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Thema | Gibt es ein Formular zur Kündigung der Mitgliedschaft im Katschutz? | 14 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Benj8ami8n G8., Hemer / NRW | 368004 | |||
Datum | 27.10.2006 21:42 | 11167 x gelesen | |||
Moin Hab mal ne frage wenn man seine mindestzeit von damals noch 7 Jahre Zeit im Katastrophenschutz rum hat, gibt es dann ein Formular um die Verpflichtung aufzuheben? oder wie läuft das ?? Wenn ja wo bekomme ich dieses? MKG Benjamin | |||||
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Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 368007 | |||
Datum | 27.10.2006 22:16 | 9123 x gelesen | |||
Hallo, Du schreibst einen Dreizeiler an die entsprechende Stelle, die antworten Dir. Wenn die ein bestimmtes Formular haben möchten, werden die das schon mitteilen. Bei mir lief das allerdings ohne irgendein Formular ab. Gruß Henning Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | |||||
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Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 368008 | |||
Datum | 27.10.2006 22:22 | 9038 x gelesen | |||
Hallo! Besteht die Mitgliedschaft ohne Kündigung weiter nach dem Ersatzdienst oder endet die dann auch automatisch? Denn bei uns gibt es kein Info schreiben etc. das der Ersatzdienst beendet ist. Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen | 368011 | |||
Datum | 27.10.2006 22:35 | 9030 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hauke Hammerich Besteht die Mitgliedschaft ohne Kündigung weiter nach dem Ersatzdienst oder endet die dann auch automatisch? Denn bei uns gibt es kein Info schreiben etc. das der Ersatzdienst beendet ist. ich kenne es so, dass es sich bei den 6 (früher 7) Jahren um eine Mindestverpflichtungszeit handelt. D.h. das läuft so lange, bis du dich entpflichtest. So wurde das zumindest bei uns in der Vergangenheit abgewickelt. Grüße Daniel "Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert | |||||
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Autor | Tors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen | 368012 | |||
Datum | 27.10.2006 22:39 | 8981 x gelesen | |||
Hallo Hauke, die Mitgliedschaft im KAts besteht solange bis du aus der entsprechenden Organisation austrittst oder bis du deine Mitgliedschaft schriftlich beendest. Wobei in diesem Fall du dann wieder der Wehrüberwachung unterliegst. Also solange du bei der Ff oder einer anderen KAts-Organisation bist, ist es am einfachsten das ganze weiterlaufen zu lassen. Du wirst dann als sogenannter Althelfer geführt. Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder. Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin. | |||||
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Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 368013 | |||
Datum | 27.10.2006 22:40 | 9017 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Kaune ich kenne es so, dass es sich bei den 6 (früher 7) Jahren um eine Mindestverpflichtungszeit handelt. D.h. das läuft so lange, bis du dich entpflichtest. So wurde das zumindest bei uns in der Vergangenheit abgewickelt. Ja. Ich habe ein Schreiben eralten, auf dem nach meinem Entpflichtungsantrag sinngemäß stand "vielen Dank für Ihr Mitwirken, wir informieren Ihre Einheit sowie das Kreiswehrersatzamt darüber" und vom Kreiswehrersatzamt erhielt ich ein Schreiben "sie brauchen jetzt keinen Grundwehrdienst mehr zu leisten und unterliegen bis zum 32. LJ der Wehrüberwachung". That's it. Gruß Henning Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | |||||
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Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 368020 | |||
Datum | 27.10.2006 23:59 | 8942 x gelesen | |||
Hallo! Wie gut das man davon von niemandem informiert wird. Weder von der Bundeswehr/Kreiswehrersatzamt dem Kreis bzw. dem Kreisfeuerwehrverband! ;-( Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! | |||||
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Autor | Benj8ami8n G8., Hemer / NRW | 368049 | |||
Datum | 28.10.2006 09:43 | 8810 x gelesen | |||
Moin Danke für die schnellen Antworten. MKG Benjamin | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 368066 | |||
Datum | 28.10.2006 12:33 | 8939 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Benjamin Geltch Hab mal ne frage wenn man seine mindestzeit von damals noch 7 Jahre Zeit im Katastrophenschutz rum hat, gibt es dann ein Formular um die Verpflichtung aufzuheben? hier bekommt man neuerdings nach Ablauf der sechs Jahre automatisch ein Schreiben vom Landratsamt, in dem man darauf hingewiesen wird, dass die Verpflichtung für den KatS beendet ist. Eine Kopie geht an die Feuerwehr. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 368211 | |||
Datum | 29.10.2006 18:48 | 9019 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Nagelhier bekommt man neuerdings nach Ablauf der sechs Jahre automatisch ein Schreiben vom Landratsamt, in dem man darauf hingewiesen wird, dass die Verpflichtung für den KatS beendet ist. Eine Kopie geht an die Feuerwehr. Was steht denn in Euren Verpflichtungserklärungen? Im WPFlG und im ZDG steht ganz klar "mindestens 6 Jahre", und ich kenne keine Verplichtungserklärung, duie auf genau 6 Jahre lautet. Das Vorgehen des Landratsamtes ist daher meiner persönichen Meinung nach ziemlich dumm. Die sollen doch froh um jeden Verpflichteten sein. Oder steht da nur drin, dass der Grundwehrdienst entfällt, da 6 jahre abgeleistet wurden? Wenn in der V-Erklärung "mindestens 6 Jahre" steht frage ich mich, ob das Schreiben überhaupt irgendeinen Sinn hat. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 368213 | |||
Datum | 29.10.2006 19:08 | 9045 x gelesen | |||
Hallo Andreas, Geschrieben von Andreas Bräutigam Was steht denn in Euren Verpflichtungserklärungen? Im WPFlG und im ZDG steht ganz klar "mindestens 6 Jahre", und ich kenne keine Verplichtungserklärung, duie auf genau 6 Jahre lautet. in der Verpflichtungserklärung steht: "Ich verpflichte mich gegenüber $Organisation zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz/Katastrophenschutz für die Dauer von 6 Jahren gemäß §§ 13 a WPflG/21 ZSNeuOG/14 ZDG und initiiere die Zustimmung zu meiner Freistellung vom Wehrdienst/ vom Zivildienst. In der Entscheidung vom Landratsamt steht "1. Ihrer Verpflichtungserklärung zum Dienst im Katastrophenschutz auf mindestens 6 Jahre wird hiermit zugestimmt (§ 13 a WpflG). 2. Der 6-jährige Mindestverpflichtungszeitraum beginnt am..." Geschrieben von Andreas Bräutigam Das Vorgehen des Landratsamtes ist daher meiner persönichen Meinung nach ziemlich dumm. Die sollen doch froh um jeden Verpflichteten sein. Oder steht da nur drin, dass der Grundwehrdienst entfällt, da 6 jahre abgeleistet wurden? Da ich noch anderthalb Jahre ableisten muss, hab ich noch kein solches Schreiben erhalten und kann dir den genauen Wortlaut nicht sagen. Wenns dich wirklich ganz arg interessiert, kann ich den Kameraden mal fragen, ob er den Brief noch hat. Da es bei uns aber keinen KatS-Zug gibt, für den Sonderdienste geleistet werden müssen, ändert sich für die Freigestellten nach Ende der Verpflichtung eigentlich nichts. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 368220 | |||
Datum | 29.10.2006 19:18 | 9030 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel NagelWenns dich wirklich ganz arg interessiert, kann ich den Kameraden mal fragen, ob er den Brief noch hat. Keine Umstände, ist eh Verwaltungslyrik, die im täglichen Dienst ohne Bedeutung ist. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 368221 | |||
Datum | 29.10.2006 19:28 | 8961 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Keine Umstände, ist eh Verwaltungslyrik, die im täglichen Dienst ohne Bedeutung ist. richtig, wahrscheinlich gings den Sachbearbeitern im Landratsamt auf den Keks, dass ständig welche angerufen/geschrieben/gefaxt/gemail haben und wissen wollten, wie lange ihre Verpflichtung noch läuft. Deshalb haben sie diesen Brief eingeführt. Jetzt können sie jeden Anrufer mit der Antwort "Wenns soweit ist bekommen Sie nen Brief" abbügeln und müssen nicht jedes Mal ne Akte suchen. Ich betone, dass es sich hierbei um reine Spekulation handelt! Sie basiert aber auf Erfahrungen im öffentlichen Dienst bei mehreren Ferienjobs... ;-) MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 368224 | |||
Datum | 29.10.2006 19:41 | 8817 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Nagel richtig, wahrscheinlich gings den Sachbearbeitern im Landratsamt auf den Keks, dass ständig welche angerufen/geschrieben/gefaxt/gemail haben und wissen wollten, wie lange ihre Verpflichtung noch läuft. wenn man seine Unterlagen aufbewahrt (so wie es sein sollte) , seinen Beginn kennt und rechnen kann (+ 6 Jahre) dann müste man eigentlich ohne Anruf selber auf den Endzeitpunkt kommen. :-))) mfG Hilmar | |||||
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