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ThemaWehrführer aus dem Nachbarort einsetzen?12 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJoha8nne8s R8., Diemelstadt / Hessen369549
Datum08.11.2006 17:168515 x gelesen
Hallo Forum,

nach mehr oder weniger langer Abwesenheit vom Forum bitte ich mal wieder um eine kleine Hilfe, ich würde gerne möglichst viele Einschätzungen zu folgender fiktiven Lage:

Eine kleine Ortsteilwehr, ausgerüstet mit TSF/18 FM, sucht einen neuen Wehrführer. Der bisherige WF stellt sich nicht mehr zur Wahl. Es ist keiner der aktiven Kameraden, die aufgrund ihrer Ausbildung in Frage kommen, dazu bereit den Posten zu übernehmen.
Kann dann ein Feuerwehrmann (SB) aus einer anderen Ortsteilwehr (gleiche Gemeinde) den Posten übernehmen? Auf begrenzte Zeit? Gibt es irgendwo Erfahrungen?

Der nächstgelegene Ortsteil der Gemeinde ist 3 km entfernt, die Nachbarwehr wird bei jedem Stichwort mitalarmiert.
Was für Alternativen gibt es sonst? Jemanden zum WF zwingen? Die Wehr zu machen?

Vielen Dank schon mal, Johannes

Ach so; Das ganze sollte sich möglichst gut mit dem HBKG (Hessen) vertragen. In wie weit beißt es sich mit § 10 Absatz 6?
null(6) Feuerwehrangehörige, die Führungsfunktionen ausüben, sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen, anderer Einrichtungen oder Angehörige anderer Dienststellen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.

Die oben beschriebene Situation ist frei erfunden und es bestehen keinerlei parallelen zu der Feuerwehr, in der ich tätig bin.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW369565
Datum08.11.2006 17:546938 x gelesen
Geschrieben von Johannes RunteEine kleine Ortsteilwehr, ausgerüstet mit TSF/18 FM, sucht einen neuen Wehrführer. Der bisherige WF stellt sich nicht mehr zur Wahl. Es ist keiner der aktiven Kameraden, die aufgrund ihrer Ausbildung in Frage kommen, dazu bereit den Posten zu übernehmen.

genau deshalb hat man in den letzten Jahren schon Feuerwehren aufgelöst...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen369574
Datum08.11.2006 18:126925 x gelesen
Geschrieben von Johannes RunteEs ist keiner der aktiven Kameraden, die aufgrund ihrer Ausbildung in Frage kommen, dazu bereit den Posten zu übernehmen.

Welche Gründe gibt es dafür?

Da ihr eh immer zusammen alarmiert werdet, warum fusioniert ihr dann nicht?
UlCi hat ja schon geschrieben das es schon zu Auflösungen gekommen ist, eine Fusion wäre dann eine Möglichkeit dies zu verhindern.

In Nds ist es so das man Mitglied einer Wehr werden kann die in seiner Heimatgemeinde liegt, nicht aber zangsmäßig in seinem Heimatort. Vielleicht gibt es in Hessen so eine Regelung auch.
Ein parallelbetrieb zwischen 2 Wehren ist sicherlich in der Funktion als Wehrführer mehr als schwierig.


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Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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ICQ-Nummer: 320-028-330

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen369617
Datum08.11.2006 19:417014 x gelesen
Kann dann ein Feuerwehrmann (SB) aus einer anderen Ortsteilwehr (gleiche Gemeinde) den Posten übernehmen? Auf begrenzte Zeit? Gibt es irgendwo Erfahrungen?

Warum nicht. Es ist ja auch ein Angehöriger der gleichen Feuerwehr (Grundsatz: eine Gemeinde = eine Feuerwehr). Der §10 VI greift da nicht.

Wichtig ist, daß die Stelle lt. §12 III HBKG binnen zwei Monaten neu zu besetzen ist.

Die Wehr zu machen?

Wenn die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist jetzt sicherlich kein schlechter Moment um an eine Fusion zu denken..

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorDani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen369667
Datum08.11.2006 21:437018 x gelesen
Tach Johannes,

Geschrieben von Johannes RunteWas für Alternativen gibt es sonst? Jemanden zum WF zwingen?

wie Du vermutlich weißt, hatten wir bis etwa 1999/2000 eine (zwangs-)verpflichtete Wehrführung. Der vorherige Wefü war weggezogen und es hatte sich kein anderer bereit erklärt. Daher ist sowas durchaus möglich. Ob sowas sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Grüße
Daniel


"Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen369704
Datum09.11.2006 01:316991 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel Kaunewie Du vermutlich weißt, hatten wir bis etwa 1999/2000 eine (zwangs-)verpflichtete Wehrführung. Der vorherige Wefü war weggezogen und es hatte sich kein anderer bereit erklärt. Daher ist sowas durchaus möglich.

wie soll das gehen? Was ist die rechtliche Grundlage dafür?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg369709
Datum09.11.2006 08:076978 x gelesen
Nach meiner Kenntnis kann von der nächst höheren Instanz ein Wehrführer für eine bestimmte Zeit komisarisch eingesetzt werden.

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern369729
Datum09.11.2006 09:466900 x gelesen
Hallo Johannes,
bei uns im Kreis existiert in einer Gemeinde eine ähnliche Situation.
Dort wurde der alte Kommandant vom Gemeinderat als Notkommandant eingesetzt.
Dessen Engagement hält sich seitdem allerdings in Grenzen...
Andere Möglichkeit, zumindest bei uns in BY geht das: Anschluß der Wehr an die Nachbarwehr als LG

Grüße Bernd


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen369810
Datum09.11.2006 14:326904 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian HartnerNach meiner Kenntnis kann von der nächst höheren Instanz ein Wehrführer für eine bestimmte Zeit komisarisch eingesetzt werden.


in Hessen?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorJoha8nne8s R8., Diemelstadt / Hessen369832
Datum09.11.2006 16:057011 x gelesen
Erst mal vielen Dank für die Antworten.

Geschrieben von Thomas WeegeWelche Gründe gibt es dafür?

berufliche Gründe, private Gründe, usw. Da kann man nichts dran ändern!

Geschrieben von Thomas WeegeDa ihr eh immer zusammen alarmiert werdet, warum fusioniert ihr dann nicht?

Ich meinte das die Nachbarwehr immer mit alarmiert wird, wenn bei "uns" was anliegt. Andersrum ist das nicht der Fall. Die TSF-Wehr hat im Durchschnitt 2 Einsätze pro Jahr, die Nachbarwehr über 30!
Eine Fusion ist natürlich eine Möglichkeit, aber auf lange Sicht gesehen wird da das gleich bei rauskommen, wie wenn man den kleinen Laden gleich dicht macht. Vieleicht ist das ja auch das sinnvollste?!?

MkG Johannes


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)369840
Datum09.11.2006 16:306948 x gelesen
Geschrieben von Johannes RunteDie TSF-Wehr hat im Durchschnitt 2 Einsätze pro Jahr, die Nachbarwehr über 30! Eine Fusion ist natürlich eine Möglichkeit, aber auf lange Sicht gesehen wird da das gleich bei rauskommen, wie wenn man den kleinen Laden gleich dicht macht. Dann hat die eine Feuerwehr 2 Einsätze mehr, den ein oder anderen engagierten Kameraden gewonnen (ich geh immer davon aus, das bei solchen Entwicklungen die engagierten Einsatzkräfte bei der Stange bleiben, und die weniger motivierten einen Grund gefunden haben, ihr Hobby aufzugeben), und die Kommune spart letztendlich Finanzmittel (oder investiert günstigstenfalls etwas mehr in die Ausrüstung/ Ausbildung der verbliebenen Wehr).
Geschrieben von Johannes RunteVieleicht ist das ja auch das sinnvollste?!?Die Frage kann man sich ja einfach beantworten. Eine Feuerwehr und darunter jede ihrer Teileinheiten hat einen gesetzlichen Auftrag. Zu dessen Erledigung brauchts Führungskräfte. Finden sich diese nicht, kann der Auftrag nicht erfüllt werden. Und die ausschließliche Finanzierung von einfachen Dorfvereinen kann nicht vom Steuerzahler verlangt werden.
Ich schreie nicht nach der Auflösung von Wehren, in meiner Gemeinde ist auch der Großteil der Einheiten ca. 20 Aktive und TSF, aber der Sinn und Zweck der Feuerwehr muss erreicht werden. Und wenn das nicht der Fall ist, bleibt keine andere Möglichkeit.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorDani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen370230
Datum11.11.2006 20:596835 x gelesen
Hallo Mathias,

Geschrieben von Mathias Zimmerwie soll das gehen? Was ist die rechtliche Grundlage dafür?

kann ich Dir nicht genau sagen, aber es war so.

Ggfls. ist das über den §10 Abs. 3 HBKG möglich.

Grüße
Daniel


"Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert

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