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ThemaEigene Fahrzeugeinbauten - Technische Abnahme?14 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP365047
Datum11.10.2006 08:456917 x gelesen
Beim blättern im Feuerwehr-Magazin ist mir gestern mal wieder aufgefallen, das viele Wehren Fahrzeuge selbst um- oder sogar aufbauen. Da kam bei mir die Frage auf, inwieweit man eigene Einbauten in irgendeiner Weise abnehmen lassen muss.
Die Frage beschränkt sich auf Einbauten im Aufbau, beim Fahrgestell ist es klar.


ML


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365051
Datum11.10.2006 09:135619 x gelesen
Hm, gute Frage, fast jede Feuerwehr baut ja irgendwann was ein oder um, aber geprüft wird es wohl selten oder garnicht.

Ich denke die einzige Prüfinstanz ist der stattfindende FeuerwehrTÜV, hier werden auch die "Innerreien" im Aufbau angschaut.
Der nimmt die Sache aber wohl gemerkt nicht ab, sondern Prüft sie nur in einem gesetzliche Zyklus.

Sonst fällt mir jetzt auch nichts ein.


Mit Grüßen

Michael


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Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
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Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
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AutorLars8 L.8, SE / HH / Schleswig-Holstein365079
Datum11.10.2006 11:565654 x gelesen
Hallo.

Auf dem Technik Seminar in Hamburg erläuterte ein Aufbauhersteller folgendes: Aufgrund der zu engen Gewichtsreserven an einigen Löschfahrzeugen wird jedes Fahrzeug nach der Endabnahme vor dem verlassen des Betriebshofes gewogen. Das Ergebnis wird dokumentiert. Die Erfahrung hat gezeit dass "O-Ton" daheim erstmal Hammer, Säge und Schweissgerät ausgepackt werden um aus dem Fahrzeug ein richtiges Feuerwehrauto zu machen. Nach solchen Umbauten wird das Fahrzeug meist nicht gewogen. Die Folge: Verlust der Strassenzulassung mit allen Folgen im Falle eines Unfalls.

Weiter fällt mir dazu u.a. die Betonpumpe als Wasserwerfer ein. Hier gab es ja bei der Fantasie der Eigenbauten zu Wasserabgabe (Selbstgebastelte Amaturen) auch keine Grenzen. Im Gegenteil der Eigenantrieb wurde in dem ein oder anderen Blatt gelobt.


In diesem Sinne,

Larsi ausm Norden (Alias)


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg365080
Datum11.10.2006 12:045622 x gelesen
Geschrieben von Lars LorenzenDas Ergebnis wird dokumentiert. Die Erfahrung hat gezeit dass "O-Ton" daheim erstmal Hammer, Säge und Schweissgerät ausgepackt werden um aus dem Fahrzeug ein richtiges Feuerwehrauto zu machen.

Meist deshalb, weil vorher irgend welche Amateure die sonst vielleicht malprivat einen Pkw kaufen gemeint haben, daß sie Feuerwehrautos bauen können.

Komisch. Wenn man heute ein einfamilienhaus für sagen wir 250T? baut, dann nimmt man einen Architekten, einen Statiker,....
wenn aber der selbe Bauherr für den selben Betrag oder höher als Angehöriger einer FF ein Mal in seinem Leben (bzw. ein Mal alle paar Jahre) ein Einsatzfahrzeug beschaffen soll, dann kann der das plötzlich auf Grund der göttlichen Eingebung? Nicht wirklich.
Einfachstes Beispiel. Frag einfach mal eine durchschnittliche Wehr die kürzlich für viel Geld ein Fahrzeug beschafft hat, ob sie Dir mal leihweise die ganzen Normenblätter die der Beschaffung zu Grunde liegen für ein paar Tage zur Verfügung stellen kann....


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz365091
Datum11.10.2006 12:555642 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian Fischer Frag einfach mal eine durchschnittliche Wehr die kürzlich für viel Geld ein Fahrzeug beschafft hat, ob sie Dir mal leihweise die ganzen Normenblätter die der Beschaffung zu Grunde liegen für ein paar Tage zur Verfügung stellen kann....

>>Froni an<<
Welche Normblätter? Für Feuerwehrfahrzeuge? Wusste garnicht das es dafür sowas gibt. Habe immer gedacht die kann man sich so ala Karte beschaffen. Wenn ich sehe was so alles läuft.....

Mal im Ernst. Normblätter sind teuer (siehe Preisliste des Beuth-Verlages). Die Wehren müssen sparen. Das gesparte Geld kann ich in das Fahrzeug stecken.
>>Froni aus<<

Also so ganz pauschal kann man nicht sagen, dass bösse Wille dahinter steckt wenn Mist beschafft wird. Viele Verantwortliche sind einfach überfordert. Wenn ich daran denke welcher Aufwand an Zeit, Telefonaten, Schreiberei, Sucherei im I-Net sowie sonstige Recherchen nötig waren um einen "nur" fundierten Beschaffungsvorschlag für eine TSF-W zu machen.

Nicht zu vergessen, viele "Hobby-Fahrzeugplaner,-bauer und -beschaffer haben neben der Feuerwehr noch einen richtigen Job und einfach nicht die Zeit sich richtig zu informieren. Gut, wenn ich auch nur eine Mühle für 60.000,-- beschaffe habe ich die verdammte Pflicht und Schuldikeit, schon gegenüber dem Steuerzahler, das ich mich fundiert informiere bevor ich das Geld zum Fenster hinauswerfe.

Das sind die Gründe warum ich für eine zentrale Fahrzeugausschreibung, meinetwegen auf Landesebene, bin. Dabei könnten sogar örtliche Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Katalog Teil 1: Grundbeladung. Katalog Teil 2: Zusatzbeladung. Einfach ankreuzen und Experten prüfen und schreiben aus.
Leider könnte das ja wieder mal (typisch Deutsch) weggeklagt werden. Wie war das mit dem Nachfragekartell?

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg365096
Datum11.10.2006 13:105566 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldAlso so ganz pauschal kann man nicht sagen, dass bösse Wille dahinter steckt wenn Mist beschafft wird.

Nö. Aber dann bleiben immer noch Ignoranz, Selbstüberschätzung und Einfältigkeit. Auch nicht besser....


Geschrieben von Jakob TheobaldNicht zu vergessen, viele "Hobby-Fahrzeugplaner,-bauer und -beschaffer haben neben der Feuerwehr noch einen richtigen Job und einfach nicht die Zeit sich richtig zu informieren. Gut, wenn ich auch nur eine Mühle für 60.000,-- beschaffe habe ich die verdammte Pflicht und Schuldikeit, schon gegenüber dem Steuerzahler, das ich mich fundiert informiere bevor ich das Geld zum Fenster hinauswerfe.


Tja. Da wäre wieder die Frage nach externer Beratung.




Geschrieben von Jakob TheobaldDas sind die Gründe warum ich für eine zentrale Fahrzeugausschreibung, meinetwegen auf Landesebene, bin. Dabei könnten sogar örtliche Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Katalog Teil 1: Grundbeladung. Katalog Teil 2: Zusatzbeladung. Einfach ankreuzen und Experten prüfen und schreiben aus.
Leider könnte das ja wieder mal (typisch Deutsch) weggeklagt werden. Wie war das mit dem Nachfragekartell?


Oder s.o. extern beraten. Wenn man sieht, was an anderer Stelle alles an Kohle für externe Berater versenkt wird....
Da sollteman bei einer Beschaffung für x00.000,- Euro auch ein paar tausender für eine fundietre Expertenberatung haben. Für Bedarfsermittlung (Mist, das Ende von HLF mit 5000l Tank, Seilwinde, Keiterpark,...), Ausschreibung, Incl. Zwischenabnahmen, Endabnahme.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio365097
Datum11.10.2006 13:135662 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jakob TheobaldLeider könnte das ja wieder mal (typisch Deutsch) weggeklagt werden. Wie war das mit dem Nachfragekartell?

Ich sehe hier keinen Grund für Polemik. Die Sammelbestellung von Feuerwehrfahrzeugen war mehrfach Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen und Urteile (z.B. LG Dortmund vom 13. Februar 1998 (8 O 49/98, Kart.), OLG Düsseldorf vom 12. Mai 1998 (U-Kart.-11/98 - 2. Instanz) oder BGH vom 12. November 2002 ? KZR 11/01).
Alle Gerichte haben die Zulässigkeit von Sammelbeschaffungen ausdrücklich bejaht.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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Fehler beim Zugriff auf die Datenbank

ES NERVT! Wann wird es endlich ein funktionsfähiges Forum geben?

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP365099
Datum11.10.2006 13:175638 x gelesen
Äh, kann das sein, das wir hier gerade wieder schwer Ot werden?
Wo ist eigentlich Uli? Im Urlaub? Der müsste mir doch eigentlich Auskunft geben könne....

ML


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg365100
Datum11.10.2006 13:215574 x gelesen
Geschrieben von Michael LinkenbachWo ist eigentlich Uli? Im Urlaub?

Ja.


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP365102
Datum11.10.2006 13:245576 x gelesen
Urlaub? Als Beamter?
Quatsch!? ;-)

Nein, gegönnt sei es ihm, evtl. bekommen wir das ja auch ohne ihn zur Klärung.



ML


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AutorMatt8hia8s H8., Todenhausen (Hessen) / Hessen365103
Datum11.10.2006 13:315605 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael Linkenbachevtl. bekommen wir das ja auch ohne ihn zur Klärung

willst Du "basteln" oder fragst Du nur so aus reiner Neugier...

MkG
Matthias


www.feuerwehr-todenhausen.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz365104
Datum11.10.2006 13:325577 x gelesen
Hallo!

Nach dem ich kurz OT wurde ;-)

Geschrieben von Michael LinkenbachDa kam bei mir die Frage auf, inwieweit man eigene Einbauten in irgendeiner Weise abnehmen lassen muss.

Sobald durch Ein-, Aus- und Umbauten wesentliche Verändungen vorgenommen werden, die die Stabilität unbd somit die Verkehrssicherheit des aufbaus beeinträchtigen bzw. gefährden oder sich auch negativ auf die Stabilität und Verkehrssicherheit des Fahrgestells auswirken könnten muss eine Neuabnahme erfolgen. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis und soweit noch vorhanden die Garantie des Aufbau- bzw. des Fahrgestellherstellers.
Das läuft genau so ab wie wenn Du für Deinen PKW einen Tieferlegungssatz verbaust oder breitere Reifen montieren willst.

Also bitte erst mit Sinn und Verstand fummeln wenn die Garantiezeit um ist :-) Für den Rest gilt: Im Zweifel Finger weg!

Möchte nicht wissen wieviel "umgefummelte" Fahrzeuge mit erloschener BE auf unseren Strassen unterwegs sind. Ist das eigentlich eine OWI oder schon ne Sache für den Strafrichter?

Gruß vom Donnersberg

Jockel


Alles meine ganz private Meinung!

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"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP365105
Datum11.10.2006 13:475580 x gelesen
Eigentlich nur Neugierde. Du kennst mich doch.. ;-)
Ansonsten höchstens rückwirkendes Interesse, da wir vor ein paar Jahren mal in unserem alten TSF einen zusätzlichen Schlauch"container" eingebaut haben.



ML


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP365107
Datum11.10.2006 13:505580 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldMöchte nicht wissen wieviel "umgefummelte" Fahrzeuge mit erloschener BE auf unseren Strassen unterwegs sind. Ist das eigentlich eine OWI oder schon ne Sache für den Strafrichter?


Ohne BE kein Versicherungsschutz und damit fahren ohne VS.
Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


Also Strafrechtliche Würdigung.


ML


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