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ThemaNeue FwDV 148 Beträge
Rubrikneue FwDV´s
Infos:
  • FwDV 1, Entwurf 05/2005, auf www.sfs-r.bayern.de
  • FwDV1 vom September 2006 (IdF NRW)
  • Neuerungen der FwDV 1 (STand März 07) im Vgl. zu den FwDV 1/1 und 1/2 (LFS BW)
  •  
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg363012
    Datum28.09.2006 11:3930259 x gelesen
    Hi,

    die neue Fassung der FwDV 1 "Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" wurde jetzt vom AFKzV den Ländern zur Einführung freigegeben.

    MkG

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363016
    Datum28.09.2006 11:5726024 x gelesen
    Grundlegende Änderungen ?


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    AutorWolf8gan8g B8., Weilburg / Hessen363028
    Datum28.09.2006 12:3125917 x gelesen
    Hi,

    gibs hierzu irgendwo ein downlad?

    Gruß
    Wolfgang


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    AutorJan 8K., Wuppertal / Kreuztal / NRW363033
    Datum28.09.2006 12:4725972 x gelesen
    Den Entwurf kannst Du unter http://www.sfs-r.bayern.de/ downloaden. Ansonsten habe ich auch noch nichts gefunden.

    Gruß Jan


    Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!

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    AutorAlex8 D.8, Helpsen / 363047
    Datum28.09.2006 13:3525938 x gelesen
    Hi,
    Ich bin vielleicht blind aber ich sehe dort keine FwDV1 ?!


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    AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.363049
    Datum28.09.2006 13:4526393 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alex Diedler
    Ich bin vielleicht blind aber ich sehe dort keine FwDV1 ?!

    Unter Service > Downloads > Feuerwehr-Dienstvorschriften-Downloads > FwDV 1 Entwurf, Stand 2005

    oder hier
    FwDV 1 Entwurf, Stand 2005 Quelle: SFS Regensburg ;-)


    Blieb es eigentlich bei diesem Stand oder kamen noch Änderungen dazu?


    Gruß aus dem Nordschwarzwald
    Holger

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg363056
    Datum28.09.2006 14:3225840 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Florian Besch

    Grundlegende Änderungen ?

    Ich fand nichts, deswegen mein Thread :-))))

    Mkg

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg373314
    Datum29.11.2006 10:5925792 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Bernhard Deimann

    die neue Fassung der FwDV 1 "Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" wurde jetzt vom AFKzV den Ländern zur Einführung freigegeben.

    Ist sie zwischenzeitlich in einem Bundesland zur Einführung vorgesehen ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)373469
    Datum29.11.2006 20:3125863 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannIst sie zwischenzeitlich in einem Bundesland zur Einführung vorgesehen ?
    Erfahrungsgemäß dauert das sicher noch ein wenig.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg373582
    Datum30.11.2006 14:3225902 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sebastian Krupp

    Erfahrungsgemäß dauert das sicher noch ein wenig.

    Hätte mich mal interessiert, ob das wo schon vorgesehen ist, ob alle Bundesländer da mitmachen, etc.; NDS hat ja z.B. eine eigene Version der FwDV 1. Interessanterweise wurde die erste FwDV 1/1 schon 1987 für die JF Baden-Württemberg herausgegeben, man strebte damals bei den Grundlagen eine landesweit einheiliches Vorgehen an. Viele der Fotos daraus wurden für die (fast) bundeseinheitlich 1994 eingeführte FwDV 1/1 Motiv für Motiv -mal mit JF-Angehörigen und mal mit erwachsenen FW-Angehörigen- übernommen. Für die 2. Auflage der "FwDV 1/1 JF-BaWü" wurden einige Fotos neu gemacht, einiges war "UVV-mäßig" etwas umstritten.

    MkG

    Bernhard


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    AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW376136
    Datum19.12.2006 15:5226467 x gelesen
    Hallo!

    Die Fassung vom September 2006 steht nun zum Download beim IdF NRW bereit.

    FwDV 1 (*.pdf) (ACHTUNG 40 MB !!!)

    Gruß Stephan


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg376800
    Datum23.12.2006 21:0025990 x gelesen
    Guten Abend,

    Geschrieben von Stephan Breuer

    Die Fassung vom September 2006 steht nun zum Download beim IdF NRW bereit.

    Man muss sich erstmal durch die 166 Seiten durcharbeiten. Immerhin wurde der Schlauchtragekorb jetzt "bildlich" aufgenommen; beim Verteiler wurde der Zusatz, dass er außerhalb des Gefahrenbereiches gesetzt werden sollte, weggelassen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    PS.: weis wer wo die Bilder aufgenommen wurden ?


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz376803
    Datum23.12.2006 21:1025886 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Bernhard DeimannPS.: weis wer wo die Bilder aufgenommen wurden ?

    Also wenn mich nicht alles täuscht sind da einige Mitarbeiter der LFKS Rheinland-Pfalz auf den Bildern und auch die Aussenanlagen sehen alle nach selbiger Schule aus.

    MfG
    Daniel


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg376804
    Datum23.12.2006 21:1325864 x gelesen
    Guten Abend,

    Geschrieben von Daniel Balz

    Also wenn mich nicht alles täuscht sind da einige Mitarbeiter der LFKS Rheinland-Pfalz auf den Bildern und auch die Aussenanlagen sehen alle nach selbiger Schule aus.

    Die alte FwDV 1/1 wurde an der LFS BaWü in Bruchsal aufgenommen; einige der Darsteller sind mir auch bekannt. Und einige der Gebäude -z.B. das alte Brandhaus- sind schon lange abgerissen worden.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen376805
    Datum23.12.2006 21:2725960 x gelesen
    Moin,

    > Man muss sich erstmal durch die 166 Seiten durcharbeiten. Immerhin wurde der
    > Schlauchtragekorb jetzt "bildlich" aufgenommen; beim Verteiler wurde der Zusatz, dass er
    > außerhalb des Gefahrenbereiches gesetzt werden sollte, weggelassen.


    Geschickte Kompromissfindung haben sie da betrieben. Wollte gerade schauen, ob nun die (u.a.) niedersächsiche oder (u.a.) NRW-Aussage zum Betrieb von drei parallelen Leitungstrommeln gewählt wurde. Das niedersächsische Verbot von drei 50m-Trommeln die alle am gleichen Moppel hängen ist technisch unsinnig und ein paar km über die Grenze in NRW isses wiederum erlaubt. Exakt das gleichen Bildchen in den den bisherigen DV'n, nur einmal durchgestrichen und mal nicht. Naja, in der neuen DV1 hat man den Fall auf Seite 63 einfach gar nicht mehr dargestellt. :-/ Darf man nun (bzw. in Kürze) oder nicht?!?

    Ist eigentlich sicher, dass die DV1 bundeseinheitlich kommt? Oder werden da für Nds noch mal schnell orange Jackenbilder eingefügt?

    ciao,
    Thorben


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    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen376806
    Datum23.12.2006 21:4025869 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlDas niedersächsische Verbot von drei 50m-Trommeln die alle am gleichen Moppel hängen ist technisch unsinnig und ein paar km über die Grenze in NRW isses wiederum erlaubt.

    Moin,
    jetzt erst schnall ich warum ich immer 2 verschiedene Bilder, das glaubt einem ja keiner....
    Technische Ungereimtheiten ...

    Ich habe ja mittlerweile erkannt, dass es zum Mitfahrenzu Einsätzen ohne TM I unterschiedliche Landesregelungen gibt, scheint ja auch in Nds gestattet/erwünscht zu sein.

    Gruß Sven


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen376807
    Datum23.12.2006 21:4525919 x gelesen
    Interessanter Weise sind die drei Trommeln nebeneinander am Moppel noch in der August-Fassung als zulässig dargestellt. *nix mehr versteh*
    Dass die FA mit dem Denken überfordert wären, wenn "maximal 100m" so pauschal nicht gelte, kann's eigneltich auch nicht sein. Dann hätte man die Begründungstexte in der neuen DV1 auch nochmal vereinfachen müssen. Wenn ich mir da die Begründugn zum Bild mit zwei trommeln udn einem 30m-Abzweig anschaue - bis man den Text auseinandergedröselt hat, was da nun wie und warum unzulässig ist, hat man auch eine einfache und technisch begründbare Aussage in Form von "nie mehr als 100m zwischen zwei beliebigen Geräten" auf das drei-Trommel-Beispiel angewendet. :-/

    ciao,
    Thorben


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg376810
    Datum23.12.2006 23:3826035 x gelesen
    Guten Abend,

    Geschrieben von Thorben Gruhl

    Ist eigentlich sicher, dass die DV1 bundeseinheitlich kommt? Oder werden da für Nds noch mal schnell orange Jackenbilder eingefügt?

    NDS hatte bisher ja schon seine eigene Version der FwDV 1/1; z.B. favorisierte man in NDS eine andere Tragweise des Standrohres als die bundesweite FWDV 1/1 Stand 1994. Die neue FwDV 1 übernimmt jetzt die "NDS-Standrohrtrageweise".

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen376848
    Datum24.12.2006 12:1126084 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard Deimann
    NDS hatte bisher ja schon seine eigene Version der FwDV 1/1; z.B. favorisierte man in NDS eine andere Tragweise des Standrohres als die bundesweite FWDV 1/1 Stand 1994. Die neue FwDV 1 übernimmt jetzt die "NDS-Standrohrtrageweise".

    Hallo,
    es waren damals, als vor mitlerweile 10 Jahren die DV 1/1 und 1/2 in Niedersachsen eingeführt wurden, nicht nur die Standrohrtrageweise, die anders war als in der Bundeseinheitlichen DV, sondern auch andere Fotos und Beschreibungen, die man nicht so wiedergeben wollte.
    So z.B. die Aussagen, das B-Schläuche grundsätzlich von zwei FM gekuppelt werden müssen, das an Saugschläuchen die Halteleine mit einem Zimmermannsstich (und nicht wie hier Ausgebildet mit einem Mastwurf) angebracht wird, das auf die Ventilleine verzichtet wird, das der Rettungsknoten ein Palstek sein musste (und kein Kreuzknoten, wie in Nds.) sowie einige Bilder mit trageweise von Geräten, wo man schon beim zuschauen Rückenschmerzen bekam. Da man wohl damals bei der Erschaffung der DV kein Mitspracherecht auf Änderung hatte, wurde dann eine eigene Ausbildungsanleitung für Feuerwehren in Nds. geschaffen (übrigens, auch die anderen DV´en waren in Nds nicht eingeführt, es gab immer Ausbildungsanleitung für Nds.)

    Geschrieben von Thorben GruhlIst eigentlich sicher, dass die DV1 bundeseinheitlich kommt? Oder werden da für Nds noch mal schnell orange Jackenbilder eingefügt?

    Das mit den orangen Jacken entstand, als die DV 1/1 und 1/2 für Nds. neu erschaffen wurde und dafür dann natürlich auch die Bilder neu gemacht wurden. Aber jetzt hat sich das Thema ja wohl auch erledigt.

    Gruß Heinrich


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen376849
    Datum24.12.2006 12:1625796 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlInteressanter Weise sind die drei Trommeln nebeneinander am Moppel noch in der August-Fassung als zulässig dargestellt. *nix mehr versteh*

    Man darf nicht vergessen, das die August -Fassung noch ein Entwurf ist. Da wird es wohl noch einiges geben, was geändert werden muss (dafür ist der Entwurf nun mal da).
    Es wäre vielleicht besser gewesen, wenn der Entwurf für das "gemeine Volk" noch nicht verfügbar gewesen wäre, dann gäbe es diese Diskussion auch nicht.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen376854
    Datum24.12.2006 12:2925834 x gelesen
    Mahlzeit .-)

    Geschrieben von Thorben GruhlDas niedersächsische Verbot von drei 50m-Trommeln die alle am gleichen Moppel hängen ist technisch unsinnig und ein paar km über die Grenze in NRW isses wiederum erlaubt.

    Warum ist das Verbot den unsinnig?


    mkG
    Jörg Wißmann

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen376897
    Datum24.12.2006 16:1826138 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jörg WißmannGeschrieben von Thorben Gruhl
    Das niedersächsische Verbot von drei 50m-Trommeln die alle am gleichen Moppel hängen ist technisch unsinnig und ein paar km über die Grenze in NRW isses wiederum erlaubt.


    Öhm, den Satz davor hast aber mit beachtet, oder? Es geht um drei _parallel_ und _am DIN-Moppel_ angeschlossene Trommeln, nicht um drei Trommeln hintereinander oder eine plus zwei hintereinandergeschaltete.


    Geschrieben von Jörg WißmannWarum ist das Verbot den unsinnig?

    Weil bei Anwendung der Fw-üblichen Schutzmaßmaßnahme "Schutztrennung mit Pontenialausgleich" und Abschaltung über die Leitungsschutzschalter des Moppels im Falle des gefährlichen Doppelfehlers der Schleifenwiderstand die relevante Größe ist.
    (Mit Schleifenwiderstand hier definiert als Widerstand des aktiven Leiters vom Moppel zur ersten Fehlerstelle + Schutzleiterwiderstand von dort bis zur zweiten Fehlerstelle + von dort über den anderen aktiven Leiter zurück zum Moppel)
    Aus dem Schleifenwiderstand ergibt sich nun zum einen der Kurzschlussstrom (die Schutzleiterverbindung ist ja nichts anderes als ein bewusster Kurzschluss) und die mögliche Berührspannung. Damit das Abschalten noch zuverlässig funktioniert darf dieser Widerstand nicht zu groß werden. Dabei ist's aber egal, wie dieser Widerstand räumlich angeordnet ist. Bei einem sternförmigen Aufbau vom Moppel weg macht der Schutzleiter ja keinen extra-Schlenker über die dritte Trommel sondern dort sind die SL aller Steckdosen zusammengeklemmt. Es bleiben egal bei welcher räumlichen Verteilung der Fehler a) max 50m aktiver Leiter zur Fehlerstelle b) max 50m Schutzleiterstrecke zum Schutzleiter"knoten" im Moppel c) von dort 50m zu dem zweiten defekten Gerät an einer beliebigen Leitungstrommel und d) von dort max. 50m über den anderen aktiven Leiter zurück (wer will kann jetzt 50 durch 50+10 ersetzen, um die Anschlussleitungen mit zu berücksichtigen). Es ergeben sich auch bei drei (oder mehr) sternförmig aufgebauten Leitungen in Summe maximal 200m Schleifenlänge. - Und damit kein Unterschied zu nur zwei Leitungen hintereinander oder nur zwei Leitungstrommeln parallel angeschlossen.


    weihnachtliche Grüße,
    Thorben


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen376901
    Datum24.12.2006 16:3325739 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl"nie mehr als 100m zwischen zwei beliebigen Geräten"

    Nachtrag zur Präzisierung, da mir gerade beim Antworten auf Jörg's Beitrag noch die Variante "nach 50m einen Verteiler und von dort mit nochmal 50m auf mehrere Geräte" einfiel, die nach meiner obigen Definition auch zulässig wäre, aber durch Trennugn vom Generator und Knotenpunkt auf unzulässige 300m gesamte Schleifenlänge (Leitungslänge doppelt gezählt) kommt:

    "Nie mehr als 100m und mit über den Moppel gezählten Leitungsweg" oder "200m gesamte Schleifenlänge vom Moppel, der Verbindung der Fehlerstellen und zurück zum Moppel"

    frohes Fest,
    Thorben


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    AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein376905
    Datum24.12.2006 16:5125771 x gelesen
    Hallo,

    auf den Bildern ist die "neue" PSA nach HuPF bzw. EN abgebildet, HSR und Sprungpolster wurden aufgenommen, zusätzlich einige neue Gerätschaften. Mehr kann ich nac einem Überfliegen der 166 Seiten nicht herausholen.

    Gruß
    Henning


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
    www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite

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    AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen376907
    Datum24.12.2006 17:0426505 x gelesen
    Hi,


    Geschrieben von Thorben Gruhlviel text

    und genau deswegen, weil der Widerstand nicht größer wie 1,5 Ohm werden darf, steht in der VDE 100 Teil 728 Punkt 4.2.4.2.2 das a) 100 mtr 2,5 mm² CU zu verwenden ist bzw. b) 60mtr 1,5mm² CU.
    Gemäß DIN 14685 Pkt. 4.1 u. 6 muß das auch auf dem SEA mittels Beschriftung aufgebracht sein.
    Wie sich diese 100 mtr CU-Leitung zusammen setzen, ist dem SEA egal, das ist korrekt.
    Also stellt sich die Frage nach 3 Kabeltrommeln gar nicht und unsinnig ist das meines Erachtens auch nicht.
    In der DV1-Ausgabe des IdF steht auch nichts davon, das es in NRW zulässig ist, 150 mtr an zu schließen.(Ausgabe von 2006; siehe Threadcontainer)
    Es gibt da noch die Ausnahme, das wenn es nötig ist die Leitung länger zu machen, dieses gemäß Bedienungsanleitung des SEA-Herstellers zu tun, dann aber nur durch eine Elektrofachkraft (SB) und Verwendung eines externen Schutzmechanismus.


    mkG
    Jörg Wißmann

    Allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2007

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen376915
    Datum24.12.2006 17:4826037 x gelesen
    Nabend,

    Geschrieben von Jörg Wißmannund genau deswegen, weil der Widerstand nicht größer wie 1,5 Ohm werden darf,

    Welcher aber wiederum unabhängig von der Anzahl der am Moppel eingestöpselten Leitungen ist und auch bei 14 Trommeln nicht überschritten wird und damit nix an der Funktionsfähigkeit und (Un-)Sicherheit der Schutzmaßnahme ändert.


    Geschrieben von Jörg WißmannIn der DV1-Ausgabe des IdF steht auch nichts davon, das es in NRW zulässig ist, 150 mtr an zu schließen.(Ausgabe von 2006; siehe Threadcontainer)

    Da steht auf Seite zwei "den Ländern zur Einführung empfohlen" - ist das in NRW inzwischen erfolgt? Auf der IdF-Page gelangt man, wenn man sich zu den FWDV-Downloads durchclickt weiterhin zur 1998er Version der FWDV1/2 - und da ist's auf Seite 24 (=S.26 des PDFs) ausdrücklich zulässig:
    http://www.idf.nrw.de/download/normen/fwdv1_2.pdf


    ciao,
    Thorben


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    AutorMath8ias8 Z.8, Rumpenheim / Hessen376917
    Datum24.12.2006 17:5925829 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Heinrich Brinkmanndas an Saugschläuchen die Halteleine mit einem Zimmermannsstich (und nicht wie hier Ausgebildet mit einem Mastwurf) angebracht wird,

    ob das Wohl oder Wehe der Feuerwehr da wirklich von abhängt? IMO ist das doch nun wirklich zweitrangig.

    Wenn man sich überall so für eine gute und zeitgemäße Atemschutzausbildung (und anderes, z.B: Fahrzeug- und Kleidungskonzepte) einsetzen würde, wie das mancherorts für wirklich überflüssige Detailfragen der Fall ist, hätten die deutschen Feuerwehren viel gewonnen.

    Geschrieben von Heinrich Brinkmanndas auf die Ventilleine verzichtet wird,

    Das trifft nicht zu - eine Ventilleine ist natürlich immer zu verwenden. Ist in der 1/1 von 1994 sogar mehrfach im Bild zu sehen.

    Geschrieben von Heinrich Brinkmannwurde dann eine eigene Ausbildungsanleitung für Feuerwehren in Nds. geschaffen (übrigens, auch die anderen DV´en waren in Nds nicht eingeführt, es gab immer Ausbildungsanleitung für Nds.)

    Wirklich (k)ein grund, Stolz zu sein...?


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen376919
    Datum24.12.2006 18:2125814 x gelesen
    Hi,
    Geschrieben von Thorben GruhlWelcher aber wiederum unabhängig von der Anzahl der am Moppel eingestöpselten Leitungen ist und auch bei 14 Trommeln nicht überschritten wird und damit nix an der Funktionsfähigkeit und (Un-)Sicherheit der Schutzmaßnahme ändert.

    wenn die 14 Trommeln 100 Meter Länge mit dem Kabelquerschnitt 2,5mm² Cu haben, ist das egal, völlig korrekt. Und sollte es nur 1,5 mm² Querschnitt sein dann dürfen auf den 14 Trommeln eben nur 60 Meter drauf sein :-)
    Die 100 Meter sind in der DIN 14685 und in der VDE 0100 ganz klar gefordert, wenn in der alten Fassung in NRW diese Zulassung da war, rechtlich war sie definitiv nicht in Ordnung.


    mkG
    Jörg Wißmann

    Allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2007

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    AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW377053
    Datum26.12.2006 13:1925834 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Heinrich Brinkmann[...], das der Rettungsknoten ein Palstek sein musste (und kein Kreuzknoten, wie in Nds.)

    Verwendet man in Nds. etwa immer noch den Kreuzknoten zum Schließen des Rettungsbundes?

    Gruß Stephan


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    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen377057
    Datum26.12.2006 14:2525834 x gelesen
    Moin,
    sagen wir mal so, uns wurde es nie anders beigebracht....
    Wird daher von fast allen immer noch so gemacht.

    Gruß Sven


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg377059
    Datum26.12.2006 14:5126059 x gelesen
    Geschrieben von Sven NiclasMoin,
    sagen wir mal so, uns wurde es nie anders beigebracht....
    Wird daher von fast allen immer noch so gemacht.


    Also ich weiß ja nicht. In Ba-Wü ist der Kreuzknoten auf Grund seiner Unsicherheit und Fehleranfälligkeit quasi vollständig aus dem Feuerwehrdienst verbannt und durch andere Knoten ersetzt worden.
    Da sollte man ihn - Niedersachsen hin oder her - erst recht nicht für eine Anwendung einsetzen, bei der im wahrsten Sinne des Wortes ein Menschenleben dran hängen kann...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)377077
    Datum26.12.2006 17:5125742 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannMan darf nicht vergessen, das die August -Fassung noch ein Entwurf ist. Da wird es wohl noch einiges geben, was geändert werden muss (dafür ist der Entwurf nun mal da).
    Es wäre vielleicht besser gewesen, wenn der Entwurf für das "gemeine Volk" noch nicht verfügbar gewesen wäre, dann gäbe es diese Diskussion auch nicht.
    Sinn der Sache ist wohl auch, dass das "gemeine Volk" Vorschläge macht, was geändert werden sollte?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW377085
    Datum26.12.2006 20:3725717 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sven Niclassagen wir mal so, uns wurde es nie anders beigebracht....
    Wird daher von fast allen immer noch so gemacht.


    Beim Blick in die niedersächsische FwDV 1 (oder wie auch immer das Ding heißen mag), sah es für mich doch so aus, als wenn auch in in Nds. der Pfahlstich verwendet wird. Alternativ wird als Methode 2.Wahl der (gesicherte) Kreuzknoten erwähnt.

    Wird bei Selbstrettungsübungen (wenn man sie denn noch durchführt) in Nds. denn noch die Drehschlinge (s. deren FwDV 1 von 1996) verwendet oder wird auch dort mittlerweile der Halbmastwurf verwendet, wenn der Haltegurt nicht über eine Multifunktionsöse verfügt?

    Gruß Stephan


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    AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW377087
    Datum26.12.2006 20:3925749 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Christian FischerIn Ba-Wü ist der Kreuzknoten auf Grund seiner Unsicherheit und Fehleranfälligkeit quasi vollständig aus dem Feuerwehrdienst verbannt und durch andere Knoten ersetzt worden.

    Die neue FwDV 1 kennt den Kreuzknoten gar nicht mehr. Als Verbindungsknoten für Leinen dienen nun nur noch der gesteckte doppelte Achter (gleichartige Leinen) und der Schotenstich (ungleichartige Leinen).

    Gruß Stephan


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    AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW377383
    Datum28.12.2006 23:0225771 x gelesen
    Hallo!

    Baden-Württemberg hat sie anscheinend schon eingeführt:

    Link: Landesfeuerwehrschule BW

    Gruß Stephan


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio377400
    Datum29.12.2006 01:2325818 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Stephan Breuer
    Baden-Württemberg hat sie anscheinend schon eingeführt:

    Link: Landesfeuerwehrschule BW


    Nein, da Baden-Württemberg schon seit einigen Jahren keine neuen FwDVen einführt. Neue FwDVen werden in BW per Rundschreiben des Innenministeriums bekanntgemacht und den Feuerwehren zur Anwendung empfohlen. Im Fall der FwDV 3 geschah dies mit Schreiben vom 26.10.2005 (also bereits vor über 14 Monaten), Az. 5-1510.0/21. Zitat: "Den Feuerwehren in Baden-Württemberg wird deshalb empfohlen, künftig nach der FwDV 3 - Ausgabe 2005 - zu verfahren."


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg377808
    Datum31.12.2006 11:0625871 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Christi@n Pannier

    Neue FwDVen werden in BW per Rundschreiben des Innenministeriums bekanntgemacht und den Feuerwehren zur Anwendung empfohlen.

    In BaWü wird den Gemeindefeuerwehren von allerlei Stellen (IM, LFS, LFV) allerlei empfohlen (Dienstgradanzeichen, Leistungsfähigkeit der Gemeinefeuerwehr, FwDVen, etc.).
    Was passiert, wenn sich eine Gemeindefeuerwehr nicht an diese Empfehlungen hält und z.B. nicht nach der FwDV 7 verfährt ?
    Im § 14 des FwG wird den Fw-Angehörigen als Dienstpflicht die Beachtung der Ausbildung(!)- und Unfallverhütungsvorschriften gesetzlich auferlegt und die "Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung" schreibt als allgemeinen Grundsatz vor, dass die FW-Ausbildung nach den vom Innenministerium bekanntgegebenen FwDVen erfolgen zu hat. Irgendwie verwirrend, oder gelten die Vorschriften nur zur Ausbildung aber nicht im Einsatz ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio377841
    Datum31.12.2006 13:0725797 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Bernhard DeimannIrgendwie verwirrend, oder gelten die Vorschriften nur zur Ausbildung aber nicht im Einsatz ?

    Ja, aber dass FwDVen in BW für den Einsatz nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar gelten (weil man ja für den Einsatz ausbildet), ist keine Neuigkeit, sondern war schon mindestens die letzten 50 Jahre so. Der Grund ist einfach, dass das Land nach FwG-BW (hier insbes. § 6 (3) ) keine Ermächtigungsgrundlage hat diesbzgl. irgendwelche Vorschriften zu erlassen.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg377952
    Datum31.12.2006 19:1325718 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Christi@n Pannier

    Der Grund ist einfach, dass das Land nach FwG-BW (hier insbes. § 6 (3) ) keine Ermächtigungsgrundlage hat diesbzgl. irgendwelche Vorschriften zu erlassen.

    Ob diese Thematik bei der anstehenden Neufassung des Feuerwehrgesetzes für BaWü zur Debatte steht ?

    Guten Rutsch wünscht allen Usern

    Bernhard
    *derjetztzursilvesterbereitschaftinsfwgerätehausgeht*


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen399104
    Datum23.04.2007 09:2825985 x gelesen
    Geschrieben von Stephan BreuerDie Fassung vom September 2006 steht nun zum Download beim IdF NRW bereit.

    Ich hab mich ja bis jetzt erfoglreich davor gedrückt, das Ding zu lesen. Jetzt war ich dienstlich gezwungen.

    Ich hab dann mal in den Schrank gegriffen und den "berüchtigten" Heimberg-Fuchs von 1956 rausgeholt (wo ja alles so "überregelt" war: 7 SEITEN WENIGER, und die heutige FwDV 3 und 10 wird noch mit abgehandelt.

    Mir bleibt echt nur, eine Kerze für die Anwärter und Ausbilder zu entzünden, die sich mit dem Zeug intensiv beschäftigen müssen...

    P.S.: Intern wurde bei uns darauf hingewiesen, dass die Anleitung zum Verrichten der Notdurft fehlt. Aber noch ist das ja ein Entwurf, vielleicht schließt noch jemand die Lücke...


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio399110
    Datum23.04.2007 09:4125637 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Andreas BräutigamP.S.: Intern wurde bei uns darauf hingewiesen, dass die Anleitung zum Verrichten der Notdurft fehlt.

    Das liegt daran, dass die Ausstattung der deutschen Feuerwehren mit sanitären Anlagen zum Verrichten der Notdurft noch nicht ganz einheitlich ist... :-)


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)399197
    Datum23.04.2007 14:0725618 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamIntern wurde bei uns darauf hingewiesen, dass die Anleitung zum Verrichten der Notdurft fehlt. Aber noch ist das ja ein Entwurf, vielleicht schließt noch jemand die Lücke...Sowas hier?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400267
    Datum30.04.2007 09:5025777 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamAber noch ist das ja ein Entwurf,

    wieso, hast Du vielleicht die von 2005 gelesen?
    Die von 2006 wurde m.W. zur Einführung empfohlen, vgl. oben erstes Post und S. 2 der FwDV 1 von 2006..!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen400355
    Datum30.04.2007 15:0125734 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDie von 2006 wurde m.W. zur Einführung empfohlen, vgl. oben erstes Post und S. 2 der FwDV 1 von 2006..!
    Inzwischen gibt es die Version 2007 ...


    Gruß
    Markus

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400359
    Datum30.04.2007 15:0825709 x gelesen
    Geschrieben von Markus GroßInzwischen gibt es die Version 2007 ...

    ja, auch schon gesehen... sollte hier dann auch in den Threadcontainer...
    Was hat sich von 2006 nach 2007 eigentlich geändert, wenn schon die 2006 zur Einführung empfohlen worden war?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen400362
    Datum30.04.2007 15:1225833 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWas hat sich von 2006 nach 2007 eigentlich geändert, wenn schon die 2006 zur Einführung empfohlen worden war?
    Ziemlich genau das, was ich im ersten Post des anderen Threads schon geschrieben hab. Ich glaub mit einer Seitenzahl hab ich mich vertan.

    Es gibt allerdings etliche Punkte die verbesserungswürdig wären, teilweise sogar einfach nur falsch sind. Aber wem sag ich das ...


    Gruß
    Markus

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen400426
    Datum30.04.2007 18:5625704 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben GruhlGeschrieben von Jörg Wißmann
    und genau deswegen, weil der Widerstand nicht größer wie 1,5 Ohm werden darf,


    Welcher aber wiederum unabhängig von der Anzahl der am Moppel eingestöpselten Leitungen ist und auch bei 14 Trommeln nicht überschritten wird und damit nix an der Funktionsfähigkeit und (Un-)Sicherheit der Schutzmaßnahme ändert.


    Geschrieben von Jörg Wißmann
    In der DV1-Ausgabe des IdF steht auch nichts davon, das es in NRW zulässig ist, 150 mtr an zu schließen.(Ausgabe von 2006; siehe Threadcontainer)


    Da steht auf Seite zwei "den Ländern zur Einführung empfohlen" - ist das in NRW inzwischen erfolgt? Auf der IdF-Page gelangt man, wenn man sich zu den FWDV-Downloads durchclickt weiterhin zur 1998er Version der FWDV1/2 - und da ist's auf Seite 24 (=S.26 des PDFs) ausdrücklich zulässig:
    http://www.idf.nrw.de/download/normen/fwdv1_2.pdf


    der Grund, dass das in der neuen DV nicht mehr so sei, sei der, dass ja auf keinem Feuerwehrfahrzeug 3 Trommeln mitgeführt würden und man es deshalb auch nicht mehr erwähnen würde - habe ich mir sagen lassen.

    *kopfschüttelnd*


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg405534
    Datum28.05.2007 16:3826202 x gelesen
    Salü,

    die Landesfeuerwehrschule BW hat ein PDF veröffentlicht, indem die Neuerungen beschrieben sind (siehe Threadcontainer).

    Auf dieser Seite sind zudem 4 Präsentationen zur neuen FwDV 1 herunterzuladen.

    Grüße aus Mannem
    Jochen


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