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Thema | Wer bekommt Aufwandsentschädigungen? | 20 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 365231 | |||
Datum | 12.10.2006 16:12 | 11758 x gelesen | |||
Hallo zusammen, mich würde mal interessieren, wer in eurer Feuerwehr alles in den Segen einer Aufwandsentschädigung kommt? Nur Kommandant/Wehrleiter, Gerätewarte usw. oder auch Jugendwart, Pressebetreuer etc. Danke für die Antworten | |||||
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Autor | Bern8d S8., Röttenbach / Bayern | 365236 | |||
Datum | 12.10.2006 17:02 | 9851 x gelesen | |||
Hi, bei uns sind das 1.Kdt und 2. Kdt. Der eine GW ist beim Bauhof beschäftigt, wird freitags für die Feuerwehr freigestellt. Der andere GW und sämtliche andere Funktionen bekommen keine Aufwandsentschädigung. Gruss, Bernd Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen..... | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 365238 | |||
Datum | 12.10.2006 17:09 | 9704 x gelesen | |||
Hallo! Hab doch glatt vergessen, zu schreiben, wie es bei uns gehandhabt wird: Kdt. und Stellvertreter werden nach BayFwG entschädigt. Die Gerätewarte (GW und AGW, 4 Stück an der Zahl) erhalten ihre Entschädigung aus einem gemeinsamen Gerätewarttopf anteilig. Alle anderen werden per feuchtem Handschlag fürstlich entlohnt... ;-) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 365243 | |||
Datum | 12.10.2006 17:23 | 9791 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Magnus Hammerl mich würde mal interessieren, wer in eurer Feuerwehr alles in den Segen einer Aufwandsentschädigung kommt? -Wehrleiter + Stellv. -Ortswehrleiter +Stellv. -Gerätewarte -Jugendfeuerwehrwart der Stadt -Ortsjugendfeuerwehrwart Quelle: unsere Feuerwehrentschädigungssatzung Generell in Sachsen über die Fw-EntschVO geregelt. MkG Sascha | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 365245 | |||
Datum | 12.10.2006 17:58 | 9758 x gelesen | |||
Gudnamnd, Geschrieben von Magnus Hammerl mich würde mal interessieren, wer in eurer Feuerwehr alles in den Segen einer Aufwandsentschädigung kommt? Wehrleiter, Wehrführer, Jugendwart und hauptverantwortlicher Atemschutzgerätewart und der nebenamtliche allgemeine Gerätewart. Die sonstigen Warte wie Kleidung, FME,... am Ende des Jahres aus einem Pool. MfG Daniel Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre. | |||||
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Autor | Rola8nd 8B., Landau / Rheinland-Pfalz | 365246 | |||
Datum | 12.10.2006 18:12 | 9712 x gelesen | |||
Die Stadt Landau gewährt folgendem Personenkreis eine Aufwandentschädigung. -Wehrleiter + Stellvertreter -Zugführer -Einheitsführer Stadtteile -Atemschutzgerätewarte -Brandschutzerzieher MfG Roland | |||||
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Autor | Rola8nd 8B., Landau / Rheinland-Pfalz | 365249 | |||
Datum | 12.10.2006 18:31 | 9738 x gelesen | |||
Nachtrag: der Stadtjugendfeuerwehrwart und die Jugendfeuerwehrwarte bekommen selbstverständlich auch eine Aufwandsentschädigung. MfG Roland | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 365263 | |||
Datum | 12.10.2006 19:58 | 9596 x gelesen | |||
Hallo, jeder bekommt hier für geleistete Stunden eine Aufwandsentschädigung von 2,56? pro angefangene Stunde. Der Wehrleiter bekommt eine gesonderte Zulage, ebenso wie Direktions- und Landesbeauftragter. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Greg8or 8G., Mannheim / BaWü | 365264 | |||
Datum | 12.10.2006 20:04 | 9658 x gelesen | |||
Hi, bei uns: alle 13?/Jahr Dazu noch: StadtBM, stellv. StadtBM, StadtJF-Wart und Stellv. Schriftführer, Kreissprecher, Obmann der Altersgruppen Abt.Kommandant und Stellv., Abt.Schriftführer, Gerätewart und Stellv. (je FF-Abt. je einer) Kassenwart, Abt. JF-Wart und Stellv. Abt.Pressesprecher und Abt.Ausbildungsleiter Zu lesen in der Feuerwehrsatzung $16. --- Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf Gregor Gehrke FF Mannheim, Abt. Feudenheim http://www.ff-feudenheim.de | |||||
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Autor | Jan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz | 365279 | |||
Datum | 13.10.2006 00:28 | 10089 x gelesen | |||
Hallo, wenn ich so manche Antworten lese könnte ich meinen, dass die Aufwandsentschädigungen nach Lust und Laune gezahlt werden. Es dürfte in fast jedem Bundesland eine Entschädigungsverordnung geben. In unserer - RLP - ist genau geregelt, wem eine zusteht: (Bei der Höhe der Entschädigung gibt es gewisse Spielräume für die Gemeinden; es gibt jeodch immer einen Mindestbetrag) - KFI / SFI - Feuerwehrobmänner - Wehrleiter und deren ständigen Vertreter - Wehrführer und deren ständigen Vertreter - Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind - Kreisausbilder - Ausbilder in Gemeinden - Kreis-/Stadtjugendfeuerwehrwarte - Jugendfeuerwehrwarte - ehrenamtliche Gerätewarte - Alarm- und Einsatzplaner - FA für die Bedienung, Wartung und Pflege der IUK Ganz wichtig: §3 (2) - Auf die Aufwandsentschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden. Alle anderen regelmäßigen Entschädigungen für FA sind freiwillig durch die Gemeinden. Gruß Jan | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 365289 | |||
Datum | 13.10.2006 10:28 | 9657 x gelesen | |||
Hallo, konkret: §15, Absatz 2 Landesfeuerwehrgesetz BaWü 2) Durch Satzung können die Gemeinden ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine Aufwandsentschädigung oder neben den Ansprüchen nach den Absätzen 1 und 3 eine zusätzliche Entschädigung zur Abgeltung des über das übliche Maß hinaus geleisteten Feuerwehrdienstes gewähren. Auf Grund dieser Vorgabe regelt jede Gemeinede wer wie viel bekommt. Bei uns: Kommandant, Stellvertreter Gerätewarte Jugendfeuerwehrwart, Stellvertreter Schriftführer Kassierer | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 365290 | |||
Datum | 13.10.2006 10:30 | 9635 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jan Becker Es dürfte in fast jedem Bundesland eine Entschädigungsverordnung geben. für Bayern ist mir dahingehend nichts bekannt. Im Bayerischen Feuerwehrgesetz (dort im Art. 11 für die Kommandanten und im Art. 20 für die Kreisführungskräfte) wird zwar die Entschädigung für diese Führungskräfte geregelt, weiteres wird im Satz Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maßeher schwammig (im Vergleich zu anderen BL) geregelt. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 365291 | |||
Datum | 13.10.2006 10:43 | 9722 x gelesen | |||
Hallo Manfred, irgendwie sitz ich grad auf dem Schlauch: inwiefern leisten den Schriftführer und Kassierer bei "über das übliche Maß hinaus" Feuerwehrdienst? (Zur Info: bei uns sind das Mitglieder des Vereins-Vorstandes) Grüße Magnus PS: Ich finde es schon recht interessant, wie unterschiedliche Gemeinden mit dem Wörtchen "können" umgehen... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 365301 | |||
Datum | 13.10.2006 12:25 | 9696 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus Hammerlinwiefern leisten den Schriftführer und Kassierer bei "über das übliche Maß hinaus" Feuerwehrdienst? In Ba-Wü sind Feuerwhervereine eher die Ausnahme. Dafür haben wir das Sondervermögen nach §18a FwG. Damit darf die Feuerwehr in Ba-Wü einiges, was in anderen Bundesländern ein Problem darstellt und deshalb dort von Vereinen wahrgenommen wird (Ausrichtung vo Festen,..). Deshalb werden diese Tätigkeiten von der Feuerwehr selbst wahrgenommen. Der Schriftführer beispielsweise Führt Protokoll bei den Ausschußsitzungen, schreibt ggfs. Einladungen, Dienstpläne,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8el 8K., Ostdorf / BW | 365303 | |||
Datum | 13.10.2006 12:45 | 9626 x gelesen | |||
Hallo, bei uns hier geregelt. MkG Marcel Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur! | |||||
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Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 365354 | |||
Datum | 13.10.2006 17:24 | 9749 x gelesen | |||
Bei uns in der Gemeinde steht es in der Feuerwehrentschädigungssatzung Feuerwehrkommandant 520,00 Euro /jährlich Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten 180,00 Euro /jährlich Abteilungskommandant 310,00 Euro /jährlich Gerätewart je Abteilung 260,00 Euro /jährlich Atemschutzgerätewart je Abteilung 260,00 Euro /jährlich Jugendleiter je Abteilung 60,00 Euro /jährlich Leiter der musiktreibenden Züge 60,00 Euro /jährlich Mit kameradschaftlichen Grüßen J. Köhler http://www.florian-graben-neudorf.de ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 365379 | |||
Datum | 13.10.2006 18:43 | 9694 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen KöhlerLeiter der musiktreibenden Züge 60,00 Euro /jährlichWelch wichtige Investition Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen / | 365385 | |||
Datum | 13.10.2006 19:21 | 9703 x gelesen | |||
Hier der Auszug aus Stadtrecht Mannheim: Stadtbrandmeister 410,00 Euro Stellvertretender Stadtbrandmeister 205,00 Euro Stadtjugendfeuerwehrwart 205,00 Euro Stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwarte 103,00 Euro Schriftführer 103,00 Euro Kreisfeuerwehrpressesprecher 103,00 Euro Obmann der Altersgruppen 103,00 Euro Abteilungskommandant 307,00 Euro Stellvertretender Abteilungskommandant 154,00 Euro Abteilungsschriftführer 103,00 Euro Gerätewart 103,00 Euro Stellv. Gerätewart 52,00 Euro Kassenwart 52,00 Euro Abteilungsjugendfeuerwehrwarte 103,00 Euro Stellv. Abteilungsjugendfeuerwehrwart 52,00 Euro Abteilungspressesprecher 52,00 Euro Ausbildungsbeauftragter 52,00 Euro. Zusätzlich gibt's während Bereitschaften eine Entschädigung von 1,60? je Stunde und bei Sicherheitswachen 9,20? die Stunde. Grüße Jochen | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 365389 | |||
Datum | 13.10.2006 19:44 | 9693 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWelch wichtige Investition Ist halt bei den meisten Feuerwehren aus der Tratition heraus und gehört dazu. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 803212 | |||
Datum | 01.02.2015 20:38 | 4073 x gelesen | |||
Bei uns ist es folgendermaßen geregelt. Kommandant und 2 Hauptamtliche Gerätewart sind Kommunal angestellt. StV. Kommandant 400 € Abt.-Kdt. der Stadt 500 € Stv. Abt.-Kdt. der Stadt 300 € Abt.-Kdten. der Ortschaften 300 € JF-Wart 350 € Jugendgruppenleiter MIT Ausbildung 200 € Gerätewart und Atemschutzgerätewart der Stadt (ehrenamtlich) 400 € (6 Fahrzeuge) Gerätewarte der Ortschaften 200 € (max. 2 Fahrzeuge) Kassierer der Stadt 250 € Alle Angaben pro Jahr MkG K.Leguttky | |||||
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