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ThemaMißbrauch Schutzbefohlener???23 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Praxis Jugendarbeit - Sexualstrafrecht
  • Sexueller Missbrauch.. Wickipedia
  •  
    AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern367259
    Datum24.10.2006 08:429094 x gelesen
    Hallo Kameraden,

    erstmal sorry für den blöden Titel, aber mir ist nix eingefallen dass das Problem anders beschreibt.

    Problemstellung: Jugendwarthelfer ist 18 bzw. 19 Jahre alt und hat ein gewisses Interesse an einem Mädchen, dass in der JF Dienst tut. Diese ist 15 und dem JWH nicht abgeneigt. Nun das eigentliche Problem. Kann der JWH wegen Mißbrauch Schutzbefohlener Probleme kriegen?? Vor allem wenn das Mädel es drauf anlegt??

    Ich weis, dass ein Eingriff in die Jugendgruppe durch strenge Reglementierung nicht gut ist, aber um Schaden von der Wehr abzuhalten ist mir das schon recht.

    Ich hoffe, ihr versteht die Problematik.

    MkG,

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar367260
    Datum24.10.2006 08:487467 x gelesen
    Grundsätzlich Ja

    auch wenn irgendwas in gegenseitigem Einvernehmen passiert dann kann das Sie immer noch Ihre Meinung ändern und auf einmal was ganz Gegenteiliges Behaupten

    ausserdem sollte man die Aussenwirkung nicht vergessen, was würden andere Eltern dazu sagen..


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorKai 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein367265
    Datum24.10.2006 08:587458 x gelesen
    so sehe ich das auch. Gerade in dem Alter ändert sich die Meinung schnell und der Jugendwarthelfer kann dann doch ziemlich schnell Probleme bekommen.


    Dieses ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung. Ich spreche nicht im offiziellen Namen meiner Feuerwehr

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW367266
    Datum24.10.2006 08:597406 x gelesen
    Hallo,

    cih hätte da keine Probleme dem jungen "Mann" zu erklären was Sache ist. Solange er als Betreuer/Helfer oder was auch immer Dienst in der JF tut, darf er nichts mit dem Mädchen anfangen. Sollte er sich nicht daran halten, dann ist er ganz schnell raus aus der JF und zwar aus folgenden Gründen:
    1. Das Mädchen ist eine Schutzbefohlene und er hat eine besondere Fürsorgepflicht.
    2. Das Mädchen kann und darf jederzeit seine Meinung ändern und dann?
    3. Was macht der Rest der Gruppe? Insbesondere eventuell die anderen Mädchen?
    Die aufkommende Missstimmung kann die ganze Gruppe sprengen.

    Für mich gibt es da keine Ausnahme und um aus meiner Ansprache zum letzten Zeltlager zu zitieren: " Die Jungs lassen die Finger von den Mädchen und die Mädchen die Finger von den Jungs.

    Grundsätzlich ist zu empfehlen, wenn man Mädchen in der JF hat auch weibliche Betreuer zu suchen und für die männlichen Betreuer nie länger allein miit den Mädchen in einem Raum.

    Gruß

    Thomas


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    AutorAndr8eas8 B.8, Uhingen / Baden-Würrtemberg367285
    Datum24.10.2006 09:517462 x gelesen
    Morgen,

    interessant in diesem Zusammenhang:

    Praxis Jugendarbeit

    Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Jugendlichen unter 18 Jahren und einem Erwachsenen so sind sexuelle Handlungen strafbar, da hier ein besonderes Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird (§ 174 Abs. Ziffer 2 und 3, StGB).
    Sagt eigentlich alles...

    Mein Eindruck von Zeltlagern etc. bestätigt, daß es doch manchaml sinnvoll ist, wenn Ausbilder/Betreuer "ein paar Jahre Abstand" zur JF haben.

    MkG, Andi


    - Meine Meinung. Ausschließlich -


    FF Uhingen Abt. Diegelsberg
    FF Rottenburg Abt. Stadtmitte

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    AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern367288
    Datum24.10.2006 09:547451 x gelesen
    Drum bin ich auch dran, eine klare Regelung herbeizuführen. Blöd ist natürlich, dass man dann in die Zwickmühle kommt, wenn die Freundin erst mit dem/durch den JWH in die FF kommt. Dann kannst den Umgang ned verbieten. Man müsste dann als Feuerwehr den Weg über die Eltern gehen. Das artet dann zum Formularkrieg aus.

    Generelle Verbote sind schwierig umzusetzen. Man muß sich hier wohl eine Lösung überlegen, die praktizierbar ist und vor Schaden bewahrt.

    Schwieriges Thema, mit dem ich mich schon eine ganze Zeit beschäftige.

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar367289
    Datum24.10.2006 09:577409 x gelesen
    Geschrieben von Sascha JoerchelDrum bin ich auch dran, eine klare Regelung herbeizuführen

    Ganz einfach Dienst ist Dienst und das andere ist das andere
    es ist doch von den beiden zu erwarten das Sie 2h in der Woche die Finger von einander lassen
    was vorher und nachher läuft geht doch keinen was an...

    ausserdem, sofern Gruppen vorhanden sind, sollte beide in getrennten Gruppen Dienst verrichten


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW367293
    Datum24.10.2006 10:147427 x gelesen
    Hallo,

    du solltest dich auf keinen Formularkrieg einlassen. Du bist gegenüber dem JW-Helfer weisungsbefugt. Da gibt es meiner Meinung nur eine Möglichkeit für dich.
    Solange die beiden als FF bzw. JF Angehörige kenntlich sind, haben sie die Finger von einander zu lassen. Bei Zuwiederhandlung fliegt der Helfer aus der JF. Was die beiden privat machen, kannst du nicht kontrollieren, vor allem wenn die beiden schon vor der JF zusammen waren.

    Gruß

    Thomas


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar367294
    Datum24.10.2006 10:177325 x gelesen
    vor allem will ich das Formular sehen in dem die Eltern ankreuzen können ob Ihre Untergebenen

    Händchen halten oder was auch immer machen dürfen...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern367295
    Datum24.10.2006 10:217418 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannGrundsätzlich ist zu empfehlen, wenn man Mädchen in der JF hat auch weibliche Betreuer zu suchen und für die männlichen Betreuer nie länger allein miit den Mädchen in einem Raum.

    Hmm, und wie soll ich dann Ausbilden? Wenn´s hier wirklich schon Probleme zu befürchten sind, ist aber was ganz schief gelaufen.


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW367296
    Datum24.10.2006 10:257364 x gelesen
    Hallo,

    also bei uns ist nie ein Betreuer mit den Kids alleine. Bei 28 "Rabauken" ist das nicht zu zumuten. Einer ist verantwortlich und teilt sich das Thema mit mindestens 2 anderen.
    Als Verantwortlicher einer JF sollte man aufpassen, wenn die Mädels mit schwärmerischem Blick um die Ausbilder streichen.
    Man kann mit solchen einfachen Maßnahmen Missverstädnissen vorbeugen.

    Gruß

    Thomas


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    AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern367299
    Datum24.10.2006 10:307347 x gelesen
    Wie schaut denn bei euch der Altersdurchschnitt aus?


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW367302
    Datum24.10.2006 10:357277 x gelesen
    Von 12 bis 17 wobei die Mädels 15 sind.

    Gruß

    Thomas


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    AutorFlor8ian8 H.8, Göttingen / Niedersachsen367309
    Datum24.10.2006 10:417516 x gelesen
    Grüß dich,

    ich denke bei euch ist ein ganz klarer Schritt nun Fakt.

    Da der JWH Interessa an der JF-Kameradin hat(und sie wohl primär net an ihm, wie geschildert), dann sollte den JWH das Annnähern an diese Person im dienstlichen Rahmen untersagt werden. Ich betone dienstlich, da du als JW nicht in den privaten Raum eingreifen kannst. Im privsten Rahmen regeln dieses die Eltern und im weiten Rahmen dann die Ämter.
    Durch Untersagung kannst du dich auf das Sexualstrafrecht im Strafgesetzbuch berufen, falls es zu wiederspürchen des JWH kommen wird.

    Zu dem Fall, dass sie erst in die JF kommt auf Grund ihres Freundes als Betreurt, dann ist folgendes wohl zu tätigen.

    In dienstlichen Rahmen solltest du den beiden verdeutlich, dass es Dienst ist. Im Dienst haben sie sich in ruhe zu lassen. Dazu zähle ich auch den Weg zur FF und den Weg von der FF nach Hause. Natürlich dürfen sie zusammen nach Hause gehen(schon wegen Schutz der JF-Kameradin) aber sollten sie nach Möglichkeit doch nicht auf dem Nachhauseweg rummachen, um auch das Ansehen der FF zu schützen!! Eventuell auch ein Gespräch mit den Eltern der Minderjährigen.

    Privat wie schon im 1. Punkt.

    Auf jeden Fall ist ein Handeln deiner Seits nötig, da du der Verantwortliche bist. Und das Sexualstrafrecht regelt es so... Wegsehen ist nicht erlaubt. Sprich zu deinem eigenen Schutz solltest du handeln, um dich rechtlich abzusichern.

    Nach Möglichkeit sollte eine weibliche JW ins Amt berufen werden. Bei uns in der FF haben wir nach Eintritt der ersten JF-Kameradin sofort ein weibliche JW ins Amt gerufen. Es ist doch auf jeden Fall von Vorteil. Des Weiteren zur Sicherheit, wie schon erwähnt, einen Betreuer nach Möglichkeit nie alleine mit einer JF-Kameradin lassen.(Besonders wenn da Gefühle im Spiel sind!)


    Überholen sie ruhig
    Wir schneiden sie raus!
    Ihre Feuerwehr

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen367318
    Datum24.10.2006 11:007443 x gelesen
    Hallo Florian,

    vielen Dank für deinen Beitrag.

    Ich möchte dich aber bitten, deinen vollen Namen in den Steckbrief einzutragen. Danke.


    Viele Grüße,
    Stefan Brüning
    Team feuerwehr.de

    feuerwehr.de - Man liest sich!

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    AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern367333
    Datum24.10.2006 12:027505 x gelesen
    Das Problem der schwärmerischen Blicke der Mädels ist aber auch schon gefallen. Ich meine JW schon ins Gebet genommen, da ihre Finger weg zu lassen, aber garantieren kann ich für gar nix.

    Wie ist bei Verstößen zu verfahren. Erst mal abwarten oder die betreffenden entfernen. Was aber auch nix mehr bringt, da das Kind während der Dienstzeit in den Brunnen gefallen ist.

    Sch.... Situation.

    Ich weis nur, dass ich die Kollegen nochmal zu einem intensiven Gespräch bitten werde. Aber auch gegen entspr. Jugendliche die es drauf anlegen vorgehen muss.

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar367334
    Datum24.10.2006 12:047296 x gelesen
    Nächster Dienst:
    Eine entsprechende Belehrung für JW und Kiddies ausarbeiten
    alle belehren, dieses unterschreiben lassen und dann gleich mit dem Holzhammer draufhauen flass mann sich nicht dran hält..


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW367350
    Datum24.10.2006 12:477420 x gelesen
    Hallo,

    wie ich schon geschrieben habe, den JW/ die JW und Betreuer/Helfer ins Gebet nehmen, sollte das nichts nützen dann EDEKA.
    Dann braucht man ganz schnell einen neuen JW oder Betreuer. Und dann mal bei den älteren Familienvätern mit Töchtern umschauen.
    Den Kidis einen Vortrag halten und schriftlich festhalten bringt vielleicht rechtlich Sicherheit, aber man fordert natürlich damit die REgelübertretung heraus. Und ich hätte mein Gewissen damit nicht beruhigt. Ich kann einem Betreuer unter 4 Augen ander Dinge sagen und vor allem einen anderen Ton anschlagen wie vor der gesamten Truppe.
    Wenn du kein Vertrauen in den JW hast, dann ist das Thema eigentlich schon durch oder?

    Gruß

    Thomas


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar367352
    Datum24.10.2006 12:507380 x gelesen
    das ein "macht es nicht " nicht sofort alle Probleme löst ist mir auch klar
    es geht auch in erster Linie darum eine bekannte Handlungsgrundlage zu schaffen um im Falle das Gespräche nichts bringen sofort disziplinarische Massnahmen ergreifen zu können


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorFlor8ian8 H.8, Göttingen / Niedersachsen367356
    Datum24.10.2006 13:047308 x gelesen
    Ich würde mir auch die betreffenden Betreuer zur Brust nehmen und mit ihm ein ernstes 4-Augen-Gespräch führen. Dabei an seinen Verstandn appelieren, da er der Ältere ist und die Verantwortung trägt!
    Des Weiteren würde ich ihm das Rechtliche verdeutlichen(besonders da es im Dienst ist) und Maßnahmen auflegen, falls er sich nicht dran hält. Maßmnahmen wären dann bei Zuwiderhandlung der Ausschluss als JF-Betreuer.

    Wenn er dieses nicht einsieht, dann kann er gleich gehen.


    Überholen sie ruhig
    Wir schneiden sie raus!
    Ihre Feuerwehr

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    AutorMari8o D8., Nettetal / NRW367376
    Datum24.10.2006 14:097361 x gelesen
    Hallo zusammen,

    wichtig in diesem Zusammenhang ist sicher, dass die Vorschriften des § 174 StGB nicht nur während der Dienstzeit gelten, sondern auch darüber hinaus. Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, sind also immer strafbar.

    Ohne jetzt werten zu wollen, ob diese Regelung sinnvoll oder noch zeitgemäß ist, muss ein verantwortungsbewusster Jugendwart einen Betreuer sofort von seine Pflichten freistellen (lassen), wenn ein solches Verhältnis besteht. Nur so kommt er seiner Fürsorgepflicht gegenüber allen Beteiligten nach.

    Grüße vom Niederrhein

    Mario


    Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen367466
    Datum24.10.2006 19:277931 x gelesen
    Moin

    In der Tat eine knifflige Situation, in der ihr da steckt. Wie oben gesagt denke ich ebenfalls dass sowohl "zu lasches" als auch " zu hartes" Durchgreifen da einiges kaputt machen kann.

    Zuerst mal zu dem strafrechtlichen Part.
    Geschrieben von Sascha JoerchelNun das eigentliche Problem. Kann der JWH wegen Mißbrauch Schutzbefohlener Probleme kriegen?? Vor allem wenn das Mädel es drauf anlegt?? Japp.

    Nach Lektüre des § 174 StGB erschließt sich mir das so (geneigte Volljuristen können das ja wahlweise bestätigen oder mich zerreißen ;o) )
    JWH über 18, Mädel unter 16, das heißt es zählt zunächst Abs. 1 Nr. 1. Hier ist keine Rede von Ausnutzung irgendwelcher Abhängigkeiten, da steht nur "Wenn Schutzbefohlen und unter 16 und sexuelle Handlungen, dann bums..."
    Weiter gilt dann wohl noch Abs. 1 Nr. 2 ("Person unter achtzehn Jahren" - was ja bei 15 auch der Fall ist). Wenn hier sexuelle Handlungen stattfinden, brauchts zur Strafbarkeit aber schon einen Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit.

    Und zuletzt gibts in Abs. 4 noch die Möglichkeit von einer Bestrafung nach Abs. 1 Nr. 1 (NICHT Nr. 2!) abzusehen, wenn "bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist". Wie auch immer das interpretiert werden mag.

    Wenn die 15 jährige ihn also "drankriegen" will reicht das bloße anzeigen sexueller Handlungen, will eine 16 jährige das tun, brauchts oben genannte Ausnutzung der Abhängigkeit zusätzlich.


    So, mal weg von der ggf. strafrechtlichen Würdigung. Wir leben einerseits nicht mehr im 18 Jahrhundert, andererseits sollten wir den Eltern garantieren können, dass sich in der JF nicht eine Horde wollüstiger Gerade-eben-Volljähriger auf ihre Teenie-Töchter stürzt...
    Daher solltest du auf jeden Fall aufgrund deiner dienstlichen Weisungsbefugnis sexuelle Kontakte zu JF-Mitgliedern während der Dienstzeit (also auch Zeltlager etc.) untersagen. Also gründlicherweise auch für 16+, auch wenn das nach obiger Gesetzeslage u.U. nicht mal ein Problem wäre. Das sollte auch jedem Betreuer einsichtig sein, denke ich.

    Wenn die beiden in der Freizeit was anfangen kannst du das nicht untersagen, "normale" Beziehungen in dieser Alterskonstellation sind ja auch nicht sooo unüblich.
    Daraufhin den Helfer oder das Mädel aus der JF zu entfernen, finde ich überzogen, man kann sich durch zu krasse Maßnahmen auch schnell bei den JFlern lächerlich machen. Außerhalb der JF sind die Eltern die "Kontrollinstanz", wenn die das dort gutheißen, ist es nicht an dir, dagegen vorzugehen. Dass sie während der Dienstzeiten die Finger (und alles weitere ;o) ) voneinander zu lassen haben, regelt ja deine oben genannte Anweisung bereits.
    Allenfalls könnte es ratsam sein, bei unter 16jährigen die Eltern wertungsfrei auf die möglichen rechtlichen Probleme dieser Beziehung hinzuweisen, ich gehe nicht davon aus dass die allen Eltern geläufig sind.

    Das ist ein Kompromiss, der dich (imho!) rechtlich und moralisch aus der Nummer raushält, und den ich in "meiner" JF wohl so wählen würde, auch wenn es mir freilich lieber wäre, von solchen Problemen weiterhin verschont zu bleiben.

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

    Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg367488
    Datum24.10.2006 20:487393 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian WeißWenn die beiden in der Freizeit was anfangen kannst du das nicht untersagen, "normale" Beziehungen in dieser Alterskonstellation sind ja auch nicht sooo unüblich.

    Hm, einerseits ja, aber andererseits,
    wenn Du als Jugendbetreuer eingesetzt wirst, nimmst Du zwangsläufig eine gewisse Vorbildfunktion ein und die Jugendlichen schauen zu DIr auf. Dies machen Sie aber nicht nur in der Dienstzeit sondern auch wenn Sie dich bei einer Veranstalltung oder auf der Straße sehen.
    Außerdem beweise mal, wenn Dich jemand Anzeigt, dass deine (ohnehin schon Strafbare) Handlung nichts mit dem Dienst zu tun hat.
    Wenn eine solche Beziehung besteht, kann man sie nicht fünf Minuten davor, bzw. danach an oder ausschalten.

    Eindeutig müsste also das Handeln sein, entweder der Jugendbetreuer hört auf oder er hält sich von dem /den Mädchen fern.

    Ähnliche Fälle sind mir bekannt, hier wurde so gehandelt, aber kenne ich auch andere Fälle.
    Von anzeigen odgl. habe ich noch nichts gehört, ist aber sicher auch schon vor gekommen.

    (das DU in meinem Text war nicht auf Dich bezogen, sondern hatte allgemeinen Charakter)


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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