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ThemaAusbildung AGT29 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW364974
Datum10.10.2006 18:1410800 x gelesen
Hi,

im Rahmen der Ausbildung zum AGT wird eine Einsatzübung und eine Belastungsübung absolviert. Ist der AGT nun laut FwDV7 einsatzbereit? IMHO schon oder gibt es etwas (Regelung bzgl. Ausbildung o.ä.), was dagegen spricht?

Einsatzbereit nach FwDV7 ist für mich NICHT gleich einsatzbereit für die Realität ;-). Es geht nur um die "rechtliche" Geschichte. Weitere Ausbildung erfolgt noch am Standort.


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364978
Datum10.10.2006 18:289528 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeIst der AGT nun laut FwDV7 einsatzbereit?

ja, den gesetzlichen Rahmen zu Folge ja

Geschrieben von Christian RiekeEinsatzbereit nach FwDV7 ist für mich NICHT gleich einsatzbereit für die Realität ;-)
nicht nur für dich, wünschenswert ist eine weitere Ausbildung am Standort auf jeden Fall
ausserdem, sofern realisierbar sollte man die ersten Einsätze im 3 mann Trupp absolvieren

aber im ungünstigsten Fall ist dein Lehrgang um 18.00 beendet und um 19.00 geht es unter PA los


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen364979
Datum10.10.2006 18:379458 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeText: Hi,

im Rahmen der Ausbildung zum AGT wird eine Einsatzübung und eine Belastungsübung absolviert. Ist der AGT nun laut FwDV7 einsatzbereit? IMHO schon oder gibt es etwas (Regelung bzgl. Ausbildung o.ä.), was dagegen spricht?

Einsatzbereit nach FwDV7 ist für mich NICHT gleich einsatzbereit für die Realität


Einsatzbereit für was? Für´n PKW-Brand, Aussenangriff, Nachlöscharbeiten usw mag es wohl reichen, aber der Rest der Palette ist für mich ebenfalls fragwürdig.


------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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AutorSeve8rin8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg364986
Datum10.10.2006 18:509475 x gelesen
Abend

Wir bei uns in der Wehr haben folgende Standort-Ausbildung noch erhalten.

Standort-Ausbildung

Gruß


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AutorVolk8er 8S., Illingen / Baden-Würrtemberg364987
Datum10.10.2006 18:529420 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
ausserdem, sofern realisierbar sollte man die ersten Einsätze im 3 mann Trupp absolvieren


*kopfkratz*

in der Ausbildung 2er-Trupp, in den weiteren Einsätzen 2er-Trupp - warum soll ich dann für die ersten Einsätze einen 3er-Trupp bilden, der taktisch etwas ganz anderes ist?


Grüße
Volker

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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg364988
Datum10.10.2006 18:589342 x gelesen
Das Konzept als PDF-File sieht dann entsprechend so aus: AGT-Ausbildungskonzept FF-Wernau


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364990
Datum10.10.2006 19:009401 x gelesen
einfach um den Kameraden an die hand zu nehmen gerade beim ersten Einsatz

sollte es nicht realiserbar sein dann auch den 2 Mann Trupp


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW364992
Datum10.10.2006 19:019404 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Thomas WeegeFür´n PKW-Brand, Aussenangriff, Nachlöscharbeiten usw mag es wohl reichen, aber der Rest der Palette ist für mich ebenfalls fragwürdig.

ACK. Aber ich habe meine Frage auch nur auf die rechtliche Seite beschränkt!!


Gruß,
Christian Rieke

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364993
Datum10.10.2006 19:039487 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeACK. Aber ich habe meine Frage auch nur auf die rechtliche Seite beschränkt!!

Die rechtliche Seite kennt nur AGT sonst nix


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW364994
Datum10.10.2006 19:049383 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian Bescheinfach um den Kameraden an die hand zu nehmen gerade beim ersten Einsatz

Dann lieber nach der heißen Phase einsetzen und so erste Erfahrungen sammeln.

Geschrieben von Florian Beschsollte es nicht realiserbar sein dann auch den 2 Mann Trupp

Was in der Regel bei FF der Fall ist, wenn Sie standardmäßig keinen 3er-Trupp fährt und es schon an der PA-Ausstattung auf dem Erstangreifer mangelt. Noch weniger haben 3 PA im MR.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW364995
Datum10.10.2006 19:069455 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian BeschDie rechtliche Seite kennt nur AGT sonst nix

Was soll mir das jetzt sagen?
Zur rechtlichen Absicherung zählen für mich auch FwDVen, UVVen usw. Die werden nämlich garantiert in irgend einer Weise auch herangezogen.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364996
Datum10.10.2006 19:069436 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeDann lieber nach der heißen Phase einsetzen und so erste Erfahrungen sammeln.
geht selbstverständlich auch

Geschrieben von Christian RiekeWas in der Regel bei FF der Fall ist, wenn Sie standardmäßig keinen 3er-Trupp fährt und es schon an der PA-Ausstattung auf dem Erstangreifer mangelt. Noch weniger haben 3 PA im MR.

ausserdem sollte man dem jungen AGT sagen das er nach Möglichkeit (noch) nix auf dem ersten Auto zu suchen hat, sondern erst Erfahrungen sammeln soll


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364997
Datum10.10.2006 19:099440 x gelesen
und dort steht nur die G 26 und die abgeschlossene Ausbildung zum AGT gemäß der FwDv 7


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg364998
Datum10.10.2006 19:109399 x gelesen
Geschrieben von Christian Rieke
ACK. Aber ich habe meine Frage auch nur auf die rechtliche Seite beschränkt!!

Hm tendenziell würd es ja nur Sinn machen, wenn für den neuen AGT die gleichen Regeln gelten, wie für den "Alten Hasen".
Sprich, die selben Jahresübungen plus eben das Lehrgangszeugnis.

Der Rest mit Erfahrung etc. ist dann eben Gutdünken der Wehr.
Ich kenne Kameraden, die frisch nach dem AGT Lehrgang ohne weitere Ausbildung in den IA geschickt wurden. Wie sinnvoll das bei DEM Lehrgang ist, ist natürlich die Frage.
Aber ich denke rein Rechtlich ist da alles getan.


Gruß,

Jens

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Feuerwehr Wernau

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW364999
Datum10.10.2006 19:119375 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian Beschund dort steht nur die G 26 und die abgeschlossene Ausbildung zum AGT gemäß der FwDv 7

Hast Du die FwDV7 überhaupt schonmal gelesen? Dann lies Dir mal genau das Kapitel 6 durch!!!


Gruß,
Christian Rieke

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AutorHans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg365000
Datum10.10.2006 19:139391 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Christian RiekeWas in der Regel bei FF der Fall ist, wenn Sie standardmäßig keinen 3er-Trupp fährt und es schon an der PA-Ausstattung auf dem Erstangreifer mangelt. Noch weniger haben 3 PA im MR.

ausserdem sollte man dem jungen AGT sagen das er nach Möglichkeit (noch) nix auf dem ersten Auto zu suchen hat, sondern erst Erfahrungen sammeln soll


Achtung: Bergüssung: HAllo,

Ja wie jetzt? soll er nach möglichkeit als dritter MAnn im Trupp mit, dass er was lernt, oder soll er von aussen zugucken?

Ich muss mich jetzt wie Volker mal am Kopfkratzen, bei deinen Posts.

Ich weiss im grunde schon was du meinst, er soll dann halt mit rein, wenns net mehr so heikel ist, und dann langsam nach vorne steigern.....aber deine Argumentation ist schon manchmal komisch.

Ich würde mich freuen, mal von dir zu erfahren, wie alt du bist, und welche position du in deiner Feuerwehr innehast....gerne auch als MAil oder PM.....

grüsse

HAnsi


zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:
Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben.
Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich.

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW365001
Datum10.10.2006 19:159391 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jens FischerHm tendenziell würd es ja nur Sinn machen, wenn für den neuen AGT die gleichen Regeln gelten, wie für den "Alten Hasen".
Sprich, die selben Jahresübungen plus eben das Lehrgangszeugnis.


ACK. Es gab nur mal Meinungen, dass die Übungen erst nach Abschluß der Ausbildung gelten. Sehe ich aber nicht (mehr) so.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar365003
Datum10.10.2006 19:169400 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeHast Du die FwDV7 überhaupt schonmal gelesen? Dann lies Dir mal genau das Kapitel 6 durch!!!

hab ich gerade

imho reicht die G 26 und der bestandenen Lehrgang vollkommen aus um direkt nach dem Lehrgang
als AGT eingesetzt zu werden


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW365004
Datum10.10.2006 19:199409 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian Beschimho reicht die G 26 und der bestandenen Lehrgang vollkommen aus um direkt nach dem Lehrgang
als AGT eingesetzt zu werden


Ja, wenn im Lehrgang eine Belastungsübung und eine Einsatzübung erbracht wurden. Darum ging es auch.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg365005
Datum10.10.2006 19:239464 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeIMHO schon oder gibt es etwas (Regelung bzgl. Ausbildung o.ä.), was dagegen spricht?


§14 UVV Feuerwehr.
Die fordert sowas wie persönliche und fachliche Eignung. Die würde ich direkt nach absolviertem lehrgang noch nicht sehen.
Oder läßt Du jemanden des gestern seinen Führerschein Klasse C und heute den Maschinistenlehrgang bestanden hat gleich morgen früh eine Einsatzfahrt mit Signal zum Stichwort "Wohnungsbrand Personen in Gefahr" fahren?

m.E. gehört eine solide Einweisung in die örtliche Technik, Taktik, Verfahrensweisen und das Überzeigen vom tatsächlichen Leistungsstand dazu, bevor man jemand im Einsatz auf einer Funktion wie AGT (oder eben Maschinist) einsetzt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365010
Datum10.10.2006 19:439579 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeIst der AGT nun laut FwDV7 einsatzbereit?

Prinzipiel Ja,
wobei bei uns die "neuen" i.d.R. zumindest nicht auf dem ersten Fzg. in den Einsatz fahren (sofern es sich vermeiden lässt) und wenn dann nur als Tr.-Mann, was sich ja aus dem Ausbildungsstand heraus ergiebt (i.d.R. sind es junge FA mit Grundlehrgang).

Geschrieben von Christian Riekeoder gibt es etwas (Regelung bzgl. Ausbildung o.ä.), was dagegen spricht?

Sicher die fehlende Erfahrung, aber jetzt kommen wir wieder an einen blöden Punkt, wie will ich Erfahrung sammeln wenn ich nicht die Möglichkeit dazu bekomme.
Wer nicht mit in den Einsatz (unter PA) soll wegen fehlender Erfahrung, der kann auch nicht lernen was auf ihn zu kommt, respektive welche Anforderungen ein Einsatz stellen kann.
es ist schon eine Zwickmühle.
Weiteres Problem ist, wie will ich Bewerkstelligen das ein FA in einer Dorfwehr mit 5 Einsätzen im Jahr echte Erfahrungen im Innenangriff sammelt, das ist m.E. nahezu nicht möglich.

Einzige vernünftige Lösung wäre, dass flächendeckend Brandübungs-/ Brandgewöhnungsanlagen zur Verfügung stehen, die auch regelmäßig von den in der Umgehung liegenden Feuerwehren genutzt werden können. Dies wird aber sicher an den finanziellen Möglichkeiten der Städte, Kommunen und Kreise scheitern. In Ballungsgebieten wird es sich mehr und mehr durchsetzen und auf dem "Land" wird sich nicht wirklich etwas tun.

Geschrieben von Christian RiekeWeitere Ausbildung erfolgt noch am Standort.

Und die lässt sich wie gesagt nur sinnvoll durchführen wenn die Möglichkeiten gegeben sind.


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW365011
Datum10.10.2006 19:489354 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian FischerDie würde ich direkt nach absolviertem lehrgang noch nicht sehen.
Oder läßt Du jemanden des gestern seinen Führerschein Klasse C und heute den Maschinistenlehrgang bestanden hat gleich morgen früh eine Einsatzfahrt mit Signal zum Stichwort "Wohnungsbrand Personen in Gefahr" fahren?


Nö und ACK.

Geschrieben von Christian Fischerm.E. gehört eine solide Einweisung in die örtliche Technik, Taktik, Verfahrensweisen und das Überzeigen vom tatsächlichen Leistungsstand dazu, bevor man jemand im Einsatz auf einer Funktion wie AGT (oder eben Maschinist) einsetzt.

Wird auch in der Regel so gehandhabt. Konzept wie bei euch ist in Planung.

Btw: Hattest Du meine Mail bzgl. Konzept bekommen?


Gruß,
Christian Rieke

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW365013
Datum10.10.2006 19:559409 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael HilbertUnd die lässt sich wie gesagt nur sinnvoll durchführen wenn die Möglichkeiten gegeben sind.

Und das sind sie in 95% der Fälle, wenn Du vernünftige Ausbilder hast. Realbrand-Ausbildung (Feststoff) ist extrem wichtig, aber aufgrund der Kapazitäten nicht uneingeschränkt verfügbar. Und zuvor müssen die Grundlagen sitzen und dazu brauche ich "noch" kein Feuer. Aber selbst damit hapert es in aller Regel.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365015
Datum10.10.2006 20:039405 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeUnd zuvor müssen die Grundlagen sitzen und dazu brauche ich "noch" kein Feuer. Aber selbst damit hapert es in aller Regel.

Daher finde ich die kombinierte Ausbildung die bei uns durchgeführt wird mehr als sinnvoll. Während des Grundlehrgang findet zeitgleich die AGT und Sprechfunkerausbildung statt. So kann notwendiges Wissen gleich vermittelt werden, auch werden die Übungen teilweise "Heiß" durchgeführt. Die fertig Ausgebildeten haben zwar noch keine wirkliche Erfahrung vorzuweisen, haben aber kombiniert alles Mögliche erlernt.

Der rest muss auf örtlicher ebene geschehen


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

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Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW365016
Datum10.10.2006 20:119389 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael HilbertWährend des Grundlehrgang findet zeitgleich die AGT und Sprechfunkerausbildung statt.

Ist in NRW auch möglich. Die Grundausbildung ist in 4 Module á 35h aufgeteilt (Modul 4 ist TH). Zwischen Modul 2 und 3 kann SpFu und AGT absolviert werden.

Geschrieben von Michael HilbertDie fertig Ausgebildeten haben zwar noch keine wirkliche Erfahrung vorzuweisen, haben aber kombiniert alles Mögliche erlernt.

Das sollte Ziel der Ausbildung sein und ist aber nur über örtliche Konzepte erreichbar. Der AGT-Lehrgang ist IMHO eher ein Geräte-Bediener-Lehrgang, da einfach zu kurz.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen365022
Datum10.10.2006 21:099350 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Florian Bescheinfach um den Kameraden an die hand zu nehmen gerade beim ersten Einsatz

Klar. Gleich beim ersten Einsatz setze ich ihn der völlig veränderten Rahmenbedingung "3 statt 2" aus und mache die Sache damit noch komplizierter. 3er Trupps kann man ja von mir aus machen, wenn man drauf steht, dann aber bitte durchgängig (soll heißen, immer und auch in der Ausbildung), sonst wirds imo schlichtweg gefährlich. Gerade dann, wenn auch noch ein Rookie dabei ist.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen365023
Datum10.10.2006 21:139497 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian BeschDie rechtliche Seite kennt nur AGT sonst nix

Rechtlich gesehen hat jeder Arbeitgeber eine gewisse Sorgfaltspflicht und wenn ein Kommandant/Wehrführer whatever einen jungen Menschen für etwas einsetzt, für das er bei objektiver Betrachtung (Bsp. Risikoanalyse in welcher Form auch immer) nicht geeignet war und dieser dabei zu Schaden kommt, ist es imo durchaus im Bereich des Möglichen, dass die rechtliche Seite mehr kennt, als nur die Dv7.

MfG

Ingo


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Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar365025
Datum10.10.2006 21:199411 x gelesen
Hallo Ingo

ich wolte damit nur ausdrücken das es nur die Tätigkeit AGT gibt

das heisst imo das rechtlich gesehen jeder mit G 26 und Lehrgang nach abschluss des Lehrgangs voll eingesetzt werden kann

ein "Training on the job" oder ähnliches ist nicht vorgesehen

das das nicht optimal ist weis ich auch und unterstützte örtliche Programme junge AGT stufenweise ans Geschäft ranzuführen

Grüße nsch (Nord? ) Hessen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen365026
Datum10.10.2006 21:239364 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian Beschdas heisst imo das rechtlich gesehen jeder mit G 26 und Lehrgang nach abschluss des Lehrgangs voll eingesetzt werden kann


Und ich sagte, dass das imo aufgrund der fehlenden fachlichen Eignung (je nach Umfang des Lehrganges!) nicht zwingend so sein muss. Ich kenne keine Verurteilung diesbezüglich, aber es würde mich nicht wundern, wenn es irgendwann eine gäbe. Die Einstellung "Wir schicken jemand 3 Wochenenden durch nen Gitterkäfig und danach kann er in einer toxische Atmosphäre mit ggf. hoher thermischen Belastung sicher und effektiv arbeiten" wird uns irgendwann mal einholen.
CFi erwähnte bereits einen Paragraphen, der ggf. gegen Deine Aussage sprechen könnte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich noch einige mehr finden, wenn mans drauf anlegt :-)

MfG

Ingo


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