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ThemaDachminotor auf LF20/1613 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorBurk8har8d J8., Bürstadt / Hessen361281
Datum17.09.2006 16:336125 x gelesen
Hallo
Weiß jemand von euch ob in Hessen auf einem LF20/16 ein Dachmonitor vom Tech. Prüfdienst Genehmigt wurde, wenn ja wo??????


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen361295
Datum17.09.2006 18:115578 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Burkhard JakobWeiß jemand von euch ob in Hessen auf einem LF20/16 ein Dachmonitor vom Tech. Prüfdienst Genehmigt wurde, wenn ja wo??????

... ich würde eher auf "nein" tippen.

Abgesehen davon, dass ich die Sinnfälligkeit eines Wasserwerfers auf Standardeinsatzfahrzeugen ohnehin anzweifle (wieviele TLF 24/50 bzw. TLF 20/40 gibts denn in der Umgebung und wie oft wird der Werfer denn tatsächlich _sinnvoll_ gebraucht - bzw. ist im Zweifelsfall dann nicht ein tragbarer Werfer flexibler oder ggf. ein Wenderohr der DL ggf. effektiver):

Werfer auf dem Dach heißt immer auch Absturzsicherung am Werferstand, d.h. aufklappbare Geländer o.ä., dass passt aber nicht so richtig zur Dachbeladung eines LF 20/16, insbesondere auch hinsichlich der notwenigen Bewegungsfläche. Ggf. ist da auch noch ein Lichtmast potentiell im Wege.

Gruss
Gerhard


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AutorMich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg361312
Datum17.09.2006 18:585455 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerWerfer auf dem Dach heißt immer auch Absturzsicherung am Werferstand, d.h. aufklappbare Geländer o.ä.

Müssen die Absturzsicherungen vorhanden sein? Wo ist das vorgeschrieben?

Grüße, Michael


Meine Meinung!
Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet:
http://www.Feuerwehr-Walldorf.de

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen361314
Datum17.09.2006 19:155451 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael SchmidtMüssen die Absturzsicherungen vorhanden sein? Wo ist das vorgeschrieben?

... frag mich doch besser Dinge zu Schwachstrom, HF oder EDV, da weiss ich eher was auswendig ;-)

... die beliebte Frage "wo ist es vorgeschrieben ?". Ich würde schon aus gesunden Menschenverstand schließen, dass das was beim einzigen genormten Fzg. mit Dachwerfer (TLF 24/50, jetzt TLF 24/40-SL) für den Dachwerfer an Sicherheitseinrichtungen vorgesehen ist auch bei anderen Werfermontagen gelten sollte ...

Gruss
Gerhard


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AutorFran8k L8., Altenahr / RLP361315
Datum17.09.2006 19:205418 x gelesen
Zurück zum eigentlichen Thema:

Wir haben in Altenaht (RLP) im März 2006 ein HLF 20/16 mit Dachwerfer in Dienst gestellt. Da Fahrzeug ist so ohne Einwände abgenommen wurden. Es mussten im Vorfeld nur die Richtlinien des GUV eingehalten werden.So weit ich die Daten im Kopf habe, muss zwischen Monitor und anderen Aufbauten mindestens 300 mm Platz sein. Diese Zahlen haben die Aufbauhersteller aber im Regelfall vorliegen. Unser Fahrzeug wurde durch die Fa. Rosenbauer aufgebaut.


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AutorMich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg361346
Datum17.09.2006 21:395407 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... frag mich doch besser Dinge zu Schwachstrom, HF oder EDV, da weiss ich eher was auswendig ;-)

Auch zu TV-Kabel-Problemen... da hätte ich grad was.. :-)

Geschrieben von Gerhard BayerIch würde schon aus gesunden Menschenverstand schließen, d

Da gebe ich dir ja recht, aber was handfesteres wäre mir lieber... ich will grade einen vermeiden in der nächsten Ausschreibung bei uns. Diese Sicherung fehlt schon im vorhandenen fzg. Und ich finde wir brauchen keinen zweiten...

Grüße, Michael


Meine Meinung!
Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet:
http://www.Feuerwehr-Walldorf.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361348
Datum17.09.2006 21:455368 x gelesen
ruf doch morgen früh einen Hersteller deines Vertrauens an...


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AutorMart8in 8G., Hannover / Niedersachsen361354
Datum17.09.2006 23:085444 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerWerfer auf dem Dach heißt immer auch Absturzsicherung am Werferstand, d.h. aufklappbare Geländer o.ä., dass passt aber nicht so richtig zur Dachbeladung eines LF 20/16, insbesondere auch hinsichlich der notwenigen Bewegungsfläche. Ggf. ist da auch noch ein Lichtmast potentiell im Wege.

Das ist so nicht richtig. Wir bieten unseren Kunden (auch zum Nachrüsten - da denkbar einfach, einfach 24 V zuführen und fertig...) einen fernbedienbaren Wasser/Schaumwerfer an KLICK HIER . Dieser wird nicht vom Werferplatz bedient, sonder über eine Funkfernbedienung im Radius von 400m. Also ist eine Geländer überhaupt nicht nötig.
Also es kommt drauf an was für einen Werfer.

Gruß
Martin


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AutorMich8ael8 H.8, Naumburg / Hessen361357
Datum17.09.2006 23:485512 x gelesen
Hallo,
auf einem LF 20/16 kann ich nicht sagen, aber in Baunatal-Rengershausen steht ein LF16/12 mit Dachmonitor

Gruß Michael Heger


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen361360
Datum18.09.2006 08:015410 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael SchmidtMüssen die Absturzsicherungen vorhanden sein? Wo ist das vorgeschrieben?
Abstand zur Absturzkante max. 1m, Absturzhöhe über 3 m => Absturzsicherung zwingend notwendig; das ergibt sich aus allen einschlägigen UVV'n.


Gruß
Markus

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW361369
Datum18.09.2006 09:035446 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerAbgesehen davon, dass ich die Sinnfälligkeit eines Wasserwerfers auf Standardeinsatzfahrzeugen ohnehin anzweifle (wieviele TLF 24/50 bzw. TLF 20/40 gibts denn in der Umgebung und wie oft wird der Werfer denn tatsächlich _sinnvoll_ gebraucht - bzw. ist im Zweifelsfall dann nicht ein tragbarer Werfer flexibler oder ggf. ein Wenderohr der DL ggf. effektiver):

ware Worte - auch hier mag man sich auch überlegen, ob das typische Erstangriffsfahrzeug einer öffentlichen Feuerwehr für den primären Werfereinsatz richtig steht. Stehts erstmal und liegen Schläuche ist ein Versetzen zu spät...



Geschrieben von Gerhard BayerWerfer auf dem Dach heißt immer auch Absturzsicherung am Werferstand, d.h. aufklappbare Geländer o.ä., dass passt aber nicht so richtig zur Dachbeladung eines LF 20/16, insbesondere auch hinsichlich der notwenigen Bewegungsfläche. Ggf. ist da auch noch ein Lichtmast potentiell im Wege.

Tja, "moderne" LiMa sind nunmal pneumatisch und vorn, dafür machen sie dann schon mal gern Probleme - das Platzproblem im Aufbau oder auf dem Dach ist nur eines davon...

Auszug aus DIN 14530-21:2006-03
Grundfläche für manuell bedienbare Werfer mind. 0,4 m x 0,5 m
Gefahrlose Bedienung im Schwenkbereich
Absturzsicherung mit Anschlagpunkt für Fw-Haltegurt

M.W. kommen aus anderen Vorschriften dann noch weitere Regelung zur Absturzsicherung (Geländer!) bei permanenter Arbeit auf dem Fahrzeugdach.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen363323
Datum29.09.2006 18:345457 x gelesen
TLF mit Wasserringmonitor

Wir mussten ein klappbares Geländer anbauen...hat der Herr vom RP gefordert.
Bei uns ist ein Wasserringmonitor fest auf dem Dach montiert.

HeiLo


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AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen363399
Datum30.09.2006 11:445368 x gelesen
Ist jetzt zwar kein LF sondern ein TLF, aber die Stadtteilwehr hat sich auch einen Monitor aufs Dach basteln lassen,

Link zum klicken

Der RP hat das wohl so abgenommen. Das einzigste was nicht genehmigt wurde war die Steigleitung zum Monitor!!!


Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

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