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ThemaSchäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm24 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorDavi8d F8., Markkleeberg / Sachsen361560
Datum19.09.2006 14:3710089 x gelesen
Guten Tag,

Ich habe mal ne Frage und hoffe ihr könnt mir Auskunft geben

wir hatten gestern ein Unwetter über unserer Stadt. Und wie das so ist ging der pager.
Ich fuhr mit angemessener Geschwindigkeit zum Gerätehaus. Musste aber eine Unterführung passieren. Für mich war in diesem Moment nicht erkennbar das diese Teilweise unter Wasser stand. Ergo fuhr ich genau hinein.

Mein Auto kam aus eigener Kraft wieder raus. Doch nach dem Einsatz bemerkte ich das meine Radkappen fehlten, durch den Aufprall auf das Wasser meine Stoßstange gebrochen und die Radkastenverkleidung beschädigt wurde.

Mein Gruppenführer sowie den Wehrleiter habe ich in Kenntnis gesetzt. Nun sollte ich heute den Vorfall schriftlich auf der Stadtverwaltung melden. Da aber ide bearbeitende Kollegin Urlaub hat habe ich nicht erfahren ob die Überhaupt ein Fall für die Unfallkasse bzw. die Versicherung der Gemeinde ist.

Meine Frage... Bleibe ich auf dem Schaden sitzen. bzw. muss ich dies selber bezahlen oder tritt die Versicherung der Gemeinde bzw. der Feuerwehr ein?

Ps.: ich habe nur Teilkasko die trägt den Schaden nicht.


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern361563
Datum19.09.2006 14:548510 x gelesen
Ich hatte letztes Jahr einen Schaden durch schlecht geräumte Parkplätze der Einsatzkräfte am GH. Bin in den Parkplatz gefahren und das Eis hat mir die Stossstange zerstört. Hat die Marktkasse übernommen, weil ich ohne Einsatz da ja nicht hingefahren wäre.

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorNiko8lai8 D.8, Baunatal / Hessen361565
Datum19.09.2006 14:598494 x gelesen
Also,
dadurch das du dein Melder gegangen ist, bist du über die Gemeinde oder Stadt versichert. Durch den Feuerwehrdienst darf dir laut HBKG, z.b. für Hessen kein Schaden entstehen. Nur der Schaden den du persönlich als Strafe bekommst, z.b. Fahrverbot oder eine Geldstrafe übernimmt die Gemeinde nicht.

Der Schaden muss die in vollem Umfang ersetzt werde.

gruß niko


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AutorMart8in 8And8rea8s E8., Frankfurt / Hessen361566
Datum19.09.2006 15:068558 x gelesen
Geschrieben von David FreibergBleibe ich auf dem Schaden sitzen.

Das kann Dir mit SIcherheit nur die Versicherung beantworten, nachdem der Schadenshergang geprüft würde. Ich weis von einem Kameraden, der einen Wegeunfall beim Einsatz hatte, das dessen Schaden am Fahrzeug reguliert wurde.


Geschrieben von David Freiberg durch den Aufprall auf das Wasser meine Stoßstange gebrochen und die Radkastenverkleidung beschädigt wurde.

Mit wieviel km/h bist Du denn auf wieviel Wassermasse geprallt dass dabei die Stoßstange bricht??? Das musst Du mal versuchen der Versicherung plausiebel zu erklären.


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AutorDavi8d F8., Markkleeberg / Sachsen361571
Datum19.09.2006 15:248408 x gelesen
Ich hatte was um die 20 - 30 Kmh drauf (auf Grund der Sicht)

Ich habe unter meinem Grill einen Grill in der Stoßstange intigriert. Und der wird mit ner Strebe von links nach recht noch mal getrennt. Und genaun diese dünne Strebe ist gebrochen. (nicht die koplette Stoßstange. Es ist auch möglich das dort irgendwelche Gegenstände mit im Wasser lagen. keine Ahnung.

30 Kmh ist nicht schnell aber der Aufprall auf das Wasser bzw. die verzögerung war schon heftig.


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW361585
Datum19.09.2006 15:478447 x gelesen
Hi!

Anspruchsgrundlage ist für Deinen Fall § 63 Abs. 2 des Sächsisches Brandschutzgesetz

Darin steht, dass du alle Sachschäden ersetzt bekommst, die dir im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit mit der Feuerwehr entstehen, wenn sie nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurden.

Sollte also kein Problem sein. Wenn es doch Ärger gibt, weißt Du, wie Du mich erreichen kannst :-)

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg361587
Datum19.09.2006 15:498374 x gelesen
Ich denke dass das eindeutig unter Wegeunfall fällt und die Versicherung Dir das ersezt, nur nicht zu lange warten, Versicherungen wollen i.d.R. schnell Informiert werden


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW361627
Datum19.09.2006 21:248404 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Nikolai DippelDurch den Feuerwehrdienst darf dir laut HBKG, z.b. für Hessen kein Schaden entstehen.

Das ist falsch. Steht leider so nicht im Gesetz. Dieser Satz wird zwar gerne zitiert, gilt aber nur hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses, § 11 Absatz 1 Satz 3 HBKG.

Bezüglich Sachschäden ist die Regelung im HBKG in § 11 Absatz 7.

Gruß
Sven


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW361629
Datum19.09.2006 21:278468 x gelesen
Hi!

Ich würde mich erstmal an die Feuerwehrunfallkasse oder wie die auch immer in Sachsen heißt wenden, die ist als gesetzliche Unfallversicherung erstmal dran.

Gruß
Sven


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AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz361641
Datum19.09.2006 22:558435 x gelesen
Geschrieben von Sven Tönnemann ... die ist als gesetzliche Unfallversicherung erstmal dran.

Aber doch nur bei "Personenschaden" und nicht für Sachschäden, oder?


mkG
Günther

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen361642
Datum19.09.2006 22:578482 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sven Tönnemanndie Feuerwehrunfallkasse oder wie die auch immer in Sachsen heißt
Das wäre die Unfallkasse Sachsen.

die ist als gesetzliche Unfallversicherung erstmal dran
Über § 13 SGB 7?

Hier werden solche Fälle m.W. über den KSA abgewickelt. Wäre es also gar nicht erfordelich, daß die Gemeinde dort versichert ist?


MkG Sascha

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW361644
Datum19.09.2006 23:028408 x gelesen
Geschrieben von Günther ScheulsAber doch nur bei "Personenschaden" und nicht für Sachschäden, oder?

Doch.
Seit ein paar Jahren gibt es das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, daraus ging der § 13 SGB 7 hervor. Demnach die Unfallkassen auch unter bestimmten Voraussetzungen für Sachschäden.

Wissen nur viele nicht. ;-)

Gruß
Sven


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW361645
Datum19.09.2006 23:048538 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Sascha TrögerÜber § 13 SGB 7?
Ganz genau. Übrigens: Bundesrecht!

Geschrieben von Sascha TrögerHier werden solche Fälle m.W. über den KSA abgewickelt. Wäre es also gar nicht erfordelich, daß die Gemeinde dort versichert ist?

Das kann sich die Gemeinde allerdings nicht aussuchen, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Es ist daher doppelt "versichert", der KSA müsste eigentlich erst dann einspringen, wenn die engen Voraussetzungd es § 13 SGB 7 nicht vorliegen.

Gruß
Sven


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AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz361653
Datum19.09.2006 23:378495 x gelesen
Wenn es denn so einfach wäre:

Geschrieben in § 13 Den nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a, Nr. 12 und Nr. 13 Buchstabe a und c Versicherten sind auf Antrag Schäden, die infolge einer der dort genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften. Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 steht ein Ersatz von Sachschäden nur dann zu, wenn der Einsatz der infolge der versicherten Tätigkeit beschädigten Sache im Interesse des Hilfsunternehmens erfolgte, für das die Tätigkeit erbracht wurde....
Soweit so gut aber

Geschrieben in § 13 Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung bei Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 sowie bei Versicherungsfällen nach § 8 Abs. 2.
§ 116 des Zehnten Buches gilt entsprechend.

Geschrieben in § 8 Abs 2... (2) Versicherte Tätigkeiten sind auch
1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit, ...

Das liest jetzt sich für mich als Nichtjuristen so, dass der Weg zum Gerätehaus eben nicht über die Unfallkasse versichert ist


mkG
Günther

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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 361664
Datum20.09.2006 08:248372 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannIch würde mich erstmal an die Feuerwehrunfallkasse oder wie die auch immer in Sachsen heißt wenden, die ist als gesetzliche Unfallversicherung erstmal dran.

Ausser bei im Einsatz beschädigten Brillen habe ich noch nie gehört, dass die FUK bei Sachschäden eintritt. Bei uns werden solche Schäden grundsätzlich über den KSA abgewickelt, wenn sie im Zusammenhang mit einer feuerwehrdienstlichen Tätigkeit stehen. Und das nicht nur in Verbindung mit einem Einsatz sondern auch beim Übungsdienst.

Munter bleiben, Lüke


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio361673
Datum20.09.2006 09:228376 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Günther ScheulsDas liest jetzt sich für mich als Nichtjuristen so, dass der Weg zum Gerätehaus eben nicht über die Unfallkasse versichert ist

Das sehe ich ganz genauso.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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ES NERVT! Wann wird es endlich ein funktionsfähiges Forum geben?

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW361681
Datum20.09.2006 10:238522 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Günther ScheulsDas liest jetzt sich für mich als Nichtjuristen so, dass der Weg zum Gerätehaus eben nicht über die Unfallkasse versichert ist

Juristen in NRW lesen das im Interesse der Feuerwehrangehörigen anders. :-)

Damit der FA nicht erst ab der Hauseingangstür versichert ist, wird in NRW der Weg nach der Alarmierung zum Gerätehaus/zur Wache bereits dem Einsatzgeschehen zugerechnet. Die FUK NRW kennt im Falle der Alarmierung quasi keinen Wegeunfall, sondern fasst das unter "Einsatzgeschehen".
In der Tat muss man für die anderen Unfallkassen dann noch mal im Detail schauen, ob die das genauso feuerwehrfreundlich sehen wie die FuK NRW.

Gruß
Sven

PS: Kann man auch nachlesen: Artikel der FuK 2. Seite letzter Absatz im unteren Drittel.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio361683
Datum20.09.2006 10:368512 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Lüke FreeseAusser bei im Einsatz beschädigten Brillen habe ich noch nie gehört, dass die FUK bei Sachschäden eintritt. Bei uns werden solche Schäden grundsätzlich über den KSA abgewickelt, wenn sie im Zusammenhang mit einer feuerwehrdienstlichen Tätigkeit stehen. Und das nicht nur in Verbindung mit einem Einsatz sondern auch beim Übungsdienst.

Die Brille ist, wie auch Prothesen o.ä. eine sog. (Körper-)Hilfsmittel und wurde schon immer von der UK/BG ersetzt. Durch die Änderung des § 13 SGB VII werden nun seit Anfang 2005 auch andere Sachschäden von ehrenamtlich Tätigen durch die FUK reguliert.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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ES NERVT! Wann wird es endlich ein funktionsfähiges Forum geben?

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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 361687
Datum20.09.2006 10:568346 x gelesen
Durch die Änderung des § 13 SGB VII werden nun seit Anfang 2005 auch andere Sachschäden von ehrenamtlich Tätigen durch die FUK reguliert.

da hab ich grade unsere FUK angemailt, die sollen mir das mal bestätigen, ist mir so nicht bekannt gewesen.

Munter bleiben, Lüke


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW361691
Datum20.09.2006 11:118351 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Lüke Freeseda hab ich grade unsere FUK angemailt, die sollen mir das mal bestätigen

Nun ja, eigentlich gibt es da nix zu bestätigen, steht schließlich im Gesetz. Wenn die behaupten sie machen das nicht, ist das rechtswidrig.

Geschrieben von Lüke Freeseist mir so nicht bekannt gewesen
Deshalb sind wir doch im Forum. ;-)

Gruß
Sven


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AutorDavi8d F8., Markkleeberg / Sachsen361692
Datum20.09.2006 11:118413 x gelesen
Danke erst einmal für eure Zahlreichen Postings *freu*

Also kann man ja im groben sagen das die Chanchen mehr als gut stehen das ich den Schaden ersetzt bekommen?


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AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz361698
Datum20.09.2006 11:258389 x gelesen
Geschrieben von Nikolai DippelDurch den Feuerwehrdienst darf dir laut HBKG, z.b. für Hessen kein Schaden entstehen

Ein kleiner Erfahrungsbericht aus RLP:

Aus Mangel von FW-Fahrzeugen bin ich vor ein paar Jahren mit meinem privat PKW zum JF-Zeltlager gefahren. Auf der Hinfahrt verursachte ich einen Auffahrunfall. Nach der polizeilichen Aufnahme informierte ich WF und WL. Die Schadensmeldung ging zur Stadtverwaltung und zur zuständigen städt. Versicherung. Und siehe da: die Stadt hatte in der Hinsicht ( aus Spargründen) keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Weder die Stadt noch der RFV sah sich zuständig für die Schadensregulierug und machte mir deutlich das ich den Schaden selbst zu begleichen hätte. Nach einem mehrfachen Briefwechsel und 4 Gutachten drohte ich der Sradt ggf.gerichtliche Schritte gegen sie einzuleiten. Danach kam unsere Stadtverwaltung in die Gänge und bezahlte den Schaden aus dem Stadtsäckel. Auch die Kosten für einen Leihwagen wurden nach nochmaligem hin und her übernommen.
Kurz darauf kam die Anweisung das sämtliche Dienstfahrten mit dem FW Fahrzeug oder einem Fahrzeug der Stadtverwaltung zu erfolgen hat.


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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AutorDavi8d F8., Markkleeberg / Sachsen365201
Datum12.10.2006 13:358357 x gelesen
Abschlussbericht

Wie am Anfang bereits erwähnt ist der Schadenstag der 18.09.06 gewesen. Darauf habe ich am 19.09.06 den Schaden sowie den Hergang schriftlich bei der Stadtverwaltung gemeldet. Mir wurde dann mitgeteilt, dass ich doch bitte noch einen Kostenvoranschlag bringen möchte.

(die Bearbeitende Kollegin auf der Stadtverwaltung hatte bis zum 25.09.06 Urlaub)

Am 26.09.06 bekam ich einen Anruf von der Stadt, dass der Schaden übernommen wird. Darauf habe ich mir von der Stadtverwaltung diese Aussage schriftlich geben lassen und bin damit in die Werkstatt gefahren. Seit Montag ist mein Auto nun in Reparatur. (bis Freitag)

Fazit. Wenn man den Urlaub der Bearbeiterin abzieht hat es gerade mal 14 Tage (incl. WE und FT) gedauert bis ich mein KFZ in die Werkstatt bringen konnte.

Hätte nicht geglaubt das dies so unkompliziert abläuft! Danke an die Stadt!

Und natürlich auch für eure zuvor abgegebenen Einschätzungen.

Gruß David


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AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW371078
Datum16.11.2006 08:118378 x gelesen
Moin!

Das muss ich zum Thema noch los werden:

Wenn man den Leuten gleich mit der Tür ins Haus fällt und gleich Paragraphen aus irgendwelchen Gesetzbüchern losfeuert wird das meistens nix.
Am besten immer "lieb und nett" fragen...

Hatte auch kürzlich so ein Fall, war allerdings ein rotes Auto....

In diesem Sinne

AB


Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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