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Themaführerschein für die fftw61 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
Autortobi8as 8w., laichingen / bw365877
Datum16.10.2006 18:3221305 x gelesen
hallo kammeraden.
ich habe da mal eine frage an euch.
wie regelt ihr das bei euch mit den kosten für den führerschein für junge maschinisten die noch keinen lkw führerschein haben und diesen fast nur für den dienst bei der fw brauchen!
würd mich über beiträge sehr freuen!
mfg,
tobi w


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AutorChri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern365883
Datum16.10.2006 18:5319186 x gelesen
Gib bitte deinen vollen Namen an, so wie es in den Nutzungsregeln des Forums steht.


Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern365885
Datum16.10.2006 18:5518931 x gelesen
Hallo Tobi,

Willkommen im Forum, vielleicht kannst du ja noch deinen Nachnamen komplettieren, ist hier im Forum so üblich!
(Außerdem verrat ich dir noh ein weiteres Geheimnis: wenn man gleichzeitig den Pfeil nach oben auf der Tastatur und einen Buchstaben drückt, kommen GROSSBUCHSTABEN raus! ;-) )

Wegen des Führerscheins:

in meiner Feuerwehr gibts aus "Bundeswehr-Altlasten" noch genung Maschinisten mit FS-Klasse C, daher stand eine Bezuschussung oder Kostenübernahme durch die Gemeinde noch nicht zur Debatte.

Im Umland kenne ich eine Fahrschule, die die Fahrausbildung für FW- und RD-Angehörige besonders günstig anbietet.

Mein Führerschein wurde wegen meines Dienstes als "Helfer im Katastrophendienst" (statt Wehrdienst) komplett von der Regierung übernommen! (inkl. aller Gebühren, ärztl. Attest usw...)

Ich musste mich nur für eine Zugehörigkeit von 5 Jahren verpflichten, pro Jahr "verfallen" 20 % der Rückzahlung, die sind aber auch schon rum...

Vielleicht konnte ich dir ja ein wenig weiterhelfen?

Grüße Magnus


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen365890
Datum16.10.2006 19:1618989 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von tobias w.wie regelt ihr das bei euch mit den kosten für den führerschein für junge maschinisten die noch keinen lkw führerschein haben und diesen fast nur für den dienst bei der fw brauchen!
Die aktuelle Vorgehensweise hier in der Stadt ist mir grad nicht bekannt.

Für mich käme nur folgende Variante in Betracht: alle Kosten, die zum Erwerb und Erhalt des Führerscheins anfallen, müssen zu 99.9% von der Gemeinde übernommen werden.
(0,1%: Kosten für die Fahrt zur Fahrschule mit dem privaten Fahrzeug, zumindest falls sie in der "Nähe" ist u.ä.)


MkG Sascha

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen365893
Datum16.10.2006 19:3018939 x gelesen
Hallo,

historisch bedingt werden bei uns die Kosten gedrittelt: Bewerber, Stadt, Feuerwehrverein.

Gruß LP


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen365902
Datum16.10.2006 19:5718898 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von tobias w.wie regelt ihr das bei euch mit den kosten für den führerschein für junge maschinisten die noch keinen lkw führerschein haben und diesen fast nur für den dienst bei der fw brauchen!
Bei mir hatte die FF komplett bezahlt.
Vertragliche Bedingung: Mindestens noch 5 Jahre in der FF bleiben und beim Durchfallen alle nach der ersten Prüfung anfallenden zusätzlichen Kosten selbst tragen.


Gruß
Markus

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AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen365921
Datum16.10.2006 23:3718953 x gelesen
Bei uns gibt es keienrlei bezuschussung durch die Wehr bzw. Gemeinde.

Allerdings gibt es mitlerweile die Möglichkeit sich über die FF bei einer Beörden Fahrschule anzumelden und auf diese Weise den FS günstiger als in eienr Freien Fahrschule zu bekommen.

Habe eben gelesen, das bei einem von euch der Bund aufgrund der KATS Verpflichtung den FS bezahlt. Ist dies heute immer noch so ?


Dies ist meine Eigene Meinung und vertritt nicht die meiner Feuerwehr oder deren Führung.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen365925
Datum16.10.2006 23:5018955 x gelesen
Geschrieben von Tobias KarachHabe eben gelesen, das bei einem von euch der Bund aufgrund der KATS Verpflichtung den FS bezahlt. Ist dies heute immer noch so ?
AFAIK gibt es pro Funktionsstelle einen Ausbildungbetrag, den man geschickt zusamenfassen und nutzen kann...

Gruß LP


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AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen365926
Datum16.10.2006 23:5518983 x gelesen
Ok werde ich mal meinen KATS Zugführer drauf ansprechen ob und was da möglich ist.


Dies ist meine Eigene Meinung und vertritt nicht die meiner Feuerwehr oder deren Führung.

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AutorPete8r S8., Aholming / BY365931
Datum17.10.2006 00:3719023 x gelesen
Geschrieben von Lüder Potthistorisch bedingt werden bei uns die Kosten gedrittelt: Bewerber, Stadt, Feuerwehrverein.

Also ich würde mich auf keinerlei Selbstbeteiligung einlassen. Für mich gibt es zwei mögliche Szenarien:

1. Es besteht ein Bedarf an Fahrern, dann muß die Kommune die Kosten für die notwendigen FE tragen, und zwar zu 100%

2. Es besteht kein Bedarf, aber der FA Pimpelmooser verspürt den zwanghaften Drang große rote Autos fahren zu dürfen. In diesem Fall ist dies Pimpelmoosers Privatvergnügen und er soll gefälligst selbst die Kosten dafür tragen.

Wehret den Anfängen. Heute zahlen wir für die Führerscheine dazu, in 10 Jahren zahlen wir zum GF-Lehrgang unseren Eigenanteil. In 20 Jahren? Wird dann jeder FA bei einer Fahrzeugbeschaffung zur Kasse gebeten? Er darf ja schließlich in dem schönen neuen roten Auto mitfahren, das sollte ihm schon nen 1000er Wert sein.

Gruß
Peter


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AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen365932
Datum17.10.2006 00:4718992 x gelesen
Mh ich weiß nicht ob man das so sehen darf. Da durch den Erlangten Führerschein hat der FM (SB) ja auch seinen eigenen nutzen und nicht nur die Komune.


Dies ist meine Eigene Meinung und vertritt nicht die meiner Feuerwehr oder deren Führung.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar365933
Datum17.10.2006 05:1818874 x gelesen
Bei uns bezahlt die Stadt die Führerscheine

ausserdem für die FE CE alle 5 Jahre die ärztliche Untersuchung und die Verwaltungsgebühren


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg365939
Datum17.10.2006 07:1318890 x gelesen
Geschrieben von Tobias KarachDa durch den Erlangten Führerschein hat der FM (SB) ja auch seinen eigenen nutzen und nicht nur die Komune.

Welchen? Jetzt komm mir nicht mit Geld verdienen durch LKW-fahren.
Die, die das machen haben den Schein i.d.R. schon vorher. Und die die es später machen, was solls. So lange sie auch mein Feuerwehrfahrzeug noch bewegen soll mir das recht sein. Haben sie immerhin etwas mehr Fahrpraxis.

Und auch andere Feuerwehrausbildungen kann ich privat verwednen. Als ausgebildeter AGT bei einer Tankreinigungsfirma, als Zugführer in Ba-Wü als Brandschutzbeauftragter,...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern365961
Datum17.10.2006 09:1418932 x gelesen
Bei uns wurde das so geregelt:

Einheitlicher Zuschuß von 1.800 Euro gebunden an eine 10 jährige Verpflichtung. Pro Jahr werden dir 10% erlassen. Ich find die 10-jährige Bindung ned schlecht, da diese Investition in einen Kameraden ja eh längerfristig zu sehen ist.

Das mit dem Sinn/Unsinn der Bezahlung von Führerscheinen seh ich so:

Vor dem Hintergrund, dass ab 2008 das Berufsbild des Berufskraftfahrers inkl. der dazugehörigen Theorieausbildung mit 400 Stunden flächendeckend umgesetzt werden soll ist es für dier Kommunen durchaus ratsam, Führerscheine jetzt noch in Auftrag zu geben. Der hält ja etwas länger :-)). Die Kosten von derzeit ca. 2.000 Euro liegen später aufgrund der 4 Monate Vollzeittheorie bei ca. 8.000 Euro. Angeblich soll es zwar Ausnahmen geben, aber darauf verlassen?? Alternativ wurde bereits in Bayern überlegt, eine Feuerwehrinteren Fahrschule zu gründen und dort quasi die B-Führerscheininhaber auf den Fahrzeugen zu trainieren und dann einen reinen Feuerwehrführerschein auszustellen. Find ich in meinen Augen Quatsch.

Das mitm Bund wurde bei uns auch angesprochen, aber es hat sich rauskristallisiert dass derzeit beim Bund nur >1% der Wehrdienstleistenden auf ihre 7 Monate noch einen FS der Klasse C/CE machen können.

Entsprechend haben wir bei unserer Kommune die Fakten dargelegt und haben in 2005 2, in 2006 3 und für nächstes Jahr nochmal 2 FS der Klasse C/CE zu den oben genannten Konditionen bewilligt bekommen. Die Auswahl der FM trifft der Kommandant bzw. der Ausschuss (bestehend aus Kdt und ZF).

MkG,

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen365962
Datum17.10.2006 09:1718833 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelVor dem Hintergrund, dass ab 2008 das Berufsbild des Berufskraftfahrers inkl. der dazugehörigen Theorieausbildung mit 400 Stunden flächendeckend umgesetzt werden soll ist es für dier Kommunen durchaus ratsam, Führerscheine jetzt noch in Auftrag zu geben.

Was hat die Ausbildung zum Berufskraftfahrer mit dem Führerschein zu tun? Das eine ist eine Berufsausbildung, das andere ein Führerschein.

Geschrieben von Sascha JoerchelAlternativ wurde bereits in Bayern überlegt, eine Feuerwehrinteren Fahrschule zu gründen und dort quasi die B-Führerscheininhaber auf den Fahrzeugen zu trainieren und dann einen reinen Feuerwehrführerschein auszustellen. Find ich in meinen Augen Quatsch.

Ja, allerdings.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar365966
Datum17.10.2006 09:2618840 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelVor dem Hintergrund, dass ab 2008 das Berufsbild des Berufskraftfahrers inkl. der dazugehörigen Theorieausbildung mit 400 Stunden flächendeckend umgesetzt werden soll ist es für dier Kommunen durchaus ratsam, Führerscheine jetzt noch in Auftrag zu geben. Der hält ja etwas länger

warum vergleichst du Äpfel mit Birnen
das eine ist die Fahrerlaubniss, das andere Ein Beruf

Geschrieben von Sascha Joerchel
Einheitlicher Zuschuß von 1.800 Euro gebunden an eine 10 jährige Verpflichtung. Pro Jahr werden dir 10% erlassen. Ich find die 10-jährige Bindung ned schlecht, da diese Investition in einen Kameraden ja eh längerfristig zu sehen ist.


10 Jahre ist eine lange Zeit

was mach ich wenn ich aus beruflichen Gründen in 3 jahren wegziehen muss?
werd ich von der Feuerwehr bestraft weil ich keine Arbneit vor Ort finde?

Geschrieben von Sascha JoerchelAlternativ wurde bereits in Bayern überlegt, eine Feuerwehrinteren Fahrschule zu gründen und dort quasi die B-Führerscheininhaber auf den Fahrzeugen zu trainieren und dann einen reinen Feuerwehrführerschein auszustellen. Find ich in meinen Augen Quatsch.

vor allem weil keine Alternative erforderlich ist ... siehe oben...
und damit würden sicherlich eine nicht unerhebliche Anzahl an Arbeitsplätzen vernichtet.. mal so am Rande bemerkt...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorBurk8har8d B8., Nienhagen / Nds365977
Datum17.10.2006 10:2418861 x gelesen
Hallo Sascha,

wie Stefan schon bemerkt hat vergleichst du Äpfel mit Birnen.

Denn die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 sagt am Ende aus wer nicht darunter fällt. Hier nach zulesen:

Wer fällt nicht unter die neue EU-Richtlinie?
Fahrer von

Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
Fahrzeugen des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, der Polizei...
Fahrzeugen zur Reparatur, zur Forschung und technischen Entwicklung
Rettungsfahrzeugen
Fahrschulfahrzeugen
Fahrzeugen, die privat genutzt werden

MkG
Burkhard
Fahrzeugen zur Beförderung von Gütern zur Berufsausübung, wenn es sich nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz365983
Datum17.10.2006 10:4618962 x gelesen
Hallo,

warum höre ich hier immer wieder C und CE? In den meisten Fällen sind bei den Feuerwehren keine entsprechenden Anhänger vorhanden oder bestenfalls mal ein 250kg-Pulverlöscher, der maximal 750kg zul. GG hat und damit ohne CE gefahren werden darf. Die Kosten für den C+CE sind deutlich höher als für den C alleine.

Bei uns wurde vor einiger Zeit eine Ausbildung des FS Klasse C auf einem Feuerwehrfahrzeug angeboten, es fielen also keine Kosten für das Fahrzeug, sondern nur für den Fahrlehrer, den Theorieunterricht, die Prüfungen und Untersuchen an. Alles in allem blieben diese Kosten, auch aufgrund von 20 Personen, die als Komplettpaket diesen FS machten, für jeden einzelnen unter 500,-?! Wer Klasse CE unbedingt machen wollte, konnte diesen auf dem Fahrschul-LKW machen, dann kamen je nach Ausbildungsbedarf nochmal 1200-1800,-? dazu, die aus eigener Tasche bezahlt werden mußten. Bei der Stützpunktwehr (hat Klasse C-Fahrzeuge) wurden diese 500,-? bezahlt, das Personal der Ortswehren (keine Klasse C-Fahrzeuge) konnte für diese ca. 500,-? den Klasse C erwerben. War ein netter Bonus und man hat schon mal ein paar Leute mehr, wenn mal größere Fahrzeuge als TSF oder KLF stationiert werden. Das Angebot nahmen einige an, die auch privat den FS C oder zumindest C1 nutzen wollten.

Leider gibt es für die Ausrüstung von Fahrschulfahrzeugen jetzt neue Richtlinien, für bestehende Fahrzeuge aber eine Übergangsfrist bis 2013. Bisher war es kein Problem, z.B. ein LF16 oder ähnliches als Fahrschulfahrzeug umzurüsten. Das geht jetzt nicht mehr so einfach.

Gruß,
Michael


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AutorPete8r S8., Aholming / BY365986
Datum17.10.2006 10:4818904 x gelesen
Geschrieben von Tobias KarachDa durch den Erlangten Führerschein hat der FM (SB) ja auch seinen eigenen nutzen und nicht nur die Komune.

Diesen eigenen Nutzen kann ich nicht erkennen. Ich habe den LKW-Führerschein vor mehr als 20 Jahren bei der Bundeswehr gemacht und bin seitdem noch keinen Kilometer zum eigenen Nutzen gefahren. Ausschliesslich Fahrten für BW und FF. Wenn ich mal privat einen LKW brauche (was seltenst vorkommt), tut es auch ein 7,5-Tonner, den ich mit meinem privat erworbenen 3er-FS noch bewegen darf.

Gruß
Peter


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AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz365987
Datum17.10.2006 10:4918972 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelEinheitlicher Zuschuß von 1.800 Euro gebunden an eine 10 jährige Verpflichtung. Pro Jahr werden dir 10% erlassen. Ich find die 10-jährige Bindung ned schlecht, da diese Investition in einen Kameraden ja eh längerfristig zu sehen ist.
Naja, der Ansatz ist ja nicht unbedingt schlecht ( was das finanzielle angeht ).
Bei uns sieht es wesentlich bescheidener aus:

Für ein Stadtgebiet mit 4 Ortswehren und ca. 145 aktiven FW´lern gib es pro Jahr max. 2 Plätze für die Klasse C. Bezuschusst wird von der Komune ein max. von 50 % der Klasse C oder ein Höchstbetrag von 1500 Euro -> bei einer Verpflichtung von 5 Jahren! Die Benötigten Anmeldegebühren, ärztliche Untersuchungen, Prüfungsgebühren und Fahrschulunterlagen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. D.H., wenn einer bei uns den Führerschein nur für die FW braucht, kann er eine stolze Summe selbst bestreiten.
Dabei ist zu beachten, dass 65% der Fahrzeuge über 3,5 t haben und dies eigentlich alles Fahrzeuge zum Erstangriff sind.

Bleibt nur zu hoffen das die Komune und die Führung ihr lächerliches Zubrot erhöht und endlich die notwendigen Plätze zur verfügung stellt.


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen366053
Datum17.10.2006 14:2818931 x gelesen
Das ist ja schön, wer den 3 er noch hat, aber bei uns in der jüngeren Generation gibt es ja nur die neuen Führerscheinklassen. Und damit ist ja nur noch 3.5 to drinnen. Und mit nem Sprinter umzuziehen ist halt auch nicht der reißer. Da sind wir schon wieder bei der Privat Nutzung vom FS.


Dies ist meine Eigene Meinung und vertritt nicht die meiner Feuerwehr oder deren Führung.

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern366054
Datum17.10.2006 14:3018947 x gelesen
Die Aussage mit der Berufskraftfahrerausbildung (Verpflichtend zur Ausstellung einen FS der Klassen C bzw. CE) stammt von mehreren Fahrschulen in unserem Gebiet. Auch die Kommune hat sich in dieser Hinsicht im Jahr 2005 kundig gemacht und erst nach dieser Prüfung die Mittel freigegeben. Egal, wenn anders ist (wie geschildert) ist ja nur gut.

C-Schein ist normalerweise ausreichend. Wenn ein VSA ins Spiel kommt der nicht Batteriebefeuert ist wird es aber schon knapp. Und der Schein soll ja mehrere Jahre im voraus geplant sein.

Wenn du aus beruflichen Gründen versetzt wirst oder aus Krankheitsgründen den aktiven Dienst nicht mehr versehen darfst, ist eine Regelung mit der Kommune möglich. Den Fall hatten wir vor einigen Jahren mal. Da hat die Gemeinde nach abgelaufenen 5 von 10 Jahren auf die Rückzahlung verzichtet, da es kein bösartiges bzw. vorsätzlichen Vorgehen des FA war.

Das Problem mit den Scheinen wird sich aber in den nächsten Jahrfen noch verstärken, denn die nachwachsenden Kräfte dürfen auch die bestehnden LF8 mit 7,5 to nicht mehr fahren. Was also zusätzlichen Handlungsbedarf in den Kommunen bedeutet.

MkG,

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW366101
Datum17.10.2006 18:2518811 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelDas Problem mit den Scheinen wird sich aber in den nächsten Jahrfen noch verstärken, denn die nachwachsenden Kräfte dürfen auch die bestehnden LF8 mit 7,5 to nicht mehr fahren. Was also zusätzlichen Handlungsbedarf in den Kommunen bedeutet.

Wie altr dieses Fahrzeug ?
wenn es nach Norm und nicht nach TW gebaut wurde > 15 Jahre ?
wie lange wird das Fahrzeug nach im Dienst sein ? ca. 10 Jahre ?

Möglicherweise haben sich zuviele an dem alten 3er festgebissen.

Kann man aber heute als C1 ja noch neu erwerben,
was nicht unbedingt sinnvoll ist, wenn die nächste LF 10/* vErsion >> 7.500 kg zGG sein wird.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz366154
Datum17.10.2006 22:5618991 x gelesen
Hallo

zum Führerschein mit Anhänger: Wenn deine Wehr ein MZB vorhalten muss und dieses nicht im Wasser, sondern auf einem Trailer liegt, dann hat dieser mit sicherheit mehr als 750kg zGG. Anderes Beispiel: Einen Anhänger für Abrollbehälter, wobei das seltener ist als ein MZB.

Viele Grüße
Christian


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen366155
Datum17.10.2006 23:0218824 x gelesen
Geschrieben von Christian Düsingzum Führerschein mit Anhänger: Wenn deine Wehr ein MZB vorhalten muss und dieses nicht im Wasser, sondern auf einem Trailer liegt, dann hat dieser mit sicherheit mehr als 750kg zGG. Anderes Beispiel: Einen Anhänger für Abrollbehälter, wobei das seltener ist als ein MZB.

Die Masse der FFen hat aber weder Boote noch AB. Alles andere sind dann eben Fälle, wo das nicht zutrifft - dürfte aber im geringeren Prozentbereich liegen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen366162
Datum18.10.2006 00:3718852 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus GroßGeschrieben von tobias w.wie regelt ihr das bei euch mit den kosten für den führerschein für junge maschinisten die noch keinen lkw führerschein haben und diesen fast nur für den dienst bei der fw brauchen!
Bei mir hatte die FF komplett bezahlt.


dito - bezahlt wird hier komplett, von welcher Stelle genau nun auch immer. Mittlerweile ist dafür wohl eine Verpflichtung zu unterschreiben.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz366163
Datum18.10.2006 01:4518981 x gelesen
Nabend "Nachbar",
Geschrieben von Johannes PeterFür ein Stadtgebiet mit 4 Ortswehren und ca. 145 aktiven
FW´lern gib es pro Jahr max. 2 Plätze für die Klasse C. Bezuschusst wird von der Komune ein max. von 50 % der Klasse C oder ein Höchstbetrag von 1500 Euro -> bei einer Verpflichtung von 5 Jahren! Die Benötigten Anmeldegebühren, ärztliche Untersuchungen, Prüfungsgebühren und Fahrschulunterlagen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. D.H., wenn einer bei uns den Führerschein nur für die FW braucht, kann er eine stolze Summe selbst bestreiten.


Und das bei der Stadt im LK GER, die am meisten Geld scheffelt... Ist schon ne Frechheit 1500? beizuschießen, ne 5-Jahresverpflichtung draufzusetzen und dann noch die restlichen Gebühren bis zum St. Nimmerleinstag selbst bezahlen zu müssen!

Ich, für meinen Teil, werde den Teufel tun und mich wegen eines Eintrages auf meinem Führerschein (bei uns 7 Jahre) an die Feuerwehr binden.

Wenn Fahrzeuge vorgehalten werden, die nicht mit Kl. B gefahren werden dürfen, weil >3,5to. und nicht ausreichend Fahrer mit ensprechender Klassifizierung vorhanden sind ist die Kommune am Drücker und muß sich darum kümmern, dass Leute in die Ausbildung gehen. Ohne Selbstbeteiligung, wohlbemerkt.

Oder verstehe ich da §3, Abs.1, 2 LBKG Rhl.-Pf. falsch? Für den Truppmann/-führer,... -lehrgang muß ich doch auch nichts bezahlen...


MfG
Daniel

Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz366174
Datum18.10.2006 08:3218895 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian Düsingzum Führerschein mit Anhänger: Wenn deine Wehr ein MZB vorhalten muss und dieses nicht im Wasser, sondern auf einem Trailer liegt, dann hat dieser mit sicherheit mehr als 750kg zGG. Anderes Beispiel: Einen Anhänger für Abrollbehälter, wobei das seltener ist als ein MZB.

Ich habe ja nicht bestritte, dass es Anhänger mit mehr als 750kg bei Feuerwehren gibt. Aber zum Einen hat nicht jede Feuerwehr Anhänger dieser Größenordnung, zum anderen kenne ich durchaus Feuerwehren, die ihre Anhänger (z.B. Boot) hinter kleineren Fahrzeugen anhängen.

Unsere Stützpunktwehr hat einen einzigen Anhänger, es handelt sich dabei um einen alten Stromerzeuger, der allerdings haupsächlich für die Versorgung der Feuerwache bei Stromausfall vorgesehen ist. Des weiteren steht in der VG in Zukunft noch ein umgebauter TSA zur Verfügung, der rein zum Transport von Hochwasserpumpen mit Zubehör vorgesehen ist.
Beides Fälle, die zumindest nicht lohnen, sämtlichen Klasse C-Bewerbern auch den CE zu bezahlen.

Auch das Argument, für zukünftige Fälle gerüstet zu sein, zählt nicht viel. Im Zweifelsfall macht man eben den CE noch nach. Es macht ja auch nicht jeder die Gruppen- oder Zugführerausbildung, weil er evtl. in ferner Zukunft mal diese benötigen könnte.

Gruß,
Michael


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar366175
Datum18.10.2006 08:4118849 x gelesen
imho sollte man zuerst mal die Preise für C und CE vergleichen

alternativ kann man dann mit der Fahrschule sprechen ob die den vielen Feuerwehrleuten, die jetzt und in Zukunft bei Ihnen die FE erwerben einen Sonderpreis für E machen kann...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz366206
Datum18.10.2006 11:5018901 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerUnd das bei der Stadt im LK GER, die am meisten Geld scheffelt
Genau und diese Stadt schmeisst genung Gelder für die FW raus, leider nicht unbedingt an der richtigen Stelle.
Z.B. das WLF konzept: Da wurde vor Jahren ein Spielzeug Namens WLF gekauft ( was angeblich nach mehrjähriger suche und information das beste vom besten ist) mit dem man ja soviele Fahrzeuge einsparen kann. Mittlerweile ist schon der 2. WLF beschafft , aber noch kein einziges Fahrzeug reduziert worden.
Die 3. Wehr im LK hat sogar in der Presse betont das die Komune durch den Kauf des WLF 3 Fahrzeuge bzw. bares Geld einspart. Mir ist das nicht ganz klar, schlieslich kommt der AB A/S vom LK und nicht von der Komune, ein MTF-L ( jetzt AB Pritsche ) war von der Komune nie in Planung und wurde für den HW-Schutz beschafft ( wahrscheinlich auch vom LK finanziert ) und zum Schluss wurde noch ein AB-Rüst beschafft der den RW ersetzt. Also ein Fahrzeugtausch für die Komune, oder????
Ich bin überhaupt nicht gegen das WLF-Konzept, aber man sollte bei der Beschaffung immernoch sachlich bleiben und die Kosten nicht verschönen.


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)366282
Datum18.10.2006 19:5918886 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerIch, für meinen Teil, werde den Teufel tun und mich wegen eines Eintrages auf meinem Führerschein (bei uns 7 Jahre) an die Feuerwehr binden.
Wenn Fahrzeuge vorgehalten werden, die nicht mit Kl. B gefahren werden dürfen, weil >3,5to. und nicht ausreichend Fahrer mit ensprechender Klassifizierung vorhanden sind ist die Kommune am Drücker und muß sich darum kümmern, dass Leute in die Ausbildung gehen. Ohne Selbstbeteiligung, wohlbemerkt.
Oder verstehe ich da §3, Abs.1, 2 LBKG Rhl.-Pf. falsch? Für den Truppmann/-führer,... -lehrgang muß ich doch auch nichts bezahlen...

Vollste Zustimmung.
Die Begründung mit dem LBKG ist interessant. Andere Rechtsgrundlage könnte man auch mal überdenken:
§ 13 Abs. 7: "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen baren Auslagen." (Hat eigentlich mal einer versucht, die Kosten für privatangeschaffte Hupf4 ersetzt zu kriegen?)


Mal etwas abseits vom Thema:
Die FwVO RLP schreibt vor:
"Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehren[...] tragen bei Einsätzen und Übungen Feuerwehr-Schutzkleidung. Hierfür sind sie auszustatten mit:
1. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
2. Arbeitsmütze,
3. Feuerwehr-Schutzanzug, bestehend aus Jacke, Hose und Pullover oder Weste,
4. Schutzhandschuhen,
5. Feuerwehrschutzschuhwerk (Feuerwehrstiefel),
6. Überjacke und Kopfbedeckung, die gegen besondere Witterungseinflüsse schützen."
Also ich hab weder Pullover noch Weste (jedenfalls nicht von Kommune erhalten), Kopfbedeckung gegen besondere Witterung hab ich auch keine. Und warum muss hier jeder ne Überjacke haben?

Das zeigt doch, wie sehr diese Gesetze/Verordnungen von Praktikern mitgestaltet wurden. Daraus jetzt die Pflicht abzuleiten, dass ausreichende Fahrer ausgebildet werden müssen, wird ein Kampf gegen Windmühlen sein.

Bei uns kann man zur FS-Ausbildung die Hälfte/500? (bin mir grad nicht sicher, war beides mal im Gespräch) Zuschuss bei 10jähriger Verpflichtung und anteiliger Rückzahlung bei Nichterfüllung kriegen.
Ich warte einfach mal ab. Für unser TLF (einziges wasserführendes Fahrzeug im Ausrückebereich) sind 4 Fahrer da, tagsüber ist einer im Ort (wenn wir Glück haben), 3 arbeiten in Nachbarstadt mit 5-15min Anfahrt. Davon kommt allerdings nur einer regelmäßig vom Arbeitgeber weg.
Auf lange Sicht wird da (akuter) Handlungsbedarf entstehen. Bin gespannt wann wir gebeten werden, den FS doch zu machen...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio366286
Datum18.10.2006 20:0818839 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Tobias KarachUnd mit nem Sprinter umzuziehen ist halt auch nicht der reißer.

Ich bin jetzt schon mehrfach mit Sprinter bzw. Ducato umgezogen. Ich sehe da kein Problem drin.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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ES NERVT! Wann wird es endlich ein funktionsfähiges Forum geben?

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio366291
Datum18.10.2006 20:3418976 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Johannes PeterFür ein Stadtgebiet mit 4 Ortswehren und ca. 145 aktiven FW´lern gib es pro Jahr max. 2 Plätze für die Klasse C. Bezuschusst wird von der Komune ein max. von 50 % der Klasse C oder ein Höchstbetrag von 1500 Euro -> bei einer Verpflichtung von 5 Jahren! Die Benötigten Anmeldegebühren, ärztliche Untersuchungen, Prüfungsgebühren und Fahrschulunterlagen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. D.H., wenn einer bei uns den Führerschein nur für die FW braucht, kann er eine stolze Summe selbst bestreiten.

Ich verstehe das Problem nicht. Es wird doch keiner gezwungen, zu diesen Konditionen den Führerschein zu machen.
Entweder ich bin so geil auf den Lappen, weil ich endlich große rote Autos mit tatütata fahren will, dann muß ich halt auch die Kohle dafür aufbringen.
Oder aber ich sehe es gar nicht ein, zusätzlich zu meinem zeitlichen Aufwand für die Feuerwehr auch noch Kohle mitzubringen, dann mache ich halt keinen Führerschein.
Es ist nunmal (zum Glück) nicht das Problem des normalen Löschknechts, ob jederzeit ausreichend Fahrer zur Verfügung stehen. Sollte es - wann auch immer - zu Engpässen an Fahreren kommen, dann dürfen von mir aus der Dezernent und/oder Bürgermeister die Mühlen gerne selbst zur Einsatzstelle fahren. Oder aber sich überlegen, warum das so ist.

Über eines bin ich mir aber sicher: Würde man Feuerwehrmann Hein Blöd die Möglichkeit geben, für - sagen wir mal - 500 ? Zuschuß aus dem eigenen Geldbeutel schnell und unkompliziert auf einen F3-Lehrgang zu kommen, es gäbe genug Deppen bei der deutschen Feuerwehr die es machen würden.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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ES NERVT! Wann wird es endlich ein funktionsfähiges Forum geben?

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz366325
Datum19.10.2006 00:3818861 x gelesen
Moin Johannes,
Geschrieben von Johannes PeterZ.B. das WLF konzept: Da wurde vor Jahren ein Spielzeug Namens WLF gekauft ( was angeblich nach mehrjähriger suche und information das beste vom besten ist) mit dem man ja soviele Fahrzeuge einsparen kann. Mittlerweile ist schon der 2. WLF beschafft , aber noch kein einziges Fahrzeug reduziert worden.
Das ist wiederum ein anderes Thema. Ich denke, damals ging´s darum auf biegen und brechen nen Wechsellader zu kriegen! Man sieht ja, welche supersinnvollen Container im dortigen Feuerwehrhaus/Salzhalle rumgammeln.

Geschrieben von Johannes PeterDie 3. Wehr im LK hat sogar in der Presse betont das die Komune durch den Kauf des WLF 3 Fahrzeuge bzw. bares Geld einspart. Mir ist das nicht ganz klar, schlieslich kommt der AB A/S vom LK und nicht von der Komune, ein MTF-L ( jetzt AB Pritsche ) war von der Komune nie in Planung und wurde für den HW-Schutz beschafft ( wahrscheinlich auch vom LK finanziert ) und zum Schluss wurde noch ein AB-Rüst beschafft der den RW ersetzt. Also ein Fahrzeugtausch für die Komune, oder????
Das Problem bei diesem Fahrzeug ist anderer Natur. Der Vorschlag WLF kam vom Kreis, weil sie keine 2 Ersatzbeschaffungen bezahlen wollte/konnte!

Geschrieben von Johannes PeterIch bin überhaupt nicht gegen das WLF-Konzept
Ich auch nicht. Man sollte aber- wenn schon WLF- sich vorher Gedanken um sinnvolle Containerlösungen.


MfG
Daniel

Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre.

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AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz366327
Datum19.10.2006 00:5918811 x gelesen
ja ja, ich weis ich triffte mal wieder vom Ursprungsthema ab...
Geschrieben von Daniel MetzgerDas Problem bei diesem Fahrzeug ist anderer Natur. Der Vorschlag WLF kam vom Kreis, weil sie keine 2 Ersatzbeschaffungen bezahlen wollte/konnte!
Wieso 2 ???


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg366330
Datum19.10.2006 05:1718894 x gelesen
Moinsen!

Geschrieben von tobias w.wie regelt ihr das bei euch mit den kosten für den führerschein für junge maschinisten die noch keinen lkw führerschein haben und diesen fast nur für den dienst bei der fw brauchen!

Die Feuerwehr Hamburg unterhält eine eigene Fahrschule mit 5 (?) Fahrlehrern. Das einzige was man selber bezahlen muss, sind die Übungsbögen für den theoretischen Test. Diese zu kaufen, ist allerdings auch kein Zwang.

Ansonsten muss man keinen Cent für die Fahrschulausbildung aufbringen. Fahrtkosten, Prüfungsgebühren etc werden alle von der Stadt übernommen. Das ist auch nur konsequent. Wenn die Stadt Hamburg will, dass ich ihre Fahrzeuge bewegen darf, dann soll sie auch die Kosten dafür tragen.

Ich möchte mal den Verwaltungsbeamten sehen, der beruflich eine Computerfortbildung, einen Fremdsprachenkurs, eine Rechtsfortbildung macht und das anteilig selber bezahlt.

Aber Feuerwehrangehörige machen das natürlich gerne. Wir sind natürlich mal wieder nicht in der Lage, unsere Interessen selber durchzusetzen.

Beste Grüße Sven


Dein klares Denken, Dein sicherer Befehl hauchen der Technik Leben ein, geben der Mannschaft die Richtung vor, verleihen dem Löschmittel die entscheidende Wirkung. Du hältst die Hand voller Trümpfe, nur lerne spielen!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar366341
Datum19.10.2006 07:5318832 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp6. Überjacke und Kopfbedeckung, die gegen besondere Witterungseinflüsse schützen."

ich gehe mal davon aus das damit die PVC Jacke mit dem Felleinsatz gemeint ist ..

willst du so eine wirklich ?


Wie ist es bei euch mit der Wiederholungsuntersuchung und den Gebühren beim verlängern des Führerscheinsklasse C geregelt ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)366344
Datum19.10.2006 08:1418784 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschich gehe mal davon aus das damit die PVC Jacke mit dem Felleinsatz gemeint ist ..Das ist natürlich auch möglich.

Geschrieben von Florian BeschWie ist es bei euch mit der Wiederholungsuntersuchung und den Gebühren beim verlängern des Führerscheinsklasse C geregelt ?Wird von Kommune getragen, sowohl bei denen, die den FS durch die FW gemacht haben, wie auch bei solchen, die ihn woanders machten.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen366354
Datum19.10.2006 09:2518982 x gelesen
Geschrieben von Sven KoopmannIch möchte mal den Verwaltungsbeamten sehen, der beruflich eine Computerfortbildung, einen Fremdsprachenkurs, eine Rechtsfortbildung macht und das anteilig selber bezahlt.

Beamte wohl nicht, aber sonst in der freien Wirtschaft immer üblicher... Wer mehr kann, wird hoffentlich später gekündigt. Üblich ist auch, daß berufliche Weiterbildung in der Freitzeit zB WE stattfindet. Ob das gerecht oder nett ist....

Gruß Lp


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern366355
Datum19.10.2006 09:3618920 x gelesen
Hallo Lüder,

geb ich dir völlig recht. Die Mentalität, alles was verlangt wird gestellt oder bezahlt zu bekommen ist schlichtweg falsch. Aussage bezieht sich natürlich aufs Berufsleben. Als ich meinen Fachwirt damals gemacht habe, meinte mein Chef nur, dass mehr Geld ned drin sei. Der Titel sei nur noch das Recht auf meinen Arbeitsplatz. Nun gut. Dann hab ich mich nochmal auf meinen Hintern gesetzt und Samstags und nach Feierabend meinen Betriebswirt hingelegt.
Der Betrieb hat mich zwar nicht mehr gesehen, aber ohne Eigeninitiative kannst und darfst heute ned jammern, wennst stehen bleibst.

MkG,

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen366356
Datum19.10.2006 09:4318963 x gelesen
Ja, das ist zwar nicht gerecht oder richtig - ist aber Fakt. Bei uns ist ist die Selbstbeteiligung historisch bedingt und gerade heute noch schwerer zurückzudrehen. Außerdem könnte dann mal jemand fragen wieviel Fahrzeuge da sind, ob die alle nötig sind und ob soviel Führerscheine nötig wären...

Gruß LP


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar366357
Datum19.10.2006 09:5518907 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pottob soviel Führerscheine nötig wären...

imho hat man als Feuerwehr nie zuwenig Führerscheine ...


Auch Beamte belegen in Ihrer Freizeit Lehrgänge um weiterzukommen

Aber
wenn wir heute den Führerschein ganz selbst bezahlen dann bezahlen wir bald unsere GF, ZF etc Lehrgänge selber

wobei ich eine moderate Selbstbeteiligung bzw eine Obergrenze der Kosten in Ordnung.
Somit kann sichergestellt das der Fahrschüler auch den nötigen Fleiß an den Tag legt ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP374901
Datum09.12.2006 22:2418827 x gelesen
ist zwar schon ne Weile her... aber dennoch aktuell:
in meiner alten FW gabs 600 Euro Zuschuß bei 5-Jähriger Verpflichtung. Die 5-Jahres Untersuchung wird zu 80% von der Gemeinde bezahlt. Eine Frage: gibt es einen auf Feuerwehr beschränkten Führerschein? Dann müsste die Gemeinde diesen sicher voll bezahlen. Wenn ich das nicht will, kann man davon ausgehen, dass ich ihn auch privat nutzen will und demnach einen Eigenanteil zahlen. Diese Regelung wäre gerecht. Zweite Frage mit der Führerscheinausbildung mit FW-Fahrzeugen: wäre es problemlos möglich, einen Fahrlehrer für die Schulung mit FW-Fahrzeug zu bekommen? Wie problematisch wäre die Umrüstung eines Fahrzeuges?


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg374904
Datum10.12.2006 00:2519004 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeEine Frage: gibt es einen auf Feuerwehr beschränkten Führerschein? Dann müsste die Gemeinde diesen sicher voll bezahlen. Wenn ich das nicht will, kann man davon ausgehen, dass ich ihn auch privat nutzen will und demnach einen Eigenanteil zahlen.

Es ist doch vollkommen egal, ob ich die FE auch privat nutzen kann.
Ich kann auch mit meiner normalen FF-Ausbildung privat Geld verdienen. Und wenn ich in der Freizeit bei irgend einem Dienstleistungsanbieter Brandschutzdienste im gewerblichen Bereich abreiße. Oder mit meiner RettSan-Ausbildung die ich auf der LFS gemacht habe SanDienste.


Geschrieben von Schindler MikeDiese Regelung wäre gerecht.

Die Gemeinde will, daß ich ihre Fahrzeuge fahre. Dann soll sie auch meine FE bezahlen. Denn mein Geld verdiene ich immer noch am Schreibtisch.
i.d.R. ist es so, daß diejenigen FM, welche die FE C beruflich benötigen diese bereits haben bevor das bei der Fw spruchreif werden könnte.
Und für alle anderen bei denen es sein könnte daß sie die FE in 10 Jahren vielleicht mal privat oder beruflich nutzen könnten (weil Jobwechsel,...)- so what. Man sollte hieraus keine Neiddiskussion machen. Ach ja. Ich habe meine FE sogar völlig kostenlos bei der Bundeswehr gemacht. Und neben Einweisungs- und Überprüfungs und sagen wir mal "Spaßfahrten" habe ich sie wirklich zwingend so selten benötigt, daß ich diese Termine wenn ich mein altes Fahrtennachweisheft anschaue an einer Hand abzählen kann.

Geschrieben von Schindler MikeZweite Frage mit der Führerscheinausbildung mit FW-Fahrzeugen: wäre es problemlos möglich, einen Fahrlehrer für die Schulung mit FW-Fahrzeug zu bekommen? Wie problematisch wäre die Umrüstung eines Fahrzeuges?

Liegt am Fahrlehrer. Für Geld macht der das. Ich kenne genügend Landkreise, in denen Einsatzfahrzeuge mit Lehrpedalerie stehen, welche so für diese Zwecke genutzt werden. Das muß man einfach durchrechnen. Kostenmäßig lohnt sich as i.d.R.
Wobei der Fahrlehrer auch schauen muß, daß er sein eigenes Fahrzeug auslastet. Denn das muß auch bezahlt werden. Und wenn er auf einem Feuerwehrfahrzeug für weniger Geld schult, dann fehlt ihm das Gel weil sein eigenes Fahrzeug in dieser Zeit steht und kein Geld verdient.
Der Vorteil: (Rein Netto) Kostengünstiger für die Teilnehmer (wenn der Fahrlehrer die nicht vorhandenen Fahrzeugkosten 1:1 weiter gibt). Der Nachteil: Feste Termine für die Schulungen.
Bin ich einfach nur bei einer freien Fahrschule lege ich meine Fahrstunden so, wie sie mit beruflich und privat in den Kram passen. Habe ich das über ein Dienstfahrzeug, dann wird das wie bei einem Lehrgang zu festgelegten Zeiten laufen. Denn das Fahrzeug muß bereit sein, ggfs. mehrere Fahrschüler gleichzeitig bzw. direkt nacheinander antreten damit die die Fahrzeuggestellung lohnt,...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg374905
Datum10.12.2006 05:2918863 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Schindler Mike--- gibt es einen auf Feuerwehr beschränkten Führerschein?

Ja, den gibt es. Oder vielmehr gab es, da er jetzt nur noch wenig Sinn macht. So konnte man damals mit 18 schon große LKW's fahren und im Führerschein gab's den Zusatz "nur Feuerwehrfahrzeuge". Damals war LKW >7,5 t erst ab 21. Da man das heute für nicht gewerbliche Zwecke schon ab 18 machen kann entfällt das.
Diese ganzen Sachen mit Verpflichtung und Selbstbeteiligung halte ich für nicht glücklich (und rechtlich nicht 100% Prozent wasserdicht), da der Träger des Brandschutzes dafür zuständig ist! Und nicht die Kameraden selbst. Warum wird die 5-Jahresuntersuchung nur zu 80 % bezahlt? Muß ich die G26.3 auch bald Anteilig zahlen???
Ich denke man mit den Fahrschlen zur Zeit ganz gut verhandeln, der LKW Schein kostet lange nicht mehr so viel. Bei uns machen gerade 5 Leute den Schein und die Stadt zahlt dafür < 5000 Euro für ALLE!


Janek


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP374929
Datum10.12.2006 12:4518944 x gelesen
Bei der Untersuchung gab es damals DIskussionen, ob diese bei Leuten, die sie Beruflich benötigen (Berufskraftfahrer, selbstständige Busfahrer, Heizölkutshcer usw. von der Gemeinde bezahlt werden sollen. Da es im Einzelfall schwierig war, eine Abgrenzung zu treffen wurde gesagt, dass alle die Untersuchung - dann jedoch nur zu 80 % gezahlt bekommen. Ein Führerschein, den man nur für die FW gebrauchen könnte, wäre Argumentativ besser zu 100 % zu finantieren...
Ob derjenige das dann will ist dessen Sache. In Zeiten, in denen wir noch einlagige Baumwollhosen im Innenangriff anziehen wird man keine Führerscheine voll bezahlt bekommen... EIne neue PC-Anlage für die Gemeinde ist natürlich auch wesentlich sinnvoller ;-) Hier ist jedoch die Politik gefordert.


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg374953
Datum10.12.2006 15:5018837 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeHier ist jedoch die Politik gefordert.

So ist es! .... und die Kollegen haben zu fordern...

Geschrieben von Schindler MikeIn Zeiten, in denen wir noch einlagige Baumwollhosen im Innenangriff anziehen wird man keine Führerscheine voll bezahlt bekommen...

Die einlagige Schutzkleidung genügt auch, wenn man mangels Kraftfahrer nicht zum Einsatz kommt!

Bin gespannt, wann sich die ersten FF-Anghörigen an der Füllung des Löschwassertanks beteiligen!

Hat sich schon einmal ein Rathausmitarbeiter an den Kosten von seinem PC oder Schreibtisch beteiligen müssen? Nur weil er dort in der Vesperpause seine private Zeitung liest oder mal einen privaten Brief schreibt?

Unglaublich, wie man hier Dummheit gewinnbringend einsetzt!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen374955
Datum10.12.2006 16:0218784 x gelesen
Bin gespannt, wann sich die ersten FF-Anghörigen an der Füllung des Löschwassertanks beteiligen!

Es würde mich nicht wundern, wenn du auch heute schon eine Wehr finden würdest bei der das so ist.

Hat sich schon einmal ein Rathausmitarbeiter an den Kosten von seinem PC oder Schreibtisch beteiligen müssen? Nur weil er dort in der Vesperpause seine private Zeitung liest oder mal einen privaten Brief schreibt?

Das Problem ist, daß nicht wenige Bürgermeister, Gemeindevorstände & Co. sowie deren hauptberufliche Mitarbeiter nicht abschließend verstanden haben, welche Rechtsstellung Feuerwehren und deren Angehörige haben und welche Folgen sich daraus für die Stadt/Gemeinde ergeben. Hinzu kommt, daß dies auch vielen Feuerwehrangehörigen nicht wirklich klar ist.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz375014
Datum11.12.2006 08:3218875 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard PfeifferHat sich schon einmal ein Rathausmitarbeiter an den Kosten von seinem PC oder Schreibtisch beteiligen müssen? Nur weil er dort in der Vesperpause seine private Zeitung liest oder mal einen privaten Brief schreibt?

Das nicht. Aber ich habe schon genug andere ehrenamtliche erlebt (auch ehrenamtliche Ortsbürgermeister, Vereinsvorstände), die sich ihren Schreibtisch oder PC (der zum Teil dann fast ausschließlich "dienstlich" eingesetzt wird) selbst bezahlt haben. Der Vergleich mit dem hauptamtlichen Rathausmitarbeiter hinkt da ein wenig.

Auch hier gibt's leider wieder ziemliche "Stadt/Land"-Unterschiede...

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz375015
Datum11.12.2006 08:3818762 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Schindler MikeBei der Untersuchung gab es damals DIskussionen, ob diese bei Leuten, die sie Beruflich benötigen (Berufskraftfahrer, selbstständige Busfahrer, Heizölkutshcer usw. von der Gemeinde bezahlt werden sollen. Da es im Einzelfall schwierig war, eine Abgrenzung zu treffen wurde gesagt, dass alle die Untersuchung - dann jedoch nur zu 80 % gezahlt bekommen.

Tja, das ist dann genau der Punkt, wo etwas Fingerspitzengefühl von Nöten ist. Wir haben auch Leute dabei, die ihre G26.3 an ihrer Arbeitsstelle durchführen lassen können (für die Kommune kostenlos). Ebenso auch die Führerscheinuntersuchung. Ich finde aes aber auch in Ordnung, wenn die Verwaltung die Kosten für einen Berufskraftfahrer nicht übernimmt. Die könnte ebensogut dessen Arbeitgeber übernehmen (auch da wird das teilweise nicht gemacht!) oder man könnte sich in dem Fall auf eine Kostenteilung einigen. Andererseits sind diese Untersuchungen, sofern man die kombinierte Untersuchung bei einem dafür zugelassenen Arbeits-/Betriebsmediziner durchführen läßt, teilweise schon für weniger als 50,-? zu haben.

Gruß,
Michael


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg375025
Datum11.12.2006 10:0818953 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichDas nicht. Aber ich habe schon genug andere ehrenamtliche erlebt (auch ehrenamtliche Ortsbürgermeister, Vereinsvorstände), die sich ihren Schreibtisch oder PC (der zum Teil dann fast ausschließlich "dienstlich" eingesetzt wird) selbst bezahlt haben. Der Vergleich mit dem hauptamtlichen Rathausmitarbeiter hinkt da ein wenig.

Hallo,

der Vergleich hinkt nicht. Offensichtlich scheint man bei den Kommunalverwaltungen zu vergessen (und bei vielen FF-Angehörigen auch!), dass es sich bei der Feuerwehr nicht um einen Kaninchenzüchterverein handelt, sondern um eine Instition die per Gesetz von der Kommune vorzuhalten ist.

Eine Feuerwehr dient nicht dem Selbstzweck der Mitglieder, sondern übernimmt eine Aufgabe für deren Bewältigung eine Kommune zu sorgen hat!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz375028
Datum11.12.2006 10:4018864 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard PfeifferOffensichtlich scheint man bei den Kommunalverwaltungen zu vergessen (und bei vielen FF-Angehörigen auch!), dass es sich bei der Feuerwehr nicht um einen Kaninchenzüchterverein handelt, sondern um eine Instition die per Gesetz von der Kommune vorzuhalten ist.

Ein ehrenamtlicher Ortsbürgermeister ist auch kein Kaninchenzuchtverein. Mit deinem Argument kann man auch überall Berufsfeuerwehren bzw. zumindest hauptamtliche Kräfte fordern.

Gruß,
Michael


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen375044
Datum11.12.2006 11:3318901 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichMit deinem Argument kann man auch überall Berufsfeuerwehren bzw. zumindest hauptamtliche Kräfte

Darum ging es wohl nicht, sondern um professionelle Ausstattung. Die kann man allemal einfordern und erwarten - manchmal wartet man dann auch drauf.

Ganz wichtig ist dafür das Selbstbild der Betroffenen: Wer sich als ehrenamtlicher Teil einer hauptamtlichen Behörde sieht und Arbeit im Wert von Hauptamtlichen versieht, wird zu Recht entsprechende Aussattung fordern und dafür auch eintreten können bzw. argumentieren.

Gruß LP


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz375047
Datum11.12.2006 11:5819054 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lüder PottDarum ging es wohl nicht, sondern um professionelle Ausstattung. Die kann man allemal einfordern und erwarten - manchmal wartet man dann auch drauf.

Richtig, natürlich kann man die erwarten. Manchmal ist es aber auch nötig, Kompromisse einzugehen. Dazu gehört auch, dass man hier die Kommunen schröpft. Wer den FS beruflich nutzt, dem ist es sicherlich auch zuzumuten, dass die Kosten für die Untersuchungen zumindest teilweise vom AG oder eben wenn der sie nicht bezahlt, vom FS-Inhaber selbst bezahlt werden. Natürlich ist hier eine Abgrenzung schwer.
Auch kann man über diverse Alternativen sprechen. Es stellt sich vielleicht aufgrund des Budgets die Frage, ob man 10 Leuten einen Zuschuß (50% der Kosten) geben kann oder 5 komplett ausbildet. Je nach Bereitschaft der Leute kann man auch solche Kompromisse unter bestimmten Bedingungen eingehen.

In unserer Verbandsgemeinde lief vor einigen Jahren z.B. folgendes ab:
Klasse C-Fahrer wurden für die Stützpunktwehr benötigt, die Ortswehren hatten keine Fahrzeuge, für die C nötig gewesen wäre, meist nur TSF, teilweise C1-Fahrzeuge, aber überall noch genügend Altbestand an Klasse 3-Fahrern.
Ein schon aus dem aktiven Dienst ausgesonderter RW2 stand noch mit Doppelbediensatz als Fahrschulfahrzeug zur Verfügung (wurde schon in früherer Zeit genutzt).
Für die Mitglieder der Stützpuntkwehr wurden die Kosten m.W. komplett übernommen (bin aber nicht ganz sicher), die mußten sich auch auf längere Zeit verpflichten.
Den Mitgliedern der Ortswehren wurde die Möglichkeit gegeben, kostengünstiger eine Klasse C-Ausbildung zu machen, da über 20 Leute zusammenkamen, gab's auch noch deutlich Rabatt auf die Grundgebühr und für die Fahrstunden fiel nur der Fahrlehrersatz an. Als Gegenleistung für das Bereitstellen des Fahrzeuges mußten sich die Leute für 2 Jahre Feuerwehrdienst verpflichten und auch bei Bedarf als Fahrer für die Feuerwehr bereitstehen.
Alles in allem hat man wohl seitens der Kommune durch die Rabatte der vielen Fahrschüler (über 20 anstatt ca. 5) so viel gespart, wie man an Diesel wieder für die Ausbildung der eigentlich (noch) nicht benötigten Ortsfeuerwehrler ausgegeben hat (das Fahrschulfahrzeug wurde sowieso ausgesondert, ein höherer Verkaufspreis wäre auch nicht erzielt worden, wenn vorher nicht noch einige Fahrschüler mehr drauf gefahren wären).
Andererseits konnte man so für weniger als 500,-? (inkl. aller Nebenkosten) zum Klasse C-Führerschein gelangen, ein Erweiterung auf Klasse CE war, allerdings auf einem Fahrzeug der Fahrschule, auch möglich.
Schaut man in die Zukunft, war dieser Schritt sicherlich richtig. Bei zwei der Ortswehren stehen inzwischen Klasse C-Fahrzeuge, die Beschaffung eines weiteren C1-Fahrzeuges ist geplant. Hier stehen dann schon wieder einige ausgebildete Fahrer mehr zur Verfügung.

Leider wird die Ausbildung auf feuerwehreigenen Fahrzeugen zumindest bei kleineren Wehren nicht mehr so einfach gehen. Die üblichen Feuerwehrfahrzeuge (z.B. LF16, TLF16/25) erfüllen die Anforderungen an Fahrschulfahrzeuge, die heute gelten, nicht mehr. Hier erfüllen oft nur noch größere Fahrzeuge die Anforderungen, z.B. WLF, TLF24/50 usw.

Gruß,
Michael


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)375069
Datum11.12.2006 13:5418791 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichDie üblichen Feuerwehrfahrzeuge (z.B. LF16, TLF16/25) erfüllen die Anforderungen an Fahrschulfahrzeuge, die heute gelten, nicht mehr. Hier erfüllen oft nur noch größere Fahrzeuge die Anforderungen, z.B. WLF, TLF24/50 usw.Welche Anforderungen müssen denn Fahrschulfahrzeuge (Klasse C) erfüllen?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz375075
Datum11.12.2006 14:3218982 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppWelche Anforderungen müssen denn Fahrschulfahrzeuge (Klasse C) erfüllen?

Bis 31.09.2004 in Betrieb genommene Fahrzeuge, Verwendung bis 31.09.2013 möglich:
- Mindestlänge 7 m
- zul. Gesamtmasse mindestens 12 t
- mindestens 80 km/h
- Zweileitungsbremsanlage
- Aufbau kastenförmig oder damit vergleichbar, Seitenhöhe mindestens 0,5 m
- Sicht nach hinten nur über Außenspiegel

Seit 01.10.2004 in Betrieb genommene Fahrschulfahrzeuge:
- Mindestlänge 8 m
- Mindestbreite 2,40 m
- zul. Gesamtmasse mindestens 12 t
- tatsächliche Gesamtmasse mindestens 10 t
- bbH mindestens 80 km/h
- Antiblockiersystem
- Getriebe mit mindestens 8 Vorwärtsgängen
- EG-Kontrollgerät
- Aufbau kastenförmig oder vergleichbar, mindestens so hoch und so breit wie Führerkabine
- Sicht nach hinten nur über Außenspiegel

Seit 01.10.2004 gilt allerdings schon der Passus mit der tatsächlichen Gesamtmasse von 10t, was aber für FW-Fahrzeuge meist kein Problem darstellt. Die Mindestlänge von 8m (hier sei noch erwähnt, dass "künstliche" Verlängerungen durch Vorbaupumpen, Seilwinden, Anbauplatten, Heckhaspeln usw. nicht mehr eingerechnet werden) dürfte ebenso wie die Forderung nach 8 Vorwärtsgängen bei den meisten FW-Fahrzeugen zu einem Ausschluß führen. Ein EG-Kontrollgerät könnte man ja oft noch problemlos nachrüsten.
Immerhin muss keine Zweileiterbremsanlage (also Anhängerbremsanlage) mehr vorhanden sein, wenn nur C (ohne E) ausgebildet werden soll.

Gruß,
Michael


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg375166
Datum11.12.2006 23:2218918 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael WeyrichMit deinem Argument kann man auch überall Berufsfeuerwehren bzw. zumindest hauptamtliche Kräfte fordern.

Quatsch! Das hat doch nichts mit dem Grad der Bezahlung der Leistungsausführenden zu tun! Die Kommune ist per Gesetz verpflichtet den Brandschutz sicherzustellen. Beschafft man in der Kommune statt Handkarren eben Kraftfahrzeuge, so muss dieselbe auch für die Betriebsmittel, Versicherung und natürlich auch für die Fahrer mit der dazu notwendigen Fahrerlaubnis sorgen. In diesem Fall sind die ehrenamtlichen Kollegen keine Bittsteller, - sondern die Kommune sollte bitten, dass sich Kollegen bereiterklären vermehrt Freizeit und Engagement für den Bürger und für die Kommune einzubringen!

Verschiedenes Fachwissen das man bei der Feuerwehr erlernt hat kann im Beruf und in der Freizeit gewinnbringend eingesetzt werden z.B. Sicherheits, - Brand, - Schweißwachen bei Privatfirmen, Tätigkeiten unter umluftunabhängigem Atemschutz, Baumfällarbeiten, Aus- und Fortbildungstätigkeiten, Brandschutzsachverständiger usw. Daraus kann man doch dem Ehrenamtlichen nicht den Strick der finanziellen Selbstbeteiligung an der Ausbildung drehen!

Geschrieben von Michael WeyrichEin ehrenamtlicher Ortsbürgermeister ist auch kein Kaninchenzuchtverein.

Zum Ehrenamtsverständnis im politischen Bereich könnte ich Seiten füllen. Nur mal zum Nachdenken! Ein ehrenamtlicher Gemeinderat erhält in Stuttgart zwischen 2.000 ? und 3.000 ?. Nicht im Jahr, - nein pro Monat und das wird von allen Fraktionen als angemessen betrachtet. Mir ist auch nicht bekannt, dass einer dieser Damen und Herren dieses Salär für andere gute Zwecke zur Verfügung gestelllt hätte, - nein derzeit läuft ein Verfahren, weil der Verdacht besteht, dass diese Vorbilder unserer Gesellschaft bei der Abrechnung betrogen haben.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio375168
Datum11.12.2006 23:2618761 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Gerhard PfeifferVerschiedenes Fachwissen das man bei der Feuerwehr erlernt hat kann im Beruf und in der Freizeit gewinnbringend eingesetzt werden z.B. Sicherheits, - Brand, - Schweißwachen bei Privatfirmen, Tätigkeiten unter umluftunabhängigem Atemschutz, Baumfällarbeiten, Aus- und Fortbildungstätigkeiten, Brandschutzsachverständiger usw. Daraus kann man doch dem Ehrenamtlichen nicht den Strick der finanziellen Selbstbeteiligung an der Ausbildung drehen!


Anderes Beispiel: Meinen Erste-Hilfe Lehrgang kann ich entweder für x ? bei einer HiOrg machen, oder aber für lau im Rahmen des TM1-Lehrgangs bei der Feuerwehr.
Wer möchte zukünftig x ? an die Gemeinde bezahlen, da er ja im Rahmen seines TM1 einen in Geld meßbaren Gegenwert in Form des Erste-Hilfe Lehrgangs erhält? Ich bitte um Meldung.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz375182
Datum12.12.2006 08:2118842 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard PfeifferNur mal zum Nachdenken! Ein ehrenamtlicher Gemeinderat erhält in Stuttgart zwischen 2.000 ? und 3.000 ?. Nicht im Jahr, - nein pro Monat und das wird von allen Fraktionen als angemessen betrachtet. Mir ist auch nicht bekannt, dass einer dieser Damen und Herren dieses Salär für andere gute Zwecke zur Verfügung gestelllt hätte, - nein derzeit läuft ein Verfahren, weil der Verdacht besteht, dass diese Vorbilder unserer Gesellschaft bei der Abrechnung betrogen haben.

Ich bin selbst im Gemeinderat, allerdings nicht in einer Großstadt (dort heißt das auch nicht Gemeinderat) sondern in einem kleinen Ort mit ca. 550 Einwohnern. Wir haben uns auch Sitzungsgeld zugebilligt (ja, das können wir selbst), aber nur, um es geschlossen (pro Person weniger als 100,-? im Jahr) wieder zweckgebunden an die Gemeinde zu spenden, damit zum Beispiel Dinge wie eine Seniorenfeier (die ja nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehören) überhaupt finanziert und durchgeführt werden können. Einziger "Gewinn" für mich: Ich bekomme eine Spendenquittung für den Betrag und kann das bei meiner Steuererklärung mit angeben. Wenn ich sehe, wie die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister aussieht, dann ist das auch nicht viel besser. Die meisten investieren deutlich mehr als sie an Aufwandsentschädigung bekommen, vom Zeitaufwand mal ganz abgesehen. Mag sein, dass das in größeren Städten anders ist, genau so kommt mir's auch bei der Feuerwehr vor...

Gruß,
Michael


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AutorRain8er 8S., Kreuztal / NRW676461
Datum09.04.2011 09:3416347 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrich- EG-Kontrollgerät

Hallo Forum,
habe mal folgende Fragen zu EG Kontrollgerät:
- was ist bei Einsatzfahrten?
- muß man eine Fahrerkarte einlegen?
- wenn ja, Wer liest die Karten aus ?
- muß die Feuerwehr einen Ausleser mit Software dafür anschaffen?


Gruß
Rainer


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern676464
Datum09.04.2011 09:5116181 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Rainer Schlabachhabe mal folgende Fragen zu EG Kontrollgerät:
- was ist bei Einsatzfahrten?
- muß man eine Fahrerkarte einlegen?


bislang nicht


Grüße
Magnus

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