 U.8, Luckenwalde / Brandenburg372730
Datum25.11.2006 13:465532 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino:
was meinst Du mit "historisch"?

Mir war so, als ob ich mal eine Verfügung aus dem Feuerwehbereich gelesen habe, in der die Nutzung von Funkgeräten, die keine Außenantenne haben, allgemein untersagt wurde. Ich weiss aber nicht ob diese vielleicht schon wieder außer Kraft ist - das meinte ich mit "historisch".

Schönes Wochenende
Tilo


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AutorTilo8 U.8, Luckenwalde / Brandenburg372731
Datum25.11.2006 13:515481 x gelesen
Geschrieben von Tilo Ulbrich:
die Nutzung von Funkgeräten, die keine Außenantenne haben,

Hoppla, ich meinte die Nutzung von Funkgeräten, die nicht mit einer außen am Fahrzeug angebrachten Antenne betrieben werden.

So dann
Tilo


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW372735
Datum25.11.2006 14:125596 x gelesen
Geschrieben von Tilo UlbrichMir war so, als ob ich mal eine Verfügung aus dem Feuerwehbereich gelesen habe, in der die Nutzung von Funkgeräten, die keine Außenantenne haben, allgemein untersagt wurde. Ich weiss aber nicht ob diese vielleicht schon wieder außer Kraft ist - das meinte ich mit "historisch".

Schönes Wochenende


Kochte hoch im Zuge der sog. "e1-RL" mit Wirkung ab 1.10.2002, wurde für die Verwendung von alten FuG (ohne Kennzeichnung bzw. Prüfung) nach neueren Kommentaren der PTD MÜnster wieder abgeschwächt, vgl. z.B.
http://www.kfv-msp.de/fachinfos_we/2006/05/23-lfv_e1kennzeichnung.php.

Davon unbenommen ist jedoch der Betrieb von Funkanlagen in Fahrzeugen, da das meistens über die Hersteller geregelt ist. Auch da werden i.d.R. ebenfalls seit den 1.10.2002 höhere Anforderungen von diesen gestellt.

Wir bauen daher seitdem in die FAhrzeuge mit Sprechnotwendigkeit im 2m-Band eine aktive Ladehalterung (mit Antennenanschluß) oder ein FuG 9 ein.

Vgl. auch Einsatzfahrzeuge - Technik, www.einsatzpraxis.org.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorTilo8 U.8, Luckenwalde / Brandenburg373024
Datum27.11.2006 13:225515 x gelesen
Vielen Dank und Gruß
Tilo Ulbrich


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