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Thema | Zulassung von Verkehrswarneinrichtung | 3 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Manu8el 8R., Wolfach / Baden-Württemberg | 365447 | |||
Datum | 14.10.2006 13:35 | 4903 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, ich wollte mich einfach mal über Verkehrswarn/leitanlange informieren. Da gibt es mehrere im Internet, welche nach irgendwelchen Bastelllösungen aussehen. deshalb wollt ich mich mal informieren, nach welchen Dingen müssen solche Verkehrswarneinrichtungen zugelassen sein. Die Absicht ist so ein Teil nur im Stand zu betreiben. Wie oben geschrieben findet man im Internet mehrere Bastelllösungen, welche so aussehen als hätte jemand einfach ein paar LKW Zusatzblinker nebeneinander gesetzt und ne passende Steuerung dazu gebaut. In wie weit ist so etwas zulässig und wenn ja, könnte man sich ja einfach selbst ein paar LKW Zusatzblinker in die Mitte des Fahrzuegs bauen und über nen Blinkgeber schalten (nur im Stand) weil den Verkehr leiten darf man ja sowieso nicht. Freundliche Grüße Manuel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 365454 | |||
Datum | 14.10.2006 15:13 | 3440 x gelesen | |||
In der nächsten Feuerwehr-Bravo solls einen ausführlichen Bericht darüber geben. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 365463 | |||
Datum | 14.10.2006 17:26 | 3295 x gelesen | |||
Für Ba-Wü gibt es diese Hinweise auf der HP der LFS. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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