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| Thema | Dachminotor auf LF20/16 | 13 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Autor | Burk8har8d J8., Bürstadt / Hessen | 361281 | |||
| Datum | 17.09.2006 16:33 | 6125 x gelesen | |||
| Hallo Weiß jemand von euch ob in Hessen auf einem LF20/16 ein Dachmonitor vom Tech. Prüfdienst Genehmigt wurde, wenn ja wo?????? | |||||
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| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 361295 | |||
| Datum | 17.09.2006 18:11 | 5578 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Burkhard Jakob Weiß jemand von euch ob in Hessen auf einem LF20/16 ein Dachmonitor vom Tech. Prüfdienst Genehmigt wurde, wenn ja wo?????? ... ich würde eher auf "nein" tippen. Abgesehen davon, dass ich die Sinnfälligkeit eines Wasserwerfers auf Standardeinsatzfahrzeugen ohnehin anzweifle (wieviele TLF 24/50 bzw. TLF 20/40 gibts denn in der Umgebung und wie oft wird der Werfer denn tatsächlich _sinnvoll_ gebraucht - bzw. ist im Zweifelsfall dann nicht ein tragbarer Werfer flexibler oder ggf. ein Wenderohr der DL ggf. effektiver): Werfer auf dem Dach heißt immer auch Absturzsicherung am Werferstand, d.h. aufklappbare Geländer o.ä., dass passt aber nicht so richtig zur Dachbeladung eines LF 20/16, insbesondere auch hinsichlich der notwenigen Bewegungsfläche. Ggf. ist da auch noch ein Lichtmast potentiell im Wege. Gruss Gerhard | |||||
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| Autor | Mich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 361312 | |||
| Datum | 17.09.2006 18:58 | 5455 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerWerfer auf dem Dach heißt immer auch Absturzsicherung am Werferstand, d.h. aufklappbare Geländer o.ä. Müssen die Absturzsicherungen vorhanden sein? Wo ist das vorgeschrieben? Grüße, Michael Meine Meinung! Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet: http://www.Feuerwehr-Walldorf.de | |||||
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| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 361314 | |||
| Datum | 17.09.2006 19:15 | 5451 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Michael Schmidt Müssen die Absturzsicherungen vorhanden sein? Wo ist das vorgeschrieben? ... frag mich doch besser Dinge zu Schwachstrom, HF oder EDV, da weiss ich eher was auswendig ;-) ... die beliebte Frage "wo ist es vorgeschrieben ?". Ich würde schon aus gesunden Menschenverstand schließen, dass das was beim einzigen genormten Fzg. mit Dachwerfer (TLF 24/50, jetzt TLF 24/40-SL) für den Dachwerfer an Sicherheitseinrichtungen vorgesehen ist auch bei anderen Werfermontagen gelten sollte ... Gruss Gerhard | |||||
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| Autor | Fran8k L8., Altenahr / RLP | 361315 | |||
| Datum | 17.09.2006 19:20 | 5418 x gelesen | |||
| Zurück zum eigentlichen Thema: Wir haben in Altenaht (RLP) im März 2006 ein HLF 20/16 mit Dachwerfer in Dienst gestellt. Da Fahrzeug ist so ohne Einwände abgenommen wurden. Es mussten im Vorfeld nur die Richtlinien des GUV eingehalten werden.So weit ich die Daten im Kopf habe, muss zwischen Monitor und anderen Aufbauten mindestens 300 mm Platz sein. Diese Zahlen haben die Aufbauhersteller aber im Regelfall vorliegen. Unser Fahrzeug wurde durch die Fa. Rosenbauer aufgebaut. | |||||
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| Autor | Mich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 361346 | |||
| Datum | 17.09.2006 21:39 | 5407 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... frag mich doch besser Dinge zu Schwachstrom, HF oder EDV, da weiss ich eher was auswendig ;-) Auch zu TV-Kabel-Problemen... da hätte ich grad was.. :-) Geschrieben von Gerhard Bayer Ich würde schon aus gesunden Menschenverstand schließen, d Da gebe ich dir ja recht, aber was handfesteres wäre mir lieber... ich will grade einen vermeiden in der nächsten Ausschreibung bei uns. Diese Sicherung fehlt schon im vorhandenen fzg. Und ich finde wir brauchen keinen zweiten... Grüße, Michael Meine Meinung! Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet: http://www.Feuerwehr-Walldorf.de | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 361348 | |||
| Datum | 17.09.2006 21:45 | 5368 x gelesen | |||
| ruf doch morgen früh einen Hersteller deines Vertrauens an... | |||||
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| Autor | Mart8in 8G., Hannover / Niedersachsen | 361354 | |||
| Datum | 17.09.2006 23:08 | 5444 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerWerfer auf dem Dach heißt immer auch Absturzsicherung am Werferstand, d.h. aufklappbare Geländer o.ä., dass passt aber nicht so richtig zur Dachbeladung eines LF 20/16, insbesondere auch hinsichlich der notwenigen Bewegungsfläche. Ggf. ist da auch noch ein Lichtmast potentiell im Wege. Das ist so nicht richtig. Wir bieten unseren Kunden (auch zum Nachrüsten - da denkbar einfach, einfach 24 V zuführen und fertig...) einen fernbedienbaren Wasser/Schaumwerfer an KLICK HIER . Dieser wird nicht vom Werferplatz bedient, sonder über eine Funkfernbedienung im Radius von 400m. Also ist eine Geländer überhaupt nicht nötig. Also es kommt drauf an was für einen Werfer. Gruß Martin | |||||
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| Autor | Mich8ael8 H.8, Naumburg / Hessen | 361357 | |||
| Datum | 17.09.2006 23:48 | 5512 x gelesen | |||
| Hallo, auf einem LF 20/16 kann ich nicht sagen, aber in Baunatal-Rengershausen steht ein LF16/12 mit Dachmonitor Gruß Michael Heger | |||||
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| Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 361360 | |||
| Datum | 18.09.2006 08:01 | 5410 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Michael Schmidt Müssen die Absturzsicherungen vorhanden sein? Wo ist das vorgeschrieben? Abstand zur Absturzkante max. 1m, Absturzhöhe über 3 m => Absturzsicherung zwingend notwendig; das ergibt sich aus allen einschlägigen UVV'n. Gruß Markus | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 361369 | |||
| Datum | 18.09.2006 09:03 | 5446 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerAbgesehen davon, dass ich die Sinnfälligkeit eines Wasserwerfers auf Standardeinsatzfahrzeugen ohnehin anzweifle (wieviele TLF 24/50 bzw. TLF 20/40 gibts denn in der Umgebung und wie oft wird der Werfer denn tatsächlich _sinnvoll_ gebraucht - bzw. ist im Zweifelsfall dann nicht ein tragbarer Werfer flexibler oder ggf. ein Wenderohr der DL ggf. effektiver): ware Worte - auch hier mag man sich auch überlegen, ob das typische Erstangriffsfahrzeug einer öffentlichen Feuerwehr für den primären Werfereinsatz richtig steht. Stehts erstmal und liegen Schläuche ist ein Versetzen zu spät... Geschrieben von Gerhard Bayer Werfer auf dem Dach heißt immer auch Absturzsicherung am Werferstand, d.h. aufklappbare Geländer o.ä., dass passt aber nicht so richtig zur Dachbeladung eines LF 20/16, insbesondere auch hinsichlich der notwenigen Bewegungsfläche. Ggf. ist da auch noch ein Lichtmast potentiell im Wege. Tja, "moderne" LiMa sind nunmal pneumatisch und vorn, dafür machen sie dann schon mal gern Probleme - das Platzproblem im Aufbau oder auf dem Dach ist nur eines davon... Auszug aus DIN 14530-21:2006-03 Grundfläche für manuell bedienbare Werfer mind. 0,4 m x 0,5 m Gefahrlose Bedienung im Schwenkbereich Absturzsicherung mit Anschlagpunkt für Fw-Haltegurt M.W. kommen aus anderen Vorschriften dann noch weitere Regelung zur Absturzsicherung (Geländer!) bei permanenter Arbeit auf dem Fahrzeugdach. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 363323 | |||
| Datum | 29.09.2006 18:34 | 5457 x gelesen | |||
| TLF mit Wasserringmonitor Wir mussten ein klappbares Geländer anbauen...hat der Herr vom RP gefordert. Bei uns ist ein Wasserringmonitor fest auf dem Dach montiert. HeiLo | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 363399 | |||
| Datum | 30.09.2006 11:44 | 5368 x gelesen | |||
| Ist jetzt zwar kein LF sondern ein TLF, aber die Stadtteilwehr hat sich auch einen Monitor aufs Dach basteln lassen, Link zum klicken Der RP hat das wohl so abgenommen. Das einzigste was nicht genehmigt wurde war die Steigleitung zum Monitor!!! Es handelt sich um meine persönliche Meinung... http://www.feuerwehr-maintal.de | |||||
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