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ThemaHilfsfristen (war: JF´ler im Einsatz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)8 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio362259
Datum23.09.2006 23:417687 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Niklas Wichmannin welchen Ländern gibt es denn Hilfsfristen für den Rettungsdienst? Habe heute etwas im frontal21 Archiv gestöbert und da wurde öfter gesagt, dass es eine Hilfsfrist von 12min gibt. Ist das so korrekt? Wird zwischen Stadt und Land unterschieden?

IIRC alle außer Berlin, wobei das auch der Stand von 1998 ist.
Unterscheidung Stadt-Land haben viele Bundesländer.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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ES NERVT! Wann wird es endlich ein funktionsfähiges Forum geben?

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AutorNikl8as 8W., Gütersloh / NRW362260
Datum23.09.2006 23:475824 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIIRC alle außer Berlin, wobei das auch der Stand von 1998 ist.
Unterscheidung Stadt-Land haben viele Bundesländer.

Gibts da irgendwo ne Übersicht wie das in den einzelnen Ländern geregelt ist?


MkG
Niklas


"Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist, wie sie ist
Es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt
Weil jeder, der die Welt nicht ändern will
Ihr Todesurteil unterschreibt"

Die Ärzte, Deine Schuld (der ganze Song passt auch super zur Feuerwehr)

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin362265
Datum24.09.2006 00:225659 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIIRC alle außer Berlin, wobei das auch der Stand von 1998 ist.

Streiche 1998, setze 2006.

Gruß
Sebastian


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AutorRüdi8ger8 W.8, Magdeburg/Ribnitz-Damgarten / ST / MV362266
Datum24.09.2006 00:315803 x gelesen
Hallo zusammen,

einen Vergleich der Hilffristen für den Rettungsdienst habe ich NICHT gefunden, aber hier ist ein Vergleich der Hilfsfristen für die Feuerwehr von 2002:

http://www.rechnungshof-hessen.de/lmk/inhalt3.php3?year=2003&K1=5&K2=17

Quelle: Rechnungshof Hessen


Beste Grüße

Rüdiger Weich

Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio362267
Datum24.09.2006 01:235775 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Rüdiger Weichhttp://www.rechnungshof-hessen.de/lmk/inhalt3.php3?year=2003&K1=5&K2=17

Quelle: Rechnungshof Hessen


Ich bin etwas erstaunt über diverse Äußerungen in diesem Papier:

Geschrieben vom Rechnungshof Hessen Ansicht 15 zeigt: Hessen stellt die bundesweit höchsten Forderungen an die Einsatzfrist der Freiwilligen Feuerwehren.

Abbildung 15 zeigt IMHO recht deutlich, dass die höchsten Anforderungen in Rheinland-Pfalz gestellt werden.

Geschrieben vom Rechnungshof Hessen Die Überörtliche Prüfung weist auf ein Missverhältnis in den Forderungen an die Organisation der verschiedenen Zweige der Gefahrenabwehr hin: Die Hilfsfrist für die über­wiegend ehrenamtlich organisierte Feuerwehr ist gesetzlich am engsten geregelt.

Hätte sich der Rechnungshof Hessen die Mühe gemacht, alle bundesdeutschen Rettungsdienstgesetze und -pläne zu studieren, so wäre ihm sicherlich aufgefallen, dass die gesetzlich engste Regelung zweifellos für den Bereich des Rettungsdienstes besteht.

Geschrieben vom Rechnungshof Hessen Für den semiprofessionellen Rettungsdienst gelten auch gesetzliche Hilfsfristen, für die aber orts- und einsatzbezogene Ausnahmen zugelassen werden. Die vollprofessionelle Polizei unterliegt keinen gesetzlichen Hilfsfristen.

Ich frage mich, wie man zur Einschätzung gelangt, der Rettungsdienst in Hessen sei "semiprofessionell". Ich vermute dass auch in Hessen der Regelrettungsdienst, insbes. die Notfallrettung, fast ausschließlich mit hauptamtlichem Personal sichergestellt wird. Auch scheint dem Rechnungshof Hessen entgangen zu sein, dass die "vollprofessionelle" Polizei in Hessen schon seit einigen Jahren Unterstützung durch freiwillige Kräfte (freiwilliger Polizeidienst) erhält.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362274
Datum24.09.2006 09:165739 x gelesen
Geschrieben von ---Ziffer 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) --- Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann.?

Genau aus diesem Grund gibt es auch in jedem kleinen Ort eine FW, auch wenn die Einsatzzahlen gering sind, falsch ist daran sicher nichts, in angemessener Zeit Hilfe leisten zu können.

Geschrieben von ---Ziffer 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) --- ?Um ihre Aufgaben im abwehrenden Brandschutz erfüllen zu können, müssen die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, dass diese möglichst schnell Menschen retten sowie Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen können.

Und jetzt soll mir mal einer erklären, wie man diese Vorderungen ohne geeignete Ausrüstung, sprich Atemschutzgeräte mit entsprechend ausgebildetem Personal, bewältigen möchte??

Vor kurzem war hier in einem Thread gestanden, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, die Feuerwehr "richtig" auszustatten. Wenn Fw angehörige nicht die Ausreichende PSA, und dazu zähle ich jetzt mal auch den PA, zur Verfügung haben, setzt man sie unnötigen Gefahren für die Gesundheit aus!!
Wenn die BG eine Vorschrift erstellt, dass ein MA in einem Unternehmen ein scherheitsrelevanter Gegenstand benötigt ist es egal ob das Unternehmen 3 oder 30 Beschäftigte hat, es hat es zu beschaffen!
In der Fw geht es jetzt aber nicht darum 30 PA anzuschaffen, sondern 4, so dass eine Grundausstattung vorhanden ist, die ein Mindestmaß an Sicherheit bietet und ein Mindestmaß an Handlungsfähigkeit erlaubt!


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

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AutorPete8r S8., Aholming / BY362277
Datum24.09.2006 09:345727 x gelesen
Schön, dass du hier aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) zitierst.

Leider ist dies nur eine Bekanntmachung und hat somit keinerlei gesetzliche Auswirkung, kann höchstens als Empfehlung gewertet werden. Dazu gibt es mittlerweile auch ein entsprechendes Urteil (VG Regensburg), das diese Auffassung bestätigt. De facto gibt es in BY also schlichtweg keine Hilfsfrist. Hier hat das Land sich per Gerichtsbeschluß also selbst von einer Forderung, die es mal gestellt hatte, zurückgezogen.

Gruß
Peter


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362278
Datum24.09.2006 09:405711 x gelesen
Geschrieben von Peter Schmidvon einer Forderung, die es mal gestellt hatte, zurückgezogen.

Tja, ist wie überall, ab dem Punkt wo es Geld kosten könnte, will keiner mehr was davon wissen ....

Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um eine Richtlinie/gängige Norm handelt. Zumindest in der Industrie ist es so, dass sich Gerichte an richtlinien und Normen orientieren, wenn es keine deutigen Gestze gibt


Mit Grüßen

Michael





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