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ThemaTechnischer Prüfdienst / Feuerwehr Tüv ?Dachminotor auf LF20/164 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361298
Datum17.09.2006 18:214668 x gelesen
Was ist das? hab das schon mehrmals gelesen.

WEil man sich dort Notfallrucksäcke als Verbandskasten anrechnen
bzw Dachmonitore Genehmigen lassen muss


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AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz361300
Datum17.09.2006 18:343795 x gelesen
Die LFKS (RLP) schreibt auf ihrer Homepage:
Die LFKS berät die Feuerwehren und anderen Organisationen bei der Beschaffung von Fahrzeugen. Die fortschreitende Globalisierung und die Veränderungen in den technischen Regelwerken haben dazu geführt, dass die Beratung vor der Beschaffung eines Fahrzeuges eine immer größere Bedeutung bekommt. Nach Fertigstellung des Fahrzeuges überprüfen Abnahmebeamte der LFKS, ob das gebaute Fahrzeug sicher, ordentlich verarbeitet und den technischen Regelwerken entspricht. Erst nach erfolgter Abnahme wird ein von den Feuerwehren beschafftes Fahrzeug durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert.
Der technische Prüfdienst wiederum unterstützt die Leiter der Feuerwehren bei der Einsatzbereitschaft der Geräte und Fahrzeuge. Als Serviceleistung des Landes kontrolliert der Prüfdienst, ob alle Geräte und Fahrzeuge durch Sachkundige ordnungsgemäß überprüft wurden. So behält der Leiter der Feuerwehr den Überblick und kann vorgeschlagene Verbesserungen umsetzen.

Quelle

Gruß
Thomas


Aerodynamik ist etwas für Leute, die keine Motoren bauen können. (Enzo Ferrari)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361302
Datum17.09.2006 18:383749 x gelesen
aha...
also stellen die Quasi sischer das ich nicht A ausschreibe und bezuschusst bekomme und der Hersteller mir dann B einbaut...


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen361309
Datum17.09.2006 18:533990 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschWas ist das? hab das schon mehrmals gelesen.

... für Hessen:

Feuerwehrfahrzeuge, die mit Mitteln des Landes bezuschusst werden müssen durch den Technischen Prüfdienst des Landes (d.h. inzwischen durch ein durch das Land beauftragtes Unternehmen) abgenommen werden. Dabei wird die Übereinstimmung mit den Bestimmungen der UVVn und den Föderrichtlinien des Landes (Normen, ergänzende Bestimmungen) geprüft.
Andere Fahrzeuge können auf Wunsch des Bestellers geprüft werden (hilfreich, weil dort einigers an Sachverstand hinsichtlich Technik, Normen und UVVn vorhanden ist).

Ebenso werden durch diese Einrichtung regelmäßig (derzeit ca. alle 5-10 Jahre) sogenannte Revisionen von Feuerwehrstandorten durchgeführt. Hierbei geht es primär um Überprüfungen hinsichtlich UVVn und anderer gesetzlicher Regelungen (Gebäude, Fahrzeuge, Ausstattungen) weniger um Einhaltung von Beladungsnormen.

Gruss
Gerhard


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