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ThemaWie bewerte ich die körperl. Eignung von FA-FFw war;JF´ler im Einsatz28 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362348
Datum24.09.2006 16:0913324 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblHier meinte ein Kamerad, dass jeder FA nach G26.3 tauglich sein müsste, und dies wollte ich in Frage stellen.

Grundsätzlich ist es ja so, dass ein aktives Mitglied einer FFw Physisch und Psyschisch geeignet sein muss. Wie wird das i.d.R. gehandhabt? M.E. wäre, bzw. ist die G26.3 oder zumindest G26.2 ein geeignetes Mittel dies fest zustellen.
Gerade in kleinen Wehren mit wenigen Einsätzen ist die Stressbelastung wahrscheinlich etwas größer wenn ein Einsatz kommt, als in Wehren mit größere Einsatzbelastung.
Ein Maschinist eines Fzg. bis 7,5 To muss nicht einmal einen Gesundheitstest wie beim CE Führerschein absolvieren, genauso wenig ein Kamerad, der andere große Belastungen auf sich nimmmt.
Wie verhält es sich durch den Versicherer, wenn ein Kammerad z.B. aufgrund zu großer körperlicher Belastungen einen Infarkt bekommt? Wird es auch als folge erkrankung eines Einsatzes gewertet oder steht der Kammerad auf sich alleine gestellt (sich auf seine private Versicherung verlassend) da?

Würde mich mal Interessieren wie das i.d.R. so gehandhabt wird.


Mit Grüßen

Michael





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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362350
Datum24.09.2006 16:2911017 x gelesen
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch etwas aus dem BaWü Feuerwehrgesetz hinzufügen;

§ 10
Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr
(1) In die Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung als ehrenamtlich Tätige Personen aufgenommen werden, die
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
3. einen guten Ruf besitzen,
4. sich zu einer längeren Dienstzeit verpflichten und
5. nicht nach Absatz 2 ungeeignet zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr sind.

Ich denke die Feuerwehrgesetze in den anderen Bundsländern sind so oder so ähnlich geregelt.


Mit Grüßen

Michael





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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.362354
Datum24.09.2006 16:5211039 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertM.E. wäre, bzw. ist die G26.3 oder zumindest G26.2 ein geeignetes Mittel dies fest zustellen.

Für den Rettungsdienst werden wir nach G25 untersucht, und ich denke, das wäre für die Feuerwehr (nicht AGT) auch ausreichend.


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362357
Datum24.09.2006 16:5611005 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblFür den Rettungsdienst werden wir nach G25 untersucht, und ich denke, das wäre für die Feuerwehr (nicht AGT) auch ausreichend.

zum Beispiel


Mit Grüßen

Michael





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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg362359
Datum24.09.2006 17:0111036 x gelesen
Geschrieben von Michael Hilbert5. nicht nach Absatz 2 ungeeignet zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr sind.

Hallo,
hat es eine Bedeutung, daß Du Punkt 5 (s.o.) ebenfalls fett gedruckt hast? Absatz 2 lautet:

"(2) Ungeeignet zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr sind Personen, die

infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder
Maßregeln der Besserung und Sicherung gemäß § 61 des Strafgesetzbuches mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind."

Da sehe ich jetzt ehrlich gesagt keinen Zusammenhang.

Viele Grüße,

Michael Schuckart


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362360
Datum24.09.2006 17:0510911 x gelesen
Geschrieben von Michael SchuckartDa sehe ich jetzt ehrlich gesagt keinen Zusammenhang.

Ups, hast recht sorry


Mit Grüßen

Michael





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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg362362
Datum24.09.2006 17:2410912 x gelesen
Geschrieben von Michael Hilbert2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,


Leider traut sich da auch in Ba-Wü keiner, das dann wirklich genau zu definieren. Also so genau, daß man das einem Arzt in die Hand geben könnte und der danach untersucht und beurteilt.

Was ist für den Dienst geeignet?
Ich ereinnere an Diskussionen hier im Forum wo es um so Stilblüten ging ob geistig Behinderte, Epileptiker und schwere Diabetiker einsatzdiesttauglich wären...


m.E. muß es da eine einheitliche und verbindliche Definition geben. Und um keine falschen Hoffnungen aufkommen zu lassen. Die G26.3 kann da nur ein Teil davon sein. Sprich die Anforderungen müssen sein G26.3 plus. Also plus alle die möglichen Belastungen welche die G26.3 nicht abprüft, die aber dennoch im Einsatz auf uns zukommen können. Das fängt bei Arbeiten in Höhen an, geht über Arbeiten in heißer Umgebung weiter und kann auch vor Fahrertätigkeiten nicht halt machen.

Das ganze wäre dann eine generelle Untersucheung auf "Einsatzdiensttauglichkeit" für den Feuerwehrdienst.

Und ja, da würde dann der eine oder andere durchs Raster fallen und manch eine Wehr hätte dann Stand heute auch ihre liebe Not mit dem Personal (zumindest wüßte sie wo sie heute schon dran ist denn das personal hat sie auch heute nur auf dme papier, denn die Leistungsfähigkeit ist längst nicht 100% pro Person).
Nur mal ehrlich. Wer heute in jungen Jahren bei seiner Aufnahme mit sagen wir 18 jahren die Anforderungen der G26.3 nicht schafft, der hat doch in (sagen wir) 98% der Fälle ein nicht unerhebliches medizinisches Problem. Und dieses Problem wird mit zunehmendem Alter nicht besser. Sondern eher schlechter. Und da kommt dann die Frage Qualität oder Quantität.
Und ja, ich finde vielleicht auch irgend welche Nischen wo ich diese Leute (mehr oder weniger sinnvoll) beschäftigen kann. Aber wie viele Leute bekomme ich so versorgt?
Und sollte ich diese wenigen Plätze nicht für die Leute offen halten die irgend wenn nach 15 oder 20 Jahren Einsatzdienst Einschränkungen unterliegen?

Das zweite ist dann der Fürsorgegedanken den ich als Vorgesetzter habe. Was habe ich davon wenn ich den kameraden der ein gesundheitliches Problem hat aus falsch verstandener Menschenliebe in den Einsatzdienst aufnehme und er nachher im Sommer bei 40° und Auftrag Aufbau WV nach 200m strammen Laufs mit B-Schläuchen im Arm mit HI zusammenbricht? Wem ist dann geholfen? Der Feuerwehr? Dem Bürger? Dem Betroffenen?
Oder wäre ab und zu eine ehrliche Offfenheit und eine ehrliche Beurteilung nicht im wahrsten Sinne des Wortes gesünder?



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP362363
Datum24.09.2006 17:2610965 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblFür den Rettungsdienst werden wir nach G25 untersucht, und ich denke, das wäre für die Feuerwehr (nicht AGT) auch ausreichend.Was ist denn Bestandteil der G25?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg362364
Datum24.09.2006 17:2710982 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertWie verhält es sich durch den Versicherer, wenn ein Kammerad z.B. aufgrund zu großer körperlicher Belastungen einen Infarkt bekommt? Wird es auch als folge erkrankung eines Einsatzes gewertet oder steht der Kammerad auf sich alleine gestellt (sich auf seine private Versicherung verlassend) da?


i.d.R. zweiteres.
Es wird i.d.R. so laufen daß eine innere Erkrankung kein Unfall i.S.d. Unfallversicherung ist.
Es gab vereinzelte Fälle in denen anders entscheiden wurde, aber mit Masse ist ein HI eben kein plötzlich von außen auf den Versicherten einwirkendes Ereignis.

Und ich verlasse mich im Zweifel ohnehin lieber auf meine privaten Versicherungen (Unfall, BUZ, Krankenzusatz,..).



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Christian Fischer
Wernau


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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg362365
Datum24.09.2006 17:3210957 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWas ist denn Bestandteil der G25?

Mehr habe ich auf die Schnelle nicht gefunden:
Link

Viele Grüße,

Michael Schuckart


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg362367
Datum24.09.2006 17:3510906 x gelesen
Geschrieben von Michael SchuckartMehr habe ich auf die Schnelle nicht gefunden:
Link


Und das ist deutlich zu wenig für das, was wir im Einsatzdienst leisten müssen...



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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362368
Datum24.09.2006 17:3910977 x gelesen
Naja, ich glaube für den Feuerwehr dienst reicht das dann doch nicht so ganz aus ...

für die Sehschärfe,
das räumliche Sehen,
den Farbensinn,
das Gesichtsfeld sowie
das Dämmerungssehen und die Blendungsempfindlichkeit geprüft.


Bei mir im Unternehmen bekommen alle MA die "wohlgemerkt" freiwillige Möglichkeit sich alle 2 Jahre von der Betriebsärztin untersuchen zu lassen, wie gesagt freiwillig.
Aber ich denke in anbetracht der Aufgaben die einem FA gegenüberstehen sollte eine für den Feuerwehrdienst geeignete medizinische Untersuchung festgelegt werden und zusätzlich eine regelmässige Eignungsprüfung, ähnlich der der AGT´s durchgeführt werden.

Klar fallen Leute dabei durch´s Raster, aber beser hier als im Einsatz, wir nehmen diesen ja nichts, sondern geben ihnen was (Sicherheit).

Mir würde es auch nicht gefallen, wenn ich durchs Raster fallen würde, aber in den meisten fällen kann man durch ausreichende Bewegung ja gegensteuern, nicht jeder hat gleich einen Herzfehler oder sonst was schlimmes


Mit Grüßen

Michael





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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362370
Datum24.09.2006 17:4210884 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischerist ein HI eben kein plötzlich von außen auf den Versicherten einwirkendes Ereignis.

Wenn es dann nur den einzelnen trifft ist es ja schon schlimm, aber man stelle sich vor, der der den HI erleidet fährt gerade das LF mit 8 Leuten zum Einsatz ......
soll es alles schon gegeben haben....


Mit Grüßen

Michael





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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP362373
Datum24.09.2006 17:4711012 x gelesen
Da der Umfang dieser Untersuchung "in Abhängigkeit der jeweiligen Tätigkeit" auch ein wenig im Ermessen des jeweiligen Arztes liegt, würde es wohl (wie vielerorts auch bei der G26) darauf hinauslaufen, dass nur die grundlegenden Dinge minimal untersucht werden, Stempel drauf, fertig.
Eine wirkliche Bewertung der körperlichen Eignung wird das wohl nicht sein.


Wenn wir mal beim Thema sind:
Wie könnte man denn die geistige Eignung für den Feuerwehrdienst definieren? Ich bin wohl nicht alleine mit der Ansicht, dass da auch einiges im Argen liegt.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorDenn8is 8P., Bad Münder / Niedersachsen362375
Datum24.09.2006 17:4810985 x gelesen
Zum Thema Untersuchungen u.a

Wie sieht es aus wenn jemand mal oder einige Durchfallen würden ?
Dürfen die dann nicht am Einsatz Dienst mehr Teilnehmen ?
oder wie stellt Ihr euch das vor ?
Ich habe zum Beispiel leichtes übergewicht "würde" dies eurer Meinung nach schon zu viel sein ?


Mein Blog
http://www.feuerwehr-lst.de

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen362377
Datum24.09.2006 17:5210951 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael HilbertNaja, ich glaube für den Feuerwehr dienst reicht das dann doch nicht so ganz aus ...

für die Sehschärfe,
das räumliche Sehen,
den Farbensinn,
das Gesichtsfeld sowie
das Dämmerungssehen und die Blendungsempfindlichkeit geprüft.


... was auch kein Wunder ist, denn die G.25 prüft die Eignung für (berufliche) Fahrtätigkeiten.

Geschrieben von Michael Hilbertaber in den meisten fällen kann man durch ausreichende Bewegung ja gegensteuern, nicht jeder hat gleich einen Herzfehler oder sonst was schlimmes

... hm, mir sind aus meinem Umkreis mehr Fälle bekannt, wo die nachträglichen Hinderungsgründe für eine G.26.3 im Bereich der Atemwege oder auch im neurologischen Bereich liegen (... und da kommen wir mit mehr Bewegung auch nicht sonderlich weiter).

Gruss
Gerhard


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362381
Datum24.09.2006 18:0711013 x gelesen
Geschrieben von Dennis PohleDürfen die dann nicht am Einsatz Dienst mehr Teilnehmen ?

Wenn keine Tauglichkeit mehr besteht, und die Einsatzbereitschaft gefärdet ist, muss man sich durchaus Gedanken darüber machen, wie man hier gegensteuern kann, und wenn es hin zur Pflichtfeuerwehr führen würde (kann mir aber nicht vorstellen, dass es so Krass ausfallen kann)

Geschrieben von Dennis PohleIch habe zum Beispiel leichtes übergewicht "würde" dies eurer Meinung nach schon zu viel sein ?

Keiner sagt hier, das Übergewicht ein hinderungsgrund für die Diensttauglichkeit ist, ich kenne Fw angehörige die trotz ihres mehr als nur leichten Übergewichts AGT sind!
Es geht um die grundsätzliche Eignung, dazu gehören m.E. körperliche Fitnes in einem Mindestmaß (keiner soll 3000m in 12 Min laufen können), es sollte geprüft sein, ob z.B. das Herz leistungsfähig genug ist (Belastungs EKG), Ob das Hören und sehen in einem Ausreichenden Maß vorhanden ist, ob andere Körperliche leiden die Einsatzfähigkeit beeinträchtigen usw.

Eine regelmäßige Fitnesprüfung wie für AGT sollte und kann kein grundsätzliches Problem sein, und wenn dann doch hier zu wenig Ftnes vorliegt, muss man halt mal den übungsplan überdenken, dann wird halt mal anstelle des Löschangriff nach FwDv4 eine Sportplatzbesuch gemacht (natürlich nicht nur mal sondern in außreichendem Maß), man muss dann ja nicht zig runden auf den Bahn drehen, es würde doch schon ausreichen, regelmäßig vielleicht Fuss.- oder eine andere Ballart zu Spielen, das hätte vielleicht auch noch den nebeneffekt, dass die leute besser zusammenarbeiten und sich das Teamverhalten steigert.


Mit Grüßen

Michael





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AutorMart8in 8S., Hennef / NRW362382
Datum24.09.2006 18:0910948 x gelesen
Hallo,

bei uns ist es üblich dass die neuen Kameraden zu unserem FW-Arzt gehen, der die dann relativ gündlich untersucht. Ist afaik fast alles aus der g26.3 drin, bis auf das Belastungs-EKG, dazu hat der leider keine Möglichkeit. Bis die dann die g26.3 bestehen sind sie sozusagen erstmal 'auf Probe', bei Nichtbestehen je nach den Gründen entweder Möglichkeit der Nachuntersuchung oder das wars dann leider für die Kameraden.

Wie das laufen würde wenn der Arzt das nicht kostenlos machen würde - keine Ahnung. Bisher hat sich herausgestellt dass alleine in der Untersuchung ohne EKG ca. 25%, also jeder vierte, durchfällt. Das ist dann zwar etwas ärgerlich, aber Ausnahmen gibts keine. Nach 12 Monaten kann derjenige sich wieder melden, die meisten merken dann aber wohl schon dass sie doch eher nicht geeignet sind.

Auch wenns vielleicht n paar Euro kostet finde ich, dass man sich auf jeden Fall die Meinung eines Arztes einholen sollte. Das ist in den meisten größeren Betrieben üblich, bei vielen Berufen sogar vorgeschrieben, in denen die Belastungen weitaus geringer sind als im Einsatzdienst. Warum macht man das, natürlich um sich abzusichern und dem potenziellen Arbeitnehmer körperliche Schäden zu ersparen. Und das sollte man alleine schon im Interesse des potentiellen neuen Kameraden machen. Denn es gibt nix schlimmeres, als einen Kameraden im Krankenhaus zu besuchen oder seinen Sarg zu tragen.

Mag jetzt zwar auf den ein oder anderen übertrieben wirken, aber 'Ah komm, das passt schon. Bist doch fit, oder?...' ist nunmal keine vernünftige medizinische Untersuchung.


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362384
Datum24.09.2006 18:1210907 x gelesen
Geschrieben von Martin SchulzeMag jetzt zwar auf den ein oder anderen übertrieben wirken, aber 'Ah komm, das passt schon. Bist doch fit, oder?...' ist nunmal keine vernünftige medizinische Untersuchung.

Jep, so is es


Mit Grüßen

Michael





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AutorNikl8as 8W., Gütersloh / NRW362386
Datum24.09.2006 18:2110947 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sebastian KruppWie könnte man denn die geistige Eignung für den Feuerwehrdienst definieren? Ich bin wohl nicht alleine mit der Ansicht, dass da auch einiges im Argen liegt.
Eignungstests wie die bei vielen Berufen gemacht werden, z.B. so.


MkG
Niklas

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg362397
Datum24.09.2006 19:2211011 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDa der Umfang dieser Untersuchung "in Abhängigkeit der jeweiligen Tätigkeit" auch ein wenig im Ermessen des jeweiligen Arztes liegt, würde es wohl (wie vielerorts auch bei der G26) darauf hinauslaufen, dass nur die grundlegenden Dinge minimal untersucht werden, Stempel drauf, fertig.

Nicht, wenn man als alleinige untersuchende Stelle den Amtsarzt festlegt...



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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP362468
Datum25.09.2006 14:1010894 x gelesen
Kommt auch wieder auf die Kompetenz des Amtsarztes an.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen362477
Datum25.09.2006 15:1510889 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Christian FischerNicht, wenn man als alleinige untersuchende Stelle den Amtsarzt festlegt...

Ähm, wodurch sollte sich das nun auswirken? Weil er als Monopolist nicht befürchten muss, dass die Leute zu einem "leichteren" Konkurrenten gehen? Weil er gewissenhafter untersuchen muss? Weil für die Kommune am preiswertesten?

schöne Grüße,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362480
Datum25.09.2006 15:4411005 x gelesen
Grundsätzlich, so denke ich sollte sich jeder Arzt auf einem gewissen Qualitätslevel bewegen. außerdem, und davon gehe ich aus, muss ein Arzt für einen fahrlässigen Untersuchungsfehler sicher auch haften.
Wenn ein Arzt ein Untersuchungszeugnis ausstellt und den Weg für irgendetwas frei gibt, denke ich ist, bzw. sollte er sich sicher sein, dass alles der richtigkeit entspricht!
Wenn dem nicht so wäre, könnten wir alle Grundsatzuntersuchungen, angefangen bei G XX aufgehört bei G XX in den Wind pfeifen.
Vielleicht gibt es Ärzte die einen höheren Gesundheitsstand fordern als andere, aber geringer als im Grundsatz benannt dürfte er bei keinem sein!


Mit Grüßen

Michael





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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg362575
Datum25.09.2006 22:2010985 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertGrundsätzlich, so denke ich sollte sich jeder Arzt auf einem gewissen Qualitätslevel bewegen. außerdem, und davon gehe ich aus, muss ein Arzt für einen fahrlässigen Untersuchungsfehler sicher auch haften.

Klar. Aber nur wenn
a) es raus kommt (also etwas passiert, das im diekten Zusammenhang mit der Untersuchung steht)
b) der Arzt sich nicht damit rausreden kann, daß zum Zeitpunkt der Untersuchung ja alles in Ordnung war
Denn es gilt frei nach Dr. Eckart von Hirschhausen: "Eine Approbationsurkunde ist besser als jeder Führerschein. Führerschein - ein mal was blödes gemacht, weg ist er. Die Approbationsurkunde hingegen gilt bis zum Tod, im besten Fall dem des Arztes".


Geschrieben von Michael HilbertWenn ein Arzt ein Untersuchungszeugnis ausstellt und den Weg für irgendetwas frei gibt, denke ich ist, bzw. sollte er sich sicher sein, dass alles der richtigkeit entspricht!

Ja klar. Und jedes Auto das eine Plakette für die HU bekommt ist auch top in ordnung...
Das ist eine Frage des Geldes. Wenn ein Arzt die Möglichkeit hat an einem Abend ab sagen wir 17 Uhr wenn eben die meisten FFler Feierabend haben 10-15 Patienten auf Tauglichkeit nach G26.3 zu untersuchen die alle bestehen. Oder er untersucht in der selben Zeit gründlich nur 3, von denen auch noch einer durchfällt.
Was denkst Du. Wo wird er mehr verdienen...

Geschrieben von Michael HilbertWenn dem nicht so wäre, könnten wir alle Grundsatzuntersuchungen, angefangen bei G XX aufgehört bei G XX in den Wind pfeifen.

In nicht wenigen Fällen wird dies auch so der Fall sein. Zumindest überall da wo der untersuchende Arzt nicht wirtschaftlich unabhängig ist.
Ein Amtsarzt ist dies.

Geschrieben von Michael HilbertVielleicht gibt es Ärzte die einen höheren Gesundheitsstand fordern als andere, aber geringer als im Grundsatz benannt dürfte er bei keinem sein!

Und die Erde ist eine Scheibe...



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Christian Fischer
Wernau


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362602
Datum26.09.2006 07:1410868 x gelesen
Du hast in vielen Dingen nicht unrecht, aber, wenn die Lage so "aussichtslos" ist können wir eigentlich ja über kurz oder lang die Grundsatzuntersuchungen abschaffen und alle unter PA in den Einsatz rennen lassen!!

Sorry,
aber ich denke die wichtigsten Punkte dieser Untersuchung wird jeder Arzt richtig machen, dies ist für mich Herz, Lunge, Sehen und Hören, ein Arzt schmückt es vielleicht etwas aus, ein anderer vielleicht nicht, aber wenn ich einen G26.3 tauglichen bescheinigt bekomme, muss ich davon ausgehen, dass eine gesundheitliche eignung vorliegt. Die Fitnes steht auf einem anderen Papier, die wird wo anders gemessen!


Mit Grüßen

Michael





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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen362960
Datum27.09.2006 19:5810928 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael HilbertWürde mich mal Interessieren wie das i.d.R. so gehandhabt wird.
Hamburg hat in Anlehnung an die PDV 300 eine FwDV 300 erstellt.


Gruß
Markus

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362963
Datum27.09.2006 20:2710945 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßHamburg hat in Anlehnung an die PDV 300 eine FwDV 300 erstellt.

Finde ich sehr gut, so etwas könnte man als Grundlage übernehmen.
Ich glaube nicht, dass die Freiw. Feuerwehr HH deshalb unter masivem Kräftemangel leidet.
Auf alle Fälle hat die Feuerwehrführung so die Sicherheit (natürlich angesprochene Ärztefehler ausgeschlossen) Einsatzkräfte in den Abteilungen zu haben, die Ihrer Aufgabe Gesundheitlich gewachsen sind.

Vielleicht orientiert sich ja die ein oder andere FFw in Zukunft an soetwas, zu wünschen wäre es (vor allem das es mittelfristig alle machen).


Mit Grüßen

Michael


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Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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