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ThemaFeuerwehrvereine: WAR:Fw-Abt. quittiert Dienst nach.........15 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen371465
Datum18.11.2006 14:397383 x gelesen
Hallo Forum

Geschrieben von Bernhard DeimannDer Sinn eines Feuerwehrvereines entzieht sich meinem Verständniss
Das können dir bestimmt User aus Feuerwehren mit Feuerwehrvereinen erklären.


Nagut, ich kann es ja mal probieren. Also unser "Verein Freiwillige Feuerwehr Lindenfels e.V" besteht schon seit ewigen Jahren. Dieser Verein bzw die Geldmittel, die aus Veranstaltungen, Altpapiersammlungen, Weihnanchtsbaumsammlungen, Festen, Mitgliedsbeiträge ( 12 ? / Jahr ) und Spenden werden zur Unterstützung der Einsatz, Alters- & Ehrenabteilung sowie der Jugendfeuerwehr genutzt.

So wurde unter anderm unser MTF, ein Übungsanhänger für die Jugendfeuerwehr, mehrere Meldeempfänger, zahlreiche Überhosen, neue Spinde, Renovierung des Unterrichtsraums, Ausbau der Funkzentrale und und und und und finanziert.

Der Verein trägt Kosten für die die Stadt nicht aufkommen kann oder will. Hier geht es nicht rein um Einsatzmittel um den Brandschutz sicher zu stellen, sondern um Annehmlichkeiten oder Aufstockungen.

Beispiele:

Unser MTF. Gekauft vom Verein, den Unterhalt übernimmt die Stadt. Das Fahrzeug wird für Einsätze, Jugendarbeit und vielem mehr genutzt. Warum ein MTF keinen einsatztaktischen Wert hat und dadurch nicht über die Stadt gekauft wurde, entzieht sich bis heute meiner Kenntins.

Unsere neuen Spinde. Naklar die alten Holzspinde hätten bestimmt noch einige Jahre gehalten, aber durch diese Vereins-Anschaffung hat nun jeder einen Spind mit abschliessbarem Wertfach in dem der Holzwurm nicht bei jedem Alarm "Licht aus" ruft :-)

Jugendfeuerwehr. Bezuschussung für Ausflüge, Zeltlage, Anschaffung von neuem Übungsgerät ect.

Unterrichtsraum. Neuen Wandbelag, neue Lampen ect...., auch hier hätte die Tapette aus den 60´ern noch ausgereicht, ist aber jetzt angenehmer.

Wer kommt in den Verein ?

Alle Mitglieder der Einsatzabteilung und der Jugendwehr werden automatisch ( OHNE Mitgliedsbeitrag) Mitglieder im Verein. Einwohner und Gönner konnen durch einen Mitgliedsantrag beitreten.
Vielleicht beruhigt die Mitglieder, dass 100 % sicher ist, das ihr gespendes Geld bzw. die Mitgliedsbeiträge der Feuerwehr zu Gute kommt und nicht irgendwo in der Stadtverwaltung versickert ( was ich hier auch unsere Stadt nicht unterstellen will ). Der Verein ist einfach für die Einwohner greifbarer.

Auch das Thema Kameradschaftpflege wird bei unserem Verein grossgeschrieben, so wird jedes jahr ein Vereinsausflug sowie ein Kameradschaftsabend organisiert und teilweise auch finanziert.

Für Mitgliederwerbung ( z.B. unser Informationstag, Tage der offenen Tür und einiges mehr ) werden Mittel aus dem Verein zur Verfügung gestellt. Auch Anschaffungen wie z.B. Gaskocher, Geschirr und Besteck wurden vom Verein beschaft aber auch bei längeren Einsätzen zur Verpflegung der eingesetzten Kräfte genutzt.

Für die Zusammenarbeit zwische Einsatzabteilung ist es ein reines Geben und Nehmen. Der Grossteil der "Arbeitskräfte" bei den Veranstaltungen (siehe oben) kommen aus der Einsatz- Alters & Ehrenabteilung sowie aus der Jugenfeuerwehr und so fliesst auch das erwirtschafte Geld wiedern diesen zu.

Ich habe hier nicht alles aufgeführt was der Verein macht und unterstützt aber ich möchte diesen bei uns nicht missen.

Gruß Michael

wie immer, meine persönliche Meinung

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen371468
Datum18.11.2006 14:475791 x gelesen
Warum ein MTF keinen einsatztaktischen Wert hat und dadurch nicht über die Stadt gekauft wurde, entzieht sich bis heute meiner Kenntins.

Vermutlich weil man darauf gehofft hat jemand anderes würde das Fahrzeug bezahlen.

Alle Mitglieder der Einsatzabteilung und der Jugendwehr werden automatisch ( OHNE Mitgliedsbeitrag) Mitglieder im Verein.

Eine Regelung die ich rechtlich für doch sehr problematisch erachte. Wo ist da die Aktivhandlung dessen, der aufgenommen wird?

Auch das Thema Kameradschaftpflege wird bei unserem Verein grossgeschrieben, so wird jedes jahr ein Vereinsausflug sowie ein Kameradschaftsabend organisiert und teilweise auch finanziert.

Ist der Verein gemeinnützig? Wenn ja, wie läßt sich das in Einklang bringen?


MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü371471
Datum18.11.2006 14:525837 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael KatzenmeierSo wurde unter anderm unser MTF, ein Übungsanhänger für die Jugendfeuerwehr, mehrere Meldeempfänger, zahlreiche Überhosen, neue Spinde, Renovierung des Unterrichtsraums, Ausbau der Funkzentrale und und und und und finanziert.

Der Verein trägt Kosten für die die Stadt nicht aufkommen kann oder will. Hier geht es nicht rein um Einsatzmittel um den Brandschutz sicher zu stellen, sondern um Annehmlichkeiten oder Aufstockungen.


Das ist in Ba-Wü auch ohne FW-Verein derzeit ähnlich. Bei uns tritt die FF z.B. beim jährlichen "Gassenfest" quasi als Verein auf, erwirtschaftet Sondervermögen und stellt dieses z.T. der Gemeinde für Anschaffungen zur Verfügung. Vom Rest werden z.B. Ausflüge der Feuerwehrkameraden finanziert.

Gruß Fabian


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen371472
Datum18.11.2006 14:565737 x gelesen
Das ist in Ba-Wü auch ohne FW-Verein derzeit ähnlich. Bei uns tritt die FF z.B. beim jährlichen "Gassenfest" quasi als Verein auf, erwirtschaftet Sondervermögen und stellt dieses z.T. der Gemeinde für Anschaffungen zur Verfügung.

a) Es bedarf dafür jedoch der entsprechenden gesetzlichen Regelungen

b) Bliebt auch dann für die Frage wie die wirtschaftliche Betätigung zu begründen ist (es dient ja in BaWü als "Sondervermögen zu Kameradschaftspflege").

c) Es ist und bleibt Geld der Gemeinde.

MkG
Marc



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(2) ...

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü371473
Datum18.11.2006 15:015635 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc Dickeyc) Es ist und bleibt Geld der Gemeinde.

Natürlich bleibt es das rein rechtlich. Ich könnte aber jeden FM (SB) verstehen, der den Bettel hinschmeißt, wenn die Gemeinde dieses Sondervermögen "enteignen" würde um damit Löcher im kommunalen Haushalt zu stopfen. Wie gesagt, bei uns hat die Gemeinde in den letzten Jahren ganz schön davon profitiert.

Gruß Fabian


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW371474
Datum18.11.2006 15:135796 x gelesen
Geschrieben von Michael KatzenmeierSo wurde unter anderm unser MTF, ein Übungsanhänger für die Jugendfeuerwehr, mehrere Meldeempfänger, zahlreiche Überhosen, neue Spinde, Renovierung des Unterrichtsraums, Ausbau der Funkzentrale und und und und und finanziert.

Ich kenne Feuerwehren, die haben auch ohne das es einen Verein gibt sich selbst einen, oder sogar zwei MW (warum eigentlich MTW?) beschafft, die haben ebenfalls selbst Funkmeldeempfänger (zusätzliche Scriptoren beschafft).

Geschrieben von Michael KatzenmeierJugendfeuerwehr. Bezuschussung für Ausflüge, Zeltlage, Anschaffung von neuem Übungsgerät ect.

Auch die Jugendfeuerwehr bekommt solche Maßnahmen bei uns ohne Verein finanziert und bezuschusst, von der aktiven Wehr.

Geschrieben von Michael KatzenmeierUnterrichtsraum. Neuen Wandbelag, neue Lampen ect...., auch hier hätte die Tapette aus den 60´ern noch ausgereicht, ist aber jetzt angenehmer.

Teils von der Stadt, teils in eigenleistung und auch für diese Anschaffungen sind wir bisher immer ohne Verein ausgekommen.

Kann es sein das in einuigen Bundesländern nur durch den Verein die aktive Wehr über Finanzmitteln verfügen darf, bzw. kann und in anderen Bundesländern eine FF so oder so über Geldverfügen darf?

Das wäre der einzige Grund den ich mir vorstellen könnte warum es in einigen Bundesländern den Verein gibt und in anderen Bundesländern die beschrieben Erfolge und Beschaffungen durch den Verein auch von der FF selbst ohne Verein geleistet werden kann.

Also Frage: Darf die Feuerwehr (hier dann also FF, LZ, alles was man als Wehr bezeichnen würde, auch wenn die zu einem Gemeinsamen Verband und/ oder der Stadt gehören) nicht überall über Geld verfügen und muss deswegen den Verein beschaffen?

Denn Sorry Michael, alle von dir beschriebenen Maßnahmen sind auch ohne Verein durch die FF selbst Möglich (und der Bürger kann auch Zweckgebunden für eine einzelne Wehr Geld spenden!)

MkG
Thobias


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen371476
Datum18.11.2006 15:505737 x gelesen
Also Frage: Darf die Feuerwehr (hier dann also FF, LZ, alles was man als Wehr bezeichnen würde, auch wenn die zu einem Gemeinsamen Verband und/ oder der Stadt gehören) nicht überall über Geld verfügen und muss deswegen den Verein beschaffen?

Möglichkeit A: Es wird ein entsprechendes Sondervermögen gebildet.

Die Feuerwehr kann dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgeben nutzen.


Möglichkeit B: Es wird bewußt ein Verein gegründet (egal ob nun eingetragen oder nicht / egal ob gemeinnützig oder nicht)

Der Verein hat (oder auch nicht) entsprechende Finanzmittel - jedoch nicht die Feuerwehr.


Möglichkeit C: Es wird unbewußt ein Verein bzw. eine GbR gegründet. (Kameradschaftskasse & Co.)

Der Verein/Die GbR hat (oder auch nicht) entsprechende Finanzmittel - jedoch nicht die Feuerwehr.
Gerade diese Möglichkeit ist die problematischte, da den Beteiligten nicht bewußt ist, daß es sich um zwei gänzlich zu trennende Dinge handelt und vielfach führt dies zu juristisch gefährlichen Konstellationen und Verküpfungen.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen371478
Datum18.11.2006 16:065715 x gelesen
Hallo,

Alle Mitglieder der Einsatzabteilung und der Jugendwehr werden automatisch ( OHNE Mitgliedsbeitrag) Mitglieder im Verein.

Geschrieben von Marc Dickey
Eine Regelung die ich rechtlich für doch sehr problematisch erachte. Wo ist da die Aktivhandlung dessen, der aufgenommen wird?


... müssen andere (maßgebliche Instanzen) anders sehen - gab (bei uns ist es genauso) bei der Neufassung unserer Vereinssatzung - in diesem Bereich - weder Probleme beim Amtsgericht noch bei der Anerkennung als e.V. (gab kleinere Probleme im Bereich rechtliche Vertretung ... also die Satzung wurde dort durchaus geprüft)

Auch das Thema Kameradschaftpflege wird bei unserem Verein grossgeschrieben, so wird jedes jahr ein Vereinsausflug sowie ein Kameradschaftsabend organisiert und teilweise auch finanziert.

Geschrieben von Marc DickeyIst der Verein gemeinnützig? Wenn ja, wie läßt sich das in Einklang bringen?

... offensichtlich geht das. Unser Verein ist seit Jahren gemeinnützig und betätigt sich durchaus auch wie oben geschrieben. Ohne dass das Finanzamt in diesem Bereich Probleme sah (... das hat nur manchmal Probleme mit Rücklagen).

Gruss
Gerhard


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AutorMich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen371483
Datum18.11.2006 16:165711 x gelesen
Hallo Forum

Geschrieben von Thobias SchürmannKann es sein das in einuigen Bundesländern nur durch den Verein die aktive Wehr über Finanzmitteln verfügen darf, bzw. kann und in anderen Bundesländern eine FF so oder so über Geldverfügen darf?

Genau so ist es, meines Wissens bei uns in Hessen. Die Feuerwehr besteht aus der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr die Teile der Stadt sind und über keine eigenen Kassen verfügen.

Geschrieben von ---Marc Dickey,--- Ist der Verein gemeinnützig? Wenn ja, wie läßt sich das in Einklang bringen?


ja, der Verein ist gemeinnützig und so :Geschrieben von ---§ 57 Abs. 2 AO; AEAO zu § 57 Tz. 3).--- Geschenke und Darlehen an Vereinsmitglieder
Annehmlichkeiten, wie sie im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich
und nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind,
sind unschädlich.
Angemessen sind stets Geschenke mit einem Wert von 40 Euro/Person.
Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Speisen und Getränken
Grundsätzlich dürfen alle Mittel nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden
(§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO). Werden unentgeltlich oder verbilligt Speisen und Getränke
an Mitglieder weitergereicht, so steht das diesem Grundsatz entgegen und kann
zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen, es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte
Aufmerksamkeit (vgl. R 73 LStR). Dies gilt nicht für die Gestellung von
Speisen und Getränken aus Anlass eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes.
Hierher gehört z.B.
- die Mithilfe bei einem Vereinsfest,
- eine Klausurtagung oder ganztägige Tagung/Besprechung eines Vereins,


Gruß Michael

wie immer, nur meine persönliche Meinung


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg371497
Datum18.11.2006 16:415844 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael Katzenmeier

Also unser "Verein Freiwillige Feuerwehr Lindenfels e.V" besteht schon seit ewigen Jahren.

Wie ich schon bemerkte ist das mit den "Feuerwehrvereinen" historisch bedingt und scheint zu klappen; wir hier in BaWü kennen halt diese Vereinsstrukturen nicht.

So wurde unter anderm unser MTF, ein Übungsanhänger für die Jugendfeuerwehr, mehrere Meldeempfänger, zahlreiche Überhosen, neue Spinde, Renovierung des Unterrichtsraums, Ausbau der Funkzentrale und und und und und finanziert.

Für einige dieser Anschaffungen (FME, PSA, Funkzentrale) sehe ich die Gemeinde in der Pflicht, MTW ein Streitfall, wenn taktisch notwendig Gemeindesache.

Jugendfeuerwehr. Bezuschussung für Ausflüge, Zeltlage, Anschaffung von neuem Übungsgerät ect.

Die JF-Arbeit finanziert sich in BaWü durch verschiedene Geldquellen, teils aber auch über Zuwendungen aus dem Sondervermögen "Kameradschaftspflege" gem. § 18a FwG, Sachspenden und Zuweisungen der Gemeinde für Jugendarbeit in der Gemeinde oder vom Kreisjugendring. Einige JFs finanzieren sich mit über Christbaum- u.ä. Aktionen.

Auch das Thema Kameradschaftpflege wird bei unserem Verein grossgeschrieben, so wird jedes jahr ein Vereinsausflug sowie ein Kameradschaftsabend organisiert und teilweise auch finanziert.

hier der vielgenannte § 18a FwG.

Für Mitgliederwerbung ( z.B. unser Informationstag, Tage der offenen Tür und einiges mehr ) werden Mittel aus dem Verein zur Verfügung gestellt. Auch Anschaffungen wie z.B. Gaskocher, Geschirr und Besteck wurden vom Verein beschaft aber auch bei längeren Einsätzen zur Verpflegung der eingesetzten Kräfte genutzt.

Hier she ich auch vielfach die Gemeinde in der Pflicht da sie davon ja profitiert (Mitgliederwerbung, Verpflegung).

Ich habe hier nicht alles aufgeführt was der Verein macht und unterstützt aber ich möchte diesen bei uns nicht missen.

Kann ich verstehen, wenn man sonst nix oder weniger hätte. Hatte früher große Vorbehalte gegen FW-Vereine. Hätte aber oftmals Bedenken wenn Vereins- und Feuerwehrarbeit nicht sauber getrennt sind. Wie schrieb G. Uhlenbruch:
"Ein Verein ist eine Vereinigung von Personen, die entweder gemeinsam Krach machen oder mit einander Krach haben !" ;-)))

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü371502
Datum18.11.2006 16:585981 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard DeimannMTW ein Streitfall, wenn taktisch notwendig Gemeindesache.

Die Begründung für MTW ist immer etwas schwierig zu führen. Wenn das Fahrzeug taktisch erforderlich ist - z.B. weil es keinen ELW oder keine andere Logistikkomponente gibt - dürfte ich das Fahrzeug nicht der JFW für längere Ausflüge zur Verfügung stellen! Am sinnvollsten lässtsich wohl argumentieren, dass durch den (taktisch eigentlich nicht notwendigen MTW) die wirklich wichtigen Fahrzeuge nicht für Dienstfahrten genutzt werden müssen.

Geschrieben von Bernhard DeimannEinige JFs finanzieren sich mit über Christbaum- u.ä. Aktionen.

Oder auch Altpapiersammlungen im Wechsel mit anderen Vereinen.

Gruß Fabian


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AutorMich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen371503
Datum18.11.2006 17:095833 x gelesen
Hallo

Geschrieben von ---Fabian Kunz--- das Fahrzeug nicht der JFW für längere Ausflüge zur Verfügung stellen

Wobei die Jugenfeuerwehr bzw. der Nachwuchs an Einsatzkräften Aufgabe der Stadt ist und dadurch ich persönlich wiederum die Stadt in der Pflicht sehe für diese Zwecke ein Fahrzeug vorzuhalten um eben diesen Jugendberteib aufrecht zu erhalten. Das dann wiederum dieses Fahrzeug auch von der Einsatzabteilung genutz werden kann, ist ein positives Beiwerk.

Gruß Michael


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg371508
Datum18.11.2006 17:195798 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael Katzenmeier

Wobei die Jugenfeuerwehr bzw. der Nachwuchs an Einsatzkräften Aufgabe der Stadt ist und dadurch ich persönlich wiederum die Stadt in der Pflicht sehe für diese Zwecke ein Fahrzeug vorzuhalten um eben diesen Jugendberteib aufrecht zu erhalten. Das dann wiederum dieses Fahrzeug auch von der Einsatzabteilung genutz werden kann, ist ein positives Beiwerk.

Da ein Großteil der Einsatzmannschaften sich vielerorts fast nur noch aus der JF rekrutiert, kann man im Umkehrschluss argumentieren, wenn die Gemeinde die JF-Arbeit nicht unterstützt (z.B. durch die Beschaffung eines MTW u.a. für die JF-Arbeit), finden sich keine freiwillig tätige Einsatzkräfte mehr. Die Gemeinde wäre dann gezwungen hauptamtliches Personal einzustellen, das im Endeffekt erheblich teuerer wäre als paar € für einen MTW.
Das THW beschafft nicht nur aus puren Spass MTW-Jugend (oder übernimmt grebrauchte MTWs der Bundespolizei).
Nein, will hiermit aber keine Neiddebatte wegen MTWs für die Jugendarbeit anzetteln ;-)))

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü371510
Datum18.11.2006 17:295693 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard DeimannDa ein Großteil der Einsatzmannschaften sich vielerorts fast nur noch aus der JF rekrutiert, kann man im Umkehrschluss argumentieren, wenn die Gemeinde die JF-Arbeit nicht unterstützt (z.B. durch die Beschaffung eines MTW u.a. für die JF-Arbeit), finden sich keine freiwillig tätige Einsatzkräfte mehr.

Diese Argumentationslinie kann ich nachvollziehen. Man könnte aber auch auf die Idee kommen, einen (evtl. sogar gemeindeübergreifenden) Pool ziviler MTW's zu beschaffen und diesen allen Trägern der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Das hätte auch für die JFW den Vorteil, dass man auch mal mehr als 1 - 2 MTW abrufen kann.

Gruß Fabian


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg371768
Datum20.11.2006 11:475683 x gelesen
Geschrieben von Fabian KunzBei uns tritt die FF z.B. beim jährlichen "Gassenfest" quasi als Verein auf, erwirtschaftet Sondervermögen und stellt dieses z.T. der Gemeinde für Anschaffungen zur Verfügung.

Pssst. Ich würde mir noch mal genau anschauen, für was das Sondervermögen zur Kameradschaftspflege nach §18a FwG Ba-Wü verwendet werden darf.
Beschaffung von Einsatzmittel und Einsatzgerät fallen nicht darunter! Dieses Geld darf im gegensatz zum geld was irgend welche Feuerwehrfördervereine einnehmen (die damit den Brandschutz und andere satzungsgemäße Zwecke erfüllen müssen) nur verkonsumiert (Ausflüge, Feiern, Geschenke zu Jubiläen und Geburtstagen,...) werden.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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